Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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1 Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter oder über die Kontaktstelle für Wissensund Technologietransfer wtt, Henkestr. 91, Erlangen, Tel. (09131) , Fax (09131) , Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht Dr. Sabine Grommes, Richterin am AG München, wiss. Mitarbeiterin am BGH Freitag, 9. März 2018, 13:30 19:00 Uhr Das Steuerstrafrecht ist in den vergangenen Jahren durch den Ankauf von sog. Steuer-CDs, aber auch prominente Steuerhinterzieher in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und die Diskussion geraten. Da es sich beim Steuerstrafrecht um Blankett- Strafrecht handelt, erfordert es sowohl strafrechtliche als auch steuerrechtliche Kenntnisse. In der Blockveranstaltung sollen die wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre in ihrem strafrechtlichen und steuerrechtlichen Kontext erörtert werden, wobei Kernthemen u.a. Umsatzsteuerkarusselle, Einkommens- und Schenkungssteuerhinterziehung, die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren sowie die neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Bereich der Strafzumessung, vor allem zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß, und deren Auswirkungen sein werden. Dr. Sabine Grommes ist Richterin am Amtsgericht München und seit 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe abgeordnet. Dort ist sie dem für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat zugeteilt. Grommes hat an der FAU Rechtswissenschaften studiert und hier auch promoviert. Anschließend war sie fünf Jahre als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I, bevor sie 2012 Strafrichterin wurde. Neben ihrer Tätigkeit in der bayerischen Justiz war Grommes als nebenamtliche AG-Leiterin in der Studenten- und Referendarsausbildung tätig und wirkt bei diversen Kommentaren mit. Freitag, 9. März :30 19:00 Uhr

2 Dr. Sabine Grommes Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Das neue UWG Eine Bestandsaufnahme anhand aktueller Rechtsprechung Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 16. März 2018, 09:00 16:30 Uhr Die Dynamik des Lauterkeitsrechts fordert eine ständige Weiterbildung der mit dem UWG befassten Praktiker. In diesem Seminar sollen die Grundzüge des neuen UWG 2015 in Erinnerung gerufen werden. Vor allem aber wird vor dem Hintergrund der Reform aktuelle Rechtsprechung kritisch vorgestellt. Flankierend werden Fragen rund um den Mitbewerberschutz ebenso angesprochen wie Probleme der Rechtsdurchsetzung. Schwerpunkte sind insbesondere: Das UWG 2015 (Systematik, unionsrechtlicher Hintergrund) Verbrauchergeneralklausel (erfasste Fallgruppen) Aggressive geschäftliche Handlungen ( 4a UWG; schwarze Liste) Irreführende geschäftliche Handlungen ( 5 UWG; schwarze Liste) Lauterkeitsrechtliche Informationspflichten ( 3a UWG, 5a UWG) Mitbewerberschutz (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz etc.) Lauterkeitsrechtliche Haftung von Intermediären (wettbewerbsrechtliche Verkehrspflichten, Haftung für Hyperlinks, Haftung von Bewertungsportalen) Rechtsdurchsetzung (Unterlassungsansprüche, Abmahnung) Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seine Forschungsschwerpunkte sind insbesondere Grundfragen des Rechts des Geistigen Eigentums, des allgemeinen Deliktsrechts und des Wettbewerbsrechts. In der angekündigten Neuauflage des UWG- Großkommentars kommentiert er den Abschnitt zu Unterlassungsansprüchen. Zuletzt hat er sich verstärkt mit der Haftung von Intermediären befasst. Hinweis zu 15 FAO: Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Teilnahmegebühr: 180,- (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Freitag, 16. März :00 16:30 Uhr

3 Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) Teilnahmegebühr: 180,- ; 108,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Rechtsprechung an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Freitag, 13. April 2018, 09:00 15:00 Uhr Das Seminar erläutert die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gesellschaftsinsolvenzrecht, das rechtlich ineinander verwobene Fragestellungen im Spannungsfeld des Gesellschafts- und Insolvenzrechts betrifft. Da beim Bundesgerichtshof unterschiedliche Zuständigkeiten für beide Rechtsgebiete bestehen, der II. Zivilsenat betreut das Gesellschaftsrecht, der IX. Zivilsenat das Insolvenzrecht, werden die rechtlichen Zusammenhänge zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vielfach nicht hinreichend berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich um äußerlich getrennte Materien, die inhaltlich zusammengehören. Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung Ansprüche gegen die Gesellschafter bestehen. Ferner können Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer gegeben sein. Diese Rechtsfragen sind zuvörderst gesellschaftsrechtlicher Natur und vom II. Zivilsenat zu entscheiden, können aber ohne insolvenzrechtliche Kenntnisse, soweit etwa die Tatbestandsmerkmale der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung betroffen sind, nicht sachgerecht beantwortet werden. Die Verfolgung von Insolvenzanfechtungsansprüchen und insbesondere die Behandlung von Gesellschafterdarlehen fällt in die Zuständigkeit des Insolvenzrechtssenats. Vor diesem Hintergrund dient das Seminar dem Ziel, die formal rechtlich getrennten Materien des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechtsrechts in ihren gemeinsamen Schnittpunkten zusammenzuführen und den Teilnehmern anhand der aktuellen Rechtsprechung beider Senate, das insoweit erforderliche Verbundwissen zu vermitteln. Während in der Vergangenheit der Übergang von dem Altrecht zu dem durch das MoMiG geprägten neuen Recht im Vordergrund stand, ist das Seminar nunmehr auf die neuere und neueste Rechtsprechung konzentriert. Gegenstand des Seminars ist aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts: Kapitalaufbringung - Hin- und Herzahlung bei Kapitalerhöhung - Erhöhung des Nennbetrags einer Stammeinlage - Verdeckte Sacheinlage bei Abspaltung einer Gesellschaft Anforderungen an die Kapitalausstattung bei wirtschaftlicher Neugründung Existenzvernichtungshaftung - Verschärfung der Haftung durch Abmilderung der Anforderungen eines Eingriffs

4 - Existenzvernichtung, materielle Unterkapitalisierung - Inhaber des Ersatzanspruchs, Kein Reflexanspruch der Gesellschafter Allgemeine Geschäftsführerhaftung - Handelndenhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung - Darlegungs- und Beweislast - Haftung gegenüber außenstehenden Dritten, Vertrag mit Schutzwirkung - Fehlerhafte Gesellschaft Geschäftsführerhaftung aus 64 GmbHG - Haftungsausschluss bei Delegation der Finanzkontrolle - Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und öffentlichen Abgaben - Insolvenzverschleppungshaftung Haftung von Steuerberatern und Abschlussprüfern wegen fehlerhafter Bilanzerstellung Kapitalerhaltung Rangrücktrittserklärung Patronatserklärung Gesellschafterausschluss aus dem Bereich des Insolvenzrechts: Eröffnungsverfahren Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners - Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens - Rückübertragung von Vertragsverhältnissen - Beschwerde gegen Eröffnungsbeschluss Zahlungsunfähigkeit - Nachweis durch Überschuldungsbilanz - Nachweis durch Zahlungseinstellung Prof. Dr. Markus Gehrlein gehört dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an und ist Mitherausgeber des Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht, wo er das Anfechtungsrecht ( 129 bis 147 InsO) bearbeitet. Im Frühjahr 2013 ist von ihm der Leitfaden Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht erschienen. Freitag, 13. April :00 15:00 Uhr Prof. Dr. Markus Gehrlein

5 Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Michael Fischer, FAU Erlangen-Nürnberg, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Frankfurt Samstag, 5. Mai 2018, 9:00 bis 14:30 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: - Besteuerungsverfahren im Überblick, Aufrechnungsfragen - Aktuelle umsatzsteuerrechtliche Entwicklungen (u.a. 55 Abs. 4 InsO, Verwertung von Sicherungseigentum, Immobilienverwertung, Organschaft) - Beratungsrelevante Fragestellungen des Ertragssteuerrechts (u.a. Sanierungsgewinne, Verlustabzug, Aufteilung der Steuer, Abgrenzung Insolvenzforderung/MasseVB) Prof. Dr. Michael Fischer ist seit August 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schwerpunkt seiner Lehr- und Forschungstätigkeit bildet das nationale und internationale Steuerrecht. Er ist Verfasser des gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschnitts des von Vallender und Undritz herausgegebenen Bandes Praxis des Insolvenzrechts. Prof. Dr. Jan Roth ist Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht. Seit 2015 ist er Honorarprofessor an der Christian-Albrecht-Universität Kiel. Sein Buch Insolvenzsteuerrecht ist Ende 2015 in vollständig überarbeiteter 2. Auflage im Otto Schmidt Verlag erschienen. Samstag, 05. Mai :00 14:30 Uhr Prof. Dr. Michael Fischer, RA Prof. Dr. Jan Roth Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

6 Neues zur Selbstanzeige und Berichtigung im Steuerstrafrecht Dr. Christian Pelz, Noerr LLP Freitag, 15. Juni 2018, 13:00 18:30 Uhr Die Neuregelung der Selbstanzeige hat einen spürbaren Anstieg von Steuerstrafverfahren zur Folge. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen zur Erlangung von Straffreiheit erheblich verschärft worden. Besondere Bedeutung kommt daher aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abgrenzung von Selbstanzeige und Berichtigung nach 153 AO zu. Die Kenntnis von Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen von Selbstanzeige und Berichtigung gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug von jedem, der Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsleiter gesellschaftsrechtlich, steuerlich oder strafrechtlich berät oder verteidigt. Zumal dieses Beratungsfeld für den Rechtsanwalt oder steuerlichen Berater zu denjenigen mit dem höchsten persönlichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiko gehört. Anhand praktischer Fälle werden neueste Rechtsentwicklungen, Probleme und Verfolgungstrends sowie Strategien zur effektiven Verteidigung dargestellt. Dabei steht die Beratung von Unternehmen und Unternehmensleitern im Vordergrund. Es werden typische praxisrelevante Problemstellungen aus dem Bereich Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie ihre Verzahnungen erläutert. Behandelt werden unter anderem folgende Themenfelder: - Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der Berechtigungspflicht - Voraussetzungen der Selbstanzeige - Sperrgründe für Selbstanzeige - verdeckte Selbstanzeige - Betriebsprüfung und Fehlerentdeckung - missglückte Selbstanzeige Dr. Christian Pelz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und leitet den Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht der internationalen Sozietät Noerr LLP. Er ist Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Augsburg. Er vertritt und verteidigt Unternehmen, Unternehmensleiter und Manager in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, in Steuerstreitverfahren, in Compliance- Angelegenheiten sowie bei unternehmensinternen Ermittlungen ( Dr. Pelz ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, unter anderem

7 ist er Mit-Kommentator der Vorschriften zum Steuerstrafrecht in Leitner/Rosenau, Nomos Kommentar Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Freitag, 15. Juni :00 18:30 Uhr Dr. Christian Pelz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen) Einführung in die VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 14. September 2018, 9:00 15:30 Uhr Die Kenntnis der VOB/B ist für die Bauvertragspraxis unverzichtbar. In der Ausbildung besteht hingegen leider kaum die Gelegenheit, dieses Rechtsgebiet zu vermitteln. Diese Lücke will die Veranstaltung schließen, indem sie ausgehend vom Werkvertragsrecht des BGB einen Überblick über die Strukturen und die wichtigsten Regelungsmaterien der VOB/B liefert. Zugleich weist der Dozent, der selbst als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig war, auf die häufigsten Anwendungsfehler in der Praxis hin. Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Herkunft, Rechtsnatur, Anwendungsbereich und Aufbau der VOB/B - Vergütungsansprüche im System der VOB/B (insbes. sog. Nachträge) - Mängelrechte nach der VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das private Bau- und Bauprozessrecht, zu dem er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten ist. Freitag, 14. September 2018

8 9:00 15:30 Uhr Prof. Dr. Jürgen Stamm Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters Dr. Thomas Wachter, Notar München Samstag, 15. September 2018, 09:00 14:30 Uhr Zwischen Gesellschaftsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits bestehen vielfache Querbeziehungen, die in der Praxis oft vernachlässigt werden. Insbesondere Gesellschaftsverträge sind ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Konsequenzen kaum zu gestalten. Die Veranstaltung wird aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen mit ihren steuerrechtlichen Folgen bzw. aktuelle Steuerrechtsprobleme vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorfragen darstellen. Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuer- und Bilanzrecht. Dr. Thomas Wachter ist Notar in München. Samstag, 15. September :00 14:30 Uhr Prof. Dr. Georg Crezelius, Dr. Thomas Wachter Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

9 Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, Personenhandelsgesellschaftsrecht, GmbH- Recht, Aktienrecht, Verfahrensrecht und zu den Nebengebieten. Auswirkungen des BREXIT Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Freitag, 28. September 2018, 08:30 14:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Aktuelle Entscheidungen zum Firmenrecht, Verfahrensrecht und zum Personenhandelsgesellschaftsrecht Aktuelle Rechtsprechung zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Aktuelle Rechtsprechung zum Aktienrecht, Umwandlungsrecht und Unternehmensvertragsrechts Aktuelle Entwicklungen im Bereich Brexit Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister und führt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Weiterer Hinweis: Am 28. September 2018, im Anschluss an die hier angekündigte Veranstaltung, findet eine weitere Veranstaltung des Referenten Dr. Dr. Schulte zu dem folgenden Themengebiet statt. Thema: Auslandsbezüge im Handels- und Gesellschaftsrecht, ausl. Register, Vertretungsnachweise, Europäisches Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Vorgänge in der Praxis

10 Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Freitag, 28. September :30 14:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen) Auslandsbezüge im Handels- und Gesellschaftsrecht, ausl. Register, Vertretungsnachweise, Europäisches Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Vorgänge in der Praxis Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg, Freitag, 28. September 2018, 14:30 20:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Ausländische Gesellschaften und Gesellschafter in Deutschland Recherche in ausländischen Handelsregistern Vertretungsnachweise bei Auslandsbezug Verwendung ausländischer Urkunden im Gesellschaftsrecht Europäisches Gesellschaftsrecht, aktuelle EuGH-Entscheidungen Grenzüberschreitende Verschmelzungsvorgänge Grenzüberschreitende Sitzverlegungen SE als Handlungsform / Alternative Grenzüberschreitende Unternehmensverträge (Überblick) Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg und führt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch.

11 Weiterer Hinweis: Am 28. September 2018, vor der hier angekündigten Veranstaltung, findet eine weitere Veranstaltung des Referenten Prof. Dr. Ries zu dem folgenden Themengebiet statt. Thema: Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, Personenhandelsgesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Aktienrecht, Verfahrensrecht und zu den Nebengebieten. Auswirkungen des BREXIT Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Freitag, 28. September :30 20:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Dr. Dr. Christian Schulte Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen) Immobilienmaklerrecht: Systematik und aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Markus Würdinger Freitag, 12. Oktober 2018, 10:00 16:30 Kenntnisse im Maklerrecht sind für die Immobilienrechtspraxis unverzichtbar. Die Blockveranstaltung behandelt die Systematik sowie die aktuellen Entwicklungen im Immobilienmaklerrecht, insbesondere die neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage, die auch Checklisten für das maklerrechtliche Mandat sowie eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht beinhaltet. Die Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Provisionsanspruch des Maklers - Maklerklauseln im Hauptvertrag - Aufwendungsersatzanspruch des Maklers - Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen - Alleinauftrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsgestaltung, Reservierungsvereinbarungen - Besonderheiten des Wohnungsvermittlungsgesetzes

12 Prof. Dr. Markus Würdinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Seit zehn Jahren ist er Dozent der Deutschen Anwalt Akademie im Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht. Im Maklerrecht ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten, mitunter auch im Formularbuch des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht. Freitag, 12. Oktober :00 16:30 Uhr Prof. Dr. Markus Würdinger Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Strafverteidigung und EMRK Aktuelle Rechtsprechung des EGMR in Strafsachen Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau Freitag, 19. Oktober 2018, 13:00 19:00 Uhr Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist in den letzten Jahren ein gelebter Bestandteil des deutschen Strafprozesses geworden. Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger, die das Verteidigungspotential der EMRK für ihre Mandate nutzen wollen. Vermittelt werden alle Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nötig sind. Dazu gehören u.a. eine Darstellung des Ablaufs des Verfahrens nach Eingang der Beschwerde, eine Übersicht über mögliche Entschädigungsleistungen, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und eine Einschätzung über die entstehenden Kosten des Verfahrens. Ausführlich behandelt werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde (u.a. Vollmacht, Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes, 6- Monats-Frist, Form der Beschwerde, Verfahrenssprache). Darüber hinaus wird die für die Strafverteidigung praktisch bedeutsame aktuelle Rechtsprechung des EGMR dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele analysiert, u.a. zum Recht auf effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK), zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) und zum Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK).

13 Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe-Rosenberg und kommentiert dort in der derzeit aktuellen 26. Auflage die EMRK und den IPBPR (Band 11). Vor dem EGMR vertritt er Mandanten im Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) und ist durch vielfache Veröffentlichungen zum Thema besonders ausgewiesen. Hinweis zu 15 FAO: Die Fortbildungsveranstaltung umfasst fünf Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Freitag, 19. Oktober :00 19:00 Uhr Prof. Dr. Robert Esser Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen) Ärzteberatung 2018/2019 Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Erlangen Freitag, 26. Oktober 2018, 09:30 16:00 Uhr Dieser Praktikerworkshop richtet sich an alle in der Ärzteberatung interdisziplinär tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsstand. Mit dem Unternehmen Arztpraxis sind für den Steuerberater und Anwalt weitergehende Anforderungen als bislang verbunden, die Wechselwirkungen aus Vertragsarzt- und Berufsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht zu erkennen und in der Praxis anzuwenden. Entsprechen die bisherigen Praxisgestaltungen noch dem aktuellen rechtlichen und steuerlichen Standards? Was ist bei Praxisübernahmen und zusammenschlüssen zu beachten? Der Workshop versucht, Antworten zu entwickeln und die Teilnehmer interdisziplinär einzubinden. Schließlich sind die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Äußerungen der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dr. jur. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte GmbH, Erlangen.

14 Freitag, 26. Oktober :30 16:00 Uhr Dr. jur. Lars Lindenau Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen) Psychologische Grundlagen strafprozessualer Taktik Dr. h.c. Stefan Kaufmann, Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen Samstag, 10. November 2018, 10:00 16:30 Uhr Die Wirkkraft juristischer Argumente wird zuweilen enorm überschätzt vornehmlich von Juristen. Wer nicht mit geschlossenen Augen durch die (forensische) Welt läuft, ahnt oder spürt, dass zahlreiche andere Wirkmechanismen die Überzeugungsbildung der Prozessbeteiligten beeinflussen. Wer sich nur auf die Dogmatik verlässt, und sei er in seinem Rechtsgebiet auch noch so bewandert, schöpft die modernen Möglichkeiten nicht aus, die ihm Neurowissenschaften, Psychologie und andere Disziplinen heutzutage zur Verfügung stellen können. Und er ist nicht dagegen gefeit, wenn sein Gegenüber deren Erkenntnisse ausnutzt. Längst gibt es eine psychologische Rhetorik für Juristen. Seit Jahren liegen Erkenntnisse vor, wie Überzeugungen zustande kommen und wie man diesen Vorgang "unterstützend begleiten" oder beeinflussen kann. Wer sich angesichts dieses Wissensschatzes (allein) auf die Macht des rechtlichen Arguments verlässt, wird wohl auch daran glauben, dass Werbung nur dazu dient, ein Produkt bekannt zu machen. Es ist für Juristen höchste Zeit, sich mit den psychologischen Grundlagen der Prozessführung zu beschäftigen und die Versäumnisse der Juristenausbildung zu beheben. Dr. h.c. Stefan Kaufmann ist Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen. Er ist seit dem Sommersemester 2011 als Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena tätig und hält dort Vorlesungen und Übungen zum Thema Schlüsselqualifikation für Juristen. Er ist als Lehrbeauftragter der Friedrich-Alexander-Universität tätig und hält Vorträge vor Richtern und Rechtsanwälten in Thüringen, Hessen und Bayern zu psychologischen Themen.

15 Samstag, 10. November :00 16:30 Uhr Dr. h.c. Stefan Kaufmann, Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- für Rechtsreferendare Workshop Vertragsgestaltung: Dos and Don ts für Praktiker Dr. Eric Wagner, Gleiss Lutz Freitag, 16. November 2018, 09:00 14:30 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC R , Dieser Kurs richtet sich an interessierte Juristen, die sich z.b. als externe Rechtsberater oder Inhouse-Counsel für den Bereich der Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Umfeld interessieren. Im Fokus steht dabei die rechtssichere Gestaltung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferern, Dienstleistern und Kunden im Inund Ausland. Inhalte des Kurses sind unter anderem: - Richtiger Aufbau komplexer Verträge - Inhalt von Verträgen wann, was, wie, warum regeln? - Besondere Vertragstypen - Verträge im internationalen Umfeld - Common-Law vs. Civil-Law-Verträge - Musterklauseln und Nutzung englischer Fachterminologie - Besonderheiten bei Standard- und Musterverträgen Dr. Eric Wagner ist spezialisiert auf Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich Commercial. Er vertritt Mandanten regelmäßig in streitigen Auseinandersetzungen vor deutschen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. Zusätzlich verfügt er über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung bei der Gestaltung komplexer zivilrechtlicher Verträge, im Vertriebsrecht sowie im Produkthaftungsrecht. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche DAX-30 Unternehmen, in- und ausländische Großkonzerne sowie namhafte Mittelständler. Eric Wagner ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen war als als Foreign Attorney bei der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore in New York tätig. Seit Anfang 2013 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Seit 2010 ist er zudem Lehrbeauftragter und Prüfer für Prozessrecht/ Internationales Schiedsverfahrensrecht an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, seit 2011 zusätzlich auch für Internationales Vertragsrecht. Eric Wagner ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS 40), der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGRVR).

16 Freitag, 16. November :00 14:30 Uhr Dr. Eric Wagner Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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