Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
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- Krista Schmid
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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe max. Punktzahl Note Prüfer ggf. Gutachter im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Prüfer (Name in Druckbuchstaben) ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) Seite 1
2 Mantelbogen, Prüfungsleistung, Gesundheits- und Sozialmanagement Anmerkungen zur Korrektur: Sonstige Anmerkungen: Seite 4
3 Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektoren zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Die Klausur enthält insgesamt 4 zu lösende Aufgaben. Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 60 Minuten BGB, Arbeitsgesetze BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. erreichbare Punkte
4 Aufgabe 1 40 Punkte Geschäftsführer G der Glücklich-GmbH mit 100 Beschäftigten möchte den seit 6 Jahren angestellten Arbeitnehmer A kündigen, da A bereits seit längerem krank geschrieben ist. A hatte einen schwerwiegenden Bandscheibenvorfall und es ist fraglich, ob er jemals wieder seine vorherige Tätigkeit aufnehmen kann. Nach ärztlicher Auskunft ist A mindestens für die Dauer von weiteren 6 Monaten arbeitsunfähig. Eine andere Beschäftigungsmöglichkeit in dem Betrieb ist nicht vorhanden. Nachdem der Betriebsrat zur Kündigung angehört wurde und nicht widersprochen hat, kündigt der Geschäftsführer der Glücklich-GmbH den A ordentlich formgerecht zum Ende des übernächsten Monats. A erhebt daraufhin rechtzeitig Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Ist die Kündigung des A wirksam? Aufgabe 2 20 Punkte 2.1 Wie unterscheidet sich die außerordentliche von der ordentlichen Kündigung? 2.2 Wo ist die außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen geregelt? 2.3 Arbeitgeber A möchte seinen Angestellten N am außerordentlich kündigen, weil N den A am als Betrüger beleidigt hat. Begründen Sie kurz, ob dies möglich ist! Aufgabe 3 20 Punkte Was ist bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers besonders zu beachten? Aufgabe 4 20 Punkte 4.1 Was passiert mit ausstehenden Urlaubsansprüchen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Anspruch genommen werden können? 4.2 Können Urlaubsansprüche generell in das neue Kalenderjahr übertragen werden? Seite 2 von 2
5 Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist die Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß nachstehendem Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß Prüfungsordnung gilt folgendes Notenschema: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 15. Juli 2009 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. erreichbare Punkte KORREKTURRICHTLINIE ALLGEMEINES RECHT
6 Lösung Aufgabe 1 SB 5, Kap. 2.3, Punkte Die Kündigung des A ist wirksam, wenn G den A unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gekündigt hat. G hat die ordentliche Kündigungsfrist nach 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB eingehalten. Da A seit 6 Jahren beschäftigt ist, beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende des Kalendermonats. Die Anhörung des Betriebsrats ist ordnungsgemäß erfolgt ( 102 Abs. 1 BetrVG). Eine Zustimmung des Betriebsrats ist hingegen keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung. A hat die Kündigungsschutzklage rechtzeitig erhoben, d. h. innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung ( 4, 7 KSchG), so dass per se noch keine Wirksamkeit der Kündigung eingetreten ist. Die Kündigung des A ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, da das Arbeitsverhältnis des A länger als 6 Monate bestanden hat und mehr als 10 Arbeitnehmer bei der Glücklich-GmbH beschäftigt sind ( 1 Abs. 1 KSchG und 23 Abs. 1 KSchG). Vorliegend kommt aufgrund der lang andauernden Erkrankung des A ein personenbedingter Kündigungsgrund in Betracht ( 1 Abs. 2 S. 1 KSchG). Grundsätzlich kann eine Krankheit einen Grund zur Kündigung des Arbeitnehmers darstellen. Voraussetzung dafür ist, dass im Zeitpunkt der Kündigung objektiv noch nicht abzusehen ist, ob der Arbeitnehmer alsbald seine Arbeit wieder aufnehmen kann. A ist für mindestens weitere 6 Monate krankgeschrieben, ohne Aussicht auf alsbaldige Genesung. Eine Weiterbeschäftigung im Betrieb auf einem anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich. Auch im Rahmen der Interessenabwägung ist wegen der andauernden Erkrankung des A die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber überschritten. 1 Die Kündigungsschutzklage des A ist ohne Erfolg. Die Kündigung des A ist wirksam. Lösung Aufgabe 2 SB 5, Kap Punkte 2.1 Die außerordentliche Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung dadurch, dass bei der außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einzuhalten ist, mithin das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet wird. 2.2 Die außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen ist in 626 BGB geregelt. 2.3 Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich, da die Ausschlussfrist des 626 Abs. 2 BGB nicht gewahrt ist, d. h. die 2-Wochen-Frist ist überschritten. - KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 3
7 Lösung Aufgabe 3 SB 5, Kap Punkte Zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einholen ( 85 SGB IX). Erst nach förmlicher Zustellung des Zustimmungsbescheides des Integrationsamtes darf die Kündigung überhaupt erst erklärt werden. Die Kündigungsfrist muss mindestens 4 Wochen betragen ( 86 SGB IX). 7 P. 7 P. Lösung Aufgabe 4 SB 4, Kap Punkte 4.1 Urlaubstage, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr beansprucht werden können, müssen durch den Arbeitgeber abgegolten, d. h. ausbezahlt werden. 4.2 Nein. Urlaubsansprüche müssen grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr erfüllt werden. Nur ausnahmsweise ist eine Übertragung bis zum des folgenden Jahres möglich, wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe es erfordern. - KORREKTURRICHTLINIE SEITE 3 VON 3
Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul. Allgemeines Recht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 13.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrWirtschaftsmathematik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WI-WMT-S1 543 Datum 345 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrAufgabe max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-OPR-P11-070303 / WH-OPR-P11-070303 Datum 3.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrWirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 WR-WMT-P-07060 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Studienleistung BB-WMT-S 090704 Datum 04.07.009 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrBewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-070616 / WH-WST-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrBachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene
MehrBewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-080614 / WH-WST-P11-080614 Datum 14.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Für die Bewertung
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Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-081108 Datum 08.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-050312 Datum 12.03.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
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Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-080426 Datum 26.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115 Datum 15.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009 Ausgegebene
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Gesundheits- und Sozialrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-GSR-P11-090627 Datum 27.06.2009
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MehrAlle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100
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MehrBearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 7 - HGB Höchstpunktzahl: 100
Modul Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-BUJ-P11-080628 Datum 28.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
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Name, Vorname Matrikel-Nr Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen Mathematik Prüfungsleistung WB-WMT-P 96 Datum 69 Ausgegebene Arbeitsbögen Ausgegebene
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-090829 Datum 29.08.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-051022 Datum 22.10.05 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen
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Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-051119 Datum 19.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
MehrBEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.04.05
MehrBuchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P Datum
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P11-081129 Datum 29.11.2008 Bezüglich der Anfertigung
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-100828 Datum 28.08.2010 Ausgegebene Arbeitsbogen
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-ABW-P11-090606
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-111210 Datum 10.12.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
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Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Pflegewissenschaftliche Grundlagen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-PWI-P11-111210 Datum 10.12.2011
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Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P-0 Datum..00 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrAufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Jahresabschluss, NEUE SB-REIHE Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 16.10.0 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-060513 Datum 13.05.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
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