Kreditverträge. Mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft und Aussenhandel.

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1 U n i o n l u x e m b o u r g e o i s e d e s c o n s o m m a t e u r s Kreditverträge Mit der Avec finanziellen le soutien financier Unterstützung du Ministère des Ministeriums de l Economie für Wirtschaft et du Commerce und Aussenhandel. extérieur. Mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft und Aussenhandel.

2 Inhalt 7 Einleitung 9 Teil I: Verbraucherkredite 9 Einleitung 10 1) Was muss man vor Abschluss eines Kreditvertrags berücksichtigen bzw. worauf muss man achten? 10 Wie hoch sind der Sollzins und der effektive Jahreszins? 11 Passt die Höhe der Monatsraten zu meinen finanziellen Verhältnissen? 12 Sind Zusatzleistungen für den Erhalt eines Kredits zwingend erforderlich? 12 Darf ich innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten? 13 Und wenn ich nach einer bestimmten Zeit den Restbetrag vorzeitig als eine Rate zurückzahlen möchte? 13 Welche Vertragsstrafen und sonstigen Folgen drohen bei Zahlungsverzug? Diese Broschüre wurde ausgearbeitet von der Union Luxembourgeoise des Consommateurs nouvelle asbl 55, rue des Bruyères L-1274 Howald Tél : Fax : ulc@pt.lu 15 Und was riskiere ich, wenn ich als Bürge in einem Kreditvertrag auftrete? 17 2) Weitere Informationen: Welche Regelungen gelten für den Verbraucherkredit? 17 Geltendes Gesetz 18 Werbung 20 Vorvertragliche Informationen 2 Ausführung: Saint-Paul Luxembourg 1 te Auflage Mai 2013

3 22 Obligatorische Informationen in den Verbraucherkreditverträgen 24 Negativsaldo eines Bankkontos: Besondere Pflichten bei Überziehungsmöglichkeiten und Überschreitungen 26 Unbefristete Kreditverträge 27 Rücktrittsrecht 28 Verbundene Kreditverträge 30 Vorzeitige Rückzahlung 31 Übertragung der Ansprüche 31 Berechnung des effektiven Jahreszinses 31 Kreditgeber und Kreditvermittler 34 Einige Worte zu im Fernabsatz geschlossenen Kreditverträgen 35 Mit Unternehmen mit Sitz in den Nachbarländern geschlossene Verbraucherkreditverträge: 35 Vor Inkrafttreten des Verbraucherschutzgesetzbuches aufgenommene Kredite 36 Allgemeines Vertragsrecht 36 Welche Sanktionen drohen bei Gesetzesverstoss? 48 2) Geltende gesetzliche Bestimmungen 48 Artikel 1905 bis 1914 des Zivilgesetzbuches 49 Artikel L bis L des Verbraucherschutzgesetzbuches 50 Artikel L bis L des Verbraucherschutzgesetzbuches: Bestimmungen zu unlauteren Handelspraktiken 50 Allgemeines Vertragsrecht 52 Die Europäische Vereinbarung über einen freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite 53 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge 54 Einige Grundsätze zum eigentlichen Hypothekenvertrag 55 Mit Unternehmen mit Sitz in den Nachbarländern geschlossene Hypothekarkreditverträge 57 An wen kann ich mich bei Problemen wenden? 37 An wen kann ich mich bei Problemen wenden? 39 Teil II: Der Hypothekarkredit 39 Einleitung 40 1) Was muss man vor Abschluss eines Hypothekarkreditvertrags berücksichtigen bzw. worauf muss man achten? 40 Wie soll man aus dem zahlreichen Hypothekarkreditvarianten auf dem Markt eine Kreditart auswählen? 46 Fehlendes Rücktrittsrecht 47 Folgen von Zahlungsverzug oder -ausfall 4 5

4 Einleitung Heutzutage nehmen viele Verbraucher einen Kredit in Anspruch, um größere Anschaffungen oder außerordentliche Ausgaben zu finanzieren. Ein Wohnungskauf wird im Allgemeinen mit einem Vertrag über ein Hypothekendarlehen finanziert. Kleinere Anschaffungen wie Auto, Möbel, Elektrohaushaltsgeräte usw. werden häufig durch persönliche Darlehen oder Krediteröffnungen finanziert, die Verbraucherkredite darstellen. Immer mehr Verkäufer bieten Zahlungsaufschub an, der auch eine Art von Kredit darstellt. Worauf muss man jedoch achten, bevor man sich für den Abschluss eines Kreditvertrags oder den Kauf auf Kredit entscheidet, und bei welchen Vertragsklauseln muss man vorsichtig sein? Welche gesetzlichen Regelungen gelten für diese verschiedenen Kreditvarianten? In der vorliegenden Broschüre sollen diese verschiedenen Fragen kurz beantwortet werden und der Verbraucher auf die wichtigsten für Kreditverträge geltenden Rechtsvorschriften aufmerksam gemacht werden. Im ersten Teil werden die Verbraucherkredite behandelt, die durch das Verbraucherschutzgesetzbuch (Code de la Consommation) geregelt werden, und im zweiten Teil die Hypothekarkreditverträge, die im luxemburgischen Recht weniger genau geregelt sind. 7

5 Teil I. Verbraucherkredite Einleitung Zunächst einmal ist der Begriff Verbraucherkredit zu klären. Bei einem Verbraucherkredit handelt es sich um eine Vertragsart, die im Verbraucherschutzgesetzbuch wie folgt definiert ist: Der Verbraucherkredit ist ein Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer sonstigen ähnlichen Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht. Es handelt sich dabei also weder um Kreditverträge, die von Geschäftsleuten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit geschlossen werden, noch um Darlehen von Privatpersonen an Verwandte oder Freunde. Daher bezieht sich die vorliegende Broschüre nicht auf diese letzten beiden Vertragsarten. Zunächst einmal werden in der vorliegenden Broschüre einige Informationen herausgestellt, die unbedingt zu berücksichtigen sind, bevor man sich Geld leiht oder auf Kredit kauft, dann werden die verschiedenen für den Verbraucherkredit geltenden Regelungen genauer untersucht. 9

6 1) Was muss man vor Abschluss eines Kreditvertrags berücksichtigen bzw. worauf muss man achten? Wie hoch sind der Sollzins und der effektive Jahreszins? Natürlich denkt man zunächst an den Zinssatz. Bei Verbraucherkreditverträgen handelt es sich im Allgemeinen um einen festen Zinssatz, der für die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Es gibt jedoch auch Verbraucherkreditverträge mit einem variablen Zinssatz. Der Zinssatz wird in unserer Broschüre Das ABC des Verbrauchers: Das Finanzwesen definiert als die normalerweise in Prozenten pro Jahr ausgedrückte Variable, mit der die Bestimmung eines Betrags möglich ist, den ein Schuldner einem Gläubiger während eines bestimmten Zeitraums für das Kapital des Darlehens, die Einlage oder den Forderungstitel zu zahlen hat. Es ist anzumerken, dass in keiner Gesetzes- oder Verwaltungsvorschrift ein maximaler Zinssatz festgelegt ist, der bei solchen Kreditverträgen einzuhalten wäre. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer Kreditanstalt angewendeten Zinssätze sind abhängig vom Markt und dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Leitzins. Innerhalb einer Kreditanstalt sind die üblicherweise in einem bestimmten Vertrag vereinbarten Zinsen zudem von verschiedenen Faktoren wie Kredithöhe, Vertragslaufzeit, Art des Zinssatzes (fest, variabel oder änderbar) und den Sicherheiten des Kreditnehmers für die Inanspruchnahme des Kredits (Bürgschaft, Pfand, Lohnabtretung) abhängig. Je größer die angebotenen Sicherheiten, je kürzer die Vertragslaufzeit usw., desto geringer ist der von der Kreditanstalt angebotene Zinssatz im Allgemeinen. Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins? Der effektive Jahreszins entspricht den Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher, die als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags ausgedrückt sind, unter Berücksichtigung des zurückzuzahlenden Kapitals, der Sollzinsen, jedoch auch ggf. der Kosten (Kontoführungskosten, Bearbeitungsgebühren, Vergütung eines Kreditvermittlers usw.). Obwohl der Zinssatz bei der Entscheidung für einen Kredit von besonderer Bedeutung ist, so ist er dennoch nicht der einzige Punkt, der zu berücksichtigen ist, wie nachfolgend gezeigt werden wird. Passt die Höhe der Monatsraten zu meinen finanziellen Verhältnissen? Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse sind sicherlich als Erstes zu prüfen und zu berücksichtigen, bevor Sie einen Kreditvertrag abschließen. Durch das Verbraucherschutzgesetzbuch werden die Kreditanstalten zwar verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers zu bewerten, besser ist es jedoch, dass Sie selbst Ihr Budget prüfen und ermitteln, ob neben den zahlreichen Kosten, für die Sie bereits aufkommen müssen, die Monatsraten sowie die möglicherweise vorgeschriebenen Versicherungen zurückgezahlt werden können. Falls ja, klären Sie für sich auch, ob die Zahlung dieser Monatsraten Ihnen nicht zu viele Opfer bei bestimmten Ausgaben, zum Beispiel für Ihre Hobbys, abverlangt, die Sie als zu hart empfinden würden. Denken Sie auch an planbare Ausgaben in der Zukunft (Ersatz für Ihr altes Auto, Studium der Kinder usw.). Behalten Sie dabei stets im Hinterkopf, dass die Strafen bei Zahlungsschwierigkeiten extrem hoch sein können und Ihre Lage dadurch noch schwieriger als vor Aufnahme des Kredits werden könnte

7 Sind Zusatzleistungen für den Erhalt eines Kredits zwingend erforderlich? Die meisten Kreditgeber knüpfen an die Gewährung eines Kredits die Bedingung, dass der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließt. Bei manchen Kreditgebern wird sogar ein bestimmter Versicherer vorgegeben. Diese Forderung ist absolut legal, sofern sie aus den vorvertraglichen Informationen und aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht. Die Kosten für diese Versicherung müssen jedoch nicht zwingend im Kreditvertrag aufgeführt werden, so dass Sie diese vor Abschluss des Kreditvertrags erfragen sollten, falls sie nicht im Vertrag genannt werden. Darf ich innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten? Wenn Sie nach Abschluss eines Kreditvertrags Ihre Verpflichtung aus welchem Grund auch immer dennoch bereuen, so haben Sie ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht. Das heißt: Ab Vertragsabschluss bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem Sie alle Informationen, zu deren Mitteilung die Kreditanstalt verpflichtet ist, erhalten haben, haben Sie 14 Kalendertage Zeit, um der Kreditanstalt schriftlich (am besten per Einschreiben) mitzuteilen, dass Sie von diesem Kreditvertrag zurücktreten. Dann müssen Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen den als Kredit erhaltenen Betrag zzgl. der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen zurückzahlen. Achtung: Haben Sie zu mehreren ein und denselben Kredit aufgenommen, gibt es also mehrere Mitkreditnehmer, so müssen alle Mitkreditnehmer einzeln vom Vertrag zurücktreten, also mit dem Rücktritt einverstanden sein und ihren Rücktritt vom Vertrag mitteilen, damit dieser wirksam wird. Für weitere Informationen siehe 2) unten. Und wenn ich nach einer bestimmten Zeit den Restbetrag vorzeitig als eine Rate zurückzahlen möchte? Nach Ablauf der Rücktrittsfrist dürfen Sie den restlichen Kreditbetrag jederzeit vollständig oder teilweise zurückzahlen, müssen jedoch möglicherweise eine Vertragsstrafe zahlen. In diesem Fall haben Sie Anspruch darauf, dass die Gesamtkosten des Kredits entsprechend den für die restliche Vertragslaufzeit fälligen Zinsen und Kosten verringert werden. Die Art und Weise der Berechnung der Entschädigung, auf die der Kreditgeber möglicherweise Anspruch hat, wird im Verbraucherschutzgesetzbuch festgelegt (siehe Punkt 2) unten). Die Vertragsstrafe dient der Kreditanstalt als Entschädigung für ihren Gewinnausfall, da sie die Zinsen nicht für die gesamte Vertragslaufzeit einnehmen wird. Welche Vertragsstrafen und sonstigen Folgen drohen bei Zahlungsverzug? Es kommt leider häufig vor, dass ein Kreditnehmer nach Abschluss eines Kreditvertrags für unvorhergesehene Ausgaben aufkommen muss oder sich seine finanzielle Situation, beispielsweise durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder durch eine Trennung, verschlechtert. Es kann dann schwierig oder sogar unmöglich sein, die Kreditraten zu den vereinbarten Terminen zurückzuzahlen. Selbst wenn der Kreditvertrag ursprünglich geschlossen wurde, um bis zu seinem Ablauf erfüllt zu werden, sollte man dennoch besser vorsichtig sein und sich im Vorfeld über die Folgen eines Zahlungsverzugs informieren. Die entsprechenden Bestimmungen werden nicht immer in den Sonderbestimmungen des Kreditvertrags (also auf der Seite des Vertrags, die Sie unterzeichnen müssen) aufgeführt, sondern sind vielmehr in den allgemeinen Bedingungen enthalten, bezüglich derer Sie häufig nur bestätigen müssen, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben

8 Im Verbraucherschutzgesetzbuch wird dem Kreditgeber zwar vorgeschrieben, dem Kreditnehmer diese Informationen mitzuteilen, und dies nicht erst bei Unterzeichnung des Vertrags, sondern bereits schon früher mit dem Kreditangebot, die dem Kreditgeber auferlegten Offenlegungspflichten sind jedoch so umfangreich (siehe Punkt 2) unten), dass eine einzelne Information in der Flut der zahlreichen anderen Informationen untergeht. Jede Kreditanstalt ist verpflichtet, Ihnen diese Informationen vor Vertragsabschluss auf einem europaweit standardisierten Formblatt, genannt Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite, mitzuteilen. Im Vertrag selbst befinden sich diese Informationen häufig in den langen allgemeinen Bedingungen, die häufig in sehr kleiner Schrift gedruckt werden, damit sie auf eine Seite passen. Es wird daher dringend geraten, diese Unterlagen wirklich zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn das ermüdend sein kann. Es handelt sich dabei nicht nur, wie manche Kreditgeber mitunter behaupten, um zwingend vorgeschriebene Klauseln, die in allen Kreditverträgen gleich sind. Die Folgen von Zahlungsverzug oder -ausfall können sich von Kreditanstalt zu Kreditanstalt unterscheiden. Für den Fall fehlender Rückzahlung ist im Kreditvertrag häufig die Anwendung von Verzugszinsen vorgesehen, deren Zinssatz im Normalfall über dem effektiven Jahreszins liegt. Dieser Zinssatz ist in Luxemburg nicht reglementiert und kann vom Kreditgeber daher frei festgelegt werden. Ebenso kann der Kreditgeber nach eigenem Ermessen weitere Vertragsstrafen zu Lasten des Kreditnehmers festlegen, sofern sie in den allgemeinen Bedingungen aufgeführt werden und vom Kreditnehmer akzeptiert wurden. Der Zinssatz der Verzugszinsen kann sich daher von Kreditanstalt zu Kreditanstalt unterscheiden und es kann sinnvoll sein, diesen vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Im Streitfall können offensichtlich übermäßige Vertragsstrafen auf Antrag des Kreditnehmers dennoch vom Richter verringert werden. Vertragsstrafen werden von einem Richter jedoch nicht einfach dann als offensichtlich übermäßig betrachtet, wenn sie sich als Belastung für den Kreditnehmer erweisen. Die stärkste Sanktion bei Zahlungsverzug ist die Vertragskündigung durch die Kreditanstalt: Nach Kündigung des Vertrags ist die Kreditanstalt berechtigt, von Ihnen unverzüglich den restlichen Kreditbetrag mit fälligen Zinsen und Vertragsstrafen zu fordern. In den allgemeinen Bedingungen muss angegeben sein, ab welchem Zahlungsverzug (Anzahl der Kreditraten, Verzugsdauer) und mit welchen Formalitäten (8 Tage, ein Monat usw., nach Versand einer Zahlungsaufforderung, die erfolglos geblieben ist) die Kreditanstalt zur Vertragskündigung berechtigt ist. In den meisten Fällen legt Ihnen die Kreditanstalt bei Vertragsabschluss auch ein Lohnabtretungsformular vor: Durch die Lohnabtretung kann die Kreditanstalt bei Kündigung des Vertrags einen Teil Ihres Lohns, Ihrer Rente oder Ihrer Pension zur Zahlung blockieren. Anschließend muss sie sich vom Friedensrichter diese Abtretung bestätigen und die Beträge zuweisen lassen, die blockiert wurden und auch weiterhin jeden Monat blockiert werden, bis Ihre Schuld vollständig beglichen ist. Und was riskiere ich, wenn ich als Bürge in einem Kreditvertrag auftrete? Wenn Sie für einen Kreditvertrag bürgen, so verpflichten Sie sich, der Kreditanstalt die vollständigen Schulden des Hauptkreditnehmers zu begleichen, wenn dieser nicht zahlt. Im Prinzip wird der Bürge nur in dem Fall, dass der Hauptkreditnehmer nicht regelmäßig seinen Kredit abzahlt, aufgefordert, dies zu tun

9 !Jedoch fordern die meisten Kreditanstalten den Bürgen auf, sich als Solidarbürge zu verpflichten, oder nehmen in die für die Bürgschaft geltenden allgemeinen Bedingungen eine Klausel auf, nach der derjenige, der als Bürge haftet, auf die Einrede der Vorausklage oder Art des Zivilgesetzbuches verzichtet. Dies bedeutet, dass sich der Bürge verpflichtet, auf Aufforderung der Kreditanstalt die Schulden des Hauptkreditnehmers zu zahlen, selbst wenn die Kreditanstalt keine Schritte unternommen hat, um vom Hauptkreditnehmer die Schuldrückzahlung zu erwirken (ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn die Kreditanstalt darüber informiert ist, dass der Hauptkreditnehmer ohne Mitteilung einer neuen Anschrift das Land verlassen hat). Folglich müssen Sie den der Kreditanstalt geschuldeten Betrag einschließlich Zinsen und Vertragsstrafen zahlen, wenn der Hauptkreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und Sie für ihn, in den meisten Fällen als Solidarbürge, bürgen. Kein Rücktrittsrecht bei der Bürgschaft. Auch wenn der Hauptkreditnehmer ein Rücktrittsrecht hat, so gilt das nicht für den Bürgen: Zwar wird der Bürgschaftsvertrag als akzessorischer Vertrag zum Kreditvertrag von Rechts wegen aufgelöst, wenn der Hauptkreditnehmer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, jedoch kann der Bürge nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn er allein den Vertragsabschluss bedauert, der Hauptkreditnehmer aber nicht vom Vertrag zurücktreten möchte. Wenn Sie einen Kreditvertrag als einfacher Gewährsmann abschließen wollen, müssen Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie sich rechtlich als Bürge oder sogar als Solidarbürge verpflichten und daher die Gefahr besteht, dass Sie an Stelle des Kreditnehmers zahlen müssen, wenn dieser seine Raten nicht regelmäßig begleicht (und es ist dann Ihre Aufgabe, Ihre Ansprüche gegen den Hauptkreditnehmer geltend zu machen)! Ist der Bürgschaftsvertrag erst einmal unterzeichnet, können Sie von diesem nicht mehr zurücktreten! Prüfen Sie, dass Sie ausschließlich für die sich aus dem betreffenden Kreditvertrag ergebenden Schulden bürgen und dass sich Ihre Bürgschaft nicht auf die anderen Schulden des Hauptkreditnehmers bezieht. Und prüfen Sie schließlich vor Vertragsabschluss, dass Sie sich als Bürge und nicht als Mitkreditnehmer oder Kreditnehmer Nr. 2, Nr verpflichten. Bei Schwierigkeiten oder Fragen zum Abschluss oder zur Erfüllung eines Kreditvertrags oder zur Ausübung des Rücktrittsrechts steht den ULC-Mitgliedern die Rechtsabteilung der ULC zur Verfügung. 2) Weitere Informationen: Welche Regelungen gelten für den Verbraucherkredit? Geltendes Gesetz: Der Bereich ist auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge geregelt, die im Verbraucherschutzgesetzbuch in Kapitel 4, Art. L bis L , umgesetzt wurde. Achtung: Manche Kreditarten sind jedoch vom Geltungsbereich des Verbraucherschutzgesetzbuches ausgeschlossen, obwohl sie Verbrauchern gewährt werden. Dabei handelt es sich vor allem um: Kredite unter 200,- Euro oder über ,- Euro, Verträge, die für den Erwerb von Immobilien bestimmt oder durch eine Hypothek gesichert sind, Verträge, die als Überziehung gewährt werden, die innerhalb eines Monats zurückzuzahlen ist, zinslose Kreditverträge, die innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten zurückzuzahlen sind, 16 17

10 Miet- oder Leasingverträge, bei denen die Verpflichtung zum Kauf des Vertragsgegenstands weder im Vertrag selbst noch in einem gesonderten Vertrag vorgesehen ist, Diese Verträge sind, obwohl sie nicht den Schutzbestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes unterliegen, trotzdem Kreditverträge und unterliegen daher den allgemeinen Regelungen aus dem Zivilgesetzbuch. Diese Vertragsarten werden in der vorliegenden Broschüre nicht behandelt. Im Folgenden wird gezeigt, dass im Verbraucherschutzgesetzbuch für die Kreditanstalten eine ganze Reihe von Pflichten vorgesehen ist, um die Kreditnehmer bestmöglich zu schützen. In erster Linie wird den Kreditanstalten durch das Verbraucherschutzgesetzbuch eine Offenlegungspflicht gegenüber den Verbrauchern, nicht erst bei Abschluss des Kreditvertrags, sondern bereits vor Vertragsabschluss und sogar bei der Werbung, auferlegt. Durch das Verbraucherschutzgesetzbuch sind sie auch verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit des Kredit-antragstellers zu bewerten. Werbung Manche Banken oder Kreditanstalten publizieren regelmäßig Werbung in Zeitungen, Zeitschriften egal ob große Tageszeitungen oder kleine Hauswurfsendungen und im Internet, oder machen Plakatwerbung. Unabhängig vom Medium müssen bei all diesen Werbeformen die Bestimmungen aus dem Verbraucherschutzgesetzbuch berïcksichtigt werden. Jegliche Werbung für einen Kreditvertrag, in der ein Zinssatz oder Zahlen im Zusammenhang mit den Kreditkosten für den Verbraucher genannt werden, muss eine Reihe bestimmter Informationen enthalten, durch die es dem Verbraucher möglich sein muss, sich ein genaues Bild vom beworbenen Kredit zu machen und ihn mit anderen Krediten zu vergleichen. In jeder Werbung müssen daher folgende Informationen anhand eines repräsentativen Beispiels klar, knapp und sichtbar angegeben werden: a) Sollzins und Art des Zinssatzes (fest und/oder variabel) mit weiteren Informationen zu allen Kosten, die in den Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher enthalten sind, b) Gesamtkreditbetrag, c) effektiver Jahreszins (außer bei Kreditverträgen, bei denen der Kredit als Überziehungsmöglichkeit gewährt wird, die auf Antrag oder innerhalb von höchstens drei Monaten zurückzuzahlen ist), d) bei befristeten Verträgen: Laufzeit des Kreditvertrags, e) bei einem Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung: Barzahlungspreis für diese Ware oder Dienstleistung und Höhe der Anzahlung, f) ggf. vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag und Betrag der Teilzahlungen (Raten). In der Werbung ist ggf. auch anzugeben, ob der Abschluss eines Vertrags für eine an den Vertrag gebundene Zusatzleistung, vor allem eine Versicherung, notwendig ist, um den Kredit zu erhalten... Es ist untersagt, eine Werbung ausdrücklich an den prekären finanziellen Verhältnissen mancher Verbraucher auszurichten. So ist es untersagt, einen Verbraucher, der nicht für seine Schulden aufkommen kann, anzuregen, einen Kredit aufzunehmen. In dieser Hinsicht ist es untersagt: mitzuteilen, dass ein Kredit oder ein in der Zusammenlegung älterer Kredite bestehendes Kreditgeschäft ohne Informationen, durch die die Bewertung der finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers möglich ist, gewährt werden kann, günstige Zinssätze zu nennen, ohne die besonderen Bedingungen oder Einschränkungen anzugeben, von denen die Gewährung dieser günstigen Zinssätze abhängt

11 Alle Angebote mit dem Hinweis kostenfreier Kredit oder einem anderen, ähnlichen Hinweis sind ebenfalls untersagt. Vorvertragliche Informationen Der Gesetzgeber schreibt dem Kreditgeber ebenfalls vor, dass dem Verbraucher VOR Vertragsabschluss eine ganze Reihe an Informationen zu übermitteln ist, denn: All diese Informationen sind für den Verbraucher von grundlegender Bedeutung, um die Vorteile, die er durch den Vertrag erhält, zu beurteilen und mit den Angeboten der Konkurrenz zu vergleichen, aber auch, um die Tragweite seiner Verpflichtung zu bewerten! Hierbei finden sich bestimmte Informationen wieder, die für die Werbung vorgeschrieben sind, aber auch weitere Informationen, da sich der Verbraucher bereits durch die Annahme des Angebots vertraglich verpflichten kann. Der Kreditgeber muss daher u. a. die folgenden Informationen bereitstellen: Laufzeit des Kreditvertrags, Sollzins, aber auch, bei einem variablen Zinssatz, jeglichen Index oder Bezugssatz mit Bezug auf den ursprünglichen Sollzinssatz sowie Zeiträume, Bedingungen und Verfahren zur Anpassung des Zinssatzes. (Anmerkung: Diese Pflicht betrifft, trotz ihrer Bedeutung für den Verbraucher, nicht die Hypothekarkredite, wie in Teil II erklärt wird.) In der Praxis wird der Sollzins abhängig vom Markt und dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Leitzins fest gelegt. Die einzige gesetzliche Grenze befindet sich in Art des Zivilgesetzbuches, der besagt, dass, wenn sich der Kreditgeber durch wissentlichen Missbrauch der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des Kreditnehmers für sich selbst oder für einen Dritten Zinsen oder sonstige Vorteile hat versprechen lassen, die unter Berücksichtigung der Risikodeckung des Kredits die normalen Zinsen offensichtlich übersteigen, der Richter auf Antrag des Kreditnehmers die Verpflichtungen zur Rückzahlung des bereitgestellten Kapitals und zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen verringert. Die Verringerung gilt auch für die vom Kreditnehmer geleisteten Zahlungen, sofern der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Zahlungstermin eingereicht wurde. In der Praxis ist es schwierig, den Beweis zu erbringen, dass der Kreditgeber die Notlage, die Unerfahrenheit oder den Leichtsinn des Kreditnehmers wissentlich missbraucht hat. Außerdem kann dieser Artikel nur in extremen Situationen angewendet werden, in denen ein skrupelloser Kreditgeber einen Zinssatz fordern sollte, der in keinem Verhältnis zu den marktüblichen Zinssätzen und dem gesetzlichen Zinssatz steht. der bei Zahlungsverzug geltende Zinssatz sowie die Art und Weise für dessen Anpassung sowie ggf. anfallende Verzugskosten. Achtung: Diese Zinssätze werden durch das Gesetz nicht beschränkt: Die Zinssätze der Verzugszinsen werden von den Banken nach freiem Ermessen festgelegt! Ebenso ist im Gesetz keine Grenze für die Kosten festgelegt, die bei Verzug eingefordert werden können. Die Kreditanstalten sind lediglich verpflichtet, die Verbraucher diesbezüglich zu informieren. ein Hinweis zu den Folgen ausstehender Forderungen. Auch hierbei ist der Kreditgeber lediglich verpflichtet, den Verbraucher über diese Folgen zu informieren, die Folgen selbst sind jedoch nicht reglementiert. Die Kreditanstalt darf in dem Vertrag somit nach freiem Ermessen festlegen, ab welchem unbezahlten Betrag und welchem Verzug sie zur Vertragskündigung berechtigt ist! Ebenso darf sie im Vertrag nach freiem Ermessen die Höhe der Verzugszinsen und eventueller anderer Vertragsstrafen festlegen. Art und Weise des Rücktritts. ggf. den Zeitraum, an den der Kreditgeber durch die vorvertraglichen Informationen gebunden ist

12 All diese Informationen werden über das Formular Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite mitgeteilt. Vor Abschluss des Kreditvertrags muss der Kreditgeber auf Grundlage einer ausreichenden Anzahl an Informationen noch die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers bewerten. Aus dieser Verpflichtung folgt die Pflicht des Verbrauchers, dem Kreditgeber die notwendigen Informationen, darunter laufende finanzielle Verpflichtungen und laufende Einkünfte, zu übermitteln. Obligatorische Informationen in den Verbraucherkreditverträgen In den Kreditvertrag sind im Wesentlichen alle Informationen aufzunehmen, die dem Kreditgeber vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden sein sollten. In Art. L des Verbraucherschutzgesetzbuches werden nicht weniger als 22 Informationen aufgelistet, die in dem Vertrag klar und eindeutig zu nennen sind. Dazu zählen beispielsweise: die Kreditart. die Personalien und die Anschriften der Vertragspartner sowie ggf. Personalien und Anschrift des betreffenden Kreditvermittlers. die Laufzeit des Kreditvertrags. der Gesamtkreditbetrag und die Bedingungen für die Inanspruchnahme. Bei Krediten in Form eines Zahlungsaufschubs für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung oder bei verbundenen Kreditverträgen die Ware oder die Dienstleistung und der Barzahlungspreis. Sollzins, Bedingungen für diesen Zinssatz sowie ggf. jeder Index oder Bezugssatz mit Bezug auf den ursprünglichen Sollzinssatz, sowie Zeiträume, Bedingungen und Verfahren zur Anpassung des Zinssatzes, und sollten den Umständen entsprechend verschiedene Sollzinssätze gelten, so müssen sich die o. g. Informationen auf alle geltenden Zinssätze beziehen.! Der Verbraucher muss auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger über Änderungen des Sollzinses informiert werden, bevor die Änderungen in Kraft treten. Die Informationen müssen die nach Inkrafttreten des neuen Sollzinses zu zahlenden Beträge enthalten und es muss mitgeteilt werden, ob die Zahl der Zahlungen oder die Zahlungstermine verändert wurden. der effektive Jahreszins und der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag, jeweils berechnet zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, unter Angabe aller für die Berechnung dieses Satzes einfließenden Annahmen, der bei Zahlungsverzug geltende Zinssatz der Verzugszinsen gemäß der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags geltenden Regelung sowie die Art und Weise für dessen Anpassung sowie ggf. anfallende Verzugskosten, ein Hinweis auf die Folgen ausbleibender Zahlungen, die Sicherheiten (Solidarbürge, Lohnabtretung usw.) und ggf. geforderte Versicherungen (z. B. Lebensversicherung), im Falle der Tilgung bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit das Recht des Verbrauchers, auf Antrag kostenlos und zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Gesamtlaufzeit des Kreditvertrags eine Aufstellung in Form eines Tilgungsplans zu erhalten, das Recht auf vorzeitige Rückzahlung, das Verfahren zur vorzeitigen Rückzahlung sowie ggf. Informationen zum Anspruch des Kreditgebers auf Entschädigung sowie zur Art der Berechnung dieser Entschädigung, 22 23

13 Für die vollständige Auflistung an Informationen, die in einem Verbraucherkreditvertrag aufgeführt werden müssen, siehe Kapitel 4 des Verbraucherschutzgesetzbuches, das im Internet eingesehen werden kann unter ( Negativsaldo eines Bankkontos: Besondere Pflichten bei Überziehungsmöglichkeiten und Überschreitungen Die von den Banken gewährten Überziehungsmöglichkeiten stellen eine Kreditvariante dar, die einigen besonderen Regeln unterliegt. Von Überziehungsmöglichkeit spricht man, wenn eine Bank einem Verbraucher ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, auf seinem Konto einen Negativsaldo zu haben, der auf ihren Antrag oder innerhalb von höchstens drei Monaten zurückzuzahlen ist. In einem solchen Fall gelten folgende Regelungen: Die Bank muss mehr oder weniger dieselben Informationen wie bei den anderen Verbraucherkrediten bereitstellen, egal ob in der Werbung oder vor Abschluss eines Vertrags, mit dem eine Überziehungsmöglichkeit vereinbart wird. Einer der Hauptunterschiede liegt darin, dass die Bank den Verbraucher weder in der Werbung noch vor Vertragsabschluss über den effektiven Jahreszins informieren muss. Wie bei den anderen Verbraucherkreditarten muss der Kredit geber angeben: die Identität des Kreditgebers und des Kreditnehmers, die Laufzeit des Kredits und die Bedingungen für die Inanspruchnahme, den Sollzins und die dafür geltenden Bedingungen, die Gesamtkosten, berechnet zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme, die Information, dass der Kreditgeber vom Verbraucher jederzeit die Rückzahlung des Kredits fordern darf, die Art und Weise der Ausübung des Rücktrittsrechts, die Kosten für den Verbraucher und das Recht des Kreditgebers auf Anpassung dieser Kosten. Außerdem muss die Bank dem Verbraucher regelmäßig einen Kontoauszug mit den folgenden Informationen zusenden: Zeitraum, auf den sich der Auszug bezieht, in Anspruch genommene Beträge und Datum der Inanspruchnahme, Saldo und Datum des vorherigen Kontoauszugs, neuer Saldo, Datum und Höhe der vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, Zinssatz, alle Kosten, möglicherweise zu zahlender Mindestbetrag. Die Bank hat dem Verbraucher schriftlich alle Erhöhungen des Zinssatzes und der vom Verbraucher zu zahlenden Kosten mitzuteilen, bevor die Änderung des Zinssatzes oder der Kosten in Kraft tritt, sofern der Zinssatz aufgrund einer Erhöhung des Bezugssatzes erhöht wurde, den der Verbraucher im Vertrag akzeptiert hat. In diesem letzten Fall muss die Bank dem Verbraucher einfach regelmäßig einen Kontoauszug zusenden, bevor der Zinssatz geändert wird. Dies gilt jedoch unter der Bedingung, dass der Bezugssatz veröffentlicht wurde und in der Bankniederlassung verfügbar ist. Von Überschreitung spricht man, wenn eine Bank stillschweigend akzeptiert, dass ein Verbraucher einen Negativsaldo auf seinem Konto hat. In den allgemeinen Bedingungen muss angegeben werden: der Sollzins für den Fall der Überschreitung, die für diesen Zinssatz geltenden Bedingungen, 24 25

14 jeder Index oder Bezugssatz mit Bezug auf den ursprünglichen Sollzinssatz, die ab Vertragsabschluss geltenden Kosten, ggf. die Bedingungen, zu denen diese Kosten geändert werden dürfen. Die Bank hat diese Informationen in regelmäßigen Abständen auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger bereitzustellen. Im Falle einer erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat muss die Bank dem Verbraucher mitteilen: die Überschreitung des betreffenden Betrags, den Sollzins, die Vertragsstrafen und Kosten oder Verzugszinsen. Im Falle einer Überschreitung von mehr als drei Monaten ist die Bank verpflichtet, dem Verbraucher unverzüglich eine andere Kreditvariante anzubieten. Unbefristete Kreditverträge Ein unbefristeter Kreditvertrag kann vom Verbraucher jederzeit gekündigt werden, das heißt, dass der restliche Kreditbetrag jederzeit und im Normalfall ohne Vorankündigung zurückgezahlt werden darf. Achtung: Im Vertrag darf dennoch eine Kündigungsfrist für den Verbraucher von maximal einem Monat vorgesehen sein. Der Kreditgeber darf einen solchen Vertrag nur kündigen, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten wahren. Enthält der Vertrag eine entsprechende Vereinbarung, so darf der Kreditgeber aus sachlich gerechtfertigten Gründen das Recht des Verbrauchers auf Inanspruchnahme von Kreditbeträgen beenden. Er hat dann den Verbraucher schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger über die Kündigung in Kenntnis zu setzen, nach Möglichkeit vor ihrem Inkrafttreten, andernfalls danach, und diese zu begründen, es sei denn, dass eine solche Unterrichtung durch das Gesetz nicht zulässig ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft (z. B.: Verbraucher wird der Geldwäsche verdächtigt). Rücktrittsrecht Der Verbraucherkredit ist einer der wenigen Bereiche, in denen der Verbraucher ein Rücktrittsrecht besitzt, was bedeutet, dass der Verbraucher nach Vertragsabschluss seine Meinung ändern und vom Vertrag zurücktreten darf. Selbstverständlich ist dieses Rücktrittsrecht zeitlich begrenzt und von einigen Bedingungen abhängig. Der Verbraucher verfügt hierfür über eine Frist von 14 Kalendertagen, die entweder am Tag des Vertragsabschlusses oder, falls der Verbraucher nicht alle vertraglichen Informationen erhalten hat, zu deren Mitteilung der Kreditgeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet ist, an dem Tag, an dem er diese Informationen schließlich erhält, beginnt. Der Verbraucher muss den Rücktritt vom Vertrag nicht begründen. Achtung: Damit der Rücktritt vom Vertrag vor Ablauf der Rücktrittsfrist wirksam wird, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Absicht, vor Ablauf der 14-tägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten, muss mit einem Nachweis (vorzugsweise per Einschreiben) schriftlich mitgeteilt werden. 2. Das Kapital und die zwischenzeitlich angefallenen Zinsen müssen innerhalb von maximal 30 Tagen ab Rücktritt vom Vertrag zurückgezahlt werden. Der Kreditgeber hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung mit Ausnahme der Entschädigung von Entgelten, die er an Behörden entrichtet hat und nicht zurückverlangen kann. Möglicherweise geforderte Kosten sollten vom Kreditgeber daher eindeutig gekennzeichnet werden (Art der Kosten, an welche Behörde) und nicht mit der allgemeinen Bezeichnung Bearbeitungsgebühren gefordert werden. Übt der Verbraucher sein Rücktrittsrecht bei einem Verbraucherkreditvertrag aus, so führt dies schließlich von Rechts wegen und ohne Vertragsstrafen zur Auflösung der akzesso

15 rischen Verträge wie z. B. einer Restschuldversicherung oder einer Bürgschaft. Ebenso gilt, dass der Verbraucher, wenn er von seinem Rücktrittsrecht bei einem Fernabsatzvertrag, einem Teilzeitnutzungsvertrag (Time-Sharing), einem langfristigen Urlaubsvertrag oder einem Vertrag, der dem Gesetz über Haustürgeschäfte, Straßenverkauf, Ausstellung von Ware und Absatzförderung unterliegt, Gebrauch macht, auch nicht mehr durch einen mit einem solchen Vertrag verbundenen Kredit vertrag verpflichtet ist. Was geschieht bei mehreren Mitkreditnehmern? Achtung: Wenn Sie einen Kreditvertrag mit mehreren anderen Personen abschließen und es daher mehrere Mitkreditnehmer gibt, so müssen wie bei einer Vertragskündigung alle Mitkreditnehmer vom Vertrag zurücktreten. Wird das Rücktrittsrecht nicht von allen Mitkreditnehmern ausgeübt, so dürfte sich die Kreditanstalt unserer Meinung nach weigern, einen Kreditnehmer zu entlasten, denn wenn nur ein einziger Mitkreditnehmer vom Vertrag zurücktritt, bliebe die Kreditanstalt den anderen gegenüber verpflichtet und könnte nur von einem einzigen Schuldner die Kreditrückzahlung fordern. Daher muss jeder Mitkreditnehmer mit dem Rücktritt vom Vertrag einverstanden sein und seinen Rücktritt mitteilen, damit dieser wirksam wird. Verbundene Kreditverträge Gemäß Art. L I) des Verbraucherschutzgesetzbuches ist ein verbundener Kreditvertrag ein Kreditvertrag, laut dem: der betreffende Kredit ausschließlich der Finanzierung eines Vertrags über die Lieferung bestimmter Waren oder die Erbringung bestimmter Dienstleistungen dient und diese beiden Verträge objektiv betrachtet eine wirtschaftliche Einheit bilden; von einer wirtschaftlichen Einheit ist auszugehen, wenn der Warenlieferant oder der Dienstleistungserbringer den Kredit zugunsten des Verbrauchers finanziert oder wenn sich der Kreditgeber im Falle der Finanzierung durch einen Dritten bei der! Ferner muss:! Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrags der Mitwirkung des Warenlieferanten oder des Dienstleistungserbringers bedient oder wenn im Kreditvertrag ausdrücklich die spezifischen Waren oder die Erbringung einer spezifischen Dienstleistung angegeben sind. Es reicht nicht aus, dass Sie einen Kreditvertrag für den Erwerb einer beliebigen Ware über das Internet schließen und Ihre Bank mündlich darüber informieren, damit der Kaufvertrag für diese Ware und der Kreditvertrag verbundene Verträge sind: Ihnen entweder der Kredit von dem gewerblichen Verkäufer, der Ihnen die Ware verkauft, bereitgestellt werden (das heißt, dass der in dem Kreditvertrag genannte Kreditgeber der Verkäufer und kein anderes Unternehmen ist) oder der Verkäufer, wenn er Ihnen eine durch eine Kreditanstalt zugelassene Finanzierungsdienstleistung anbietet, den Kreditvertrag selbst aufsetzen und als Vermittler auftreten oder in Ihrem Kreditvertrag ausdrücklich vermerkt sein, dass der Kredit für den Kauf dieser Ware bei diesem Verkäufer bestimmt ist. Wenn Sie jedoch einen anderen Vertrag als einen Fernabsatzvertrag, einen Teilzeitnutzungsvertrag (Time-Sharing), einen langfristigen Urlaubsvertrag oder einen Vertrag, der den Bestimmungen über Haustürgeschäfte, Straßenverkauf, Ausstellung von Ware und Absatzförderung unterliegt, schließen, wenn Sie beispielsweise ein Fahrzeug bei einem Vertragshändler in dessen Geschäftsräumen kaufen und gleichzeitig einen Verbraucherkreditvertrag für die Finanzierung dieser Anschaffung schließen und Sie bei dem Kreditvertrag von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so bleiben Sie grundsätzlich durch den Kaufvertrag für das Fahrzeug gebunden. Sie laufen also Gefahr, das Fahrzeug kaufen zu müssen, ohne es finanzieren zu können! 28 29

16 Vorzeitige Rückzahlung Befristete Verträge müssen eingehalten werden. Die vertraglich festgelegte Vertragslaufzeit ist für die Parteien somit verbindlich. Wenn sich eine der Parteien einseitig entscheidet, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sich im vorliegenden Fall also der Kreditnehmer entscheidet, den restlichen Kreditbetrag vorzeitig zurückzuzahlen, so kann dem Kreditgeber dadurch ein Schaden entstehen, weil er die Zinsen nicht wie im Vertrag ursprünglich vorgesehen erhält. Er verfügt allerdings wieder über einen Betrag, der anderswo wieder neuinvestiert werden kann. Sein Schaden hängt also von der Marktentwicklung zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der vorzeitigen Rückzahlung ab. Um Missbrauch auf beiden Seiten zu verhindern, wollte der europäische Gesetzgeber es Kreditnehmern, die daran interessiert sind, einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, um ihre persönliche Situation zu verändern, ermöglichen, dies zu tun, wobei die berechtigten Interessen der Kreditgeber gewahrt werden. Daraus ist ein besonders klares System zur vorzeitigen Rückzahlung entstanden: Während eines Kreditzeitraums mit variablem Zinssatz darf keine Entschädigung gefordert werden. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung während eines Zeitraums mit einem festen Zinssatz darf die geforderte Entschädigung 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht überschreiten, wenn zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende mehr als ein Jahr liegt. Liegt weniger als ein Jahr dazwischen, so darf die Entschädigung 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht überschreiten. Kann der Kreditgeber jedoch nachweisen, dass sein Schaden höher als dieser Betrag ist, so darf er eine höhere Entschädigung fordern. Die Beweislast liegt bei ihm. Übersteigt die vom Kreditgeber geforderte Entschädigung den tatsächlich erlittenen Schaden, so darf der Verbraucher eine entsprechende Kürzung fordern. Übertragung der Ansprüche Die Kreditanstalt ist berechtigt, ihre Ansprüche aus einem Kreditvertrag oder den Vertrag selbst an einen Dritten zu übertragen. Die Kreditanstalt muss den Kreditnehmer grundsätzlich über diese Übertragung informieren, es sei denn, dass die Kreditanstalt in Absprache mit dem Übernehmer den Kredit weiterhin gegenüber dem Verbraucher verwaltet. Berechnung des effektiven Jahreszinses Der effektive Jahreszins muss mit einer mathematischen Formel berechnet werden, die in einer luxemburgischen Verordnung festgelegt ist. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses bestimmt die Kreditanstalt die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher, mit Ausnahme der Kosten, die der Verbraucher bei Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen zu zahlen hat, sowie der Kosten mit Ausnahme des Kaufpreises, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon zu seinen Lasten gehen, ob es sich bei diesem Kauf um ein Baroder ein Kreditgeschäft handelt. Kreditgeber und Kreditvermittler Der Begriff des Kreditvermittlers Kreditverträge können nicht nur direkt bei Banken oder Kreditanstalten, sondern auch über Makler oder Unternehmen, die ihrer Kundschaft die Kreditfinanzierung der Produkte, die sie verkaufen, anbieten (z. B: Fahrzeughändler), geschlossen werden. In diesen Fällen ist der Kreditvermittler nicht der Kreditgeber selbst, sondern bietet er dem Verbraucher lediglich einen Vertrag an, in dem der Kreditgeber eine Bank oder eine Kreditanstalt ist. Im Verbraucherschutzgesetzbuch ist der Vermittler als eine natürliche oder juristische Person definiert, die im Rahmen ih

17 rer beruflichen Tätigkeit gegen Bezahlung oder gegen einen wirtschaftlichen Vorteil (z. B. hat der Fahrzeughändler den Vorteil, das Fahrzeug verkaufen zu dürfen) den Verbrauchern Kreditverträge vorschlägt oder anbietet oder die Verbraucher unterstützt, indem sie vorbereitende Arbeiten für andere Kredite als die im vorherigen Anstrich genannten ausübt, das heißt für andere Verträge als Kredite für die Verbraucher : es ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber andere Verträge als Verbraucherkredite sagen wollte, Kreditverträge mit Verbrauchern für Rechnung des Kreditgebers abschließt. Der Kreditvermittler darf diese Leistungen entweder hauptberuflich oder nebenberuflich anbieten. Die Vermittlungstätigkeiten, wie sie oben definiert wurden, müssen entweder vom Finanzminister genehmigt werden, wenn sie Teil des Finanzsektors sind, oder vom Ministerium für Mittelstand und Tourismus, wenn der Vermittler hauptberuflich als Kaufmann oder Handwerker und nur nebenberuflich als Vermittler tätig ist. Offizielle Liste der Kreditvermittler: Nachdem der Vermittler die Genehmigung des Ministeriums erhalten hat, muss er sich auf einer vom Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel erstellten Liste eintragen lassen, selbst wenn er nur nebenberuflich als Vermittler tätig ist. Bei seiner Eintragung muss der Vermittler die Personalien und die Anschrift des Kreditgebers preisgeben. Die Liste der Kreditvermittler wird zur Information auf der folgenden Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft und Außenhandel veröffentlicht: Intermediaires_de_credit_a_la_consommation/index.html Welche Informationen muss der Kreditvermittler dem Verbraucher bereitstellen? Bei der Werbung hat der Kreditvermittler dieselben Offenlegungspflichten wie der Kreditgeber. Darüber hinaus muss er eindeutig den Umfang seiner Befugnisse angeben, vor allem, wenn er ausschließlich mit einem oder mehreren Kreditgebern zusammenarbeitet oder als unabhängiger Makler tätig ist. Ist der Kreditvermittler ein hauptberuflich als Kreditvermittler tätiger Geschäftsmann aus dem Finanzsektor (z. B. ein Makler), so muss er dem Verbraucher vor Abschluss des Kreditvertrags dieselben vorvertraglichen Informationen wie der Kreditgeber bereitstellen. Beispiel: Kreditart, Kreditbetrag und Laufzeit des Kredits, Zinssatz. Ist der Kreditvermittler hingegen ein nebenberuflich als Kreditvermittler tätiger Verkäufer oder Dienstleistungserbringer (z. B. Fahrzeughändler oder Reisebüro), so ist er nicht verpflichtet, dem Verbraucher die vorvertraglichen Informationen selbst mitzuteilen. In diesem Fall muss der Kreditgeber dafür Sorge tragen, dem Verbraucher alle Informationen bereitzustellen. Der Kreditgeber muss selbst die Informationen übermitteln oder mit dem Kreditvermittler vereinbaren, dass dieser den Verbraucher informiert, so dass der Verbraucher die Informationen stets rechtzeitig erhält. Jeder Kreditvermittler muss vor Vertragsabschluss über den Umfang seiner Befugnisse informieren, vor allem, wenn er ausschließlich mit einem oder mehreren Kreditgebern zusammenarbeitet oder als unabhängiger Makler tätig ist. Ebenso muss jeder Kreditvermittler dem Verbraucher vor Vertragsabschluss auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger alle Kosten mitteilen, die der Verbraucher dem Kreditvermittler für dessen Leistungen möglicherweise zu zahlen hat. Der Kreditvermittler muss dem Kreditgeber auch alle Kosten mitteilen, die der Verbraucher dem Kreditvermittler 32 33

18 möglicher weise zu zahlen hat, damit der Kreditgeber den effektiven Jahreszins berechnen kann. Einige Worte zu im Fernabsatz geschlossenen Kreditverträgen: Bei Fernabsatzverträgen ist der Kreditgeber verpflichtet, vor Vertragsabschluss einige spezifische Informationen zu Vertragsabschlüssen im Fernabsatz bereitzustellen, z. B.: die Personalien des Vertreters des Geschäftsmanns in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, die Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verbraucher und dem Vertreter maßgeblich ist, wenn es einen Vertreter gibt, den oder die Staat/en, dessen bzw. deren Recht der Geschäftsmann der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zugrunde legt, Vertragsklauseln über das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht, Diese Informationen sind in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise zu erteilen; dabei ist insbesondere der Grundsatz von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr zu wahren. Auch ist interessant, dass im Kreditwesen tätige Geschäftsleute einem Verbraucher keine geschäftlichen Mitteilungen per , per telefonischer Kommunikation mit einem Anrufautomaten, per Telefon oder per Fax übermitteln dürfen, wenn sie hierzu nicht vorab vom Verbraucher befugt wurden. Bei im Fernabsatz geschlossenen Kreditverträgen verfügt der Verbraucher über dieselbe 14-kalendertägige Rücktrittsfrist wie bei allen anderen Verbraucherkreditverträgen und diese Frist beginnt mit Vertragsabschluss oder mit dem Zeitpunkt, an dem er alle Informationen, zu deren Mitteilung der Kreditgeber gesetzlich verpflichtet ist, erhalten hat. Mit Unternehmen mit Sitz in den Nachbarländern geschlossene Verbraucherkreditverträge: Verbraucherkreditverträge, die in Belgien, Frankreich oder Deutschland geschlossen wurden, enthalten grundsätzlich eine Klausel, gemäß der für diese Verträge belgisches, französisches bzw. deutsches Recht gilt! Diese Klausel ist absolut gültig. Daher müssen die für den Kreditvertrag geltenden allgemeinen Bedingungen, die grundsätzlich dem belgischen, französischen bzw. deutschen Recht entsprechen, aufmerksam geprüft werden. Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass das ausländische Recht, das gegen eine luxemburgische Bestimmung zum Verbraucherschutz, zur öffentlichen Sicherheit verstößt, unter bestimmten Umständen nicht angewendet werden dürfte. Da der Bereich jedoch durch eine europäische Richtlinie geregelt ist, die heutzutage in allen Mitgliedstaaten umgesetzt ist, sollten sich in den verschiedenen nationalstaatlichen Gesetzen Europas dieselben Offenlegungspflichten zu Lasten der Kreditanstalten wiederfinden. Es wird Verbrauchern jedoch geraten, die geltenden Zinssätze, egal ob bei Sollzinsen oder Verzugszinsen, sorgfältig miteinander zu vergleichen, da sich diese stark von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden können! Ebenso wird geraten, bei variablen Zinssätzen die Art und Weise der Anpassung der Zinssätze sowie die Folgen und Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug zu vergleichen, da sich auch diese stark voneinander unterscheiden können. Vor Inkrafttreten des Verbraucherschutzgesetzbuches aufgenommene Kredite Die vor dem 18. April 2011 geschlossenen Verbraucherkreditverträge unterliegen grundsätzlich den alten Regelungen und daher dem abgeänderten Gesetz vom 9. August 1993 über den Verbraucherkredit

19 Es gibt jedoch Ausnahmen. Einige Bestimmungen aus dem Verbraucherschutzgesetzbuch gelten für Verträge, die am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzbuches bereits liefen. Es handelt sich dabei um Regelungen zu Informationen, die dem Verbraucher bei Änderungen des Sollzinses mitzuteilen sind, Pflichten bei einem Kreditvertrag in Form einer Überziehungsmöglichkeit, Regelungen für unbefristet geschlossene Verbraucherkreditverträge, Regelungen für die Übertragung der Ansprüche am Vertrag durch den Kreditgeber sowie Regelungen zu Informationen, die dem Verbraucher bei einer Kontoüberschreitung von mehr als einem Monat mitzuteilen sind. Allgemeines Vertragsrecht Bezüglich aller im Verbraucherschutzgesetzbuch nicht geregelten Aspekte ist auf das allgemeine Vertragsrecht Bezug zu nehmen. In vielen Fällen unterliegen die im Gesetz nicht geregelten Aspekte dem freien Willen der Parteien. Die im Kreditwesen tätigen Geschäftsleute können den Sollzinssatz praktisch nach freiem Ermessen festlegen, sofern sie keinen Missbrauch betreiben. Welche Sanktionen drohen bei Gesetzesverstoss? Klauseln eines Kreditvertrags, die gegen das Verbraucherschutzgesetzbuch verstoßen, gelten als null und nichtig. Bestimmte Handlungen oder Versäumnisse des Kreditgebers werden mit Freiheitsentzug und/oder einer Geldstrafe von bis zu ,- EUR bestraft. An wen kann ich mich bei Problemen wenden? ULC (Union Luxembourgeoise des Consommateurs Nouvelle a.s.b.l.). Kontakt: 55 rue des Bruyères L-1274 Howald, Tel.: , CEC Luxembourg (Europäisches Verbraucherzentrum GIE Luxembourg): Das CEC Luxembourg informiert Verbraucher und verteidigt ihre Interessen, wenn der Verbraucher ein Problem mit einem Kreditgeber oder einem Kreditvermittler aus einem anderen EU-Mitgliedsland hat. Kontakt: 2A, rue Kalchesbrück, L-1852 Luxembourg, Tel.: , CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier): Die CSSF behandelt Beschwerden von Verbrauchern-Kunden des ihrer Kontrolle unterliegenden Finanzsektors (Banken und andere Finanzeinrichtungen). Kontakt: 110, route d Arlon, L-1150 Luxembourg, Tel.: , direction@cssf.lu Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel Kontakt: 19-21, boulevard Royal L-2449 Luxembourg, Tel.: , info@eco.public.lu Inter-Actions a.s.b.l., Informations- und Beratungsservice bei Überschuldung Kontakt: SICS (Inter-Actions a.s.b.l.), 6, Place de l Hôtel de Ville, L-4138 Esch/Alzette, Tel.: / Fax: , endettement@inter-actions.lu Ligue Médico-Sociale, Informations- und Beratungs service bei Überschuldung Kontakt: 2, rue G.C. Marshall, L-1981 Luxembourg, Tel.: , Fax: , endettement@ligue.lu 36 37

20 Teil II. Der Hypothekarkredit Einleitung Ein Hypothekarkredit wird in der Regel für die wichtigste Anschaffung des Lebens, den Wohnungskauf, in Anspruch genommen. Ein Hypothekarkredit ist ein Kredit eines Geldbetrags, der zugunsten des Kreditgebers mit einem vom Kreditnehmer gewährten Hypothekenrecht an einer ihm gehörenden Immobilie versehen ist. Ein Hypothekarkredit ist nicht unbedingt an den Erwerb einer Immobilie gebunden (es ist vorstellbar, dass eine Bank von Ihnen ein Hypothekenrecht an Ihrer Immobilie fordert, wenn Sie sich eine beträchtliche Summe für ein anderes Projekt als ein Immobilienprojekt leihen möchten), in der Praxis ist dies jedoch der häufigste Fall. Zwar ist die Hypothek gesetzlich klar geregelt, der eigentliche Kreditvertrag, der mit einem akzessorischen Vertrag (dem Hypothekenvertrag) versehen ist, unterliegt jedoch keinen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Für Hypothekarkreditverträge und alle anderen immobilienbezogenen Kreditverträge gilt Kapitel 4 des Verbraucherschutzgesetzbuches, das sich mit Verbraucherkrediten befasst, nicht. Auf den nächsten Seiten wird dargelegt, dass die verschiedenen Bestandteile eines Hypothekarkredits im Wesentlichen frei gestaltet werden können. Einige der Grenzen, die den Parteien bei der Vertragsanfertigung gesetzt werden, haben ihren Ursprung im allgemeinen Vertragsrecht oder in den allgemeinen Regelungen des Verbrau- 39

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