A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
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1 AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2005 HANNOVER, 20. OKTOBER 2005 NR. 3 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover Landeshauptstadt Hannover B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN 1. Stadt BURGDORF 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze 29 in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) 5. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung 34 der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung) 2. Stadt GEHRDEN 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gehrden Stadt HEMMINGEN 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hemmingen Stadt NEUSTADT AM RÜBENBERGE Rechtsverordnung der Stadt Neustadt a. Rbge. über die Öffnung der Neustädter Geschäfte 40 im Bereich der Kernstadt am 27. November Stadt PATTENSEN 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Pattensen für das Haushaltsjahr Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und Inhaber von Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) 41 27
2 6. Stadt SEHNDE Bekanntmachung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Grundschule Ilten im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde gemäß 6 (5) BauGB 42 Bekanntmachung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich 43 Wasseler Weg im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde gemäß 6 (5) BauGB Bekanntmachung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich 44 Hinter den Höfen Nordwest im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde gemäß 6 (5) BauGB Bebauungsplan Nr. 723 Grundschule Ilten, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde Gemeinde UETZE 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte 46 der Gemeinde Uetze vom 10. Sept. 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom Bekanntgabe des Beschlusses über die Jahresrechnung sowie über die Entlastung des Bürgermeisters 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt WUNSTORF Rechtsverordnung über die Öffnung der Geschäfte in der Stadt Wunstorf 47 anlässlich der Eröffnung des Weihnachtsmarktes 10. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten 48 in der Stadt Wunstorf (ParkGO) 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wunstorf 48 (Friedhofsgebührensatzung) vom 3. Dezember 2003 C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Zweckverband Leine-Volkshochschule Nachtrags-Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover 50 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
3 A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover Landeshauptstadt Hannover B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN 1. Stadt BURGDORF 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) vom (Amtsblatt für den Landkreis Hannover, Nr. 53 vom ), zuletzt geändert durch die Satzung vom (Amtsblatt für die Region Hannover, Nr. 27 vom ) wird wie folgt geändert: Das Straßenverzeichnis erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover in Kraft. Burgdorf, den STADT BURGDORF Bamann Bürgermeister Straßenverzeichnis (als Anlage zu 1, 2 und 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf vom ) Stadtteil Beinhorn Alte Schanze Am Brink Kastanieneck Oldhorster Moor Kernstadt Burgdorf Albrecht-Thaer-Weg Allerstraße ohne Stichweg Allerstraße Stichweg 25,27,29,31,33,35 Alt Ahrbeck (Hausnr. 4-9) bzw. Bahn Am Bösselberg Am Brandende (zwischen Bahnhofstr. und Klaukengasse einschl. Fußgängerzone) Am Buchenhof Am Dornbusch Am Eschenhof Am Försterberg (zwischen Raabeweg und Geh-/Radweg) Am Försterberg (zwischen Wendehammer und Uetzer Straße) Am Gümmekanal Am Güterbahnhof Am Heidberg Am Kahlen Lehn Am Katasteramt Am Kieswerk Am Nassen Berg Am Rickenfeld Am Sägewerk Am Sande Am Schrebergarten Amselstraße Am Wall (Fußgängerzone zwischen Kl. Bahnhofstr. und Wallstr.) Am Wasserturm Am Westende An der Bleiche An der Königsberger Str. An der Mösch Arndtstraße Auegrund Auf dem Ratskamp Bahnhofstraße Baltrumweg Beatenbergstraße Beckstraße Beethovenstraße Bergstraße Berliner Ring Birkenweg Birkhuhnweg Blücherstraße Blumenweg Böhmeweg Bonhoefferweg Borkumweg Brahmsstraße Braunschweiger Straße 29
4 Kernstadt Burgdorf Breslauer Straße Bromberger Straße Brüder-Grimm-Weg Bürgerweg Calbenser Straße Cranachstraße Dachsweg Dachtmisser Weg (zwischen Osttangente und Plantagenweg) Dachtmisser Weg (zwischen Friederikenstraße und Osttangente) Dammgartenfeld Dammgartenstraße Danziger Straße Delpstraße Depenauerweg De-Steeg-Weg Die Alten Gärten Dierener Straße Dietrichstraße Drei Eichen Dresdener Straße Drosselstraße Duderstädter Weg Dürerplatz Eichendorffstraße Eichengrund Elchweg Ellerngrund Elserstraße Emmentaler Straße Erlenweg Eseringer Straße Falkenhorst Fasanenweg Feldstraße Fichtestraße Finkenweg Föhrenkamp Friederikenstraße Fröbelweg Fuchsweg Gartenstraße Gärtnerweg Geibelstraße Georg-Wilhelm-Weg Gerh.-Hauptm.-Platz Gerickestraße Geschwister-Scholl-Weg Ginsterweg Goerdelerstraße Goethestraße Grenzstraße (zwischen Im Langen Mühlenfeld und Friederikenstraße) Grenzstraße (zwischen Im Langen Mühlenfeld und Sorgenser Str.) Grünewaldstraße Grupenstraße Gutenbergstraße Habichtshorst Hammeweg Hannoversche Neustadt Hans-Sachs-Weg Harm-Wulf-Straße Hasenheide Kernstadt Burgdorf Hauffstraße Hebbelstraße Heeßeler Damm Heeßeler Kirchweg Heiligenbeiler Straße Heinrichstraße Hirtenweg Höhenweg Hölderlinstraße Hoher Kamp Holbeinstraße Holzwiesen Hülptingser Weg Humboldtstraße Im Grenzacker Im Hagenfeld Im Jägerfeld Im Kreitwinkel Im Langen Mühlenfeld Immenser Landstraße Immenser Straße Im Radhop Im Stillen Winkel Im Wiesengrund Iseweg Jahnstraße Juistweg Kantstraße Kellengasse Keplerweg Klaukengasse Klaus-Groth-Weg Kleine Bahnhofstraße (zwischen Am Brandende und Bahnhofstraße) Kleine Bahnhofstraße (zwischen Marktstraße und Am Brandende) Kleine Bahnhofstraße (zwischen Hannoversche Neustadt und Am Wall) Kleine Bergstraße Kleiner Brückendamm Kleiststraße Knickstraße Königsberger Straße Körnerstraße Kreuzbruch Kronenkamp Kurzer Weg Lachteweg Langeoogstraße Laubenweg Läuferweg Lehrter Straße (zwischen Schillerslager Str. und Birkhuhnweg) Lehrter Straße (zwischen Birkhuhnweg und B 443) Leibnizweg Leinemannweg Leipziger Straße Lerchenstraße Lessingstraße Leuschnerstraße Liebermannstraße Liebigstraße Lindenweg Lippoldstraße 30
5 Kernstadt Burgdorf Louisenstraße Lüneburger Straße Magdalenenweg Marktstraße Marris-Mühlenweg (zwischen Lerchenstraße und Höhenweg einschl. Stichweg) Marris-Mühlenweg (zwischen Schillerslager Str. und Lerchenstraße) Meisenweg (zwischen Marris-Mühlenweg und Finkenweg) Memeler Straße Milanweg Martin-Luther-Weg Minnenstraße Misdroyer Straße Mittelstraße Mönkeburgstraße (zwischen B 188 und Lippoldstraße Einmündung Nord) Mönkeburgstraße (zwischen Lippoldstraße Einmündung Nord und B 443 Westseite und B 443 Ostseite bis Lehrter Straße) Mörickeweg Moorstraße (zwischen Schillerslager Str. und Am Heidberg) Mozartstraße Mühlenstraße Münchhausenstieg Nachtigallenweg Neue Torstraße Neuwerkweg Niedersachsenring Nordstraße Norderneystraße Örtzeweg Ortbruch Ostlandring Okerweg Papenkamp Paradiesweg Peiner Weg (zwischen Uetzer Str. und Ostlandring) Peiner Weg (zwischen Ostlandring und Leipziger Straße) Petersstraße Poststraße Prinzhornweg Raabeweg Raiffeisenstraße Rathausstraße Reichweinstraße Retschystraße Reuterstraße Rhedener Straße Richard-Wagner-Straße Rohrwiesen Rolandstraße Rubensplatz Rübezahlweg Rückertstraße Saarstraße Kernstadt Burgdorf Sackstraße Scharlemannstraße Scharhörnweg Scharnhorststraße Schillerslager Landstraße Schillerslager Straße Schillerstraße Schloßstraße Schmiedestraße Schopenhauerstraße Schulstraße (zwischen Gartenstr. und Wackenroder Weg) Schulstraße (zwischen Hann. Neustadt und Gartenstraße) Schützenweg (Schloßstr. bis zur Aue einschl. Stichweg) Schützenweg (zwischen Marktstr. und Schloßstr.) Schwüblingser Weg Senator-Hilmer-Straße Sorgenser Grundweg (vom Celler Tor bis Wasserwerk) Sorgenser Straße Sperbergasse Sperlingsweg (zwischen Finkenweg und Marris-Mühlenweg) Spittaplatz (einschl. Fußgängerzone u. Kirche, Rathaus III, Schloss) Spiekeroogweg Sprosserweg Stauffenbergstraße Steinkamp Steinwedeler Kirchweg Steinwedeler Straße Stettiner Straße Stieglitzweg Sudetenstraße Tappenstraße Tennisweg (zwischen Lehrter Str. bis B 443) Theodor-Storm-Straße Theodorstraße Tiefenwiesenweg (zwischen V.d.Hann.Tor bis Ende Bebauung) Uetzer Straße Uhlandstraße Uhlenflucht Velper Straße Vor dem Braunschweiger Tor Vor dem Celler Tor Vor dem Hann. Tor (zwischen Marktstraße und Rolandstraße) Vor dem Hann. Tor (zwischen Rolandstraße und Bahn) Wacholderweg Wackenroderweg Wächterstieg Wallgartenstraße (zwischen Gartenstr. und Heinrichstr.) 31
6 Kernstadt Burgdorf Wallgartenstraße (zwischen Gartenstr und Hann. Neustadt) Wallstraße Warneckeweg Wasserwerksweg Wangeroogeweg Welfenweg Werwolfsweg Weserstraße Wilhelm-Busch-Straße Wilhelm-Henze-Weg Wilhelmstraße (und Fußgängerzone) Willersgasse (zwischen Mittelstr. und Marktstraße) Willersgasse (zwischen Mittelstr. und Schmiedestr.) Windmühlenstraße Witzlebenstraße Wolliner Straße Wümmeweg Wundramweg Zilleweg Zintener Straße Stadtteil Dachtmissen Am Mittelfeld (zwischen Salzstraße und Sandkuhlenweg) Am Vorwerk (zwischen Salzstraße und Sandkuhlenweg) An der Masch (zwischen Salzstraße bis Ende Bebauung) Bremerweg Kellermeyerweg Salzstraße (zwischen den Ortstafeln) Sandkuhlenweg Stadtteil Heeßel Ahrbergenweg (zwischen Dorfstraße bis Ende Bebauung) Büchenweg Burgweg Dorfstraße (bis Ende Bebauung) Eickhoop Heisterkampsweg Im Dorfsfeld Im Paulsfeld Kolshorner Weg (bis Ende Bebauung) Kurzer Hoop Moormühlenweg (bis Ende Bebauung) Rohrkampsweg (ab Tiefenauweg bis Ende der Bebauung) Rohrkampsweg (zwischen Dorfstraße und Tiefenauweg) Schafmarkweg Stadtteil Heeßel Tiefenauweg Weizenkamp Wiesenkamp Stadtteil Hülptingsen Am Walkenmühlenfeld (zwischen V.d.Höfen und An der Schäferbrücke) An der Schäferbrücke (ab Am Walkenmühlenfeld bis Ende Bebauung) Beerbuschweg Färberstraße Grafhornweg Hühnergarten Im Felde Leineweberstraße Lohgerberstraße Rotdornstraße (ab Zur Papenkuhle bis Ende Bebauung) Tuchmacherweg Vor den Höfen (zwischen den Ortstafeln) Wollenweberstraße Zur Papenkuhle Stadtteil Otze Am Friedhof Am Lindenbrink Am Speicher Barnackersweg Barwersweg Beekgarten Berghop Bruchsweg Burgdorfer Straße (zwischen den Ortstafeln) Celler Heide Celler Weg (vom Freiengericht bis Haus-Nr. 9 und Wendehammer nördl. Stichweg) Celler Weg (ab Haus-Nr. 9 bis Bebauungsende und nördlicher Stichweg) Demmoor Engelsche Wiesen Flaatmoor Freiengericht Freiengericht - Hessenweg Verbindungsweg Giesenwinkel Heeg Hessenweg (ab Worthstraße bis Ende Bebauung) Hessenweg (zwischen Freiengericht und Worthstraße) Kapellenweg (zwischen Burgdorfer Straße und Lindenbrink) Kapellenweg/Bachsteig Kirchberg Kronsberg (bis Bebauungsende) 32
7 Stadtteil Otze Lehmkuhlenweg (bis Bebauungsende) Loheweg Maschdamm (von Beekgarten bis Brücke Hechtgraben) Maschdamm (zwischen Freiengericht und Beekgarten) Meerfeld Meinackersgrund Müsseweg Rehmweg Röhnweg Schwarzer Berg Spröselberg Varrel Weferlingser Weg (zwischen Heeg und Ende Bebauung) Weferlingser Weg (zwischen Heeg und Bahn) Worthstraße Wullbeck Stadtteil Ramlingen-Ehlershausen Ahornallee (ab Akazienweg bis Bebauungsende) Akazienweg bis Sportplatz Alte Bundesstraße (zwischen Bahn und Schützenhaus) Alte Bundesstraße (zwischen Bahn und Ortstafel) Alte Heerstraße (zwischen Ramlinger Str. und Waldstraße) Am Braunen Hirsch Am Fuhrenkamp bis Ende Bebauung Am Hütteberg (zwischen Ramlinger Straße und Bussardweg) Am Hütteberg (zwischen Bussardweg und B 3) Am Sandberge Bachstraße Buchenweg Bussardweg Buschriede Carl-Ehlers-Straße Celler Heide (zwischen Rotweg und Röhndamm) Dohlenweg Dragonerweg Edental (zwischen Ramlinger Straße und Weidendamm) Edental ab Weidendamm bis Gemarkungsgrenze Ehlershäuser Weg Eichelhäherweg Eichhornstraße Elsternstieg Eulenkamp Gehrbergsweg Goldkuhle Grashöfe Grimbartschlucht Stadtteil Ramlingen-Ehlershausen Grüne Allee Hamsterbau Händelstraße Haselweg Haydnstraße Heideweg Hermelinstraße Husarenweg Imhof Im Sonneneck Jägerstraße Kiebitzweg Kiefernweg Krähenwinkel Kolberger Straße Liegnitzer Straße Luchsweg Marderstraße Masurenstraße Messenberg (zwischen Ortstafel und Grüne Allee) Nelkenweg Pahlberg Parkstraße Paul-Lincke-Weg Posener Straße Ramlinger Straße (zwischen Ortstafel und Bahn) Ratsweg Reiherstieg Rehsprung Röhndamm Rominter Weg Rosengasse Rotkehlchenweg Schnepfenstieg Schwalbenweg Schwarzenbergsfeld Tannengrund Tilsiter Straße Trakehnerweg (ohne Stichweg) Trakehnerweg (Stichweg) Tulpenweg Vizestraße Waldstraße Weidendamm Wieselweg Wildwechsel Zunftweg Zwischen den Alleen Stadtteil Schillerslage Alter Dorfteich Am Bergfeld Ambossweg Am Lahkamp Auf der Heide Buchweizenfeld und Stichwege Engenser Straße (zwischen Zollstraße bis Ende Grundstück Munstermann) Engenser Straße (ab Grundstück Munstermann bis Ortstafel) Flachsfeld Hanffeld Heckendamm Heutrift 33
8 Stadtteil Schillerslage Hinter den Höfen (zwischen Heckendamm und Alter Dorfteich) Hornweg Im Dorfe Klein Schillerslage außer K 120 Rapsfeld (zwischen Sprengelstraße und Flachsfeld) Rapsfeld (ab Flachsfeld bis landwirtschaftl. Weg) Sprengelstraße Zollstraße (Reinigung nur auf der Nordseite westlich der B 443 bis Bushaltestelle, östl. der B 443 bis Hornweg) Stadtteil Sorgensen Am Dorfe An der Schule Demmoor Hauptstraße Kreisbahnstraße (von Hauptstraße bis OT) Otzer Landstraße Plantagenweg (zwischen Hauptstraße und Riethornweg) Plantagenweg (zwischen Riethornweg und Dachtmisser Weg) Riethornweg (von Hauptstraße bis Am Walde) außer Neubaugebiet-Stichwege Riethornweg (Neubaugebiet-Stichwege) Siedlerweg Tweegden Stadtteil Weferlingsen Dammbruch bis Otze Dorfwiesen (bis Ende Bebauung - Brücke) Gerätehausweg Hänigser Straße (ab Obershagener Straße bis Ende Bebauung - Ortstafel) Hastraweg Hinterstraße Obershagener Straße (zwischen den Ortstafeln) Rieheweg (bis Ende Bebauung) Scheibenbier Stockwiesen 5. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung) Aufgrund der 54 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Neubekanntmachung vom (Nds. GVBl. S. 9) und des 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 359) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung am für das Gebiet der Stadt Burgdorf folgende Verordnung erlassen: Artikel I Die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung) vom (Amtsblatt für den Landkreis Hannover, Nr. 6 vom ), zuletzt geändert durch die Verordnung vom (Amtsblatt für die Region Hannover, Nr. 27 vom ) wird wie folgt geändert: 1. Das Straßenverzeichnis nach 1 Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungssatzung erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung. 2. Der 2 Abs. 3 c erhält folgend Fassung: Reinigungsklasse 2 14-tägige Reinigung einschließlich Winterdienst in den Straßen, Wegen und Plätzen, die in dem als Anlage beigefügten Straßenverzeichnis in die Reinigungsklasse 2 eingestuft sind; 3. Im 4 wird jeweils Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) durch Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover in Kraft. Burgdorf, den STADT BURGDORF Bamann Bürgermeister 34
9 Straßenverzeichnis (als Anlage zu 2 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf vom ) Stadtteil Beinhorn Alte Schanze Am Brink Kastanieneck Oldhorster Moor Kernstadt Burgdorf Albrecht-Thaer-Weg Allerstraße ohne Stichweg Allerstraße Stichweg 25, 27, 29, 31, 33, 35 Alt Ahrbeck (Hausnr. 4-9) bzw. Bahn Am Bösselberg Am Brandende (zwischen Bahnhofstr. und Klaukengasse einschl. Fußgängerzone) Am Buchenhof Am Dornbusch Am Eschenhof Am Försterberg (zwischen Raabeweg und Geh-/Radweg) Am Försterberg (zwischen Wendehammer und Uetzer Straße) Am Gümmekanal Am Güterbahnhof Am Heidberg Am Kahlen Lehn Am Katasteramt Am Kieswerk Am Nassen Berg Am Rickenfeld Am Sägewerk Am Sande Am Schrebergarten Amselstraße Am Wall (Fußgängerzone zwischen Kl. Bahnhofstr. und Wallstr.) Am Wasserturm Am Westende An der Bleiche An der Königsberger Str. An der Mösch Arndtstraße Auegrund Auf dem Ratskamp Bahnhofstraße Baltrumweg Beatenbergstraße Beckstraße Beethovenstraße Bergstraße Berliner Ring Birkenweg Birkhuhnweg Blücherstraße Blumenweg Böhmeweg Bonhoefferweg Borkumweg Kernstadt Burgdorf Brahmsstraße Braunschweiger Straße Breslauer Straße Bromberger Straße Brüder-Grimm-Weg Bürgerweg Calbenser Straße Cranachstraße Dachsweg Dachtmisser Weg (zwischen Osttangente und Plantagenweg) Dachtmisser Weg (zwischen Friederikenstraße und Osttangente) Dammgartenfeld Dammgartenstraße Danziger Straße Delpstraße Depenauerweg De-Steeg-Weg Die Alten Gärten Dierener Straße Dietrichstraße Drei Eichen Dresdener Straße Drosselstraße Duderstädter Weg Dürerplatz Eichendorffstraße Eichengrund Elchweg Ellerngrund Elserstraße Emmentaler Straße Erlenweg Eseringer Straße Falkenhorst Fasanenweg Feldstraße Fichtestraße Finkenweg Föhrenkamp Friederikenstraße Fröbelweg Fuchsweg Gartenstraße Gärtnerweg Geibelstraße Georg-Wilhelm-Weg Gerh.-Hauptm.-Platz Gerickestraße Geschwister-Scholl-Weg Ginsterweg Goerdelerstraße Goethestraße Grenzstraße (zwischen Im Langen Mühlenfeld und Friederikenstraße) Grenzstraße (zwischen Im Langen Mühlenfeld und Sorgenser Str.) Grünewaldstraße Grupenstraße Gutenbergstraße Habichtshorst Hammeweg Hannoversche Neustadt Hans-Sachs-Weg 35
10 Kernstadt Burgdorf Harm-Wulf-Straße Hasenheide Hauffstraße Hebbelstraße Heeßeler Damm Heeßeler Kirchweg Heiligenbeiler Straße Heinrichstraße Hirtenweg Höhenweg Hölderlinstraße Hoher Kamp Holbeinstraße Holzwiesen Hülptingser Weg Humboldtstraße Im Grenzacker Im Hagenfeld Im Jägerfeld Im Kreitwinkel Im Langen Mühlenfeld Immenser Landstraße Immenser Straße Im Radhop Im Stillen Winkel Im Wiesengrund Iseweg Jahnstraße Juistweg Kantstraße Kellengasse Keplerweg Klaukengasse Klaus-Groth-Weg Kleine Bahnhofstraße (zwischen Am Brandende und Bahnhofstraße) Kleine Bahnhofstraße (zwischen Marktstraße und Am Brandende) Kleine Bahnhofstraße (zwischen Hannoversche Neustadt und Am Wall) Kleine Bergstraße Kleiner Brückendamm Kleiststraße Knickstraße Königsberger Straße Körnerstraße Kreuzbruch Kronenkamp Kurzer Weg Lachteweg Langeoogstraße Laubenweg Läuferweg Lehrter Straße (zwischen Schillerslager Str. und Birkhuhnweg) Lehrter Straße (zwischen Birkhuhnweg und B 443) Leibnizweg Leinemannweg Leipziger Straße Lerchenstraße Lessingstraße Leuschnerstraße Liebermannstraße Kernstadt Burgdorf Liebigstraße Lindenweg Lippoldstraße Louisenstraße Lüneburger Straße Magdalenenweg Marktstraße Marris-Mühlenweg (zwischen Lerchenstraße und Höhenweg einschl. Stichweg) Marris-Mühlenweg (zwischen Schillerslager Str. und Lerchenstraße) Meisenweg (zwischen Marris-Mühlenweg und Finkenweg) Memeler Straße Milanweg Martin-Luther-Weg Minnenstraße Misdroyer Straße Mittelstraße Mönkeburgstraße (zwischen B 188 und Lippoldstraße Einmündung Nord) Mönkeburgstraße (zwischen Lippoldstraße Einmündung Nord und B 443 Westseite und B 443 Ostseite bis Lehrter Straße) Mörickeweg Moorstraße (zwischen Schillerslager Str. und Am Heidberg) Mozartstraße Mühlenstraße Münchhausenstieg Nachtigallenweg Neue Torstraße Neuwerkweg Niedersachsenring Nordstraße Norderneystraße Örtzeweg Ortbruch Ostlandring Okerweg Papenkamp Paradiesweg Peiner Weg (zwischen Uetzer Str. und Ostlandring) Peiner Weg (zwischen Ostlandring und Leipziger Straße) Petersstraße Poststraße Prinzhornweg Raabeweg Raiffeisenstraße Rathausstraße Reichweinstraße Retschystraße Reuterstraße Rhedener Straße Richard-Wagner-Straße Rohrwiesen Rolandstraße Rubensplatz Rübezahlweg Rückertstraße 36
11 Kernstadt Burgdorf Saarstraße Sackstraße Scharlemannstraße Scharhörnweg Scharnhorststraße Schillerslager Landstraße Schillerslager Straße Schillerstraße Schloßstraße Schmiedestraße Schopenhauerstraße Schulstraße (zwischen Gartenstr. und Wackenroder Weg) Schulstraße (zwischen Hann. Neustadt und Gartenstraße) Schützenweg (Schloßstr. bis zur Aue einschl. Stichweg) Schützenweg (zwischen Marktstr. und Schloßstr.) Schwüblingser Weg Senator-Hilmer-Straße Sorgenser Grundweg (vom Celler Tor bis Wasserwerk) Sorgenser Straße Sperbergasse Sperlingsweg (zwischen Finkenweg und Marris-Mühlenweg) Spittaplatz (einschl. Fußgängerzone u. Kirche, Rathaus III, Schloss) Spiekeroogweg Sprosserweg Stauffenbergstraße Steinkamp Steinwedeler Kirchweg Steinwedeler Straße Stettiner Straße Stieglitzweg Sudetenstraße Tappenstraße Tennisweg (zwischen Lehrter Str. bis B 443) Theodor-Storm-Straße Theodorstraße Tiefenwiesenweg (zwischen V.d.Hann.Tor bis Ende Bebauung) Uetzer Straße Uhlandstraße Uhlenflucht Velper Straße Vor dem Braunschweiger Tor Vor dem Celler Tor Vor dem Hann. Tor (zwischen Marktstraße und Rolandstraße) Vor dem Hann. Tor (zwischen Rolandstraße und Bahn) Wacholderweg Wackenroderweg Wächterstieg Wallgartenstraße (zwischen Gartenstr. und Heinrichstr.) Wallgartenstraße (zwischen Gartenstr. und Hann.Neustadt) Wallstraße Warneckeweg Kernstadt Burgdorf Wasserwerksweg Wangeroogeweg Welfenweg Werwolfsweg Weserstraße Wilhelm-Busch-Straße Wilhelm-Henze-Weg Wilhelmstraße (und Fußgängerzone) Willersgasse (zwischen Mittelstr. und Marktstraße) Willersgasse (zwischen Mittelstr. und Schmiedestr.) Windmühlenstraße Witzlebenstraße Wolliner Straße Wümmeweg Wundramweg Zilleweg Zintener Straße Stadtteil Dachtmissen Am Mittelfeld (zwischen Salzstraße und Sandkuhlenweg) Am Vorwerk (zwischen Salzstraße und Sandkuhlenweg) An der Masch (zwischen Salzstraße bis Ende Bebauung) Bremerweg Kellermeyerweg Salzstraße (zwischen den Ortstafeln) Sandkuhlenweg Stadtteil Heeßel Ahrbergenweg (zwischen Dorfstraße bis Ende Bebauung) Büchenweg Burgweg Dorfstraße (bis Ende Bebauung) Eickhoop Heisterkampsweg Im Dorfsfeld Im Paulsfeld Kolshorner Weg (bis Ende Bebauung) Kurzer Hoop Moormühlenweg (bis Ende Bebauung) Rohrkampsweg (ab Tiefenauweg bis Ende der Bebauung) Rohrkampsweg (zwischen Dorfstraße und Tiefenauweg) Schafmarkweg Tiefenauweg Weizenkamp Wiesenkamp 37
12 Stadtteil Hülptingsen Am Walkenmühlenfeld (zwischen V.d.Höfen und An der Schäferbrücke) An der Schäferbrücke (ab Am Walkenmühlenfeld bis Ende Bebauung) Beerbuschweg Färberstraße Grafhornweg Hühnergarten Im Felde Leineweberstraße Lohgerberstraße Rotdornstraße (ab Zur Papenkuhle bis Ende Bebauung) Tuchmacherweg Vor den Höfen (zwischen den Ortstafeln) Wollenweberstraße Zur Papenkuhle Stadtteil Otze Am Friedhof Am Lindenbrink Am Speicher Barnackersweg Barwersweg Beekgarten Berghop Bruchsweg Burgdorfer Straße (zwischen den Ortstafeln) Celler Heide Celler Weg (vom Freiengericht bis Haus-Nr. 9 und Wendehammer nördl. Stichweg) Celler Weg (ab Haus-Nr. 9 bis Bebauungsende und nördlicher Stichweg) Demmoor Engelsche Wiesen Flaatmoor Freiengericht Freiengericht - Hessenweg Verbindungsweg Giesenwinkel Heeg Hessenweg (ab Worthstraße bis Ende Bebauung) Hessenweg (zwischen Freiengericht und Worthstraße) Kapellenweg (zwischen Burgdorfer Straße und Lindenbrink) Kapellenweg/Bachsteig Kirchberg Kronsberg (bis Bebauungsende) Lehmkuhlenweg (bis Bebauungsende) Loheweg Maschdamm (von Beekgarten bis Brücke Hechtgraben) Maschdamm (zwischen Freiengericht und Beekgarten) Meerfeld Meinackersgrund Stadtteil Otze Müsseweg Rehmweg Röhnweg Schwarzer Berg Spröselberg Varrel Weferlingser Weg (zwischen Heeg und Ende Bebauung) Weferlingser Weg (zwischen Heeg und Bahn) Worthstraße Wullbeck Stadtteil Ramlingen-Ehlershausen Ahornallee (ab Akazienweg bis Bebauungsende) Akazienweg bis Sportplatz Alte Bundesstraße (zwischen Bahn und Schützenhaus) Alte Bundesstraße (zwischen Bahn und Ortstafel) Alte Heerstraße (zwischen Ramlinger Str. und Waldstraße) Am Braunen Hirsch Am Fuhrenkamp bis Ende Bebauung Am Hütteberg (zwischen Ramlinger Straße und Bussardweg) Am Hütteberg (zwischen Bussardweg und B 3) Am Sandberge Bachstraße Buchenweg Bussardweg Buschriede Carl-Ehlers-Straße Celler Heide (zwischen Rotweg und Röhndamm) Dohlenweg Dragonerweg Edental (zwischen Ramlinger Straße und Weidendamm) Edental ab Weidendamm bis Gemarkungsgrenze Ehlershäuser Weg Eichelhäherweg Eichhornstraße Elsternstieg Eulenkamp Gehrbergsweg Goldkuhle Grashöfe Grimbartschlucht Grüne Allee Hamsterbau Händelstraße Haselweg Haydnstraße Heideweg Hermelinstraße Husarenweg Imhof Im Sonneneck Jägerstraße Kiebitzweg Kiefernweg 38
13 Stadtteil Ramlingen-Ehlershausen Krähenwinkel Kolberger Straße Liegnitzer Straße Luchsweg Marderstraße Masurenstraße Messenberg (zwischen Ortstafel und Grüne Allee) Nelkenweg Pahlberg Parkstraße Paul-Lincke-Weg Posener Straße Ramlinger Straße (zwischen Ortstafel und Bahn) Ratsweg Reiherstieg Rehsprung Röhndamm Rominter Weg Rosengasse Rotkehlchenweg Schnepfenstieg Schwalbenweg Schwarzenbergsfeld Tannengrund Tilsiter Straße Trakehnerweg (ohne Stichweg) Trakehnerweg (Stichweg) Tulpenweg Vizestraße Waldstraße Weidendamm Wieselweg Wildwechsel Zunftweg Zwischen den Alleen Stadtteil Schillerslage Alter Dorfteich Am Bergfeld Ambossweg Am Lahkamp Auf der Heide Buchweizenfeld und Stichwege Engenser Straße (zwischen Zollstraße bis Ende Grundstück Munstermann) Engenser Straße (ab Grundstück Munstermann bis Ortstafel) Flachsfeld Hanffeld Heckendamm Heutrift Hinter den Höfen (zwischen Heckendamm und Alter Dorfteich) Hornweg Im Dorfe Klein Schillerslage außer K 120 Rapsfeld (zwischen Sprengelstraße und Flachsfeld) Stadtteil Schillerslage Rapsfeld (ab Flachsfeld bis landwirtschaftl. Weg) Sprengelstraße Zollstraße (Reinigung nur auf der Nordseite westlich der B 443 bis Bushaltestelle, östl. der B 443 bis Hornweg) Stadtteil Sorgensen Am Dorfe An der Schule Demmoor Hauptstraße Kreisbahnstraße (von Hauptstraße bis OT) Otzer Landstraße Plantagenweg (zwischen Hauptstraße und Riethornweg) Plantagenweg (zwischen Riethornweg und Dachtmisser Weg) Riethornweg (von Hauptstraße bis Am Walde) außer Neubaugebiet-Stichwege Riethornweg (Neubaugebiet-Stichwege) Siedlerweg Tweegden Stadtteil Weferlingsen Dammbruch bis Otze Dorfwiesen (bis Ende Bebauung - Brücke) Gerätehausweg Hänigser Straße (ab Obershagener Straße bis Ende Bebauung - Ortstafel) Hastraweg Hinterstraße Obershagener Straße (zwischen den Ortstafeln) Rieheweg (bis Ende Bebauung) Scheibenbier Stockwiesen 39
14 2. Stadt GEHRDEN 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gehrden Aufgrund der 6, 7 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordung (NGO) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Gehrden in seiner Sitzung am folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 11 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Satzungen und Verordnungen (Rechtsvorschriften) sowie der Flächennutzungsplan werden im Gemeinsames Amtsblatt der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover bekannt gemacht. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gehrden, den STADT GEHRDEN Berkefeld Bildhauer Bürgermeister L. S. Stadtdirektor 3. Stadt Hemmingen 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hemmingen Aufgrund der 6, 7 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat in der Stadt Hemmingen in seiner Sitzung am 15. September 2005 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel I In 10 Absätze 1 und 2 werden die Worte Amtsblatt der Region Hannover durch die Worte Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover ersetzt. 4. Stadt NEUSTADT AM RÜBENBERGE Rechtsverordnung der Stadt Neustadt a. Rbge. über die Öffnung der Neustädter Geschäfte im Bereich der Kernstadt am 27. November 2005 Aufgrund des 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) i. V. mit 1 Abs. 1, lfd. Nr. 4.4 der Anlage, der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten vom 18. November 2004 (Nds. GVBl. S. 464) und des 40 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch 80 Abs. 1 des Gesetzes über die Region Hannover vom 05. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348) hat der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. am folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 Anlässlich des Weihnachtsmarktes dürfen die Verkaufsstellen der Neustädter Geschäfte im Bereich der Kernstadt am Sonntag, dem 27. November 2005, von Uhr bis Uhr unter Befreiung von den Vorschriften des 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss geöffnet sein. 2 Die Vorschriften des Nds. Gesetzes über die Feiertage, die Vorschriften des 17 des Ladenschlussgesetzes, die Bestimmungen des Arbeitszeitrechtgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten. Auf die Ordnungswidrigkeitentatbestände des 24 des Ladenschlussgesetzes wird besonders hingewiesen. 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover in Kraft. Neustadt a. Rbge., den STADT NEUSTADT A. RBGE. Uwe Sternbeck Bürgermeister Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Hemmingen, 15. September 2005 STADT HEMMINGEN Schacht-Gaida Bürgermeister 40
15 5. Stadt PATTENSEN 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Pattensen für das Haushaltsjahr 2005 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Pattensen in seiner Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des Nachtrages erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und damit auf neu festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert. Pattensen, STADT PATTENSEN L. S. Griebe Bürgermeister 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes 2005 Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 92 Abs. 2 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderliche Genehmigung ist durch die Region Hannover Der Regionspräsident am unter dem Aktenzeichen /1 (12) erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach dem 86 Abs. 2 Satz 3 der NGO vom 21. Oktober 2005 bis einschließlich 1. November 2005 zur Einsichtnahme im Rathaus (Eingangsbereich), Auf der Burg 1-2, Pattensen, während der Dienststunden öffentlich aus. Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und Inhaber von Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 6 und 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2005 (Nds.GVBl. S. 110) hat der Rat der Stadt Pattensen am folgende 3. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen: Artikel I 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 8 Verdienstausfall, Fahrtkosten, sonstige Kosten (1) Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder sowie nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, einschließlich der Aufwendungen für eine Kinderbetreuung und ihres nachgewiesenen Verdienstausfalles bis zum Höchstbetrag von insgesamt 18,00 je Stunde. Wer ausschließlich einen Haushalt führt und keinen Verdienstausfall geltend macht, hat Anspruch auf Zahlung eines Pauschalstundensatzes in Höhe von 10,00. Artikel II Die Satzung tritt am in Kraft. Pattensen, STADT PATTENSEN Griebe Bürgermeister Pattensen, 20. Oktober 2005 STADT PATTENSEN Der Bürgermeister Griebe 41
16 6. Stadt SEHNDE Bekanntmachung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Grundschule Ilten im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde gemäß 6 (5) BauGB Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Grundschule Ilten beschlossen. Am ist die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Region Hannover, Team Städtebauliche Genehmigungen, zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit dem Bescheid vom (AZ.: /16-9/05) hat die Region Hannover die 15. Änderung genehmigt. Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ergibt sich aus dem abgebildeten Planausschnitt. Quelle: Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Hannover Katasteramt Das Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vor dem zu Ende geführt worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde wirksam. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Grundschule Ilten im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der dazugehörige Erläuterungsbericht können im Rathaus der Stadt Sehnde, Zimmer 204, Nordstraße 21, Sehnde, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes auch Auskunft verlangen. Auf die Möglichkeit, die Verletzung der in 214 (1) BauGB aufgeführten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung beim Zustandekommen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes geltend zu machen, wird hingewiesen. Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes sind dabei gemäß 215 BauGB 1. die Verletzung der in 214 (1) Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sehnde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der obengenannten Vorschriften oder Mängel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Sehnde, STADT SEHNDE Der Bürgermeister Lehrke 42
17 Bekanntmachung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Wasseler Weg im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde gemäß 6 (5) BauGB Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Wasseler Weg beschlossen. Am ist die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Region Hannover, Team Städtebauliche Genehmigungen, zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit dem Bescheid vom (AZ.: /16-11/05) hat die Region Hannover die 20. Änderung genehmigt. Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ergibt sich aus dem abgebildeten Planausschnitt. Quelle: Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Hannover Katasteramt Mit dieser Bekanntmachung wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde wirksam. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Wasseler Weg im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde und der dazugehörige Erläuterungsbericht können im Rathaus der Stadt Sehnde, Zimmer 204, Nordstraße 21, Sehnde, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes auch Auskunft verlangen. Auf die Möglichkeit, die Verletzung der in 214 (1) BauGB aufgeführten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung beim Zustandekommen der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes geltend zu machen, wird hingewiesen. Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes sind dabei gemäß 215 BauGB 1. die Verletzung der in 214 (1) Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sehnde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der obengenannten Vorschriften oder Mängel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Sehnde, STADT SEHNDE Der Bürgermeiseter Lehrke 43
18 Bekanntmachung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hinter den Höfen Nordwest im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde gemäß 6 (5) BauGB Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hinter den Höfen Nordwest beschlossen. Am ist die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Region Hannover, Team Städtebauliche Genehmigungen, zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit dem Bescheid vom (AZ.: /16-10/05) hat die Region Hannover die 19. Änderung genehmigt. Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ergibt sich aus dem abgebildeten Planausschnitt. Quelle: Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Hannover Katasteramt Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vor dem zu Ende geführt worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde wirksam. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hinter den Höfen Nordwest im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde und der dazugehörige Erläuterungsbericht können im Rathaus der Stadt Sehnde, Zimmer 204, Nordstraße 21, Sehnde, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes auch Auskunft verlangen. Auf die Möglichkeit, die Verletzung der in 214 (1) BauGB aufgeführten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung beim Zustandekommen der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes geltend zu machen, wird hingewiesen. Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes sind dabei gemäß 215 BauGB 1. die Verletzung der in 214 (1) Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sehnde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der obengenannten Vorschriften oder Mängel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Sehnde, STADT SEHNDE Der Bürgermeister Lehrke 44
19 Bebauungsplan Nr. 723 Grundschule Ilten, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 723 Grundschule Ilten mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung dazu beschlossen. Im Bauleitplanverfahren ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, da die Schwellenwerte nicht erreicht werden. Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ergibt sich aus dem abgebildeten Planausschnitt. Quelle: Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Hannover Katasteramt Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 723 Grundschule Ilten ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vor dem zu Ende geführt worden. Der Bebauungsplan Nr. 723 Grundschule Ilten mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung dazu liegen vom Tage der Bekanntmachung an im Bauamt der Stadt Sehnde, Nordstraße 21, Sehnde, aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Der Bebauungsplan Nr. 723 Grundschule Ilten wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB kann ein Entschädigungsberechtigter bei Eintritt der in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch schriftlichen Antrag bei der Stadt Sehnde, Nordstraße 21, Sehnde, Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o. g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Entschädigung beantragt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen des Bebauungsplanes ist gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht worden ist. Mängel bei der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ebenfalls innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht worden sind. Die Verletzungen sind gegenüber der Stadt Sehnde geltend zu machen. Der Sachverhalt, der die Verletzungen oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind. Sehnde, STADT SEHNDE Der Bürgermeister Lehrke 45
20 7. Gemeinde UETZE 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Uetze vom 10. Sept. 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Gemeinde Uetze in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif gem. 6 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Uetze erhält folgende Neufassung: Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt je m 2 Nutzfläche: A) Für eine abgeschlossene Wohnung mit Bad/Dusche/WC 2,70 EUR B) Wohnung/Zimmer mit Dusche, WC (außerhalb der Wohnung) 2,45 EUR C) Wohnung/Zimmer mit Gemeinschaftsdusche, Gemeinschafts-WC (außerhalb der Wohnung) 2,15 EUR Zusätzlich werden Nebenkosten für Treppenhaus- und Flurbeleuchtung, Schornsteinreinigung, Müllabfuhr, Wasserverbrauch sowie Kanalbenutzungsgebühr und sonstige Nebenkosten für Gemeinschaftsanlagen in Höhe von monatlich 1,60 /m 2 Nutzfläche erhoben. Artikel II Diese Satzung tritt am 01. November 2005 in Kraft. Uetze, den GEMEINDE UETZE Werner Backeberg Bürgermeister Bekanntgabe des Beschlusses über die Jahresrechnung 2003 sowie über die Entlastung des Bürgermeisters Der Rat der Gemeinde Uetze hat nach 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 29. September 2005 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen und gleichzeitig dem Bürgermeister Entlastung für das jeweilige Haushaltsjahr erteilt. Die vorgenannte Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit den dazu erarbeiteten Stellungsnahmen liegen nach 101 Abs. 2 NGO und 120 Abs. 4 NGO im Anschluss an die Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage - in der Gemeinde Uetze - Team Finanzen -, Marktstraße 9, Uetze, Raum 026, öffentlich aus. Uetze, den 14. Oktober 2004 GEMEINDE UETZE Der Bürgermeister Werner Backeberg 46
21 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Uetze in der Sitzung am 7. Juli 2005 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: 1 Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. dieses Nachtrages erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. 3 Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Uetze, den 7. Juli 2005 GEMEINDE UETZE Werner Backeberg Bürgermeister Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde hinsichtlich der 3 und 4 von der Region Hannover mit Verfügung vom Az (17) - genehmigt. Der 1. Nachtragshaushaltsplan mit allen Anlagen liegt im Anschluss an die Veröffentlichung nach 86 Abs. 2 NGO an sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage zur Einsichtnahme in der Gemeinde Uetze Kämmerei, Marktstraße 9, Uetze, Raum 026, öffentlich aus. Uetze, den 07. Okt GEMEINDE UETZE Der Bürgermeister Werner Backeberg 8. Stadt WUNSTORF Rechtsverordnung über die Öffnung der Geschäfte in der Stadt Wunstorf anlässlich der Eröffnung des Weihnachtsmarktes Aufgrund des 14 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom (BGBl. S. 744) hat der Rat der Stadt Wunstorf in seiner Sitzung am 28. September 2005 folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 1) Aus Anlass der Eröffnung des jährlich stattfindenden Weihnachtsmarktes dürfen die Geschäfte in dem in Absatz 2 genannten Veranstaltungsbereich jeweils am letzten Sonntag im November eines jeden Jahres in der Zeit von Uhr bis Uhr unter Befreiung von den Vorschriften des 3 des Gesetzes über den Ladenschluss geöffnet sein. Dies gilt nicht für den Fall, dass es sich bei diesem Tag um Totensonntag handelt. 2) Der Veranstaltungsbereich wird auf die Fußgängerzone in den Straßen Lange Straße, Südstraße, Nordstraße und Stiftstraße sowie die angrenzenden Straßen Synagogengasse, Abteihof und Wasserzucht begrenzt. 2 Die Vorschriften des Nds. Gesetzes über die Feiertage, die Vorschriften des 17 des Gesetzes über den Ladenschluss (Besonderer Schutz der Arbeitnehmer), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten. Auf die Ordnungswidrigkeitentatbestände des 24 des Gesetzes über den Ladenschluss wird hingewiesen. 3 Diese Verordnung tritt am 01. November 2005 in Kraft. Wunstorf, 04. Oktober 2005 STADT WUNSTORF Der Bürgermeister Rolf-Ael Eberhardt 47
22 10. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Wunstorf (ParkGO) 2 Abs. 2 ParkGO erhält folgende Fassung: (2) Die Parkgebühren auf den Pkw-Parkplätzen entlang der Straße Bruchdamm einschließlich der Parkstreifen in der Ortschaft Steinhude betragen abweichend von 2 Abs. 1 für eine Parkzeit von bis zu zwei Stunden 1,00 ; für eine Parkzeit von zwei bis zu vier Stunden 2,00 und für eine Parkzeit von mehr als vier Stunden bis zu einem Tag 3,00. Die Parkgebühren auf dem Parkplatz Lindenhopsweg (Badeinsel) betragen 1,00 / Stunde. Die Parkgebühren auf dem Parkplatz des Schulzentrums Steinhude betragen für eine Parkzeit von bis zu zwei Stunden 1,00 und für eine Parkzeit von zwei bis zu vier Stunden 2,00. Die Parkgebühren auf dem Parkplatz Unter den Hestern betragen für eine Parkzeit von bis zu zwei Stunden 1,00 und für eine Parkzeit von zwei bis zu vier Stunden 2,00. Weiterhin wird eine Nutzung der Parkplätze Bruchdamm, Unter den Hestern und am Schulzentrum Steinhude gegen eine Jahresgebühr von 50,00 alternativ zu v. g. Parkzeitregelung zugelassen. Soweit ein Nutzer einen Jahresparkausweis erwirbt, wird er auf allen drei Parkplätzen von der Gebührenpflicht via Parkschein befreit. Eine Parkplatzgarantie beinhaltet dies nicht. Die Touristinformation kann für den Parkplatz Bruchdamm für eine Parkzeit von mehr als vier Stunden bis zu einem Tag Parkscheine für 3,00 verkaufen. Diese Tickets müssen nummeriert und datiert sein. Die Nutzer dieser Tickets sind für den angegebenen Tag von der Gebührenpflicht befreit. Eine Parkplatzgarantie beinhaltet dies nicht. 2 Abs. 4 ParkGO erhält folgende Fassung: (4) Die tägliche Parkgebührenpflicht nach den Absätzen 2 und 3 ist beschränkt auf die Zeit zwischen Karfreitag und dem eines jeden Jahres. Abweichend davon besteht die Gebührenpflicht auf den Pkw-Parkplätzen am Bruchdamm, auf den Parkplätzen Unter den Hestern, des Schulzentrums Steinhude sowie Meerstraße an Samstagen, Sonnund Feiertagen auch in der Zeit vom eines jeden Jahres bis Karfreitag (ganzjährig). 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wunstorf (Friedhofsgebührensatzung) vom 3. Dezember 2003 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) sowie der 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), beide in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Wunstorf für das Gebiet der Stadt Wunstorf in seiner Sitzung am 28. September 2005 folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wunstorf (Friedhofsgebührensatzung) vom 3. Dezember 2003 beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zu 1 Abs. 3 der Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt ergänzt: Ziffer Art der Leistungen Gebühr in Euro 2 Verleihung und Erneuerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten für 25 Jahre auf den Friedhöfen Bokeloh, Idensen, Luthe und Mesmerode 30 Jahre auf dem Friedhof Kolenfeld d) für Rasen-Sargbestattung je Stelle (einschließlich Pflege) 1.004,00 3 Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten d) für Rasen-Sargbestattungen je Jahr und Stelle 38,00 Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Wunstorf, 28. September 2005 STADT WUNSTORF Rolf-Ael Eberhardt Bürgermeister Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Wunstorf, STADT WUNSTORF Der Bürgermeister Rolf-Ael Eberhardt 48
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