NKHR. ( Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) - Der Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik zum in Bad Mergentheim -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NKHR. ( Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) - Der Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik zum 1.1.2012 in Bad Mergentheim -"

Transkript

1 NKHR ( Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) - Der Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik zum in Bad - Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 1

2 2012 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 2

3 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 3

4 Ausgangssituation Kamerales Buchungssystem Ausgaben / Einnahmen orientiert Keine umfassende Vermögenserfassung Keine Darstellung der Kosten Keine Produktorientierung Eingeschränkte Steuerung und Transparenz Fehlende intergenerative Gerechtigkeit Keine Refinanzierung von Investitionen (=> Abschreibungen) 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 4

5 Gesetzliche Grundlagen Beschluss des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts durch den Landtag am Kommunen müssen ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2016 nach dem neuen Haushaltsrecht führen Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses spätestens ab dem Haushaltsjahr 2018 vorgeschrieben 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR In der Umstellungsplanung des Rechenzentrums ist die Stadt Bad zum Jahreswechsel 2011/2012 eingeplant Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 5

6 Aufgabenstellung Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens und aller Schulden Aufbau einer flächendeckender Haushaltsgliederung in Teilhaushalte nach Produktbereichen mit Zieldefinition und Angaben von Kennzahlen Aufbau einer Kosten- und Umstellung der Software auf ein neues SAP- System Schulung und Information der Mitarbeiter und Politik Aufbau eines Controlling- und s Erstellung der Eröffnungsbilanz 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 6

7 Projektorganisation Gründung der Projektgruppe (NHKR) am 26. Oktober 2009 Bildung von 6 Teilprojekten (TP) TP 1 Projektmanagement TP 2 Produktplan TP 3 Kosten- und TP 4 Controlling / TP 5 TP 6 Qualifizierung 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 7

8 Projektsachstand das unbewegliche und bewegliche Vermögen ist komplett erfasst und bewertet die Grundstruktur des neuen produktorientierten Haushaltsplanes ist erstellt interne Schulungen laufen bereits seit Herbst 2010 eine Kosten- und Leistungsrechung wurde eingerichtet auf der Homepage der Stadt wird die Umstellung dokumentiert Sachstandsberichte für die Gemeinderatsmitglieder im Juni 2010 und April Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 8

9 Das Drei Komponenten-Rechnungsmodell Einzahlungen./. Auszahlungen Liquide Mittel Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Liquiditätssaldo Vermögen Eigenkapital Fremdkapital Ergebnisrechnung Erträge./. Aufwendungen Ergebnissaldo 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Einzahlungen./.Auszahlungen = Veränderung der liquiden Mittel (z.b. Bar-Kasse, Bestände der Girokonten) Erträge./.Aufwendungen = Veränderung des Eigenkapitals (Gewinn oder Verlust) Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 9

10 Finanzhaushalt / Finanzrechnung entspricht dem bisherigen Vermögenshaushalt stellt alle kassenmäßigen Geldbewegungen dar Rechengrößen sind Ein- und Auszahlungen gibt Auskunft über die Liquiditätslage und entspricht der kaufm. Kapitalflussrechnung zeigt wie die Stadt die Finanzmittel erwirtschaftet, verwendet und erhält 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 10

11 Finanzhaushalt / Finanzrechnung 1 Gesetzliche Grundlag 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Erhöhung der liquiden Mittel Verminderung der liquiden Mittel => Augenmerk liegt auf dem Geldfluss Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 11

12 Ergebnishaushalt / Ergebnisrechnung übernimmt die Funktion des bisherigen Verwaltungshaushalts aus der handelsrechtlichen Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) abgeleitet Planung von allen laufenden Vorgängen (Kernelement NKHR) Erträge und Aufwendungen als Rechengrößen 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Abbildung von nicht zahlungswirksamen Größen (Abschreibungen, Rückstellungsbildung und -auflösung) Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 12

13 Ergebnishaushalt / Ergebnisrechnung 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Erhöhung des Eigenkapitals Verminderung des Eigenkapitals => Augenmerk liegt auf der Art, wofür Geld erhalten bzw. wofür Geld verwendet wird Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 13

14 Unterschied Ergebnis- und Finanzhaushalt Buchungen, die nur die Ergebnisrechnung berühren: Abschreibungen, Rückstellungen Buchungen, die nur die Finanzrechnung berühren: Veränderung des Anlagevermögens (Kauf eines Autos oder Grundstückes), Kreditaufnahmen und Tilgung derselbigen 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 14

15 Unterschied Ergebnis- und Finanzhaushalt Buchungen, die die Finanzrechnung berühren und später bzw. indirekt die Ergebnisrechnung verändern: Veränderung des Anlagevermögens: Kauf eines Kfz oder einer Immobilie. Die anteilige Wertminderung (Abschreibung) wird ab Inbetriebnahme in die Ergebnisrechnung eingespielt und muss dort (durch den laufenden Betrieb) refinanziert werden Kreditaufnahmen belasten später durch die Zinsen die Ergebnisrechnung 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 15

16 Unterschied Ergebnis- und Finanzhaushalt Buchungen, die sowohl in der Finanz- wie auch der Ergebnisrechnung laufen: Personalausgaben, Materialkosten, Zinsausgaben 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 16

17 Planbilanz / Vermögensrechnung Bilanz ist nur für den Jahresabschluss verbindlich (keine Planungskomponente) Gegenüberstellung von Mittelverwendung (Aktiva) und Mittelherkunft (Passiva) Aktiva = dokumentiert die Kapitalverwendung Passiva = gibt Auskunft darüber wie das Vermögen finanziert wurde 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 17

18 Planbilanz / Vermögensrechnung 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 18

19 Der Umstieg auf auf die die Doppik in Bad in Bad Übernahme Zusammenwirken der 3 Komponenten AKTIVA Vermögen - Immaterielles Vermögen - Sachvermögen - Finanzvermögen - liquide Mittel Rechnungsabgrenzung Finanzrechnung Vermögensrechnung (Bilanz) (Mittelverwendung/Mittelherkunft) PASSIVA Kapitalposition/Eigenkapital -Basiskapital -Rücklagen -Fehlbeträge Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzung Ergebnisrechnung Übernahme 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Einzahlungen - Auszahlungen Erträge - Aufwände Liquidität Ergebnis Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 19

20 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 20

21 Haushaltsaufbau bisher (Kameralistik) Nach VwV und Gruppierung aufgabenorientiert aufgebaut Trennung in konsumtiven (Verwaltungshaushalt) und investiven (Vermögenshaushalt) Teil Bildung von Unterabschnitten (z.b = Musikschule) nach Aufgabenbereichen 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Innerhalb der Unterabschnitte werden Haushaltsstellen gebildet (wo entstehen Kosten?) Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 21

22 Haushaltsaufbau bisher (Kameralistik) 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 22

23 Haushaltsaufbau bisher (Kameralistik) 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 23

24 Aufbau einer kameralen Haushaltsstelle 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 24

25 Haushaltsstruktur bisher (Kameralistik) z.b.: VwH: Bücher + Zeitschriften für das Personalamt Sachbuchteil Gruppierung 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 25

26 Haushaltsaufbau neu (Doppik) Gesetzliche Vorgabe, dass der Haushalt in mind. 2 Teilhaushalte zu gliedern ist. in Bad werden Teilhaushalte nach Gemeinderatsbeschluss produktorientiert gegliedert ein Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisund einem Teilfinanzhaushalt Teilhaushalte ersetzen Einzelpläne und gliedern den Haushaltsplan im Groben 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Teilhaushalte sind in Produktbereiche, -gruppen und Produkte zu gliedern Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 26

27 Haushaltsstruktur neu (Doppik) 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 27

28 Haushaltsvergleich Kameraler HH: Doppischer HH: => Einzelpläne => Teilhaushalte 0 Allg. Verwaltung 1 Innere Verwaltung 1 Öffentl. Sicherheit u. Ordnung 2 Sicherheit u. Ordnung 2 Schulen 3 Schulträgeraufgaben 3 Wissensch., Forschung, Kulturpflege 4 Kultur und Bildung 4 Soziale Sicherung 5 Kinder u. Sozialbereich 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6 Sportförderung 6 Bau, Wohnwesen, Verkehr 7 Planen, Bauen, Naturschutz 7 Öffentl. Einrichtungen/WiFö 8 Wirtschaft u. Tourismus 8 Wirtschaftl. Untern., allg. Grund- u. Sondervermögen 9 Allg. Finanzwirtschaft 9 Allg. Finanzwirtschaft 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 28

29 Haushaltsvergleich Kameraler HH: Doppischer HH: => Unterabschnitte => Produktgruppen z.b. z.b Oberste Gemeindeorg Innere Verwaltung 0220 Personalwesen 1121 Personalwesen 3500 VHS 2710 VHS 7910 WiFö /Stadtmarketing 5710 Wirtschaftsförderung 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 29

30 Bestandteile des neuen Haushaltsplans - Vorbericht - Finanzplan mit Invest.programm - Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen - Übersicht Verbindlichkeiten - Übersicht Rückstellungen - Übersicht Rücklagen - letzter Gesamtabschluss - Wirtschaftspläne / Jahresabschlüsse - Budgetübersicht 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 30

31 Produktrahmenplan Baden Württemberg Produktplan ersetzt die bisherige verbindlich bei Produktbereichen und -gruppen 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 31

32 Produktplan Bad Durch Umsetzung der Landesvorgaben und Anpassung an unsere Bedürfnisse entstand der Produktplan für Bad Abstimmung über den Umfang der Produkte ist mit allen Sachgebieten bereits erfolgt 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 32

33 Sachkonten Sachkonten ersetzen bei der kameralen Haushaltsstelle den Bereich der Gruppierung Aufbau der Sachkonten richtet sich verbindlich nach dem Kontenrahmenplan Baden Württemberg Sachkonten definieren die Art der Buchung (z.b. Gewerbesteuer, Personalkosten, Dienstreisen usw.) 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR dienen der übersichtlichen Darstellung der Buchführung und sind 8-stellig Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 33

34 Kontenrahmen 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 34

35 Zusammenspiel aller Bereiche Teilhaushalte dienen lediglich zur des Haushaltes und sind mit den früheren Einzelplänen vergleichbar. Die Bildung der Teilhaushalte orientiert sich am Produktplan. Haushaltstelle wird durch Kostenstelle / Produkt und Sachkonto ersetzt. Sachkonten ersetzen die bisherige Gruppierung und geben an, wofür die Einnahmen und Ausgaben angefallen sind (z.b. Bürobedarf). 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Kostenstellen zeigen, wo die Kosten angefallen sind (z.b. Personalamt). Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 35

36 Budgetierung Budgetierung = Veranschlagung von Personal und Sachmittel für einen abgegrenzten Bereich zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung Budgetierung im NKHR gem. 4 Abs.2 GemHVO: d.h. jeder Teilhaushalt mind. 1 Budget in Bad Zuordnung des Budgets auf Ebene der Produktgruppen (ehem. Unterabschnitte) Ausnahmen von Budgets sind durch Haushaltsvermerk zu kennzeichnen 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 36

37 Budgetierung Ausgenommen vom Budget werden Personalkosten ( SN 4000) Schulbudgets Bewirtschaftungsmittel Ortsvorsteher Heizung / Strom / Wasser (SN 5400) Gebäudeunterhaltung (SN 5000) 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 37

38 Haushaltsausgleich - kameral Verpflichtung Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen zunächst Ausgleich des VwH (Überschuss als Zuführung an den VmH) Vermögenserlöse und Kredite werden beim Ausgleich berücksichtigt formeller Ausgleich und somit stets erreichbar 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Kein materieller Ausgleich, da keine Verpflichtung zur Erwirtschaftung der Mittel, die dem jährlichen Werteverzehr aus dem Anlagenvermögen entspricht. Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 38

39 Haushaltsausgleich - kameral Planungspflichtige Einnahmen und Ausgaben ( 1 GemHVO a.f) Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsfremde Vorgänge Nicht vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben/lfd Betrieb: Steuern (GewSt, GrdSt, Sonst. St), Steuerbeteiligungen, allg. Zuweisungen Einnahmen aus Verwaltung (Gebühren, Mieten,...) Sonst. Finanzeinnahmen (Zinsen,..) Personalausgaben sächl. Verwaltungsaufwand Zuweisungen/Zuschüsse (nicht für Investitionen) Sonst. Finanzausgaben (Zinsen, FAG- Umlage, GewStUmlage,..) Einn > Ausg: Zuführung an VmH (=Ausg) Einn < Ausg:Zuführung vom VmH (=Einn) Einnahmen und Ausgaben, die zur Veränderung des Anlagevermögens führen/investiver Bereich: Verkaufserlöse, Darlehensrückflüsse Beiträge (Erschließungsbeitrag,..) Zuweisungen/Zuschüsse für Invest. (Einn + Ausg) Bauausgaben Grunderwerb Erwerb bewegl. Vermögen Gewährung von Darlehen Rücklagenzuführung/-entnahme (s.u.) Einnahmen/Ausgaben, die den Schuldenstand verändern Zuführung vom VwH (=Einn) Zuführung an VwH (= Ausg) keine Planung Haushaltsfremde Vorgänge: Einn./Ausg., die in den HH des Folgejahres gehören durchlaufende Gelder fremde Mittel Vorschüsse Verwahrgelder fremde Kassengeschäfte Bestandsnachweis: Geldanlagen Kassenkredite Bestand an Rücklagen Bestand an Sondervermögen in Geld Bestand an Finanzanlagen und Krediten (kann/vermögensrechnung) 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Einnahme = Ausgabe Einn > Ausg: Zuführung an Rücklage (=Ausg) Einn < Ausg: Entnahme aus Rücklage (=Einn) und / oder Kreditaufnahme (=Einn) Rücklage: Zuführung von VmH (=Einn) Rücklage:Entnahme für VmH (=Ausg) Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 39 Einnahme = Ausgabe

40 Haushaltsausgleich - doppisch 80 Abs. 2 GemO: Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) soll unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Der anfallende Ressourcenverbrauch ist durch entsprechende Ressourcenzuwächse auszugleichen (Prinzip der Generationsgerechtigkeit). Zukünftige Ausgleichspflicht nur auf das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamthaushalts / Ergebnishaushalts. 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 40

41 Haushaltsausgleich - doppisch Ausgleichspflicht für den Finanzhaushalt (ehem. VmH) entfällt, aber Sicherung der Zahlungsfähigkeit Rechtzeitige Leistung der Zahlung Verfügbarkeit der liquiden Mittel Finanzierung von Investitionszahlungen im Finanzplan 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Bei ausgeglichenem Ergebnishaushalt entsteht im Finanzhaushalt Liquidität welche für Investitionen und Schuldentilgung zur Verfügung steht Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 41

42 Vergleich - Haushaltsausgleich 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 42

43 Stufen des Haushaltsausgleichs ( 24 GemHVO) 1. Ausgleich von ordentlichen Erträgen und Aufwendungen 2. Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten 3. Verwendung der Ergebnisrücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und bzw. oder pauschale Kürzung von Aufwendungen (globaler Minderaufwand) 4. Verwendung von Überschüssen des Sonderergebnisses aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen oder der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 5. Vortrag des Fehlbetrags in den Ergebnishaushalt der drei folgenden Haushaltjahre 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR 6. Verrechnung von Fehlbeträgen aus Vorjahresrechnungsergebnissen auf das Basiskapital (sofern dieses nicht negativ ist) Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 43

44 Sonderregelung für Frühstarter Nicht erwirtschaftete Abschreibungen und Rückstellungen bleiben bei Beurteilung der Leistungsfähigkeit außer Betracht. bisherige kamerale Regelungen finden bis einschließlich 2015 Anwendung (Mindestzuführung). Verrechnung auf das Basiskapital während der Übergangszeit beim Jahresabschluss sofort möglich. Ob der Haushaltsausgleich im NKHR nun schwierig oder einfach ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es kommt bei der Beurteilung dieser Frage vor allem auf das Verhältnis der Abschreibung und der Tilgung an. 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR AfA+Rückstellung > Tilgung = Haushaltsfehlbetrag Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 44

45 Fazit Messlatte für den Haushaltsausgleich höher, da nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Abschreibungen und Rückstellungen) zu erwirtschaften sind. Ausgleich wird schwerer, da die veranschlagten Abschreibungen vielfach höher sind als ordentliche Tilgung. Zusätzliche Belastungen durch die Forderung des Gesetzgebers gegenüber den Landkreisen nach Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs (Kreisumlage). 2 Projekt Bad 3 Grundlagen NKHR kostendeckende Entgelte oft nicht möglich (bewusster Vermögensverzehr) Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 45

46 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 46

47 Kosten- und Rechtsgrundlage ( 14 GemHVO): Als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und en geführt werden. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 47

48 Aufgaben und Ziele Erhöhung der Kostentransparenz Beurteilung u. Steigerung der Wirtschaftlichkeit Verbesserung der internen Steuerungsmöglichkeiten Lieferung der Grundlagen und Basisdaten für ein Controllingsystem. Verteilung sämtlicher Kosten und Erlöse auf die Produkte 3 Projekt Bad Vollkostenrechnung auf Istkostenbasis Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 48

49 Aufbau Kostenarten (Sachkonten): Welche Kosten fallen in welcher Höhe an? Kostenstellen: Wo sind die Kosten entstanden? Kostenträger (= Produkte): Wofür sind die Kosten entstanden? 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 49

50 Kostenarten Entsprechen den Sachkonten aus dem Kontenrahmen Baden-Württemberg, sind einheitlich vorgegeben und verbindlich in der Anwendung. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 50

51 Kontenrahmen 0 Immaterielle Vermögensgegenstände 1 Finanzvermögen und Aktive Rechnungsabgrenzung 2 Nettopositionen, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Passive Rechnungsabgrenzung 3 Erträge 4 Aufwendungen 5 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 6 Einzahlungen 7 Auszahlungen 8 Abschlusskonten 9 Kosten- und 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 51

52 Kostenstellen organisatorische Einheit, die Kosten verursacht und diese beeinflussen und steuern kann Bildung der Kostenstellen erfolgte nach Verantwortungsbereichen nach räumlichen Gesichtspunkten nach funktionalen bzw. aufbauorganisatorischen Gesichtspunkten 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 52

53 Aufbau Die Kostenstellen orientieren sich am Aufbau der Produkte: z.b.: Personalmanagement: Projekt Bad 1121 = Personalwesen (= Produktgruppe) 5xxx = Hauptkostenstelle 3xxx = Fahrzeugkostenstelle 6xxx = Gebäudekostenstelle Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 53

54 Kostenträger = Produkte der Stadtverwaltung Ein Produkt ist eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, die für eine Stelle außerhalb der betrachteten Organisationseinheit (innerhalb oder außerhalb der Verwaltung) erstellt werden. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 54

55 Arten von Produkten Interne Produkte für Leistungen, die innerhalb der Verwaltung anfallen (z. B. Leistungen der EDV oder der zentralen Dienste) Externe Produkte für Leistungen, die an Bürger oder Stellen außerhalb der Verwaltung erbracht werden (z. B. Erstellung eines Reisepasses oder einer Baugenehmigung) 3 Projekt Bad Schlüsselprodukte rechtlich verbindliche Positionen im Haushaltsplan und in der Finanzstatistik (z. B. Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen) Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 55

56 Produkte (Kostenträger) Beispiele für Produkte Erteilen von Ausweisen und sonst. Dokumenten Bezügeabrechnung Sportförderung Alle Produkte orientieren sich am Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg und sind landeseinheitlich vorgegeben. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 56

57 Zusammenspiel der einzelnen Komponenten (Einzelkosten) Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Welche Kosten? Wo? Für was? Einzelkosten Kostenstelle Produkt Geschäftsausgaben Bürgeramt Erteilung Ausweise Projekt Bad z.b.: Rechnung Bundesdruckerei für Ausweise im Bürgeramt Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 57

58 Zusammenspiel der einzelnen Komponenten (Gemeinkosten) Gemeinkosten Geschäftsausgaben Kostenstelle 1 Bürgeramt Kostenstelle 2 Ausländeramt Produkt Meldeangelegenheiten Produkt Erteilung Ausweise Produkt Aufenthaltsregel. für Asylbewerber 3 Projekt Bad z.b.: Büromaterial im Bürgeramt bzw. Ausländeramt Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 58

59 Eröffnungsbilanz und 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 59

60 Der Weg zur Eröffnungsbilanz 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 60

61 Vermögensansätze in der Eröffnungsbilanz Vermögensansatz Bilanz Ergebnisrechnung hoch niedrig Hohes Anlagevermögen Geringe stille Reserven Hohes Eigenkapital Niedriges Anlagevermögen Hohe stille Reserven Hohe Abschreibungen Belastet Haushaltsausgleich Zukünftig wenig Ersatzdeckungsmittel Niedrige Abschreibungen Belastet Haushaltsausgleich weniger 3 Projekt Bad Niedriges Eigenkapital Zukünftig mehr Ersatzdeckungsmittel Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 61

62 Eröffnungsbilanz Aktiva 1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1 Kapitalposition 1.2 Sachvermögen Basiskapital Unbebaute Grundstücke Rücklagen Bebaute Grundstücke Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund 2 Sonderposten Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzung Kunstgegenstände 2.1 für erhaltene Investitionszuweisungen Maschinen, techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.2 für erhaltene Investitionsbeiträge Betriebs- und Geschäftsausstattung Vorräte geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzvermögen 3 Rückstellungen Anteile an verbundenen Unternehmen 3.1 Rückstellungen für Altersteilzeit und Beteiligungen ähnliche Maßnahmen Sonstige Beteiligungen 3.2 Instandhaltungsrückstellungen Sondervermögen (EK der Eigenbetriebe) 3.3 Rückstellungen im Rahmen des FAG Stiftungen 3.4 Rückstellungen für Steuerschuldverhältnisse Ausleihungen Wertpapiere 4 Verbindlichkeiten Forderungen 4.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Liquide Mittel Sonstige Verbindlichkeiten 2 Aktive Rechnungsabgrenzung und Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 5 Passive Rechnungsabgrenzung 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung 5.1 Passive Rechnungsabgrenzung 2.2 Sopo für geleistete Invest.zuschüsse Passiva 3 Projekt Bad Bilanzsumme Bilanzsumme Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 62

63 AKTIVA - Immaterielles Vermögen ist nicht physisch erfassbar wird in der Bilanz erfasst dient langfristig dem Geschäftsbetrieb z.b. Konzessionen, Lizenzen, Patente, Software, Schutzrechte (z. B. Stadtlogo) 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 63

64 Unbewegliches Vermögen = Sachvermögen Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund 3 Projekt Bad Die Erfassung und Bewertung des gesamten unbeweglichen Vermögens erfolgte extern durch die Firma Institut innovatives Bauen (iib) aus Schwetzingen. Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 64

65 Unbewegliches Vermögen = allgemeine Bewertungsgrundlage AHK bekannt AHK nicht bekannt bzw. nicht ermittelbar Erwerb vor 1974 Erwerb nach Projekt Bad Ansatz der AHK zum Anschaffungsjahr Rückindizierung der AHK zum Rückindizierung der AHK auf Anschaffungsjahr Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 65

66 Unbebaute Grundstücke Grünflächen Ackerland Wald Sonstige unbebaute Grundstücke (z.b. Bauplätze) Die Erhebung der Daten erfolgte aus dem ALB (Allgemeines Liegenschaftsbuch) und dem ALK (Allgemeines Liegenschaftskataster) Bewertung (gem. 62 GemHVO) 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 66

67 Bewertungsgrundlagen der unbebauten Grundstücke 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 67

68 Bewertungsgrundlagen in Bad Unbebauten Grundstücke örtliche Durchschnittswerte - getrennt nach Kernstadt und den einzelnen Ortsteilen Gem. 62 Abs. 4 GemHVO besteht beim Wald die Möglichkeit den Aufwuchs sowie die Grundstücksfläche getrennt mit einem bestimmten festen Betrag zu bewerten. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 68

69 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 69

70 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 70

71 Bebaute Grundstücke Die bebauten Grundstücke wurden in zwei Teilen bewertet: 1. Grund und Boden 2. Aufbau (= Gebäude) Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgte anhand von Bodenrichtwerten. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 71

72 Bewertungsgrundlagen der bebauten Grundstücke Bewertung der Gebäude nach Schritt 1: Schritt 2: 62 GemHVO: Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) In Bad : Ansatz der AHK, wo bekannt. Wenn AHKs nicht vorhanden: Ansatz von Erfahrungswerten (Gebäudeversicherungswerten): Anschaffung/Herstellung vor 1974: Wert 1974 Anschaffung/Herstellung nach 1974: Wert zum Anschaffungsjahr 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 72

73 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 73

74 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 74

75 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 75

76 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 76

77 Infrastrukturvermögen Bestimmung des Alters der Straßen anhand von: Widmungsjahren Baujahre der Kanäle Straßenverzeichnisse / Straßenkarten Erschließungsbeitragsabrechnungen 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 77

78 Einteilung in Straßenarten und Festlegung der Nutzungsdauer (lt. Leitfaden für Bilanzierung) 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 78

79 Ansatzwerte für Straßenaufbau Straßenart Straßentyp Bauweise Nutzungs- Straßenart I Straßenart II Straßenart III Straßenart IV Straßenart V Schnellverkehrsstraße, Industriesammelstraße Hauptverkehrsstraße, Industriestraße, Straße im Gewerbegebiet Wohnsammelstraße, Fußgängerzone mit Ladeverkehr Anliegerstraße, befahrbarer Wohnweg, Fußgängerzone, asphaltierte/betonierte Feldwege Unbefestigter Weg, Splitt Asphalt Pflaster Beton Splitt dauer* Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 3 Projekt Bad *Nutzungsdauer/ Abschreibungszeit gem. Leitfaden Bilanzierung vom , Mittelwert gerundet Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 79

80 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 80

81 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 81

82 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 82

83 Bilanzwerte Bad für das unbewegliche Anlagevermögen Gemarkung unbebaute Grundstücke 260 bebaute Grundstücke Straßen (Infrastruktur) 2 Bauten auf fremdem Grund Gesamtsumme 3 Projekt Bad Althausen Apfelbach Dainbach Edelfingen Hachtel Herbsthausen Löffelstelzen Markelsheim Neunkirchen Rengershausen Rot Stuppach Wachbach in fremden Gemeinden* * Assamstadt, Mulfingen, Dörzbach, Igersheim Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 83

84 Bewegliches Anlagevermögen Erfassung des kompletten beweglichen Vermögens der Stadt Bad mit dem Inventarisierungsprogramm Hallo Kai. Kunstgegenstände Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 84

85 Bewertung 91 Abs. 4 GemO: Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen, die älter als 6 Jahre (2006) sind, kann von einer Inventarisierung abgesehen werden. Vereinfachungsregeln: 3 Projekt Bad Festwertverfahren Gruppenbewertung Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 85

86 Kennzeichnung Alle bewglichen Gegenstände mit einem Nettowert von mindestens 60,- EUR wurden mittels Barcode- Aufkleber gekennzeichnet, in der EDV erfasst und bewertet. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 86

87 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 87

88 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 88

89 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 89

90 Finanzvermögen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere Forderungen 3 Projekt Bad liquide Mittel Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 90

91 PASSIVA Kapitalposition Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 91

92 Rechnungsabgrenzungsposten aktive Rechnungsabgrenzung z.b. Beamtenbezüge (werden im Dezember für Januar ausbezahlt) passive Rechnungsabgrenzung z.b. Grabnutzungsgebühren (werden auf einmal bezahlt, sind aber für mehrere Jahre) 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 92

93 1. Eröffnungsbilanz der Stadt Bad zum Fertigstellung bis zum Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 93

94 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 94

95 Controlling / Controlling = vergangenheitsorientierte Kontrolle Controlling unterstützt zukunftsorientierte Führungsarbeit! Im bisherigen kameralen Haushaltssystem: ein unterjähriger steuernder Eingriff ist kaum möglich die Kontrolle des Haushalts erfolgt nachträglich (z.b. durch über- und außerplanmäßige Ausgaben oder einen Nachtragshaushalt) lediglich Prüfung, ob die bereits ausgegebenen Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 95

96 Im zukünftigen doppischen Haushaltssystem: es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Berichtpflicht ( 28 GemHVO) mehrmalige, unterjährige Information über die Einhaltung der Finanz- und Leistungsziele möglich permanente Überprüfung und Feststellung von Zielabweichungen Zusammenfassung der Ergebnisse in Berichtsform 3 Projekt Bad Das Controlling erhält zukünftig eine zentrale Bedeutung im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht! Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 96

97 Sachstand in der öffentlichen Verwaltung die Organisationsstruktur ist weitgehend durch bürokratische und administrative Funktionen geprägt es besteht eine Art Zentralverwaltungswirtschaft Ökonomische Prinzipien, Kostenbewusstsein sowie die Verantwortung für Leistungen sind einer so strukturierten Verwaltung weitgehend fremd. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 97

98 Zielsetzung Mit der Einführung eines Controllingsystems in der öffentlichen Verwaltung soll die Wirtschaftlichkeit aller Verwaltungstätigkeiten bei optimaler ökonomischer und gesellschaftlicher Erfüllung der vorgegebenen Aufgabenstellungen gesteigert werden. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 98

99 Arten eines Controllings Operatives Controlling = die Dinge richtig tun kurzfristige Steuerung, z. B. jahresbezogene Budgetierung Strategisches Controlling = die richtigen Dinge tun welche Ziele mittel- bzw. langfristig erreicht werden sollen; diese Ziele müssen messbar und überprüfbar sein. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 99

100 Umsetzung Die Vielzahl der in einer öffentlichen Verwaltung erbrachten Leistungen muss in Produkten zusammengefasst werden, denen Ziele Mengen Struktur- und Kennzahlen Einnahmen sowie sämtliche bei der Produkterstellung anfallende Kosten zugeordnet werden können 3 Projekt Bad Ermittlung der genauen Produktkosten zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Stadtverwaltung Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 100

101 Ziele Monetäre Information: Produktkosten Ganzheitliche Betrachtung Qualität und Quantität der erbrachten Verwaltungsleistungen 3 Projekt Bad Ziele Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 101

102 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 102

103 Kennzahlen Qualitative oder quantitative Informationen um die eigene Leistungsfähigkeit und den eigenen Zielerreichungsgrad zu beurteilen. Beispiele: Anteil auswärtiger Schüler in einer Schule Auslastungsquote eines Kindergartens Anteil der innerhalb der Hilfsfrist erreichten Einsatzorte (Feuerwehr) Durchschnittliche Bearbeitungsdauer 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 103

104 Kriterien für die Bildung von Kennzahlen klar definiert von Produktverantwortlichen beeinflussbar einem eindeutigen Ziel zugeordnet eindeutige Bestimmung des Zielerreichungsgrads 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 104

105 Ziele / Kennzahlen für den ersten doppischen Haushalt Im kommunalen Produktplan Baden-Württemberg sind zu jedem Produkt Kennzahlenvorschläge abgebildet. Auf diese Sammlung wird im ersten Produkthaushalt der Stadt Bad zurückgegriffen. Zukünftig sollen jedoch selbst individuelle Ziele und Kennzahlen für die Stadt Bad erarbeitet werden. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 105

106 Zusammenfassung Controlling detaillierte Betrachtung der Kosten (nicht nur der kameralen Ausgaben) interner Zeitreihenvergleich durch die detaillierten Daten möglich eventuell später auch externer Vergleich mit anderen Kommunen möglich Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und den Erfolg eines Produkts muss auch die Verantwortung für den entsprechenden Ressourceneinsatz nach sich ziehen (Budgetierung) 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 106

107 Die Eigenverantwortung der einzelnen Organisationseinheiten umfasst auch die Überprüfung der Erreichung der Zielvorgaben in regelmäßigen Abständen, sodass bei einer Abweichung ggfs. rechtzeitig gegengesteuert werden kann. Das Controlling bzw. das helfen sowohl der Verwaltungsführung als auch den einzelnen untergeordneten Organisationseinheiten bei der Überwachung der verschiedenen Zielvorgaben. 3 Projekt Bad Musterbericht Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 107

108 Gegenüberstellung Kameralistik / Doppik Planungsgrundlage Kameralistik Haushaltsplan mit - Verwaltungshaushalt - Vermögenshaushalt - gegliedert in Einzelpläne Personalplanung Stellenplan Stellenplan Rechnungsstil Einfache Haushaltsstellen, jeweils für Einnahmen und Ausgaben Doppik Haushaltsplan, der sich zusammensetzt aus - Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt - gegliedert in Teilhaushalte Doppelte Verbuchung in T-Konten 3 Projekt Bad Rechnungslegung Jahresrechnung mit - Verwaltungshaushalt - Vermögenshaushalt Jahresabschluss gegliedert in - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Vermögensrechnung Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 108

109 Kameralistik Doppik Rechnungsbasis Einnahmen und Ausgaben Erträge und Aufwendungen Einzahlungen und Auszahlungen Systematik und Gruppierung Sachkonten, Kostenstellen und Produkte Darstellung des Vermögens Kosten- und Bestandsverzeichnis für die Verwaltung (jedoch nicht auf aktuellem Stand); für die kostenrechnenden Einrichtungen Bisher in der Verwaltung nicht vorhanden Vermögensrechnung auf Basis der Flächendeckende Vollkostenrechnung auf Istkostenbasis 3 Projekt Bad Steuerung über Mittelzuweisung (Haushalt) Ziele und Kennzahlen auf Basis der Produkte Instrumente der Ergebniskontrolle Haushaltsüberwachung Controlling und Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 109

110 Neuerungen Was ändert sich für den Gemeinderat? Zielsetzung: Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung innerhalb der Stadtverwaltung Politik (= Auftraggeber) Verwaltung (= Auftragnehmer) 3 Projekt Bad gibt strategische Ziele vor und setzt Budgets fest operative Umsetzung der Ziele Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 110

111 Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts ist mehr als nur die bloße Umstellung auf einen anderen Buchungsstil Definition von messbaren und überprüfbaren Zielen Überwachung dieser Ziele mit einem modernen, doppischen Rechnungswesen 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 111

112 längerfristiger Entwicklungsprozess kurzfristig kaum größere Erfolge es lohnt sich auch zunächst die Einführung einzelner Komponenten, wie die der Kosten- und, da bereits die detaillierte Kostenkenntnis Vorteile bringt 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 112

113 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 113

114 Verstärkung der Produktsicht (nicht nur der externen sondern auch der internen Service- und Steuerungsleistungen) Stärkeres Kostenbewusstsein durch Kenntnis der Produktkosten Zusammenführung von Aufgaben- und Ressourcenverantwortung mit möglichst weitgehender Dezentralisierung der Verantwortung und Bewirtschaftungskompetenz (Budgetierung) Vorgabe von Zielen 3 Projekt Bad Steuerung der Zielerreichung durch und Controlling, unterstützt durch geeignete Kennzahlen Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 114

115 Umstellung von einem zahlungsorientierten hin zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen Im neuen Haushaltsrecht wird der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) sowie das Ressourcenaufkommen (Erträge) umfassend dargestellt. Komplettiert wird diese Darstellung durch die vollständige Bilanzierung der Vermögens-, Kapitalund Schuldenseite. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 115

116 Fazit Mit Einführung des doppischen Rechnungswesens hat die Gemeinde nicht mehr oder weniger Geld zur Verfügung. Die verbesserte Kenntnis über die einzelnen Ursachen des Ressourcenverbrauchs sowie über die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt, können jedoch zu einem (schrittweise) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führen. Insbesondere die Zukunftsbelastungen aus Investitionen stehen künftig mehr im Mittelpunkt. 3 Projekt Bad Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 116

117 Wesentliches Element dieses neuen Rechnungswesens ist die Steuerung über Ziele und damit über die gewünschten Ergebnisse und nicht wie bisher über den Geldverbrauch. 3 Projekt Bad Wichtig: Dieses neue Steuerungssystem darf nicht nur von der Verwaltung, sondern muss auch in den Gremien gelebt werden! Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 117

118 Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 118

119 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Projektgruppe gerne zur Verfügung: Hr. Wirtz Fr. Reutter Fr. Wittfeld (Tel: ; (Tel: ; (Tel: , Klausurtagung GR Oktober 2011 Seite 119

Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht

Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht Ausgangssituation 2009 kamerales Buchungssystem, Ausgaben/Einnahmen orientiert keine umfassende Vermögenserfassung keine Darstellung der Kosten

Mehr

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Agenda 1. Grundsätzliche Änderungen durch das NKHR 1.1. Von Einnahmen und Ausgaben zu Erträgen und Aufwendungen 1.2. Das Drei-Komponenten-Modell 1.3. Abgrenzung

Mehr

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt bisher: Verwaltungshaushalt hier wurde die laufenden Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet Vermögenshaushalt hier erfolgte die Veranschlagung

Mehr

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick

Mehr

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 Vortrag Finanzausschuss 12.05.2011 Leitung Fachdienst Finanzen Frau Simone Sepp Tel.-Nr.: 04182/298-160 email: s.sepp@tostedt.de Bilanz Grundsätzliches Der Rat der Gemeinde

Mehr

Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen!

Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen! Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen! NKF Gestaltungsmöglichkeiten für die Amtsleitung am 14. September 2005 Stefan Opitz, Jugendhilfeplanung und Organisationsentwicklung Ziele des NKF Darstellung

Mehr

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Anlagen Stadt Coesfeld Nachtragshaushaltsplan 2015 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Bilanzposten nach 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017

Mehr

Die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf)

Die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) Die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) DoppiK-Einführung in den Kommunen 11. Brandenburgischer Archivtag am 24./25. April 2008 Joachim Grugel Städte- und Gemeindebund Brandenburg

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

NKHR. ( Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) - Der Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik zum 1.1.2012 in Bad Mergentheim -

NKHR. ( Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) - Der Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik zum 1.1.2012 in Bad Mergentheim - NKHR ( Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) - Der Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik zum 1.1.2012 in Bad Mergentheim - Schulung März/April 2011 Seite 1 1) AUSGANGSSITUATION

Mehr

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 15 Bilanz (Muster 15): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1 Reinvermögen

Mehr

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Netzwerk- Themenworkshop. Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht

Netzwerk- Themenworkshop. Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht Netzwerk- Themenworkshop Hiddenhausen Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht Münster, 14.09.2006 1 Hiddenhausen Strukturell unausgeglichene Haushalte seit Mitte der 90er Jahre

Mehr

Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse

Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig hesse@wifa.uni-leipzig.de Tel.: 0341 97 33 582 Leipzig, 1 Kommunen als Träger von Aufgaben zweistufiger Staatsaufbau bei dreistufiger Verwaltungsgliederung

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 13 Bilanz (Muster 13): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 2. Sachvermögen 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1

Mehr

Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008

Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008 Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV Die Doppik Einführung Doppik in Deutschland: Grundlagen: 21.November 2003: Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

Festlegung der Struktur des Haushaltsplans ab 2016 im Rahmen des Umstiegs auf die Doppik

Festlegung der Struktur des Haushaltsplans ab 2016 im Rahmen des Umstiegs auf die Doppik REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung VORLAGE: (VV) 9/60 17. Juli 2015 öffentlich Tagesordnungspunkt 5 Bearbeiterin: Susanne Diefenbacher Festlegung der Struktur des Haushaltsplans ab 2016

Mehr

INFO DOPPIK FÜR RATSMITGLIEDER HERZLICH WILLKOMMEN!

INFO DOPPIK FÜR RATSMITGLIEDER HERZLICH WILLKOMMEN! INFO DOPPIK FÜR RATSMITGLIEDER HERZLICH WILLKOMMEN! INFO DOPPIK FÜR RATSMITGLIEDER Projekt Doppik Inhalt 1. Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) Bedeutung und Grundlage 2. Die Philosophie des NKR a.

Mehr

Wirtschaftsplan. des Regiebetriebs. Technische Dienste Cuxhaven

Wirtschaftsplan. des Regiebetriebs. Technische Dienste Cuxhaven W 1 Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Technische Dienste Cuxhaven Wirtschaftsplan Technische Dienste Cuxhaven I. Erfolgsplan 2012-2016 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ergebnis Ergebnis Ergebnis

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Empfehlung für Kontenrahmen für das doppische Rechnungswesen

Empfehlung für Kontenrahmen für das doppische Rechnungswesen Anlage 7 zum IMK-Beschluss vom 21.11.2003 Arbeitskreis III "Kommunale Angelegenheiten" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder den 8./9. Oktober 2003 Empfehlung für Kontenrahmen

Mehr

Finanzplan der Stadion GmbH

Finanzplan der Stadion GmbH Finanzplan der Stadion GmbH Plan Plan Ist 2004 2003 2002 Mittelbedarf Investitionen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 Grundstücke 0 0 0 - davon Gebäude 0 0 0 Bauten auf fremden Grundstücken 300.000

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Volkshochschule Frankfurt am Main

Volkshochschule Frankfurt am Main Allgemeines: Aufgaben: Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist eine Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens. Ihre Tätigkeit ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie gewährleistet

Mehr

Das Doppikprojekt der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Das Doppikprojekt der Stadt Bitterfeld-Wolfen Die Stadt Bitterfeld-Wolfen größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld viertgrößte Stadt in Sachsen-Anhalt Gründung zum 01.07.2007 Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Bitterfeld, Greppin, Holzweißig,

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Auch vor diesem Hintergrund wird sich der rechtlich vorgeschriebene Ausgleich des Haushalts in Zukunft eher schwieriger gestalten.

Auch vor diesem Hintergrund wird sich der rechtlich vorgeschriebene Ausgleich des Haushalts in Zukunft eher schwieriger gestalten. Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR) 1 Rechtsvorschriften Der Niedersächsische Landtag hat am 9. November 2005 das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher

Mehr

Projektplan Stadt XXX

Projektplan Stadt XXX Projektplan Stadt XXX Stand 09-20XX Projektschritte Dauer Anfang Ende Korrektur Verantwortung Fortschritt Gesamtprojektplanung Phase 1 Definition der Ziele des Gesamtprojektes 8 Wochen 01.09.04 31.10.04

Mehr

DATEV. bei WILLKOMMEN. Von der Inventarisierung zur Bilanzierung. Torsten Kehler, DATEV eg

DATEV. bei WILLKOMMEN. Von der Inventarisierung zur Bilanzierung. Torsten Kehler, DATEV eg WILLKOMMEN bei DATEV Von der Inventarisierung zur Bilanzierung Torsten Kehler, DATEV eg Die DATEV eg in Zahlen Gründung: 1966 Hauptsitz: Nürnberg weitere Standorte: 26 Informationszentren regional verteilt

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken zum 31.12.2013 Inhalt - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung (GuV) - Finanzrechnung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.839.00

Mehr

Amt Siek. Jahresabschluss. zum

Amt Siek. Jahresabschluss. zum Jahresabschluss zum 3.2.202 Jahresabschluss zum 3.2.202 Seite Inhalt Bilanz rechnung Finanzrechnung Teilergebnisrechnungen (nach Produkten) Teilfinanzrechnungen (nach Produkten) Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 14 KomDoppikEG M-V Rechtliche Regelungen Rechnungslegungsvorschriften für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Pressemappe. Projekt. in Mönchengladbach. Pressemappe

Pressemappe. Projekt. in Mönchengladbach. Pressemappe Projekt in Mönchengladbach Projektmeilensteine: Projektstart: 1. Januar 2005 Nachtrag NKF Teilhaushalt 2007: 20. Dezember 2006 Start Bewirtschaftung NKF Teilhaushalt 1. Welle: 1. Januar 2007 Entwurf NKF

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt

11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt 11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt Roland Sahr 5. September 2006 Ziele der Doppik Einführung der doppelten Buchführung im kommunalen

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Controlling Thema Beschlussantrag

Controlling Thema Beschlussantrag Vorlage 2010 Controlling Nr. 101 Geschäftszeichen: 10-042.160 13. Juli 2010 VA 21.07.2010 10 nö Beratung GR 28.07.2010 12 ö Beschluss Thema Steuerungsbericht 2010, Beschlussantrag Der Bericht wird zur

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT 2010 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 2010 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort... 2 II. Ergebnisrechnung...

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Neues Kommunales Haushaltsrecht

Neues Kommunales Haushaltsrecht Anlage 4 Informationsveranstaltung Neues Kommunales Haushaltsrecht Juli 2009 Stadt Ettlingen Stadtkämmerei Seite 1 Inhalte 1 Begrüßung 2 Allgemeines zur aktuellen Situation 3 Gegenüberstellung Kameralistik

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Hochstadt für das Haushaltsjahr 2014 vom 4. Juni 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Wechselbeziehung Bilanz Finanz- und Ergebnisrechnung

Wechselbeziehung Bilanz Finanz- und Ergebnisrechnung Wechselbeziehung Bilanz Finanz- und Ergebnisrechnung Bilanz Finanzrechnung Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Einzahlungen Anlagevermögen Eigenkapital Aufwendungen Auszahlungen Umlaufvermögen Forderungen

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. auf den 31. Dezember 2006. der Firma. Mustermandant

JAHRESABSCHLUSS. auf den 31. Dezember 2006. der Firma. Mustermandant JAHRESABSCHLUSS auf den 31. Dezember 2006 der Firma Mustermandant INHALT I. Bilanz...1 II. Gewinn- und Verlustrechnung...3 III. Anhang 1. Kontennachweis zur Bilanz...4 2. Kontennachweis zur Gewinnund Verlustrechnung...6

Mehr

Kennzahlen zu Bilanzen

Kennzahlen zu Bilanzen Kennzahlen zu Bilanzen Inhalt Allgemeines zur Bilanzanalyse Auszug aus Kennzahlenset NRW Bilanzanalyse = methodische Untersuchung von Jahresabschluss und Lagebericht mit dem Ziel, entscheidungsrelevante

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement

Neues Kommunales Finanzmanagement Neues Kommunales Finanzmanagement Gestaltungsmöglichkeiten für die Amtsleitung Dr. F.-W. Meyer Die Renaissance der Produkte Erst durch das NKF erhalten die Produkte auch eine finanztechnische Bedeutung!

Mehr

Gesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012

Gesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012 Gesamtabschluss Referent Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer Boppard, den 11. September 2012 Copyright Mittelrheinische Treuhand GmbH 2012 1. Betriebswirtschaftliche

Mehr

Steuerung mit Kennzahlen im NKF-Haushalt

Steuerung mit Kennzahlen im NKF-Haushalt Steuerung mit Kennzahlen im NKF-Haushalt Praxisbericht der Stadt Mechernich Stefan Mannz Leiter der Finanzbuchhaltung ca. 27.000 Einwohner Flächengemeinde, 136 qkm, 42 Ortsteile STADT MECHERNICH (KREIS

Mehr

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81 Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept

Mehr

I. Sachdarstellung und Begründung:

I. Sachdarstellung und Begründung: TOP 7 Drucksache Nr.: 2012-366 Sitzung: GR 19.11.2012 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 3 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Die Stadt und ihr Haushaltsplan

Die Stadt und ihr Haushaltsplan Die Stadt und ihr Haushaltsplan Hier erfahren Sie allgemeines zur Doppik, zum Aufstellungsverfahren und die Kaufleute finden die Bilanz und eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung Der Nachtragshaushaltsplan

Mehr

Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten FAQ 1.7 Zuordnung von Forderungen und Verbindlichkeiten Stand erstellt am 02.12.2011 Komplex Stichworte Frage Bilanz Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten Ob Sie mir bei

Mehr

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1 01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 1 402 440.96 6 298 918.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 3 040 942.75 2 629 181.00 Gegenüber Aktionären 11 599 495.40 8 515

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Einsatz der Software SAP ERP (SAP = Systeme, Anwendungen, Produkte; ERP = Enterprise Resource Planning)

Einsatz der Software SAP ERP (SAP = Systeme, Anwendungen, Produkte; ERP = Enterprise Resource Planning) Einsatz der Software SAP ERP (SAP = Systeme, Anwendungen, Produkte; ERP = Enterprise Resource Planning) EBP = Enterprise Buyer Professional; SRM = Supplier Relationship Management) Folgende Module (Modul

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum. 14. Oktober 2012. Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91

JAHRESABSCHLUSS. zum. 14. Oktober 2012. Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91 JAHRESABSCHLUSS zum 14. Oktober 2012 Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91 28203 Bremen BID Ostertor Blatt 1 Auftraggeber, Auftrag und Auftragsbedingungen

Mehr

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - Kaufmännische Grundlagen - Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Lohn-/Gehaltsbuchhaltung Kosten-/Leistungsrechnung

Mehr

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stuttgart Inhalt 1. Prüfungsauftrag 2. Prüfungsvorgehen 3. Prüfungsergebnis 4. Darstellung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch

Mehr

Einführung eines doppisch geführten Rechnungswesens in der Gemeinde Westoverledingen

Einführung eines doppisch geführten Rechnungswesens in der Gemeinde Westoverledingen Einführung eines doppisch geführten Rechnungswesens in der Gemeinde Westoverledingen Version 01 Dr. Gerald Peters Westoverledingen, 04. Oktober 2007 0. Vorbemerkungen Bisheriges Haushaltsrecht Kameralistik

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr