Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017"

Transkript

1 Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Steuerliche Rahmenbedingungen aufgrund des neuen Erbschaftsteuerrechts Norbert Maier Kanzlei Dr. Metschkoll Beratung für Unternehmer Recht & Steuern Olching

2 Fit für den Stabwechsel 1. Stellschrauben für eine Steuerentlastung 2. Bewertung des Betriebsvermögens 3. Abgrenzung begünstigtes Vermögen / Verwaltungsvermögen 4. Begünstigungen für Betriebsvermögen 5. Fazit

3 Grundschema der Steuerberechnung TEUR Steuerwerte der Vermögensgegenstände Steuerbefreiungen (z.b. Familienheim) -500 =Bereicherung des Erwerbers Vorerwerbe der letzten 10 Jahre 0 -Freibetrag (Kind) -400 =Steuerpflichtiger Erwerb xsteuersatz (Steuerklasse I, TEUR) 19% =Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer 209

4 Freibeträge Die Freibeträge werden abhängig vom Verwandtschaftsgrad gewährt Im Beispiel: Erwerb durch Kinder => Freibetrag je Kind EUR EUR Ehegatten/Lebenspartner EUR Kinder, Kinder verstorbener Kinder EUR Kinder noch lebender Kinder EUR EUR Stiefkinder bei Erbfall: Eltern, Voreltern alle übrigen Erwerber (z.b. Geschwister und deren Kinder, Schenkungen an Eltern, etc.)

5 Mehrfachnutzung von Freibeträgen Gestaltungsmöglichkeiten Mehrfache Ausnutzung von Freibeträgen durch Schenkungen alle 10 Jahre Kettenschenkungen zur Erhöhung der Freibeträge, beispielsweise Ehefrau ist Alleineigentümerin einer Immobilie im Wert von 800 TEUR. Sohn soll die Immobilie erhalten. 1. Alternative: Unmittelbare Schenkung an Sohn, Freibetrag 400 TEUR => 60 TEUR Schenkungsteuer 2. Alternative: Vorab 50% Schenkung an Ehemann steuerfrei (Freibetrag 500 TEUR), anschließend Schenkung jeweils 50% der Immobilie von Ehemann und Ehefrau an Sohn, Freibetrag jeweils 400 TEUR => insgesamt steuerfrei übertragen

6 Steuersätze Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und nach der Steuerklasse des Erwerbers Steuerklassen sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad I: Ehegatte, Kinder, Enkel, etc.; bei Erbfall: Eltern, Voreltern II: Geschwister, Kinder der Geschwister, etc.; bei Schenkungen: Eltern, Voreltern III: alle übrigen Erwerber Im folgenden Beispiel: Steuerklasse I (Kind) Erwerb TEUR: Steuersatz 19% Erwerb TEUR: Steuersatz 11% Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Prozentsatz in der Steuerklasse bis einschließlich Euro I II III über

7 Vermeidung der Steuerprogression Gestaltungsmöglichkeit Beispiel: Übertragung von 2 Mio. EUR an Sohn 1. Alternative: Schenkung 400 TEUR Erbfall nach 12 Jahren => SchenkSt = 0 EUR, => ErbSt = ( ) x 19% = 228 TEUR 2. Alternative: Schenkung 700 TEUR Erbfall nach 12 Jahren => SchenkSt = ( ) x 11% = 33 TEUR => ErbSt = ( ) x 19% = 171 TEUR Steuerersparnis = 24 TEUR

8 Bewertungsgrundsätze Privatvermögen Grundsatz: Steuerwert = gemeiner Wert (Verkehrswert) Steuerbefreiungen nur in einigen Ausnahmefällen Gestaltungsmöglichkeiten Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt => geringere Bereicherung des Erwerbers Familiengesellschaft zur Strukturierung des Privatvermögens Betriebsvermögen Grundsatz: Steuerwert = gemeiner Wert (Verkehrswert) Methode: vereinfachtes Ertragswertverfahren, Substanzwert als Mindestwert führt häufig zu Werten deutlich unterhalb des Verkehrswertes Umfangreiche Steuerbefreiungen für begünstigtes Vermögen Gestaltungsmöglichkeiten Steuerung des begünstigten Vermögens => optimale Ausnutzung der Steuerbefreiungen

9 Fit für den Stabwechsel 1. Stellschrauben für eine Steuerentlastung 2. Bewertung des Betriebsvermögens 3. Abgrenzung begünstigtes Vermögen / Verwaltungsvermögen 4. Begünstigungen für Betriebsvermögen 5. Fazit

10 Steuerwert Betriebsvermögen vereinfachtes Ertragswertverfahren Ausgangswert = nachhaltig erzielbarer Jahresertrag, abgeleitet aus dem Durchschnittsertrag der letzten 3 Jahre Multiplikation mit Kapitalisierungsfaktor 13,75 Gesetzesänderung hinsichtlich Höhe des Faktors, siehe Folgefolie Berechnungsschema (vereinfacht): neu nachhaltig erzielbarer Jahresertrag x Kapitalisierungsfaktor 13,75 18,00 = Ertragswert alt Gestaltungsmöglichkeit: Schenken nach schlechten Jahren Mindestwert: Substanzwert der Gegenstände (Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden)

11 Steuerwert Betriebsvermögen Kapitalisierungsfaktor bis : jährliche Anpassung des Faktors, abgeleitet aus langfristiger Rendite öffentlicher Anleihen Durch Niedrigzinsphase starker Anstieg des Faktors, dadurch sehr hohe und unrealistische Unternehmenswerte Gesetzesänderung ab : Fixierung des Faktors auf 13,75 20,00 18,00 16,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 11,03 12,33 11,79 Kapitalisierungsfaktor 12,61 14,41 15,29 14,10 18,21 17, bis ,75 ab

12 Fit für den Stabwechsel 1. Stellschrauben für eine Steuerentlastung 2. Bewertung des Betriebsvermögens 3. Abgrenzung begünstigtes Vermögen / Verwaltungsvermögen 4. Begünstigungen für Betriebsvermögen 5. Fazit

13 Begünstigungsfähiges Vermögen Grundsätzlich sind Steuerbefreiungen möglich für begünstigungsfähiges Vermögen: inländisches Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers Beteiligung an einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), wenn der Erblasser/Schenker zu mehr als 25% an dieser beteiligt war einige andere Spezialfälle (landwirtschaftliches Vermögen, etc.) Was aus dem begünstigungsfähigen Vermögen ist tatsächlich begünstigt? Gutes Vermögen : echtes Betriebsvermögen Schlechtes Vermögen : Verwaltungsvermögen

14 Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen nach altem und neuem Recht vermietete Immobilien (nicht: unbebaute Grundstücke) Anteile an Kapitalgesellschaften 25% Kunstgegenstände, Münzen, Edelmetalle Wertpapiere Zusätzliches Verwaltungsvermögen nach neuem Recht Oldtimer, Yachten, Briefmarkensammlungen und sonst. Gegenstände der privaten Lebensführung Finanzmittel soweit >15% des Unternehmenswertes Summe liquide Mittel zuzüglich Forderungen gegen Kunden abzüglich Schulden junge Finanzmittel = innerhalb von 2 Jahre in das Betriebsvermögen zugeführt: immer Verwaltungsvermögen Ende der sogenannten Cash-GmbH, bereits seit 2013 geändert

15 Verwaltungsvermögen Kein Kaskadeneffekt mehr nutzbar in Beteiligungsfällen bisher erhebliche Steuerbefreiungen durch Verlagerung von Verwaltungsvermögen in Tochtergesellschaften möglich Neuregelung: Verbundvermögensauftstellung, d.h. kein Unterschied mehr auf welcher Beteiligungsebene sich Verwaltungsvermögen befindet Behandlung des Verwaltungsvermögens wenn Verwaltungsvermögen 90% des begünstigungsfähigen Vermögens, dann keinerlei Steuerbefreiung möglich Unschädliches Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen soweit 10% des Betriebsvermögens junges Verwaltungsvermögen (< 2 Jahre im Betriebsvermögen) ist immer schädliches Verwaltungsvermögen

16 Verwaltungsvermögen Gestaltungsmöglichkeiten Steuerung der Quote Verwaltungsvermögen (10%) Umstrukturierung oder Entnahme von Verwaltungsvermögen Frühzeitige Einlage von Verwaltungsvermögen (2 Jahresfrist!) Investition von Verwaltungsvermögen in begünstigtes Vermögen (z.b. unbebaute Grundstücke) Steuerung der Finanzmittelquote (15%)

17 Fit für den Stabwechsel 1. Stellschrauben für eine Steuerentlastung 2. Bewertung des Betriebsvermögens 3. Abgrenzung begünstigtes Vermögen / Verwaltungsvermögen 4. Begünstigungen für Betriebsvermögen 5. Fazit

18 Begünstigungen für Betriebsvermögen Begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. EUR Regelverschonung 85% Optionsverschonung 100% Begünstigtes Vermögen > ca. 90 Mio. EUR Grundsatz: keine Begünstigung für den gesamten Erwerb aber Antrag auf individuelle Verschonungsbedarfsprüfung möglich (Kann die Steuer aus dem verfügbaren Vermögen beglichen werden?) Begünstigtes Vermögen zwischen 26 Mio. und ca. 90 Mio. EUR Grundsatz: keine Begünstigung für den gesamten Erwerb aber entweder abschmelzender Verschonungsabschlag von 1% pro 0,75 Mio. EUR bis 90 Mio. EUR oder Antrag auf individuelle Verschonungsbedarfsprüfung möglich

19 Begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. EUR Regelverschonung Verschonungsabschlag 85% => das begünstigte Vermögen bleibt zu 85% steuerfrei Zusätzlicher Abzugsbetrag TEUR, je nach Höhe des übertragenen Vermögens Optionsverschonung (auf Antrag) Verschonungsabschlag 100% => das begünstigte Vermögen bleibt zu 100% steuerfrei Abhängig von der Erfüllung folgender Voraussetzungen

20 Begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. EUR Voraussetzung 1: Lohnsummenkontrolle Ziel des Gesetzgebers: Begünstigung nur bei (teilweisem) Erhalt der Arbeitsplätze Ausgangslohnsumme bei Erwerb wird festgehalten Innerhalb der Lohnsummenfrist muss die Mindestlohnsumme erreicht werden Mindestlohnsumme Regelverschonung Optionsverschonung Lohnsummenfrist: 5 Jahre 7 Jahre bis 5 Beschäftigte Beschäftigte 250% 500% Beschäftigte 300% 565% ab 16 Beschäftigte 400% 700% Beispiel: 10 Beschäftigte und Lohnsumme bei Erwerb 400 TEUR Regelverschonung möglich, wenn Lohnsumme der nächsten 5 Jahre TEUR nicht unterschreitet Gestaltungsmöglichkeit: Steuerung der Ausgangslohnsumme

21 Begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. EUR Voraussetzung 2: Behaltensfristen Ziel des Gesetzgebers: Begünstigung nur bei Weiterführung des Unternehmens Behaltensfrist 5 Jahre bei Regelverschonung oder 7 Jahre bei Optionsverschonung Behaltensfrist nicht erfüllt bei Veräußerung (außer bei Reinvestition in begünstigtes Vermögen innerhalb von 6 Monaten) Betriebsaufgabe bzw. Liquidation Entnahmen bzw. Ausschüttungen wenn diese die Einlagen und Gewinnanteile nach Erwerb um mehr als 150 TEUR übersteigen (Gewinne können also entnommen werden.) anteilige Betrachtungsweise Beispiel: Regelverschonung => Behaltensfrist 5 Jahre, Veräußerung nach 2 Jahren => 3/5 der Verschonung fallen weg Voraussetzung 3 (nur bei Optionsverschonung) Verwaltungsvermögen max. 20% zum Zeitpunkt des Übergangs

22 Fit für den Stabwechsel 1. Stellschrauben für eine Steuerentlastung 2. Bewertung des Betriebsvermögens 3. Abgrenzung begünstigtes Vermögen / Verwaltungsvermögen 4. Begünstigungen für Betriebsvermögen 5. Fazit

23 Fazit Nach wie vor umfangreiche Begünstigungen bei Übertragung von Betriebsvermögen möglich Aufgrund der deutlich komplexeren Vorschriften langfristige Planung der Übertragungen notwendig Steuerfreie Übertragung von Verwaltungsvermögen wurde deutlich erschwert Vorziehen von Schenkungen in frühe Lebensalter wird noch wichtiger, insbesondere bei nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen Dazu Strukturierung des Vermögens innerhalb der Familie sinnvoll Gestaltungsmöglichkeit: Familiengesellschaft

Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten

Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008

Mehr

Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen

Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen Inhalt 1 Allgemeines 2 Vergünstigungen für Betriebsvermögen 2.1 Teilweise Steuerbefreiung 2.2 Vollständige Steuerbefreiung 2.3 Beachtung von Fristen 2.4

Mehr

Erbschaftssteuer: Übertragung von Betriebsvermögen

Erbschaftssteuer: Übertragung von Betriebsvermögen - MERKBLATT - Inhalt Erbschaftssteuer: Übertragung von Betriebsvermögen 1 Allgemeines 2 Vergünstigungen für Betriebsvermögen 2.1 Teilweise Steuerbefreiung 2.2 Vollständige Steuerbefreiung 2.3 Beachtung

Mehr

Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien

Mehr

Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen. Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen

Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen. Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen 8. Juni 2015 Dr. Rainer Kambeck, DIHK IHK Siegen, 8. Juni 2015

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer persönlicher Freibetrag Erbschaft- und Schenkungsteuer Ehegatte Quelle: ZdH, Berlin Stand: 12.12.2008, Reform ErbSt tritt zum 01.01.09 in Kraft Freibeträge ( 16 ErbStG) Kinder, Stiefk., Kinder verst. K.

Mehr

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Die Bewertungsgrundsätze, Steuersätze und Freibeträge für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden zum 01.01.2009 grundlegend geändert. Am 01.01.2010 traten verschiedene

Mehr

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010 Zum 1. Januar 2009 trat die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010

Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze

Mehr

Das System der gesetzlichen Erbfolge

Das System der gesetzlichen Erbfolge Das System der gesetzlichen Erbfolge Urgroßeltern Großonkel/ Großtante 4. Ordnung Geschwister Neffen/ Nichten 2. Ordnung Großeltern Eltern Erblasser Kinder Enkel Urenkel 1. Ordnung Onkel/ Tanten Vettern/

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer Entwickelt von: Verlag für Deutsche www.vds-verlag.de A WoltersKluver Company 1 2 a) Die Steuerklasse des Erwerbers 1. Ehegatte Steuerklasse I 2. Kinder und Stiefkinder 3.

Mehr

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 Zum 1. Januar 2009 tritt die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Mehr

Die steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt

Die steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Unternehmensnachfolge steuerlich Scheuer Die steuerlichen Möglichkeiten: Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Gemischte Schenkung/ = ESt/KSt bzw. Vorweggenommene ErbSt/SchSt Erbfolge Veräußerung = ESt/KSt Die

Mehr

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Muster Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Mus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 Zum 1. Januar 2009 tritt die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Mehr

Privilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten

Privilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Privilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Vortrag 21.04.2010 Dipl. Kaufmann Werner Biedermann 85354 Freising, Obere Hauptstr. 20 Tel.: 08161/989 260 Fax: 08161/989 26-19

Mehr

Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen

Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen Thomas Koller stellv. Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für Oberfranken Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform Alle Vermögensklassen

Mehr

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

Erbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?

Erbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun? was ist zu tun? Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte. (Sir Peter Ustinov) April 2008 2

Mehr

11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien

11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz

Mehr

Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Einiges wird besser vieles schlechter Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer von Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln Die Nachfolge

Mehr

Merkblatt. Schenkungsteuer. Inhalt. 4.3 Vergünstigungen für Unternehmensvermögen

Merkblatt. Schenkungsteuer. Inhalt. 4.3 Vergünstigungen für Unternehmensvermögen Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Persönliche Freibeträge 3 Steuersätze 4 Gestaltungsmöglichkeiten 4.1 Zehnjahresfrist 4.2 Verschonungsabschlag für Mietimmobilien 4.3 Vergünstigungen für Unternehmensvermögen 4.4

Mehr

VERMÖGENSNACHFOLGE. Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung. Donnerstag, 25. April 13

VERMÖGENSNACHFOLGE. Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung. Donnerstag, 25. April 13 VERMÖGENSNACHFOLGE Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung Vorwort Status quo Gründe Folgen Nachlassfolgeplanung: I) Sachverhaltsaufnahme Vorbereitungshandlungen II) Rechtliche Gestaltung Beispiel

Mehr

PKF FASSELT SCHLAGE. Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016

PKF FASSELT SCHLAGE. Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016 PKF FASSELT SCHLAGE Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016 Erbschaftsteuer Finale in Berlin Spielplan 27.02.2015 01.06.2015 08.07.2015 10.09.2015 25.09.2015

Mehr

ERBSCHAFTSTEUER UND PHANTOMLOHN

ERBSCHAFTSTEUER UND PHANTOMLOHN 08.03.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de www.haubner-stb.de ERBSCHAFTSTEUER UND PHANTOMLOHN, Bad Aibling Vorstellung

Mehr

Erbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert

Erbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen

Mehr

Wichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken. Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB. Tel.: (0 74 52) 84 46-20

Wichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken. Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB. Tel.: (0 74 52) 84 46-20 Wichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB Tel.: (0 74 52) 84 46-20 Erbschaftsteuerreform Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Mehr

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes

Mehr

Erben und Vererben. Erben ohne Scherben

Erben und Vererben. Erben ohne Scherben Erben und Vererben Erben ohne Scherben Dr. Jörg Lehr, 26. Oktober 2010 Erbschaftsteuerreform warum? Vermögensgegenstand Barvermögen/Forderungen Wertpapiere ausländl. Grundbesitz inländ. Grundbesitz GmbH

Mehr

STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN

STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN Agenda 1. Aktueller Überblick 2. Müssen Ihre Erben Erbschaftsteuer zahlen? 3. Wie viel müssen Ihre Erben zahlen und wann? 4. Wie können Sie dem entgegenwirken?

Mehr

Die Bilanz der Erbschaftsteuerreform

Die Bilanz der Erbschaftsteuerreform Die Bilanz der Erbschaftsteuerreform u Ansatzpunkte zur Steuergestaltung Humboldt Universität zu Berlin Kölner Kolloquium zum Steuerrecht 5. Dezember 2016 Agenda 1. Ausgangssituation 2. Altes vs. neues

Mehr

Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge

Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge in kleinen und mittleren Unternehmen Steuerliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge 17.06.2010 Dr. Alexander Wünsche Wirtschaftsprüfer Steuerberater Inhalt 2 1. Unternehmensübertragung

Mehr

Nachfolgeplanung Landwirtschaftliche Unternehmer Steuerliche Aspekte

Nachfolgeplanung Landwirtschaftliche Unternehmer Steuerliche Aspekte Landwirtschaftliche Unternehmer Steuerliche Aspekte Stefan Brüggemann Dipl.-Ing. agr.,stb, Landw. Buchstelle Zertifizierter Testamentsvollstrecker 29.04.2015 1 Zur Person Stefan Brüggemann Berufsleben:

Mehr

Der Unternehmer und sein Nachfolger

Der Unternehmer und sein Nachfolger Der Unternehmer und sein Nachfolger Die steuerliche Situation Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching / München 25.10.2011 Schenkung

Mehr

Dipl.-Kfm. Thomas Rose Steuerberater Erlenbach, 20. Mai 2009

Dipl.-Kfm. Thomas Rose Steuerberater Erlenbach, 20. Mai 2009 Eckpunkte der neuen Erbschaftsteuer Dipl.-Kfm. Thomas Rose Steuerberater Erlenbach, 20. Mai 2009 2 I. Einführung, Gesetzgebungsverfahren II. Wesentliche Änderungen III. Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze

Mehr

2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien

2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern

Mehr

Überblick über die Erbschaftsteuerreform

Überblick über die Erbschaftsteuerreform Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Steuerupdate 2016 - Windenergie Überblick über die Erbschaftsteuerreform Überblick über die Erbschaftsteuerreform 1. MeyerPartner über uns 2. Überblick

Mehr

Reform der Erbschaftsteuer 2008

Reform der Erbschaftsteuer 2008 Reform der Erbschaftsteuer 2008 7.11.06 Beschluss BVerfG Derzeitiger Stand Wie weit ist der Gesetzgeber? Zur Bewertung: Entwurf von Verordnungen für die Bewertung von Grundstücken, Betriebsvermögen und

Mehr

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger

Mehr

Schiffsbeteiligungen Immobilienfonds Private Equity Dachfonds Flugzeugfonds HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN

Schiffsbeteiligungen Immobilienfonds Private Equity Dachfonds Flugzeugfonds HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN Schiffsbeteiligungen Immobilienfonds Private Equity Dachfonds Flugzeugfonds HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN 2 Quelle: Dynamic Graphics Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mehr

Unternehmensnachfolgekongress der IHK Würzburg-Schweinfurt am in Würzburg

Unternehmensnachfolgekongress der IHK Würzburg-Schweinfurt am in Würzburg Unternehmensnachfolgekongress 2015 der IHK Würzburg-Schweinfurt am 09.06.2015 in Würzburg Fachvortrag: Steuerliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge Referent: Dr. Hubert Humm Rechtsanwalt u. Steuerberater

Mehr

Transport & Logistik Energie & Rohstoffe Immobilien LV-Zweitmarkt Multi Asset HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN

Transport & Logistik Energie & Rohstoffe Immobilien LV-Zweitmarkt Multi Asset HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN Transport & Logistik Energie & Rohstoffe Immobilien LV-Zweitmarkt Multi Asset HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN HCI informiert Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schiffsbeteiligungen

Mehr

Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer

Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer 1 Referentenvorstellung Christian Kolmer Rechtsanwalt Ortwin Schneider Steuerberater 2 Übersicht Erbrechtliche Grundlagen Systematik der Erbschaftsteuer Übertragung

Mehr

Erben und Schenken im Steuerrecht

Erben und Schenken im Steuerrecht Erben und Schenken im Steuerrecht in Kooperation mit Vortragender: Jürgen G. Reichert Steuerberater Rechtsanwalt Gliederung 1. Wer sind wir? 2. steuerpflichtige Vorgänge 3. persönliche Steuerpflicht 4.

Mehr

Nachfolgeregelungen aus Anlass der Krise

Nachfolgeregelungen aus Anlass der Krise 10. Steuertag an der Fachhochschule Worms Nachfolgeregelungen aus Anlass der Krise von Jan Erik Jonescheit, RA/FAStR Schlatter Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Mannheim Corinna Stiehl, RA/FAFamR

Mehr

Das neue Erbschaftsteuerund Bewertungsrecht

Das neue Erbschaftsteuerund Bewertungsrecht Jürgen Hegemann Das neue Erbschaftsteuerund Bewertungsrecht Richtig beraten nach der Erbschaftsteuerreform GABLER Vorwort Bearbeiterverzeichnis 1 Einleitung 2 Bewertungsrecht A. Allgemeines I. Überblick

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung HLBS Landesverbandstagung 212 Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband

Mehr

b) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21

b) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21 Inhalt A. Einführung... 11 I. Entwicklung des Erbschaft- und II. Schenkungsteuerrechts... 11 Bedeutung anderer Rechtsgebiete für die Erbschaftsteuer... 13 III. Hinweise für das Selbststudium... 14 B. Steuerpflicht...

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Erbschaftsteuer, die 3.

Erbschaftsteuer, die 3. IVD-Forum Immobilienwirtschaft IHK Koblenz, 12.05.2016 Erbschaftsteuer, die 3. Handlungsbedarf für Unternehmer? Dr. Michael Fromm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Gewerblichen Rechtsschutz

Mehr

Mandanten kommen zu Wort

Mandanten kommen zu Wort * Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater Mandanten kommen zu Wort Mandantenveranstaltung am 16. November 2010 Schenkung-/Erbschaftsteuerliche Gestaltungshinweise zu Immobilienübertragungen Referent:

Mehr

Vertiefungsworkshop Nachfolge innerhalb der Familie

Vertiefungsworkshop Nachfolge innerhalb der Familie Rechtlicher und steuerlicher Rahmen Vertiefungsworkshop Nachfolge innerhalb der 25.11.2015 Simone Brenner, BDO AG Rostock 1 Gliederung I. Aktueller Stand der Erbschaftsteuerreform II. Allgemeine Vorgehensweise

Mehr

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016

Mehr

Erbschaftsteuerreform 2016

Erbschaftsteuerreform 2016 Erbschaftsteuerreform 2016 0 Zusammenfassung Mehr als 3 Monate nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gesetzten Frist zur Neufassung des Erbschaftsteuerrechts stimmte nach dem Bundestag

Mehr

Merkblatt. Inhalt. Günter Umbach. Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen

Merkblatt. Inhalt. Günter Umbach. Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen Wenn Betriebsvermögen in Form von Einzelunternehmen oder Anteilen an einer Personengesellschaft vererbt wird, wird Erbschaftsteuer erhoben. Mittels unseres

Mehr

SÜDWESTBANK: INFORMATIONSABEND RUND UM DIE REFORM DER ERBSCHAFTSTEUER

SÜDWESTBANK: INFORMATIONSABEND RUND UM DIE REFORM DER ERBSCHAFTSTEUER SÜDWESTBANK: INFORMATIONSABEND RUND UM DIE REFORM DER ERBSCHAFTSTEUER DR. THOMAS ELSER: GESTALTUNGSÜBERLEGUNGEN IM HINBLICK AUF DIE BEVORSTEHENDE NEUREGELUNG DER ERBST STUTTGART, 22. MÄRZ 2016 22.03.2016

Mehr

Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge

Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge Referenten: Bernd Maisenbacher, Steuerberater bei Maisenbacher, Hort & Partner Fachbereichsleiter Steuern, Wirtschaftsprüfung des

Mehr

Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz

Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz Mandanteninformation Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf für die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes gebilligt. Damit kann

Mehr

Axel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)

Axel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder von Todes wegen Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Inhaltsübersicht

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Erbschaft- und Schenkungsteuer Statistisches Bundesamt Finanzen und Steuern Erbschaft- und Schenkungsteuer 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 21.01.2014, aktualisiert am 29.01.2015 (Tabellengruppen 1.4, 1.5 und 2.3), korrigiert

Mehr

Erbschaftsteuerreform. Neue Bewertungsvorschriften für Grundstücke und Unternehmen. Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerreform. Neue Bewertungsvorschriften für Grundstücke und Unternehmen. Erbschaftsteuer reform Neue Bewertungsvorschriften für Grundstücke und Unternehmen Bewertung Betriebsvermögen in einem Personenunternehmen Ausgangswert: Ausnahmen: Werte in der Steuerbilanz Betriebsgrundstücke Wert des

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner - Steuerrecht Caputh, 1 Agenda 1. Überblick 2. unentgeltliche Übertragung Ertragsteuern Erbschaftsteuer 3. Veräußerungsbesteuerung Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften 2 Agenda 1. Überblick 2.

Mehr

VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN

VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN 12.11.2013 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN Kanzlei Haubner, Schäfer & Partner Vorstellung

Mehr

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5

Mehr

avocado rechtsanwälte

avocado rechtsanwälte Privatvermögen (z. B. vermietete Immobilien) Nach jahrelangem koalitionsinternen Streit hat der Bundestag am 27.11.2008 die Erbschaftsteuerreform beschlossen. Der Bundesrat hat am 05.12.2008 der Gesetzesvorlage

Mehr

BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DIE NEUE ERBSCHAFTSTEUER KOMMT WAS IST ZU TUN?

BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DIE NEUE ERBSCHAFTSTEUER KOMMT WAS IST ZU TUN? BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DIE NEUE ERBSCHAFTSTEUER KOMMT WAS IST ZU TUN? DEZEMBER 2008 BDO DEUTSCHE WARENTREUHAND AG EINFÜHRUNG Am 6. November 2008 hat die Große Koalition

Mehr

Erbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?

Erbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun? was ist zu tun? Übersicht A. Zeitschiene B. Wesentliche Änderungen bei der Vermögensnachfolge C. Spezielle Änderungen bei der Unternehmensnachfolge April 2008 2 Bewertung Personengesellschaften (derzeit)

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen 1. Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2015 nach der Höhe des Reinnachlasses und Steuerentstehungsjahren

Mehr

Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuerreform Erbschaftsteuerreform Nach der Ende Januar 2007 bekannt gegebenen Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2006 1 BvL 10/02 liegen die verfassungsrechtlichen Unzulänglichkeiten des jetzigen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Mehr

Unternehmensnachfolge im Handwerk

Unternehmensnachfolge im Handwerk Unternehmensnachfolge im Handwerk Handlungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht Thomas Hartmann Geschäftsstellenleiter Gewerbe-Treuhand Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Mehrmalige Nutzung der

Mehr

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-

Mehr

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 EVAS: 73611 Vergleich der Erhebung 2008 gegenüber 2007 Stand: 01.07.2009 www.forschungsdatenzentrum.de 2 / 11 Inhalt Seite 1 Vergleich der Erhebungen 3 1.1 Unterschied

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge Referent: Dipl.-Kfm. Martin Schmidt-John Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Business Frühstück zusammen mit der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 5 Berufsträger

Mehr

Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014. Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann

Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014. Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann Inhaltsverzeichnis I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts FAQ 14.03.2016 Steuern Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuerund

Mehr

Neuregelung der Schenkung- und Erbschaftsteuer

Neuregelung der Schenkung- und Erbschaftsteuer Neuregelung der Schenkung- und Erbschaftsteuer September 2016/Private Mandanten Nach einer zähen Hängepartie haben sich die politischen Kräfte im Vermittlungsausschuss am 22. September 2016 endlich auf

Mehr

Günter Fartaczek, Steuerberater

Günter Fartaczek, Steuerberater Unternehmensnachfolge Sichern Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens Planung Potentiale Erfahrungen Handwerkskammer Karlsruhe Bühl, am 8. April 2014 Günter Fartaczek, Steuerberater www.fartaczek.de Das

Mehr

Die Erbschaftssteuerreform zum 01.01.2009. Ein Überblick - Die Auswirkungen der Reform:

Die Erbschaftssteuerreform zum 01.01.2009. Ein Überblick - Die Auswirkungen der Reform: Die Erbschaftssteuerreform zum 01.01.2009 unter Berücksichtigung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mit Wirkung zum 01.01.2010 Ein Überblick - Die Auswirkungen der Reform: Die Erbschaftssteuerreform

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Rechtsanwälte, Fachanwälte, München Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer Informationen zusammengestellt von und Grundlagen, Reform Am 31.01.2007 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige (insbesondere

Mehr

Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften

Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder

Mehr

Neuregelung der Schenkung- und Erbschaftsteuer

Neuregelung der Schenkung- und Erbschaftsteuer Neuregelung der Schenkung- und Erbschaftsteuer September 2016/Private Mandanten Nach einer zähen Hängepartie haben sich die politischen Kräfte im Vermittlungsausschuss am 22. September 2016 endlich auf

Mehr

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge

Mehr

Warum einen Familienpool gründen?

Warum einen Familienpool gründen? Warum einen Familienpool gründen? Anwaltskanzlei Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching Telefon: 089/44119935, Fax: 089/44119936 E-Mail: kontakt@ra-dr-tremel.de;

Mehr

Erbschaftssteuerreform

Erbschaftssteuerreform Notar Dr. Albert Block Erbschaftssteuerreform Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen 1. persönliche und sachliche Freibeiträge Die persönlichen Freibeiträge werden für alle Steuerklassen angehoben,

Mehr

Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaftund Schenkungsteuerrechts

Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaftund Schenkungsteuerrechts Seite 1 von 8 /BMF/Web/DE/Service/FAQ/faq 14.03.2016 Steuern Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaftund Schenkungsteuerrechts Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Reform des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts

Reform des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts Reform des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts 1 Begrüßung Wesentliche Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts Dr. Jürgen Rosenschon Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt

Mehr

Generationswechsel: Die Erbschaftsteuerreform als Unsicherheitsfaktor in der Unternehmensnachfolge. WP/StB Dr. Michael Strickmann

Generationswechsel: Die Erbschaftsteuerreform als Unsicherheitsfaktor in der Unternehmensnachfolge. WP/StB Dr. Michael Strickmann Generationswechsel: Die Erbschaftsteuerreform als Unsicherheitsfaktor in der Unternehmensnachfolge UniCredit Bank AG Offenburg, 27. Januar 2016 WP/StB Dr. Michael Strickmann Eidel & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Das Steuer-1x1 des Familienpools

Das Steuer-1x1 des Familienpools Erben und Schenken Das Steuer-1x1 des Familienpools Mit einem Familienpool können Immobilien frühzeitig und im Rahmen der persönlichen Freibeträge an die nächste Generation übertragen werden. Lesen Sie

Mehr

Steuerklasse Freibeträge Personenkreis Alt/Neu Alt Neu. Ehegatte I 500.000 500.000. Lebenspartner i.s Partnerschaftsgesetz III 5.200 500.

Steuerklasse Freibeträge Personenkreis Alt/Neu Alt Neu. Ehegatte I 500.000 500.000. Lebenspartner i.s Partnerschaftsgesetz III 5.200 500. A. Allgemeines Der Gesetzgeber wurde durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zu reformieren. Auslöser hierfür war die willkürliche Wertermittlung für Erbschaftsteuerzwecke,

Mehr

Die neue Erbschaftsteuer und was ist mit den vermieteten Immobilien?

Die neue Erbschaftsteuer und was ist mit den vermieteten Immobilien? Die neue Erbschaftsteuer und was ist mit den vermieteten Immobilien? von Agnes Fischl Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht KLINGER FISCHL LETTL, München/Unterhaching www.rechtsanwälte-steuerberater-münchen.de

Mehr

Rechtsanwalt Frank Seliger KANZLEI SELIGER RECHTSANWALT FRANK SELIGER FACHANWALT FÜR STEUERRECHT

Rechtsanwalt Frank Seliger KANZLEI SELIGER RECHTSANWALT FRANK SELIGER FACHANWALT FÜR STEUERRECHT KANZLEI SELIGER RECHTSANWALT FRANK SELIGER FACHANWALT FÜR STEUERRECHT Verkaufen Vererben Versteuern Nachfolgeregelungen in der Praxis Frank Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Am Brodhagen 102

Mehr

Inhalt. Abkürzungs verzeichnis... 11 Vorwort... 15

Inhalt. Abkürzungs verzeichnis... 11 Vorwort... 15 Inhalt Abkürzungs verzeichnis........................................ 11 Vorwort..................................................... 15 Teil I: Das Steuer geschäft mit dem Tod blickt auf eine lange Tradition

Mehr

Erbschaft und Schenkung

Erbschaft und Schenkung Steuerliche Wertermittlungen Grundvermögen Erbschaft und Schenkung Stand Juli 2016 Gliederung Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetztes der gemeine Wert Definition der Grundstücksarten für das Bewertungsverfahren

Mehr

Fallstricke in der Unternehmensnachfolge

Fallstricke in der Unternehmensnachfolge LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Fallstricke in der Unternehmensnachfolge Bernd Meyer zu Berstenhorst Steuerberater Geschäftsführer der LGG Steuerberatung GmbH Stuttgart, Aalen, Weinsberg, Boxberg LGG

Mehr

Müssen Sie Erbschaftsteuer * bezahlen?

Müssen Sie Erbschaftsteuer * bezahlen? Müssen Sie Erbschaftsteuer * bezahlen? Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs (Erbanfall, Vermächtnis, Pflichtteil usw.) und dem Verwandtschaftsverhältnis

Mehr

Herzlich Willkommen. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Herzlich Willkommen. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Herzlich Willkommen 1 STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Julia Erler Dipl. Bw (FH) Steuerberater Michael Probst Steuerberater 2 Die Reform der Erbschaft-und Schenkungsteuer 3 SteuerberaterKanzlei Erler

Mehr

Steuerliche Aspekte bei Unternehmernachfolgen

Steuerliche Aspekte bei Unternehmernachfolgen Workshop Unternehmernachfolge Steuerliche Aspekte bei Unternehmernachfolgen Bremen, 20. Juni 2013 FIDES im Überblick Wirtschaftsprüfung Steuer- und Rechtsberatung IT-Consulting Unternehmensberatung Gegründet

Mehr

Dipl. Kfm. Wolfgang Heiliger selbständiger Steuerberater seit 1987 in Hilden. Generationenwechsel im Mittelstand

Dipl. Kfm. Wolfgang Heiliger selbständiger Steuerberater seit 1987 in Hilden. Generationenwechsel im Mittelstand Dipl. Kfm. Wolfgang Heiliger selbständiger Steuerberater seit 1987 in Hilden Generationenwechsel im Mittelstand 1 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Schätzungen des IfM gehen von ca. 110.000 Unternehmensübertragungen

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Erbschaft- und Schenkungsteuer Statistisches Bundesamt Finanzen und Steuern Erbschaft- und Schenkungsteuer 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 16. September 2015, korrigiert am 30. November 2016 (Schaubild 5.1) Artikelnummer:

Mehr