Klinische Krebsregister

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1 Klinische Krebsregister Von einer heterogenen Landschaft zu einem flächendeckenden Qualitätssicherungsinstrument Berlin, den 14. Oktober Dr. Konstanze Blatt

2 Der Nationale Krebsplans Es existiert eine aussagekräftige onkologische Qualitätsberichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patienten QS-Konferenz des G-BA Seite 2

3 Ziel 8 des Nationalen Krebsplans Flächendeckender Ausbau der klinischen Krebsregister zur Erfassung der Qualität der Versorgung aller Krebskranken Stärkung der Vernetzung regionaler klinischer Krebsregister Stärkere Vernetzung von klinischen und epidemiologischen Krebsregistern Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung nach 137 SGB V Rückmeldung der Daten an alle beteiligten Leistungserbringer in Form einer strukturierten, kritischen Ergebnisbewertung Transparente Darstellung der Versorgungsergebnisse für Kliniken, Ärztinnen und Ärzte, Betroffene und Öffentlichkeit Einheitliche Datensätze für die Tumordokumentation QS-Konferenz des G-BA Seite 3

4 Klinische Krebsregister Status quo Weit über 50 klinische Krebsregister in Deutschland mit unterschiedlicher Strukturierung und Datenqualität Vielzahl zusätzlicher Tumordokumentationen Heterogene Landschaft kann aufgrund fehlender Einheitlichkeit und Repräsentativität nicht für die gesetzlich verpflichtende Qualitätssicherung nach 137 SGB V genutzt werden Mehrfachdokumentation (Definition zusätzlicher Dokumentationsverpflichtungen über den G-BA) Mehrfachfinanzierung (Zentrumszuschläge, Finanzierung klinischer Krebsregister) QS-Konferenz des G-BA Seite 4

5 Strukturerreichungsgrad der klinischen Krebsregistrierung Strukturerreichungsgrad gemäß Ziel 8 des NKP Gering Mittel Hoch Quelle: Prognos AG (2010): Aufwand-Nutzen- Abschätzung zum Ausbau und Betrieb bundesweit flächendeckender klin. Krebsregister QS-Konferenz des G-BA Seite 5

6 Status Quo der Länderregelungen unterschiedliche Regelungen in den Ländern Melderechte, Meldeplichten, Informationsplichten gegenüber den Patienten, Widerspruchrechte, Einwilligungspflichten Unterschiedliche Meldevergütungen Unterschiedliche Registerstrukturen QS-Konferenz des G-BA Seite 6

7 Das Krebsregister- und - früherkennungsgesetz (KFRG) Verabschiedung im April 2013 Verpflichtung der Länder zur Einrichtung klinischer Krebsregister mit flächendeckender und vollzähliger Dokumentation Definition des Basisdatensatzes (GEKID/ADT) Regelung der Förderung durch die GKV mit einer Pauschale von 119 pro Krebsneuerkrankung, Rückerstattung der Meldevergütung Definition der Förderkriterien durch GKV-SV unter Beteiligung der Leistungserbringer, Fachgesellschaften, Länder, Patientenvertreter und G-BA Aufbauphase von , Förderung ohne Anwendung der Kriterien QS-Konferenz des G-BA Seite 7

8 Aufgaben der GKV gemäß KFRG GKV-SV Erarbeitung der Förderkriterien unter Beteiligung der Länder, Fachges., Leistungserbringer, G-BA und Patientenvertreter Verhandlung der Meldevergütung mit DKG und KBV Berichterstattung über Auswertungen der KKR (alle 5 Jahre) Kassen und Landesverbände Förderung der KKR mit 119 für Erstmeldung Gemäß Förderkriterien ab Vereinbarung über Prozess zur Einrichtung und Weiterentwicklung Erstattung der Meldevergütung QS-Konferenz des G-BA Seite 8

9 Die Ziele des GKV-Spitzenverbands Einheitliche, valide (plausibel, vollzählig, vollständig), sektorenübergreifende Datenstruktur, die Grundlage für die gesetzlich verpflichtende QS nach 137 SGB V sein kann Bürokratieabbau, Vermeidung von Mehrfachstrukturen Gewährleistung der gesetzlich verpflichtenden QS (Hoheit des G-BA) QS-Konferenz des G-BA Seite 9

10 Die Entwicklung der Förderkriterien Anspruch und Aufgabe der GKV Sicherstellung der Zielsetzung: bundeseinheitliche, nutzbare Datenstruktur Operationalisierung der gesetzlich direkt vorgegebenen Anforderungen an Förderkriterien ( 65c Abs. 2 SGB V) Operationalisierung der per KFRG indirekt formulierten Anforderungen zur Zielerreichung (z.b. Einbindung in die Strukturen des G-BA) Generalisierbarkeit Mindeststandards (Definition der Qualität klinischer Krebsregister) Machbarkeit Überprüfbarkeit QS-Konferenz des G-BA Seite 10

11 Die Entwicklung der Förderkriterien Gesetzliche Rahmenbedingungen Beschluss der Förderkriterien durch den GKV- Spitzenverband bis zum (8 Monate Entwicklungszeit) Beteiligung von Fachgesellschaften, Leistungserbringerverbänden, Patientenvertretern, des G-BA und der PKV (12 verschiedene Organisationen) Definition der Förderkriterien im Benehmen mit den Ländern bzw. zwei von der Gesundheitsministerkonferenz bestimmten Ländervertretern BMG legt Fördervoraussetzungen fest, wenn Länder Einwände gegen Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes haben Interne Abstimmungsprozesse mit Kassen und ihren Verbänden QS-Konferenz des G-BA Seite 11

12 Die Entwicklung der Förderkriterien Das Vorgehen des GKV-SV Unterteilung der sieben im KFRG aufgeführten Punkte zur Definition der Förderkriterien in drei Themenblöcke QS-Konferenz des G-BA Seite 12

13 Drei Themenblöcke I. Datenmanagement und Datenqualität (Punkte 1 und 2 65c Abs. 2 SGB V) Sachgerechte Organisation und Ausstattung, inkl. Datenschnittstellen zur Annahme und Weiterleitung Mindestanforderung an Grad der Erfassung und an Vollständigkeit, Verfahren der Datenvalidierung II. Rückmeldeverfahren und Zusammenarbeit (Punkte 3 bis 6 65c Abs. 2 SGB V) einheitliches Verfahren zur Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an LE notwendige Verfahren zur Qualitätsverbesserung erforderliche Instrumente zur Unterstützung der interdiszipl. Zusammenarbeit Kriterien, Inhalte und Indikatoren für eine landesbezogene Auswertung, die eine länderübergreifende Vergleichbarkeit garantieren III. Abrechnungsmodalitäten (Punkt 7 65c Abs. 2 SGB V) QS-Konferenz des G-BA Seite 13

14 Methode Offiziell gem. 65 c Abs. 3 zu beteiligende Organisationen Besondere Beteiligung der Länder ( im Benehmen ) GKV-interne Abstimmungsprozesse (Kassen u. ihre Verbände) Iterativer Entwicklungsprozess 6 GKV-interne WS 3 WS mit zu Beteiligenden 2 Treffen mit Ländervertretern Postalische Rückmeldungen Telefonkonferenzen mit Ländervertretern Postalische Vorabbefragung Aktuell 48 Formulierungen zu Förderkriterien QS-Konferenz des G-BA Seite 14

15 Weitere Aufgaben der Länder: Ländergesetzgebung, Benennung der klinischen Krebsregister, Organisation der Strukturen der GKV: Bereitstellung der Ressourcen für Prüfung der Förderkriterien und Abrechnung der Registerpauschale und Meldevergütung der klinischen Krebsregister: interne Re- und Neuorganisation der Fachgesellschaften: Entwicklung einheitlicher Dokumentations- und Auswertungsstandards (Rechenregeln, Spezifikationen etc.) der Leistungserbringer: Etablierung eines routinehaften Meldeverhaltens des G-BA: Berücksichtigung der klinischen Krebsregister in seinen Richtlinien zur onkologischen Qualitätssicherung QS-Konferenz des G-BA Seite 15

16 Weiteres Vorgehen Verabschiedung der Förderkriterien im Dezember 2013 Vereinbarung über Meldevergütung im Dezember 2018 Benennung der klinischen Krebsregister durch die Länder Verabschiedung der Ländergesetze Auf- und Umbau der klinischen Krebsregister Förderung der klinischen Krebsregister nach Benennung durch Länder ab Ziel: bundesweit einheitliche Strukturen QS-Konferenz des G-BA Seite 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! QS-Konferenz des G-BA Seite 17

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