Seite 1 von 5. Teilnahmebedingungen für die Varengold Bank FX Trading-Challenge

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1 1 Präambel Die Varengold Wertpapierhandelsbank AG (nachfolgend Bank genannt) veranstaltet in Kooperation mit e-forex (nachfolgend e-forex genannt) einen Wettbewerb, in dem sich zum Wettbewerb zugelassene Anleger mit virtuellem Spielgeld innerhalb einer vorgegebenen Zeit auf Basis einer risikoadjustierten Performance ihres Spielgeldkontos miteinander messen. Die Bank prämiert die 3 besten Teilnehmer. Den Siegern des Wettbewerbs wird je ein Managed Account (nachfolgend Fonds genannt) zur Verfügung gestellt, welches von den Siegern geführt werden darf. Um die Fonds mit ausreichendem Handelskapital einzurichten, stellt die Bank ein Handelsstartkapital von USD für den Erstplatzierten, USD für den Zweitplatzierten und USD für den Drittplatzierten zur Verfügung. In einer 6-monatigen Testphase konkurrieren die drei besten Teilnehmer nach Abschluss der Varengold Bank FX Trading-Challenge um die Option ihren Fonds auf bis zu USD aufgestockt zu bekommen. Die Bank unterstützt die Vertriebsaktivitäten, um den/die Fonds mit weiterem Kapital von Dritten zu füllen. Bei gleich aufliegenden positiven Handelsergebnissen nach der Testphase ist eine Aufspaltung des Aufstockungsbetrages auf mehrere Trader möglich. 2 Teilnahmevoraussetzungen 1. Der Teilnehmer muss mindestens fünf Werktage vor Wettbewerbsbeginn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt bei der Bank abgeben. 2. Zum Wettbewerb zugelassen werden sowohl bestehende Kunden als auch interessierte Dritte die noch kein Konto bei der Varengold haben. 3. Die Bank kontrolliert und überwacht die Spielgeldkonten aller Teilnehmer, um die Fairness im Wettbewerb zu bewahren. 4. Mitarbeiter und Vertretungsberechtigte der Bank und von e-forex werden aus dem Wettbewerb ausdrücklich ausgeschlossen. Ferner sind US-Staatsbürger von der Teilnahme an der Varengold Bank FX Trading-Challenge ausgeschlossen. 5. An der Varengold Bank FX Trading-Challenge dürfen nur Personen teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Seite 1 von 5

2 3 Wettbewerbskriterien 1. Die Bank analysiert die Wertentwicklung der einzelnen Spielgeldkonten der Wettbewerbsteilnehmer. Die Analyse wird über den Zeitraum der Wettbewerbsdauer ( 6) durchgeführt. 2. Die in den TOP 50 gelisteten Teilnehmer müssen eine Rendite von mindestens 0,25 % pro Handelstag generieren. Sollte der Teilnehmer dieses Renditeziel nicht erreichen, so kann er an dem jeweiligen Handelstag nicht in den TOP 50 gelistet werden. Er nimmt jedoch weiterhin an dem Wettbewerb teil und kann - sobald er die entsprechende Zielrendite wieder erreicht - an den Folgetagen erneut gelistet werden. 3. Die Kriterien zur Siegerermittlung lauten wie folgt: Die in der Wettbewerbsdauer ( 6) erzielte Nettorendite eines jeden Spielgeldkontos wird dividiert durch die auf Tagesbasis ermittelte, durchschnittliche Standardabweichung, um im Ergebnis eine risikoadjustierte Nettorendite zu erhalten. Die tägliche Standardabweichung wird ermittelt, indem die tägliche, prozentuale Änderung des Spielgeldkontos durch den Nettokontostand dividiert wird. Der Teilnehmer mit der höchsten risikoadjustierten Nettorendite zum Ende der Wettbewerbsdauer ( 6) gewinnt die Varengold Bank FX Trading-Challenge; nicht der Teilnehmer, der die höchste Rendite erzielt hat. Bei ähnlichen Ergebnissen der besten Teilnehmer behält sich die Jury vor, den Sieger anhand der Ausgewogenheit der Verteilung der risikoadjustierten Renditen zu ermitteln. 4. Die Siegerpreise werden nur in dem Fall ausgegeben, wenn die Wettbewerbssieger eine von der Bank vorgegebene Benchmark geschlagen haben. Die risikoadjustierte Rendite der Wettbewerbssieger muss in dem Wettbewerbszeitraum ( 6) höher sein, als die des veröffentlichten Barclay CTA Index. 4 Details des Siegerpreises 1. Die Sieger des Wettbewerbs werden auf der Internetseite des Wettbewerbs veröffentlicht und von der Bank benachrichtigt. Während die Bank dem Erstplatzierten einen Fonds mit einem Handelsstartkapital von USD zur Verfügung stellt, wird dem Zweitplatzierten mit USD und dem Drittplatzierten einen Fonds mit USD zur Verfügung gestellt. Das Handelskapital bleibt im Eigentum und auf den Konten der Bank. Die drei Gewinner der Varengold Bank FX Trading-Challenge stellen sich anschließend einem weiteren Wettbewerb untereinander, in dem der Beste nach einer erfolgreichen Handelsphase Seite 2 von 5

3 von 6 Monaten seinen Fonds auf bis zu USD (Assets under Management) aufstocken kann. Bei gleich aufliegenden positiven Handelsergebnissen der drei besten Trader, behält sich die Bank das Recht vor die Aufstockungssumme auf bis zu alle drei Händler aufzuspalten. 2. Die Gewinner haben die Fonds in der gleichen Art und Weise zu managen wie sie ihr Spielgeldkonto im Wettbewerbszeitraum geführt haben. Sie erhalten einen Anteil in Höhe von 25 % des erzielten Gewinns, sobald eine Hurdle Rate von 4 % p.a. überschritten wird und das Handelsvermögen den bisher erreichten Höchststand, bei dem die erfolgsabhängigen Vergütungen letztmalig gezahlt wurden, übersteigt. 3. Die Gewinner müssen alle benötigten Dokumente und Verträge, die zur Eröffnung und zum Führen des Fonds notwendig sind, unterschreiben und entsprechend den Investmentrichtlinien der Bank vertrauensvoll und aufrichtig mit dem ihnen als Manager anvertrauten Kapital umgehen. 4. Die Bank beabsichtigt, das Handelskapital bei angemessenem Verhältnis von Rendite, Volatilität und Risiko langfristig zu investieren. Die Bank ist berechtigt, das investierte Handelskapital im Falle von Verletzungen der Investmentrichtlinien, im Vergleich zum Wettbewerbszeitraum veränderter Performancequalität bzw. Handelsstrategie oder im Falle veränderter Markt- oder Unternehmenssituationen zu jeder Zeit aus den Fonds abzuziehen. 5 Handelsanforderungen Wettbewerbsteilnehmer können ausschließlich Orders über ein Onlinesystem der Bank handeln. Alle Währungen, die die Bank anbietet, können auch im Rahmen des Wettbewerbs gehandelt werden. 6 Wettbewerbsdauer Die Wettbewerbsdauer beträgt 3 Monate. Der Wettbewerb beginnt am 1. September 2011 und endet am 30. November Zustimmung zur Veröffentlichung der Rangliste und den Resultaten Der Teilnehmer stimmt zu, dass die Ranglisten, die den Namen des Spielgeldkontoinhabers, die Spielgeldkontoentwicklung in Prozent und das Risiko des Spielgeldkontos enthalten, ohne zusätzliche Zustimmung des Teilnehmers auf den Internetseiten der Bank oder von e-forex veröffentlicht werden. Seite 3 von 5

4 8 Gebrauch der Ergebnisse des Wettbewerbs für Werbezwecke Der Teilnehmer stimmt zu, dass er selbst, in Verbindung mit Dritten oder über Dritte die Ergebnisse des Wettbewerbs in keinem Fall für eigene Werbezwecke ohne Zustimmung der Bank oder von e-forex verwenden darf und, dass der Wettbewerb geschützt und Eigentum der Bank und e-forex ist. Sollte er diese Pflicht verletzen, kann er von dem Wettbewerb ausgeschlossen werden und haftet für alle daraus resultierenden Schäden und Aufwendungen, die der Bank und e-forex zur Konstruktion und Durchführung des Wettbewerbs entstanden sind. 9 Wettbewerbsänderungen, Teilnehmerausschluss 1. Die Bank und e-forex behalten sich das Recht vor, die Wettbewerbsbedingungen im eigenen Ermessen ohne Angabe von Gründen zu ändern oder den Wettbewerb ohne das Recht der Teilnehmer auf Entschädigung oder Schadenersatz zu beenden. 2. Die Bank und e-forex können im eigenen Ermessen die Annahme von Teilnehmeranmeldungen ablehnen und Teilnehmer während der Wettbewerbsdauer ( 6) aus dem Wettbewerb ausschließen. 10 Kommunikationsfehler, Haftung und Schadenersatz 1. Die Bank und e-forex haften nicht für verspätete, falsche, fehlgeleitete, unvollständige, unleserliche, unverständliche oder andere Kommunikationsfehler. Die Bank und e-forex haften auch nicht für Spielgeldkontenanalysen, Nachrichten und s sowie für nicht verfügbare Netzwerkverbindungen, Ausfälle des Internets und der Hard- und Software, fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Transaktionsabwicklungen und andere technische Ausfälle und Schwierigkeiten, es sei denn, die Bank oder e-forex haben den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 2. Die Bank und e-forex übernehmen keine Haftung dafür, dass die Unterlagen, die ihr von Dritten zur Verfügung gestellt werden, richtig und vollständig sind. 3. Die Bank und e-forex haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.b. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten. 4. Für Schäden wegen Verzögerungen bei der Auftragsausführung aufgrund systembedingter Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Internets und anderer Kommunikationssysteme der Deutsche Telekom AG oder anderer Seite 4 von 5

5 Netzbetreiber haften die Bank und e-forex nur im Fall eigener grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz und nur in dem Maße, in dem sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt haben. 5. Die in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die Haftung für die von der Bank und von e- Forex eingesetzten Organe und / oder leitenden Angestellten und nicht leitenden Angestellten sowie für ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen. Sie gelten auch für die persönliche Haftung der vorgenannten Personen. 6. Keine(r) der in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse beschränkt die Haftung von der Bank und von e-forex für die zwingend durch das Gesetz vorgesehenen Haftungsfälle, insbesondere den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie den Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Gleiches gilt entsprechend für eine Haftung, die sich zwingend aufgrund aufsichtsrechtlicher Maßgaben ergibt. 7. Beide haften zudem in keiner Art und Weise für die Beeinträchtigung, die Unterbrechung oder die Beendigung des Wettbewerbs. 8. Der Teilnehmer garantiert der Bank und e-forex sowie deren Angestellten, sie von allen finanziellen Forderungen, Verlusten, Schäden, Kosten, Aufwendungen und / oder sonstigen Ansprüchen freizustellen. 11 Salvatorische Klausel 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen angestrebt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit der Klausel oder das Entstehen der Lücke bedacht. 3. Leistungs- und Erfüllungsort ist Hamburg. 4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Seite 5 von 5

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