LWL-Integrationsamt Westfalen. Jahresbericht. Daten, Fakten und Beispiele zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

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1 LWL-Integrationsamt Westfalen Jahresbericht Daten, Fakten und Beispiele zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

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3 Jahresbericht 2012

4 Impressum Bericht über die Durchführung des Schwerbehindertenrechts im Jahr 2012 Schriftenreihe des LWL-Integrationsamts Westfalen Für schwerbehinderte Menschen Stand: Juli 2013 Redaktion: Susanne Wesselbaum-Ukas, LWL-Integrationsamt Westfalen Herausgeber: LWL-Integrationsamt Westfalen Von-Vincke-Straße Münster Telefon: Telefax: Herstellung: Landwirtschaftsverlag GmbH, Hülsebrockstraße 2 8, Münster 2013 LWL-Integrationsamt Westfalen Unser Beitrag zum Schutz der Wälder: Diese Broschüre des LWL-Integrationsamts Westfalen ist auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt. Das für die Zellstoff- und Papierherstellung verwendete Holz stammt aus kontrollierten und besonders gut bewirtschafteten Wäldern. 2

5 Inhalt Vorwort und Einführung in den Jahresbericht für Die wichtigsten Daten im Stenogramm Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe Erträge und Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe in 2012 und Ausblick auf das Jahr Leistungen an Arbeitgeber (ohne Integrationsprojekte) Leistungen an schwerbehinderte Menschen Prozentualer Anteil der Altersgruppen bei den Mittelvergaben durch das LWL-Integrationsamt Westfalen (ohne Integrationsprojekte) Förderungen von Integrationsprojekten durch das LWL-Integrationsamt Westfalen Übrige Leistungen des LWL-Integrationsamts Westfalen in Euro Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen 1. Der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Jahr Aus der Praxis des LWL-Integrationsamts Westfalen Fachdienst für Integrationsbegleitung 1. Berufliche Unterstützung von Menschen, die besonders betroffen sind, zum Beispiel durch eine psychische oder neurologische Behinderung Bereich Übergang Psychiatrie Job-Coaching Praktische Anregungen mit großer Wirkung Praxisfälle Berufsbegleitung in der Unterstützten Beschäftigung nach 38a III SGB IX sowie durch die Integrationsfachdienste Praxisfall Integrationsfachdienste Integrationsfachdienste (IFD) Ingenieurfachdienst 1. Ingenieurfachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Im Jahr 2012 erbrachte Dienstleistungen Praxisfall Zusammenarbeit mit den Kammern Praxisfälle

6 Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen 1. Gewandelte Beratungsstruktur für Menschen mit Sehbehinderungen im Arbeitsleben Interview Beratungszentrum Menschen mit Sehbehinderung im Erwerbsleben beim LWL-Berufsbildungswerk in Soest im Auftrag des LWL-Integrationsamts Westfalen Praxisfall Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen 1. Technik, Kommunikation und personelle Unterstützung Integrationsfachdienste Seminare Gebärdensprachdolmetscher Schriftdolmetscher und Mitschreibkräfte Interview Praxisfall Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 1. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Praxisfall Arbeitsassistenz Praxisfall Besonderer Kündigungsschutz 1. Besonderer Kündigungsschutz Prävention statt Kündigung Praxisfall Widerspruchs- und Klageverfahren Widerspruchs- und Klageverfahren Die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein Die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein

7 Inhalt Information, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit Mehr Wissen und Kompetenzen mit den Bildungs- und Informationsangeboten des LWL-Integrationsamts Westfalen Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen 1. LWL-Budget für Arbeit Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Sonderprogramm aktion5" Praxisfall Schule trifft Arbeitswelt (STAR) Praxisfall Mit Übergang plus 2 aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Förderung der Integrationsprojekte Förderung von Integrationsunternehmen, -betrieben und -abteilungen Unternehmensporträt Anhang Anhang

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9 Vorwort Vorwort und Einführung in den Jahresbericht für 2012 Bereits im Vorwort des Jahresberichts des LWL-Integrationsamts Westfalen für 2011 hatten wir auf die Bedeutung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) für die in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Leitgedanke der UN-BRK ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Deshalb ist Inklusion auch ein Thema für den LWL in allen seinen Aufgabenbereichen. Dem stellt sich der LWL, indem er einen Aktionsplan Inklusion erarbeitet. Inklusion prägt selbstverständlich insbesondere die Aufgaben und die Aufgabenwahrnehmung im LWL- Sozialdezernat. Die Arbeit des LWL-Integrationsamts Westfalen muss sich deshalb an den Zielen und Vorgaben der UN-BRK messen lassen. Maßstab ist hier die Umsetzung des Artikels 27 der UN-BRK, der das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anerkennt und fordert, dass auch die behinderten Menschen die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Gemeint ist damit der allgemeine Arbeitsmarkt und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit der man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das deutsche Pendant zu Artikel 27 UN-BRK ist schon lange vor Inkrafttreten dieser UN-Konvention das Schwerbehindertenrecht. Ein wesentlicher Akteur bei der Umsetzung des Schwerbehindertenrechts sind die Integrationsämter. Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wie das LWL-Integrationsamt Westfalen diese Maxime in seinem täglichen Tun umsetzt, dies soll Ihnen der Jahresbericht für 2012 zeigen. Aufgrund der positiven Resonanz, die die Darstellung von konkreten, realen Beispielsfällen in den einzelnen Teilen des Jahresberichts für 2011 gefunden hat, wird auch der Bericht für 2012 den Versuch unternehmen, die vielfältige, facettenreiche und vor allem personenzentrierte Begleitung von schwerbehinderten Menschen und ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch das LWL-Integrationsamt und seine Kooperationspartner mit Beispielsfällen zu veranschaulichen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt war 2012 der Beschluss des Sozialausschusses des LWL, die bisher schon bestehenden verschiedenen Programme und Maßnahmen des LWL, insbesondere des LWL-Integrationsamts, zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zum Budget für Arbeit zusammenzufassen. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung, mit der Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind oder im Anschluss an das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anspruch auf Aufnahme in den Arbeitsbereich einer Werkstatt hätten, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Statt aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu finanzieren, nutzt der LWL seine finanziellen Ressourcen, derzeit ganz überwiegend die Mittel der Ausgleichsabgabe des Integrationsamts, um Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu generieren. Dies gilt nicht nur für Menschen, die aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, sondern auch für diejenigen Menschen, denen schon vor Eintritt in eine WfbM eine Alternative auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden kann. Bestandteil des Budgets für Arbeit des LWL sind unter anderen die Förderprogramme aktion5 und Übergang plus 2 des LWL-Integrationsamts sowie im Bereich Übergang Schule Beruf das inzwischen landesweit angebotene Projekt STAR, mit dem durch eine vertiefte Berufsorientierung in den Abgangsklassen bereits in der Schule damit begonnen werden soll, jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förder- 7

10 bedarf eine Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM aufzuzeigen. Inklusion und das Budget für Arbeit des LWL brauchen aber nicht nur eine finanzielle Ausstattung. Genauso wichtig sind die strukturellen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die darin eingebundenen Akteure. Deshalb kommt der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Integrationsamts in der Sachbearbeitung, aber ebenso in den Fachdiensten eine maßgebliche Bedeutung zu. Dasselbe gilt für die Integrationsfachdienste (IFD), die als Netzwerker vor Ort eine unverzichtbare Funktion sowohl in der Unterstützung der Arbeitgeber wie derjenigen der behinderten Menschen haben (Näheres zu den IFD können Sie auf den Seiten 39 bis 42 lesen). Zu den wesentlichen Strukturen für eine gelungene Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gehören auch die Integrationsprojekte. Dort arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen Hand in Hand: Dies ist die Grundidee der Integrationsunternehmen, die mindestens 25 und höchstens 50 Prozent schwerbehinderte Beschäftigte haben sollen. Sie sind ein Musterbeispiel für erfolgreiche und gelebte soziale Marktwirtschaft. Westfalen-Lippe ist bundesweit eine der führenden Regionen, was die Zahl und die Förderung der Integrationsprojekte anbelangt. Interessante Ausführungen und Beispiele dazu finden Sie auf den Seiten 107 bis 112. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Integrationsprojekten einerseits und dem LWL-Integrationsamt andererseits wird auch versinnbildlicht durch die bundesweit einmalige LWL-Messe der Integrationsunternehmen. Sie fand 2012 mit großem Erfolg zum zweiten Mal statt lesen Sie dazu Näheres auf den Seiten 92 bis 93. Wichtige Kooperationspartner des LWL-Integrationsamts Westfalen sind daneben auch die Fachkräfte für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Handwerkskammern sowie in den Industrie- und Handelskammern in Westfalen-Lippe, deren Arbeit vom LWL-Integrationsamt finanziert wird. Auch zu ihrer Tätigkeit finden Sie Informationen in diesem Jahresbericht, und zwar auf den Seiten 48 bis 51. Besonders wichtige Kooperationspartner für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind schließlich die westfälisch-lippischen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf bei den Kreisen, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten, die den Arbeitgebern und ihren schwerbehinderten Beschäftigten vor Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dass Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Westfalen-Lippe nicht nur hehre Absicht bleibt, sondern in die Realität umgesetzt wird, dies zeigt das Datenmaterial im Jahresbericht des LWL-Integrationsamts Westfalen für 2012 in den verschiedenen Leistungsbereichen, insbesondere der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Beschäftigte auf. Aus dem umfangreichen Datenmaterial sind drei Zahlen aus unserer Sicht besonders hervorzuheben: Durch die Unterstützung des LWL-Integrationsamts Westfalen und insbesondere auch der IFD ist es 2012 insgesamt 102 wesentlich behinderten Menschen gelungen, aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln, um dort in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Mithilfe der maßgeschneiderten Beratung und Unterstützung des LWL-Integrationsamts Westfalen konnten insgesamt 189 neue Arbeitsplätze in Integrationsprojekten geschaffen werden. Maßstab dafür, ob ein Integrationsamt dem Auftrag der Inklusion aus der UN-BRK nachkommt, ist sicherlich auch, wohin die ihm zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe, die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarkts gezahlt werden, fließen. Hier gehört das LWL-Integrationsamt Westfalen bundesweit zu den Spitzenreitern, verwendet es doch 90 Prozent der 2012 verwendeten Mittel der Ausgleichsabgabe für Förderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nur noch 3,9 Prozent für die investive Förderung von Arbeitsplätzen in WfbM. Inklusion im Sinne des Artikels 27 der UN-BRK heißt aber nicht nur, Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Genauso wichtig für die Inklusion ist die dauerhafte Sicherung 8

11 Vorwort Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe ihrer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dieser Aufgabe stellen sich das LWL-Integrationsamt Westfalen und die örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf in Kooperation mit den IFD zum Beispiel durch Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsorganisation und -gestaltung sowie die Unterstützung der Arbeitgeber im Rahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für schwerbehinderte Beschäftigte. Neben der einzelfallbezogenen Begleitung der Betriebe und Dienststellen geben die Seminare des LWL-Integrationsamts den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den betrieblichen Interessenvertretungen, insbesondere den Schwerbehindertenvertretungen und weiteren Akteuren wie Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit wesentliche Impulse zur innerbetrieblichen Hilfe zur Selbsthilfe. Insgesamt 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Betrieben und Dienststellen in Westfalen-Lippe nahmen zum Beispiel das Seminarangebot des LWL-Integrationsamts zu Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement 2012 in Anspruch. Bundesweit nachgefragt sind die gemeinsam von den Integrationsämtern des Landschaftsverbands Rheinland und des LWL erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Zur Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gehört auch der Sonderkündigungsschutz hat das LWL-Integrationsamt Westfalen dabei über insgesamt Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Beschäftigten entschieden. In 43,6 Prozent der strittigen Fälle konnte im Rahmen der Kündigungsschutzverfahren der Arbeitsplatz erhalten werden. Gegenüber 2011 hat sich diese Quote damit um rund 10 Prozent verschlechtert. Ursache hierfür ist aber nicht eine andere Entscheidungspraxis des LWL-Integrationsamts Westfalen, sondern insbesondere die Insolvenz der Firma Schlecker, die in rund 180 in Westfalen-Lippe bearbeiteten Kündigungsschutzverfahren zum Verlust des Arbeitsplatzes führte, weil durch die letztlich erfolgte komplette Schließung aller Filialen der Firma Schlecker keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten mehr vorhanden waren. Wir sind sicher, dass die Quote der erhaltenen Arbeitsplätze bei streitigen Verfahren im Sonderkündigungsschutz im Jahr 2013 wieder die übliche Marge (= um die 50 Prozent) erreichen wird. Es heißt zu Recht, dass Inklusion in den Köpfen beginne. Man darf aber nicht nur Gutes wollen, man muss es auch tun. Dafür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LWL-Integrationsamt Westfalen und bei unseren Kooperationspartnern. Ihre im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreiche Arbeit dokumentiert dieser Jahresbericht für Dieser Bericht belegt damit auch ihr besonderes Engagement. Dafür möchten wir den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern und den Fachkräften in den verschiedenen Fachdiensten des LWL-Integrationsamts herzlich danken. Dr. Wolfgang Kirsch LWL-Direktor Matthias Münning LWL-Sozialdezernent 9

12 Die wichtigsten Daten im Stenogramm In Westfalen-Lippe leben rund anerkannt schwer behinderte Menschen (davon mehr als die Hälfte älter als 64 Jahre), stehen rund schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben auf dem all gemeinen Arbeitsmarkt, waren am Jahresende 2012 rund schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Das LWL-Integrationsamt Westfalen hat im Jahr 2012 insgesamt rund 59,9 Millionen Euro Ausgleichsabgabe und Drittmittel eingenommen (davon 39,2 Millionen Euro Zahlungen der hiesigen Arbeitgeber, 10,4 Millionen Euro im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Inte grationsämtern und 10,3 Millionen Euro durch Zinsen, Darlehensrückflüsse, Kostenbeiträge, Drittmittel und andere). 7,9 Millionen Euro mussten davon an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeführt werden, sodass 52 Millionen Euro zur Verfügung standen. 49,8 Millionen Euro (100 Prozent) ausgegeben, davon wurden insgesamt rund 25,7 Millionen Euro (51,6 Prozent) Ausgleichsabgabe für die individuelle berufliche Integration schwer behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (davon Sonder programm aktion5 3,6 Millionen Euro) verwendet. 10,7 Millionen Euro (21,5 Prozent) an Integrationsfachdienste, die im Auftrag des LWL-Integrationsamts Westfalen und von Rehaträgern Dienstleis tungen zur beruflichen Integration erbringen, ausgezahlt. 9,8 Millionen Euro (19,7 Prozent) Ausgleichsabgabe für die individuelle berufliche Integration schwer behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Integrationsprojekten verausgabt. 1,7 Millionen Euro (3,4 Prozent) aus den Sonderprogrammen Übergang plus, STAR, STARTKLAR PLUS, Integration Unternehmen und Initiative Inklusion verausgabt. 1,9 Millionen Euro (3,8 Prozent) Ausgleichsabgabe zur institutionellen Förderung (insbesondere von Werkstätten für behinderte Menschen) verwendet. 2,2 Millionen Euro nicht verausgabt. Diese Mittel erhöhen den Bestand an liquiden Mitteln. Gemeinsam mit den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts hat das LWL-Integrationsamt Westfalen 2012 aus Mitteln der Ausgleichsabgabe unter anderem 325 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze gefördert beziehungsweise behinderungsgerecht gestaltet vorhandene Arbeits- und Ausbildungsplätze mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet. in Fällen Arbeitgebern außergewöhnliche Belastungen durch die Beschäftigung von schwer - behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgegolten schwerbehinderten Menschen persönliche Hilfen (zum Beispiel für eine am Arbeitsplatz erforderliche Arbeitsassistenz, für die berufliche Fortbildung oder für unterstützte Beschäftigung) geleistet. 10

13 Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen persönliche Unterstützung durch Integrationsfachdienste gefördert schwerbehinderte Beschäftigte in Integrationsprojekten gefördert. Bei der Mittelvergabe für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, für Arbeitsassis tenz und für die Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen hat die Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen mit Anteilen von 31,7 Prozent, 36,2 Prozent und 37,0 Prozent jeweils den Spitzenplatz. für die Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und für die berufliche Fortbildung hat die Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen mit Anteilen von 37,7 Prozent und 34,5 Prozent den ersten Rang. Als Fachdienste des LWL-Integrationsamts Westfalen stehen zur Verfügung: der Fachdienst für Integrationsbegleitung der Ingenieurfachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung der Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen der Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen der Fachdienst für betriebliche, psychosoziale und Suchtprävention (in Kooperation mit dem LWL-Rehabilitationszentrum Ostwestfalen, Bernhard-Salzmann- Klinik) Das LWL-Integrationsamt Westfalen hat 2012 über Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern entschieden. in 43,6 Prozent der streitigen Kündigungsverfahren überwiegend durch Beratung, Einsatz der Fachdienste und finanzielle Förderung den Arbeitsplatz der behinderten Menschen erhalten können Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Personalverantwortliche, Beauftragte des Arbeitgebers und sonstige Personen in 324 ein- und mehrtägigen Seminaren und Informationsveranstaltungen sowohl allein als auch gemeinsam mit anderen Trägern geschult. die zweite LWL-Messe der Integrationsunternehmen im Messe und Congress Centrum der Halle Münsterland erfolgreich veranstaltet. mit breitem Publikumsinteresse seine Aufgaben auf der internationalen Fachmesse REHACARE in Düsseldorf dargestellt und zu Fragen rund um das Thema Erhalt der Beschäf tigungsfähigkeit (schwer)behinderter Menschen und dabei insbesondere über die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen beraten. 11

14 Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt die Richtung vor auch schwerbehinderte Menschen sollen die Chance erhalten, durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das LWL-Integrationsamt Westfalen unterstützt sie und ihre Arbeitgeber dabei nicht nur durch behinderungsspezifische Beratung und Begleitung, sondern auch finanziell mit seinen Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Erträge Die Erträge 2012 entsprechen mehr oder weniger den Daten des Jahres Der leichte Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel um 2 Millionen Euro resultiert nicht aus der Ausgleichsabgabe, sondern aus höheren Drittmitteln. Aufgrund der Beteiligung des LWL-Integrationsamts Westfalen an der Initiative Inklusion des Bundes 2012 insbesondere im Handlungsfeld 1 = Berufsorientierung der Initiative Inklusion flossen rund 4,3 Millionen Euro, finanziert aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe des Bundesausgleichsfonds beim BMAS, nach Westfalen-Lippe. Das macht ein Plus bei den Drittmitteln gegenüber 2011 von rund 2,7 Millionen Euro. Die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe Auch 2012 macht die Verwendung der Mittel der von den Arbeitgebern aufgebrachten Ausgleichsabgabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen die behindertenpolitische Schwerpunktsetzung beim LWL deutlich: Die aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt stammenden Gelder sowie die Drittmittel werden vom Integrationsamt zusammen mit den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts bei den Kreisen, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten weitestgehend wieder in die Generierung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen, tariflich beziehungsweise ortsüblich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen auf eben diesem Arbeitsmarkt investiert. 90 Prozent der vom LWL-Integrationsamt 2012 verausgabten Ausgleichsabgabe ist für die berufliche Inklusion schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Westfalen-Lippe verwendet worden ein beachtlicher Wert, auch im bundesweiten Vergleich. Im Einzelnen heißt das * : Die Leistungen an Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarkts (ohne Integrationsprojekte) betrugen rund 15,34 Millionen Euro (30,7 Prozent). Integrationsprojekte als besondere Beschäftigungsform des allgemeinen Arbeitsmarkts erhielten vom LWL rund 9,82 Millionen Euro (19,7 Prozent). Für Arbeitsmarktprogramme zugunsten schwerbehinderter Menschen wurden rund 5,2 Millionen Euro aufgewendet (10,4 Prozent). Die Leistungen an schwerbehinderte Beschäftigte persönlich beliefen sich auf rund 4 Millionen Euro (8 Prozent). Mit rund 10,72 Millionen Euro (21,5 Prozent) wurden die Integrationsfachdienste (IFD) finanziert. Mit nur noch 1,9 Millionen Euro (3,8 Prozent) förderte das LWL-Integrationsamt investiv Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) * Die Prozent-Angaben beziehen sich auf die Gesamtausgaben des LWL-Integrationsamts in 2012 in Höhe von circa 49,84 Millionen Euro. 12

15 Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe Dem LWL-Integrationsamt Westfalen zur Verfügung stehende Mittel in Millionen Euro * Erträge Zahlungen der Arbeitgeber in Westfalen-Lippe 41,4 39,2 abzüglich Abführung an den Ausgleichsfonds 7,5 7,9 Netto-Aufkommen 33,9 31,3 Zuweisung aus dem Finanzausgleich 9,3 10,4 Zinsen, Darlehenstilgung, Erstattung von Arbeitgebern 5,3 4,4 Sonstige Erträge (u.a. Rückforderungen, Kostenbeiträge) 1,5 1,6* Drittmittel Initiative Inklusion 0,0 4,3 Insgesamt 50,0 52,0 * Nach der gesetzlichen Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) werden die Beträge aus der Ergebnis- und Finanzrechnung des LWL übernommen. auch dies ist Ausdruck der eindeutigen Schwerpunktsetzung des LWL bei der Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe. Ausgabenzuwächse sind bei den die Arbeitgeber wie die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Begründung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen unterstützenden IFD sowie bei den Integrationsprojekten zu verzeichnen mithin bei zwei wesentlichen Säulen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Mittelvergaben des LWL-Integrationsamts Westfalen und der örtlichen Träger in Euro (einschließlich Drittmittel) Leistungsart Leistungen an Arbeitgeber Leistungen an Integrationsprojekte Leistungen an schwerbehinderte Menschen Übrige Leistungen * * Insgesamt davon LWL-Integrationsamt örtliche Träger * weitere Aufschlüsselung siehe Seite 19 Erträge und Aufwendungen 2012 im Saldo in Millionen Euro Erträge 52,0* Aufwendungen 49,8 Saldo + 2,2 Bestand an liquiden Mitteln am ,5** * davon rund 2,9 Millionen Euro Erträge aus Darlehenstilgung ** davon rund 38,3 Millionen Euro gebundene Mittel und 4,3 Millionen Euro Drittmittel Initiative Inklusion 13

16 Bei der Finanzierung der IFD und der Förderung der Integrationsprojekte handelt es sich um Investitionen in Strukturen zur Arbeitsmarktinklusion schwerbehinderter Menschen. Rechnet man die Zahlungen laufender Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen bei der Beschäftigung beruflich besonders betroffener schwerbehinderter Menschen (2012 rund 5,8 Millionen Euro = 1,6 Prozent) und die Kostenübernahme für die Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen (rund 1,6 Millionen Euro = 3,2 Prozent in 2012) als in aller Regel langfristig zu erbringende Leistungen hinzu, kommt man auf eine Quote von nahezu 56 Prozent der Gesamtausgaben, die haushaltsrelevante strukturelle Vorbindungen für kommende Haushaltsjahre des LWL-Integrationsamts darstellen. Und diese Quote wird steigen siehe nur die Ausgaben für Integrationsprojekte: Das LWL-Integrationsamt hat sich vorgenommen, auch unter Nutzung der Investitionsfördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen ( Landesprogramm Integration unternehmen! ), in den nächsten Jahren wie schon zuletzt pro Jahr circa 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen aus den Zielgruppen des 132 SGB IX, insbesondere auch für erheblich behinderte Menschen, die aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, zu fördern. Das bedeutet zugleich: 150 neue Arbeitsplätze in Integrationsprojekten bringen danach Nachteilsausgleiche zur Beschäftigungssicherung von rund 1 Million Euro Jahr für Jahr mit sich. Ausblick Bei den Erträgen aus der Ausgleichsabgabe rechnet das LWL-Integrationsamt Westfalen in 2013 mit einem nicht unwesentlichen Anstieg der Zahlungen westfälisch-lippischer Arbeitgeber für das in 2013 fällig werdende Erhebungsjahr Aufgrund der Dynamisierungsklausel in 77 Abs. 3 SGB IX haben sich die gestaffelten Zahlbeträge für unbesetzte Pflichtplätze ab dem auf 115 Euro (vorher 105 Euro), 200 Euro (zuvor 180 Euro) und 290 Euro (bisher 260 Euro) erhöht. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Jahresberichts hatten sich die Zahlungen der Arbeitgeber aus Westfalen-Lippe gegenüber dem Vorjahr um gut 8 Prozent erhöht. Angesichts ansonsten relativ stabiler Daten bei den Beschäftigungspflichtplätzen, der Ist-Beschäftigungsquote in den hiesigen Betrieben und Dienststellen sowie bei der Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Westfalen-Lippe wird dieser Anstieg ganz wesentlich auf die oben genannten höheren Zahlbeträge pro unbesetztem Pflichtplatz zurückzuführen sein. Was davon letztlich in der Kasse des LWL-Integrationsamts ankommt, entscheidet allerdings maßgeblich der jährlich erfolgende bundesweite Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern (vgl. 77 Abs. 6 Sätze 2 und 3 SGB IX). Wie oben dargelegt, werden die strukturellen Haushalts-Vorbindungen, das heißt die laufenden Leistungen an Arbeitgeber, die Finanzierung der IFD und die Förderung der Integrationsprojekte in den nächsten Jahren anwachsen. Insgesamt geht die mittelfristige Haushaltsplanung des LWL-Integrationsamts von zunehmenden Defiziten aus. Schon 2012 konnte nur deshalb ein geringer Betrag der Rücklage zugeführt werden, weil Drittmittel des Bundes (Initiative Inklusion) zwar bereits vereinnahmt, aber bis zum noch nicht verausgabt worden waren. Bei der Ausgleichsabgabe selbst gab es 2012 bereits leicht rote Zahlen. Dies lenkt den Blick auf die Rücklage. Bezogen auf die Ausgleichsabgabe beträgt diese 79,2 Millionen Euro. Durch Bewilligungsbescheide und unbefristete zahlungsrelevante Verträge (vor allem mit den IFD) sind dadurch aber schon 38,3 Millionen Euro fest gebunden. Außerdem sind neue Strukturförderungsaufgaben des LWL aus Mitteln der Ausgleichsabgabe denkbar so insbesondere bei der vertieften Berufsorientierung (schwer)behinderter Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Unterstützung ihres Übergangs von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies wird derzeit und noch bis Ende 2013 zu ganz erheblichen Teilen in NRW aus den Bundesmitteln der Initiative Inklusion finanziert, danach aber eine Kofinanzierung in Ergänzung der Mittel der Bundesagentur für Ar-beit ( 48 SGB III: bis zu 50 Prozent) erfordern. 14

17 Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe Angesichts dieses Finanzausblicks und der oben dargelegten, schon jetzt deutlich über 50 Prozent liegenden und langsam, aber stetig wachsenden strukturellen Vorbindungen der verfügbaren Haushaltsmittel aus der Ausgleichsabgabe in den nächsten Jahren relativiert sich die auf den ersten Blick üppige Rücklage des LWL-Integrationsamts ganz erheblich. Ansprechperson im LWL-Integrationsamt Westfalen Ulrich Adlhoch Telefon: Wenn das LWL-Integrationsamt Westfalen weiterhin ein verlässlicher Partner der Arbeitgeber, der schwerbehinderten Menschen, der Integrationsprojekte und der IFD in Westfalen-Lippe bleiben will, brauchen wir die Mittel aus der Rücklage in den nächsten Jahren. Aus der Sicht des LWL-Integrationsamts sind daher Überlegungen interessant, im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen und dem darin angedachten Bundesteilhabegeld auch einen vom Bund finanzierten dauerhaften Lohnkostenzuschuss für behinderte Menschen einzuführen, die ohne diese Leistung an Arbeitgeber in eine WfbM aufgenommen werden müssten, statt sozialversicherungspflichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden werden wir dazu vermutlich Näheres wissen. 15

18 1. Leistungen an Arbeitgeber (ohne Integrationsprojekte) Verwendungszweck Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen 357 davon weiblich 52 Behinderungsgerechte Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen 407 davon weiblich 132 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich 490 Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen 14 davon weiblich 2 Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements Ausgaben in Euro Anzahl der prämierten Arbeitgeber 4 Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen insgesamt Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich 676 Mittelvergabe durch die örtlichen Träger Technische Arbeitshilfen Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich 956 Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen und die örtlichen Träger insgesamt Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich

19 Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe 2. Leistungen an schwerbehinderte Menschen Verwendungszweck Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen Leistungen zur Arbeitsassistenz Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Hilfen in besonderen Lebenslagen Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Unterstützte Beschäftigung Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen insgesamt Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Mittelvergabe durch die örtlichen Träger Technische Arbeitshilfen Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich

20 Fortsetzung Tabelle Leistungen an schwerbehinderte Menschen Verwendungszweck Mittelvergabe durch die örtlichen Träger Hilfen in besonderen Lebenslagen Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen 34 davon weiblich 15 Mittelvergabe durch die örtlichen Träger insgesamt Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen 642 davon weiblich 294 Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen und die örtlichen Träger insgesamt Ausgaben in Euro Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Prozentualer Anteil der Altersgruppen bei den Mittelvergaben durch das LWL-Integrationsamt Westfalen* (ohne Integrationsprojekte) Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Anteil in Prozent Einrichtung von Arbeitsplätzen Anteil in Prozent Außergewöhnliche Belas tungen Anteil in Prozent Berufliche Fortbildung Anteil in Prozent Arbeits - assis tenz Anteil in Prozent ALTERSGRUPPE unter 18 Jahre 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Jahre 25,2 8,3 6,6 16,0 18, Jahre 17,2 14,7 17,1 17,6 17, Jahre 31,7 32,9 37,0 29,4 36, Jahre 23,0 37,7 33,2 34,5 22,1 60 Jahre und älter 2,9 6,4 6,1 2,5 5,5 * Datengrundlage: ausgewertete Leistungsfälle (OASIS) 18

21 Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe 4. Förderungen von Integrationsprojekten durch das LWL-Integrationsamt Westfalen Verwendungszweck Ausgaben in Euro Aufbau, Ausstattung, Erweiterung, Modernisierung, Beratung Besonderer Aufwand Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen davon weiblich Anzahl der Integrationsprojekte Insgesamt Übrige Leistungen des LWL-Integrationsamts Westfalen in Euro Verwendungszweck Psychosoziale Betreuung/Leistungen an Integrationsfachdienste Institutionelle Förderung (insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen) Sonderprogramme aktion5, Übergang plus / Übergang plus 2, STAR und STARTKLAR PLUS Sonderprogramm Integration Unternehmen Sonderprogramm Initiative Inklusion Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Sonstiges Forschungs- und Modellvorhaben Leistungen an Träger anderer Maßnahmen insgesamt

22 Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen 1. Der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen (Stand ) Schwerbehindert im Sinne des SGB IX Teil 2 sind Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt ( 2 Abs.1 und 2 SGB IX). Auf Antrag stellen die zuständigen Stellen bei den Kreisen oder kreisfreien Städten in NRW für diese Personen Ausweise über die Schwerbehinderteneigenschaft aus. Gemäß 131 Abs. 1 SGB IX wird alle zwei Jahre eine Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen erstellt. Die letzte Erhebung erfolgte zum Zum Stichtag leben in der Bundesrepublik Deutschland schwerbehinderte Menschen, was einem Anteil von rund 8,9 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen ist damit im Vergleich zur Erhebung 2009 um rund (2,6 Prozent) Personen gestiegen. Über die Hälfte (51,2 Prozent) waren Männer. Zum sind in Nordrhein-Westfalen Frauen und Männer von den zuständigen Ämtern bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Anteil der anerkannt schwerbehinderten Menschen an der Wohnbevölkerung (Stand: ) Bevölkerung Anzahl schwerbehinderter Menschen Anteil schwerbehinderter Menschen an der Bevölkerung in Prozent insgesamt davon insgesamt davon insgesamt davon männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Regionaleinheit Bundesgebiet ,9 9,3 8,5 NRW ,5 9,9 9,1 Westfalen- Lippe ,9 10,4 9,4 Quelle: Statistisches Bundesamt, LDS NRW, LWL-Statistik 20

23 Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen schwerbehindert anerkannt. Damit leben in Nordrhein-Westfalen 23,2 Prozent aller schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Wohnbevölkerung in Nordrhein-Westfalen liegt bei 9,5 Prozent. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen ist um 2 Prozent gegenüber der letzten Erhebung Ende 2009 gestiegen. Dennoch sind es 1,2 Prozent weniger als noch vor zehn Jahren (2001: 1,71 Millionen, siehe nachstehende Grafik). Etwas mehr als die Hälfte ( ) waren Männer. Zum lebten in Westfalen-Lippe Menschen beziehungsweise 9,9 Prozent von ihnen waren schwerbehindert. Dies waren Personen mehr als bei der letzten Erhebung in In Westfalen-Lippe leben 49 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen. 51 Prozent der Bevölkerung in Westfalen-Lippe sind Frauen. Bei der Gruppe der schwerbehinderten Menschen sind sie mit einem Anteil von 48,5 Prozent ( ) vertreten. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung in den 27 Kreisen und kreisfreien Städten in Westfalen-Lippe ist unterschiedlich. Besonders hoch ist die Zahl der schwerbehinderten Einwohnerinnen und Einwohner bei der Stadt Herne mit 13,7 Prozent, bei der Stadt Hagen mit 13,6 Prozent und dem Ennepe-Ruhr-Kreis mit 13,5 Prozent. Deutlich weniger Einwohner sind mit 6,8 Prozent im Kreis Gütersloh und mit 7 Prozent im Kreis Paderborn schwerbehindert. (Siehe Tabelle Seite 22) Entwicklung der Anzahl der schwerbehinderten Menschen in NRW und ihr Anteil an der Bevölkerung Anzahl Prozent 12 10, ,3 10,1 9,7 9,5 9,0 9,1 9,1 9,3 9, , Schwerbehinderte Menschen NRW Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung in Prozent Quelle: Statistisches Bundesamt, LDS NRW, LWL-Statistik 21

24 Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung bei den Kreisen und Städten in Westfalen-Lippe (Stand 2011) Zahl der sbm und Anteil der sbm an der Bevölkerung (in Prozent) Regierungsbezirk Münster Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Münster, Stadt Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf, Kreis Regierungsbezirk Detmold Bielefeld, Stadt Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis , , , , , , , , , , , , , ,7 Paderborn, Kreis ,0 Regierungsbezirk Arnsberg Bochum, Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna, Kreis , , , , , , , , , , , ,4 0,0 % 2,0 % 4,0 % 6,0 % 8,0 % 10,0 % 12,0 % 14,0 % Zahl der SbM Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen, LWL-Auswertung 22

25 Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen 2. Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen Die Meldung der Arbeitgeber zur Ermittlung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen ( 80 SGB IX) erfolgt immer zum 31. März des Folgejahres. Die hier dargestellten Beschäftigungsquoten sind von der Bundesagentur für Arbeit in der Beschäftigungsstatistik, Länderreport Deutschland im April 2013 veröffentlicht worden und beziehen sich auf das Erhebungsjahr Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen zu beschäftigen. Alle nachfolgenden Angaben beziehen sich auf diese beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber. Im Jahr 2011 unterlagen Arbeitgeber in Deutschland der Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Dies sind mehr als im Vorjahr. Damit stieg im fünften Jahr in Folge die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber ebenso wie die Zahl der Arbeitsplätze, die bei der Ermittlung der Beschäftigungspflicht berücksichtigt wurden, an. Die Zahl der bei der Ermittlung der Beschäftigungspflicht zu berücksichtigenden Arbeitsplätze ist von 20,5 Millionen in 2010 auf 21,1 Millionen in 2011 deutlich gestiegen; ein Plus von Arbeitsplätzen. Damit einher geht auch eine Erhöhung der mit schwerbehinderten Menschen zu besetzenden Pflichtarbeitsplätze: Arbeitsplätze müssten rein rechnerisch besetzt werden, um die gesetzliche Beschäftigungsquote von fünf Prozent zu erfüllen. Dies sind fast Arbeitsplätze mehr als im Vorjahr. Beschäftigungsquoten in den Bundesländern 2011 Bundesland Quote in Prozent Gesamt Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg 4,4 4,1 5,8 Bayern 4,4 3,8 6,5 Berlin 5,3 3,9 7,7 Brandenburg 4,3 3,5 6,1 Bremen 4,3 3,7 6,6 Hamburg 3,9 3,3 6,5 Hessen 5,2 4,5 8,2 Mecklenburg-Vorpommern 4,8 4,0 7,1 Niedersachsen 4,1 3,8 5,3 Nordrhein-Westfalen 5,0 4,4 6,9 Rheinland-Pfalz 4,1 3,8 5,1 Saarland 4,1 3,6 5,8 Sachsen 4,1 3,3 6,2 Sachsen-Anhalt 3,8 3,1 5,5 Schleswig-Holstein 4,3 3,7 6,1 Thüringen 4,5 3,9 6,6 23

26 Die Zahl der tatsächlich mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern ist in 2011 weiter gestiegen waren Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von Damit waren 94,5 Prozent der vom Gesetzgeber geforderten Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Um aber die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen, müssten bundesweit weitere Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen besetzt sein. Die Beschäftigungsquote in Deutschland stieg insgesamt auf 4,6 Prozent. Der öffentliche Dienst hatte im Berichtszeitraum seine Beschäftigungsquote um ein zehntel Prozent erhöht auf 6,5 Prozent. Die Arbeitgeber der privaten Wirtschaft hatten, wie im Vorjahr, eine Beschäftigungsquote von vier Prozent. Erhebung bei nicht-beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern Die zuvor genannten Zahlen dokumentieren ausschließlich den Kreis der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber. Die bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen werden in den offiziellen Statistiken nicht berücksichtigt. Alle fünf Jahre führt die Bundesagentur für Arbeit deshalb eine Stichproben-Erhebung bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern durch. Die aktuelle Erhebung für 2010 weist aus, dass mit besetzten Arbeitsplätzen über weniger schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen bei kleinen Arbeitgebern beschäftigt sind als bei der vorherigen Erhebung in Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht in Nordrhein-Westfalen In 2011 gaben beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen eine Anzeige gemäß 80 SGB IX ab. Von diesen Arbeitgebern beschäftigten beziehungsweise 24 Prozent gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 51,1 Prozent erfüllten ihre Beschäftigungsquote nur zum Teil. Die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 Prozent und mehr erreichten nur Arbeitgeber. Zwei Drittel dieser Arbeitgeber hatten dabei eine Quote zwischen fünf und acht Prozent. Die Beschäftigungsquote der privaten und öffentlichen Arbeitgeber stieg um ein zehntel Prozent auf fünf Prozent. In den anzeigepflichtigen Betrieben und Dienststellen waren Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderte Personen besetzt, mehr als im Vorjahr. Die Quote der Privatwirtschaft stagnierte auf 4,4 Prozent; von Pflichtarbeitsplätzen waren besetzt. Rund weitere Arbeitsplätze hätten zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote in der Privatwirtschaft in Nordrhein-Westfalen besetzt sein müssen. Im öffentlichen Dienst stieg in 2011 die Quote gegenüber dem Vorjahr um zwei zehntel Prozent auf 6,9 Prozent; es wurden schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote wären weitere Pflichtarbeitsplätze zu besetzen gewesen. Die Beschäftigungsquote der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen von 6,9 Prozent lag im Bundesvergleich auf Rang vier hinter Mecklenburg-Vorpommern mit 7,1 Prozent. Spitzenreiter war Hessen mit 8,2 Prozent, gefolgt von Berlin mit 7,7 Pro- 24

27 Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen zent; der öffentliche Dienst in diesen Bundesländern konnte seine Beschäftigungsquote im Berichtszeitraum um ein bis drei zehntel Prozentpunkte steigern. Die Beschäftigungsquote in der Privatwirtschaft lag in 2011 bei 4,4 Prozent. Nordrhein-Westfalen lag damit hinter Hessen bei der Quote der privaten Arbeitgeber auf Rang zwei (siehe Tabelle Seite 23). Die Erhebung bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern weist für Nordrhein-Westfalen in 2010 aus, dass Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetzt waren. Dies waren über oder 14 Prozent weniger als in Beschäftigungsquoten in Westfalen-Lippe und im Rheinland in 2011 Arbeitsagenturbezirk Anzahl Arbeitgeber Arbeitsplätze Pflichtarbeitsplätze Ist- Gesamt zu zählende Arbeitsplätze Soll besetzt unbesetzt Quote Bielefeld ,9 Bochum ,2 Coesfeld ,0 Detmold ,8 Dortmund ,4 Gelsenkirchen ,7 Hagen ,7 Hamm ,7 Herford ,4 Iserlohn ,8 Ahlen-Münster ,6 Paderborn ,0 Recklinghausen ,0 Rheine ,2 Siegen ,2 Meschede-Soest ,5 Westfalen-Lippe ,8 Rheinland ,1 Statistik der Bundesagentur, Sonderauswertung Statistik der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit 25

28 Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht in Westfalen Lippe In 2011 gaben beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit Firmensitz in Westfalen-Lippe eine Anzeige gemäß 80 SGB IX ab, 329 mehr als im Vorjahr. Mit besetzten Arbeitsplätzen in den anzeigepflichtigen Betrieben und Verwaltungen werden knapp schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen mehr beschäftigt als im Vorjahr. Um aber die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen, müssten westfalenweit rund weitere Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Frauen und Männern besetzt werden (siehe Tabelle Seite 25). Die Arbeitgeber in den 16 Agenturbezirken in Westfalen-Lippe erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,8 Prozent. Aber nur vier von 16 Arbeitsagenturbezirken erfüllten im Erhebungsjahr 2011 die Beschäftigungsquote von fünf Prozent; der Bezirk Bochum erreichte die höchste Beschäftigungsquote von 9,2 Prozent. In neun westfälischen Arbeitsagenturbezirken lagen die Quoten zwischen 4,0 und 4,8 Prozent. Drei Arbeitsagenturbezirke wiesen eine Beschäftigungsquo- Beschäftigungsquoten bei den Arbeitgebern in Westfalen-Lippe im Jahr 2011 Arbeits agenturbezirk alle Arbeitgeber davon privat davon öffentlich Bielefeld 3,9 3,5 5,4 Bochum 9,2 9,4 8,7 Coesfeld 4,0 3,8 5,7 Detmold 3,8 3,5 4,9 Dortmund 5,4 4,9 7,6 Gelsenkirchen 4,7 4,0 7,5 Hagen 5,7 5,3 8,2 Hamm 4,7 4,3 9,0 Herford 3,4 3,1 5,4 Iserlohn 4,8 4,6 6,3 Ahlen-Münster 4,6 4,0 6,2 Paderborn 4,0 3,8 5,1 Recklinghausen 5,0 4,6 7,1 Rheine 4,2 4,0 5,3 Siegen 4,2 3,9 6,0 Meschede-Soest 4,5 4,3 5,9 Statistik der Bundesagentur, Sonderauswertung Statistik der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit 26

29 Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen te von unter vier Prozent aus. Am unteren Ende steht der Arbeitsagenturbezirk Herford mit 3,4 Prozent. Die privaten beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber stellten in Westfalen-Lippe rund 94 Prozent aller Arbeitgeber und drei viertel aller Beschäftigten arbeiteten dort. Die Quote in der Privatwirtschaft lag im Erhebungsjahr 2011 bei 4,4 Prozent rund Arbeitsplätze sind mit Personen mit einer Schwerbehinderung besetzt. Trotzdem müssten zur Erreichung der gesetzlichen Beschäftigungsquote weitere schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen einen Arbeitsplatz bei einem beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber finden. Im öffentlichen Dienst lag die Beschäftigungsquote in Westfalen-Lippe bei 6,6 Prozent; es wurden Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung beschäftigt. Damit ist jeder 15. Arbeitsplatz in den Behörden mit einer betroffenen Person besetzt. Die Beschäftigung schwer behinderter Menschen in den Verwaltungen der Mitgliedskörperschaften des LWL Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Anzahl ihrer Arbeitsplätze und die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter regelmäßig an die für ihren Sitz zuständige Agentur für Arbeit zur Berechnung der Ausgleichsabgabe zu melden. Mit Ausnahme eines Kreises kamen die Verwaltungen der Mitgliedskörperschaften des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ihrer Beschäftigungspflicht (Quote: 5 Prozent) nach. Im Vergleich zum Vorjahr sind bis auf vier Kreise nur geringfügige Abweichungen nach oben wie nach unten von unter einem Prozent zu verzeichnen (siehe Tabelle Seite 28). 27

30 Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Verwaltungen der Mitgliedskörperschaften des LWL Mitglieds körperschaft Anrechnungsfähige Arbeitsplätze im Jahr 2012 jahresdurchschnittlich insgesamt darunter mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetzt Anzahl Anzahl in Prozent Veränderung der Prozent-Quote im Vergleich zum Vorjahr kreisfreie Städte Bielefeld ,33 + 0,11 Bochum ,15 + 0,17 Bottrop ,19 + 0,62 Dortmund ,26 0,90 Gelsenkirchen ,76 0,13 Hagen ,10 + 0,28 Hamm ,12 + 0,19 Herne ,35 0,29 Münster ,53 + 0,37 Kreise Borken ,45 + 0,43 Coesfeld ,25 + 1,03 Ennepe-Ruhr-Kreis ,94 0,83 Gütersloh ,62 + 0,36 Herford ,14 + 0,11 Hochsauerlandkreis ,00 0,35 Höxter ,21 + 0,96 Lippe ,44 + 1,40 Märkischer Kreis ,98 + 1,13 Minden-Lübbecke ,80 + 0,90 Olpe ,72 + 0,10 Paderborn ,09 0,01 Recklinghausen ,95 1,04 Siegen-Wittgenstein ,38 + 0,61 Soest ,85 + 0,88 Steinfurt ,21 + 0,57 Unna ,09 0,88 Warendorf ,19 + 0,20 Nachrichtlich: Verwaltung LWL ,07 1,11 Quelle: Unterlagen des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe für das Jahr

31 Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen 3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Jahr 2012 Im Bundesgebiet schwankten im Kalenderjahr 2012 die Zahlen der arbeitslosen Menschen im Vergleich zum jeweiligen Vormonat zwischen 2,4 Prozent Rückgang und 1,2 Prozent Steigerung. In sechs Monaten konnte ein Sinken der Arbeitslosenzahlen um Werte zwischen 0,7 Prozent und 2,4 Prozent verzeichnet werden. Im Kalenderjahr 2012 sind in Nordrhein-Westfalen bei den Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Menschen im Vergleich zum Vormonat Rückgänge bis zu 1,8 Prozent und Steigerungen bis zu 1,2 Prozent zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen sanken in fünf Monaten die Arbeitslosenzahlen um Werte zwischen 0,2 Prozent und 1,8 Prozent. In Westfalen-Lippe lagen die Zahlen arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Vergleich zum Vormonat zwischen 2,1 Prozent Rückgang und 1,2 Prozent Steigerung. Westfalen-Lippe konnte ebenfalls in fünf Monaten Senkungen der Arbeitslosenzahlen zwischen 0,2 Prozent und 2,1 Prozent verzeichnen. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Monat/2012 Abweichungen zum Vormonat in Prozent NRW Abweichungen zum Vormonat in Prozent Bundesgebiet Westfalen- Lippe Abweichungen zum Vormonat in Prozent Januar Februar , , ,3 März , , ,3 April , , ,2 Mai , , ,5 Juni , , ,2 Juli , , ,7 August , , ,4 September , , ,1 Oktober , , ,1 November , , ,6 Dezember , , ,3 fett: gesunkene Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum Vormonat Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur, LWL-Statistik Ansprechperson im LWL-Integrationsamt Westfalen Susanne Wesselbaum-Ukas Telefon: susanne.wesselbaum-ukas@lwl.org 29

32 Fachdienst für Integrationsbegleitung 1. Berufliche Unterstützung von Menschen, die besonders betroffen sind, zum Beispiel durch eine psychische oder neurologische Behinderung Ein Schwerpunkt der Arbeit im Fachdienst bildet die Steuerung der Integrationsfachdienste (IFD) in Westfalen-Lippe. Die IFD beraten, begleiten und vermitteln im Auftrag des LWL-Integrationsamts Westfalen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Die Fachkräfte in den Bereichen Berufsbegleitung, Übergang Psychiatrie und Übergang Werkstatt werden von den Fachberatern des Fachdienstes Integrationsbegleitung unterstützt. In 2012 entfielen 80 Prozent der IFD-Begleitungen auf die Hauptzielgruppen des Sachgebiets. In der Falldokumentation wird zu Beginn einer Begleitung in jedem Fall die Art der unterstützungsrelevanten Behinderung registriert. Dabei wird die Behinderung genannt, die maßgeblich für die Einschaltung des IFD war. In 19 Prozent der Fälle stand eine Körperbehinderung im Vordergrund und in 20 Prozent der Fälle eine Sinnesbehinderung. In über 35 Prozent der Fälle wird eine seelische Behinderung als relevante Behinderung aufgeführt, in 8 Prozent eine hirnorganische oder neurologische Behinderung und in 18 Prozent eine Lern- beziehungsweise geistige Behinderung. Eine erfolgreiche Inklusion und die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben gerade für Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen gelingen dann, wenn die Begleitung des IFD dauerhaft angelegt ist, auch über Krisen hinweg weiter besteht oder bei Bedarf ohne komplizierte Verfahren wieder aufgenommen werden kann. Art der unterstützungsrelevanten Behinderung Hörbehinderung 4% Sehbehinderung Körperbehinderung (Organische Erkrankung) 16 % seelische Behinderung 7 % 35 % Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) 12 % Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung 18 % 8 % hirnorganische bzw. neurologische Behinderung 30

33 Fachdienst für Integrationsbegleitung In den regelmäßig stattfindenden Fallbesprechungen erörtern die Fachkräfte des LWL-Integrationsamts Westfalen mit den IFD Fälle und Maßnahmen. Die Fachberater sind erfahren im Casemanagement und verfolgen dabei systemische und lösungsorientierte Ansätze. Neue IFD-Fachberaterinnen und -Fachberater werden gründlich eingearbeitet und profitieren vom fachlichen Austausch über Einzelfälle. Die Fallbesprechungen sichern eine westfalenweit einheitliche Umsetzung der Aufgabe auf hohem Niveau. 2. Bereich Übergang Psychiatrie Im Jahr 2012 wurde der in den Vorjahren sukzessiv neu installierte Bereich Übergang Psychiatrie weiterentwickelt. Menschen mit einer seelischen Behinderung, die aufgrund ihrer Erkrankung aus dem Erwerbsleben herausgefallen sind, erhalten Unterstützung bei einem niederschwelligen Zugang in den Arbeitsmarkt. Der Bedarf erwies sich weit höher als erwartet. Der Ansturm, der leider auch in Wartelisten mündet, beweist eindrücklich, dass diese Zielgruppe einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Gab es in den 80er und 90er Jahren lebhafte Fachdiskussionen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit einer psychischen Behinderung am Arbeitsleben, war diese Gruppe von Menschen zwischenzeitlich auch aus dem Blickfeld der IFD geraten. Es ist entscheidend, dass Menschen mit seelischen Behinderungen auf verlässliche Ansprechpartner treffen, die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von einer Stelle koordiniert werden und weitgehend im allgemeinen Arbeitsmarkt stattfinden. Die Stärke der IFD liegt in der individuellen, langfristig angelegten Begleitung dieser Personengruppe, in der Kenntnis passender Maßnahmen und in der Vernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort. Im Jahr 2012 wurden 996 laufende Begleitungen im Bereich Übergang Psychiatrie dokumentiert; abgeschlossen wurden davon 563 Fälle. 141 Personen konnten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Die Vermittlung in einen Bereich Übergang Psychiatrie: Eingeleitete Maßnahmen/Begleitungen Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt 153 Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis >15 Wochenstunden 2 Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt 56 Ausbildung, Rehamaßnahmen und sonstige Arbeitsverhältnisse zum Beispiel Zuverdienst 3 Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt 174 Annäherungs- und Erprobungsmaßnahmen 4 Neigung, Leistung und Anforderungsprofile Maßnahmen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Ambulante Maßnahmen Einleitung Psychotherapie, Ergotherapie 47 7 Durchsetzung von Sozialleistungen und Existenzsicherung zum Beispiel Leistungen zur 173 beruflichen Bildung/Erwerbsminderungsrente/Gleichstellungsverfahren 9 Gruppenangebote des IFD 8 31

34 richtigen Job ist das langfristige Ziel der Begleitung; oftmals sind jedoch Zwischenschritte notwendig. Ein Blick auf die eingeleiteten Maßnahmen im letzten Jahr zeigt, dass in einer Vielzahl der Fälle zunächst die Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie das Erschließen geeigneter Vorbereitungsmaßnahmen im Vordergrund standen. Die konzeptionellen Arbeiten, die Netzwerkarbeit, Diskussionen über adäquate Angebote im allgemeinen Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel die Förderung von Zuverdienst wurden fortgeführt, die Kooperation mit den verschiedenen Leistungsträgern der beruflichen Rehabilitation sowie Maßnahmeträgern wurde weiter ausgebaut. Ansprechpersonen beim LWL-Integrationsamt Westfalen Petra Dreyer-Summers Sachgebietsleitung Integrationsbegleitung Telefon: Gisela Lamberty-Overbeck Fachkoordinatorin Integrationsbegleitung Telefon: Horst Kappeller Fachkoordinator Integrationsbegleitung Telefon: Job-Coaching praktische Anregungen mit großer Wirkung Im besten Fall gelingt die Sicherung eines Arbeitsplatzes durch die Verbesserung innerbetrieblicher Abläufe und der innerbetrieblichen Kommunikation oder durch die Anpassung der beruflichen Anforderungen. Doch wie funktioniert dies in der Praxis? Häufig unterstützt hierbei das Job-Coaching. Job-Coaching ist ein Angebot, welches mehr und mehr nachgefragt wird. Der arbeitspädagogische Begleiter (Job-Coach) integriert sich auf Zeit in den Betrieb. Dabei entwickelt der Job-Coach gemeinsam mit dem Klienten und dessen Vorgesetzten sowie Kollegen praktische Hilfen. Es werden zum Beispiel Ablaufpläne entwickelt, auf welche Betroffene in stressigen Situationen zurückgreifen können; oder ein Ablagesystem wird reorganisiert; Arbeitsabläufe werden zerlegt und im Detail trainiert. In Gesprächen mit Kollegen und Vorgesetzten werden Vereinbarungen getroffen, um Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden. Häufig sind es ganz praktische Anregungen, die dazu führen, dass eine Person mit Behinderung ihre Aufgaben wieder erfüllen kann und der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Im Jahr 2012 wurden 185 der 215 Job-Coa- Fallzahlen Insgesamt davon Sicherung der Arbeitsverhältnisse Übergang Schule-Beruf 16 9 Übergang WfbM 11 7 Übergang Psychiatrie

35 Fachdienst für Integrationsbegleitung Behinderungsarten 2012 anteilig in Prozent 2011 anteilig in Prozent Seelische Behinderung Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung Hirnorganische bzw. neurologische Erkrankung Körperbehinderung (einschl. organische Erkrankungen) Sehbehinderung 3 2 Hörbehinderung 2 2 chings in Rahmen der Arbeitsplatzsicherung durchgeführt. Eine seelische Behinderung ist einer der häufigsten Hintergründe für ein Job-Coaching, gefolgt von einer Lern- und geistigen Behinderung sowie einer hirnorganischen oder neurologischen Erkrankung. Nach einer psychischen Krise oder einer hirnorganischen Erkrankung können Konzentrationsfähigkeit und Merkfähigkeit sowie Erinnerungsvermögen eingeschränkt sein. Arbeitsabläufe müssen trainiert und zum Teil neu erlernt werden. Für Kollegen und Vorgesetzte ist nicht immer deutlich, welche Fähigkeiten schon wieder voll vorhanden sind und welche erst wieder langsam aufgebaut werden müssen. Das Job-Coaching hilft allen Beteiligten bei einer (Wieder)Eingliederung im Unternehmen und bei der Sicherung von Arbeitsplätzen. Ansprechpersonen für Job-Coaching im LWL-Integrationsamt Westfalen Claudia Daldrup Koordination Telefon: claudia.daldrup@lwl.org Katja Plettenberg Fachberaterin Telefon: katja.plettenberg@lwl.org 33

36 Der Praxisfall Trotz Psychose arbeiten und bei Neuerungen mithalten Herr K. profitiert vom Job-Coaching am Arbeitsplatz Herr K. arbeitet seit über 14 Jahren bei einem großen gemeinnützigen Münsteraner Träger. Als gelernter Einzelhandelskaufmann ist er dort für verschiedene Büroarbeiten zuständig, verwaltet das dafür notwendige Material und erledigt Post und Ablage. Seine Chefin erläutert: Herr K. und ich gehören zum Urgestein der Firma. Herr K. erkrankte 1988 an einer Psychose und befand sich deshalb zunächst in stationärer, später in ambulanter psychiatrischer Behandlung. In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Krisen, die jedoch ohne stationäre Aufenthalte aufgefangen werden konnten. Herr K. war lange arbeitslos und froh über einen vom IFD vermittelten Arbeitsplatz. In den ersten Jahren verlief die berufliche Entwicklung zur Zufriedenheit aller, auch wenn es immer wieder zu Phasen kam, in denen Herr K. Konzentrationsschwächen zeigte. An seinem Arbeitsplatz sind die Umgangsformen wohlwollend und akzeptierend. Im Laufe der Jahre kamen jedoch viele neue Kollegen hinzu, die Anforderungen veränderten sich und damit mehrten sich auch krankheitsbedingte Krisen. Aufgrund seiner Behinderung fällt es Herrn K. nicht immer leicht, die Arbeit zu strukturieren, Arbeitsabläufe systematisch zu organisieren und sich wenn nötig abzugrenzen. Manche Menschen mit einer Psychose haben gelegentlich Konzentrationsschwierigkeiten, Stimmungsschwankungen und erleben ihre Umwelt verändert, haben eventuell Halluzinationen oder hören wie Herr K. Stimmen. Auch Müdigkeit, Erschöpfung und depressive Stimmungen können zum Krankheitsbild gehören. Im Jahr 2011 bahnte sich eine neue Krise an, die Fehler nahmen zu. Es erfolgte eine neue Medikation. Gemeinsam mit dem IFD und dem Arbeitgeber entschied sich Herr K. zu einer beruflichen Unterstützung durch ein Job-Coaching. Als Coach wurde Ulrike Becker engagiert, die bereits seit über zehn Jahren für das LWL-Integrationsamt Westfalen im Einsatz ist. Zunächst wurde aufgeräumt, entrümpelt, sortiert und umgeräumt. Herr K. hatte im Laufe der Jahre viele Unterlagen gesammelt. Er konnte nicht sicher entscheiden, was noch gebraucht wird und hatte vorsichtshalber fast alles behalten. Der neu geschaffene Platz wurde mit neuen Schränken verschönert, mit denen alles übersichtlich und logisch organisiert werden konnte. Ablagefächer für verschiedene Aufgaben erleichterten Herrn K. die Verteilung des täglichen Papierberges. Nicht nur Herr K. war von diesen Neuerungen begeistert, auch die Kollegen und Vorgesetzten. Nach weiteren Schulungen am PC konnte das Job-Coaching nach einem Dreivierteljahr Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Zur Sicherung dieser Fortschritte steht als Patin eine Kollegin für regelmäßige Reflexionen und bei Fragen zur Verfügung. Und den Kontakt zum IFD gibt es ja auch noch. Die Hemmung psychisch Erkrankter, sich zur Erkrankung zu bekennen, ist groß, aus verständlichen Gründen. Obwohl die Zahl der Neuerkrankungen stetig steigt, die gesellschaftliche Ächtung ist immer noch allgegenwärtig. Auf die Frage, ob dieses Job-Coaching im Jahresbericht des LWL beschrieben werden darf, sagte Herr K.: Gerne, aber bitte nur anonym. Er äußerte sich noch mal positiv über den Verlauf, über das Job-Coaching und über die auch heute noch anhaltenden Veränderungen. Herr K. wollte zwar nicht namentlich genannt werden, durch diesen Bericht erhält er jedoch eine Stimme, vielleicht auch stellvertretend für andere Betroffene. 34

37 Fachdienst für Integrationsbegleitung Der Praxisfall Barbara Kastner wechselt aus der Werkstatt Meine Chefin und ich sind ein gutes Team Job-Coaching im Integrationsprojekt Villa Claudius Barbara Kastner, genannt Micki, wurde 1991 nach der Förderschule in den Altenbochumer Werkstätten in der Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen. Bis 2008 war sie dort tätig. Sie absolvierte ein Praktikum in der Mensa der Matthias-Claudius-Gesamtschule in Bochum ein Integrationsprojekt der Villa Claudius ggmbh, die zum Matthias-Claudius-Sozialwerk gehört. Aus dem Praktikum entstand zunächst ein ausgelagerter Werkstatt-Arbeitsplatz in der Mensa des Finanzamtes Bochum-Süd, ebenfalls ein Betriebsteil der Villa Claudius folgte eine Festanstellung, zunächst befristet, gefördert durch Übergang plus 2 (siehe auch Seite 105). Mittlerweile arbeitet Micki dort seit 4 Jahren: Für mich ist es immer noch etwas Besonderes, hier zu arbeiten. Hier trage ich Verantwortung. Sie belegt Brötchen, arbeitet in der Spülküche, unterstützt beim Vorbereiten der Mittagessen und bedient die Kasse. Zur Unterstützung wurde im Jahr 2009 ein Job-Coaching initiiert. Gemeinsam mit einer Arbeitstrainerin wurden Handlungsabfolgen trainiert und die Bedienung der Kasse geübt, mit großem Erfolg. Barbara Kastner war mit vollem Einsatz dabei. Für sie ist der Job sehr wichtig. Sie will gute Arbeit leisten, sie ist sehr motiviert und mit Herzblut dabei. Barbara Kastner in der Mensa Dieser gute und für alle sehr erfreuliche Verlauf wurde nach einem Unfall durch eine längere Krankheitsphase unterbrochen. Da in dieser Zeit auch noch ein Personalwechsel eintrat, fiel ihr der Neuanfang schwer. Deswegen wurde 2012 ein weiteres Job-Coaching durchgeführt, und zwar kurz und knapp, zur Auffrischung, bis Barbara Kastner ihre frühere Souveränität wiedererlangt hatte. Jetzt ist sie wieder eine Säule bei der Bewirtschaftung der Mensa und hat noch viele Ideen, was sie alles noch lernen will. 35

38 4. Berufsbegleitung in der Unterstützten Beschäftigung nach 38a III SGB IX sowie durch die Integrationsfachdienste Die Unterstützte Beschäftigung (UB) wurde im Jahre 2009 als eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX eingeführt. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der gleichberechtigten Partizipation von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die UB verfolgt hierbei die Strategie erst platzieren, dann qualifizieren und ist speziell für Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf geeignet. Dieses integrative Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben beinhaltet die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Arbeitsplatzvermittlung und die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Unterstützte Beschäftigung umfasst zwei Phasen, zum einen die individuelle betriebliche Qualifizierung und zum anderen die Berufsbegleitung. Die Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung werden vom zuständigen Rehabilitationsträger, in der Regel von der Agentur für Arbeit, erbracht. Hier findet über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten eine individuelle Qualifizierung des schwerbehinderten Menschen entsprechend seinen Fähigkeiten in unterschiedlichsten Berufsfeldern und Betrieben statt. Ziel der Individuellen betrieblichen Qualifizierung ist es, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes herbeizuführen. Im Anschluss an diese Phase und mit Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrages können bei Bedarf Leistungen der Berufsbegleitung beim LWL-Integrationsamt Westfalen beantragt werden. Ein wichtiges Ziel der Berufsbegleitung besteht darin, ein zustande gekommenes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren und langfristig zu sichern. Hierbei können alle Themen, die auf den Arbeitsprozess und die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten Einfluss nehmen, betrachtet werden. Veränderungsbedarfe und Hilfen können mit den beteiligten Akteuren thematisiert und bei Bedarf eingeleitet werden. Hierbei können auch andere Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise ein Job- Coaching, flankierend in Anspruch genommen werden. Die Begleitung am Arbeitsplatz wird grundsätzlich vom örtlichen Integrationsfachdienst (IFD) durchgeführt. Im begründeten Einzelfall kann sie auch direkt durch einen Träger der Unterstützten Beschäftigung organisiert werden. Die Leistungen der Unterstützten Beschäftigung können auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Die Durchführung der Berufsbegleitung wird individuell in Form von Planungsgesprächen konzipiert. Der Arbeitgeber und der schwerbehinderte Mensch sind in die Planungen eingebunden. Zur Weiterentwicklung der Unterstützten Beschäftigung und zum gegenseitigen Austausch arbeiten die beteiligten Akteure in unterschiedlichen Netzwerken und Arbeitskreisen zusammen. Das LWL-Integrationsamt Westfalen beteiligt sich regelmäßig aktiv an dem Arbeitskreistreffen Netzwerk UB in Nordrhein-Westfalen, welches von einem Teil der regionalen Leistungserbringer der UB organisiert wird. In diesen Netzwerktreffen werden aktuelle Themen und Fragestellungen zur Unterstützten Beschäftigung thematisiert und praktische Erfahrungen ausgetauscht. Darüber hinaus finden im Rahmen des Projektes Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung regionale Fachforen zur UB statt, bei denen das LWL-Integrationsamt Westfalen als ein Leistungsträger der Unterstützten Beschäftigung vertreten ist. Im Jahre 2012 wurde durch das LWL-Integrationsamt Westfalen in insgesamt 40 Fällen eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bewilligt. Insgesamt wurden davon zwölf Bewilligungen nach 38a Absatz 3 SGB IX ausgesprochen, bei de- 36

39 Fachdienst für Integrationsbegleitung nen die Berufsbegleitung direkt vom UB-Träger durchgeführt wurde. Bei den übrigen Anträgen wurde alternativ der örtliche Integrationsfachdienst mit der Begleitung beauftragt. Ansprechperson für Unterstützte Beschäftigung im LWL-Integrationsamt Westfalen Thomas Kersting Telefon: Der Praxisfall Maik Mittelbach Die Unterstützte Beschäftigung ist ein erfolgreicher Weg, zu dem Versuch und Irrtum gehören Das Erfolgsrezept von Maik Mittelbach: Nur nicht aufgeben! Das inab-unternehmen für Bildung ist Träger der Unterstützten Beschäftigung im Auftrag der Agentur für Arbeit Iserlohn. Ein Teilnehmer dieser Maßnahme war der 24-jährige Maik Mittelbach, der eine Förderschule in Lüdenscheid besucht hatte. Bereits in der Schulzeit hatte er Praktika im Bereich Montage absolviert, seine Erprobung startete ebenfalls damit. Bereits nach kurzer Zeit wurde jedoch der erste Arbeitsversuch beendet. Kurzfristig erfolgte ein Betriebs- und Berufsfeldwechsel in einen Getränkemarkt. Dort war er für die Annahme von Leergut und dessen Sortierung sowie den Abtransport zuständig. Parallel zum Praktikum verbesserte er im Rahmen von Projekttagen und Einzelgesprächen seine Sozialkompetenz sowie sein Kommunikations- und Konfliktverhalten. Nach und nach gelang es ihm, den sozialen Radius zu erweitern, zum Beispiel durch Anmeldung in einem Fußballverein. Auf diese Weise gestärkt, erfolgte eine dritte Erprobung in einem weiteren Getränkemarkt. Dort erhielt Maik Mittelbach positive Rückmeldungen, er erwies sich als zuverlässig und einsatzbereit. Er erwarb einen Gabelstaplerführerschein und erlernte den Umgang mit einem Elektrohubwagen. Wirtschaftliche Gründe erlaubten dem Betrieb jedoch keine Festanstellung. Maik Mittelbach sortiert Wäsche und Arztkittel aus Krankenhäusern 37

40 Fortsetzung Praxisfall Maik Mittelbach Als neuer Arbeits- und Lernort fanden sich schließlich die Wirtschaftsdienste Hellersen (WIDI), ein Unternehmen der Märkischen Kliniken, das auch eine Integrationsabteilung unterhält. Maik Mittelbach wurde jedoch nicht in diesem Bereich, sondern im regulären Betrieb, und zwar am Sortierstand eingesetzt. Er sortiert Wäsche und Arztkittel aus Krankenhäusern. Um das notwendige Tempo halten zu können, muss er den jeweiligen Artikelstamm sicher kennen und die zugehörigen Artikelnummern auswendig lernen. Die Qualifizierungstrainerin und der engagierte Produktionsleiter Max Bugajow unterstützten ihn beim Erlernen der Informationen. Nach wenigen Wochen beherrschte er die benötigten Artikelstämme und gewann bei seiner Tätigkeit am Sortierstand Sicherheit und Routine. Er wurde selbstsicherer und war bald gut ins Team integriert. Der Betrieb signalisierte Einstellungsbereitschaft bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises, der jedoch erst beantragt werden musste. Die Wartezeit bis zur Anerkennung wurde von der Agentur für Arbeit durch eine Verlängerung der Maßnahme überbrückt. Maik Mittelbach wurde schließlich im September 2012 eingestellt. Zur Nachbetreuung und schrittweisen Ablösung von der Qualifizierungstrainerin wurde dem UB-Träger eine einjährige Berufsbegleitung nach 38a SGB IX vom LWL-Integrationsamt bewilligt. Danach wird der örtliche IFD die weitere Betreuung übernehmen. 38

41 Integrationsfachdienste Integrationsfachdienste (IFD) Im Folgenden wird über die Arbeit der IFD im Detail berichtet. Insgesamt 20 IFD-Träger sind in Westfalen- Lippe beauftragt, Menschen mit einer Behinderung im Arbeitsleben zu beraten und zu unterstützen als auch geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln. Sie informieren und beraten Arbeitgeber und leisten Hilfe bei der Integration von schwerbehinderten Mitarbeitern im Unternehmen. Ein differenziertes Beratungsangebot und multidisziplinäre Teams In den IFD arbeiten Fachkräfte mit Erfahrung in der Unterstützung von Menschen mit einer psychischen, seelischen oder neurologischen wie auch körperlichen Behinderung. Spezialisierte Fachkräfte kümmern sich um die Begleitung von Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung. Weitere Schwerpunkte bilden die Angebote in den Bereichen Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und Übergang Schule Beruf. Auf das relativ junge Angebot für Menschen mit Psychiatrieerfahrung wurde auf Seite 31 unter Punkt zwei bereits besonders eingegangen. Mit allen Angeboten soll die Teilhabe von Menschen mit signifikanten Behinderungen am Arbeitsleben verbessert werden. Die Maßnahmen in diesen Bereichen sind auf die Anforderungen der Gruppen, das heißt Menschen, die aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung aus dem Arbeitsmarkt herausgefallen sind, sowie Schülerinnen und Schüler, die aus der Schule heraus einen Ausbildungsund Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen, in besonderem Maße abgestimmt arbeiteten insgesamt 220 Fachkräfte auf 170 Vollzeitstellen mit fachspezifischen Kenntnissen als multidisziplinäre Teams in den IFD und auch IFDübergreifend zusammen. Sie garantieren die qualifizierte Beratung und individuelle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach dem geeigneten Arbeitsplatz und bei dem Bestehen im Arbeitsleben. Sie finden konkrete Fallbeispiele zur einzelfallbezogenen IFD-Arbeit in den Berichten des Fachdienstes Integrationsbegleitung, des Fachdienstes für Menschen mit Sehbehinderung, des Fachdienstes für Menschen mit Hörbehinderung und des Bereiches STAR- Schule trifft Arbeitswelt. Gesamtzahlen 2012 Von den IFD wurden in 2012 mehr als Menschen mit Behinderungen und deren Arbeitgeber beraten und betreut. Im Vergleich zum Ergebnis des Vor- Fallzahlen 2010 bis 2012 im Vergleich gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. Fälle gesamt davon Beratung davon Betreuung davon Übergang Schule davon Übergang WfbM

42 Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse 2010 bis 2012 im Vergleich Gesicherte Arbeitsverhältnisse Quote gesicherter Arbeitsverhältnisse in Prozent 83,5 79,6 79,9 Beendete Arbeitsverhältnisse davon Eigenkündigung, Einvernehmen, Befristung davon Arbeitgeberkündigung davon Renteneintritt (wegen Alter/Erwerbsminderung) jahres ist die Gesamtzahl der Fälle wieder leicht angestiegen. Im Bereich Übergang Schule wurden 2012 insgesamt Schülerinnen und Schüler betreut; die Zahl hat sich in diesem Bereich innerhalb von zwei Jahren fast verdoppelt, ein Ergebnis des Projektes STAR. Im Bereich Übergang aus der WfbM setzte sich der kontinuierliche Anstieg der Fallzahlen fort. Insgesamt wurden 2012 mehr als Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber von den 20 IFD in Westfalen-Lippe beraten oder intensiv betreut. Bei den über Fällen der Arbeitsplatzsicherung, die im Jahr 2012 abgeschlossen werden konnten, wurden über 83 Prozent der Arbeitsverhältnisse gesichert. Vielfältige Maßnahmen und Beratung der Unternehmen 2012 konnte in über 83 Prozent der Fälle, bei denen sich der Betreuungsbedarf aus einer mehr oder weniger akuten Arbeitsplatzgefährdung ergeben hatte, der Arbeitsplatz erhalten werden. Aufschlussreich ist ein Blick auf die Beendigungsgründe in 415 der Fälle, bei denen der Arbeitsplatz nicht erhalten werden konnte: Arbeitgeberseitige Kündigungen erfolgten lediglich in 116 Fällen, das entspricht 4,6 Prozent der abgeschlossenen Betreuungen (2.508 = 2093 gesicherte beendete Arbeitsverhältnisse). Mutter des Erfolgs ist die Vielfältigkeit der ergriffenen Maßnahmen. Über 2000 Arbeitsplätze konnten erhalten werden, weil berufliche Anforderungen angepasst und Abläufe optimiert wurden, sich die innerbetriebliche Kommunikation verbesserte, technische Hil- Maßnahmen zur Sicherung der erhaltenen Arbeitsverhältnisse (Mehrfachnennung möglich) 1 Stabilisierung der betrieblichen Situation/Konfliktlösung Anpassung der beruflichen Anforderungen Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe Technische Hilfen/Hilfsmittel Einleitung von finanzieller Förderung Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern Arbeitszeitreduzierung 49 9 Einleitung von Teilerwerbsrente Einleitung von Arbeitsassistenz 33 40

43 Integrationsfachdienste fen und Gebärdendolmetscher zum Einsatz kamen und viele andere Schritte unternommen wurden. Viele Schritte können nur im Dialog mit den Unternehmen und den betroffenen Menschen erfolgreich umgesetzt werden. Die IFD suchen Lösungen vor Ort bei Betriebsbesuchen. Kontinuität des Angebotes Das LWL-Integrationsamt Westfalen hat im Jahr 2011 unbefristete Verträge mit den IFD-Trägern abgeschlossen. Damit gewährleistet es eine hohe Kontinuität bei diesem Angebot. Die Grundlage der Qualitätssicherung bilden jährlich stattfindende Zielvereinbarungsgespräche mit jedem der 20 IFD. Aus dem neuen grafischen Erscheinungsbild soll die Aufgabenzentrierung und die Vielfältigkeit der IFD-Arbeit hervorgehen. Integrationsfachdienst Beraten. Vermitteln. Begleiten. Im Einzelfall ist das LWL-Integrationsamt Westfalen Hauptauftraggeber der IFD, allerdings mit gewachsenem Abstand zu den anderen Auftraggebern. Insbesondere das Ende der freihändigen Vergabe von Vermittlungsaufträgen an die IFD durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) spiegelt sich in den Zahlen wider. Erfreulich bleibt die Auftragslage durch die Träger der beruflichen Rehabilitation. Durch ihre langjährige Arbeit sind die IFD für die Betriebe zu einem kompetenten Ansprechpartner geworden. Ein Blick auf die Entwicklung der Fallübergreifenden Betriebsberatungen, das heißt, zum Beispiel allgemeine Beratungen von Unternehmen zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen beziehungsweise zum Arbeitseinsatz von Menschen mit Behinderungen zeigt, dass die IFD zunehmend von Unternehmen in ihrer Region angefragt werden gab es über 530 allgemeine Betriebsberatungen zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen und Im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, LWL-Integrationsamt Westfalen 134 Beratungen zu organisatorischen Fragen wie dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Mit einem differenzierten und kontinuierlichen Angebot, dem Einsatz von multidisziplinären Teams, der Umsetzung von vielfältigen und angepassten Maßnahmen und einer umfassenden Beratung der Personen und Betriebe sichern die IFD in Westfalen die Teil- Men hen mit Behinderung im Arbeitsleben Fallzahlen 2010 bis 2012 im Vergleich gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. Betreuungen gesamt Auftrag Integrationsamt Auftrag AA/ARGE/zkT Auftrag Reha-Träger

44 Fallübergreifende Betriebsberatungen 2010 bis 2012 im Vergleich allgemeine Betriebsberatungen zum Umgang mit/arbeitseinsatz von Menschen mit einer Behinderung 2 Beratungen zu organisatorischen Fragen z.b. BEM Versammlungen der Schwerbehindertenvertretung Seminare für betriebliche Helfer Teilnahme an Messen/regionalen Info-Veranstaltungen Kooperationsprojekte mit IHK, HWK, Innungen habe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Sie bilden einen wichtigen Baustein zur Inklusion und stellen sich den Herausforderungen, der Entwicklung von neuen Angeboten wie in der Umsetzung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkten. Der Zugriff auf ein breites Netzwerk von Spezialisten unterschiedlichster Fachrichtungen garantiert eine qualifizierte Unterstützung der Arbeitgeber bei allen Fragen zur Behinderung am Arbeitsplatz. Ansprechpersonen beim LWL-Integrationsamt Westfalen für die Bereiche Integrationsbegleitung und Integrationsfachdienste siehe Anhang Seite

45 Ingenieurfachdienst Ingenieurfachdienst 1. Ingenieurfachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Die Kernaufgabe der Ingenieurin und der vier Ingenieure des LWL-Integrationsamts Westfalen ist es, durch technische und organisatorische Maßnahmen Arbeitsplätze und Arbeitsstätten so zu gestalten, dass die Fähigkeiten des Menschen mit Schwerbehinderung und die Anforderungen zur Ausführung der Aufgabe übereinstimmen. Meiner Meinung nach muss allem eine ausgesprochen einfache Idee zugrunde liegen. Und meiner Meinung nach wird diese Idee, wenn wir sie schließlich entdeckt haben, so zwingend, dass wir zueinander sagen werden: Ja, wie hätte es auch anders sein können (John Weelers, Physiker) Dieses Motto macht sich der Fachdienst zu eigen. Der Ingenieurfachdienst des LWL-Integrationsamts Westfalen bietet eine hoch qualifizierte Dienstleitung unabhängig von eigenen unternehmerischen Interessen. Die wirtschaftlich unabhängige Beratung vor Ort, basierend auf einer systematischen und produktunabhängigen Arbeitsplatzanalyse, sowie die anschließend dokumentierte Benennung geeigneter Lösungen, finden daher eine besonders hohe Akzeptanz in den Betrieben. Zu einer korrekten und sachlichen Beurteilung des komplexen Systems Mensch und Arbeit verwendet der Fachdienst wissenschaftlich gesicherte Methoden und Verfahren. Schließlich legt er die Tragfähigkeit und Realisierbarkeit einer vorgeschlagenen Maßnahme allen Beteiligten verständlich und fundiert dar. Bei der Entwicklung von geeigneten und wirtschaftlich tragbaren Lösungen stehen die Kommunikation und die konstruktive Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen als Experten in eigener Sache und den Arbeitgebern stets im Vordergrund. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachdiensten des LWL- Integrationsamts Westfalen, den Integrationsfachdiensten und den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts sichert die Wirksamkeit der vom Ingenieurfachdienst vorgeschlagenen Maßnahmen. Bei physischen Behinderungen ist es naheliegend, nicht mehr vorhandene oder beeinträchtigte körperliche Funktionen durch behinderungskompensierende Technologien zu substituieren beziehungsweise zu unterstützen. Ein erfolgreiches Ergebnis setzt aber immer eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Situation voraus. An dieser Stelle müssen die bestehenden Hemmnisse von den Ingenieuren erkannt werden, um dann in Zusammenarbeit mit weiteren Fachdiensten gemeinsam zu einem ganzheitlichen und nachhaltigen Ergebnis zu gelangen. Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung verfolgt neben dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben das der Prävention. 43

46 Im Rahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) von Beschäftigten mit Schwerbehinderung kommt der Arbeit des Ingenieurfachdienstes eine zentrale Rolle zu. Durch den gezielten Abbau von Belastungen und die Anpassung von individuellen Fähigkeiten an die Anforderungen kann eine bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden. Gerade bei schon bestehenden Belastungen und Funktionseinschränkungen aufgrund einer Schwerbehinderung können durch präventive Maßnahmen die Voraussetzungen für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung deutlich verbessert werden. Basierend auf einer Veröffentlichung von Prof. Dr. Thomas Bartscher lässt sich das Vorgehen des Ingenieurfachdienstes bei Präventionsmaßnahmen wie folgt erläutern: Bevor die ergonomischen Bedingungen am Arbeitsplatz verbessert werden, ist es notwendig, beeinflussende Faktoren in der Interaktion von Mensch, seiner Arbeitsumgebung und seiner Arbeitsmittel (beispielsweise Maschine, Schreibtisch, Computer) bei der Verrichtung seiner Arbeit zu analysieren. Sind diese Faktoren nicht bekannt, muss zunächst der Arbeitsablauf untersucht werden. Dies geschieht klassischerweise durch die Beobachtung und Dokumentation typischer Handlungen, Bewegungsabläufe und den damit einhergehenden Belastungen. Notwendig ist hierbei auch, die verschiedenen Belastungsfaktoren in zeitlicher Hinsicht und ihrer jeweiligen Frequenz zu quantifizieren. Auf diese Weise lässt sich herausfinden, welche Bewegungsabläufe, körperlichen Haltungen und äußeren Einflüsse besonders häufig auftreten und eine Belastung darstellen können. Bei der Umsetzung ergonomischer Maßnahmen ist zu beachten, dass die Bedingungen und persönlichen Voraussetzungen in jedem Einzelfall individuell zu beurteilen sind. Bei dem Aufbau und der Erweiterung von Integrationsprojekten ist der Ingenieurfachdienst ein wichtiger Partner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen den Fokus dabei sowohl auf die Beratung zur Gestaltung von ergonomischen, behinderungsgerechten und barrierefreien Arbeitsstätten als auch auf die Nachhaltigkeit und Amortisationsfähigkeit der oft kostenintensiven Technik. Im Kündigungsschutzverfahren prüft der Ingenieurfachdienst Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung. Ferner berät er Menschen mit Schwerbehinderung im Berufsleben auch bei der Beschaffung und Erhaltung von barrierefreiem Wohnraum sowie bei der behinderungsgerechten Ausrüstung von Kraftfahrzeugen. Das Aufgabengebiet des Ingenieurfachdienstes umfasst zudem die Beratung und Begutachtung in Leistungsfällen der Kriegsopferfürsorge, der Opfer von Gewalttaten und Impfschädigungen sowie der Eingliederungshilfe und der Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Amtshilfe für Rehabilitationsträger. Die Bundesregierung weist den beratenden Ingenieuren der Integrationsämter eine zentrale Rolle bei der Eingliederung in Beschäftigung und Beruf zu. In der Drucksache 17/11793 vom führt sie auf die Frage Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich der Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Herausforderungen zukünftig zu begegnen? aus: Bei der Eingliederung in Beschäftigung und Beruf kommt es im Einzelfall auf individuelle und passgenaue Maßnahmen an, die gemeinsam mit den Reha-Beratern der Rehabilitationsträger und dem Technischen Beratungsdienst der Integrationsämter vorgenommen werden. Es ist somit Aufgabe der beratenden Ingenieure, technische und organisatorische Lösungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu finden. 44

47 Ingenieurfachdienst Wie zuvor geschildert, wird der Ingenieurfachdienst des LWL-Integrationsamts dieser Herausforderung bei seiner täglichen Arbeit gerecht. Bei der Entwicklung von barrierefreien Technologien für Wirtschaft und Industrie sind die Ingenieure neutrale Partner. Das Konzept von barrierefreien Produkten geht über die Anpassung von individuellen behinderungskompensierenden Maßnahmen im Einzelfall hinaus. Durch die Gestaltung von Produkten, Umfeld, Programmen und Dienstleistungen, in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung im Einzelfall genutzt werden können, werden grundsätzliche Voraussetzungen für die Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen. Damit werden auch die Chancen zum Übergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung wesentlich erhöht und die Inklusion insgesamt vorangebracht. 2. Im Jahr 2012 erbrachte Dienstleistungen Im Jahr 2012 besuchten die Mitarbeiterin und die Mitarbeiter des Ingenieurfachdienstes 565 Betriebe und Dienststellen im gesamten LWL-Zuständigkeitsbereich. An den Arbeitsplätzen der dort tätigen Menschen mit den verschiedenen Schwerbehinderungen wurden die Arbeitsanforderungen ermittelt und mit den behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen verglichen. Die ermittelten Beeinträchtigungen konnten oftmals durch behinderungskompensierende Technologien beziehungsweise durch entsprechend individuelle Umgestaltungsmaßnahmen ausgeglichen oder erheblich gemindert werden. An den technisch und organisatorisch beurteilten Arbeitsplätzen waren von 974 Betroffenen, 277 Frauen und 697 Männer, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei 454 dieser Arbeitsplatzanalysen folgte eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Rund die Hälfte dieser Tätigkeiten wurde aufgrund der Einschaltung der örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf erbracht. In 39 Fällen wurde über die Einrichtung von Arbeitsplätzen im Rahmen der Neueinstellung von Menschen mit Schwerbehinderung beraten. Durch die vom Ingenieurfachdienst durchgeführten Beurteilungen und Gestaltungen im Rahmen von innerbetrieblichen Umsetzungen konnten 44 bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert und fortgeführt werden. Trotz Nutzung aller Möglichkeiten zur behinderungsgerechten Anpassung des Arbeitsplatzes beziehungsweise der Neueinrichtung eines Arbeitsplatzes, konnte in 78 Fällen lediglich die Gewährung eines laufenden finanziellen Ausgleichs für außergewöhnliche Belastungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beschäftigung von betroffenen Mitarbeitern als stabilisierend für das Beschäftigungsverhältnis vorgeschlagen werden. Im Rahmen des Kündigungsschutzes wurde der Ingenieurfachdienst in 25 Fällen mit der Erstellung eines fachdienstlichen Gutachtens beauftragt. Auf der Grundlage der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) waren zwölf Anträge zu beurteilen. Sieben Beratungen führten zur Gründung beziehungsweise Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz und in vier Fällen war nach entsprechender Beratung die Förderung technischer Arbeitshilfen direkt an die Betroffenen geboten. Bei der Kriegsopferfürsorge, der Versorgung von Impfgeschädigten und Opfer von Gewalttaten erfolgten 51 Beratungen. Zur Ermittlung der Notwendigkeiten einer erfolgreichen Teilhabe am Arbeitsleben nutzten Rehabilitationsträger in 58 Fällen die Fachkompetenzen des Ingenieurfachdienstes. 45

48 Zum Aufbau und zur Erweiterung von Integrationsprojekten leisteten die Ingenieure in 38 Fällen ihren fachlichen Beitrag. In elf ein- sowie mehrtägigen Seminaren und Informationsveranstaltungen wurden Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Personalverantwortliche, Beauftragte des Arbeitgebers und andere interessierte Personenkreise hinsichtlich der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung von der Mitarbeiterin und den Mitarbeitern des Ingenieurfachdienstes geschult. Ein Praxisfall mit weitreichender Wirkung Sicher bis ganz nach oben! Mit einem Aufzug stecken zu bleiben ist für viele Menschen eine höchst unangenehme Vorstellung. Doch die allermeisten von ihnen können in solch einer Lage über eine Sprechverbindung mit der Notrufzentrale Kontakt aufnehmen, die dann ihre Befreiung organisiert. Von dieser beruhigenden Kommunikation abgeschnitten sind jedoch Menschen mit Hörbehinderungen. Meldet sich die Notrufzentrale über Lautsprecher im Aufzug, bleibt das Gesagte für sie unverständlich. Dieses Wissen führt für Menschen mit Hörbehinderungen nicht selten zu einer Vermeidungsstrategie. Gerade in Arbeitsstätten kann dieses zu wesentlichen Benach- Einweihung des barrierefreien Aufzugnotrufsystems Personen (v.l.n.r.) Thomas Hopf (Geschäftsführer der Telegärtner Elektronik GmbH), Marco Meyer (ThyssenKrupp Aufzüge GmbH), Angelika Hölscher (Gesamtschwerbehindertenbeauftragte des BLB NRW), Markus Vieth (Leiter der Niederlassung Münster BLB NRW), Frank Schrapper (Ingenieurfachdienst LWL-Integrationsamt Westfalen), Rolf Krähmer (Geschäftsführer des BLB NRW) 46

49 Ingenieurfachdienst Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Frank Schrapper Telefon: Tanja Böhler Telefon: Michael Rother Telefon: Rainer-Ingo Annas Telefon: Wolfgang Drillich Telefon: Fax: teiligungen und Belastungen für die betroffenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber führen. Mit dieser Tatsache konfrontierten gehörlose und hörgeschädigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gesamtschwerbehindertenvertreterin des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW. Auf der Suche nach einer Lösung wandte diese sich an den Ingenieurfachdienst des LWL- Integrationsamts Westfalen. Das Ziel, einen Notruf in Aufzugskabinen auch für Menschen mit Hörbehinderungen nutzbar zu gestalten und die Barrierefreiheit an Arbeitsstätten für diesen Personenkreis zu erweitern, stellte für den Ingenieurfachdienst und den Fachdienst für Menschen mit Hörbehin derungen die Grundlage dar, das über einjährige Pilotprojekt zur Entwicklung einer Lösung fachlich zu unterstützen. Die Entwicklung der Hard- und Software übernahm die Firma Telegärtner Elektronik GmbH, als Partner konnte die ThyssenKrupp Aufzüge GmbH gewonnen werden, welche die Arbeiten am Aufzug durchführte. Am 19. Oktober veranlasste der BLB NRW als Initiator und Hauseigentümer des lichthof in Gelsenkirchen die feierliche Inbetriebnahme des nunmehr serienreifen Prototypen. Das Herzstück des Systems im Aufzug ist ein Touchscreen. Das Display wird nach der Auslösung des Notrufs sofort aktiviert. Automatisch werden dann Fragen wie Brauchen Sie Hilfe? oder Brauchen Sie einen Krankenwagen? auf dem Touchscreen eingeblendet. Geantwortet werden kann über die berührungsempfindlichen Antwortfelder Ja und Nein. Kommunikationselement mit Touchscreen Diese Informationen werden von der Notrufzentrale verarbeitet und weitere Schritte zur Befreiung eingeleitet. Anschließend erhält die Notrufzentrale die Kommunikation durch Einblenden regelmäßiger schriftlicher Informationen zum Stand der Befreiungsmaßnahmen aufrecht. Bei der verständlichen und exakten Formulierung der Fragen und Informationen wurde das Projektteam von hörbehinderten Mitarbeitern des BLB-NRW unterstützt. In seiner Ansprache bei der oben genannten Feierstunde bedankte sich der Niederlassungsleiter des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW Herr Markus Vieth mit den Worten Ohne die Unterstützung des LWL- Integrationsamts Westfalen wäre dieses Projekt nicht zur Umsetzung gelangt. 47

50 3. Zusammenarbeit mit den Kammern Im nordrhein-westfälischen Handwerk arbeiten in rund Betrieben über eine Millionen Beschäftigte. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von circa 108 Milliarden Euro. Modern, facettenreich und innovativ steht das Handwerk für mehr als 130 Berufe mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Dabei vereint es wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit regionaler Verbundenheit und menschlicher Nähe. Wir haben auch Chief Executive Officers, Executives for Labor Relations und Plant Managers. Nur bei uns heißen die Andrea, Frank und Matze. Das Handwerk In den folgenden Jahren präsentiert sich das deutsche Handwerk auf verschiedenen medialen Kanälen und wird auf frische und humorvolle Art die unterschiedlichsten Zielgruppen ansprechen. Unter anderem werden sicherlich auch Menschen mit einer Schwerbehinderung dazu angeregt, über eine Ausbildung oder eine Anstellung im Handwerk nachzudenken. Um Arbeitgeber und betroffene Menschen über die Funktion und Aufgabe von Integrationsfachdiensten aufzuklären, über Möglichkeiten der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zu informieren und Kontakte zum Integrationsfachdienst herzustellen, steht aufgrund einer anteiligen Stellenfinanzierung des LWL-Integrationsamts Westfalen in den Handwerkskammern Südwestfalen, Dortmund und Münster jeweils ein versierter Fachberater zur Verfügung. Kleinbetriebe von unter 20 Beschäftigten werden bei der Erhebung der Ausgleichsabgabe nicht erfasst. Aufgrund der strukturellen Gegebenheiten hat das LWL-Integrationsamt Westfalen nur geringe Chancen, mit den Kleinbetrieben Kontakt aufzunehmen. Beispielhaft können hier die Daten der Handwerkskammer Münster angeführt werden. Der Bezirk der Handwerkskammer Münster entspricht dem Regierungsbezirk Münster. Zu diesem Bezirk gehören das Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster, die Emscher-Lippe-Region, als das nördlichste Ruhrgebiet, mit den kreisfreien Städten Bottrop und Gelsenkirchen sowie dem Kreis Recklinghausen. Im Regierungsbezirk Münster leben circa 2,6 Millionen Einwohner. Die Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Münster beschäftigen insgesamt circa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von den circa 1,6 Millionen Einwohnern im Münsterland arbeiten 16 Prozent der Erwerbstätigen im Handwerk. In der Emscher-Lippe-Region sind circa 12 Prozent der Erwerbstätigen im Handwerk tätig. Im Durchschnitt beschäftigt ein Handwerksunternehmen im Bereich der Handwerkskammer Münster weniger als sieben Mitarbeiter. Gerade diese Unternehmen finden über die Fachberater bei den Handwerkskammern einen vertrauten Zugang zu den Leistungen des LWL-Integrationsamts Westfalen und weiteren Partnern. Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft ihrer Region zu fördern und den Mitgliedsfirmen einen umfangreichen Service zu bieten. Häufig fehlen Betrieben die notwendigen Informationen über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Beschäftigung oder Ausbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung. Daher bietet die IHK Arnsberg, Hellweg- Sauerland in Kooperation mit dem LWL-Integrationsamt Westfalen ihren über Mitgliedsfirmen den Service einer qualifizierten Integrationsberatung. 48

51 Ingenieurfachdienst Praxisfälle Menschen mit Behinderung in mittelständischen Unternehmen Elmar Donner bringt Licht in den Förderdschungel Jürgen Göddecke, Geschäftsführer eines Textilpflege-Unternehmens, und Kai Ising, Geschäftsführer eines Personaldienstleistungsunternehmens, haben eines gemeinsam: Sie beschäftigen Menschen mit Behinderung und beweisen damit, dass Menschen mit Behinderung in mittelständischen Unternehmen gut einsetzbar sind, wie Jürgen Göddecke betont. Neben Natalie Kutz steht ein großer Rollcontainer mit frisch gewaschener Wäsche. Nach und nach nimmt die 28-Jährige ein Wäschestück nach dem anderen und faltet es sorgfältig auf einem Tisch zusammen. Seit November vergangenen Jahres arbeitet die junge Frau aus Soest, die unter Epilepsie leidet, bereits in der Lippstädter Betriebsstätte des Textilpflege-Unternehmens von Jürgen Göddecke und fühlt sich an ihrem Arbeitsplatz wohl: Sie kümmern sich hier sehr um mich, und darüber freue ich mich, sagt die junge Frau und meint damit Jürgen Göddecke und Betriebsleiter Benedikt Becker. Insgesamt 230 Mitarbeiter beschäftigt Göddecke an seinem Hauptsitz in Olsberg und in der Niederlassung in Seit November 2012 arbeitet Natalie Kutz in dem Textilpflege-Unternehmen von Jürgen Göddecke (re.), hier zusammen mit Betriebsleiter Benedikt Becker Lippstadt. Seit 1987 führt der Textilreinigungsmeister das 1960 von seinem Vater gegründete Unternehmen. Zu den Kunden gehören vor allem Hotels, Pensionen, Kliniken und Altenheime, zum Angebot neben der Reinigung auch die Mietwäsche sowie die Vollversorgung für Krankenhäuser. Wir arbeiten kundenorientiert, erläutert der Geschäftsführer. Montags und dienstags, wenn die Schmutzwäsche angeliefert wird, falle besonders viel Arbeit an, ebenso freitags, wenn die saubere Wäsche ausgeliefert wird. An diesen Tagen arbeiten wir auch in eineinhalb bis zwei Schichten, so Göddecke. Der Unternehmer hat bereits gute Erfahrungen mit behinderten Mitarbeitern gesammelt: Vor rund 10 Jahren hat er einen jungen Schreiner mit Behinderung in Olsberg eingestellt. Bei dem ersten Gespräch, erinnert sich Jürgen Göddecke, hat er noch einen unsicheren und ängstlichen Eindruck gemacht. Inzwischen ist er einer unserer besten Mitarbeiter. Diese Entwicklung hat mich unglaublich fasziniert. Deshalb war er fest entschlossen, auch in Lippstadt einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Unterstützt wurde er dabei von Elmar Donner, Integrationsberater der IHK. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung von Unternehmen zu allen Themen der Integration, die Unterstützung bei Fragen zu technischen Arbeitshilfen, die Kontaktaufnahme zu Kostenträgern und Fachdiensten darunter der Ingenieurfachdienst des LWL-Integrationsamts Westfalen aber auch die Nachsorge zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Integrationsfachdienst konnte er für das Textilpflege- Unter nehmen schließlich die gelernte Hauswirtschafts- 49

52 Fortsetzung Praxisfälle Menschen mit Behinderung in mittelständischen Unternehmen helferin Natalie Kutz finden, die zunächst ein vierwöchiges Praktikum in dem Betrieb absolviert hat. Alleine hätten wir uns zum Beispiel auch nicht in dem Dschungel an Fördermöglichkeiten zurechtgefunden. Die Beschäftigung von Natalie Kutz ist zunächst auf ein Jahr befristet. Doch der Textilpflegemeister kann sich gut vorstellen, diese in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Natalie Kutz hat bereits im Vorstellungsgespräch einen ausgesprochen motivierten Eindruck gemacht, berichtet Göddecke. Und auch jetzt zeigt sie Engagement und die Bereitschaft, an den Maschinen zu arbeiten, ergänzt Benedikt Becker. Zu Anfang hatte sich die 28-Jährige noch Sorgen darüber gemacht, wie ihre Arbeitskollegen reagieren könnten, wenn sie selbst die Arbeit nicht so schnell schafft wie die anderen. Ermutigt von Göddecke und Becker hat die junge Frau dann das Gespräch mit ihren Kollegen gesucht und ihre Situation erklärt. Wenn man will, dann kann man gemeinsam vieles erreichen, zieht Jürgen Göddecke ein durchweg positives Zwischenfazit. der gelernten Bürokauffrau gehört mehr als Telefondienst: Sie ist zudem verantwortlich für das Drucken und Vervielfältigen von Werbeplakaten, für die Bearbeitung von Bestellungen aus den einzelnen Abteilungen des Supermarktes und den Kontakt zu Vertretern. Ich habe es vorher kaum für möglich gehalten, dass alles so gut funktioniert, sagt Kai Ising, AFS-Geschäftsführer und Arbeitgeber von Olivia Hölscher. Ising beschäftigt rund 300 Mitarbeiter, die vorwiegend als Personal für den Einzelhandel vermittelt werden. Dazu gehörten auch früher bereits körperlich behinderte Menschen. Aber ich hatte noch nie einen schwerbehinderten Mitarbeiter, so Ising. Doch schon während des Vorstellungsgespräches war sich der Unternehmer sicher: Frau Hölscher hat eine Chance verdient. Außerdem wusste ich, dass sie sowohl menschlich als auch fachlich die Richtige für den Job ist. In der Stellenausschreibung hatte der real,- Markt eine Büro-Mitarbeiterin mit EDV-Kenntnissen gesucht. Gemeinsam mit der Geschäftsführung und Elmar Donner überlegte Ising, wie der vorhandene Arbeitsplatz behin- Für uns war die Begleitung durch Herrn Donner eine wichtige Unterstützung, sagt Jürgen Göddecke. Einige Kilometer entfernt in Hemer freut sich Olivia Hölscher derweil über ihren neuen Schreibtisch und Bürostuhl. Damit ist der Arbeitsplatz der 28-Jährigen endgültig ihren Bedürfnissen angepasst. Die junge Frau aus Hemer ist körperlich schwerbehindert. Sie ist unter anderem gehbehindert und arbeitet Vollzeit in einem Supermarkt in ihrer Heimatstadt. Die Stelle wurde von ihrem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister AFS ORGA Consulting & Management GmbH & Co. KG aus Arnsberg, mit Unterstützung der IHK besetzt. Telefonzentrale steht in großen Buchstaben an der Tür zu Olivia Hölschers Büro. Doch zu den Aufgaben Olivia Hölscher ist körperlich schwerbehindert. Ihre Arbeitsstätte im real,-markt in Hemer wurde behinderungsgerecht umgestaltet 50

53 Ingenieurfachdienst derungsgerecht umgestaltet werden kann, und man war sich schnell einig: Wir versuchen es. Aus diesem Versuch ist inzwischen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für Olivia Hölscher geworden, die im Wechsel in zwei Schichten von 5.45 bis 13 Uhr und von 17 bis 22 Uhr hinter den Kulissen des Supermarktes im Einsatz ist. Ich fühle mich hier sehr wohl, freut sich die Hemeranerin auch über die gute Zusammenarbeit mit ihren Arbeitskollegen, die ihr zum Beispiel helfen, die großen Papierrollen für den Drucker zu wechseln oder fertig gedruckte Plakate für den Markt abholen. Der neue Schreibtisch ist höhenverstellbar und erleichtert Olivia Hölscher die Arbeit zusätzlich. Auch der kleine Ruheraum mit spezieller Liege, den die Bürokauffrau von Zeit zu Zeit ebenso benötigt wie den Rollator mit Transportbehälter, ist bereits fertig renoviert. Es gibt keine Probleme, es gibt nur Lösungen, betont Elmar Donner, der beide Unternehmen AFS und real,- Markt bei der Einstellung der 28-Jährigen sowie der Arbeitsplatzgestaltung begleitet hat. Herr Donner war für uns eine unverzichtbare Hilfe, sagt Kai Ising. Als Herausforderung will er die Beschäftigung eines behinderten Menschen aber nicht verstanden wissen: Nicht ich hatte eine Herausforderung zu meistern, sondern Frau Hölscher, sagt Ising mit Nachdruck. Sie muss jeden Tag mehr noch als andere Arbeitnehmer unter Beweis stellen, was sie leisten kann, und davor habe ich Hochachtung. Ansprechpersonen bei den Kammern Handwerkskammer Münster Bernhard Stüer Telefon: Fax: Handwerkskammer Dortmund Günter Benning Telefon: Fax: Handwerkskammer Südwestfalen Günter Kordell Telefon: Fax: Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Elmar Donner Telefon: Fax:

54 Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen 1. Gewandelte Beratungsstruktur für Menschen mit Sehbehinderung im Arbeitsleben Nach 2-jähriger Aufbauarbeit und Qualifizierung stehen nun qualifizierte IFD-Fachberaterinnen und Fachberater westfalenweit als Casemanager und Betreuungskräfte zur Verfügung Menschen mit Sehbehinderung und deren Arbeitgeber benötigen individuelle Beratung und Förderung. Seit vielen Jahren wird das entsprechende Angebot in Westfalen-Lippe bedarfsorientiert ausgebaut. Der Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung im LWL-Integrationsamt steht mit seiner Multiprofessionalität und in Verbindung mit den beauftragten Diensten für ein hohes Niveau bei der Unterstützung Rollen der in der Beratung und Unterstützung beteiligten Akteure und deren Verzahnung Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung beim LWL Integrationsamt Westfalen Beantragung von Leistungen durch Menschen mit Sehbehinderung Arbeitgeber Förderung Personal, Sachaufwand, Geräte und Hiilfsmittel Fachkoordination Qualifikation, Beauftragung Fachkoordination Fallunterstützung Fachberaterinnen für Menschen mit Sehbehinderung bei den Integrationsfachdiensten (IFD) LWL-Berufsbildungswerk Soest Förderzentrum für blinde und sehbehinderte Menschen Beratungszentrum Kontaktaufnahme IFD-Fachberaterinnen Für Menschen mit Sehbehinderung Arbeitgeber Fachstellen Schulen Eltern IFD Organisiert die erforderliche Untertsützung: Aufträge an das Beratungszentrum nach Bedarf Hilfsmittelberatung Hilfsmittelpool (Ausleihen) Schulungen Erstellt: Stellungnahmen und Hilfsmittelempfehlungen 52

55 Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen Messen der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz In einer Schulklasse wird die Akustik vermessen betroffener Menschen und deren Arbeitgeber. Im Fachdienst sind drei Personen tätig; diese decken die Schwerpunkte Recht und Förderung, Barrierefreiheit und Hilfsmittel sowie psychosoziale Fragestellungen ab. Die im Jahr 2011 begonnene Umorganisation der Beratung und Unterstützung in technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen wurde im Jahr 2012 konsequent fortgeführt. Die Grafik auf Seite 52 erläutert die Rollen der beteiligten Akteure sowie deren Verzahnung. Die Qualifizierung und Unterstützung der Fachberater bei den Integrationsfachdiensten sowie die Steuerung des Beratungszentrums gehört zu den Kernaufgaben des Fachdienstes für Menschen mit Sehbehinderung beim LWL-Integrationsamt Westfalen. Insgesamt acht Fachberater bei fünf Schwerpunkt- Integrationsfachdiensten (IFD) fungieren als Fallmanager, die den individuellen Bedarf mit den betroffenen Menschen und deren Arbeitgebern erkennen und mit den erforderlichen Maßnahmen begleiten. Das vierköpfige Beratungszentrum beim BBW Soest unterstützt bei der Feststellung des funktionalen Sehvermögens sowie des individuellen Hilfsmittelbedarfs. Die Beratung im Beratungszentrum gibt Aufschluss über den persönlichen Hilfsmittelbedarf. Mit diesen Empfehlungen und den Erkenntnissen aus der Beratung am Arbeitsplatz schlagen die IFD-Fachberater Lösungen vor. Die Hilfsmittelempfehlungen geben detaillierte Hinweise zur erforderlichen Hilfsmitteltechnik und erleichtern die Beantragung beim Kostenträger. Zwei Kräfte aus dem Beratungszentrum schulen Standardanwendungen in Kombination mit den Hilfsmittelprogrammen am Arbeitsplatz. Einleuchtend, dass bei eingeschränktem Sehvermögen die Beleuchtung sowie Phänomene wie Blendung eine wichtige Rolle spielen. Die an Arbeitsplätzen vorhandene Beleuchtungsstärke kann von allen IFD- 53

56 Fachkräften gemessen werden; bei Bedarf werden passende Hilfen empfohlen. Blinde Menschen kompensieren über das Hören. Gerade bei Arbeitsplätzen in Universitäten, Schulen und Kindertagesstätten ist daher eine besonders gute Raumakustik wichtig. Nicht nur der Lärmpegel als solcher, auch die Sprachverständlichkeit im Besonderen spielen eine wesentliche Rolle bei der Orientierung und Kommunikation. Der Fachdienst bietet Messungen zu Lärm, Nachhall sowie Sprachverständlichkeit an und unterstützt bei der Planung sowie Umsetzung von akustischen Bau- und Umbaumaßnahmen. Komplexe technische Fragestellungen hinsichtlich Barrierefreiheit, EDV-Ausstattung und Hilfsmittelauswahl werden durch den Ingenieur beim LWL-Integrationsamt bearbeitet. Michael Große-Drenkpohl hat in Beratungen durchgeführt, davon 56 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten. Bei der Bearbeitung der Förderanträge zum Beispiel hinsichtlich technischer Ausstattung oder Assistenzleistungen ist in 2012 eine personelle Änderung eingetreten. Uschi Medding, die diese Aufgabe über zehn Jahre innehatte, hat im LWL-Integrationsamt Westfalen eine neue Aufgabe übernommen. Seit No- vember 2012 arbeitet Simone Löchte als Sachbearbeiterin im Fachdienst. Trotz sich wandelnder Beratungsstruktur waren auch Uschi Medding/Simone Löchte und Agnes Egbert selbst weiter im Rahmen der Einzelfallberatung tätig, Frau Egbert war unterwegs in 49 Beratungsfällen, davon 23 gemeinsam mit den IFD, Uschi Medding und Simone Löchte führten 39 Betriebsbesuche durch. Die Betreuung der Menschen mit Sehbehinderung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Fachstellen bei den Kreisen und Städten, da die für den Personenkreis wichtigen technischen Arbeitshilfen von diesen gefördert werden. Die Förderung der unten stehenden Leistungen fällt in den Zuständigkeitsbereich des LWL-Integrationsamts Westfalen. In fast allen Bereichen ist eine Steigerung zum Vorjahr festzustellen. Insbesondere die Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen sowie die Leistungen zum Erhalt und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten sind deutlich gestiegen. Die Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen sowie zur Arbeitsassistenz werden im Falle von Sehbehinderung proportional Förderbilanz Verwendungszweck Bewilli gungen in Euro 2011 Bewilli gungen in Euro 2012 Zahl der Fälle 2011 Zahl der Fälle 2012 Neueinrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten Leistungen zur Arbeitsassistenz Leistungen zur Abgeltung außergewöhn licher Belastungen Finanzierung der Leistungen der Fachkräfte im LWL-Berufsbildungswerk Soest

57 Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen häufiger und umfassender gewährt als im Falle sonstiger Behinderung. Denn gerade bei erheblicher Sehbehinderung und im Falle von Blindheit ist die Unterstützung durch Kollegen, Vorgesetzte oder eine Assistenzkraft unerlässlich. Bei Anträgen auf Förderung dieser Unterstützungsleistungen werden jedoch immer auch die Arbeitsabläufe insgesamt betrachtet, und es wird zunächst versucht, Optimierung durch technische Hilfen oder Schulungen zu erreichen. Die Verlagerung der Einzelfallarbeit zu den Integrationsfachdiensten schafft Raum für die Mitarbeit in Gremien sowie die Planung und Umsetzung wichtiger Projekte. Hierzu gehörten in 2012: Das Projekt ipad Klassen : Hier handelt es sich um eine Arbeitsplatzgestaltung für Lehrkräfte mit Sehbehinderung. Das Projekt BIT.inklusiv in Kooperation mit IT.NRW, dem IT-Dienstleister für Ministerien und Einrichtungen des Landes. Thema ist hier die Umsetzung von Barrierefreiheit für blinde Beschäftigte im NRW-Landesdienst. IFD-Fachberatung im Bereich der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Insgesamt fünf IFD-Fachberater hatten im Laufe des Jahres 2011 ihre Arbeit aufgenommen. Infolge der Umsetzung des Projektes STAR Schule trifft Arbeitswelt kamen im Jahr 2012 drei weitere Fachberater hinzu. Die IFD-Fachberater sind jeweils für mehrere Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Die Inhalte ihrer Beratung: Problemanalyse, Sachverhaltsermittlung Einleitung einer Sehbehindertenberatung im Beratungszentrum Arbeitsplatzgestaltung, eventuell Hilfsmittelausstattung aus dem Pool des Beratungszentrums Beratung von Arbeitgebern und Kollegium Initiierung einer Schulung oder eines betrieblichen Arbeitstrainings Ermittlung weiteren Unterstützungsbedarfes Im Jahr 2012 haben die IFD-Fachberater im Rahmen der Berufsbegleitung 248 Personen beraten und unterstützt. Eine sogenannte qualifizierte Beratung hat in 35 Fällen stattgefunden, weitere Unterstützende Beratung für andere IFD-Fachkräfte wurde in 27 Fällen geleistet. Die Qualifizierung der IFD-Fachberaterinnen und -Fachberater für Menschen mit Sehbehinderung fand an insgesamt sieben Fachtagen statt und beinhaltete folgende Themen: Physiologische Grundlagen Sehen, Wahrnehmungspsychologie, Augenerkrankungen, Diagnosen, funktionelle Auswirkungen Sehbehindertenberatung Einführung in die Hilfsmitteltechnik, Beleuchtung, Blendschutz Orientierung und Mobilität Lebenspraktische Fähigkeiten Simulation unter der Augenbinde (Erfahrungen im öffentlichen Raum, in Gebäuden, in alltäglichen Situationen und an Büroarbeitsplätzen) Abläufe, Strukturen, Dokumentation 55

58 Erstellung von Hilfsmittelempfehlungen, Fachdienstlichen Stellungnahmen Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben Casemanagement, Rollenklärung STAR: Prozesse, Abläufe, Strukturen, Testverfahren hinsichtlich der Besonderheiten Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderung betreffend Weiterhin finden regelmäßige Fallbesprechungen, telefonische Beratungen und Telefonkonferenzen statt. Dazu kommen gemeinsame Betriebsbesuche mit anschließender Reflexion sowie Gespräche mit örtlichen Fachstellen. Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen sind Michael Schneider Simone Löchte Telefon: Fax: Michael Große-Drenkpohl Telefon: Fax: Agnes Egbert Telefon: Fax: Ansprechperson im LWL-Berufsbildungswerk Erwin Denninghaus Telefon: Fax: IFD-Fachberaterinnen und -Fachberater für Menschen mit Sehbehinderungen in Westfalen-Lippe siehe Anhang Seiten 122 bis

59 Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen Im Interview Daniela Kling Daniela Kling ist seit dem als Fachberaterin für Menschen mit Sehbehinderung beim Integrationsfachdienst in Gelsenkirchen beschäftigt. Nach einer deutschen Fachschulausbildung als Ergotherapeutin studierte sie Ergotherapie in den Niederlanden. Nach dem Studium war sie neun Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig. Was hat Sie motiviert, gerade in diesem Bereich zu arbeiten? Mich interessierte die Stelle, da ich schon Erfahrungen mit Menschen mit Sehbehinderung hatte und die neue Aufgabe mich ansprach. Im Rahmen einer Hospitation erhielt ich einen ersten Einblick in die Fachdienstarbeit. Die Kombination aus Beratung und technischer Ausstattung, der Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen, aber auch die ständige Suche nach individuellen Lösungen, dies sind immer wieder neue und interessante Herausforderungen. Mit meiner Unterstützung ist in vielen Fällen nach der Beratung die Situation für alle Beteiligten eine bessere. Die technische Ausstattung hilft, und eine Schulung unterstützt. In einigen Fällen kam meine Beratung zur Ergonomie beim Einsatz der Hilfsmittel auch nichtbehinderten Kolleginnen und Kollegen zugute. Wie sind Ihre Erfahrungen nach zwei Jahren IFD-Arbeit? Mein Werkzeugkoffer wird voller, die unterschiedlichen Beratungen, Empfehlungen und die Begleitung von Menschen mit Sehbehinderung erweitern laufend meinen Erfahrungsschatz. Der Einsatz von Hilfsmitteltechnik ist komplex und setzt ein umfangreiches Fachwissen voraus. Die Schulungen des Fachdienstes für Menschen mit Sehbehinderung beim LWL-Integrationsamt setzten bislang den Schwerpunkt auf vergrößernde Hilfsmittel, Augenerkrankungen, Beleuchtung und das Thema der psychischen Belastung. Aktuell läuft die Qualifizierung zum Thema Blindheit mit seinen Facetten wie blindentechnische Hilfsmittel, Wahrnehmung, Braille et cetera Ich erlebe spannende, beeindruckende aber auch kuriose Fälle. Es gibt keine Sofort-Lösungen. Die Gestaltung eines Arbeitsplatzes geschieht mit vielen Partnern, bedeutet viel Arbeit und einen hohen Aufwand, ist aber auch ein besonderes Erfolgserlebnis, wenn es funktioniert. Beeindruckend: Ein junger Mann ist während des letzten Jahres auf dem Gymnasium erblindet. Trotzdem hat er das Abitur nachgeholt und konnte nach einer blindentechnischen Grundausbildung mit einer dualen Ausbildung starten. Ich erlebe ihn als gut integrierten, starken Menschen, der mit seinem Handicap souverän umgeht, eine faszinierende Persönlichkeit. Gibt es so etwas wie einen typischen Ablauf einer Beratung? Ich arbeite nicht nach einem Schema F, aber mit einigen Grundsätzen. Ich suche bei einer Beratungsanfrage immer das unmittelbare Gespräch mit den Betroffenen. Erst dann wird, falls nötig, ein Termin im Beratungszentrum beim LWL-Berufsbildungswerk in Soest vereinbart. Im Anschluss berate ich am Arbeitsplatz. Gemeinsam werden Lösungen gesucht, die sehr unterschiedlich ausfallen können. Ich erstelle eine Hilfsmittelempfehlung und begleite den Prozess, bis eine gute Lösung für den Einzelnen gefunden und umgesetzt ist. Dabei arbeite ich eng mit den örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf zusammen. Was motiviert Sie denn besonders? Meine Arbeit bewirkt etwas. Unser lösungsorientierter Ansatz eröffnet konstruktive Wege. Als externe Expertin kann ich vermitteln und mit unverstelltem Blick Problemlösungen vorschlagen. (Das Interview führte Michael Große-Drenkpohl) 57

60 2. Beratungszentrum Menschen mit Sehbehinderung im Erwerbsleben beim LWL-Berufsbildungswerk in Soest im Auftrag des LWL-Integrationsamts Westfalen Das Beratungszentrum beim LWL-Berufsbildungswerk Soest unterstützt das LWL-Integrationsamt Westfalen bereits seit 1991 bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden begleitenden Hilfen im Arbeitsleben für Menschen mit Sehbehinderung und erbringt hierzu folgende Leistungen: Beratung für Menschen mit Sehbehinderung (Optik, Hilfsmittel, Low-Vision-Beratung) Menschen mit Sehbehinderung benötigen in der Regel Beratung und konkrete Hilfestellungen in Bezug auf das Handicap. Nach der Diagnose einer Augenerkrankung und den folgenden medizinischen Behandlungen bleiben viele Fragestellungen. Die funktionalen Auswirkungen der Seheinschränkung verändern die Realität in der Lebens- und Arbeitswelt. Im Rahmen der Beratung im Beratungszentrum wird der individuelle Hilfsmittelbedarf ermittelt. Dazu werden zunächst das aktuelle Sehvermögen, die zentrale Sehschärfe (Visus) und mögliche Einschränkungen im Gesichtsfeld erfasst mit den jeweiligen funktionalen Auswirkungen hinsichtlich Farben- und Kontrastsehen, eines besonderen Lichtbedarfes sowie der Notwendigkeit besonderer Vorrichtungen zur Vermeidung von Blendung. Entsprechend der funktionalen Auswirkungen werden der betroffenen Person optische und technische Hilfen zur direkten Erprobung vorgestellt. Sich im Rahmen der Beratung ergebende Hinweise auf einen Bedarf an Orientierungs- und Mobilitätstraining oder eines Trainings in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) werden mit dem Betroffenen besprochen. Schulung von Menschen mit Sehbehinderung Der Schulungsbedarf von Menschen mit Sehbehinderung ergibt sich direkt aus der Sehbehinderung: Die Bedienung von Programmen über die Tastatur (Voraussetzung: Zehnfingertastschreiben) ist eine wesentliche Entlastung und bedeutet eine Effektivitätssteigerung. Die Nutzung der Anwendungsprogramme in Kombination mit assistiven Zusatzprogrammen (Großschrift, Screenreader) erfordert neben den individuellen Einstellungen eine bedarfsorientierte Schulung am Arbeitsplatz. Einsatz der Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelpool Um einen kurzfristigen Hilfsmittelbedarf unbürokratisch und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu Sehtest Erprobung einer elektronischen Lupe 58

61 Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen beim Arbeitgeber sind in der Regel EDV-Administratoren. Leistungen in Zahlen Im Jahr 2012 waren jahresdurchschnittlich 4,27 Stellen im Beratungszentrum besetzt. Es wurden insgesamt 395 Aufträge im Beratungszentrum bearbeitet (2011: 447 Aufträge). Weibliche und männliche Personen halten sich fast die Waage. Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelpool können, ist das Beratungszentrum beim LWL-Berufsbildungswerk Soest mit gängigen Hilfsmitteln ausgestattet. Hierzu gehören große TFT-Bildschirme mit Monitorschwenkarmen, Kamera-Lesegeräte, Bildschirmlesegeräte und Lupen. Qualitätssicherung, Nachsorge, Überprüfung von geförderten Maßnahmen Zur Verbesserung der Beratungsqualität und Sicherstellung der Nachhaltigkeit erfolgt circa sechs Monate nach Umsetzung einer Fördermaßnahme ein Beratungstermin. Ziel ist, die Wirksamkeit aller Maßnahmen zu überprüfen und bei Bedarf ergänzende Leistungen zu empfehlen. Die Ergebnisse der Überprüfung fließen in die Fortentwicklung der Beratungsleistungen ein. Überprüfung der Anwendungsprogramme im Hinblick auf Zugänglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Abschätzung des Anpassungs- und Schulungsbedarfs Inklusion bedeutet für Menschen mit Sehbehinderung und deren Arbeitgeber, dass die vorhandene I nformations- und Telekommunikationstechnik insgesamt zugänglich ist. Bei Umsetzungen, neuen Aufgaben, Beschaffung neuer Programme, Praktika und Ausbildungsverhältnissen sind dazu verlässliche Aussagen erforderlich. Ein umfangreicher Test erfordert seitens der Tester Kenntnisse über Netzwerke, Programme und IT-Strukturen. Ansprechpartner Die Beauftragungen der verschiedenen Leistungen des Beratungszentrums erfolgten in 2012 vorrangig durch die Integrationsfachdienste, die Zahl lag hier bei 178, während sie in 2011 noch bei 91 lag. Rückläufig ist die Zahl der Beauftragungen durch das LWL- Integrationsamt Westfalen, sie ging von 212 in 2011 auf 135 Beauftragungen in 2012 zurück; ebenso rückläufig die Zahl der Beauftragungen der Fachstellen von 24 in 2011 auf 7 in Auch die direkte Kontaktaufnahme von Arbeitgebern (von 34 auf 8) oder betroffenen Menschen mit Sehbehinderung (von 47 auf 19) ging weit zurück. Dies ist auf die in 2012 verfestigte Beratungsstruktur zurückzuführen, wonach die Integrationsfachdienste als Fallmanager die verschiedenen Maßnahmen im Beratungsprozess initiieren und koordinieren, sich zum Beispiel die Fachstellen zunächst an die Integrationsfachdienste wenden und diese das Beratungszentrum beauftragen. Die Zahl der Hilfsmittelberatungen für Menschen mit Sehbehinderung ist mit 195 fast konstant geblieben (192 in 2011). Hinzu kommen Beratungen im Zusammenhang mit STAR Schule trifft Arbeitswelt. In 2012 wurden 29 Schülerinnen und Schüler bezüglich ihres individuellen Hilfsmittelbedarfs und -gebrauchs beraten. Beauftragungen für Schulungen durch die Softwaretrainer des Beratungszentrums erfolgten bei 55 Personen (66 in 2011). Die Zahl der erbrachten Schulungseinheiten reduzierte sich dagegen nur leicht von 178 auf 163. Die Zahl der Ausleihen aus dem Pool war in 2012 leicht rückläufig von 87 in 2011 auf 76 in Die Zahl der separaten Fahrten für den Pool ging von 174 (2011) auf 148 zurück. 59

62 Der Praxisfall Wolfgang Röhrig Barrierefrei arbeiten trotz Makuladegeneration Beratung, Hilfsmittel ausstattung und Schulung greifen ineinander Wolfgang Röhrig ist Sachbearbeiter im Rechnungswesen und Schwerbehindertenvertreter bei der Gesellschaft für Sozialarbeit e. V. (GfS), einem sozialen Dienstleistungsunternehmen in Bielefeld. Dieses bietet Leistungen für Menschen an, die sich in körperlichen, seelischen, sozialen oder materiellen Notlagen befinden oder davon bedroht sind. Die Leistungen erstrecken sich über ambulante Behindertenhilfe, Pflege und Betreuung, sozialpsychiatrische Hilfen und Beratungsdienste sowie Kindergärten und Schulen. Die GfS ist seit Mitte der achtziger Jahre in Bielefeld tätig und beschäftigt mittlerweile circa 800 Mitarbeiter. Als ich mich 1992 hier beworben habe, war es das erste Mal, dass ich meine Sehbehinderung in der Bewerbung erwähnt habe. Vorher habe ich das meinen Arbeitgebern nicht mitgeteilt, erinnert sich Röhrig. Die Makuladegeneration, eine Erkrankung der Netzhaut des Auges, bei der die schärfste Stelle des Sehens im Auge zerstört wird, hat Wolfgang Röhrig schon seit seiner Geburt. Details kann er nur bedingt wahrnehmen. Mit Fortschreiten der Erkrankung ist das Lesen ohne Vergrößerung des Lesegutes oder Bildschirminhalts nicht mehr möglich. Die Netzhaut reagiert empfindlicher gegen Licht und Blendung und erholt sich nach einer Blendung langsamer als eine gesunde Netzhaut. Die Arbeit konnte Wolfgang Röhrig anfangs ausführen, ohne dabei als sehbehindert aufzufallen, nur langsamer als die Kollegen war er manchmal. Das ist aber niemandem besonders aufgefallen oder hat niemanden gestört so Röhrig. Zu diesem Zeitpunkt kam er noch ohne Hilfsmittel zurecht. Erst 2004 fällt durch Fehler in der Arbeit auf, dass etwas passieren muss. Seine Vorgesetzten stellten den ersten Wolfgang Röhrig an seinem Arbeitsplatz. 60

63 Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen Kontakt zum LWL-Integrationsamt Westfalen her, welches ihn zu einer Beratung an das Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen im Erwerbsleben am LWL-Berufsbildungswerk Soest verwies. Ergebnis der Beratung in Soest war eine Hilfsmittelausstattung, bestehend aus einem größeren 20-Zoll-Monitor an einem Monitorschwenkarm, einer Arbeitsplatzbrille und einer Schriftvergrößerung für den PC. Diese Ausstattung wurde mit Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Mit diesen Hilfsmitteln sowie der Möglichkeit, sich die Schriftgröße und Kontraste am PC individuell einzustellen, konnte Wolfgang Röhrig wieder effektiver arbeiten. 2009/2010 erfolgte ein betrieblicher Umstieg auf ein neues EDV-System, unter dem es Herrn Röhrig nicht mehr möglich war, die individuellen Einstellungen für Schriftgröße und Kontraste so einzustellen, dass er sicher und effektiv arbeiten kann. Erneut wurde das LWL- Integrationsamt eingeschaltet und der Ingenieur des Fachdienstes für Menschen mit Sehbehinderungen, Michael Große-Drenkpohl, führte eine Arbeitsplatzgestaltung durch. Zusätzlich wird durch den Ingenieur eine erneute Beratung im LWL-Bildungszentrum bei der Augenoptikerin Elke Wegner veranlasst. Die Experten stellen fest, dass Herr Röhrig neue Hilfsmittel braucht. Eine neue Arbeitsplatzbrille, ein größerer Monitor, wieder am Schwenkarm, eine Stehleuchte mit indirekter Beleuchtung und ein Vorlagenhalter sollen am Arbeitsplatz getestet werden. Um Hilfsmittel am Arbeitsplatz zu testen, Zeiten bis zur Anschaffung zu überbrücken oder Praktikumsplätze auszustatten, hat das LWL-Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe einen Hilfsmittelpool im Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen im Erwerbsleben am LWL-Berufsbildungswerk Soest installiert. Hier werden Hilfsmittel wie Monitore in verschiedenen Größen, Monitorschwenkarme, Bildschirmlesegeräte, Braillezeilen und ähnliche Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen vorgehalten, welche am Arbeitsplatz installiert werden können. Eine Einweisung in die Handhabung der Hilfsmittel gehört zu den Dienstleistungen, ebenso wie deren Austausch, sofern sich bei der Erprobung herausstellt, dass die Ausstattung noch verbessert werden kann. Aus diesem Hilfsmittelpool erhielt Wolfgang Röhrig 2011 die Hilfsmittel zunächst zur Erprobung. Weiterhin wurde eine EDV-Schulung durch das LWL-Integrationsamt veranlasst. Die EDV-Schulung ist ebenfalls eine Dienstleistung, die durch das Soester Beratungszentrum erbracht wird. Der EDV-Trainer Erich Wiese stellt dabei sicher, dass sehbehinderte Menschen die vorhandenen Hilfsmittel richtig einzusetzen lernen. Kurztastenbefehle in den Anwendungen sowie die kompetente Nutzung der assistiven Hilfsmittelprogramme gehören zum Leistungsspektrum. In der Situation einer 1:1-Schulung am Arbeitsplatz kann sich der EDV-Trainer ganz auf die Bedürfnisse des Betroffenen und die Gegebenheiten am Arbeitsplatz einstellen. Die Ausleihe und EDV-Schulung stellten für Wolfgang Röhrig eine neue Möglichkeit dar, wieder effektiv und sicher zu arbeiten. Besonders das Licht hilft mir enorm. Die Lampe hat Sensoren, die auf die äußeren Lichtbedingungen reagieren, und wenn es draußen zum Beispiel durch Wolken dunkler wird, gleicht die Lampe dies automatisch aus und dimmt hoch, so Röhrig. Aber auch der Monitor mit 26 Zoll ist eine bedeutende Hilfe. Bedingt durch die notwendigen größeren Schriften passen trotzdem noch genug Informationen auf den Bildschirm. In einigen Arbeitsprogrammen ist die Zeichendarstellung jedoch nicht ausreichend groß, daher wird zusätzlich noch eine Vergrößerungssoftware installiert. Inbegriffen ist eine Schulung vor Ort. Wenn ich bei Herrn Röhrig stehe und sehe, wie er mit der Tastatur zum Beispiel in Outlook seine Mails abarbeitet, bin ich erstaunt über die Geschwindigkeit, berichtet Brigitte Tegtmeier, seine Vorgesetzte. Durch die Schulung ist er nun in der Lage die Programme anstatt mit der Maus mit der Tastatur zu bedienen. Dies ist eine effektivere Arbeitsweise, besonders, wenn mit Vergrößerung und den dadurch bedingten Bildschirmausschnitten gearbeitet wird, in denen nicht der gesamte Bildschirminhalt angezeigt wird. Bei der GfS arbeitet mittlerweile neben Wolfgang Röhrig eine zweite Mitarbeiterin mit Sehbehinderung. Auch zu ihrer Unterstützung wurde auf die Kompetenzen des Beratungszentrums am LWL-Berufsbildungswerk Soest, des Integrationsfachdienstes und des Fachdienstes für Menschen mit Sehbehinderung zurückgegriffen. 61

64 Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen 1. Technik, Kommunikation und personelle Unterstützung Vielfältig ist die Arbeit des Fachdienstes für Menschen mit Hörbehinderungen Auch wenn das Denken häufig durch das geschriebene Wort vermittelt wird, liegt doch im Moment des Zuhörens eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung geistiger Tätigkeiten. Wer nicht richtig hinhört, ist taub für die menschlichen Zutaten zur reinen Information. Die gesprochene Sprache ist immer verknüpft mit menschlichen Appellen, mit feinen Zwischen- und Untertönen. Alles Gehörte ist ein Anstoß, der verstanden werden muss. Wann hören wir zu? Wir hören dann zu, wenn wir nicht weghören. Wir hören dann weg, wenn wir zu sehr mit uns selber beschäftigt sind. Irrtümer über die Gebärdensprache sind häufig und weit verbreitet. So glauben zum Beispiel viele Hörende, dass man sich mit Gebärden nur über konkrete Alltagsdinge unterhalten kann, nicht aber über abstrakte Themen. Das ist falsch. In der Gebärdensprache sind Diskussionen über Philosophie, Literatur oder Politik genauso möglich wie in der Lautsprache. Dies gilt natürlich auch für alle betrieblichen Erörterungen. Auch Ironie oder Witze sind in der Gebärdensprache möglich. Gutes Hören ist das Hauptanliegen des Fachdienstes, und zwar immer im Zusammenhang mit Erwerbsarbeit. Zur Ermöglichung guten Hörens gehören viele Themen: Hörgeräte an Lärmarbeitsplätzen, Digitale Hörgeräte: Wer muss was leisten? Cochlear Implantat und dessen Auswirkungen auf Arbeitsplätze, gebärdensprachliche Dolmetschereinsätze als Arbeitsassistenzleistung, Schriftdolmetschen, gebärdensprachliche Kommunikation via Internet, barrierefreie Aufzüge für gehörlose Menschen. Dies ist nur ein kleiner Auszug aus der breiten Themenpalette. Die technischen Möglichkeiten zur Kompensation von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit sind enorm gewachsen. All diese Möglichkeiten aber auch für die Betroffenen gewinnbringend zu nutzen, sie in der Praxis zur Verfügung zu stellen, bleibt eine ständige Herausforderung. 2. Integrationsfachdienste Flächendeckend stehen in den 20 Integrationsfachdiensten in Westfalen-Lippe Fachberaterinnen und Fachberater mit Kenntnissen über Hörbehinderungen zur Verfügung. In diesem Arbeitsbereich arbeiteten im Jahr IFD-Fachkräfte auf insgesamt 25 Vollzeitstellen. Insgesamt konnten durch die Fachkräfte für hörbehinderte Menschen Personen unterstützt werden. Der Frauenanteil liegt im Vergleich mit anderen Behinderungsgruppen und sonstigen Angeboten bei hohen 46 Prozent, vielleicht auch deswegen, weil Frauen sich leichter und schneller zu einer Schwerhörigkeit bekennen können als Männer. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Fälle insbesondere im Bereich Übergang Schule Beruf deutlich angestiegen. Die Zahl der Fälle im Bereich Arbeitsplatzvermittlung ist wie zu erwarten aufgrund der ausgebliebenen IFD-Beauftragungen durch die Träger der Arbeitsvermittlung gesunken. 62

65 Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen Fallzahlen Bereiche Kurzberatungen Übergang Schule Beruf Arbeitsplatzsicherung Arbeitsplatzvermittlung Zur Sicherstellung einer hohen Qualität bei den IFD fanden regelmäßige Monatsgespräche der Fachkräfte des LWL-Integrationsamts Westfalen mit den Fachberaterinnen und Fachberater der IFD statt, bei denen konkrete Fälle ausführlich erörtert werden. Zudem wurden zwei ganztägige IFD-Fachtage und eine dreitägige IFD-Schulung durchgeführt. Dabei wurden unter anderen folgende Themen behandelt: Neues zum Cochlea Implantat (CI), Herausforderungen an die IFD-Beratungsarbeit, Dolmetscherbudget für IFD- Fachberatung, Unterstützende Beratung in den IFD, Arbeitsfeld Übergang Schule in den Beruf. 3. Seminare Es wurden fünf Kollegenseminare mit insgesamt 75 Teilnehmern durchgeführt, darunter war ein Inhouse-Seminar für die RAG. An diesen fünf Seminaren haben 19 gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 56 hörenden Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise Vorgesetzten teilgenommen. Für die Zielgruppe der schwerhörigen und ertaubten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden zwei Seminare mit dem Thema Kommunikation im Arbeitsleben erfolgreich gestalten angeboten. Hieran haben insgesamt 22 schwerhörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilgenommen. Ergänzend wurde in 2012 ein Kollegentag mit drei schwerhörigen Arbeitnehmerinnen und fünf hörenden Kollegen und Vorgesetzten durchgeführt. Die Vorbereitung von hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler auf das Arbeitsleben wird ein immer wichtigeres Arbeitsfeld. Hierzu wurde in 2012 bereits zum vierten Mal für Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 der LWL-Förderschulen für Hören und Kommunikation an zwei Terminen ein dreitägiges Kommunikationstraining außerhalb der Schule zur Vorbereitung auf das bevorstehende betriebliche Praktikum durchgeführt. Teilgenommen haben hieran 77 Jugendliche und ihre Lehrer. Schwerpunkt dabei ist die Auseinandersetzung mit der Hörbehinderung, zum Beispiel: Wie kommuniziere ich? Was benötige ich für eine sichere Kommunikation? Wie erkläre ich anderen meine Hörbehinderung? 4. Gebärdensprachdolmetscher Die Einsatzzeiten von Gebärdensprachdolmetschern zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen hörgeschädigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind 2012 wieder angestiegen. Gründe für den Kostenanstieg sind die Veränderungen der Honorarkonditionen mit den Gebärdensprachdolmetscherinnen und den Gebärdensprachdolmetschern, aber auch die verstärkte Nutzung dieses Unterstützungsangebotes zum Beispiel im Bereich Übergang Schule Beruf. 63

66 Schwerpunkte der geleisteten/abgerechneten Dolmetscherstunden 2012 im Vergleich mit den Vorjahren Besprechungen, Konferenzen 8.874, , ,75 Fortbildungen 4.424, , ,50 Betriebs-/SB-Versammlungen 1.130, , ,00 Einarbeitungsmaßnahmen 50,00 97,50 77,00 Maßnahmen für Auszubildende 385,00 939, ,50 Übergang Schule Beruf (STAR) 186,50 0,00 0,00 IFD-Budget 267,50 0,00 0,00 Gesamtstunden , , ,75 Berechnete Ausfallzeit 527, ,00 Gesamtstunden: , , ,75 abzügl. Arbeitsassistenz Agenturen 1.472, , ,50 Gesamtstunden , , ,25 Gesamtkosten in Euro , , ,55 Diese Einsätze wurden von 107 (2011:101) freiberuflichen Gebärdensprachdolmetschern für 803 (2011: 731) gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erbracht. Gebärdensprachdolmetschen, für das im Rahmen von Arbeitsassistenz die Agenturen für Arbeit zuständig sind, wird für diese durchgeführt, die Kosten sind anschließend von diesen zu erstatten. Mitte der neunziger Jahre betrug die Zahl der geförderten Dolmetschstunden circa Inzwischen hat sich diese Kernleistung für gehörlose Berufstätige mehr als verdreifacht. Dolmetschstunden Stunden Vermittlung 1997

67 Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen 5. Schriftdolmetscher und Mitschreibkräfte Auch die Einsätze von Schriftdolmetschern, die vornehmlich von schwerhörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, nehmen stetig zu. Während im Jahr 2011 sechs schwerhörige Personen diese Unterstützung genutzt haben, waren dies im Jahr 2012 bereits 14. Im Jahr 2012 wurden die Stundensätze für Schriftdolmetscherleistungen von 40,00 Euro auf 42,50 Euro angehoben. Schriftdolmetscher übersetzen das gesprochene Wort mithilfe moderner Medien in Schriftsprache. Davon profitieren nicht nur hörbehinderte Menschen, sondern alle diejenigen, die durch den zusätzlichen visuellen Kanal bei einer Informationsaufnahme und -verarbeitung unterstützt werden. Ähnlich wie bei abgesenkten Bordsteinen, leichter Sprache oder Anzeigen in Großschrift entsteht ein inklusiver Mehrwert für alle. Schriftdolmetschereinsätze Besprechungen, 424,30 86,25 Konferenzen Fortbildungen 234,00 392,50 Betriebs-/ SB-Versammlungen 111,25 56,50 Gesamtstunden 769,55 533,25 Gesamtkosten in Euro , ,11 Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Steffi Pöllmann Telefon: Wilhelm Hanning Telefon: Kathleen Amshove Telefon:

68 Im Interview Sylvia Hassmann, Hauswirtschaftsleiterin der LWL-Klinik Dortmund und Chefin von vier gehörlosen Mitarbeiterinnen Sie verlangen nach Gleichbehandlung und wollen nicht geschont werden Die LWL-Klinik Dortmund ist Teil des LWL-Psychiatrie- Verbunds. Jährlich werden mehr als Patienten versorgt. Die Klinik unterhält einen eigenen Hauswirtschaftsbereich, zu dem auch ein Reinigungsdienst mit circa 85 Mitarbeiterinnen gehört. Er wird von Sylvia Hassmann geleitet. Im Reinigungsdienst der LWL-Klinik arbeiten vier gehörlose Frauen. Zur ersten Einstellung einer gehörlosen Frau kam es Anfang Sie waren an der Einstellung maßgeblich beteiligt. Welche Beweggründe oder auch Bedenken gab es zum damaligen Zeitpunkt? Eine Mitarbeiterin des IFD stellte sich und ihre Arbeit in einem Gesprächstermin vor. Und hatte auch schon einen konkreten Bewerbervorschlag. Ich war erst skeptisch. Aber nachdem mir umfangreiche Hilfen angeboten wurden, zum Beispiel Dolmetscher für Gebärden, Begleitung am Arbeitsplatz, habe ich mich auf dieses Experiment eingelassen. Wenn wir das im öffentlichen Dienst nicht umgesetzt bekommen, wer dann? Nach kurzer Zeit war ich positiv überrascht, ich hatte nicht wirklich an einen Erfolg für beide Seiten geglaubt. Gehörlose haben ein besonderes Interesse an einem Arbeitsplatz. Es ist für sie nicht leicht, Arbeit zu finden. Deswegen bemühen sie sich auch besonders. Die hörenden Kolleginnen im Reinigungsdienst haben ihren Teil dazu beigetragen, indem sie alle dieses Projekt mitgetragen haben. Wir alle mussten unsere Berührungsängste ablegen. Und ich würde auf die gehörlosen Kolleginnen in meinen Reihen jetzt nur noch ungern verzichten. Es wurden nach und nach drei weitere gehörlose Mitarbeiterinnen eingestellt. Welche Erfahrungen haben Sie im Verlauf der Jahre gemacht? Die Gehörlosen lernen sich mittlerweile untereinander an. Die intensive Arbeit, die wir in die erste gehörlose Kollegin gesteckt haben, zahlt sich jetzt aus. Die Gehörlosen sind genauso flexibel und leistungsstark wie die hörenden Kolleginnen, mit einigen sehr kleinen Einschränkungen. Ja, sie verlangen nach Gleichbehandlung und wollen nicht geschont werden. Und wenn eine gehörlose Kollegin die Arbeit nicht schafft, ist Gehörlosigkeit kein Grund, um keinen Schlussstrich zu ziehen. von links nach rechts: Lilia Romaker, Andrea Adomeit, Andrea Krebs (IFD), Stefanie Hilchenbach (Stellv. Hauswirtschaftsleitung) Irina Poniecki, Sylvia Hassmann (Hauswirtschaftsleitung) 66

69 Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen Gehörlose sind nicht dumm! Meine gehörlosen Mitarbeiter stammen zum größten Teil aus Russland, haben also russische Gebärden und entsprechendes Lippenlesen gelernt. In Deutschland mussten sie dann noch mal umschalten auf deutsche Schrift, deutsche Gebärden und deutsches Lippenlesen. Und es funktioniert sehr gut! Wie würden Sie das Miteinander der gehörlosen und normal hörenden Kollegen beschreiben? Die hörenden Kolleginnen tragen das Projekt mit. Sie haben in der Zusammenarbeit die Berührungsängste abgelegt. Sie unterhalten sich, haben ihre Wege der Kommunikation gefunden. Dazu hat ein Seminar für gehörlose und hörende Kolleginnen beigetragen, in dem rudimentär die Gebärdensprache erlernt wurde speziell für unsere Bedürfnisse, wo aber auch Kommunikationsprobleme angesprochen wurden und gegenseitiges Verständnis geschaffen wurde. Bei uns tragen die gehörlosen Kolleginnen jetzt entsprechende Schilder, damit die hörenden Kollegen aus anderen Berufsgruppen sie nicht als unhöflich empfinden, wenn sie eben nicht grüßen, weil sie den verbalen Gruß von der Seite oder von hinten nicht mitbekommen haben. Dieses Seminar trägt aber auch zur Teambildung im gesamten Arbeitsteam bei, hat also so gesehen nicht nur für die Gehörlosen einen Nutzen. Wie genau verläuft die Kommunikation? Über Gebärden, Zettel und Stift, Mimik, Gestik, Lippen lesen, per SMS, mit Händen und Füßen. Und es funktioniert! Es ist ein Irrtum, dass sich Gehörlose aus aller Welt in derselben universalen Gebärdensprache unterhalten. Fast jedes Land hat seine eigene Gebärdensprache, so auch Russland, aus dem die meisten gehörlosen Mitarbeiterinnen der LWL- Klinik stammen. So ist zum Beispiel die russische Gebärde für danke cпасибо (Aussprache: ßpaßibo; Gebärde: mit der rechten Faust zuerst an die Stirn und dann an das Kinn tippen) nicht identisch mit der deutschen Gebärde für Danke (rechte Hand vom Kinn nach vorn bewegen, siehe Abbildung). Welche Unterstützungsmöglichkeiten durch den Integrationsfachdienst oder auch anderweitige Stellen haben Sie bereits genutzt und gibt es Planungen für die Zukunft? Der IFD unterstützt beim Engagement von Dolmetschern. Er hilft bei Verständigungsproblemen: Da sitzt eine Gehörlose auch schon mal bei der zuständigen IFD-Kraft, die mir dann am Telefon Fragen stellt oder Dinge klärt und dann sofort dolmetscht für die Gehörlose. Berührungsängste können besprochen werden. Er vermittelt Seminarangebote und hilft bei technischen Hilfsmitteln wie zum Beispiel Zusätze zur Brandmeldeanlage oder zu Notrufanlagen. Welche Ratschläge und Tipps können Sie anderen Arbeitgebern geben, die eine Beschäftigung eines Menschen mit einer Hörbehinderung in Erwägung ziehen? Trauen Sie sich und stellen Sie alle Fragen, die Sie zu diesem Thema beschäftigen! Tauschen Sie sich mit den Mitarbeitern des IFD intensiv darüber aus, was ein gehörloser Beschäftigter können muss. Und zuletzt: Haben Sie für sich bezüglich Ihrer Arbeit einen Leitgedanken? Ich habe zwei Leitsprüche, die mich schon seit der Studienzeit begleiten. Einmal: Herr gib mir die Kraft, die Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann. Gib mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann. Und die Weisheit, zwischen beidem zu unterscheiden. Und diesen von Saint-Exupéry: Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer. Das Interview führte Andrea Krebs vom Integrationsfachdienst Dortmund. Die 42-jährige Ökotrophologin Sylvia Hassmann ist in der LWL-Klinik Dortmund seit dem Jahr 2001 als Hauswirtschaftsleiterin für die Bereiche Reinigung, Wäscheversorgung, Pforte, Post und Veranstaltungsservice zuständig. 67

70 Der Praxisfall Edon Rama Clown wird Fachkraft für Metalltechnik Edon Rama ist von Geburt an gehörlos. Der junge Mann mit Migrationshintergrund besuchte die LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Olpe. In der Schulklasse war seine Namensgebärde Clown : Dabei setzt man die gebeugten Finger einer Hand um die Nase herum und symbolisiert so eine Clownsnase. Diesen Namen trägt der 17-Jährige nicht ohne Grund. Er ist unglaublich aufgeschlossen und lustig. Mit seiner charmanten Art hat er keinerlei Probleme auf Menschen zuzugehen, ob gehörlos oder hörend. Seine berufliche Karriere startete er mit einem Praktikum in der 10. Klasse bei TRACTO-TECHNIK in Lennestadt-Saalhausen. Dem dortigen Betriebsleiter war der Vater von Edon Rama als fleißiger Mann bekannt. Dies erleichterte ihm die Entscheidung, trotz der Beeinträchtigung einen Praktikumsplatz anzubieten. Er dachte sich: Wie der Vater, so der Sohn! Mit seiner offenen Wesensart fand Edon Rama schnell Zugang zu den Vorgesetzten und Kollegen im Praktikumsbetrieb. Sarah Völkel vom Integrationsfachdienst für Siegen-Wittgenstein und Olpe kümmerte sich um alle administrativen Dinge und hielt Kontakt zu Schule, Elternhaus, Agentur für Arbeit und LWL-Integrationsamt Westfalen. Edon Rama lernte viel in dem alteingesessenen, innovativen Maschinenbauunternehmen, das unter anderem Maschinen für die unterirdische Verlegung und grabenlose Erneuerung von Rohrleitungen baut und am Stammsitz 350 Personen beschäftigt. Durch die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere von Marianne Berg und Alfons Heimes der Firma TRACTO-TECHNIK sowie der Klassenlehrerin, Frau Hielscher, war das Praktikum ein voller Erfolg. Beim Auswertungsgespräch mit IFD und Schule bescheinigte Personalleiterin Marianne Berg Edon Rama eine sehr gute Auffassungsgabe, soziale Kompetenz und hohe Motivation. Der Betrieb war von seinen Leistungen begeistert und bereit, ihm eine berufliche Perspektive anzubieten. Eine erste Idee war, die Facharbeiter von einfachen Arbeiten zu entlasten und daraus passende Beschäftigungsmöglichkeiten für ihn zu formen. Sarah Völkel plädierte für die Bereitstellung und Förderung eines Ausbildungsplatzes. Edon Rama: Ein Clown wird Fachkraft für Metalltechnik TRACTO-TECHNIK war dazu bereit. Dem stand zunächst die Empfehlung aus der psychologischen Untersuchung bei der Arbeitsagentur entgegen, welche eine überbetriebliche Ausbildung nahelegte. Die Lösung fand sich zunächst mit der Handlungsform eines individuellen Qualifizierungslehrgangs, der auf die betrieblichen und schulischen Anforderungen vorbereiten sollte. Als Partnerin konnte Monika Dombek vom Bildungszentrum für hörgeschädigte Menschen in Essen gewonnen werden, das seit vielen Jahren passgenaue Angebote für hörgeschädigte und gehörlose Menschen realisiert. Der im September 2012 gestartete Lehrgang besteht aus einem Langzeitpraktikum bei TRACTO- TECHNIK und Blockunterricht im Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg. Der Lehrgang läuft erfolgreich, der IFD bleibt im Hintergrund aktiv und hält den Kontakt zu TRACTO-TECHNIK und dem Berufskolleg. Edon Ramas Traum rückt in greifbare Nähe: eine Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik. Das Projekt STAR Schule trifft Arbeitswelt, mit dessen Umsetzung in Siegen als eine der ersten Modellregionen in NRW begonnen wurde, beweist: Frühzeitige Berufsorientierung, Nutzung individueller Potenziale und Langzeitpraktika und passgenaue Qualifizierung sind der Königsweg in den Arbeitsmarkt! 68

71 Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention Zahlen, Daten, Fakten Im Berichtsjahr 2012 verteilten sich die Aktivitäten der drei Mitarbeiter des Fachdienstes: 119 Schulungen für Führungskräfte 19 Informationsveranstaltungen 25 Betriebsberatungen 1 mehrtägiges Kompaktseminar für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte 11 Betreuungen von Einzelfällen Ausbildung zum Betrieblichen Ansprechpartner Sucht (BAP-S), Begleitung, Betreuung, Planung, Akquise Jahrestagung Zusätzliche Arbeitsschwerpunkte waren Prävention Plus, Teilnahme an Arbeitskreisen, Förderung der Zusammenarbeit mit den IFDs, eigene Fortund Weiterbildungen, Erfüllung der QM-Kriterien des LWL-Klinikums und Rezertifizierung des Fachdienstes, kollegiale Fallberatung, Neuausrichtung Fachdienst, Konzeptarbeit, Hospitationen Teilnehmerzahl Die Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den unterschiedlichen Seminaren betrug langfristig geplante Schulungsveranstaltungen wurden 2012 seitens der Betriebe kurzfristig aufgrund betriebsinterner Probleme abgesagt. Schulungen Der Fachdienst hat im Berichtszeitraum 119 Schulungsveranstaltungen für Führungskräfte, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte et cetera durchgeführt. Mit 27 Tagesseminaren lag der Fachdienst in 2012 mit diesem Veranstaltungstyp deutlich höher als in 2011 (10 Tagesveranstaltungen). Ausschlaggebend hierfür waren die bereits in 2011 konzeptionierten Tagesveranstaltungen bei der Provinzial Versicherung. In Zusammenarbeit zwischen den Juristen der Personalabteilung, dem Gesundheitsmanager und den Fachdienstmitarbeitern wurde ein an die Betriebsbedürfnisse angepasstes Konzept entwickelt, das mit großem Erfolg in 2011 begonnen, in 2012 weitergeführt und in 2013 vermutlich abgeschlossen werden kann. In 2012 wurden hier 131 Führungskräfte erreicht. Die klassischen Kombinationsveranstaltungen aus halbtägiger Basis und eintägiger Gesprächsführung wurden auf ähnlich hohem Niveau wie in 2011 gebucht. Besonders interessiert an diesem Schulungsangebot des Fachdienstes zeigten sich in diesem Jahr Sparkassen und auch weiterhin Krankenhäuser. Gleichwohl in den vergangenen Jahren immer wieder Krankenhäuser zu den Kunden des Fachdienstes gehörten, war es in den Häusern nicht einfach, auch die leitenden Mediziner zu informieren. Deshalb ist es besonders bemerkenswert, dass wir in drei Krankenhäusern diesjährig auch die C hefärzte erreichen konnten. Ein Krankenhaus ließ die Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Direktor gestaltet wurde, sogar als interne bepunktete Ärztefortbildung laufen. Informationsveranstaltungen In 19 Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende und Multiplikatoren wurden 535 Teilnehmer erreicht. Erstmalig entwickelten wir in diesem Jahr ein Konzept für Personalversammlungen, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Medikamentenproblematik zu sensibilisieren. Von den 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und der Vorsteherin des Finanzamtes in Lemgo kamen positive Rückmeldungen. 69

72 Beratungen Im Berichtsjahr 2012 hat der Fachdienst in 25 Behörden und Betrieben beraten. Hier gibt es anteilig einen deutlichen Überhang bei Unternehmen der Privatwirtschaft und Sparkassen/Volksbanken. Bei den Beratungen handelte es sich zum Teil um sehr intensive und zeitaufwendige Prozesse. Besonders erwähnenswert ist hier der Beratungsprozess bei der Sparkasse Steinfurt, der bereits vor einigen Jahren begonnen hat und aufgrund der Bankenkrise zunächst nicht weitergeführt werden konnte wurde der Kontakt wieder intensiviert und nach erneuter Beratung eine umfassende Schulungsserie begonnen. Zudem hat die Sparkasse Steinfurt zwei Teilnehmer für die 27. Ausbildung zum Betrieblichen- AnsprechPartner-Sucht (BAP-S) angemeldet. Einige Betriebe wurden auch über die Beratung, Schulung und Ausbildung der BAP-S hinaus nachhaltig intensiv betreut und bei Schwierigkeiten begleitend beraten. Beispiel Ein Möbelhaus in Paderborn Nach Beratung, Schulungen der Führungskräfte und Ausbildung zweier Mitarbeiter zum BAP-S entstanden nach einem Wechsel der Betriebsleitung Irritationen zum Umgang mit dem implementierten Suchtpräventionskonzept. Der Fachdienst wurde hier sowohl beratend als auch unterstützend tätig. Die Umsetzung der Betriebsvereinbarung Sucht wurde anhand eines konkreten Einzelfalls hinterfragt und erneut diskutiert. In der Folge kam es zur Buchung weiterer Führungskräfteschulungen. Auch bei einer weiteren großen Firma kam es nach aufwendiger Beratung, Auftaktveranstaltung und Schulung des Betriebsrats zur Durchführung von regulären Führungskräfteschulungen. Auch der zukünftige zusätzliche Schwerpunkt des Fachdienstes, der Umgang mit psychischen Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, wurde bereits bei Beratungsterminen von den Unternehmen angefragt. Es scheint in den Betrieben beziehungsweise auf der Ebene der Personalverantwortlichen ein großes Interesse für das neue Thema zu herrschen, und es wurden in Beratungsgesprächen, konkret bei Siemens, erste Ideen für einen möglichen Piloten gesammelt. Bad Fredeburg Wie üblich fand in diesem Jahr die mehrtägige Seminarreihe des LWL-Integrationsamts Westfalen Suchtprävention Kompakt I und II in Bad Fredeburg statt. Im ersten zweitägigen Teilabschnitt nahmen 11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen Betrieben und öffentlichen Verwaltungen teil. Leider sagten einige der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den zweiten Abschnitt mit dem Schwerpunkt Gesprächsführung wegen betrieblicher Umstrukturierungsmaßnahmen kurzfristig ab. Die Lehrgangsgestaltung durch zwei Referenten hat sich bewährt und wird zukünftig auf jeden Fall so fortgesetzt. Für die bereits ausgebildeten BAP-S wurden in Bad Fredeburg zwei dreitägige Fortbildungen mit dem Thema Suchterkrankungen und andere psychische Störungen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements angeboten. Die Durchführung des Kompaktseminars des Fachdienstes parallel zur BAP-S-Fortbildung in Fredeburg durch einen externen Referenten bietet große Vorteile und wird beibehalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Fragen und zum fachlichen Austausch auch weiterhin zur Verfügung. Einzelfälle Die Zahl der Einzelfälle lag mit 15 Personen etwas über dem Niveau des Vorjahres. Wie in den vergangenen Jahren begleitete der Fachdienst auch 2012 sehr viel häufiger Männer mit Alkoholproblemen als Frauen. In diesem Jahr wurde eine Frau durch den Fachdienst beraten. Insgesamt war die Anzahl an alkoholabhängigen Männern die Hauptgruppe, aber es wurden auch Menschen mit anderen Suchtformen, wie zum Beispiel Spielsucht, Cannabis und Borderlineproblematik als Einzelfälle begleitet. In einem Fall eines spielsüchtigen Mitarbeiters wurde aufgrund dessen 70

73 Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention gehobener Stellung ausschließlich telefonisch und anonymisiert beraten. BetrieblicheAnsprechPartner-Sucht (BAP-S) In 2012 fand die 26. Ausbildung zum Betrieblichen- AnsprechPartner-Sucht (BAP-S) mit 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus unterschiedlichen Betrieben und Verwaltungen statt. Wieder auffällig ist das Interesse von Krankenhäusern an dieser Ausbildung. Insgesamt hat das Interesse an der Ausbildung in 2012 wieder zugenommen. Es gab eine Reihe von Anmeldungen, sodass die 27. Ausbildung, die im Februar 2013 gestartet ist, schnell ausgebucht war. Die Bewerber, die nicht für die 27. Ausbildung berücksichtigt werden konnten, stehen auf der Warteliste für BAP-S 28. Die BAP-S-Ausbildung ist eine der fünf Säulen der betrieblichen Suchtprävention. Sie ermöglicht dem Fachdienst aber zusätzlich oftmals gute Möglichkeiten, Zugang zu unterschiedlichen Betrieben zu bekommen. Zudem bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Ausbildung auch Kontakt zu den weiteren Angeboten des LWL-Integrationsamts, die ergänzend, nachhaltig und umfassend das Betriebliche Gesundheitsmanagement beeinflussen können. Jahrestagung Die Jahrestagung 2012 trug den Titel: Burnout, Bier und BAP-S. Mit dem Thema Burnout hatte der Fachdienst einen Nerv bei den BAP-S getroffen, wie die mehr als 80 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewiesen. Qualitätsmanagement Im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Zertifizierung haben die Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Fachdienstes regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen der Bernhard-Salzmann- Klinik teilgenommen. Zusätzlich wurden alle Abläufe und Prozesse des Fachdienstes durch die QM-Beauftragte des Fachdienstes auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet. Im Dezember 2012 fand die Rezertifizierung der Klinik und des Fachdienstes erfolgreich statt. Erreichte Personen Tagesseminare Gesprächsführung Basisseminare mehrtägige Seminare Auffrischungsseminarveranstaltungen/ Informations- Workshops 71

74 Beispiel Marienkrankenhaus Lünen Wie gut sich die unterschiedlichen Angebote des Fachdienstes und des LWL-Integrationsamts er gänzen, erleben wir in den letzten Jahren an der Entwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Marienkrankenhaus in Lünen. Nach der Teilnahme des Schwerbehindertenvertreters am Kompaktseminars 2010 in Fredeburg war das Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem LWL-Fachdienst geweckt. In sich daraus ergebenden Beratungsgesprächen entwickelte das Krankenhaus neben der Dienstvereinbarung Sucht die Idee, mehrere BAP-S beim Fachdienst in die Ausbildung zu schicken. In der 25. Ausbildung wurden der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung und der Schwerbehindertenvertreter ausgebildet, an der 26. Ausbildung nahm eine weitere Mitarbeiterin teil. In 2011 nahm das gesamte BEM-Team des Krankenhauses am BEM-Kurs des LWL-Integrationsamts Prävention Plus teil und strukturierte nach dieser Fortbildung das gesamte BEM-Prozedere nochmals um. Einer der bei uns ausgebildeten BAP-S ergänzte in 2012 seine Kenntnisse durch die Teilnahme an der Ausbildung zur Betrieblichen Ansprechperson für psychisch behinderte Menschen (BAP-Psych.). Zusätzlich wurden alle Führungskräfte in 1½-tägigen Führungskräfteschulungen vom Fachdienst durch Schulung sensibilisiert. Aus all diesen Fortbildungen und Seminaren entwickelte sich ein gelebtes, und wie es scheint, erfolgreiches Präventionsmodell. Die Rückmeldungen der BAP-S bestätigen eine Vielzahl von Fällen, das heißt rat- und hilfesuchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im Bereich Sucht, Psyche und BEM. Bemerkenswert ist hier auch die Rückmeldung, dass im Marienkrankenhaus mit den vorgehaltenen Hilfsangeboten auch die Berufsgruppe der Ärzte erreicht wird. Interessant für die Neuausrichtung des Fachdienstes ist auch die zukunftsweisende Vorgehensweise des Krankenhauses im Umgang mit psychisch belasteten Beschäftigten. Es wurden von seiten des Krankenhauses 40 Psychotherapeuten unter Vertrag genommen, die für die Kranken hausmit arbeiter Kapazitäten vorhalten, um zeitnah zehn Gesprächstermine pro Mitarbeiter vergeben zu können. Die Vermittlung dieses Angebotes erfolgt über die Betrieblichen Ansprechpartner. Trends Wie auch schon im vergangenen Jahr bemerkt, tendieren viele Betriebe zunehmend dazu, das übergreifende Thema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu fokussieren und in diesem Zusammenhang viele Themen vielleicht oberflächlicher anzugehen. Das Ziel des Fachdienstes ist es, auch in solchen Konzepten dafür Sorge zu tragen, dass das Thema Sucht und seine Besonderheiten nicht nebenbei behandelt, sondern dass ihm die nötige Bedeutung beigemessen wird. Auch deshalb hat der Fachdienst die Vernetzung mit den jeweiligen Akteuren in den Betrieben und die Anbindung im Sinne nachhaltiger Begleitung im Jahr 2012 weiter vorangetrieben. Das soll auch in 2013 so fortgeführt werden. Ansprechpersonen im LWL-Fachdienst Reinhold Heeringa Telefon: Karin Martin Telefon: Briefadresse LWL-Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention Postfach Gütersloh 72

75 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 1. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und insbesondere die Möglichkeit, in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld den Lebensunterhalt zu verdienen. So lautet Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Arbeit ist für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen von entscheidender Bedeutung. Behinderung darf kein Grund sein, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu bleiben. Zu den wesentlichen Aufgaben des LWL-Integrationsamts Westfalen gehören die sogenannten begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Dabei handelt es sich unter anderem um die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, Fortbildungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder Assistenz im Arbeitsalltag. Diese Hilfen sollen vor allem darauf hinwirken, dass Betroffene auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des LWL-Integrationsamts Westfalen haben im Jahr 2012 insgesamt 13 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für begleitende Hilfen an Arbeitgeber und Menschen mit Schwerbehinderungen ausgezahlt und damit für Menschen ganz konkret einen wertvollen Beitrag für einen inklusiven Arbeitsmarkt geleistet. Die Entscheidung über die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben steht in der Regel im Ermessen der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters. Dabei sind die von öffentlichen und privaten Arbeitgebern gezahlten Mittel der Ausgleichsabgabe sorgfältig und sinnvoll einzusetzen. Das gelingt nur, wenn die verschiedenen Fördermöglichkeiten und das Know-how verschiedener Berufsgruppen so miteinander in Einklang gebracht werden, dass optimale Lösungen für den betroffenen schwerbehinderten Menschen und seinen Arbeitgeber gefunden werden. Bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern laufen die verschiedenen Fäden zusammen. Unter Beteiligung der Fachdienste und anderer Experten müssen sie die Voraussetzungen schaffen, um zeitnah eine unbürokratische, praxistaugliche und wirtschaftliche Maßnahme und deren finanzielle Förderung zu gewährleisten. Mit dem Erlass eines jeden Bewilligungsbescheides wird ein kleiner Schritt in Richtung Inklusion getan! Arbeitgeber können für die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung einen Zuschuss zu den Investitionskosten erhalten. Mit 2,6 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe konnten 325 neue Ausbildungsund Arbeitsplätze im letzten Jahr geschaffen werden. Von dieser Hilfeart haben sowohl die betroffenen Ramon Beumer und Peter Böckting profitiert als auch die Firma Düsing. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit ist nicht nur wegen der Höhe des Fördervolumens eine Herausforderung: 73

76 Der Praxisfall Firma Düsing Gelungene Inklusion Die Firma Düsing ist ein Gartenfachmarkt in Gelsenkirchen. Der Traditionsbetrieb, der seit 1840 besteht, beschäftigt zurzeit 42 Mitarbeiter. Anfang des Jahres 2001 übernahm der ehemalige Auszubildende Siegfried Joachim als geschäftsführender Inhaber den Betrieb. Joachim legt den Schwerpunkt auf qualitativ hochwertige Produkte und Beratung. Auch das Ausrichten bekannter Events, wie der Biathlon auf Schalke gehört zum Jahresrhythmus. Daneben legt der Geschäftsführer besonderes Augenmerk auf die jährliche Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Peter Bockting (links) und Ramon Beumers (rechts) mit dem geförderten Stapler Anfang des Jahres 2012 wurde Peter Bockting als Lagerarbeiter bei Düsing eingestellt. Peter Bockting ist gehörlos, für Siegfried Joachim allerdings kein Grund, von einer Beschäftigung Abstand zu nehmen. Im Gegenteil. Er stellte Peter Bockting ein und nahm mit dem zuständigen Sachbearbeiter des LWL-Integrationsamts Westfalen Michael Krieter Kontakt auf. Dieser beriet ihn vor Ort und erläuterte die verschiedenen Hilfs- und Förderungsmöglichkeiten. Schnell wurde die Bezuschussung einer Arbeitsplatzausstattung für Peter Bockting vereinbart. Ein neuer Gabelstapler für den Außenbereich sollte her. Geschäftsführer Joachim: Besonders die unkomplizierte Art der U nterstützung hat mir sehr gefallen! Dies und die guten Erfahrungen mit dem gehörlosen Peter Bockting bewogen Siegfried Joachim noch im selben Jahr dem schwerbehinderten Ramon Beumers einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Beumers, mit einem Grad der Behinderung von 90, ist schwerhörig und gilt als besonders Betroffener im Sinne des Gesetzes. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, sich schnell bei Düsing einzuarbeiten und den Geschäftsführer während eines Praktikums von seiner motivierten Einstellung zu überzeugen, sodass einer Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses nichts im Wege stand. Wieder wurde Sachbearbeiter Michael Krieter zur Beratung hinzugezogen. Die Wahl fiel erneut auf die Förderung eines Gabelstaplers diesmal für den Innenbereich. Im Gegenzug verpflichtete sich die Firma Düsing, Ramon Beumers nach Auszahlung des Zuschusses weiter auszubilden und zu beschäftigen. Das Verhältnis zwischen Beumers und Düsing ist bis heute als gelungen anzusehen. Geschäftsführer Joachim: 74

77 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Wir gehen ganz offen mit der Behinderung des Herrn Beumers um. Dieser ergänzt: Wenn ich den Kunden nicht verstanden habe, dann sage ich ihm halt, dass ich schwerhörig bin. Dafür haben sie immer Verständnis. Auch für die Zukunft haben beide positive Erwartungen: Wenn Herr Beumers es schafft, die guten Noten zu halten, können wir uns eine dauerhafte Zusammenarbeit durchaus vorstellen. Und für Ramon Beumers ist die Zukunft ohnehin klar: Mein Ziel ist es, die Ausbildungszeit zu verkürzen, um dann ordentliches Geld bei Düsing zu verdienen. Sachbearbeiter Michael Krieter freut sich zusammen mit dem Geschäftsführer Siegfried Joachim über die gelungene Inklusion und stellt zufrieden fest: Ein weiterer positiver Effekt ist, dass Ramon Beumers die Gebärdensprache beherrscht. So kann er sich gut mit dem gehörlosen Peter Bockting verständigen und auch zu dessen Integration beitragen. 15 SchwbAV : Arbeitgeber können Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen erhalten. In 2012 wurde in 325 Fällen ein Zuschuss zur Grundausstattung eines neuen Arbeitsplatzes bewilligt. Regel mäßig nimmt die Sachbearbeitung persönlichen Kontakt zu den Betrieben auf. 2. Arbeitsassistenz Die umfassende berufliche Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben und die Bewältigung der Arbeitsanforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfordern im Einzelfall auch die notwendige persönliche Unterstützung. Dadurch sollen Menschen mit Schwerbehinderung möglichst viele Möglichkeiten erschlossen werden, auf Arbeitsplätzen beschäftigt zu werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen und weiterentwickeln können. Zudem sollen die Nachteile ausgeglichen werden, die sie im Arbeitsleben aufgrund ihrer Behinderung haben. Die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ist Bestandteil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Leistung setzt voraus, dass die beziehungsweise der Betroffene selbst in der Lage ist, den das Beschäftigungsverhältnis inhaltlich prägenden Kernbereich der arbeitsvertraglich beziehungsweise dienstrechtlich geschuldeten Arbeitsaufgaben selbstständig wahrzunehmen. Die eingesetzten Assistenzkräfte verrichten unterstützende Tätigkeiten, die der Mensch mit Behinderung aufgrund seiner Funktionsbeeinträchtigungen nicht selbst erledigen kann. Ziel der Arbeitsassistenz ist die dauerhafte Sicherung der Beschäftigung. 75

78 Der Praxisfall Prof. Dr. Susanne Feske Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sichern, ist unser primäres Ziel Ein anschauliches Beispiel für die Sicherung der Beschäftigung eines Menschen mit Schwerbehinderung durch die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie durch den Einsatz einer Arbeitsassistenz ist der Fall von Prof. Dr. Susanne Feske. Prof. Dr. Feske ist seit 1999 als Hochschullehrerin (Politik Südostasiens) am Institut für Politikwissenschaften der Westfälische Wilhelms-Universität in Münster tätig und hat aufgrund einer Multiplen Sklerose einen Grad der Behinderung von 100. Sie ist auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Ihre Bewegungsmöglichkeiten sind auch im Bereich des Oberkörpers stark eingeschränkt. Aufgrund abnehmender körperlicher Fähigkeiten fragte sich die Professorin, wie sie ihre Beschäftigung zukünftig weiter ausüben kann. Die studentische Hilfskraft und zum Teil auch der wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts übernahmen bereits, ohne dass dies ihre Aufgabe gewesen wäre, die persönliche Unterstützung von Prof. Dr. Feske am Arbeitsplatz. Hierzu zählten Handreichungen im Büro, während der Sprechzeiten oder während des Kolloquiums sowie während der Seminare (Einrichten der Technik, Verteilen von Seminarunterlagen et cetera) oder auch die Unterstützung zum Erreichen des Büros, des Hörsaals und anderer Räume der Universität (Rollstuhl schieben, Türen öffnen et cetera). Prof. Dr. Feske wandte sich an Ursula Bäumker von der Schwerbehindertenvertretung der Westfälische Wilhelms-Universität. Ursula Bäumker regte an, sich Rat vom LWL-Integrationsamt Westfalen einzuholen und gegebenenfalls einen Antrag auf Bewilligung einer Arbeits assistenz zu stellen. Dieser Empfehlung kam die Professorin nach. Die Sachbearbeiterin des LWL-Integrationsamts, Karin Rettig, ermittelte daraufhin die genauen Umstände. Die Selbstständig- und Unabhängigkeit der Betroffenen zu stärken, ist unser primäres Ziel, erläutert Karin Rettig. Daher schöpfen wir alle anderen Maßnahmen insbesondere technische Möglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch IX sowie Leistungen anderer Rehabilitationsträger aus, bevor wir die Arbeitsassistenz in Betracht ziehen. Vor diesem Hintergrund bat Karin Rettig zunächst den Ingenieurfachdienst um Klärung, ob der Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet werden kann oder eine Verbesserung möglich ist. Dem 76

79 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beratenden Ingenieur war nach einer Begehung der Arbeitsstätte und der damit einhergehenden Aufgabenbeschreibung des Arbeitsplatzes durch Prof. Dr. Feske klar, dass durch technische Arbeitshilfen zwar eine Verbesserung der Arbeitssituation erreicht werden kann, aber dennoch eine persönliche Unterstützung notwendig sein wird. Da die Kosten der technischen Arbeitshilfen in diesem Fall von der örtlichen Fachstelle getragen werden, holte Karin Rettig auch die Mitarbeiter der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der Stadt Münster mit ins Boot. Im Rahmen eines gemeinsamen Besuches der Sachbearbeiterin und des beratenden Ingenieurs im Juli 2012 wurde Prof. Dr. Feske über die Möglichkeiten zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes informiert und der verbleibende Umfang des Assistenzbedarfes geklärt. Die studentische Hilfskraft hatte im Vorfeld eine detaillierte Auflistung des arbeitstäglichen Unterstützungsaufwandes beziehungsweise Assistenzbedarfes angefertigt. Neben der barrierefreien Anpassung des Bildschirmarbeitsplatzes konnte die nur noch teilweise vorhandene Fähigkeit zur Bedienung einer Computertastatur und einer PC-Maus durch den Einsatz einer Spracherkennungssoftware kompensiert werden. Das gesprochene Wort wird von dieser Software in Text auf dem Bildschirm oder Steuerungsbefehle für den Computer umgesetzt. Durch die gezielte Zusammenstellung der Software mit Fachvokabular, Internetportal und der Anlage eines Benutzerprofils in deutscher und englischer Sprache konnte die für Prof. Dr. Feske notwendige weltweite Kommunikationsmöglichkeit gewährleistet werden. Nach der behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes konnte Karin Rettig den zeitlichen Umfang des verbleibenden Assistenzbedarfs beziffern. Zudem stellte sie fest, dass das vorhandene Personal des Instituts diese Unterstützung nicht im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit leisten kann. Ursula Bäumker von der Schwerbehindertenvertretung schlug zur Entlastung von Prof. Dr. Feske vor, dass sie ihren Anspruch auf Arbeitsassistenz an die Personalstelle der Westfälische Wilhelms-Universität abtritt, damit diese die Assistenzkraft einstellt und die Abrechnung vornimmt. Diesen Vorschlag nahm die Professorin gerne an. Die Personalstelle war mit dieser Lösung einverstanden. Für den Zeitraum von zwei Jahren wurde ein monatliches Budget festgelegt und ein entsprechender Bescheid erteilt. Für die Unterstützung am Arbeitsplatz stehen Prof. Dr. Feske zwei studentische Hilfskräfte zur Verfügung. Die Kosten rechnet die Personalstelle der Westfälische Wilhelms-Universität direkt mit mir ab, resümiert Karin Rettig. Frau Prof. Dr. Feske ist froh, ihre berufliche Tätigkeit weiter aufrechterhalten zu können. Karin Rettig als Sachbearbeiterin freut sich mit Prof. Dr. Feske über dieses Ergebnis. Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Dr. Eva Beermann Telefon: weitere Ansprechpersonen siehe Anhang Seite

80 Besonderer Kündigungsschutz 1. Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderte Menschen haben im Vergleich zu nichtbehinderten Arbeitnehmern einen erweiterten Kündigungsschutz. Dadurch sollen die behinderungsbedingten Nachteile ausgeglichen werden, die der schwerbehinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt erlebt. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann sich daneben auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen und sich an das Arbeitsgericht wenden. Das Kündigungsschutzverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (Teil 2) beginnt mit einem Antrag des Arbeitgebers. Beabsichtigt ein Arbeitgeber, einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen, benötigt er die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Wesentliche Unterstützung bei der Ermittlung des Sachverhaltes erhalten die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des LWL-Integrationsamts Westfalen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 47 örtlichen Träger des Schwerbehindertenrechts bei den Kreisen, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten. Das Integrationsamt hat in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken und alle Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes beziehungsweise zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses auszuschöpfen. Jedoch hat das Integrationsamt gerade bei betriebsbedingten Kündigungen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Steht die beabsichtigte Kündigung in keinem Zusammenhang mit der Behinderung, wird die Zustimmung zur Kündigung in der Regel erteilt. Fast die Hälfte (48,4 Prozent) der im Jahr 2012 im LWL-Integrationsamt abgeschlossenen Kündigungsverfahren betraf geplante Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen. Durch die Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker hatte das Integrationsamt in 2012 im Rahmen dieses Verfahrens über 125 Anträge zu entscheiden. Zu bearbeitende Kündigungsanträge Jahr Neueingang Restbestand Anzahl Veränderung aus Vorjahr gegenüber Vorjahr in Prozent Zu bearbeitende Kündigungsanträge insgesamt ab - ge schlossene Verfahren davon nicht abgeschlossene Verfahren am des Jahres , , , , , , , , , ,

81 Besonderer Kündigungsschutz Personenbedingte (häufig krankheits bedingte) Gründe waren in 32 Prozent der Verfahren maßgebend. Der Rest der abgeschlossenen Verfahren betraf sogenannte verhaltensbedingte Gründe (19,6 Prozent). Besteht bei der beabsichtigten Kündigung aber ein Zusammenhang mit der Behinderung, sehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des LWL-Integrationsamts besonders genau hin. Für den besonderen Kündigungsschutz gilt: Das Integrationsamt kann mehr, als nur Kündigungen zu erlauben oder zu verbieten. Die Kompetenz der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Fachstellen und die Einbeziehung der verschiedenen Fachdienste sowohl des Integrationsamts selbst, wie der IFD, führen dazu, dass im Verfahren des besonderen Kündigungsschutzes vernünftige Entscheidungen getroffen werden. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einzelfall unterschiedliche Interessen haben können. Bei Anträgen auf Zustimmung zu einer krankheitsbedingten Kündigung führt die Einbeziehung des LWL-Integrationsamts Westfalen dazu, dass das von nicht wenigen Arbeitgebern vorher versäumte, beziehungsweise nur unzureichend durchgeführte Präventionsverfahren und das Betriebliche Eingliederungs management stärker in den Vordergrund gerückt werden. Welche wachsende Bedeutung das vorgeschaltete Präventionsverfahren einnimmt, belegen nicht nur die gestiegenen Fallzahlen. Auch die Erfahrungen der Mitarbeiter der örtlichen Träger des Schwerbehindertenrechts, wie dem nachstehenden Bericht aus der Fachstelle Olpe zu entnehmen ist, sprechen eine eindeutige Sprache. Wenn dabei unter Berücksichtigung begleitender Hilfen auch eine behinderungsgerechte Weiterbeschäftigung ernsthaft geprüft wird, erleichtert das im Ergebnis auch die Beweisführung für den Arbeitgeber in einem späteren Kündigungsschutzprozess, falls das Integrationsamt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aufzeigen kann. Die Prüfung führt aber häufig auch dazu, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in gegenseitigem Einvernehmen zu erhalten. Von allen streitigen Kündigungsverfah- Abgeschlossene Verfahren nach Kündigungsgründen Jahr Abgeschlossene Verfahren insgesamt darunter betroffene Frauen insgesamt in Prozent , , ,8 Nach Kündigungsgründen in Prozent von insgesamt Personenbedingte Gründe (in Prozent) 31,3 39,0 32,0 davon Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit Leistungseinschränkungen wegen Krankheit/Behinderung behinderungsunabhängige Leistungsmängel 15,3 15,6 0,4 21,1 16,9 1,0 Verhaltensbedingte Gründe (in Prozent) 16,6 17,8 19,6 Betriebsbedingte Gründe (in Prozent) 52,1 43,2 48,4 davon Betriebsauflösung/Betriebsstilllegung wesentliche Betriebseinschränkung Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen (zum Beispiel Rationalisierung, Auftragsmangel) 15,5 1,6 35,0 14,6 1,2 27,4 17,6 13,7 0,7 19,2 1,9 27,3 79

82 ren in 2012 konnte in 43,6 Prozent der Fälle der Arbeitsplatz erhalten werden. Insgesamt gab es im Jahr 2012 mehr Anträge auf Zustimmung zur Kündigung (Zuwachs um circa 7 Prozent gegenüber 2011). Die folgenden Zahlen machen auch deutlich, dass das Vorurteil von der Unkündbarkeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wirklich ein Vorurteil ist und empirisch widerlegt werden kann. Abgeschlossene Kündigungsanträge nach Kündigungsart Jahr Abge schlossene Verfahren insgesamt Ordentliche Kündigung Außer ordentliche Kündigung Art der Kündigung Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß 92 SGB IX Ordentliche Änderungskündigung Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent , ,6 69 1, , , ,2 69 1, , , ,2 49 1, , , ,2 39 1, , , ,5 58 2,1 73 2, , ,4 46 1,4 97 3, , ,2 53 1,4 80 2, , ,4 51 1, , , ,0 46 1,7 88 3, , ,6 53 1,8 67 2,3 Abgeschlossene Kündigungsverfahren nach unstreitigen/streitigen Fällen Jahr insgesamt Abgeschlossene Verfahren unstreitig streitig Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 80

83 Besonderer Kündigungsschutz Abgeschlossene Kündigungsverfahren nach Kündigungsgründen Prozent der abgeschlossenen Verfahren ,9 26,6 27,2 31,3 39,0 32, ,8 50,3 16,2 57,2 15,0 57,8 16,6 52,1 17,8 43,2 19,6 48, Betriebsbedingt Verhaltensbedingt Personenbedingt Personenbedingte Kündigungsgründe: Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit Leistungseinschränkungen wegen Krankheit/ Behinderung behinderungsunabhängige Leistungsmängel verhaltensbedingte Kündigungsgründe Betriebsbedingte Kündigungsgründe: Betriebsauflösung/Betriebsstilllegung wesentliche Betriebseinschränkung Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen (zum Beispiel Rationalisierung, Auftragsmangel) Abgeschlossene Verfahren insgesamt im Jahr in Prozent Davon unstreitig: Zustimmung mit Einverständnis des schwerbehinderten Menschen Aufhebungsverträge Beendigung aus sonstigen Gründen Davon streitig: Versagungen Zustimmung ohne Einverständnis des schwerbehinderten Menschen Rücknahmen Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung durch Fristablauf Von den streitigen Fällen: Verlust des Arbeitsplatzes Erhalt des Arbeitsplatzes , , ,4 43,6 81

84 Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2012 in Westfalen-Lippe streitig 42,6 Prozent unstreitig 57,4 Prozent Verlust des Arbeitsplatzes 56,4 Prozent Erhalt des Arbeitsplatzes 43,6 Prozent Zum Vergleich: Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2011 in Westfalen-Lippe streitig 38,4 Prozent unstreitig 61,6 Prozent Verlust des Arbeitsplatzes 46,2 Prozent Erhalt des Arbeitsplatzes 53,8 Prozent 82

85 Besonderer Kündigungsschutz 2. Prävention statt Kündigung In Westfalen-Lippe sind neben dem LWL-Integrationsamt Westfalen die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, früher Fürsorgestellen genannt, für die Durchführung des Kündigungsschutzes und der begleitenden Hilfe im Beruf zuständig. Sie sind die örtlichen Träger des Schwerbehindertenrechts. Die insgesamt 47 Fachstellen sind bei den Kreisen sowie den kreisfreien und größeren kreisangehörigen Städten angesiedelt und arbeiten Hand in Hand mit den Mitarbeitern des LWL-Integrationsamts Westfalen. Praxisfall Fachstelle Olpe Die Arbeit der örtlichen Träger Am Beispiel der Fachstelle des Kreises Olpe: Arbeitsplätze schaffen / Prävention statt Kündigung Die Hand-in-Hand-Arbeit zieht sich durch alle Aufgabenbereiche. So werden die Kündigungsschutzverfahren gemäß 85 folgende SGB IX von den Mitarbeitern des LWL-Integrationsamts eingeleitet. Die Ermittlungen vor Ort die Gespräche und Verhandlungen mit den Parteien führen die Mitarbeiter der örtlichen Träger durch. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit dem LWL- Inte grationsamt, das auf Basis dieser Ermittlungen die Entscheidung in jedem Einzelfall trifft. Zwingend erforderlich ist dabei ein enger Austausch der Fachstellen- und Integrationsamtsmitarbeiter, betont Uschi Medding, Sachgebietsleiterin und Koordinatorin der Arbeit der örtlichen Träger beim LWL-Integrationsamt. Der Vorteil dieser Arbeitsteilung sind kurze Wege und damit ein oftmals enger Kontakt zu den Unternehmen und auch den Betroffenen, resümiert Uschi Medding, nicht selten kennen sich die Mitarbeiter der örtlichen Träger, Unternehmen und Betroffene über Jahre. Wenn man nur im Büro sitzt und auf Anträge wartet, haben alle schon verloren ein Motto, das nicht nur in der Fachstelle des Kreises Olpe tagtäglich gelebt wird. Diese intensiven Betriebskontakte nutzt die Fachstelle des Kreises Olpe. Die Gesichter der Fachstelle sind Reinhold Bicher und Jürgen Bieker. Herr Bieker bringt es auf den Punkt: Wir haben das Ziel, dass nach Möglichkeit keine Kündigungsanträge mehr gestellt werden, sondern die Arbeitgeber zunächst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen und wir dadurch helfen und unterstützen können. Dadurch können viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das Thema Prävention gewinnt damit immer mehr an Bedeutung und wird zum zentralen Aspekt der Fachstellenarbeit. Das belegen auch die Zahlen. So ist die Zahl der von der Fachstelle unterstützten Präventionsund BEM-Verfahren von 18 Fällen in 2007 auf 104 im Jahr 2012 angestiegen. Das SGB IX enthält in 84 einige Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, frühzeitig bei Problemen im Arbeitsverhältnis mit Menschen mit Schwerbehinderung tätig zu werden. Er soll bei personen-, 83

86 Fortsetzung Praxisfall Fachstelle Olpe verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zu einer Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung einschalten und Kontakt mit dem Integrationsamt und in Westfalen-Lippe mit den Fachstellen aufnehmen. Im Rahmen der Präventionsarbeit kann das Arbeitsverhältnis oftmals durch den Einsatz von begleitenden Hilfen stabilisiert werden. Dazu gehört zum Beispiel die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen. Diese sorgen wie zum Beispiel ein behindertengerechter Bürostuhl dafür, dass das Arbeiten für Menschen mit einer Behinderung, etwa einem Wirbelsäulenleiden, leichter wird und sich die aus der Behinderung resultierenden Fehlzeiten verringern. Für solche Leistungen stellte das Integrationsamt der Fachstelle Olpe in 2012 insgesamt Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Um eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu erreichen, kooperiert die Fachstelle auch eng mit den Fachdiensten des LWL-Integrationsamts Westfalen. Nicht immer kann ein Problem am Arbeitsplatz technisch gelöst werden. Häufig wird die Fachstelle angesprochen, wenn Arbeitgeber bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung nicht mehr weiter wissen. Für diese Fälle ist der örtliche Integra tionsfachdienst ein sehr wichtiger Kooperationspartner, mit dem Bieker und Bicher eng zusammenarbeiten. Auch die gute Zusammenarbeit mit den Betrieben, Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten vor Ort ist sehr wichtig für uns, sagt Jürgen Bieker. Durch die vielen Betriebskontakte besteht eine gute Kooperation, die dafür sorgt, dass die Fachstelle frühzeitig bei Problemen mit eingebunden wird. Dadurch können sie den gesetzlichen Auftrag, Arbeitgeber und Menschen mit Schwerbehinderung bereits präventiv zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass die Menschen in Arbeit bleiben, besonders gut ausfüllen. Wir müssen voneinander wissen und miteinander im Gespräch bleiben, so die Überzeugung von Jürgen Bieker. Die Kollegen der Fachstelle Olpe, Herr Bieker (links im Bild) und Herr Bicher (rechts im Bild). Auch mit den benachbarten örtlichen Trägern des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Stadt Siegen besteht ein regelmäßiger Austausch. Das Fachstellenteam klärt zum Beispiel ab, ob diese aus ihren Kündigungsverfahren eventuell geeignete Bewerber für bekannte offene Stellen hat und auch umgekehrt. Diese Kooperation führt dazu, dass es in Fällen, bei denen der bisherige Arbeitsplatz nicht erhalten werden kann, für den betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung dennoch eine Perspektive gibt. Der Kreis Olpe geht noch einen Schritt weiter: Die erfolgreiche Arbeit für Menschen mit Schwerbehinderung ist dort sowohl den politischen Gremien als auch der Verwaltung ein großes Anliegen. Der Kreistag hat im Jahr 2004 beschlossen, die Behindertenhilfe im Kreis 84

87 Besonderer Kündigungsschutz Olpe weiterzuentwickeln. Langfristiges Ziel ist es, mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung auch außerhalb von speziellen Einrichtungen zu schaffen und ein den jeweiligen Fähigkeiten entsprechendes Berufsleben zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte 2012 die Fachstelle aktiv daran arbeiten, in der Region eine weitere Integrationsabteilung in einem Betrieb einzurichten und so Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen. Dafür haben wir intensiv Akquise betrieben und über 120 Betriebe in der Region angeschrieben, erläutert Jürgen Bieker. So ist es uns gelungen, bei einer Firma eine Integrationsabteilung zu implementieren. Diese hat einen Bereich Zentraler Service geschaffen, bei dem Hausmeistertätigkeiten, die Pflege der Außenanlagen und der Lagerbereich angesiedelt wurden. So konnten für drei Menschen mit Schwerbehinderung neue Arbeitsplätze geschaffen werden, erklärt der engagierte Fachstellenleiter. Bei den vielen Betriebskontakten in Zusammenhang mit dieser Aktion stellten Reinhold Bicher und Jürgen Bieker fest, dass die Voraussetzung zur Schaffung einer Integrationsabteilung, nämlich mindestens drei neue Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung einzurichten, für viele Arbeitgeber nicht infrage kommt. Es wurde aber deutlich, dass bei einigen Firmen durchaus die Möglichkeit besteht, durch entsprechende Förderung einzelne Arbeitsplätze für den Personenkreis neu zu schaffen. Für das Jahr 2013 lautet deshalb die Vorgabe des Kreistages, zwölf neue Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt insbesondere in Integrationsbetrieben zu schaffen. Wichtig für die Arbeit ist eine gute Vernetzung, betont Jürgen Bieker. Der Kreis Olpe hat dies intern durch die Zusammenlegung des Bereiches Schwerbehindertenangelegenheiten, der nach der Auflösung der Versorgungsämter die Anerkennungsverfahren für Menschen mit Schwerbehinderung durchführt, und der Fachstelle zum Fachservice Schwerbehinderung in Angriff genommen. Die Zusammenlegung erfolgte nicht nur organisa torisch, sondern auch räumlich. Dies führt zu einem System kurzer Wege. Der Leiter des Fachservices, Jürgen Bieker, erklärt: Diejenigen, die einen Schwer behindertenausweis beantragen, bekommen sofort auch die nötigen Informationen über die Arbeit der Fachstelle. Wenn sie bei der Antragstellung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen äußern, dass es wegen der gesundheitlichen Situation Probleme im Beruf gibt, werden sie sofort zur Fachstelle weitergeleitet. Der Fachstelle ist wichtig, nach rechts und links zu schauen: so gibt es auch eine gute Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst und der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung. Die Ideen gehen der Fachstelle nicht aus. Jürgen Bieker plant für die Zukunft den Aufbau einer Arbeitsbörse für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Er will dazu ein Internetforum schalten, auf der sich die in der Region mit dem Thema Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben befassten Partner über freie Arbeitsplätze und potenzielle Bewerber, natürlich ohne deren Namen zu nennen, austauschen und informieren können. Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Dr. Eva Beermann Telefon: weitere Ansprechpersonen siehe Anhang Seite

88 Widerspruchs- und Klageverfahren Gegen die Entscheidung des Integrationsamts können der mit dem Verwaltungsakt belastete schwerbehinderte Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber Widerspruch einlegen. Während in Nordrhein-Westfalen in vielen Bereichen das Widerspruchsverfahren durch das 2. Gesetz zum Bürokratieabbau in Verbindung mit 6 AGVwGO NW abgeschafft worden ist, hat das bundesgesetzlich geregelte Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX weiterhin Bestand. Über die Widersprüche aus dem Bereich des Kündigungsschutzes, der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und der Erhebung der Ausgleichsabgabe entscheidet der Widerspruchsausschuss beim LWL-Integrationsamt Westfalen. Diesem Gremium gehören sieben ordentliche Mitglieder und sieben Stellvertreter an zwei Vertreter aus der Arbeitnehmerschaft, zwei Arbeitgebervertreter, ein Vertreter des LWL-Integrationsamts Westfalen, ein Vertreter der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sowie eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Besonderheiten gelten in den Kündigungsschutzangelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die bei einer Dienststelle eines öffentlichen Arbeitgebers beschäftigt sind. Hier treten an die Stelle der beiden Arbeitgebermitglieder Angehörige des öffentlichen Dienstes. Die Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der Widerspruchsausschuss kommt alle vier bis bis sechs Wochen zusammen, um über die Widerspruchsfälle zu beraten und eine Entscheidung zu treffen, die die Geschäftsstelle des Widerspruchsausschusses im Vorfeld vorbereitet hat, indem sie die Beteiligten angehört, den Sachverhalt weiter auf geklärt und gegebenenfalls erforderliche Stellungnahmen oder Gutachten Dritter eingeholt hat. Im Einzelfall kann es auch im Widerspruchsverfahren erforderlich sein, mit allen Beteiligten des Widerspruchsverfahrens einschließlich Betriebs-/Personalrat und der Vertrauensperson der Schwerbehinderten eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung oder einer weiteren Sachverhaltsaufklärung zu führen, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Fachdienstmitarbeiters des Integrationsamts wie eines beratenden Ingenieurs, eines Mitarbeiters des Fachdienstes für Seh- oder Hörbehinderte oder eines IFD-Mitarbeiters. Durch die Besetzung des Widerspruchsausschusses als ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium ist eine sachgerechte, ausgewogene Entscheidung durch das Einbringen von Sachverstand und unterschiedlicher Sichtweisen verschiedener Ausschussmitglieder gewährleistet. Dabei beschränkt sich der Widerspruchsausschuss bei seiner Entscheidung nicht nur auf eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung bezogen auf Rechtsfehler, sondern trifft eine eigenständige Entscheidung. Neben der Überprüfung der Entscheidungen in Kündigungsschutzverfahren ist der Widerspruchsausschuss zuständig für Widersprüche gegen Entscheidungen des LWL- Integrationsamts und der örtlichen Fachstellen bei den Städten und Kommunen betreffend die Verwendung der Ausgleichsabgabe im Rahmen von finanziellen Förderungen, Widersprüche gegen Entscheidungen des Integrationsamts betreffend die Erhebung der Ausgleichsabgabe und die in der Praxis seltene Amtsenthebung der Schwerbehindertenvertretung bei grober Pflichtverletzung im Amt. Das Widerspruchsverfahren dient darüber hinaus auch der internen Qualitätssicherung. Die eingehende Überprüfung der Ausgangsverfahren durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Widerspruchsausschusses im Widerspruchsverfahren und die Beratungen im Widerspruchsausschuss versetzen das LWL- Integrationsamt Westfalen in die Lage, die Bearbeitung der Ausgangsverfahren zu verbessern, indem es daraus Handlungsanweisungen entwickelt, die sich auf die Qualität der Erstentscheidungen auswirken. Mit insgesamt 548 Widerspruchsverfahren im Bereich der Kündigungsschutzverfahren, der begleitenden 86

89 Widerspruchs- und Klageverfahren Hilfe im Arbeitsleben und Erhebung der Ausgleichsabgabe im Jahr 2012 ist die Anzahl der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr (543 Widersprüche) in etwa gleichbleibend. Die Widerspruchsverfahren beziehen sich überwiegend auf den Bereich der Kündigungsverfahren. Nur 18 Widerspruchsverfahren betrafen in 2012 den Bereich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, 17 den Bereich der Erhebung der Ausgleichsabgabe. Dem Widerspruchsausschuss wurden in Kündigungsschutzangelegenheiten im Jahr Widersprüche zur Entscheidung vorgelegt. Weit überwiegend, nämlich in 97 Fällen, wurde die Erstentscheidung des LWL-Integrationsamts Westfalen bestätigt, in sechs Fällen wurde dem Widerspruch stattgegeben, in fünf Fällen wurde das Verfahren ausgesetzt. Das Widerspruchsverfahren endet mit einem Widerspruchsbescheid, der gegebenenfalls in einem anschließenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden kann. Im Jahre 2012 wurden 51 der vor den Verwaltungsgerichten anhängigen Klageverfahren abgeschlossen. Die Tatsache, dass dabei nur in einem Fall der Klage stattgegeben, die Entscheidung des Widerspruchsausschusses also aufgehoben wurde, bestätigt die sorgfältige und kompetente Arbeit, die die Mitglieder des Widerspruchsausschusses beim LWL-Integrationsamt Westfalen leisten. Ansprechperson im LWL-Integrationsamt Westfalen Eva-Maria Kuhlmann Telefon:

90 Die Zentralstelle für den Bergmanns versorgungsschein Das Bergmannsversorgungsscheingesetz Nordrhein- Westfalen (BVSG NW) regelt die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung des Bergmannsversorgungsscheines (BVS) und die sich daraus ergebenden Rechte des BVS-Inhabers und die Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen der Beschäftigung von BVS-Inhabern. Hintergrund für die Schaffung des BVSG NW war die besondere Art des bergmännischen Berufes, die es erforderlich macht, neben der knappschaftlichen Sozialversicherung besondere Maßnahmen für die Bergleute zu ergreifen, die nach längerer bergmännischer Tätigkeit nicht mehr oder nur mit der Gefahr von Erwerbsunfähigkeit Untertagetätigkeit ausüben können. Zuständig für ganz NRW ist die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein NRW mit Sitz in Gelsenkirchen. Sie gehört seit 2008 als Sachbereich des LWL-Integrationsamts Westfalen zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle mit Gästen beim Besuch der Zeche Auguste-Viktoria in Marl 88

91 Die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein Die Zentralstelle in Zahlen 2012 Antragsbearbeitung Antragseingänge auf Zuerkennung des Bergmannsversorgungsscheines 692 Erledigte Anträge (zum Teil aus 2011) 706 davon: Zuerkennungsbescheide 615 Ablehnungsbescheide 90 Sonstige Erledigung (zum Beispiel Antragsrücknahme) 1 Eingegangene Widersprüche 12 Eingegangene Klagen 4 Berufsfürsorge Beratungen erledigte Anträge auf Zustimmung zur Kündigung (unstreitig) 738 erledigte Anträge auf Zustimmung zur Kündigung (streitig) 9 davon: Arbeitsplatzerhalt 0 Arbeitsplatzverlust 9 Vermittlung auf andere Arbeitsplätze 1 Aufgaben der Zentralstelle Antragsbearbeitung Beratung der Antragsteller Sachverhaltsaufklärung Zuerkennungsbescheide Bergmannsversorgungsschein Ablehnungsbescheide Berufsfürsorge Durchführung des besonderen Kündigungsschutzverfahrens für BVS-Inhaber und entsprechende Beratung Beratung bei der Vermittlung in außerbergbauliche Arbeitsplätze Beratung im Rahmen des Anspruchs auf Hausbrandkohle beziehungsweise Energiebeihilfe gegenüber dem letzten Bergbau-Arbeitgeber Beratung bei der Anrechnung unter Tage verbrachter Beschäftigungszeiten auf Vordienstzeiten (zum Beispiel bei Betriebsrenten) Die Tätigkeit der Zentralstelle hängt unmittelbar zusammen mit der Situation der subventionierten Förderung der Steinkohle in Deutschland. Die Förderung wird in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 auslaufen. Die vier noch Kohle fördernden Bergwerke in NRW werden dementsprechend bis 2018 sukzessive geschlossen. Folgende Bergwerke waren im Jahr 2012 noch aktiv: Bergwerk West in Kamp-Lintfort (zum geschlossen) Bergwerk Auguste-Victoria in Marl (Schließung zum geplant) Bergwerk Ibbenbüren (Schließung zum geplant) Bergwerk Prosper-Haniel in Bottrop (Schließung zum geplant) Außerdem gibt es noch die Servicebereiche der RAG und einige Spezialgesellschaften, die im Bereich des Bergbaus, überwiegend für die RAG, tätig sind. Diese Schließungsfolge macht deutlich, dass das Ende des Steinkohlenbergbaus in Deutschland näher kommt. Bis zur endgültigen Schließung sind es nur noch rund sechs Jahre. Trotzdem beziehungsweise 89

92 gerade deshalb muss die Zentralstelle in den Jahren und natürlich auch darüber hinaus für alle BVS-Inhaber Ansprechpartner und Beratungsstelle sein. Die Zentralstelle hat also durchaus weiterhin Zukunft. Bergwerksbesuch Um sich überhaupt eine Vorstellung von der Arbeitswelt unter Tage machen zu können, sollte man sich die Anlagen, Maschinen, den Schacht, den Förderkorb, die Strecken mit den Förderbändern und den Grubenbahnen, den Betrieb der Einschienenhängebahnen und den Streb mit den Kettenförderern und dem Schildausbau, sprich die Arbeitsplätze, regelmäßig oder zumindest einmal vor Augen führen. Dies fördert durchaus auch die eigene Kommunikationsfähigkeit in Gesprächen mit Antragstellern, BVS-Inhabern und Bergbau-Arbeitgebern, zumal man vor, während und nach der Grubenfahrt mit Informationen rund um das Bergwerk und über die Arbeit vor Ort versorgt wird. Am sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle auf der Zeche Auguste- Viktoria in Marl eingefahren (Foto siehe Seite 88). Initiative Inklusion Die Zentralstelle hat sich im Jahr 2012 einem neuen Thema angenommen und sich mit dem Handlungsfeld 3 Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen der Initiative Inklusion befasst. Die Richtlinie Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zielt auch auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen. In diesem Bereich kooperieren in NRW Arbeitsverwaltung, Integrationsämter und Optionskommunen. Es ist geplant, dass die Zentralstelle im Rahmen dieser Kooperation Aufgaben zur Umsetzung der Richtlinie wahrnimmt. An den organisatorischen Vorbereitungen hat sich die Zentralstelle bereits intensiv beteiligt. Internet Für Interessierte sind zu empfehlen die Internetseiten der RAG Deutsche Steinkohle und des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Dr. Eva Beermann Telefon: eva.beermann@lwl.org Ulrich Patzen Telefon: ulrich.patzen@lwl.org Detlef Ritter Telefon: detlef.ritter@lwl.org 90

93 Information, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit Information, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit Mehr Wissen und Kompetenzen mit den Bildungs- und Informationsangeboten des LWL-Integrationsamts Westfalen Die Bildungs- und Informationsangebote des LWL- Integrationsamts Westfalen richten sich in erster Linie an Schwerbehindertenvertretungen, aber auch an Arbeitgeber, deren Beauftragte für Menschen mit Behinderung sowie an Betriebs- und Personalräte. Die betrieblichen Akteure sollen in die Lage versetzt werden, die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten zu fördern und behinderungsbedingte Nachteile im Arbeitsleben auszugleichen. Die Bildungs- und Informationsangebote des LWL- Integrationsamts Westfalen umfassen ein- und mehrtägige Kurse, Informationsveranstaltungen sowie Aus- und Fortbildungen, die sich teilweise über einen Zeitraum von einem Jahr erstrecken. Hier werden praktische Handlungskompetenzen vermittelt, die die betrieblichen Akteure dazu befähigen, im betrieblichen Umfeld für die schwerbehinderten Beschäftigten zu agieren. Die Kosten für Referenten und Schulungsunterlagen werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Im Jahr 2012 führte das LWL-Integrationsamt Westfalen insgesamt 140 halb-, ein- und mehrtägige Kurse und Informationsveranstaltungen durch. Es nahmen hieran Personen teil. Die Kurse und Informationsveranstaltungen wurden überwiegend von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt. Teilweise wurden hierfür aber auch externe Expertinnen und Experten engagiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Integrationsamts Westfalen waren außerdem bei 184 halb-, ein- und mehrtägigen Veranstaltungen Dritter Schulungs- und Informationsveranstaltungen Schulungs - und Informationsveranstaltungen Vom LWL-Integrationsamt allein durch geführte Veranstaltungen: Anzahl der Veranstaltungen Teilnehmerinnen/ Teilnehmer Halbtägige Veranstaltungen Tagesveranstaltungen Mehrtägige Veranstaltungen Beteiligung des LWL-Integrationsamtes Halbtägige Veranstaltungen an Veranstaltungen anderer Träger: Tagesveranstaltungen Mehrtägige Veranstaltungen Gesamtsumme:

94 Zweite LWL-Messe der Integrationsunternehmen LWL-Messe 2012 Der LWL hat am 22. März 2012 die 2. LWL-Messe der Integrationsunternehmen * als Wirtschaftsmesse in Münster veranstaltet. Dort präsentierten sich neben 85 Integrationsunternehmen noch weitere Aussteller, die Berührungspunkte mit dem Thema Integrationsprojekte haben. Hierzu gehörten selbstverständlich der LWL, ferner der Arbeitskreis Integrationsunternehmen Münster, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen e.v., die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, die Agentur für Arbeit Münster, die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die Handwerkskammer Münster, der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband NRW, die GBS Gastgewerbe Beratungs Service GmbH. Die LWL-Messe informierte Fachbesucher ebenso wie die breite Öffentlichkeit über die Arbeit von Integrationsunternehmen und stellte dar, wie vielfältig die Auswahl an Produkten und Dienstleistungen ist, die mit hoher Qualität von den Firmen im Wettbewerb angeboten werden. Zu den ausstellenden Firmen gehörten Hotels, Gastronomiebetriebe, Garten- und Landschaftsbau, Einzelhandel, industrielle Fertigung, Handwerk sowie Dienstleistungen unterschiedlicher Art. Zudem gaben 21 Workshops und 11 Vorträge einen Einblick in die Praxis und die tägliche Arbeit. Bei einer Jobbörse konnten sich Besucher mit und ohne Behinderung Die Mitarbeiter innen und Mitar beiter des LWL-Integrations amts West falen auf der LWL-Messe * Integrationsunternehmen beschäftigen mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent besonders betroffene behinderte Menschen. Diese Unternehmen stellen sich dem ambitionierten Anspruch, mit schwerbehinderten Menschen auf dem freien Markt zu arbeiten. Öffentlich unterstützt werden diese Integrationsunternehmen in Form von Nachteilsausgleichen. Diese dienen nicht der Abdeckung unternehmerischer Risiken, sondern dem Ausgleich der betriebswirtschaftlichen Nachteile, die durch die besondere Zusammensetzung der Belegschaft entstehen 92

95 Information, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort über freie Stellen informieren und Bewerbungen einreichen. Die Messe bot bereits existierenden Unternehmen eine Plattform, um an zentraler Stelle neue Kunden zu akquirieren oder mit Partnerfirmen Synergieeffekte zu schaffen. Darüber hinaus bot sie Gelegenheit, Einzelpersonen, Unternehmern und Trägern Mut zur Neugründung von Integrationsprojekten zu machen. Um die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu demonstrieren, sorgten ausschließlich Integrationsbetriebe für das gastronomische Angebot auf der Messe. Mit rund Besuchern war die LWL- Messe 2012 ein großer Erfolg. Die Besucherzahl konnte gegenüber der 1. LWL-Messe der Integrationsunternehmen 2010 mehr als verdoppelt werden. Aufgrund des großen Erfolgs der LWL-Messe wird diese in 2014 wieder stattfinden. tätig. Dies waren zum Beispiel Schwerbehindertenund Betriebsversammlungen in Betrieben und Dienststellen sowie betriebliche Inhouse-Seminare. Dabei konnten weitere betriebliche Akteure erreicht werden. Rund um das Thema Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit informierten die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) an ihrem gemeinsamen Stand auf der Messe RehaCare, der weltgrößten Fachmesse für Rehabilitation, Prävention, Integration und Pflege, die vom 10. bis 13. Oktober in Düsseldorf stattfand. Menschen mit Handicap demonstrierten am Messestand, wie sie mit ihrer Behinderung im Arbeitsleben Fuß gefasst haben. Ein hörgeschädigter Bäcker aus Essen zeigte in einer eigens aufgebauten Backstube sein Handwerk und verteilte Kostproben. Ein sehbehinderter Physiotherapeut aus Dinslaken testete mit RehaCare 2012 RehaCare

96 den Besucherinnen und Besuchern, wie stark ihre Rücken- und Bauchmuskeln wirklich waren. Fachberater von den Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern, technische Berater der Integrationsämter und die Integrationsfachdienste haben am Stand von LWL und LVR sowohl Arbeitgeber als auch Menschen mit Behinderung beraten. Neben aktuellen Informationsmaterialien boten die Integrationsämter auch Seminare auf der RehaCare an. Insgesamt waren das Interesse und die Resonanz der insgesamt Besucherinnen und Besucher der RehaCare groß. Im Jahr 2012 wurden die Broschüren Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und Nachteilsausgleiche, Behinderung und Ausweis und Kündigungsschutz aktualisiert, überarbeitet und neu aufgelegt. Diese und weitere Broschüren können online unter oder unter der Telefonnummer bestellt werden. Aus der Ausgleichsabgabe wurden im Jahr Euro (zwei Prozent der Gesamt aufwendungen des LWL-Integrationsamts) bereitgestellt, um die Ausgaben für den Arbeitsbereich Seminare und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des 102 Absatz 3 Satz 2 SGB IX zu finanzieren. Gut angelegtes Geld, bedenkt man, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ( UN-Konvention ) ausdrücklich die Bewusstseinsbildung für Behinderungen, Menschen mit Handicaps und Inklusion fordert. Diesem Auftrag ist das LWL- Integrationsamt mit seinen oben dargestellten Informations- und Seminarangeboten und deren breitem inhaltlichen Spektrum gerecht geworden. Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Detlef Bröcker Telefon: Fax: detlef.broecker@lwl.org Bastian Everding Telefon: Fax: bastian.everding@lwl.org Petra Wallmann Telefon: Fax: petra.wallmann@lwl.org Susanne Wesselbaum-Ukas Telefon: Fax: susanne.wesselbaum-ukas@lwl.org 94

97 Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen Das LWL-Budget für Arbeit vereinigt Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen 1. LWL-Budget für Arbeit Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Der Begriff Budget, eingeführt durch das Sozialgesetzbuch IX, wirkt in diesem Zusammenhang zunächst fremd. In seiner besonderen Form als Persönliches Budget steht er jedoch heute für das Wunschund Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen sowie die Überzeugung, dass diese Expertinnen und Experten in eigener Sache sind. Sie sollen so weit wie möglich selbst entscheiden, wo und wie sie leben und arbeiten. Sie sollen darüber bestimmen, wer ihnen hilft. Die Gesellschaft soll sie nicht bloß tolerieren und ihnen Nischen gewähren, sondern sich ebenfalls verändern, auf sie zugehen und Ihnen eine aktive Rolle in ihrer Mitte ermöglichen. Gelingt dies auch in der Arbeitswelt, kann man von Schritten hin zur Inklusion sprechen, wie von den Vereinten Nationen gefordert. Was ist ein LWL-Budget für Arbeit? Der LWL trägt mit seinen Möglichkeiten dazu bei, die UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Arbeitswelt umzusetzen. Im Budget für Arbeit bündelt der LWL seine Aktivitäten zur Verbesserung der Inklusion in Beschäftigung und Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei handelt er zum einen in seiner Rolle als Träger des LWL-Integrationsamts Westfalen sowie in seiner Rolle als Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der LWL-Behindertenhilfe. Als Schulträger hat er ein starkes Interesse an guten beruflichen Lebensperspektiven für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Als Betreiber psychiatrischer Einrichtungen ist er Menschen verpflichtet, die nach seelischer, leistungswandelnder Erkrankung einen beruflichen Wiedereinstieg anstreben. Wer profitiert vom Budget für Arbeit? Das LWL-Budget unterstützt Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind und die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln oder dies in Teilschritten versuchen. Das Budget können auch diejenigen Arbeitsuchenden nutzen, die in eine Werkstatt eintreten könnten, aber gar nicht erst in diese aufgenommen werden möchten und ihren eigenen Weg in die Arbeitswelt suchen. Welche besonderen Merkmale hat das Budget? Das Budget kann mit einem Baukasten verglichen werden. Aus diesem erhalten Nutzerinnen und Nutzer einzelne oder mehrere Förderelemente, je nach persönlichem Bedarf und den Zielen, die sie verfolgen. Zu den Bausteinen zählen auch Leistungen für Arbeitgeber, welche die Budgetnehmer gleichsam an diese abgeben und dafür im Gegenzug einen regulären Lohn erhalten. Das Budget ist somit mehr als eine persönliche Leistung allein an den schwerbehinderten Menschen und wird damit dem Umstand gerecht, dass nicht nur eine anspruchsberechtigte Person einer Unterstützung bedarf, sondern auch Betriebe und Dienststellen einen finanziellen Ausgleich für ihre Anstrengungen benötigen. Der Baukasten enthält weiterhin Erweiterungen um flankierende strukturelle Hilfen für den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Welche Bausteine enthält das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit besteht aus folgenden Bausteinen. aktion5 STAR Schule trifft Arbeitswelt Übergang plus 2 Diese Programme sind in eigenen Kapiteln dieses Jahresberichts beschrieben. Weiterhin gehört zum Budget für Arbeit: 95

98 LWL-Zuverdienst Nicht alle Menschen können und wollen im Job voll eingespannt sein. Manche erhalten bereits eine Erwerbsminderungsrente und wollen dazuverdienen. Andere sind aufgrund von chronischer Krankheit nur einige Stunde am Tag belastbar und wollen dennoch zeitlich begrenzt Berufliches leisten. Mit dem LWL- Zuverdienst kann geringfügige Beschäftigung gefördert werden. Ein Teilzeitjob wird individuell geschaffen und umfasst einen wöchentlichen Stundenumfang von bis zu 15 Stunden. Arbeitgeber erhalten 50 Prozent der Bruttolohnkosten und eine Pauschale für die arbeitsbegleitende Betreuung. Dieses Programm wird von der LWL-Behindertenhilfe durchgeführt. Erweiterungen des LWL-Budgets für Arbeit Zum Baukasten des LWL-Budgets gehört ein Erweiterungssatz. Dieser enthält flankierende strukturelle Hilfen und Maßnahmen, die der Gewinnung und Sicherung von Arbeitsplätzen für LWL-Budgetnehmerinnen und -nehmer dienen: In der Zeit, in der Werkstätten Beschäftigte gezielt auf einen Wechsel vorbereiten und den Übergang verantwortungsvoll gestalten, erhalten diese aus dem LWL- Prämienprogramm eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Das Land NRW setzt Mittel der Europäischen Union für das Programm neue Außenarbeitsplätze ein, die Landschaftsverbände führen es durch. Hierbei bleibt es bei der Werkstattzugehörigkeit, der Arbeitsort ist jedoch vor den Toren, ausgelagert in einen normalen Betrieb oder eine Dienststelle. Diesen können Betroffene ohne Zeitdruck als Sprungbrett in reguläre Beschäftigung nutzen. Im Landesprogramm Integration unternehmen! entstehen seit 2008 zusammen mit den LWL-Mitteln der Ausgleichsabgabe jährlich circa 150 neue Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen und -abteilungen; ein Teil davon ist für Werkstattwechslerinnen und -wechsler reserviert. Die 20 Integrationsfachdienste (IFD) in Westfalen- Lippe sind für das LWL-Budget besonders gerüstet. Zur langfristigen Unterstützung des Werkstattwechsels stehen dafür berufene Fachkräfte zur Verfügung, die im Einzelfall betreuen. Auch im Falle einer psychischen Behinderung findet sich in jedem IFD eine verständnisvolle und qualifizierte Ansprechperson. Im Zuge eines Wechsels stellen sich Betroffenen und deren Angehörigen renten- und sozialrechtliche Fragen. Im Einzelfall beraten geschulte Kräfte in den IFD und führen Klärungen mit den zuständigen Leistungsträgern herbei. Nach einem Wechsel aus einer Werkstatt besteht ein Rückkehrrecht. Die sogenannte Unterstützte Beschäftigung gemäß 38a SGB IX ist ein Königsweg für diejenigen, die eine Alternative zur Werkstatt wählen möchten. Eine innerbetriebliche berufliche Qualifizierung kann als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bis zu drei Jahre dauern. Ansprechpartner ist der zuständige Rehabilitationsträger, in der Regel die Arbeitsagentur. Auf die nachgehende Berufsbegleitung besteht ein Rechtsanspruch gegenüber dem LWL-Integrationsamt. Dieses setzt darüber hinaus zusammen mit den örtlichen Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf bei Bedarf alle anderen Förderungsleistungen ein, die in der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zur Verfügung stehen (zum Beispiel die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung). Ansprechperson im LWL-Integrationsamt Westfalen Michael Schneider Telefon:

99 Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen 2. Sonderprogramm aktion5 Förderzeitraum bis war das letzte Jahr des im Januar 2008 gestarteten fünfjährigen Sonderprogramms aktion5 der beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland. Um die berufliche Teilhabe schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, wurden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zunächst 15 Millionen Euro bereitgestellt. Alle Leistungen werden direkt durch die Integrationsämter der Landschaftsverbände erbracht. Die Förderangebote richten sich sowohl an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen als auch an die schwerbehinderten Menschen selbst. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei in der Förderung besonders betroffener Menschen im Übergang aus Förderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und psychiatrischen Einrichtungen. Da die Förderleistungen des Programms stärker in Anspruch genommen wurden als zunächst erwartet, beschloss der Sozialausschuss im Januar 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro bereitzustellen. Wie vorausgesehen, war bereits im ersten Quartal 2012 das zu Beginn des Programms bewilligte LWL-Budget weitgehend ausgeschöpft; die Gesamtfördersumme wird nach kompletter Abrechnung des Programms bei 18 Millionen Euro liegen. Prämien an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Im Jahr 2012 erhielten die Betriebe insgesamt 720 Einstellungsprämien für neu geschaffene Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen, darunter 364 Einstellungsprämien von Euro für eine unbefristete und 356 Einstellungsprämien von Euro für eine mindestens auf 12 Monate befristete Beschäftigung. 282 dieser Einstellungsprämien unterstützten den beruflichen Einstieg in ein Integrationsunternehmen. Zusätzlich wurde bei 98 bis dahin befristeten Arbeitsverhältnissen für die Entfristung die bereits gezahlte Prämie von Euro um weitere Euro erhöht. Ebenso wurden 53 Startprämien (davon fünf Werkstattwechsler) zu Beginn einer betrieblichen Ausbildung mit Euro und 12 Erfolgsprämien nach erfolgreicher Ausbildung und Übernahme in ein befristetes (2.500 Euro) oder unbefristetes (5.000 Euro) Arbeitsverhältnis finanziert. Weitere 25 Startprämien wurden mit Mitteln der Initiative Inklusion, Handlungsfeld II, gefördert. Laufende Leistungen für Werkstattwechslerinnen und Werkstattwechsler und können beantragt werden, wenn Werkstattbeschäftigte in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln oder wenn der Eintritt in eine WfbM durch die finanzielle Unterstützung vermieden werden kann. Die Zuwendung kann hier bis zu 300 Euro monatlich für einen pauschalierten Minderleistungsausgleich und bis zu 210 Euro monatlich für einen pauschalierten Betreuungsaufwand betragen. Im Berichtszeitraum erhielten Betriebe für 93 Personen diese Förderung, davon in 46 Fällen für die Werkstattvermeidung nach der Schule, nach berufsvorbereitenden Maßnahmen oder aus der Arbeitslosigkeit und in 47 Fällen für den Wechsel aus einer WfbM. Laufende Leistungen nach dem Sonderprogramm aktion5 werden Integrationsfirmen nicht bewilligt, da sie über andere Instrumente ( 27 SchwbAV und 134 SGB IX) entsprechende Leistungen erhalten. Bei diesen wurden weitere 41 Werkstattwechslerinnen und Werkstattwechsler mit einer Einstellungsprämie in Kombination mit dem Förderprogramm Übergang plus 2 finanziell bezuschusst. Darüber hinaus wurden sieben Fälle nur mit Übergang plus 2 oder einer Startprämie gefördert. Insgesamt liegt daher die Zahl der Werkstattbeschäftigten, deren Wechsel 2012 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit den Förderprogrammen unterstützt wurde, bei 95 Personen. Budgets für schwerbehinderte Menschen: 62 Vorbereitungsbudgets wurden für die berufsrelevante Vorbereitung und Qualifizierung von schwerbehinderten Jugendlichen durch zum Beispiel Praktikumsprämien, Fahrtkosten zum Praktikum, Stützunterricht oder Gebärdensprachdolmetscherkosten bei der Bewerbung bewilligt. Für die individuelle Unterstützung vor und zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wurde 86 schwer- 97

100 behinderten Menschen ein Integrationsbudget für zum Beispiel Job-Coachings, Mobilitätstrainings, Kurse zum Alltagsbegleiter, Office-Schulungen, Schweißerkurse oder Motorsägenführerscheine genehmigt. Projekte und Maßnahmen von Gruppen: Im Rahmen der Freien Förderung wurden nur ein zeitlich begrenztes Projekt und 26 kleinere Maßnahmen, welche die Ziele des Programms innovativ umsetzen, durch finanzielle Mittel unterstützt, wie zum Beispiel: Gruppentrainings sozialer Kompetenzen im Bereich Übergang Schule und Übergang WfbM allgemeiner Arbeitsmarkt, Kommunikationstrainings für hörbehinderte Menschen, NetCo II (Netzwerk Job-Coaching), Beschäftigungsförderung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Förderdaten Das folgende Schaubild zeigt die Anteile der Fördermodule in Westfalen-Lippe im Berichtzeitraum: Fördermodule 2012 Die Förderung von durchschnittlich 33 Prozent Frauen im Sonderprogramm aktion5 entsprach in etwa dem Frauenanteil an der Erwerbsarbeit von Menschen mit Behinderung insgesamt. Nur der Anteil von Werkstattwechslerinnen war mit circa 28 Prozent bei der Bewilligung der laufenden Leistungen oder Integrationsbudgets etwas geringer. Anteil Frauen in Prozent 2 Einstellungsprämie 36,7 3 Start-, Erfolgsprämie 38,9 4 Laufende Leistungen 28,0 5 Vorbereitungsbudget 32,3 6 Integrationsbudget 29,1 Gesamte Module 33,0 Körperbehinderte Menschen wurden bei den Einstellungsprämien mit 34 Prozent (2011: 40 Prozent) am häufigsten unterstützt. Der Anteil der lern- und geistig behinderten Menschen lag bei 25 Prozent, gefolgt von den seelisch behinderten Menschen mit 22 Prozent, den hörbehinderten Menschen mit 15 Prozent und den sehbehinderten Menschen mit 3 Prozent. Laufende Leistungen Startprämie Erfolgsprämie Budget 8 % 1 % 5 % 8 % 13 % Freie Förderung Einstellungsprämie 2 % befristet 31 % Insgesamt wurden Förderfälle für Arbeitsverhältnisse oder Maßnahmen, die im Jahr 2012 starteten, bewilligt, davon 785 Förderungen von Neueinstellungen durch Einstellungs- oder Startprämien. Die Gesamtsumme der 2012 bewilligten Mittel des Sonderprogramms aktion5 zuzüglich Projektkosten betrug rund 3,5 Millionen Euro. Einstellungsprämie Entfristung 32 % Einstellungsprämie unbefristet 98

101 Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen : Fördermodule Bewilligte Mittel 2012 in Euro Bewilligte Mittel 2008 bis 2012 in Euro 2 Einstellungsprämie befristet Einstellungsprämie unbefristet Einstellungsprämie Umwandlung Startprämie bei Ausbildung Erfolgsprämie befristet Erfolgsprämie unbefristet Laufende Leistungen WfbM-Wechsler Vorbereitungsbudget Integrationsbudget Freie Förderung Gesamtsumme Förderfälle Projektkosten Gesamtsumme aktion Sonderprogramm aktion bis 2017 Um die erfolgreiche Umsetzung weiter zu unterstützen, wurde am im Sozialausschuss beschlossen, 20 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Finanzierung und Durchführung eines fünfjährigen Nachfolgeprogramms aktion5 mit modifizierten Fördermodulen bereitzustellen. Das neue Programm aktion5 ist Teil des LWL-Budgets für Arbeit und erbringt folgende Leistungen: Einstellungsprämien (2.000 Euro/ Euro) Ausbildungsprämien (3.000 Euro) pauschalierte monatliche Lohnkostenzuschüsse (bis zu 710 Euro) Vorbereitungsbudgets für Einzelmaßnahmen und Gruppen Integrationsbudgets Innovative Förderung Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Dr. Monika Peters (Koordinatorin) Telefon: monika.peters@lwl.org Thomas Kersting Telefon: thomas.kersting@lwl.org Katharina Purr Telefon: katharina.purr@lwl.org Das Programm läuft bereits erfolgreich weiter: Im ersten Halbjahr 2013 wurden bereits 680 Anträge auf Förderung gestellt. Die Förderrichtlinien und Informationen zu dem Sonderprogramm aktion5 können unter eingesehen werden. 99

102 Der Praxisfall Gutshof Warstein: Das Leben ist (k)ein Ponyhof aktion5-projekt: Qualifizierung zum FN-geprüften Pferdepfleger Der Gutshof Warstein ist ein um die Jahrhundertwende errichteter, denkmalgeschützter Hof, der bis 1996 als Versorgungshof der benachbarten LWL-Klinik Warstein diente. Heute wird er von der INI Lippstadt als Integrationsbetrieb geführt. Der landwirtschaftliche Betrieb ist ein anerkannter Naturland-Betrieb und ein Demonstrationsbetrieb für ökologischen Landbau. Die Erzeugnisse wie zum Beispiel Tomaten, Gurken und Kartoffeln werden in einem Bio-Hofladen und auf den Wochenmärkten in Soest und Lippstadt angeboten. Außerdem finden sie Verwendung in der hauseigenen Gastronomie. Ein mittlerweile größerer Arbeits- und Qualifizierungsbereich des Gutshofs ist die Pferdewirtschaft, welche von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) anerkannt ist. Neben sechs Schulpferden, die in der Reittherapie und für Reitunterricht eingesetzt werden, wird ein Pferde-Pensionsstall für bis zu 20 weitere Pferde betrieben. Anfang 2010 konzipierte Heinz Nitsch, Ergotherapeut und Betriebsleiter des Gutshofs Warstein, die Qualifizierung zum FN-geprüften Pferdepfleger mit dem Gedanken, gut ausgebildetes Personal für die in Westfalen weitverbreiteten Pferdebetriebe und -vereine gewinnen zu können. Start des Projekts, das aus Mitteln des Sonderprogramms aktion5 des Landschaftsverbandes Westfalen mit Euro finanziert wurde, war der 15. Juni Für zwei Jahre sollten sechs Menschen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen, die Chance haben, sich zur Pferdepflegerin/zum Pferdepfleger (FN) zu qualifizieren, um am Ende die Prüfung vor der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zu bestehen. Das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (Kreis Soest) fungierte als Kooperationspartner der Maßnahme und sicherte den Unterhalt für die Teilnehmer. Neben dem theoretischen und praktischen Unterricht rund um das Thema Pferd und Pferdehaltung auf Der FN-geprüfte Pferdepfleger Tim Uhlenberg. 100

103 Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen dem Gutshof stand auch die Wissensvermittlung durch externe Dozenten im Fokus. So wurden Fortbildungsveranstaltungen des Westfälischen Pferdesportverbandes und die Kooperation mit heimischen Fachleuten (Tierärzte, Hufschmiede, Sattler und andere) in die Maßnahme integriert. Neben der fachlichen Qualifizierung wurden auch gezielt Angebote zur persönlichen Entwicklung einbezogen, wie zum Beispiel Kommunikations- und Wahrnehmungstrainings. Zur Stärkung des Gruppengefühls entwickelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam ein Logo für die Pferdewirtschaft des Gutshofs, welches zur Abschlussprüfung die T-Shirts und Pullover zierte (siehe Abbildung). Das Leben ist eben nicht immer ein Ponyhof aber manchmal. So bleiben neben den herausfordernden Momenten wie Prüfungsängsten, Lernproblemen und psychischen Einbrüchen auch immer die schönen Augenblicke im Kontakt und Umgang mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und den Pferden im G edächtnis. Der enorme Leistungswille und die Leistungsbereitschaft der Teilnehmerinnen und des Teilnehmers beeinflussten den gesamten Projektverlauf sehr positiv. Die Arbeit mit den Pferden gab vielen zum ersten Mal das Gefühl, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Das hohe Anforderungsprofil im Bereich der Pferdepflege verlangt ein hohes Maß an Motivation und Eigenverantwortung. Trotz aller individuellen Handicaps ist es den Teilnehmerinnen und dem Teilnehmer nach Abschluss der Qualifizierung möglich, die gestellten beruflichen Anforderungen voll zu erfüllen. Der Warsteiner Reitverein e.v. erteilte der gemeinnützigen INTEGRA GmbH den neuen und unbefristeten Auftrag, ab dem die Versorgung seiner Schul- und Pensionspferde zu übernehmen. Um diesem Auftrag nachzukommen, stellte die INTEGRA vier der Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer sozialversicherungspflichtig ein. Vier Teilnehmerinnen und ein Teilnehmer erreichten das Qualifizierungsziel, eine Teilnehmerin schied gesundheitsbedingt nach dem ersten Jahr aus. Nach der Abschlussprüfung zur Pferdepflegerin/zum Pferdepfleger im Juni 2012 an der Landes-Reit- und Fahrschule des Rheinlandes in Langenfeld wurden am 1. Juni 2012 durch ein Richtergremium der FN die Abschlusszeugnisse überreicht. Die Freude war bei allen riesig, da der erfolgreiche Abschluss der wohlverdiente Lohn für zwei anstrengende und lehrreiche Jahre war. Mein Arbeitstag beginnt um 7 Uhr mit der Versorgung der Pferde. Die Arbeit ist nie langweilig und immer interessant. Ich komme nicht nur mit vielen Pferden zusammen, sondern auch mit vielen Menschen. Ich bin stolz, dass ich ein selbstständiges Leben führen kann. Tim Uhlenberg 101

104 3. Schule trifft Arbeitswelt (STAR) STAR Schule trifft Arbeitswelt zur Integration (schwer)behinderter Jugendlicher wurde 2009 als landesweites Projekt vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) und den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) ins Leben gerufen. Eng eingebunden sind die Regionaldirektion (RD) der Bundesagentur für Arbeit NRW und das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW). Beide Landschaftsverbände als Projektträger haben die regionalen Integrationsfachdienste (IFD) damit beauftragt, STAR vor Ort zu verwirklichen. Zur STAR-Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf (FSP) in den folgenden Bereichen vorliegt: geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen sowie Sprache. Angesprochen sind Jugendliche ab dem drittletzten Schulbesuchsjahr an Förderschulen und Schulen mit gemeinsamem Unterricht. Das Projekt STAR ging nach Beendigung der ersten Förderphase im Juli 2011 in die zweite Förderphase, die Ende Juli 2013 abgeschlossen wird. Der innovative Ansatz eine Kombination aus individueller Unterstützung durch die Fachkräfte im Übergang Schule Beruf der IFD und die strukturelle Netzwerkarbeit hat sich in der Praxis bewährt. Die Zahlen aus den Modellregionen sprechen für sich: In den drei Jahren von 2010 bis 2012 sind in den fünf Modellregionen in Westfalen-Lippe (Arbeitsagenturbezirke: Bochum, Bielefeld, Rheine, Siegen und Paderborn) 50 Schülerinnen und Schüler aus der Zielgruppe direkt in Arbeit und 31 in Ausbildung vermittelt worden, eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den bisherigen Ergebnissen. Diese Schülerinnen und Schüler kamen von 33 Förderschulen und 27 Schulen mit gemeinsamem Unterricht. Die Landesregierung, die Landschaftsverbände und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit vereinbarten die flächendeckende Umsetzung des konzeptionellen Ansatzes von STAR. In Westfalen-Lippe erfolgt die Modulumsetzung seit dem unter Verwendung der Finanzmittel des Bundesprogrammes Initiative Inklusion Handlungsfeld 1, Berufsorientierung. Bis zum Ende des Jahres 2012 wurden bereits Module im LWL-Bereich umgesetzt. Das Ziel von STAR ist, mehr Schülerinnen und Schülern Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu dienen Potenzialanalysen als Einstieg in die modulare Berufsorientierung. Hierüber können Fähigkeiten und Förderbedarf frühzeitig entdeckt werden. Diese bilden die Grundlage für den weiteren Förderungsprozess. Der IFD nimmt zu den Schülerinnen und Schülern bereits drei Jahre vor Schulentlassung Kontakt auf und begleitet diese systematisch durch den Prozess der beruflichen Orientierung in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren. In Berufswegekonferenzen werden die nächsten Schritte mit dem jungen Menschen sowie den beteiligten Akteuren besprochen. Den Jugendlichen sollen durch Betriebs- und Berufsfelderkundungen sowie durch verschiedene Praktika realistische Einblicke in die Arbeitswelt vermittelt werden. Die Eltern sind meist die wichtigsten Ratgeber und Unterstützer ihrer Kinder beim Wechsel von der Schule in den Beruf, deswegen wird mit ihnen zu Beginn der Berufsorientierung eng zusammengearbeitet. Für die Zukunft von STAR wird von den beteiligten Projektpartnern eine Regelfinanzierung angestrebt. STAR soll im Neuen Übergangssystem Schule Beruf NRW mit dem Namen Kein Abschluss ohne Übergang verankert werden, um sicherzustellen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler der Zielgruppe ein adäquates Angebot der frühzeitigen und systematischen Berufsorientierung gemacht werden kann. 102

105 Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen STAR-Leitung Doris Löpmeier Telefon: Fax: STAR-Koordinatorinnen und -Koordinator siehe Anhang Seite 118 Christian Krawietz Telefon: oder 3491 Fax: Der Praxisfall Benedikt Zabler auf dem Weg zum Traumberuf Beikoch in spe. Spezialität: Chili con Carne Orientieren mit STAR Akribisch bereitet Benedikt seinen Arbeitsplatz vor. Er besorgt ein Schneidebrett, ein Messer und Handschuhe. Das Brett legt er auf ein feuchtes Tuch, damit es nicht rutscht. Dann wäscht er Paprika ab und schneidet sie klein. Heute steht Bauernsalat auf dem Speiseplan. Es gibt viel zu schnibbeln. Benedikt macht seit Kurzem ein dreiwöchiges Praktikum in der Küche des Klinikums Bielefeld-Mitte und das schon zum zweiten Mal. Seine Leidenschaft fürs Kochen hat er im Hauswirtschaftsunterricht entdeckt. Der 17-Jährige besucht die Bielefelder Albatros-Schule, eine LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Eine Bewegungs- und Wahrnehmungsstörung erschwert ihm das Lernen. Hildegard Kreling-Imorde vom Integrationsfachdienst Bielefeld steht mit der Albatros-Schule in engem Kontakt. Sie hat Benedikt vor über einem Jahr kennengelernt und begleitet ihn seitdem bei mehreren STAR- Modulen. Nach der Potenzialanalyse, in der seine Stärken ermittelt wurden, saß Hildegard Kreling-Imorde mit dem Schüler, seiner Mutter, den Lehrkräften und einer Beraterin der Agentur für Arbeit zusammen. In diesen Berufswegekonferenzen, die im Verlauf des STAR-Programms immer wieder stattfinden, bringen sich alle Beteiligten auf den neuesten Stand und stimmen sich über weitere Schritte ab. Eine große Rolle spielt natürlich, welche Wünsche die Jugendlichen haben und was die Eltern sagen sie kennen ihr Kind am besten. Wir IFD-Mitarbeiter geben Einschätzungen ab, wie die Dinge gelaufen sind. Die Lehrkräfte wissen, was die Jungen und Mädchen schulisch leisten. Ein ganz wichtiger Partner ist die Agentur für Arbeit, zum Beispiel, wenn es darum geht, finanzielle Unterstützungen zu bewilligen, erklärt Hildegard Kreling-Imorde. Da Benedikt genau wusste, dass er gerne in der Küche tätig sein möchte, bemühte er sich mit seiner Fachberaterin um ein entsprechendes Praktikum. 103

106 Fortsetzung Praxisfall Benedikt Zabler auf dem Weg zum Traumberuf Mit Erfolg: Im vergangenen Jahr arbeitete er in einem Bielefelder Lebensmittelkonzern drei Wochen lang in der Betriebsküche. Benedikt hat dort tolle Rückmeldungen bekommen. Er setze Anweisungen gut um, sei belastbar und teamfähig. Das hat ihn in seinem Berufswunsch bestärkt, erinnert sich Hildegard Kreling- Imorde. Im Winter letzten Jahres absolvierte Benedikt sein erstes Praktikum in der Küche des Klinikums Bielefeld-Mitte. Als dieser Einsatz ebenfalls einwandfrei verlief, machte die Beraterin der Agentur für Arbeit einen Vorschlag: Ob für Benedikt nicht eine Ausbildung zum Beikoch infrage komme? Dieser Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung ist stärker praxisorientiert, auch die theoretischen Anforderungen sind geringer als bei einer regulären Ausbildung. In einem psychologischen Gutachten wurde zunächst Benedikts Eignung abgeklärt. Das Ergebnis sprach für ihn, und die Agentur für Arbeit gab grünes Licht, eine entsprechende Ausbildung zu fördern. Hildegard Kreling-Imorde nahm daraufhin Kontakt zum Küchenchef des Klinikums Bielefeld-Mitte auf, Benedikts letztem Praktikumsgeber. Ich habe nachgefragt, ob der Betrieb theoriereduziert ausbilden würde. Gleichzeitig habe ich über Fördermöglichkeiten informiert. Die Agentur für Arbeit zahlt zum Beispiel einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, sagt die Fachberaterin. Darüber hinaus könnten über das Programm aktion5 der beiden Landschaftsverbände weitere Gelder für Benedikt und den Betrieb beantragt werden. Der Schüler bekam zunächst die Chance, ein zweites Praktikum im Bielefelder Klinikum zu absolvieren. Neben der Offenheit des Personals gefallen ihm die geregelten Abläufe in der Krankenhausküche. Restaurants haben eine Ad-hoc-Küche: Mal hat man was zu tun und dann wieder nicht. Hier ist immer klar, was bis wann fertig sein muss. Momentan wird Benedikt in der Mitarbeiterkantine eingesetzt. Gerade hat er 100 Schnitzel mit Tomaten und Mozzarella belegt. Tomaten schneiden liegt mir nicht. Ich kann sie schlecht greifen. Da muss ich mich verbessern, bemerkt er kritisch. Auch bei der Patientenverpflegung hilft der Schüler mit: Während ein Team die Speisen am Fließband zusammenstellt, schiebt er die fertigen Tabletts in Wagen, die auf die Stationen gebracht werden. Ist ein Wagen voll, kümmert er sich um einen neuen. Küchenchef Klaus Gollan findet, dass Benedikt einen richtig guten Job macht. Er fällt uns angenehm auf, weil er sehr hilfsbereit und freundlich ist. Nach ein-, zweimal Erklären verrichtet er die Arbeiten zuverlässig. Gemüse und Obst klein schneiden, beim Verteilen helfen, Waren wegräumen das gehört zum Beruf des Kochs. Benedikt macht hier schon vieles, was in einer Ausbildung abverlangt wird. In den letzten Schulmonaten soll Benedikt nun verstärkt Matheaufgaben büffeln: Das hat Hildegard Kreling- Imorde auf Anregung des ersten Praktikumsgebers mit den Lehrkräften vereinbart. Mal ein Rezept umrechnen können daran darf es nicht scheitern. Sein Schwerpunkt liegt jetzt auf Mathe, berichtet sie. Sollte es mit einem Ausbildungsplatz klappen, würde der 17-Jährige in diesem Jahr die Schule verlassen. Für heute hat Benedikt in der Krankenhausküche alles erledigt. Seine Arbeitszeit ist aber noch nicht vorbei, und er schaut sich suchend um: Vielleicht kann ich irgendwo helfen. Ich muss immer etwas zu tun haben. Nach Feierabend legt er die Küchenutensilien nicht unbedingt aus der Hand, denn auch privat kocht Benedikt gern: am liebsten Chili con Carne. Wie profitiert Benedikt von STAR? Potenzialanalyse: Benedikts Stärken werden ermittelt. Langzeitpraktikum: Er absolviert ein vom IFD begleitetes Praktikum in einer Betriebsküche. Wiederholung eines Langzeitpraktikums: Benedikt macht ein weiteres, vom IFD begleitetes Praktikum in einer Großküche. Übergangsbegleitung: Der IFD unterstützt Benedikt bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und hält mit ihm sowie dem Praktikumsbetrieb Kontakt. 104

107 Programme zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen 4. Mit Übergang plus 2 aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt seit Januar 2011 das erfolgreiche Förderprogramm Übergang plus als Übergang plus 2 fort. Zusätzliche finanzielle Mittel wurden zur Verfügung gestellt, um den Übergang von Menschen mit Behinderung aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Hiermit werden die Möglichkeiten des Sonderprogramms aktion5 deutlich ausgeweitet. Für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und aus Sozialhilfemitteln bis zu 7,2 Millionen Euro für 300 Fälle bereitgehalten. Um eine einheitliche Bearbeitung in Kombination mit aktion5 und den sonstigen Hilfen im Arbeitsleben zu gewährleisten sowie die bewährten Unterstützungsstrukturen nutzen zu können, wurde die Zuständigkeit für die Programmdurchführung dem LWL-Integrationsamt Westfalen übertragen. Förderleistungen Ein Betrieb kann für die Einstellung eines Werkstattbeschäftigten je nach Einzelfall einen Betrag von 300 Euro bis 600 Euro monatlich erhalten. Die Förderung erfolgt zunächst bis zu fünf Jahre und kann bei Bedarf ohne Unterbrechung weiterlaufen, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese Leistung nicht möglich ist. Die Anträge werden durch die örtlichen Integrationsfachdienste (IFD) vorbereitet und eingeleitet. Nach Abschluss des Arbeitsvertrages können die geförderten Personen und die Betriebe von den IFDs langfristig begleitet werden. Förderung mit Übergang plus 2 vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 Im Jahr 2012 unterstützte das Förderprogramm Übergang plus 2 Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit circa 1,4 Millionen Euro, die 89 Werkstattbeschäftigten ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anboten. Zusätzlich konnte mit der Förderung in 13 Fällen vermieden werden, dass ehemalige Werkstattbeschäftigte, bedingt durch die Insolvenz ihres Betriebes, im ersten Jahr in die WfbM zurückkehren mussten. Fast 53 Prozent dieser Förderung erhielten Integrationsprojekte. Die Möglichkeit, dass bei einem Übergang in ein Integrationsprojekt der rentensteigernde Beitragsmodus der WfbM beibehalten werden kann, bietet für viele Menschen mit Behinderung eine hohe Sicherheit und begründet die Motivation, in ein Integrationsprojekt zu wechseln. Der Anteil der mit Übergang plus 2 geförderten Frauen lag bei 26 Prozent. Geistig behinderte Menschen wurden mit 63 Prozent am häufigsten unterstützt, gefolgt von den seelisch behinderten (27 Prozent), den körperlich behinderten (9 Prozent) und einem hörbehinderten Menschen. Der größte Teil der geförderten Personen (65 Prozent) war zwischen 21 und 30 Jahren alt, 19 Prozent waren jünger als 20 Jahre und nur zwei Personen hatten bereits das 50. Lebensjahr erreicht. Überwiegend (77 Prozent) arbeiteten die Werkstattwechslerinnen und Werkstattwechsler in Vollzeit, das durchschnittliche Monatsgehalt lag hier bei Euro. Über die Hälfte der geförderten Betriebe waren kleine Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das verarbeitende Gewerbe war hierbei mit 41 Prozent am häufigsten vertreten, gefolgt von den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (17 Prozent). Im öffentlichen Dienst wurde nur ein Werkstattwechsler beschäftigt. Die Agenturen für Arbeit förderten nur in 41 Fällen mit einem Eingliederungszuschuss zwischen meist 30 Prozent bis 50 Prozent für sechs Monate bis zwölf Monate. 48 Personen erhielten keine Leistungen durch den eigentlich vorrangigen Träger der Arbeitsvermittlung. Gesamte Förderung seit 2009 Mit der Förderung von Übergang plus konnten vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2010 insgesamt 128 Werkstattbeschäftigte erfolgreich ver- 105

108 mittelt werden, mit Übergang plus 2 erhöhte sich diese Zahl bis zum 31. Dezember 2012 auf 321 Personen. Hierfür wurden für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren insgesamt rund 5,3 Millionen Euro bewilligt (davon 2,1 Millionen Euro aus Übergang plus). In Kombination mit der Förderung des Sonderprogramms aktion5 wagten seit Januar 2008 insgesamt 353 Werkstattwechsler den Sprung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. In nur 35 der mit Übergang plus und Übergang plus 2 bekannten Fällen (= circa 10,9 Prozent) kam es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies geschah oft auf eigenen Wunsch der behinderten Menschen, die sich durch die Arbeitsanforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt überfordert sahen. Überwiegend fand die Rückkehr in die WfbM innerhalb der ersten beiden Jahre statt. In diesen gilt das uneingeschränkte Rückkehrrecht. Der Erfolg der Programme beruht jedoch nicht nur auf den finanziellen Leistungen. Hinzu kommen die hohe Motivation der schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre gute berufliche Vorbereitung und arbeitsnahe Qualifizierung. Die jeweils individuell gestrickte personelle Unterstützung von einstellungsbereiten Arbeitgebern und ihren schwerbehinderten Beschäftigten durch die Fachdienste des LWL-Integrationsamts Westfalen sowie durch die vom LWL ortsnah installierten Integrationsfachdienste und die Integra tionsassistenten der WfbM tragen weiteres zur Erfolgsstory bei. Die Prognose für das Jahr 2013 ist vielversprechend. Bis Ende März 2013 konnten bereits 16 Vermittlungen mit Übergang plus 2 finanziell unterstützt werden, bei 22 weiteren geplanten Arbeitsverhältnissen wurde vom LWL-Integrationsamt Westfalen die Zustimmung vorab signalisiert. Die Förderrichtlinien und Informationen zu dem Förderprogramm Übergang plus 2 können unter eingesehen werden. Ansprechperson im LWL-Integrationsamt Westfalen Dr. Monika Peters Telefon: monika.peters@lwl.org Anzahl Förderungen mit Übergang plus Vermittlung Rückkehrer 106

109 Integrationsprojekte Förderung von Integrationsunternehmen, -betrieben und -abteilungen Integrationsprojekte sind ein weiter wachsendes inklusives Beschäftigungsangebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2012 sind zehn weitere Integrationsabteilungen bei gewerblichen Unternehmen entstanden. Die Erfahrungen mit diesen sind durchweg positiv. Integrationsprojekte richten sich vor allem an schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung besonders schwierig ist. Dazu gehören insbesondere Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung, aber auch mit schwerer Sinnes-, Körperoder Mehrfachbehinderung. Aber auch für Abgänger von Förderschulen oder Frauen und Männer, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben, bieten Integrationsprojekte häufig eine sinnvolle Station zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsprojekte zeichnen sich aus durch einen Anteil von 25 bis meist 50 Prozent schwerbehinderter Beschäftigter, im Einzelfall auch mehr. Integrationsprojekte müssen sich eigenständig am Markt behaupten. Sie erhalten keine Zuschüsse, die ihnen im Wettbewerb Vorteile verschaffen. Die Förderung durch das LWL-Integrationsamt Westfalen entspricht grundsätzlich derjenigen, die jeder Arbeitgeber beantragen kann, der schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Laufende Leistungen werden als Pauschalen gewährt. Wie bei allen anderen Arbeitgebern ist finanzielle Unterstützung möglich beispielsweise für Investitionen in neu geschaffene Arbeitsplätze oder als Ausgleich bei erhöhtem Betreuungsaufwand oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Die behinderten Beschäftigten erhalten eine arbeitsbegleitende Betreuung und werden bei der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung erhalten. Das NRW-Landesprogramm Integration unternehmen! wurde 2012 weiter durchgeführt. Wegen der Landtagswahl und aufgrund des erst spät im Jahr verabschiedeten Landeshaushaltes standen erst im Herbst 2012 wieder Landesmittel für die investive Förderung zur Verfügung. Insgesamt wurden im Jahr 2012 Förderleistungen für 189 neue Arbeitsplätze bei 59 Projekten bewilligt. Darunter befanden sich viele Erweiterungen bestehender Unternehmen. In diese Bewilligungen brachte das LWL-Integrationsamt Westfalen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe 2,1 Millionen Euro an Zuschüssen und Euro an Darlehen ein. Aus dem Landeshaushalt wurden für die investive Förderung circa Euro eingesetzt. Bei den laufenden Leistungen schlugen der Minderleistungsausgleich mit circa 3,36 Millionen Euro und der besondere Aufwand mit circa 2,6 Millionen Euro zu Buche. Die betriebswirtschaftliche Beratung bei der Neugründung, im laufenden Betrieb sowie in Krisensituationen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Förderung. Dafür wurden circa Euro aufgewendet. Die Bemühungen um einen stärkeren Wechsel von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt profitieren vom Ausbau der Integrationsprojekte. 44 neu bewilligte Arbeitsplätze waren für Werkstattwechslerinnen und Werkstattwechsler vorgese- 107

110 Zahl der Integrationsprojekte Davon Integrationsunternehmen/betrieb Davon Integrationsabteilungen Anzahl sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Gesamt (ohne Abteilungen!) Davon Menschen mit Schwerbehinderung Davon Zielgruppe 132 SGB IX hen, insgesamt wechselten im Jahr Personen aus einer Werkstatt in ein Integrationsprojekt. Neue Projekte entstanden vor allem als Abteilungen, im Jahr 2012 kamen zehn hinzu. Bei den Integrationsabteilungen liegt NRW inzwischen im bundesweiten Vergleich mit großem Abstand an der Spitze. Es ist gelungen, Arbeitgeber der freien Wirtschaft in nennenswerter Zahl zu gewinnen, eine interne Integrationsabteilung einzurichten. Diese finden sich vorwiegend in mittelständischen Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen. Dazu zählen gewerbliche GaLaBau-Betriebe, Bäckereien, Altenhilfeeinrichtungen sowie industrielle Fertigungsbetriebe. Die Abteilungen erzielen oftmals Beschäftigungswirkungen über die anfänglich vereinbarten Ziele hinaus und tragen als Referenzprojekte mit Vorbildfunktion für berufliche Inklusion nicht unerheblich dazu bei, dass die Beschäftigungsfähigkeit von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt pionierhaft demonstriert wird. Potenzial für weitere Integrationsabteilungen ist vorhanden. Die oben gezeigte Tabelle dokumentiert den Zuwachs und berichtet über die Zahlen der in Betrieb befindlichen Projekte sowie der tatsächlich besetzten Arbeitsplätze vor Beginn des Landesprogramms Ende 2007 sowie zu den Stichtagen 31. Dezember 2011 und 31. Dezember Innerhalb von fünf Jahren hat sich sowohl die Zahl der Projekte als auch die Zahl der Arbeitsplätze für die besondere Zielgruppe mehr als verdoppelt. bei der Handwerkskammer Münster. Von dieser wurden 39 Integrationsunternehmen bei der Gründung beraten. Weiterhin wurden 25 Integrationsunternehmen bei Erweiterungsvorhaben unterstützt. Zehn Betriebe wurden bei der Einrichtung von Integrationsabteilungen begleitet. Neun bestehende Unternehmen erhielten eine betriebswirtschaftliche Unterstützungsberatung. Für alle Integrationsunternehmen wird ein betriebswirtschaft liches Monitoring durchgeführt. Dieses umfasst das Erstellen eines Geschäftsplans mit Unternehmensbeschreibung, die Auswertung des jeweiligen Jahresabschlusses und eine Rentabilitätsvorausschau für das kommende Jahr. Um das Verständnis für das Monitoring zu erhöhen, wurden zwei Schulungen in unterschiedlichen Regionen angeboten. Zwecks Vernetzung und Wissensvermittlung wurden zwei dreitägige Tagungen in Bad Fredeburg organisiert, von denen eine für sogenannte Neulinge gedacht war. Im Herbst waren insbesondere die Anleiterschulung, die das Verständnis für Menschen mit Behinderungen erhöhen sollte, und das Steuerseminar für gemeinnützige Unternehmen intensiv nachgefragt. Außerdem wurde noch ein Branchenworkshop für den Bereich Second Hand veranstaltet. Unterstützt wird die Förderung der Integrationsprojekte durch die Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle 108

111 Integrationsprojekte Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen Michael Veltmann Telefon: Sina Meyer Telefon: Melanie Ahlers Telefon: Christian Niemand Telefon: Ansprechpersonen bei der Handwerkskammer Münster Claudia Stremming Telefon: Fax: Reinhard Kaup Telefon: Fax: Jörg Janzen Telefon: Fax:

112 Unternehmensporträt: Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung als Brücke in den Arbeitsmarkt Porträt des Integrationsunternehmens gem. Lebenshilfe Arbeit GmbH in Minden Das Integrationsunternehmen gem. Lebenshilfe Arbeit GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Altkreis Minden e.v. und besteht inzwischen fünf Jahre. Nach fünf Jahren endet die von der Aktion Mensch bei gemeinnütziger Verfassung gewährte Impulsförderung; der Wegfall dieser Unterstützung ist häufig ein kritischer Zeitpunkt und somit Anlass, auf die Unternehmensentwicklung zurückzublicken und die weiteren Perspektiven zu betrachten. Die Zielgruppe der Lebenshilfe Arbeit GmbH umfasst vorrangig Menschen mit umfänglichen Behinderungen, die ohne eine Unterstützung keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Dazu gehören Menschen, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) wechseln möchten, wie auch solche, die nicht in die WfbM aufgenommen werden möchten, zum Beispiel Schulabgänger aus Förderschulen. Im Laufe der Zeit kamen vermehrt Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Bewerber mit einer Doppeldiagnose (= geistige Behinderung mit psychischer Beeinträchtigung) in das Unternehmen. Das Ziel des Unternehmens ist eine höchstmögliche Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt. Hierfür werden Bedingungen geschaffen, unter denen Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten und Leistungsstärken optimal einsetzen können. Im Integrationsunternehmen erfahren Menschen mit einer Behinderung eine gezielte Qualifizierung, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Platzierung und eine durchgehende psychosoziale Unterstützung. Sie werden bei der Lebenshilfe Arbeit als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Paul Neufeld ist stolz auf seine Arbeit im Bereich Lager/ Logistik der Porta Möbel GmbH & Co. KG. Teilzeit beschäftigt und mit allen Rechten und Pflichten nach Tariflohn bezahlt. Die Lebenshilfe Arbeit GmbH bietet Dienstleistungen verschiedener Art sowie die Möglichkeit der Kooperation mittels einer Arbeitnehmerüberlassung an. Bei den Dienstleistungsverträgen erhalten die kooperierenden Unternehmen eine klar definierte Leistung zu einem festen Preis und sind nur in geringem Maße in die Personalverantwortung genommen. Der Weg der Arbeitnehmerüberlassung erleichtert es vielen Unternehmen, Menschen mit Behinderung in ihrem Betrieb mitarbeiten zu lassen, da sie nicht die komplette Verantwortung für diese Mitarbeiter tragen müssen und eine durchgängige Unterstützung erfahren. Diese Faktoren sind oftmals wichtiger als eine rein finanzielle Förderung. Neben den Menschen mit Behinderungen werden auch Menschen ohne Behinderung beschäftigt, die neben der produktiven Arbeit in den kooperierenden Unternehmen Betreuungsaufgaben für die mitarbeitenden Kollegen mit Behinderung übernehmen. So entstehen inklusive Teams, die sich gegenseitig unterstützen und motivieren. Diese Konstellation gewährleistet die Anleitung und soziale Einbindung der behinderten Mitarbeiter in die kooperierenden Unternehmen. Zur beruflichen und sozialen 110

113 Integrationsprojekte Stabilität werden die Mitarbeiter fortwährend fachlich und pädagogisch weitergebildet. Diese Qualifizierung baut auf bereits erworbene Kenntnisse der Mitarbeiter auf. Weitere Bausteine zur erfolgreichen Arbeit des Integrationsunternehmens sind die Pflege und der ständige weitere Ausbau des lokalen Netzwerks aus sozialen Einrichtungen sowie gewerblichen Unternehmen. Wesentliches Ziel des Integrationsunternehmens ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Ziel, circa 25 bis 30 Menschen mit Behinderung nach einer drei- bis fünfjährigen Startphase zu beschäftigen, konnte erreicht werden. Verlauf: Stand zum Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung Die Steigerung der Mitarbeiterschaft mit Behinderung setzte sowohl eine Zunahme von Kooperationspartnern als auch einen Ausbau der Tätigkeiten bei den Kooperationspartnern voraus. Außer im Eigenbetrieb Bistro im Gerichtszentrum Minden werden alle Mitarbeiter bei externen Kooperationspartnern eingesetzt. Verlauf: Stand zum Anzahl der Kooperationspartner Darunter sind Partner, bei denen viele Mitarbeiter beschäftigt sind (WEZ-Einkaufsmärkte: acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Herz- und Diabeteszentrum: sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Mittlerweile werden auch Frühstücks- und Essensausgaben bewirtschaftet; weiterhin wird ein mobiles Reinigungsteam eingesetzt. Entsprechend haben sich die Umsätze entwickelt. Die Umsatzsteigerungen zeigen, dass die Mitarbeiter der Lebenshilfe Arbeit GmbH Leistungen erbringen, die von den Kooperationspartnern in steigendem Maße nachgefragt und angemessen bezahlt werden. Zum Erfolg zählt auch die zunehmende Beschäftigung von Menschen ohne Behinderung, die neben der Wertschöpfung anleitende Tätigkeiten übernehmen. Verlauf: Stand zum Anzahl der beschäftigten Menschen ohne Behinderung Jörg Mielke, tätig bei der Speiseversorgung im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen Das doppelgleisige Konzept der Arbeitnehmerüberlassung einerseits sowie der Abschluss von Dienstleistungsverträgen anderseits hat sich bewährt. So wurden keine besonderen Investitionen in Sachwerte erforderlich, um 29 Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Die Auslastung der Mit- 111

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