Erfahrungen und Strategie zur Teilnahme am Ausschreibungsmodell des EEG 2017
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- Dirk Bader
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1 Erfahrungen und Strategie zur Teilnahme am Ausschreibungsmodell des EEG 2017 Abfallvergärungstag Fachverband Biogas e.v März 2018 in Eltville am Rhein Referent: RA Dr. Helmut Loibl
2 REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien / Landwirtschaft DR. HELMUT LOIBL
3 AUS DEM INHALT Höchstgebote bei der Ausschreibung Bisherige Ergebnisse der Ausschreibung Formale Anforderungen Richtiger Zeitpunkt der Ausschreibung Überlegung: Satelliten-BHKW
4 Zulässiges Höchstgebot bei der Ausschreibung
5 ZULÄSSIGES HÖCHSTGEBOT Neuanlagen: 14,88 in % Degression jährlich Bestandsanlagen: 16,90 ct/kwh in % Degression jährlich
6 ZULÄSSIGES HÖCHSTGEBOT Neuanlagen: 14,88 in % Degression jährlich Problem bei Abfallanlagen: ausgezahlt wird maximal der Durchschnitt der letzten 3 Jahre! Bestandsanlagen: 16,90 ct/kwh in % Degression jährlich
7 ZUSATZGRENZEN BEI ABFALLANLAGEN Grenze 1: Durchschnitt der letzten 3 Jahre Abgestellt wird auf die 3 vollen Jahre VOR der Teilnahme an der Ausschreibung. Gebot kann bis zum Höchstgebot abgegeben werden, gleichwohl wird nur bis zu diesem Durchschnitt ausgezahlt. Grenze 2: Bioabfallanlagen Wer überwiegend Bioabfälle aus den AVV , und einsetzt, erhält nur 14,88 ct/kwh bis 500 kw und 13,05 ct/kwh bis 20 MW
8 ZULÄSSIGE HÖCHSTGEBOTE Jahr Neuanlagen Bestandsanlagen ,73 16, ,58 16, ,43 16, ,29 16, ,15 16, ,01 15,91
9 Ergebnisse bisheriger Ausschreibung
10 ERGEBNISSE BIOMASSE- AUSSCHREIBUNG 2017: Volumen: kw (122 MW) 33 Gebote, bezuschlagt 24!!! Gut 1/3 der Gebote wurde also aus formalen Gründen ausgeschlossen!!! Gebotswerte von 9,86 bis 16,90 ct/kwh Zuschlag für 38 Gebote = 27,5 MW Mengengewichteter Durchschnitt: 14,30 ct/kwh Höchstes bezuschlagtes Gebot: 16,90 ct/kwh
11 FAZIT HIERAUS: Nicht bezuschlagte 94,94 MW werden in 2018 zugefügt 150 MW + 95 MW = 245 MW Abzüglich: errichteter Leistung unter 150 kw Volumen wurde 2017 bei weitem nicht erreicht! Jeder hat das bekommen, was er geboten hat!
12 Allgemeine Vorgaben zur Ausschreibung
13 WER MUSS IN DIE AUSSCHREIBUNG? Grundsatz: Alle neuen Anlagen (Wind, Biogas, Biomasse, PV) Ausnahmen: Windenergie an Land unter 750 kw Solaranlagen unter 750 kw Biomasseanlagen unter 150 kw
14 AUSSCHREIBUNGSUMFANG 01. Mai MW Wind PV Biomasse/ Biogas 01. August November 2017 Ab x 200 MW (1.2., 1.6., 1.10.) 150 MW am MW MW 4 x 700 MW (1.2., 1.5., 1.8., 1.10.)
15 BEKANNTMACHUNG BNetzA macht Ausschreibung frühestens 8 Wochen und spätestens 5 Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin auf ihrer Internetseite bekannt mit Angaben über Gebotstermin Ausschreibungsvolumen Höchstwert Formatvorgaben etc.
16 FORMVORGABEN STRENGE VORGABEN 30 EEG 2017 Beispiele: Gebotsmenge in kw ohne Nachkommastelle Gebotswert in Cent mit zwei Nachkommastellen Standort, Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flurstück Übertragungsnetzbetreiber
17 FORMVORGABEN STRENGE VORGABEN 30 EEG 2017 Beispiele: Gebotsmenge in kw ohne Nachkommastelle Gebotswert in Cent mit zwei Nachkommastellen Standort, Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flurstück Übertragungsnetzbetreiber 3,2 MW oder 210,5 kw ebenso unzulässig wie 14,8 ct Bayernwerk, Edis, Avacon etc. ist falsch!
18 ÜBERTRAGUNGS- NETZBETREIBER Tennet TSO 50 Hertz Transmission Amprion TransnetBW
19 MEHRERE GEBOTE DURCH GLEICHEN BIETER? Zulässig, aber nur für unterschiedliche Anlagen! Gebote müssen dann nummeriert sein und eindeutig kennzeichnen, welche Nachweise zu welchem Gebot gehören!
20 FORMATVORGABEN Formulare BNetzA müssen benutzt werden! Gebote müssen spätestens am jeweiligen Gebotstermin zugegangen sein! Sicherheit muss bis zum jeweiligen Gebotstermin geleistet sein!
21 SICHERHEIT Wind: 30 Euro je kw installierter Leistung Biomasse/Biogas: 60 Euro je kw installierter Leistung PV: 50 Euro je kw installierter Leistung (Erstsicherheit bei Gebotsabgabe: 5 Euro je kw; Zweitsicherheit bei Zuschlag binnen 10 Werktagen: 45 Euro je kw)
22 SICHERHEIT Möglichkeit der Sicherheitsleistung: Zahlung Geldbetrag auf eingerichtetes Verwahrkonto der BNetzA ODER Nicht auf das normale Konto der BNetzA! Muss ALLES gegeben sein! Unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete Bankbürgschaft auf erstes Anfordern durch Kreditinstitut oder Kreditversicherer zugunsten Übertragungsnetzbetreiber ausgestellt
23 Spezielle zusätzliche Vorgaben: Biomasse/Biogas
24 MAXIMALGEBOT BIOMASSE/BIOGAS Neuanlagen: 14,88 ct/kwh in 2017, 1 % Degression pro Jahr In 2018: 14,73 ct/kwh Bestandsanlagen: 16,90 ct/kwh in 2017, 1 % Degression pro Jahr in 2018 maximal: 16,73 ct/kwh maximal aber Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre
25 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Neuanlage darf bei Zuschlag noch nicht in Betrieb sein Genehmigung der Anlage, für die ein Gebot abgegeben wird muss 3 Wochen vor Gebotstermin erteilt sein
26 EXKURS: GENEHMIGUNG Grundsatz: Bestandsanlage hat eine Genehmigung nichts weiter veranlasst ABER AUSNAHME: Bis zur Ausschreibungsvergütung soll noch etwas umgestellt/geändert werden: insbesondere: Leistungszubau/Flexibilisierung Risiko: späterer Zubau möglich, Leistung zählt aber nicht in doppelten Überbau? ggf. noch nicht in die Ausschreibung?
27 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Anlage darf bei Zuschlag noch nicht in Betrieb sein Genehmigung der Anlage, für die ein Gebot abgegeben wird muss 3 Wochen vor Gebotstermin erteilt sein Anlage muss mit erforderlichen Daten 3 Wochen vor Gebotstermin in Anlagenregister gemeldet sein Gebot darf maximal 20 MW beantragen
28 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Gebot muss folgende weitere Nachweise enthalten: Nummer AnlReg., unter der Genehmigung registriert wurde Aktenzeichen Genehmigung und Genehmigungsbehörde mit Anschrift
29 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Gebot muss folgende weitere Nachweise enthalten: Eigenerklärung, dass Bieter Inhaber der Genehmigung ist oder mit dessen Einverständnis teilnimmt Eigenerklärung, dass kein wirksamer Zuschlag aus früherer Ausschreibung für die Anlage besteht
30 Der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren
31 Allgemeine Vorgaben beim Zuschlag
32 AUSSCHLUSS VON GEBOTEN/BIETERN Wenn Anforderungen / Formatvorgaben nicht eingehalten sind, Gebühr nach AusschreibungsgebührenVO nicht geleistet ist, Gebot unzulässig ist (Höchstwert überschreitet etc.), wenn begründeter Verdacht besteht, dass auf dem genannten Standort nicht geplant wird, auf angegebenem Flurstück bereits Anlage in Betrieb ist,
33 AUSSCHLUSS VON GEBOTEN/BIETERN falsche Angaben gemacht oder falsche Unterlagen vorgelegt wurden, bereits Zuschlag für entsprechendes Flurstück in anderer Ausschreibung erteilt wurde, u.v.m.
34 ZUSCHLAG Zulässige Gebote werden sortiert nach Gebotswert, beginnend mit dem Niedrigsten bei identischen Gebotswerten, beginnend mit der geringsten Gebotsmenge Zuschlagsgrenze: letztes Gebot der Ausschreibungsmenge
35 Spezielle Vorgaben bei Zuschlag: Biomasse/Biogas
36 ZUSCHLAG ERLISCHT wenn die Anlage nicht binnen 24 Monaten ab Zuschlag in Betrieb genommen ist Ausnahme: Rechtsbehelf gegen Genehmigung wurde NACH Gebotsabgabe eingelegt und sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung ist angeordnet einmalige Verlängerung durch BNetzA möglich (begrenzt auf Geltungsdauer Genehmigung) Mindestvergütungsdauer läuft spätestens ab 24. Monat ab Zuschlag
37 Besonderheiten bei der Ausschreibevergütung
38 KEINE EIGENSTROM- NUTZUNG ZULÄSSIG Grundsatz: Wer Vergütung über Ausschreibung erhält, darf KEINEN EIGENSTROM nutzen ( 27 a EEG 2017) Ausnahmen: in Anlage selbst oder anderen Anlagen am selben Verknüpfungspunkt zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste in Stunden mit negativen Strompreisen in Stunden des Einspeisemanagements
39 Vorgabe: mind. 400 m Länge, EIGENSTROMNUTZUNG? max. 25 % Ve:rluste F E BHKW Z 2 N Z 1 Alles ist EIGENSTROM! Eigentümer von ALLEM = Landwirt persönlich oder dieselbe Gesellschaft (A GmbH & Co. KG
40 Vorgabe: mind. 400 m Länge, EIGENSTROMNUTZUNG? max. 25 % Ve:rluste F E BHKW Z 2 N Z 1 Nur innerhalb der BGA = Eigenstrom! Eigentümer BGA = GmbH & Co. KG Wohnhaus gehört Landwirt A Stall gehört A & F GbR
41 Vorgabe: mind. 400 m Länge, EIGENSTROMNUTZUNG? max. 25 % Ve:rluste F E BHKW Z 2 N Z 1 Nirgends Eigenstrom keine Personenidentität! Eigentum Gaserzeugung = GmbH & Co.KG Eigentum BHKW = GmbH Wohnhaus gehört Landwirt A Stall gehört A & F GbR
42 Besonderheiten bei der Ausschreibevergütung Biomasse/Biogas
43 BESONDERE ZAHLUNGS- VORAUSSETZUNG BIOGAS KEIN Zahlungsanspruch bei Nichteinhaltung MAISDECKEL Gilt für: Getreidekorn, Mais (Ganzpflanze, Maiskorn- Spindel-Gemisch, Körnermais, Lieschkolbenschrot). Zuschlag 2017, Masseprozent Zuschlag 2019, Masseprozent Zuschlag 2021, Masseprozent
44 BESONDERE ZAHLUNGS- VORAUSSETZUNG KEIN Zahlungsanspruch, soweit Vorgabe: DOPPELTER ÜBERBAU nicht eingehalten: Biogasanlagen erhalten nur für 50 % ihrer installierten Leistung Vergütung, Biomasseanlagen nur für 80 % ihrer installierten Leistung. Wird mehr erzeugt insoweit keine Vergütung! Wichtig: Erzeugung entscheidet, nicht Einspeisung Eigenverbrauch ist insoweit KEINE Lösung!
45 IM GEGENZUG: 40 Euro/kW/Jahr an Flexzuschlag Beispiel: Installierte Leistung 1000 kw, Bemessungsleistung 500 kw, bisher mit 12,8 ct/kwh im Schnitt der letzten 3 Jahre Gebot und Zuschlag bei 12,8 ct Künftig bei 500 kw Einspeiseleistung: 500 kw x 8760 Std. x 12,8 ct/kwh = Euro Zzgl. 40 Euro x 1000 kw = Euro Gesamt: = 13,71 ct/kwh im Schnitt
46 BESONDERHEITEN BEI ABFALLANLAGEN: Auszahlungsgrenze 1: Durchschnitt der letzten 3 Jahre Abgestellt wird auf die 3 vollen Jahre VOR der Teilnahme an der Ausschreibung. Gebot kann bis zum Höchstgebot abgegeben werden, gleichwohl wird nur bis zu diesem Durchschnitt ausgezahlt. Auszahlngsgrenze 2: Bioabfallanlagen Wer überwiegend Bioabfälle aus den AVV , und einsetzt, erhält nur 14,88 ct/kwh bis 500 kw und 13,05 ct/kwh bis 20 MW
47 BESONDERHEIT: GÄRRESTLAGER Ab dem Wechsel in die Ausschreibungsvergütung gilt die Anlage als NEU-Anlage nach dem EEG 2017 Vorgaben EEG 2017 sind einzuhalten, Insbesondere: 150 Tage Verweilzeit im hydraulischen System + an Gasverwertung angeschlossen Ausnahme: es werden mindestens 90 % aus AVV , und eingesetzt
48 WICHTIGE TIPPS Es gibt sehr viele (formale) Vorgaben für die (erfolgreiche) Teilnahme an einer Ausschreibung Hier muss punktgenau gearbeitet werden! Viele Vorgaben für die Ausschreibung alle einhalten!
49 Wann soll die Bestandsanlage in die Ausschreibung?
50 VORÜBERLEGUNG: WANN MUSS ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG? Vorgabe Gesetz: Nach Zuschlag darf frühestens nach dem 13. und muss spätestens bis zum 36. Kalendermonat gewechselt sein
51 RICHTIGER ZEITPUNKT BGA 1: Vergütung 21 ct bis BGA 2: Vergütung 21 ct bis ZU- SCHLAG Möglicher Wechselzeitraum Vergütungshöhe: maximal 16,73 ct/kwh (wie geboten)
52 VORÜBERLEGUNG: WANN MUSS ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG? Vorgabe Gesetz: Nach Zuschlag darf frühestens nach dem 13. und muss spätestens bis zum 36. Kalendermonat gewechselt sein Vergütungsende anfangen Vergütungsende anfangen Vergütungsende anfangen
53 ZEITPUNKT: ABFALLANLAGEN Maximalgebot: 16,73 ct in 2018, ABER: Maximal Durchschnitt der letzten 3 Jahre! Hauptproblem Abfallanlage geringe Durchschnittsvergütung keine Flexprämie oft kein Formaldehydbonus oft kein KWK-Bonus
54 ABFALLANLAGEN Beispiel: Abfall-BGA 500 kw nur mit Grundvergütung (150 kw: 11,67; 500 kw: 10,23 ct) mit Laufzeitende 2021 Bisheriger Durchschnitt 10,66 = Maximalgebot Idee: 2018 nicht ausschreiben, sondern optimieren: jetzt Formaldehydbonus, jetzt Gärrestaufbereitung, jetzt Flex mit 1 MW Durchschnitt = 15,76
55 OPTIMIERUNG VON ABFALL- BGA: Formaldehydbonus 1 ct/kwh bis 500 kw Neuer Grenzwert ab : 20 mg bei zeitgleicher Einhaltung NOx-Grenzwerte KWK-Bonus: EEG 2004 (2004 bis 2008): 2 ct/kwh für jede sinnvolle Wärmenutzung EEG 2009 (2009 bis 2011): 3 ct/kwh (Degression!) für Ersatz fossiler Energie oder Positivliste EEG 2000: wie 2009, aber nur bis 500 kw anteilig
56 OPTIMIERUNG VON ABFALL- BGA: Flexibilisierung: Beispiele Flexprämie bei 500 kw Bestand/ Bemessungsleistung: Zubau 500 kw Flexprämie Euro netto/jahr Zubau 1 MW Flexprämie Euro netto/jahr Zubau 1,5 MW Flexprämie Euro netto/jahr
57 OPTIMIERUNGSBEISPIEL Bisher 500 kw, Durchschnitt 10,66 ct/kwh = Grundvergütung: Euro Jetzt: Formaldehydbonus = plus Euro Jetzt für 300 kw 2,7 ct KWK-Bonus = Euro Jetzt 1 MW Zubau an Flex = GESAMT: Durchschnitt: 15,51 ct/kwh
58 ABFALLANLAGEN Problem bei Abfallanlagen: ausgezahlt wird maximal der Durchschnitt der letzten 3 Jahre! Bisheriger Durchschnitt bis Ende 2017: 10,66 ct Durchschnitt seit 2018: 15,51 ct/kwh Ausschreibung in 2018: maximal 10,66 ct/kwh 2019: (10,66+10,66+15,51)/3 = 12,27 ct/kwh 2020: (10,66+15,51+15,51)/3 = 13,89 ct/kwh 2021: 15,51 ct/kwh Problem: Laufzeitende 2021, Umstieg dann erst Ende 2022 möglich Stillstand!
59 RICHTIGER ZEITPUNKT Vergütungsende ZU- SCHLAG Möglicher Wechselzeitraum
60 ABFALLANLAGEN Bisheriger Durchschnitt bis Ende 500 kw 2017: = Mehrerlöse/Jahr: 10,66 ct Durchschnitt seit 2018: 15,51 ct/kwh Bei 13,89 statt 10,66 und Euro netto Ausschreibung in 2018: maximal 10,66 ct/kwh 2019: (10,66+10,66+15,51)/3 = 12,27 ct/kwh 2020: (10,66+15,51+15,51)/3 = 13,89 ct/kwh 2021: 15,51 ct/kwh
61 Idee: Satelliten-BHKW zu Bestands-Abfallanlage?
62 EIGENSTÄNDIGKEIT SATELLIT F N E F BHKW BHKW 1. Ausreichende räumliche Trennung 2. Eigenständiges Betriebskonzept i.d.r. Erschließung sinnvolle Wärmesenke Satellit ist eigenständige Anlage!
63 SATELLIT ZU ABFALLANLAGE? F E N F Idee: Neuer SAT-Standort mit Ausschreibung: 14,73 ct Maximalgebot BHKW BHKW Inbetriebnahme: 2000 Vergütungsende: 2020 BHKW
64 ÜBERLEGUNGEN SATELLIT Kosten Genehmigung gering, Risiko gering: Umsetzung nur bei Zuschlag Fördermöglichkeit für Mikrogasleitung prüfen! Evtl. höhere Vergütung als bisher an BGA! Nochmals 20 Jahre (plus evtl. 10 Folgeausschreibung) Problem: Satellit muss doppelt überbaut sein. Problem: Fermenterbeheizung, Hygienisierung evtl. Biomethan-Ausschreibung?
65 WICHTIGE TIPPS Abfall-BGA: Erst Durchschnittsvergütung erhöhen, dann in die Ausschreibung! Satelliten-Standort prüfen! Abfallanlagen: SAT und Zeitpunkt prüfen!
66 WICHTIGE TIPPS Abfall-BGA: Erst Durchschnittsvergütung erhöhen, dann in die Ausschreibung! Satelliten-Standort prüfen! Abfallanlagen: SAT und Zeitpunkt prüfen!
67 Exkurs: Modernisierung statt Ausschreibung?
68 EXKURS: MODERNISIERUNG? Vor EEG 2009 galt Modernisierungsregelung: Wurde nach erster Inbetriebnahme nochmals so viel investiert, dass mehr als 50 % der fiktiven Neuherstellungskosten erreicht wurden Folge GESAMTANLAGE hat neues Inbetriebnahmejahr erhalten
69 EXKURS: MODERNISIERUNG? Beispiel: Inbetriebnahme 1995 (120 kw, F + E); in 2007 Zubau BHKW (360 kw), N, E Gutachter muss ermitteln, was investiert wurde Euro Gutachter muss ermitteln, was Anlage zu NEUPREISEN in 2007 insgesamt wert wäre 1,8 Mio. FAZIT 52,77 % Anlage erhält Inbetriebnahmejahr 2007
70 EXKURS: MODERNISIERUNG? Kann das heute noch geltend gemacht werden? JA, wenn die Investitionen VOR waren! Problem: Vergütungssätze sinken ab wg. Degression mit Netzbetreiber klären, wie lange hier Rückabwicklung erfolgen soll (i.d.r. laufendes Jahr, ggf. Vorjahr)
71 EXKURS: MODERNISIERUNG? Vorteile Modernisierung: 1. Laufzeitverlängerung gegenüber vorher länger höhere Vergütung, später in die Ausschreibung 2. Bonusoptimierung deutlich besser möglich: Anlage kann in Trockenfermentationsbonus wechseln Anlage kann 2 ct-kwk-bonus geltend machen
72 EXKURS: MODERNISIERUNG? Vorsicht: Wann darf nicht modernisiert werden? Wenn Zündstrahler mit fossilem Zündstrahl in 2007 oder 2008 genutzt wurden, darf allenfalls bis Ende 2006 eine Modernisierung angegangen werden Sonst: Inbetriebnahmejahr 2007 oder 2008, fossiler Zündstrahl war nur bei Inbetriebnahme bis zulässig unzulässige Mischfeuerung NawaRo-Bonus weg, Vergütung zurückzahlen
73 WICHTIGE TIPPS Prüfen: Haben Sie nach der Erstinbetriebnahme und vor in die Anlage investiert? Falls ja: Prüfen, ob neues IB- Jahr möglich!
74 FAZIT Es gibt viele Möglichkeiten nur wer sie aktiv angeht, kann sie nutzen!
75 Kein Vortrag ersetzt eine individuelle Beratung Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei!
76 KONTAKT Telefon: Kennen Sie unseren monatlichen Newsletter? Gleich anmelden und regelmäßig gratis Rechtstipps erhalten! Jetzt neu: Kostenlose Lernvideos auf unserem YouTube Kanal gleich abonnieren, um keine rechtlichen Änderungen zu verpassen! Aktuelle Infos auch auf Facebook
77 Anwalts-Team Susanne Lindenberger Rechtsanwältin Susanne Bausch Rechtsanwältin Dr. Helmut Loibl Leitender Partner Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marc Bruck Rechtsanwalt Christian Wenzel Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Carolina Gierisch Rechtsanwältin Alexandra Engel Rechtsanwältin
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