Urheberrechtliche Aspekte des Cloud Computing im Bereich der Lizenzierung von Filmwerken
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1 Urheberrechtliche Aspekte des Cloud Computing im Bereich der Lizenzierung von Filmwerken Bearbeitet von Andy Crackau 1. Auflage Taschenbuch. XXXII, 54 S. Paperback ISBN Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 130 g Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Urheberrecht, Medienrecht > Urheberrecht, Lizenzrecht schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.
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3 A. Einleitung I. Ziel der Untersuchung Cloud Computing erfährt eine mediale Aufmerksamkeit wie es keiner vergleichbaren Technologie zu Teil wird. Dabei richtet sich der Fokus, insbesondere in der juristischen Arena, vielfach auf das Datenschutzrecht. Hingegen ist das Ziel dieser Untersuchung, die Lizenzierung von Filmwerken und deren technische Voraussetzungen näher zu betrachten. Die Konzentration soll in der Folge vordergründig auf das Urheberrecht gerichtet sein. Ausgangspunkt der Untersuchung ist darüber hinaus ein interdisziplinärer Ansatz. Aus diesem Grund werden nicht nur wirtschaftliche und rechtliche Aspekte abgehandelt, gleichwohl diese Themenkomplexe den Schwerpunkt bilden, sondern es ist erklärtes Ziel mit den Methoden und Denkweisen der Informatik eine Brücke zum juristischen Feld, insbesondere dem Urheberrecht zu schlagen. Das widerum ermöglicht Schlussfolgerungen auf die ökonomischen Aspekte des Cloud Computing im Bereich der Lizenzierung von Filmwerken. Diesem Ansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass rechtliche Streitigkeiten im Bereich der neuen Medien vorwiegend über den aktuellen Stand der Technik bzw. die funktionsweise der betroffenen Medien gelöst werden. Diese Untersuchung soll also Erkenntnise liefern, die auch das Verständnis des Cloud Computing erweitern. Zugleich soll sie das Filmurheberrecht darstellen und mittels einer ausgewählten Methodik eine rationale Verknüpfung zwischen diesen beiden Themenkomplexen herstellen. Dabei ist die zentrale Frage, ob das Cloud Computing überhaupt geeignet ist, Filmwerke über das Internet massenhaft, sowie gewerbsmäßig zugänglich zu machen und welche logischen Schritte notwendig sind um eine Entertainmentcloud aufzubauen. Ferner wird die Bedingung festgesetzt, lediglich einen Überblick zu verschaffen. Die Untersuchung verfolgt dementsprechend die Idee, in die Problembereiche einzuführen und hat nicht die Absicht klare Handlungsanweisungen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Untersuchung schwerpunktmäßig 1 aus Sicht der Cloud-Nutzer sowie der Inhaber der Filmrechte aufgebaut ist (im Folgenden: Cloud-Anbieter) und 1 Die Eingrenzung und Begriffsbestimmung findet in den jeweiligen Sektionen statt. Englische Begriffe werden nicht in die Genitivform gesetzt. Soweit Geschlechter erwähnt werden sind diese im generischen Maskulinum. Eine Diskriminierung ist ausdrücklich nicht beabsichtigt. 1
4 weniger auf die Bedürfnisse der Cloud-Service-Provider (CSP) eingeht. Die in dieser Untersuchung aufgeworfenen Fragen werden jeweils im Verhältnis CSP und Cloud-Anbieter (CA) als auch im Verhältnis CA und Cloud-Nutzer abgehandelt. In der Folge wird vorausgesetzt, dass der CSP sämtliche technische Grundlagen für das zu erörternde Modell zu schaffen hat. Die einzelnen Vertragsbestimmungen werden in den jeweiligen Beziehungen gesondert untersucht, sowie technisch und rechtlich bewertet. Denknotwendigerweise können die besonders populären Aspekte des Datenschutzrechts nicht abgehandelt werden. Ferner kann aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Untersuchung die zivilrechtliche Haftung keinen Eingang in die Untersuchung finden. Freilich lassen sich die Ergebnisse dieser Untersuchung auch auf diese Rechtsgebiete anwenden. II. Einführung in den Themenkomplex Technikvisionäre sehen das Cloud Computing als Wegbereiter für standardisierte IT-Services, die in Zukunft ähnlich wie Strom and der Börse gehandelt werden. 2 Die praktischen Anwendungsbeispiele nehmen täglich zu. Besonders bekannt ist der Dateiverwaltungsdienst Dropbox.com und der Scratchpaddienst Evernote.com. Auch Google Drive, Windows Azure oder Skydrive basieren auf Cloud Computing. Aus dem Bereich der Unterhaltungsindustrie ist beispielsweise Kabel Deutschland als Betreiber eines mit Cloud Computing realisierten WLAN zu nennen. 3 Die Vertragsbestimmungen dieser Anbieter stellen die Grundlage für den praktischen Teil der Untersuchung. 2 Carr, The Big Switch, S. 16 ff.; Söbbing, in: Leible/Sosnitza, Cloud Computing und Virtualisierung Rechtliche Fragen, S. 40; Schuster/Reichl, CR 2010, 38, Vgl. Bericht Golem, abrufbar unter html abgerufen zuletzt am
5 B. Cloud Computing I. Technische Aspekte von Cloud Computing 1. Grundlagen Der Begriff des Cloud Computing wird noch sehr frei interpretiert. Die direkte Übersetzung aus dem englischen Rechnerwolke meint eine Metapher 4 für die allgegenwärtige Verfügbarkeit der IT-Ressourcen über das Internet. Das erfordert spezifische Voraussetzungen, die in ihrer Gesamtheit systemimmanent für das Cloud Computing sind, aber dennoch nicht überbewertet werden dürfen. Denn fällt ein Server während der Nutzung aus, passiert dasselbe wie in einem generischen Netzwerk: Die Daten gehen verloren. 5 Aus technischer Sicht bedarf es zunächst Hochleistungsservern, die die physischen Rechnerkapazitäten des Cloud Computing darstellen und (natürlich) 6 eines Breitband-Internet-Anschlusses. 7 Die Virtualisierung ermöglicht es mehreren Nutzern gleichzeitig und unabhängig voneinander auf dieselbe Hardware zuzugreifen. Die Nutzer können simultan Anwendungen ausführen, ohne die jeweilige Funktionalität oder Sicherheit zu beeinträchtigen. 8 Die Trennung erfolgt logisch und nicht physisch. 9 Das bedeutet, dass durch eine Software, die sog. Virtual Machine Monitor bzw. Hypervisor ein Abbild der tatsächlich physisch-verfügbaren Ressourcen erzeugt und dann dem Nutzer als logische Ressource dargestellt wird. 10 Diese zusätzliche Virtualisierungsschicht zwischen Anwendungssoftware und Hardware empfängt die Hardwareanforderung und leitet diese an eine aktuell verfügbare Ressource im Netzwerk weiter. 11 Ziel 4 Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S Wayner, in: Cloud versus Cloud, abrufbar unter 122?page=0,5 abgerufen zuletzt am Vgl. Hischke/Knauth, Digitale Infrastrukturen, S. 24, abrufbar unter zukunft-breitband.de/de/service/publikationen,did= html abgerufen zuletzt am Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S Metzger/Reitz/Villar, Fn Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S Müller-Hengstenberg/Krin, NJW 2007, 2370,
6 einer jeden Virtualisierung ist die Abstraktion der tatsächlich vorhandenen Hardware von der beanspruchten Software. Dadurch wird die Ausnutzung der Hardware effizienter und die Administration der Systeme vereinfacht. Der Nutzer hat zusätzlich den Eindruck, dass unendlich viele Ressourcen zur Verfügung stehen. 12 Der stetige Wandel und die Entwicklung immer neuerer Technologien im IT-Bereich erschweren es eine klare Abgrenzung vorzunehmen. Allerdings allen Veränderungen ist gemeinsam, die physischen Strukturen und deren Verwendungsmöglichkeiten für den Nutzer von den Anwendungen und Informationen zu trennen. 13 Vereinfacht ausgedrückt können umfangreiche IT-Ressourcen beansprucht werden, ohne selbst die dafür notwendigen Kapazitäten zu besitzen. Ein weit verbreiteter Definitionsansatz für das Cloud Computing wurde vom National Institute of Standarts and Technology (NIST) begründet und beschreibt die Technologie als die komfortable Zugänglichmachung, allgegenwärtiger Rechenkapazitäten, nach Bedarf der Nutzer und über ein Netzwerk auf gemeinsam genutzten Ressourcen. 14 Ein weiterer Ansatz verfolgt den Gedanken, abstrahierte IT-Infrastrukturen, dynamisch über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen und an den Bedarf angepasst abrufen zu können. Entscheidendes Kriterium hierbei ist die Bündelung der virtualisierten IT-Dienstleistungen. 15 Gegenwärtig wird auch eine nach (Daten-)Verbrauch bzw. Volumen kalkulierte Abrechnung 16 als wesentliches Merkmal des Cloud Computing angesehen. 17 Letzteres Merkmal ist für den Bereich des Filmurheberrechts von besonderem Interesse, da Filmwerke in ihrer Gesamtheit sehr große Datenmengen ausmachen, die erst durch den technologischen Fortschritt den Zugang zum Internet finden konnten. Andere Ansichten über die tatsächliche Definition von Cloud Computing kommen im Kern zu der Aussage, dass unter der Cloud ein großer Vorrat einfach zu benutzender und leicht zugreifbarer, virtualisierter Ressourcen 18 zu verstehen ist. 19 Bei wertender Betrachtung sind die Überschneidungen der einzelnen Definitionen offensichtlich. Erstere Ansätze stellen den Vorrat an Ressourcen in den Vordergrund, wohingegen letztere diese unter dem Begriff der Virtualisierung zusammenfassen. Im Ergebnis ist 12 Vossen/Haselmann/Hoeren, Fn Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S Mell/Grance, The NIST Definition of Cloud Computing, S Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S Sog. Pay-per-Use. 17 Vgl. ferner de/de/1258.php abgerufen zuletzt am Zum Begriff der Virtualisierung siehe oben I Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S
7 allerdings der erstgenannten NIST-Definition zu folgen. Diese konnte ihre fünf zentralen Charakteristika weitgehend etablieren. Zudem hat das NIST drei Service- und vier Nutzungsmodelle 20 herausgearbeitet, die im Folgenden näher betrachtet werden sollen. 2. Zwischenübersicht Das Cloud Computing ist alles andere als eine metaphorische Wolke. Es wird beschrieben als komfortable Zugänglichmachung, allgegenwärtiger Rechenkapazitäten, die auf Bedarf der Nutzer abgerufen und über ein Netzwerk auf gemeinsam genutzten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Netzwerk von Servern nimmt die Virtualisierungssoftware eine zentrale Rolle ein. Sie ermöglicht erst die Ubiquität zu erzeugen und stellt damit die Grundlage des Cloud Computing dar. 3. Cloud Charakteristika Den zu skizzierenden Service- und Nutzungsmodellen sind folgende fünf Charakteristika 21 gemeinsam: Selbstbedienung der Rechnerkapazitäten auf Abruf umfangreicher Zugriff auf das Netzwerk Rechenkapazitäten werden zur gemeinsamen Nutzung zusammengeschlossen hohe Elastizität (Skalierbarkeit der Ressourcen) Messung der Ressourcennutzung und auslastung Die Charakteristika dienen vor allem zur Abgrenzung des Cloud Computing zum Grid- und Cluster Computing. Alle drei Konzepte verfolgen ähnliche Ziele und sind in einzelnen Merkmalen sogar wesensgleich. Allerdings hebt sich das Cloud Computing durch seine dynamische Umgebung und Flexibilität deutlich ab. Darüber hinaus ermöglicht die Einfachheit der Cloud, die Dienste von Anbietern kostengünstig und ohne große Aufwendungen zu beschaffen. 22 Dem stehen allerdings (noch) Sicherheitsbedenken gegenüber, die bei der Nutzung von Cluster- und Grid 20 Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S. 2 ff. 21 Mell/Grance, Fn Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S
8 Computing weitgehend vermieden werden können. Aus praktischer Sicht muss deshalb das kalkulierbare Risiko der Cloud berücksichtigt werden Die Art der Bereitstellung Die Art der Bereitstellung von Cloud Services unterscheidet zwei wesentliche Formen: Public (öffentliche) und Private (nicht öffentliche) Clouds. 24 a) Public Cloud Die Public Cloud ist öffentlich. Diese Form erlaubt es jeder beliebigen Person oder jedem Unternehmen auf die Services zuzugreifen. Öffentliche Clouds sind zumeist kostenlos oder werden gegen eine geringe Nutzungsgebühr bezogen. Diese für Cloud Services typische Form der Bereitstellung, erfolgt in der Regel durch auf Cloud Serviceleistungen spezialisierten Anbietern, die erst ab einer gewissen Mindestgröße rentable Skaleneffekte erzielen. 25 Dadurch, dass Public Clouds nicht nur auf interne Anwendungen zu beschränken sind, ergeben sich vielfache Probleme der Datensicherheit. 26 Die Aspekte der Datensicherheit lassen sich dabei in zwei Unterformen spalten: Exclusive Cloud Bei dieser Unterform kennen sich Anbieter und Nutzer und agieren im Rahmen einer im Vorfeld geschlossenen Vereinbarung. Dies bietet mehr Sicherheit in einem sonst unbekannten Umfeld. 27 Open Cloud Bei dieser Unterform kennen sich Anbieter und Nutzer nicht. Das Angebot kann daher nicht individuell zugeschnitten werden, sondern die Entwicklung erfolgt ohne den Input des Nutzers. Die Leistungsbeschreibung wird in sog. Service-Level-Agreements festgeschrieben Vossen/Haselmann/Hoeren, Fn Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S Vossen/Haselmann/Hoeren, Fn Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S Metzger/Reitz/Villar, Fn Metzger/Reitz/Villar, Fn
9 b) Private Cloud Die Private Cloud ist nicht öffentlich. Häufig befinden sich Anbieter und Nutzer im selben Rechnernetz oder Angebot, Betrieb und Anwendung der Cloud stammen aus einer Hand, weshalb typische Probleme der Datensicherheit, wie z.b. Datendiebstahl oder das Phishing gar nicht erst aufkommen. 29 Der Übergang zum Intranet oder Standard EDV-System ist fließend und kennt die folgenden Evolutionsstufen: Exploratory, Departmental und Enterprise. 30 Diese Unterscheidung ist für die Zuordnung der Zugriffsberechtigungen und das erforschen der Schwellenwerte von Bedeutung, nicht aber für den Verlauf dieser Untersuchung. c) Weitere Formen Weitere Cloudformen sind die Community Cloud und die Hybrid Cloud. Erstere bietet sich für Unternehmen oder Nutzer mit ähnlichen Anforderungen an, die sich den Betrieb einer eigenen Cloud nicht leisten können oder wollen. 31 Letztere hingegen ist im Prinzip eine Private Cloud, die für Belastungsspitzen auf die Ressourcen einer Public Cloud zugreift. Der Regelfall ist ein Zusammenschluss mehrerer verschiedenartiger Clouds, so dass z.b. sensible Daten in der Private Cloud verbleiben, hingegen fungible Applikationen über die Public Cloud genutzt werden können Die Geschäftsmodelle Eine mögliche Einteilung der Geschäftsmodelle des Cloud Computing ist der sog. Cloud-Stack. Dieses Konzept umfasst drei Schichten, die sich dem Umfang entsprechend aufsteigend verjüngen. Hierbei stellt jede Stapelschicht eine Abstraktionsebene dar. Die Ebenen sind: Infrastructure, Platform und Software. Dieses 3-Ebenen-Modell hat sich weitgehend etabliert und ist durch die Endung as-a- Service gekennzeichnet. 33 Allerdings ist diese Einteilung aus rechtlicher Sicht 29 Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S Metzger/Reitz/Villar, Fn Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S Metzger/Reitz/Villar, Cloud Computing, S Vgl. BITKOM, Leitfaden Cloud Computing, S. 22, abrufbar unter org/de/themen/36129_61111.aspx abgerufen zuletzt am
10 nicht trennscharf, jedoch ausreichend genug um einen groben Überblick über die drei vom NIST vorgeschlagenen Klassen zu verschaffen. 34 a) Infrastructure-as-a-Service (IaaS) Der CSP stellt nach diesem Modell dem Nutzer ganze virtuelle Infrastrukturdienste zur Verfügung. Das kann einerseits Rechenleistung, Hardware oder Speicherplatz, aber auch Netzwerkbandbreite sein. 35 Die Benutzung der Ressourcen erfolgt unter größtmöglicher Flexibilität und bietet dem Nutzer alle Möglichkeiten von der Einbindung in die eigene IT-Architektur bis hin zur transparenten Wartung. 36 b) Platform-as-a-Service (PaaS) Diese nächste Stufe in der Cloud bietet dem Nutzer einen Rahmen, eigene Programme und Applikationen zu entwickeln und bereitzustellen. 37 Im Gegensatz zum IaaS hat der Nutzer keinen direkten Zugriff auf die Rechenleistung oder Speicherauslastung. Diese wird vom CSP auf Grundlage der vom Nutzer implementierten Anwendungslogik entsprechend abgerufen. Die Kontrollmöglichkeiten bleiben auf die eingebrachten Programme und Applikationen beschränkt. 38 c) Software-as-a-Service (SaaS) SaaS ermöglicht dem Nutzer mit der angebotenen Software oder Applikation sofort zu arbeiten, ohne dabei für Aspekte des Betriebs Aufwand zu betreiben. Die durch IaaS und PaaS zur Verfügung gestellten Ressourcen bilden damit die logische Grundlage für SaaS. Üblicherweise wird der Zugriff über einen Webbrowser hergestellt, anders als beim ASP, das über einen Terminalserver zustande kommt Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S Vossen/Haselmann/Hoeren, Fn Vossen/Haselmann/Hoeren, Fn Vossen/Haselmann/Hoeren, Cloud Computing für Unternehmen, S Vgl. AK Technik und Medien, Orientierungshilfe Cloud Computing, S. 7, abrufbar unter abgerufen zuletzt am Vossen/Haselmann/Hoeren, Fn
11 Die Modelle des Cloud Computing waren ursprünglich noch überschaubar. In der Zwischenzeit wird das Präfix as-a-service jedoch inflationär für alle denkbaren Erscheinungsmodelle verwandt. Einige Beispiele sind Everything-asa-Service (XaaS), Business-Process-as-a-Service (BPaaS), Data-Storage-as-a- Service (DaaS), Gaming-as-a-Service (GaaS), etc. 40, die jedoch über starke Gemeinsamkeiten mit den drei Grundmodellen verfügen. II. Zwischenergebnis Das Cloud Computing erscheint zunächst nicht greifbar. Bei genauerer Betrachtung erweist es sich jedoch als recht übersichtliche Technologie, die den Inhabern von Filmrechten und/oder verwertern mit dem entsprechenden Geschäftsmodell interessante Möglichkeiten bietet. Für den weiteren Verlauf der Untersuchung kommt naheliegend die Public Cloud in Form des SaaS in Betracht. Zweck einer Entertainmentcloud ist es möglichst schnell, viele Zugriffe zu erhalten. Eine Private Cloud wäre dafür ungeeignet, da es gerade ihr Ziel ist nicht öffentlich zu sein. SaaS bietet dem CA die besten Voraussetzungen für den Betrieb und die Lizenzierung einer Entertainmentcloud, weil die Software vorinstalliert ist und damit die aufwendige Lizenzierung oder eigene Erstellung von Software bzw. eines Content-Management-Systems hinfällig wird. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass vereinzelte Unternehmen sich für abweichende Konstellationen entscheiden. Insbesondere hybride Modelle können einerseits wegen der sensiblen Kundendaten (Private), als auch der Flexibiltät (Public) in Betracht kommen. III. Rechtliche Aspekte von Cloud Computing Nachfolgend werden die Vertragsgrundlagen für die Bereitstellung von Cloud- Dienstleistungen dargestellt. Diese Betrachtung stützt auf die technischen Grundlagen des Cloud Computing und beschränkt sich auf das Verhältnis Cloud-Service- Provider und Cloud-Anbieter. 40 Vgl. Abkürzungsverzeichnis. 9
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