NUTZUNGSBEDINGUNGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN INTERNET-DIENST PTV MAP&GUIDE INTERNET

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1 NUTZUNGSBEDINGUNGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN INTERNET-DIENST PTV MAP&GUIDE INTERNET Karlsruhe,

2 Inhalt Inhalt 1 Vertragsgegenstand Anmeldung, Vertragsschluss Leistungen von PTV, Rechte an Software und Daten Vergütung Weitere Pflichten des Nutzers Laufzeit, Kündigung Gewährleistung Schadens- und Aufwendungsersatz Datensicherheit, Datenschutz Übertragung auf Dritte Änderungen von Vertragsbedingungen Schluss PTV AG Dez/13 Seite 3/11

3 1 Vertragsgegenstand 1 Vertragsgegenstand 1. Die PTV Planung Transport Verkehr AG, Haid-und-Neu-Str. 15, Karlsruhe (PTV) betreibt den Dienst PTV Map&Guide internet zur Routenplanung (der Dienst ). Die wesentlichen technischen Merkmale des Dienstes sind auf seiner Internetseite beschrieben. 2. Für die Nutzung des Dienstes gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Bedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, PTV erkennt solche Bedingungen schriftlich an. Die Nutzung des Dienstes ist nur Unternehmen im Sinne von 14 BGB gestattet. PTV behält sich vor, die Unternehmenseigenschaft des Nutzers zu überprüfen und geeignete Nachweise zu verlangen. 2 Anmeldung, Vertragsschluss 1. Die Nutzung des Dienstes setzt eine Anmeldung voraus. Die Anmeldung ist ein Angebot des Nutzers an PTV zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Dienstes ( Nutzungsvertrag ) gemäß diesen Nutzungsbedingungen. Es steht PTV frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. 2. Die Anmeldung darf nur durch solche Personen erfolgen, die berechtigt sind, das Unternehmen, für das die Nutzung des Dienstes erfolgen soll, rechtsgeschäftlich zu vertreten. 3. Die von PTV bei der Anmeldung abgefragten Daten ( Anmeldedaten ) sind vollständig und richtig anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, spätere Änderungen in Bezug auf die Anmeldedaten unverzüglich im Kundencenter des Dienstes einzustellen. PTV verwendet die in den Anmeldedaten hinterlegten Kontaktdaten des Nutzers für alle Erklärungen gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes. PTV AG 14 Seite 4/11

4 3 Leistungen von PTV, Rechte an Software 4. PTV wird den Eingang der Anmeldung durch eine bestätigen ( Registrierungsbestätigung ). Die Registrierungsbestätigung enthält einen Link, über den der Nutzer die Richtigkeit der von ihm angegebenen -Adresse bestätigen muss. Die Registrierungsbestätigung erfolgt automatisch und bedeutet keine Annahme des Angebots des Nutzers durch PTV. Der Nutzungsvertrag kommt dadurch zustande, wenn PTV den Zugang des Nutzers zu dem Dienst freischaltet. 5. Der Nutzer hat bei seiner Registrierung ein Passwort zu wählen. Der Nutzer hat dieses Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Das Passwort darf nur denjenigen eigenen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die den Dienst im Rahmen ihrer Dienstaufgaben gemäß den vereinbarten Beschränkungen in Bezug auf Lizenzen und/oder User nutzen dürfen. 6. Hat der Nutzer den Verdacht, dass sein Passwort einem Dritten bekannt geworden ist oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Nutzers zu dem Dienst nutzt, so ist der Nutzer verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern und PTV unverzüglich schriftlich zu informieren.. 7. Hat PTV konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Dritter den Zugang des Nutzers unbefugt nutzt, so ist PTV berechtigt, den Zugang bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. 3 Leistungen von PTV, Rechte an Software und Daten 1. Der Dienst und die über den Dienst bereitgestellten Daten, insbesondere Kartendaten, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an Software und Daten stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich PTV und ihren Lieferanten zu. Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung des Dienstes hinausgehende Nutzung von Software und Daten, insbesondere das systematische Auslesen von Daten, die Weitergabe von Software oder Daten an Dritte und die Bearbeitung sind unzulässig. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden. Die bestimmungsgemäße Nutzung des Dienstes ist in der Dokumentation des Dienstes unter beschrieben. Diese Beschreibung ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. 2. Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarten Beschränkungen, z. B. in Bezug auf die Zahl der Lizenzen und die Zahl der User, einzuhalten. PTV AG 14 Seite 5/11

5 4 Vergütung 3. Der Dienst ist zu 98 % im Kalendermonatsmittel verfügbar. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von PTV liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist nicht anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von - höherer Gewalt, - Fehlbedienung oder vertragswidrigen Nutzungshandlungen des Nutzers oder - geplanter Wartungszeiten (Abs. 4) nicht erreichbar ist. 4. PTV darf den Dienst zum Zwecke der Wartung vorübergehend abschalten ( geplante Wartungszeiten ). PTV wird dem Nutzer geplante Wartungszeiten mindestens 2 Tage im Voraus über die Internetseite ankündigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 12 Stunden im Monat nicht überschreiten. 5. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes sind unter in der Wissensdatenbank (KnowledgeBase) beschrieben ("Systemvoraussetzungen"). Es ist Aufgabe des Nutzers, sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen erfüllt. 4 Vergütung 1. Der Nutzer zahlt PTV eine Vergütung gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die Preisliste ist im Internet unter abrufbar. 2. Der Nutzer kann zwischen einer monatlichen, einer 3-monatigen und einer 12- monatigen Abrechnungsperiode wählen. Die Vergütung ist jeweils im Voraus für die gesamte Abrechnungsperiode zu bezahlen. PTV stellt die Vergütung jeweils am ersten Tag des ersten vollen Kalendermonats der Abrechnungsperiode in Rechnung. Der bei Vertragsabschluss laufende Monat wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu bezahlen. Zahlungen haben auf das jeweils in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. 3. Zahlt der Nutzer die Vergütung nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist, so ist PTV nach vorheriger Mahnung und Androhung der Sperrung berechtigt, den Zugang des Nutzers zu dem Dienst bis zum vollständigen Ausgleich aller Rechnungen zu sperren. Sonstige Ansprüche von PTV wegen Zahlungsverzugs des Nutzers, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. PTV AG 14 Seite 6/11

6 4 Vergütung 4. Der Nutzer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von PTV schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Kommt der Nutzer mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so kann PTV Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Das Recht von PTV, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, bleibt unberührt. 6. PTV ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung je einmal pro Kalenderjahr zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. PTV wird dem Nutzer jede Erhöhung der Vergütung schriftlich mindestens einen Monat im Voraus bekannt geben; die Erhöhung der Vergütung gilt nicht für Zeiträume, für die der Nutzer bereits Zahlung geleistet hat. Beträgt die Erhöhung der Vergütung mehr als 5 % der bisherigen Vergütung, so ist der Nutzer berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; Die Kündigung ist innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntgabe zu erklären. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhte Vergütung berechnet. PTV wird den Nutzer zusammen mit jeder Bekanntgabe einer Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die maßgeblichen Fristen hinweisen. 7. Endet der Nutzungsvertrag aus einem vom Nutzer zu vertretenden wichtigen Grund, so behält PTV den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gemäß 6. Dies gilt auch für den Zeitraum einer vom Nutzer zu vertretenden Sperre des Zugangs zu dem Dienst. 8. Endet der Nutzungsvertrag aus einem von PTV zu vertretenden wichtigen Grund, so wird PTV dem Nutzer die bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig zurückerstatten. 9. Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form übermittelt. Sofern eine Zahlung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren oder im SEPA-Basislastschriftverfahren vereinbart ist, ist die Frist zur Vorabinformation auf mindestens einen Bankarbeitstag verkürzt. PTV AG 14 Seite 7/11

7 5 Weitere Pflichten des Nutzers 5 Weitere Pflichten des Nutzers 1. PTV stellt dem Nutzer auf der Internetseite eine Benutzungsanweisung in Form von Hilfe, FAQ und Wissensdatenbank 2. (KnowledgeBase) zur Verfügung. Der Nutzer ist verpflichtet, die dort gegebenen Hinweise zu beachten. 3. Der Nutzer darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden. Insbesondere darf der Nutzer nicht versuchen, mit anderen technischen Mitteln als einem regulären Internet-Browserauf den Dienst zuzugreifen. 6 Laufzeit, Kündigung 1. Der Nutzungsvertrag beginnt mit Vertragsschluss ( 2 Abs. 4) und endet mit Ablauf von 12 vollen Kalendermonaten nach Vertragsabschluss. Er verlängert sich um jeweils zwölf weitere Kalendermonate, wenn er nicht von einem Vertragspartner unter Beachtung einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. 2. Falls PTV den Betrieb des Dienstes einstellt (z. B. weil PTV eine funktional erweiterte Fassung des Dienstes (neues Release) am Markt anbietet, ist PTV berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. PTV wird dem Nutzer in diesem Fall die bereits voraus bezahlte Vergütung zeitanteilig zurückerstatten. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für PTV insbesondere dann, wenn der Nutzer sich in Zahlungsverzug befindet oder nicht unerheblich gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, insbesondere den Dienst entgegen den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder die Benutzungsanweisungen ( 5 Abs. 1) nutzt. 4. Kündigungserklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich ( 12 Abs. 1) erfolgen. PTV AG 14 Seite 8/11

8 7 Gewährleistung 7 Gewährleistung 1. Sollte der Dienst einen Mangel aufweisen, so hat der Nutzer PTV hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Beifügung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten. 2. PTV wird ordnungsgemäß gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und stellt dies für den Nutzer einen wichtigen Grund dar, so ist der Nutzer berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Für die Rückzahlung einer bereits vorausbezahlten Vergütung gilt dann 4 Abs. 8. Der Nutzer ist nicht berechtigt, wegen Mängeln die vereinbarte Vergütung zu mindern. Das Recht des Nutzers, bei Mängeln die Vergütung anteilig nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt. PTV leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in den Grenzen des Dem Nutzer ist bekannt, dass Datenbanken mit Karten, Verkehrsdaten und prognosen sowie Mauttarifinformationen die tatsächlichen Gegebenheiten nie vollständig abbilden können, da eine zeitliche Verzögerung zwischen einer Veränderung von Gegebenheiten und deren Berücksichtigung in der Datenbank technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Solche Abweichungen sind kein Mangel. 8 Schadens- und Aufwendungsersatz 1. PTV leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach folgenden Regeln: a) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von PTV, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder leitenden Angestellten oder im Falle einer durch die Geschäftsleitung von PTV ausgesprochenen Garantie gelten die gesetzlichen Bestimmungen. b) Bei einfacher fahrlässiger Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflichten), haftet PTV in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. c) Im Übrigen ist die Haftung von PTV für einfach fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. PTV AG 14 Seite 9/11

9 9 Datensicherheit, Datenschutz 2. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. In Fällen von Abs. 1 a) oder Abs. 2 gelten nur die gesetzlichen Verjährungsfristen. 9 Datensicherheit, Datenschutz 1. PTV verarbeitet die Anmeldedaten und alle weiteren Daten, die der Nutzer bei der Nutzung des Dienstes an PTV übermittelt, ausschließlich zum Zwecke der Begründung, der Durchführung und der Beendigung des Nutzungsvertrages und zum bestimmungsgemäßen Betrieb des Dienstes. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung sind auf der Internetseite beschrieben. 2. Soweit der Nutzer Daten an PTV übermittelt, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zuzuordnen sind (personenbezogene Daten i. S. v. 3 Abs. 1 BDSG, z. B. Daten über Lkw-Fahrer), so ist der Nutzer allein dafür verantwortlich, dass der jeweils Betroffene in diese Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Der Nutzer stellt PTV von allen Ansprüchen des Betroffenen frei und ersetzt PTV alle Schäden, die PTV durch eine datenschutzrechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten an PTV entstehen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. 10 Übertragung auf Dritte PTV darf die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ohne Zustimmung des Nutzers auf einen Dritten übertragen. PTV wird eine solche Übertragung vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Ist der Nutzer mit einer Übertragung nicht einverstanden, so kann er den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. PTV wird den Nutzer in der Ankündigung auf die Frist und die Rechtsfolgen ihrer Versäumung hinweisen. Im Falle der Kündigung wird PTV dem Nutzer die von ihm bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig zurückerstatten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag oder von Nutzungsrechten an Software durch den Nutzer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PTV. PTV AG 14 Seite 10/11

10 12 Schluss 11 Änderungen von Vertragsbedingungen PTV ist berechtigt, die Bedingungen des Nutzungsvertrages und die Vergütung zu ändern. PTV wird dem Nutzer die Änderungen schriftlich ankündigen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht. PTV wird den Nutzer in der Ankündigung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen ihrer Versäumung gesondert hinweisen. 12 Schluss 1. Erklärungen, die nach diesen Nutzungsbedingungen schriftlich erfolgen müssen, können auch per Telefax abgegeben werden. Der Nutzer hat zusätzlich die Möglichkeit, schriftliche Erklärungen durch eine Nachricht über das Kundencenter des Dienstes abzugeben. PTV hat zusätzlich die Möglichkeit, schriftliche Erklärungen per über die in den Anmeldedaten hinterlegte -Adresse des Nutzers abzugeben. Erklärungen des Nutzers sind an folgende Adresse zu richten: PTV AG, Haid-und-Neu-Str. 15, DE Karlsruhe, Fax.: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag bei Verträgen mit Kaufleuten Karlsruhe. PTV AG 14 Seite 11/11

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