Infobrief Oktober 2014

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1 Infobrief Oktober 2014 Die Spezialisten für Strategie und Technologie im Asset Management Themen Swing Pricing Die Herausforderungen von Solvency II für die Fondsbranche

2 Swing Pricing Hintergrund und Motivation Swing Pricing ist ein Bewertungsmodell, welches für bestimmte Investmentfonds bei der Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) angewandt wird. Dabei wird das Ziel verfolgt, Anleger im Falle bedeutender Zeichnungs- und Rücknahmeaktivitäten des Fonds und daraus entstehender Handelskosten vor einer Wertverwässerung ( dilution ) zu schützen. Bisher wird Swing Pricing für Fonds angewandt, welche in Luxemburg, im Vereinigten Königreich, in Irland und in der Schweiz ansässig sind. Für in Deutschland ansässige Fonds wird diese Methode bisher nicht in großem Maß angewandt. Mittels Swing Pricing erhält ein Anlagefonds die nötigen Mittel zum Begleichen der täglichen Transaktionskosten, die durch Zeichnung und Rücknahmen von ein- und aussteigenden Anlegern verursacht werden. Die bestehenden Anleger werden aufgrund des Swing Pricings nicht mehr indirekt für die Transaktionskosten aufkommen müssen, da bei dieser Pricing- Methode die Belastung der geschätzten Transaktionskosten in die Berechnung des Nettoinventarwerts direkt integriert wird und diese Kosten somit von den ein- und aussteigenden Anlegern getragen werden. Funktionsweise Je nachdem, ob an einem Tag in einem Fonds mehr Zu- oder Abflüsse stattfinden, wird der Fonds-NAV um einen Swing Faktor in positiver bzw. in negativer Richtung bereinigt. Das heißt, bei einem Nettozufluss wird der Swing-Faktor zum NAV addiert, bei einem Nettoabfluss wird er abgezogen. Die Entscheidungskriterien, welche bei der Festlegung des Swing Faktors eine Rolle spielen, sind folgende: Bid/Ask spread Transaktionskosten der für den jeweiligen Fonds zuständigen Verwahrstelle Steuerlich relevante Kosten Mögliche Auswirkung auf den Marktpreis des Fonds in illiquideren Märkten Ein eigens eingerichtetes Swing Committee kann den Swing Faktor bei Bedarf an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Der Swing-Faktor wird je nach Fondstyp unterschiedlich hoch sein, bei Fonds mit liquiden Wertpapieren (wie zum Beispiel dem Euro- Rentenfonds) wird der Swing-Faktor nur wenige Basispunkte betragen, im Falle von Fonds mit eher illiquiden Wertpapieren hingegen (beispielhaft bei Emerging- Market-Fonds) kann der Swing-Faktor über ein Prozent betragen. Partielles und volles Swing Pricing Man unterscheidet dabei zwischen partiellem und vollem Swing Pricing. Beim häufiger angewendeten partiellen Swing Pricing wird der Preis nur dann um den Swing- Faktor angepasst, wenn größere Nettoflüsse stattfinden, dabei kann die jeweilige Fondsgesellschaft den Trigger Point bzw. Thresholds (d. h. den Prozentsatz der Cashflüsse) zum Beispiel auf einen oder zwei Prozent des Fondsvolumens festlegen. Beim vollen Swing Pricing wird der Anteilspreis je nach Nettozu- oder -abflüssen an jedem Bewertungstag nach oben oder nach unten angepasst.

3 Die Entscheidungskriterien, welche bei der Festlegung des Trigger Points eine Rolle spielen, sind folgende: Fondsvolumen Art und Liquidität der im Fonds enthaltenen Wertpapiere Transaktionskosten der im Fonds enthaltenen Wertpapiere, welche zu einer Verwässerung führen könnten Anlagepolitik/Cash-Ratio des Fonds Vor- und Nachteile von Swing Pricing Vorteile der Swing Pricing Anwendung: Stellt eine effektive Maßnahme vor zu hoher Trading-Frequenz in einem Fonds dar Verhindert Verwässerung ( dilution ) des Fonds-NAV, schützt dadurch bestehende Fonds- Investoren und stellt laut Auffassung von diversen Fondsverbänden eine unkomplizierte Maßnahme gegen zuvor erwähnte Verwässerung dar Reduziert das operationelle Risiko bei der NAV-Berechnung und hat eine geringere Auswirkung auf die NAV-Volatilität als herkömmliche NAV-Berechnungsmethoden Nachteile der Swing Price Anwendung: Für Investoren könnte Swing Pricing und dessen Anwendung intransparent erscheinen Der für die Bestimmung und Überwachung des geeigneten Schwellenwerts benötigte Aufwand kann einen höheren Arbeitsausmaß erfordern Fonds mit vergleichsweise zahlreichen höheren Transaktionsvolumina führen zu einer höheren Frequenz der Swing Pricing Anwendung Die Volatilität der Performance steigt üblicherweise in einem kurzfristigen Zeitraum Beispiel des Swing Pricings Ein Fonds hat einen theoretischen Closing- NAV von EUR 10. Jedweder Cashflow über 3% des Vortages-NAVs des Fonds (Trigger Point oder Threshold) löst einen Preis- Swing um den Faktor 0,5% aus. Weiter werden drei theoretische Fälle beobachtet. Fall 1: Der Fonds erhält Zuflüsse, welche weniger als 3% des Vortages-NAV betragen. Kein Price Swing anwendbar, Fonds kann weiterhin mit EUR 10 bewertet werden. Fall 2: Der Fonds hat Cash Flows in Form von Anteilrücknahmen, welche mehr als 3% des Vortages-NAV betragen. Der neue NAV beträgt EUR 10 abzüglich des Swing- Faktors 0,5%, was bedeutet, dass ab dem nächsten Handelstag der Fonds nun mit EUR 9,95 bewertet wird. Fall 3: Innerhalb des Fonds werden Beträge gezeichnet, welche mehr als 3% des Vortages-NAV betragen. Der neue NAV beträgt EUR 10 zuzüglich des Swing- Faktors 0,5%, was bedeutet, dass ab dem nächsten Handelstag der Fonds nun mit EUR 10,05 bewertet wird. Unsere Dienstleistung Anadeo unterstützt Sie, die Auswirkungen der Einführung von Swing Pricing und der Prozessanpassungen, welche dadurch

4 entstehen, auf Ihr Unternehmen zu analysieren und daraus entstehende Chancen und Risiken sicher zu identifizieren. Wir diskutieren gerne mit Ihnen den für Sie optimalen Lösungsansatz und unterstützen Sie bei dessen Implementierung. Ansprechpartner bei Anadeo Ihre Ansprechpartner für dieses Thema sind Stefan Scheible und Alexandru Nascutzy.

5 Die Herausforderungen von Solvency II für die Fondsbranche Mit Solvency II wurde ein neues aufsichtsrechtliches Regelwerk geschaffen, dessen Umsetzung, über die derzeitig gültigen Interim Measures bis zur endgültigen Einführung am 01. Januar 2016, umfangreiche Anforderungen nicht nur an die europäischen Versicherungsunternehmen (VU) selbst stellt, sondern auch an die gesamte Fondsbranche, bei denen die VU investiert sind. Nach aktuellen Informationen des BVI ist die bedeutendste Anlegergruppe mit 40% des gesamten Spezialfondsvermögens die Versicherungsbranche. Neben Spezialfonds sind sie oft zudem über Publikumsfonds und Mandate bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) investiert. Diese Kapitalanlagen sind bei den VU im Bereich des Marktrisikos (Säule 1) für die Solvency II Meldung zu berücksichtigen. Zudem gelten Offenlegungspflichten (Säule 3) für die getätigten Investments. Die KVG wird folglich ein wichtiger Partner bei der erfolgreichen Umsetzung der neuen Gesetzgebung. Mehr noch kann das Servicelevel, das eine KVG ihren Versicherungskunden hier bieten kann, Wettbewerbsvorteile sichern. Beispielsweise bei der Berechnung des Marktrisikos bzw. der Stress Test Szenarien für die Säule I. Vergleichbar mit dem Regelwerk Basel II des Bankensektors wird auch bei Solvency II ein Drei-Säulen-Modell gewählt und jede einzelne Säule stellt ihre eigenen spezifischen Herausforderungen an bestehende IT-Systeme, den verfügbaren Datenhaushalt, die Unternehmensorganisation und ihre Prozesse. Die Komplexität ist hier nicht zu unterschätzen. Was vor allem daran liegt, dass Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette, vom Portfolio Management, über Abwicklung und Risikocontrolling bis hin zum Rechnungswesen zur Verfügung gestellt werden müssen; zudem noch nach einer eigenen Solvency II Bestandsführung für die GuV Ermittlung. Bereits die Umsetzung des vorgegebenen Rechenmodells zur Bestimmung der Solvenzkapitalanforderung aus Säule 1 weist durch ihre mathematische und stochastische Komplexität einen sehr hohen Implementierungsaufwand auf und erfordert ein entsprechendes fachliches Know-how für die Umsetzung. Die eigentliche Berechnung bedarf zudem jeweils einer Vielzahl an Inputparameter und stellt eine hohe Anforderung an die Datenbereitstellung, Datenqualität und, bei entsprechender Anzahl und Komplexität der Kapitalanlagen, auch an die Rechenleistung im eigentlichen Betrieb. Das Marktrisiko der Investments, in die eine Versicherung bei einer KVG investiert ist, geht hierbei bis auf das Konzentrationsrisiko additiv in das Gesamtmarktrisiko der VU ein, so dass auch eine KVG diese Werte berechnen und zur Verfügung stellen kann, vorausgesetzt sie verfügt über die entsprechende Technik und das Wissen. Auf den ersten Blick etwas weniger komplex, aber dafür sehr umfangreich, mögen die Berichterstattungspflichten der Säule 3 erscheinen. Im Detail betrachtet stellen aber auch hier die Vorgaben der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versiche-

6 rungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) die Bestandsführung bzw. das Accounting vor neue Herausforderungen (sehen Sie hierzu bitte auch unseren Infobrief von Dezember 2013). Erschwerend kommt hinzu, dass es immer noch viele Fragen und Unklarheiten zum Regelwerk gibt, die von den Markteilnehmern zwar rege diskutiert werden, verbindliche Aussagen und Umsetzungsvorgaben hierzu fehlen aber noch. Im Dezember diesen Jahres startet laut Zeitplan der EIOPA die öffentliche Konsultation der Technischen Durchführungsstandards Set2 sowie ihrer Leitlinien. Änderungen sind hieraus bis weit in 2015 zu erwarten. Viele bisher erfolgte Entwicklungen konnten folglich nur auf Basis von besten Annahmen erfolgen und werden folglich anzupassen sein. Während die großen Versicherer oft individuelle Lösungen und interne Modelle gemäß ihres Kerngeschäfts erarbeiten, beschränken sich kleine und mittlere VU oft auf die Umsetzung des Standardmodells. Auf Seiten einer KVG ist im Bereich der Marktrisikodaten die große Herausforderung, ihren unterschiedlichen Versicherungskunden einen bestmöglichen Standard anbieten zu können. Für sie ist es unweit schwerer, jedes individuelle Modell adäquat mit den notwendigen Informationen zu beliefern, da die Rohdaten, welche große Versicherer für ihre eigenen Systeme und Berechnungen benötigen, oft variieren. Kleine Versicherer werden hier mit einem guten Standardset auf Basis des Standardmodells weitaus zufriedener sein. Neben der Datenbereitstellung stellt sich zudem die Frage, wie viel Know-how eine KVG im Bereich Solvency II aufbauen will und kann. Dies betrifft zum einen den Kernbereich der Anlageentscheidung, hier werden nach Solvency II Gesichtspunkten optimierte Produkte und Portfolien entwickelt werden. Auf der anderen Seite steht das regulatorische Reporting. Große Versicherungskunden haben hier sicherlich ihre eigenen Fachexperten. Bei kleinen und mittleren VU kann davon ausgegangen werden, dass viele regulatorische Fragen aus dem Bereich der Kapitalanlage an die KVG weitergereicht werden. Eine Alternative zur komplexen Eigenentwicklung der Rechen- und Reportingsysteme und dem Aufbau eines Kompetenzcenters stellt das Outsourcing dar. Mehrere Firmen treten bereits mit eigenen Solvency II Lösungen für Kapitalanlagen am Markt auf. Die Vorteile des Outsourcings lassen sich für eine KVG wie folgt skizzieren: Schnellere Umsetzungserfolge durch den Einkauf am Markt verfügbarer Lösungen Kein hohen Initialkosten gegenüber einer Eigenentwicklung Auslagerung von IT Systemkomplexität und Rechenzeit Qualitative Vorteile durch spezialisierte Partner mit Fachwissen und der entsprechenden IT-Infrastruktur Minimierung von Umsetzungsrisiken Fokussierung auf das Kerngeschäft

7 Als Nachteile sind zu nennen: Fachlich und technische Abhängigkeit vom Outsourcing Partner Keine oder wenig Anpassungsmöglichkeiten externer Systeme Fehlender Know-how Aufbau oder gar Verlust Datenschutz Vertrags- und Rechtsfragen Laufende Kosten Die Wahl des geeigneten externen Partners ist oft nicht einfach und muss zum Unternehmensmodell einer KVG passen. Der Outsourcing Partner sollte nicht nur über die notwendige Technik verfügen, auch hier sind Methodenwissen, Fachkompetenz und Support wichtige Erfolgsfaktoren. Es werden noch einige Änderungen vor Inkrafttreten von Solvency II erwartet, entsprechend flexibel müssen Anpassungen umgesetzt werden können. Die Fondsbranche bleibt somit von Solvency II in keinster Weise unberührt. Das Servicelevel, das eine KVG ihren Versicherungskunden hier bieten kann, wird ein entscheidender Wettbewerbsfaktor werden. Wir helfen unseren Kunden bestmöglich vorbereitet zu sein! Bei Fragen zu Solvency II sprechen Sie uns bitte an. Ihre Ansprechpartner bei Anadeo Ihre Ansprechpartner zum Thema Solvency II sind Renato Strah und Tobias Werner. Quelle: institutionelle-anleger/anlegergruppen/

8 Anadeo Consulting ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen: Als ausgewiesene Asset Management-Experten mit fundiertem Software-Background stehen wir für die Synthese von Strategie und Technologie. Wir unterstützen Banken und Kapitalanlagegesellschaften mit Konzeptionen, die wirklich funktionieren und sich sauber implementieren lassen und übernehmen auch die Verantwortung für einen reibungslosen und erfolgreichen Projektverlauf. Impressum Anadeo Consulting GmbH Mergenthalerallee D Eschborn Tel: Mail: Geschäftsführer: Giovanni Marchi, Stefan Scheible, Renato Strah Die überlassenen Informationen sind allgemeiner Art und dienen lediglich dazu, die Anadeo Consulting GmbH (im folgenden Anadeo) und ihr Dienstleistungsangebot vorzustellen. Die Zusammenstellung der Informationen erfolgte mit der gebotenen Sorgfalt. Gleichwohl übernehmen wir keinerlei Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen. Diese Informationsunterlage enthält Verweise auf Websites bzw. Texte, die von Dritten eingerichtet bzw. erstellt wurden. Anadeo hat keinerlei Kontrolle über die Websites und die dort angebotenen Informationen, Waren oder Dienstleistungen. Anadeo übernimmt daher keinerlei Verantwortung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für den Inhalt der Websites Dritter. Anadeo Consulting GmbH 2014

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