Wege in die Arbeitswelt für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge. Projekt DIKO-B der Stiftung SPI 4. April 2017
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- Gert Dresdner
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1 Wege in die Arbeitswelt für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Projekt DIKO-B der Stiftung SPI 4. April 2017
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3 Inhalt der PP IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Bildung und Arbeitsmarktzugang Regularien zur Beschäftigung von Geflüchteten (NUiF) Die Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG (Der Paritätische) Ausbildung und Ausbildungsförderung Unterstützungsangebote Literaturhinweise Veranstaltungshinweise
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5 Bildungshintergründe Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016, gewichtet.
6 Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016, gewichtet.
7 Wie finden arbeitende Geflüchtete ihre Stellen? Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016, gewichtet.
8 Fazit Fluchterfahrungen, Bildungsstand, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse und die Qualität ethnischer Netzwerke sind entscheidende Faktoren bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Die Bildungssituation der Geflüchteten ist polarisiert nur wenige haben berufliche Abschlüsse, aber die Mehrheit strebt weitere Ausbildungen an Die Möglichkeit und Qualität von Spracherwerb und die Anerkennung von Abschlüssen steigern den Zugang zum Arbeitsmarkt Geflüchtete brauchen im Durschnitt 15 Jahre länger für den Zugang zum Arbeitsmarkt als andere migrantischen Vergleichsgruppen Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016, gewichtet.
9 317-swevisit/?utm_source=prezi&utm_mediu m= &utm_content=2004&utm_c ampaign=
10 Sichere Herkunftsländer Ein kategorisches Arbeitsverbot nach 60a Abs. AufenthG gilt für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten nur dann, wenn das Asylgesuch (also die erste Registrierung) ab dem 1. September 2015 erfolgte und ein gestellter Asylantrag schon abgelehnt worden ist, bzw. (unabhängig vom Herkunftsstaat) wenn ein rein selbstverschuldetes Abschiebungshindernis vorliegt. In den anderen Fällen kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
11 Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG Arbeitshilfe Die Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe
12 Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG Eine Duldung wegen dringender persönlicher Gründe im Sinne von Satz 3 ist zu erteilen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnimmt oder aufgenommen hat, die Voraussetzungen nach Absatz 6 nicht vorliegen und konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen. In den Fällen nach Satz 4 wird die Duldung für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Arbeitshilfe - Die Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe.
13 Arbeitsverbot nach 60a Abs.6 AufenthG Die Ausbildungsduldung darf in den Fällen, in denen ein Arbeitsverbot nach 60a Abs. 6 AufenthG vorliegt, nicht erteilt. Dies umfasst: 1) die Person eingereist ist, um Sozialleistungen zu erlangen ( Um-zu- Regelung ), 2) aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei der Person aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können ( selbstverschuldete Duldungsgründe ) oder 3) die Person Staatsangehörige eines als sicher erklärten Herkunftslandes gem. 29a AsylG ist und ihr nach dem gestellter Asylantrag abgelehnt worden ist ( sichere Herkunftsstaaten ). Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Arbeitshilfe - Die Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG:
14 Arbeitsverbot nach 60a Abs.6 AufenthG Als konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden in der Begründung genannt: die bereits erfolgte Beantragung von Pass(ersatz)papieren, die bereits terminierte Abschiebung oder ein laufendes Verfahren zur Dublin-Überstellung (vgl. BT-Drs. 18/9090). Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Arbeitshilfe - Die Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG:
15 Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG Die nach Satz 4 erteilte Duldung erlischt, wenn die Ausbildung nicht mehr betrieben oder abgebrochen wird. Eine Duldung nach Satz 4 wird nicht erteilt und eine nach Satz 4 erteilte Duldung erlischt, wenn der Ausländer wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde Wird die Ausbildung nicht betrieben oder abgebrochen, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dies unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich mitzuteilen. Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Arbeitshilfe - Die Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe.
16 Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG - Beendigung der Ausbildung Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendigt oder abgebrochen, wird dem Ausländer einmalig eine Duldung für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer weiteren Ausbildungsstelle zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach Satz 4 erteilt. Eine nach Satz 4 erteilte Duldung wird für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung verlängert, wenn nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, für die die Duldung erteilt wurde, eine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nicht erfolgt Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Arbeitshilfe - Die Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG:
17 Arbeits- und Ausbildungsförderung Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfe (abh) Assistierte Ausbildung (AsA) Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Broschuere_Ausbildungsfoerderung_Fluechtlinge_Unionsbuerger-2017
18 Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit Berufsberatung und Berufsorientierung ( 29 ff. SGB III) Vermittlung ( 35 ff SGB III) Förderung aus dem Vermittlungsbudget ( 44 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Broschuere_Ausbildungsfoerderung_Fluechtlinge_Unionsbuerger-2017
19 DIKO-B, Stiftung SPI, Bildquelle: IQ-Netzwerk
20 DIKO-B, Stiftung SPI, Bildquelle: IQ-Netzwerk
21 Finanzielle Hilfen während der Ausbildung Grundleistungen nach 3 AsylbLG Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Broschuere_Ausbildungsfoerderung_Fluechtlinge_Unionsbuerger-2017
22 Grundleistungen nach 3 AsylbLG Auch während einer Ausbildung oder eines Studiums besteht Anspruch auf die Grundleistungen nach 3 AsylbLG. Im AsylbLG ist anders als im SGB II oder SGB XII kein Ausschluss von den Leistungen vorgesehen. Wenn das Sozialamt dennoch die Grundleistungen einstellen sollte, sollte dagegen ein Widerspruch und ein Eilantrag vor dem Sozialgericht eingelegt werden. Studierende haben Krankenversicherungspflicht auch während des Asylverfahrens ( 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V. Die Beitragskosten muss das Sozialamt übernehmen ( 6 AsylbLG). Quelle: Der Paritätische Gesamtverband : Broschuere_Ausbildungsfoerderung_Fluechtlinge_Unionsbuerger-2017
23 Zugang zum BAföG und BAB Ab dem können dann bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland folgende Personen BAföG-Förderung oder BAB-Förderung erhalten: Personen mit einer Duldung Personen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 3, 25 Absatz 4 Satz 2, 25 Absatz 5 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nach 30 bis 34 (besitzen die Eltern oder der/die Ehepartner_in eine Niederlassungserlaubnis ist BAföG- oder BAB-Förderung vom ersten Tag ohne Voraufenthaltszeit möglich) Quelle:
24 Zugang zum BAföG und BAB Keine Verbesserung gab es für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung. Sie werden auch weiterhin nur unter nahezu unerfüllbaren Voraussetzungen BAföG oder BAB bekommen: Wenn sie selber sich bereits fünf Jahre in Deutschland aufhalten und fünf Jahre gearbeitet haben oder ein Elternteil in den letzten sechs Jahren drei Jahre in Deutschland erwerbstätig war. Außerdem gilt: Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können noch kein BAföG erhalten. Bei ihnen ist noch nicht ausreichend geklärt, ob sie in Deutschland bleiben können. Quelle:
25 So schaffen wir das! Initiativen und Hilfsangebote in Berlin
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27 Angebote für Geflüchtete: IQ Landesnetzwerk Berlin Miteinander Lernen und Verstehen - Sprachenwerkstatt Deutsch als Fremdsprache Ziel: Begleitende Deutschförderung für Geflüchtete Inhalt: berufsbezogene Sprachförderung Sabine Massloff Tel.: sabine.massloff@wipa-berlin.de SpraBo: Sprachenkompetenz und Berufsorientierung: Zielgruppe: Geflüchtete Menschen mit Interesse an einem Gesundheitsberuf
28 Flucht nach vorn bietet Jugendlichen bis zum 23. Lebensjahr die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu erlernen und befähigt sie, einen Vorbereitungskurs zur Erlangung des Hauptschulabschlusses besuchen zu können. Mit Hilfe qualifizierter und qualifizierender Bildungsangebote soll jungen Flüchtlingen die Integration in die deutsche Gesellschaft ermöglicht bzw. die Rückkehr in ihre Heimatländer erleichtert werden.
29 Matching Hilfe bei der Suche einer Ausbildungsstelle
30 Sprachcafe Mentoring Program Start Up Hilfe
31 SINGA
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35 Asylsuchende und Geduldete erreichen das Team Asyl unter: Anerkannte Flüchtlinge :
36 Literaturhinweise
37 PDF Download : 0 PDF Download : 5/so-schaffen-wir-das-eine-zivilgesellschaft-imaufbruch
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39 Veranstaltungshinweise
40 Veranstaltungshinweise:
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch
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