Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. im Elektrizitäts- und Gasnetz der Stadtwerke Buxtehude GmbH
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- Marielies Sommer
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1 Anlage 3 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Elektrizitäts- und Gasnetz der Stadtwerke Buxtehude GmbH Stand 10/ von 6
2 3.1 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b,Abs.2 EnWG Meldesätze der Messstellenbetreiber und der Messdienstleister Mindestanforderungen an den Messstellenbetreiber zum Datenumfang und Meldegrund Mindestanforderungen an den Messdienstleister zum Umfang und zur Qualität der Messdaten Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Arbeitszählern Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Lastgangzählern Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Gasnetz Meldesätze der Messstellenbetreiber und der Messdienstleister Mindestanforderungen an den Messstellenbetreiber zum Datenumfang und Meldegrund Mindestanforderungen an den Messdienstleister zum Umfang und zur Qualität der Messdaten Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Gaszähler ohne Mengenumwerter Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten Gaszähler mit Mengenumwerter (Lastgangzähler)... 5 Stand 10/ von 6
3 3.1 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b,Abs.2 EnWG Meldesätze der Messstellenbetreiber und der Messdienstleister Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligem Marktpartner in den Meldesätzen bereitzustellenden Stammdaten, die im Messstellenrahmenvertrag definiert sind. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden in dem jeweiligen Rahmenvertrag geregelt Mindestanforderungen an den Messstellenbetreiber zum Datenumfang und Meldegrund In folgenden Fällen muss der Messstelenbetreiber Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Anlage 4 Datenblatt für das An- und Abmelden von Messeinrichtungen an den Netzbetreiber und, sofern der Messstellenbetreiber die Messung nicht selbst durchführt, an den Messdienstleister mitteilen Mindestanforderungen an den Messdienstleister zum Umfang und zur Qualität der Messdaten Der Messdatenaustausch zwischen Messdienstleister und den Netzbetreiber muss für jeden Zählpunkt mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: Der Netzbetreiber erwartet die Daten zu der jeweiligen Messstelle im Format MSCONS in der jeweils gültigen durch die BNetzA freigegebenen Version zu den vorgegebenen Zeitpunkten. Die jeweils gültigen Bereitstellungsfristen sind im Messrahmenvertrag geregelt Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Arbeitszählern Folgende Werte sind bei nicht elektronisch auslesbaren Arbeitszählern zu übermitteln: 1.8.Y Zählerstand pro Tarif (Y) zum Ablesezeitpunkt Folgende Werte sind bei elektronisch auslesbaren Arbeitszählern zu übermitteln: F.F Fehlerregister Gerätenummer 1.8.Y Zählerstand pro Tarif (Y) zum Auslesezeitpunkt Stand 10/ von 6
4 3.1.5 Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Lastgangzählern Informationsumfang täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer-/Winter- Zeitumstellung) Viertelstunden- Energiewerte in kwh bzw. kvarh Zähler für eine Energierichtung: +A, +R, oder A, -R Zähler für zwei Energierichtungen: +A, +R, -A, -R Vierquadrantenzähler: +A, R1, R4, -A, R2, R3 oder alternativ: täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer-/Winter- Zeitumstellung) Viertelstunden- Leistungswerte in kw bzw. kvar Zähler für eine Energierichtung: +P, +Q, oder P, -Q Zähler für zwei Energierichtungen: +P, +Q, -P, -Q Vierquadrantenzähler: +P, Q1, Q4, -P, Q2, Q3 Neben den Lastgängen pro Energierichtung sind folgende Register der Verrechnungsliste zu übermitteln: F.F Fehlerregister Gerätenummer Rückstellkennziffer Rückstellzeitpunkt (Datum und Uhrzeit) X.8.Y Zählerstand pro Messgröße (X) und Tarif (Y) zum Rückstellzeitpunkt X.6.Y Maximum pro Messgröße und Tarif 3.2 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Gasnetz Meldesätze der Messstellenbetreiber und der Messdienstleister Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligem Marktpartner in den Meldesätzen bereitzustellenden Stammdaten, die im Messstellenrahmenvertrag definiert sind. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden in dem jeweiligen Rahmenvertrag geregelt. Stand 10/ von 6
5 3.2.2 Mindestanforderungen an den Messstellenbetreiber zum Datenumfang und Meldegrund In folgenden Fällen muss der Messstelenbetreiber Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Anlage 4 Datenblatt für das An- und Abmelden von Messeinrichtungen an den Netzbetreiber und, sofern der Messstellenbetreiber die Messung nicht selbst durchführt, an den Messdienstleister mitteilen Mindestanforderungen an den Messdienstleister zum Umfang und zur Qualität der Messdaten Der Messdatenaustausch zwischen Messdienstleister und dem Netzbetreiber muss für jeden Zählpunkt mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: Der Netzbetreiber erwartet die Daten zu der jeweiligen Messstelle im Format MSCONS in der jeweils gültigen durch die BNetzA freigegebenen Version zu den vorgegebenen Zeitpunkten. Die jeweils gültigen Bereitstellungsfristen sind im Messrahmenvertrag geregelt Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Gaszähler ohne Mengenumwerter Folgende Werte sind bei nicht elektronisch auslesbaren Gaszähler ohne Mengenumwerter zu übermitteln: Zählerstand in m³ zum Ablesezeitpunkt Folgende Werte sind bei elektronisch auslesbaren Gaszähler ohne Mengenumwerter zu übermitteln: Gerätenummer Zählerstand in m³ zum Auslesezeitpunkt Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten Gaszähler mit Mengenumwerter (Lastgangzähler) Informationsumfang: täglich 24 (bzw. 25 oder 23 bei Sommer-/Winter- Zeitumstellung) Stundenwerte: V n in Nm 3 und V b in m 3 Neben den Lastgängen sind folgende Register der Verrechnungsliste zu übermitteln: Stand 10/ von 6
6 Gerätenummer Rückstellzeitpunkt (Datum und Uhrzeit) Zählerstand V n (1. Vorwert) Zählerstand V b (1. Vorwert) * DVGW OBIS-Kennzahlen zur Messwertübermittlung für die Gasabrechnung Stand: 06. Juni 2007 Stand 10/ von 6
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