Das neues Urheberrecht und seine Folgen - Überblick. Kommission für Service und Information / AG Fernleihe
|
|
- Eike Beutel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das neues Urheberrecht und seine Folgen - Überblick Kommission für Service und Information / AG Fernleihe 1
2 Gesetzesleid und Gesetzesfreud 60e (5): Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind. 2
3 Gesetzesleid und Gesetzesfreud 60e (5): - Bietet Möglichkeiten zum verbesserten Service - Schränkt gegenüber den bisherigen Möglichkeiten nochmals ein - Einschränkungen müssen zwingend ab beachtet werden - Der verbesserte Service soll im Sinne der Nutzer so bald als möglich ab dem angeboten werden 3
4 Gesetzesleid und Gesetzesfreud 60e (5) ersetzt im Wesentlichen den bisherigen 53a UrhG - Keine Verknüpfung mit 53 Klarere Struktur, klarere Schrankenregelung - Gilt nur für öffentlich zugängliche Bibliotheken, die keinen unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zweck verfolgen Kommerzielle Informationsanbieter unterliegen weiterhin den Regelungen von 53 mit zum Teil bessern Möglichkeiten: Vervielfältigung im Auftrag 4
5 Kleinteiliges: die 10%-Regel Was darf geliefert werden? - Auf Einzelbestellung: - Einzelne Beiträge aus einer wissenschaftlichen oder Fachzeitschrift (siehe unten ) - 10 % eines erschienenen Werkes - Bislang: kleiner Teil mit unterschiedlicher Interpretation zwischen 10% und 20%; - 15% gemäß Tantiemevertrag 5
6 Kleinteiliges: die 10%-Regel Was sind im konkreten Fall 10% eines Werkes? Berechnungsgrundlage ist im Normalfall die letzte Seitenzahl im Buch Sonderfall getrennte Seitenzählung In Zweifelsfällen wird aufgrund der eigenen bibliothekarischen Erfahrung entschieden Die Verantwortung für die (Nicht-)Umsetzung des Bestellwunsches liegt bei der Aktiven Fernleihe
7 Kleinteiliges: die 10%-Regel Die erlaubte Seitenzahl wird nicht überschritten Möglichkeit 1: Einscannen des Kapitels oder Aufsatzes, Auslieferung direkt an den Benutzer bzw. bei Bibliotheken ohne Benutzerfernleihe als Mailanhang an Besteller. Möglichkeit 2: Kopieren und Versenden der Papierkopie an Nehmerbibliothek Möglichkeit 3: Kopien aus Monographien werden auch angefertigt, wenn auf den bestellten Seiten kein Aufsatz oder Kapitel beginnt oder endet.
8 Kleinteiliges: die 10%-Regel Die erlaubte Seitenzahl wird überschritten Möglichkeit 1: Wenn immer möglich, wird das Buch ausgeliehen. Möglichkeit 2: Falls die Ausleihe nicht möglich ist, wird die Bestellung abgesagt. Absagegrund: Kopienlieferungen, die mehr als 10% des Werkes umfassen, sind urheberrechtlich nicht erlaubt. Das komplette Werk ist nicht entleihbar. Absage ohne Leitwegabbruch, falls Buch eventuell in anderer Bibliothek entleihbar. Absage mit Leitwegabbruch, falls dies eher unwahrscheinlich ist.
9 Kleinteiliges: die 10%-Regel Absage der Bestellung durch die Passive Fernleihe Bestellung wird mit Text Aufgrund der urheberrechtlichen Bestimmungen dürfen nur maximal 10% eines Werkes in einer Bestellung als Kopie geliefert werden. Ihr Kopienwunsch übersteigt diese Grenze. Das komplette Werk ist nicht verleihbar. Die Einsichtnahme vor Ort ist möglich. Das weitere Vorgehen ist Sache des Bestellers!
10 Kleinteiliges: die 10%-Regel Auswirkungen auf die Nutzung von E-Books Hier gelten weiterhin die vorhandenen Lizenzverträge. Ist Direktlieferung eines E-Books zulässig, ist auch die Auslieferung einzelner Kapitel möglich. Die besitzende Bibliothek gibt in der E-Book- Administration des ZFL-Servers an, ob und in welcher Form eine Lieferung erfolgen darf.
11 Elektronisches Wie darf geliefert werden? Die gute Nachricht - Keine Einschränkung hinsichtlich des Lieferwegs Auch Lieferung in sonstiger elektronischer Form (Web-Download, Anhang) - Keine Einschränkung hinsichtlich der Vorlage Lieferung auch aus elektronischen Zeitschriften und E-Books ( 60g -> Vorrang des Urheberrechts vor dem Lizenzvertrag) 11
12 Elektronisches Wie darf geliefert werden? Das Wasser im Wein - Liefermöglichkeit aus e-ressourcen gilt nur für Lizenzverträge ab dem ( 137 o) - Vorrang des Urheberrechts gilt nicht, wenn die Rechtswahlvereinbarung im Vertrag kein deutsches Recht vorsieht - Vorrang des Urheberrechts gilt nicht, bei gesondertem Vertrag zum Lieferdienst ( 60g) 12
13 Elektronisches Wann kann geliefert werden? Das Wasser im Wein - Die VG Wort interpretiert direkte elektronische Lieferungen als Direktlieferungen - Die Lieferungen fallen unter den Gesamtvertrag Kopiendirektversand - Im innerdeutschen Leihverkehr kann nicht nach diesem Gesamtvertrag abgerechnet werden - Erst mit dem neuen Gesamtvertrag Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr wird die elektronische Lieferung in der Fernleihe geregelt - Es ist mit höheren Kosten zu rechnen 13
14 Elektronische Direktlieferung Vorlage Vorlage Druckausgabe Vorlage elektronische Ausgabe Vorlage elektronische Ausgabe mit FL-Indikator e ( = Neuvertrag nach dt. Recht nach geschlossen oder älterer Lizenzvertrag mit Erlaubnis der elektronischen Auslieferung an Benutzer) Auslieferart elektronische Auslieferung an Benutzer Auslieferung an Benutzer als Papierkopie elektronische Auslieferung an Benutzer
15 Kommerzielle Zwecke - Lieferung nur zu nicht kommerziellen Zwecken Keine Unterscheidung der Nutzergruppen in der Fernleihe vorhanden Technische Anpassung mit zwingender Selbstauskunft des Nutzers 15
16 Kommerzielle Zwecke Definition der nicht kommerziellen Zwecke Möglichkeit 1: Was sind kommerzielle Zwecke? Bei einem kommerziellen Zweck geht es darum, dass die Bestellung mittelbaren oder unmittelbaren Erwerbszwecken dient. Beispiele: Rechtsanwalt- oder Arztpraxis Möglichkeit 2: Welche Personengruppen gelten als nicht kommerzielle Benutzer? Studierende, Schüler, Auszubildende Mitarbeiter von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, kultureller und sozialer Institutionen, Kirchen Personen, die Bestellungen für private Zwecke durchführen Aber: Frage kann von Bibliotheken nicht eindeutig beantwortet werden!
17 Kommerzielle Zwecke Selbstauskunft der Benutzer Bei Bestellung über den ZFL-Server durch den Benutzer kann diese nur abgeschickt werden, wenn der nicht kommerzielle Zweck bestätigt wird. Bei Durchführung der Bestellung im ZFL-Server im Auftrag des Benutzers, muss diese Bestätigung der bestellenden Bibliothek ebenfalls vorliegen.
18 Kommerzielle Zwecke
19 Wissenschaft und Kiosk - Kopien einzelner Teile nur aus wissenschaftlichen Zeitschriften oder Fachzeitschriften Keine Lieferung von Kopien aus Zeitungen oder Kioskzeitschriften / Publikumszeitschriften 19
20 Zeitungen/Zeitschriften Zeitungen Kopien sind generell nicht mehr erlaubt Lösung: Ausleihe des Bandes, falls möglich; sonst Absage und Hinweis auf Online-Angebot, sofern vorhanden Zeitschriften Laut UrhG 60e(5) dürfen nur noch Kopien aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften geliefert werden. Bayerisches Fernleihtreffen
21 Zeitungen/Zeitschriften Das schließt sämtliche Lieferungen aus sogenannten Kioskzeitschriften aus. Die Definition dafür ist sehr schwierig. VG-Wort-Liste der Kioskzeitschriften bis dahin intellektuelle Einzelfallprüfung wenn Lieferung nicht erlaubt, auch hier Ausleihe des Bandes als Lösung, soweit möglich Bestellungen auf e-journals können wie gehabt bearbeitet werden. Bayerisches Fernleihtreffen
22 Zeitungen/Zeitschriften Generell gilt: ist der Verfasser des Artikels vor mehr als 70 Jahren verstorben, ist der Artikel urheberrechtsfrei und darf geliefert werden Inhaltsverzeichnisse gelten als urheberrechtsfrei und dürfen geliefert werden Bayerisches Fernleihtreffen
23 Was vom Tage übrig blieb Ein Zitat zum Schluss: Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Soweit die Verwaltung als Nutzer geschützter Inhalte von den Regelungen betroffen ist (z. B. Bibliotheken, Archive, Museen, Bildungseinrichtungen sowie das DPMA), werden ihr keine Verpflichtungen auferlegt, deren Befolgung Kosten verursachen könnte. Vielmehr gewährt die Reform auch ihnen nur Optionen, von denen die Verwaltung keinen Gebrauch machen muss. (Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/12329) Bayerisches Fernleihtreffen Dr. Berthold Gillitzer
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Dr. Berthold Gillitzer Bayerische Staatsbibliothek Bayerisches Fernleihtreffen
WAS ÄNDERT SICH MIT DEM URHEBERRECHTS-WISSENS- GESELLSCHAFTS-GESETZ?
WAS ÄNDERT SICH MIT DEM URHEBERRECHTS-WISSENS- GESELLSCHAFTS-GESETZ? Dr. Jana Kieselstein, UB Augsburg Herbsttagung 2017 AjBD, Würzburg 28./29.09.2017 INHALT 1. Einführung 2. Das UrhWissG im allgemeinen
MehrNovellierung des Urheberrecht
Novellierung des Urheberrecht Aktuelle Entwicklungen B. Klotz-Berendes, 16.10.2007 1 UrhG Stand: 14. Oktober 2007 Bundestag hat am 5. Juli 2007 am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause den Gesetzentwurf
MehrUrheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003
Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003 Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19 a UrhG) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der
MehrAus 53a UrhG wird 60e, was ändert sich sonst noch?
Aus 53a UrhG wird 60e, was ändert sich sonst noch? Kopienversand von Bibliotheken ein endloser Streit Ein Rechtsrahmen für die Wissensgesellschaft? Offener Workshop von Urheberrecht für Bildung Wissenschaft
MehrSynopse UrhWissG (Auszüge)
Synopse UrhWissG (Auszüge) UrhG UrhWissG 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung 60a Unterricht und Lehre (1) Zulässig ist, 1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen
MehrDr. Jana Kieselstein, UB Augsburg
GESETZ ZUR ANGLEICHUNG DES URHEBERRECHTS AN DIE AKTUELLEN ERFORDERNISSE DER WISSENSGESELLSCHAFT (URHWISSG) MOMENTAUFNAHME ANPASSUNG DER FOLIEN AN DAS AM 30.06.2017 VOM BUNDESTAG BESCHLOSSENE URHEBERRECHTS-WISSENSGESELLSCHAFTS-GESETZ
MehrDr. Traute Braun-Gorgon
Dokumente aus Bibliotheken e.v. subito Neue Internetpräsenz und Lieferung aus elektronischen Zeitschriften Dr. Traute Braun-Gorgon Berlin 2016 Übersicht 1. Neue Internetpräsenz 2. Lieferung von Kopien
MehrNeues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz. Katrin Falkenstein-Feldhoff
Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz Katrin Falkenstein-Feldhoff Bundesgesetzblatt 2017 Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
MehrKopienlieferung aus E-Journals - die Lösung des SWB 4. Erfahrungsaustausch überregionaler Leihverkehr , München
Kopienlieferung aus E-Journals - die Lösung des SWB 4. Erfahrungsaustausch überregionaler Leihverkehr 29.10.2013, München Karin Schmidgall 2 Hintergrund Desiderat Elektronische Ressourcen sind weitgehend
MehrFernleihe von ebooks ein offenes Problem. 28. Mai 2008 Dr. Berthold Gillitzer
Fernleihe von ebooks ein offenes Problem 28. Mai 2008 Dr. Berthold Gillitzer Was Sie heute erwartet 2 Ausgangslage Eine Problemskizze in Beispielen und Screenshots Vergebliche Anläufe: DFG Projektanträge
MehrKopienversand nach 53a UrhG & der Subito- Rahmenvertrag
Kopienversand nach 53a UrhG & der Subito- Rahmenvertrag Inetbib-Tagung Würzburg, 9. April 2008 Dr. Harald Müller 53a Kopienversand auf Bestellung NEU (1) Zulässig ist auf Einzelbestellung die Vervielfältigung
MehrKopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
MehrE-Journals im Leihverkehr - eine Einführung
E-Journals im Leihverkehr - eine Einführung Christine Baron, hbz Fernleihe von E-Journals 29.11.2013, FH-Köln 1 Rückblick 2 Rückblick 3 1890 startet die erste offizielle Fernleihe in einem deutschen Land
MehrHandreichung zur Online-Fernleihe
Verfasser: Elisabeth Kreutzkam (Bibliothekarische Sachbearbeiterein des Sankt Michaelsbundes) Überarbeitung: Brigitte Herrmann Isolde Lang (Leiterin der Stadtbibliothek Dinkelsbühl) Brigitte Pletschacher
MehrUmgang mit dem Urheberrecht
Umgang mit dem Urheberrecht Ass. jur. Ute Kurkowski UB Kiel Kiel, 14. Oktober 2015 Umgang mit dem Urheberrecht In- und externe Digitalisierungswünsche BGH I ZR 69/11 vom 16. April 2015 Elektronische Leseplätze
MehrRechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /
MehrLieferschein. Angaben zur Bestellung: Bestelldatum: Bestellnummer: Name des Bestellers: Benutzerkennung:
Lieferschein Niedersaechsische Staats- und Universitaetsbibliothek Goettingen - Dokumentlieferung Postfach Postfach D-37070 Goettingen Tel.: Fax: Email: ++49-551-39-5276 / -22035 ++49-551-39-5014 ssg-s@mail.sub.uni-goettingen.de
MehrNeue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke
Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Dr. Arne Upmeier Ein langer Weg zum Allheilmittel? Aktionsbündnis Urheberrecht I Juli 2002 Aktionsbündnis Urheberrecht präsentiert
MehrOnline-Fernleihe - Handreichung zur Bestellung von Büchern (Monografien)
Vorbemerkungen Die Teilnahme am bayerischen Leihverkehr ist grundsätzlich kostenfrei. Von der nehmenden Bücherei sind nur die Portokosten der geliehenen Medien zurück an die gebende Bibliothek zu tragen.
MehrKopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten?
D R. M E T Z N E R R E C H T S A N W Ä L T E Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? Dr. Michael Metzner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geiselwind, 2. April 2011 Fragen über Fragen
MehrLehrende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60a UrhG- NEU?
Lehrende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60a UrhG- NEU? Thomas Hartmann Morgen, Kinder, wird s was geben! Das neue Wissenschafts- Urheberrecht Berlin, Dezember 2017 Bibliotheken und Verlage gemeinsam Fairness
MehrDie Aufsatzfernleihe
1 Die Aufsatzfernleihe Besonderheiten Ganze Zeitschriftenbände Zeitschriftendatenbank (ZDB) Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) E-Journals BESONDERHEITEN 2 Aufsätze sind nicht rückgabepflichtige
MehrE-Book-Fernleihe. Passive Fernleihe. Zentraler Fernleihserver
E-Book-Fernleihe Seit März 2015 wurden für die BSB und die UB Regensburg, aber auch für andere Bibliotheken über das Bayern-Konsortium E-Book-Pakete für die Fernleihe freigeschaltet (siehe Infoseite des
MehrDer Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft
Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut
MehrUrheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung
MehrUrheberrechtlich geschützte Werke in Lehre und Forschung erlaubnisfrei nutzen. Dr. Janine Horn, ELAN e.v.
Urheberrechtlich geschützte Werke in Lehre und Forschung erlaubnisfrei nutzen Dr. Janine Horn, ELAN e.v. Inhalt Die Neuregelungen im Überblick 60a UrhG Unterricht und Lehre 60b UrhG Unterrichts- und Lehrmedien
MehrZulässigkeit der Verwendung von Bildern und Texten in der Lehre
Zulässigkeit der Verwendung von Bildern und Texten in der Lehre MHH-eigene Bilder und Texte Kopien Für externe Verwendung Freigabe durch Pressestelle Quellenangabe MHH Bilderzeugnisse aus medizinischen
Mehr15. BSZ-Kolloquium 2014 in der Universität Stuttgart Online-Fernleihe von elektronischen Ressourcen und E-Books im SWB
15. BSZ-Kolloquium 2014 in der Universität Stuttgart Online-Fernleihe von elektronischen Ressourcen und E-Books im SWB Volker Conradt Statistik Online Fernleihe 2013: 21 neue Teilnehmerbibliotheken bis
MehrSubito und Urheberrecht
Subito und Urheberrecht Perspektiven für Dokumentenlieferdienste Gliederung 1. Grundlagen 2. Aktuelle Rechtslage 3. Erstinstanzliches Subito-Urteil 4. Gesetzgebungsverfahren 2.Korb 5. Perspektiven für
MehrUrheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild
Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild Grünwald, 28. Januar 2013 2013 FWU gemeinnützige GmbH Grundsatz im Urheberrecht: Nur der Urheber oder
Mehrgebührenordnung ZBW Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften Kiel/Hamburg Stand: Januar 2014 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft
gebührenordnung ZBW Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Kiel/Hamburg Stand: Januar 2014 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Leibniz Information
MehrEine Wissenschaftsklausel ist nötig und möglich
Eine Wissenschaftsklausel ist nötig und möglich Der Vorschlag des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft http://www.urheberrechtsbuendnis.de Rainer Kuhlen Sprecher des Aktionsbündnisses
MehrInhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Geleitwort des Herausgebers... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturempfehlungen... XIX Abgegrenzter Personenkreis... 1 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche... 2
MehrDie Lücke im System schließen: E-Books in der Fernleihe Technik, Lizenzen, Organisation. Dr. Berthold Gillitzer / Volker Conradt
Die Lücke im System schließen: E-Books in der Fernleihe Technik, Lizenzen, Organisation / Volker Conradt 2 E-Medien in der Fernleihe Die Lücke im System Ausgangslage: Wachsende Lücke in der überregionalen
MehrKlicken statt bestellen!
Klicken statt bestellen! Anmerkungen zur Fernleihe im Zeitalter der Digitalisierung 14. Verbundkonferenz des GBV Workshop FAG Fernleihe und Endbenutzer Uwe Schwersky, Staatsbibliothek zu Berlin Klicken
MehrUrheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen Schwerpunktinitiative Digitale Informationen 4. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek Dr. Harald Müller (Wissenschafts-) Urheberrecht 3. Korb für Bildung und
MehrA dream come true? E-Books in der Fernleihe. Dr. Berthold Gillitzer, Bayerische Staatsbibliothek
A dream come true? E-Books in der Fernleihe Dr. Berthold Gillitzer, Bayerische Staatsbibliothek Überblick Die digitale Lücke Womit die Lücke schließen Das Konzept des BVB Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb
MehrUrheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb
DPG Frühjahrstagung 2010 Bonn Arbeitskreis Information Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb Wolf Dieter Sepp Universität Kassel und Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung
MehrDer semantische Discovery Service YEWNO - ein Pilotprojekt an der Bayerischen Staatsbibliothek. Dr. Berthold Gillitzer Bayerische Staatsbibliothek
1 Der semantische Discovery Service YEWNO - ein Pilotprojekt an der Bayerischen Staatsbibliothek Dr. Berthold Gillitzer Bayerische Staatsbibliothek Bibliotheken und die digitale Welt sind wir schon angekommen?
MehrUrheberrecht für Bibliothekare
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht - Band 3 Gabriele Beger Urheberrecht für Bibliothekare Eine Handreichung von A bis Z 2. überarbeitete und erweiterte Auflage [Stand: Januar 2008] München 2007 Verlag
MehrNotenkopien. Juristische Theorie und Praxis. Dr. Johannes Ulbricht
Notenkopien Juristische Theorie und Praxis Dr. Johannes Ulbricht Erlaubte und verbotene Kopien im Allgemeinen 15, 16 UrhG: Grundsätzlich jede Kopie erlaubnispflichtig Ausnahme: Privatkopie 53 UrhG Entstehungsgeschichte
MehrEoD Ebooks on Demand PoD Print on Demand. Bruno Blüggel
EoD Ebooks on Demand PoD Bruno Blüggel blueggel@uni-greifswald.de Inhalt 1. Geschichte 2. Was ist EoD-Ebook 3. EoD: Bestellvorgang 4. PoD - 5. Preise 6. EoD Digitale Bibliothek MV 7. Verwandte Dienste
MehrDie Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018
Die Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018 Auf den buchstäblich allerletzten Drücker, nämlich in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode, hat der Deutsche Bundestag
MehrVon der Wertlosigkeit der Gesetzgebung im digitalen Wandel.
Von der Wertlosigkeit der Gesetzgebung im digitalen Wandel. Eric W. Steinhauer Hagen und Berlin Julius von Kirchmann (1848) drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.
MehrWas ist zulässig? Was nicht? Fragen und Antworten zum Urheberrecht für Hochschullehrende. Dr. Janine Horn, ELAN e.v.
Was ist zulässig? Was nicht? Fragen und Antworten zum Urheberrecht für Hochschullehrende Dr. Janine Horn, ELAN e.v. Dürfen Papierkopien von Buchseiten im Hörsaal verteilt werden? Jein. Das Vervielfältigen
MehrSuchen und Finden in der UB Trier Studiengang Antike Welt, Teil 1
Suchen und Finden in der UB Trier Studiengang Antike Welt, Teil 1 Was Sie heute erwartet Teil 1 Orientierung in der Bibliothek (ca. 45 min) Auskunft Informationsmittelbereich Neuerwerbungsregal Lesesaal
MehrProtokoll der 9. Sitzung der AG Fernleihe. Ort: München, Gärtner-Saal der BSB Datum: , bis Uhr
Protokoll der 9. Sitzung der AG Fernleihe Ort: München, Gärtner-Saal der BSB Datum: 12.11.2014, 10.00 bis 16.00 Uhr Teilnehmer: Fr. Bayer (SB Regensburg) Hr. Bohm (TUB München) Hr. Fehn (UB Bayreuth) Hr.
MehrFernleihe Wie bestellen Sie:
Finden Sie die von Ihnen benötigte Literatur (Buch oder Aufsatz) in keiner er Bibliothek (Tip: Suche im er Bibliotheksnetz), können Sie online über das Internetportal des Bibliotheksverbundes Bayern (BVB)
MehrOliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Bibliothekskongress Leipzig
Aktuelle Probleme des (Urheber)rechts aus der Sicht von öffentlichen Bibliotheken Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln 16.03.2016 Bibliothekskongress Leipzig Universitäts- und Stadtbibliothek
MehrFortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014
Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014 Allgemeiner und besonderer Teil des Medienrechts Das Lehrbuch von Frank Fechner zum Medienrecht und ebenso andere Lehrbücher zu diesem Rechtsgebiet
MehrVertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversand von Kopien durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen
Vertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversand von Kopien durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen (Gesamtvertrag "Kopiendirektversand") Die Bundesrepublik Deutschland
MehrZweiter Korb" Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht - Band 4 Elmar Hucko Zweiter Korb" Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Einführung in das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
MehrZeitschriftenartikel ( Studien ) im Volltext finden
Zeitschriftenartikel ( Studien ) im Volltext finden Haben Sie die Angaben zu einem für Sie relevanten Zeitschriftenartikel, können aber den Volltext nicht finden? Wir zeigen Ihnen hier wie Sie zum elektronischen
MehrMit- oder Gegeneinande? Digitalisierungsstrategien von Bibliotheken und Verlagen Der Streit um den 52b UrhG Der Kasus Darmstadt
Mit- oder Gegeneinande? Digitalisierungsstrategien von Bibliotheken und Verlagen Der Streit um den 52b UrhG Der Kasus Darmstadt Urheberrechtsgesetz: Schranke 52b (ab. 1.1.2008/zweiter Korb) 52b Wiedergabe
MehrKostenordnung zu 7 der Benutzungsordnung für die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main.
Kostenordnung zu 7 der Benutzungsordnung für die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main. 1 Bibliotheksausweis (1) Für die Neuausfertigung eines in Verlust geratenen Bibliotheksausweises oder
MehrUrheberrecht für die Schule 4.0
Urheberrecht für die Schule 4.0 1 Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch 42 (5) nur mehr, wenn eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird 2 Vervielfältigung (und Verbreitung) zum eigenen
MehrDas neue deutsche Urheberrecht und die Privatwirtschaft. Barbara Reißland (Library Consult) für SCHWARZ Biosciences GmbH (UCB Group)
Das neue deutsche Urheberrecht und die Privatwirtschaft Barbara Reißland (Library Consult) für SCHWARZ Biosciences GmbH (UCB Group) 1 Agenda Urheberrecht und Privatwirtschaft Kopien aus Print- bzw. Online-Abonnements
MehrHeBIS Online-Fernleihe
1 HeBIS Online-Fernleihe Aktueller Stand und Neuerungen Fortbildung: Online-Fernleihe für Öffentliche Bibliotheken 12.06.2007 2 Grundlage Laut 10 (2) der LVO ist die Online-Bestellung allen anderen Bestellformen
MehrDie Juristische Fakultät der Universität Passau
Die Juristische Fakultät der Universität Passau Das "Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz" Ein "Facelift" für die Wissenschafts- und Lehrschranken des Urheberrechts, Ass. jur. Dominic Habel, Passau
MehrDas Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle
Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle Dr. Arne Upmeier TU Ilmenau Gibt es eine Krise des Urheberrechts? Das Urheberrecht ist gegenwärtig für alle Beteiligten sehr frustrierend. Drei geistige
MehrServices der Bibliothek für Institute der TUW
Warum sollten Institute ihre Bestände über die Bibliothek ankaufen? Bessere Konditionen Mahnung, Stornierung, Umbestellen: die Bibliothek erledigt alles Korrekte Rechnungen Keine Eingabe in SAP von Seiten
MehrFernleihe Informationen der Fernleihstelle der Universitätsbibliothek der LMU München
Fernleihe Informationen der Fernleihstelle der Universitätsbibliothek der LMU München Der überregionale Leihverkehr ist eine kooperative Einrichtung der Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.
MehrBestellung einer Fernleihe über die Digitale Bibliothek (DigiBib)
Bestellung einer Fernleihe über die Digitale Bibliothek (DigiBib) Medien, die sich nicht im Bestand der Bibliothek befinden können über die Fernleihe bestellt werden. Diese werden dann aus einer anderen
MehrÖkonomische Auswirkungen einer Erweiterung der Schrankenregelungen im Urheberrecht
Ökonomische Auswirkungen einer Erweiterung der Schrankenregelungen im Urheberrecht Justus Haucap, Ina Loebert, Gerald Spindler, Susanne Thorwarth Köln, 3. November 2016 Agenda 1. Studiendesign 2. Umfrageergebnisse
MehrFernleihe Wie bestellen Sie:
Finden Sie die von Ihnen benötigte Literatur (Buch oder Aufsatz) in keiner er Bibliothek (Tipp: Suche im er Bibliotheksnetz), können Sie online über das Internetportal des Bibliotheksverbundes Bayern (BVB)
MehrElektronische Semesterapparate
Elektronische Semesterapparate USB-Infoveranstaltung Köln, 29.08.2016 Elektronischer Semesterapparat Ein elektronischer Semesterapparat stellt Aufsätze, Auszüge aus Büchern, Film- und Musikausschnitte
MehrAnleitung für Fernleihbestellungen über die DigiBib
Anleitung für Fernleihbestellungen über die DigiBib Den Zugang zur Digitalen Bibliothek finden Sie auf der linken Seite unserer Homepage. Hier können Sie sich mit Ihren Bibliotheksdaten einloggen: Benutzer-ID:
MehrUB Stuttgart Benutzung und Dienstleistungen Markus Malo
UB Stuttgart Benutzung und Dienstleistungen Markus Malo UB und Bibliothekssystem Zentralbibliothek mit zwei Standorten Stadtmitte und Vaihingen Bibliothekssystem mit ca. 125 Instituts- und Fakultätsbibliotheken
MehrRetrodigitalisierung und elektronische Archive
Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/
MehrMithilfe der Fernleihe können Sie über das Internet Bücher und Zeitschriftenaufsätze bestellen, die in der Alanus-Bibliothek nicht vorhanden sind.
FAQs zur Fernleihe Was ist die Fernleihe? Mithilfe der Fernleihe können Sie über das Internet Bücher und Zeitschriftenaufsätze bestellen, die in der Alanus-Bibliothek nicht vorhanden sind. Was kostet eine
MehrInformationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Forschende. Aktueller Stand und Konsequenzen für Lehre und Forschung ab 1.1.
Informationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Forschende Aktueller Stand und Konsequenzen für Lehre und Forschung ab 1.1.2017 Informationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Wissenschaftler/innen
Mehr1. Anwendertreffen GBV Online-Fernleihe in Göttingen 10. Februar Anwendertreffen Aus den Gremien. Regina Willwerth GBV VZG VZG
1. Anwendertreffen GBV Online-Fernleihe in Göttingen 10. Februar 2010 Anwendertreffen 2010 Aus den Gremien Regina Willwerth GBV VZG VZG FAG Fernleihe und Endbenutzer Sitzung am 27.10.2009 in Göttingen
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrDas Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum
Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG
MehrWas ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben?
Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Workshop, 23. Mai 2008, Berlin Gabriele Beger Ziel aller Urheberrechtskörbe Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Grundlagen für Urheberrechtskörbe
MehrDie Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für
10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung
MehrKataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller
Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe
MehrUrheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT
9.Tagung der DFN Nutzergruppe Hochschulverwaltung Leipzig 11. 13. 2009 Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT Wolf Dieter Sepp Universität Kassel, Institut für Physik und Aktionsbündnis
MehrLehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum!
Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Von: Rechtsanwalt & Mediator Volker Semler (Justiziar DWBO) Das Urheberrecht schützt
MehrJohannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken
Johannes Gräbig Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken Nomos 2011 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 1. Teil: Einleitung 13 1 Einführung 13 A. Problemaufriss
MehrTERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES
TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES Grundbegriffe des UrhG Vervielfältigung für die Lehre Hinweise zum Zitatrecht Sanktionen bei Verstößen Grundbegriffe des UrhG Werk und Werkarten 1 Abs
MehrZeitschriftenartikel in Datenbanken suchen und bestellen
Universitätsbibliothek Bern Zeitschriftenartikel in Datenbanken suchen und bestellen 1. Allgemeine Informationen Die Universitätsbibliothek Bern (UB Bern) bietet ihren Benutzenden verschiedene Arten von
MehrVertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch
Vertrag VG Musikedition über Nutzungsrechte f.d. neue Ev. Gesangbuch Archiv 9.11-1 Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch
MehrUrheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MehrPauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen
Vertrag über Fotokopien VtgFotokop 96-6 Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vom 11./19.
MehrArbeitsabläufe in der verbundübergreifenden Fernleihe
5. Erfahrungsaustausch Überregionaler Leihverkehr Arbeitsabläufe in der verbundübergreifenden Fernleihe Regina Willwerth Verbundzentrale des GBV (VZG) SUB und VZG, Göttingen, 10. November 2015 Diese Präsentation
MehrBundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrUrheberrecht versus Bildung
Urheberrecht versus Bildung Nicht alles was sinnvoll ist, ist auch erlaubt! Thomas Severiens thomas@severiens.de Worum geht s? Das Internet als Unterrichts-Gegenstand und Medium: Was ist möglich? Web 2.0
MehrFit für die Bib. Seite 1. Fit für die Bib. Elisabeth Birle
Seite 1 Elisabeth Birle Seite 2 Homepage des kiz http://kiz.uni-ulm.de bzw. http://www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz Seite 3 Bibliotheksstandorte Außenmagazin für ältere Literatur (Standort W) in der Staudingerstraße:
MehrHochschule für Telekommunikation Leipzig. Bibliotheksordnung
Hochschule für Telekommunikation Leipzig Bibliotheksordnung In der Fassung vom 12.07.2011 Gemäß 17 der Grundordnung der Hochschule für Telekommunikation Leipzig, im Folgenden kurz HfTL, vom 23. März 2010,
MehrBlockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen?
Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen? von Open Access über Google zu 52b UrhG Offener Workshop des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.v. Berlin, 26. Nov. 2009 Heidelberger Appell
MehrRahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 b UrhG
Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 b UrhG Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt
MehrDeutscher Bibliotheksverband e.v. Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Herausforderungen in der digitalen Welt"
Deutscher Bibliotheksverband e.v. Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Herausforderungen in der digitalen Welt" 25.10.2012 Angemessene Schranken des Wissenschaftsurheberrechts in Zeiten der Digitalisierung
MehrBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herrn Regierungsdirektor Dr. Lars Entelmann Referat III B 3 Mohrenstraße Berlin
Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin Deutscher Städtetag Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herrn Regierungsdirektor Dr. Lars Entelmann Referat III B 3 Mohrenstraße
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12378 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/12329) 17.05.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen
MehrZENTRALBIBLIOTHEK DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION LUXEMBURG LESESAALORDNUNG. Artikel 1 Benutzerkreis
ZENTRALBIBLIOTHEK DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION LUXEMBURG LESESAALORDNUNG Artikel 1 Benutzerkreis Folgende Personen haben Zugang zum Lesesaal der Zentralbibliothek in Luxemburg: - das Personal der Europäischen
MehrBibliothek. Volltexte beschaffen
Bibliothek Volltexte beschaffen Arbeiten mit dem MHH-Linksystem Ausgangspunkt der folgenden Beschreibung ist das Vorliegen einer Literaturliste oder eines einzelnen Zitats. Soll der Volltext - also der
Mehr