Die Verantwortung der Privatwirtschaft für Menschenrechte
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- Arwed Schmidt
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1 Die Verantwortung der Privatwirtschaft für Menschenrechte 1. Zur Menschenrechtsarbeit von MISEREOR 2. Unternehmen und Menschenrechte: Verantwortung oder Verpflichtung? 3. Instrumente zur Unternehmensverantwortung und Ansatzpunkte der Arbeit von MISEREOR 4. Beispiele aus dem Arbeitsalltag von MISEREOR und seiner Partner im Süden 5. Blick in die Zukunft
2 Misereor und Menschenrechte Gegründet 1958 als Aktion gegen Hunger und Krankheit in der Welt Menschenrechtsarbeit = roter Faden in der Arbeit des kirchlichen Hilfswerkes Doppelter Auftrag direkte Hilfe zur Selbsthilfe den Mächtigen (vom Evangelium) her ins Gewissen reden
3 Misereor und Menschenrechte Von der unmittelbaren Grundbedürfnisbefriedigung zur konkreten Bezugnahme auf die Menschenrechte Bewusster Schwerpunkt: wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Die bürgerlichen und politischen Rechte dabei nicht vergessen Menschenrechte in der kirchlichen Entwicklungsarbeit Orientierungsrahmen für den Förderbereich Menschenrechte Entwicklung
4 Wer ist verantwortlich? Regierung? Unternehmen?
5 Instrumente zur Unternehmensverantwortung Freiwillige Maßnahmen Freiwillig mit staatlicher Unterstützung UN Sonderbeauftragter zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte Ordnungspolitische und juristische Maßnahmen
6 Freiwillige Verhaltenskodizes UN Global Compact Menschenrechte Arbeitsrechte Umweltschutz Anti-Korruption OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen UN-Normen zur Unternehmensverantwortung
7 Rapu-Rapu 2009 Die Fische hatten sich verschwommen
8 Die Verantwortung der Privatwirtschaft für Menschenrechte Erdölförderung im Golf von Guinea (Westafrika) Paradox des Überflusses:
9 Transparenz beginnt zu Hause Finanzierung auch durch deutsche Banken Bergbau und Agrosprit in Lateinamerika ILO-Schätzung: Sklaven in Brasilien 2007: befreite Sklaven, über 50% aus Zuckerrohrplantagen (CPT)
10 Zur Arbeit des UN-Sonderbeauftragten zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie: Inhalte seiner bisherigen Arbeit:
11 Die Verantwortung der Privatwirtschaft für Menschenrechte Türen öffnen und den Betroffenen selbst eine Stimme geben In Netzwerken arbeiten
12 Der Protect, Respect and Remedy -Framework: - State Duty to Protect - Corporate Responsibility to Respect - Access to Remedy
13 Stärken: Unternehmen tragen prinzipiell für ALLE Menschenrechte Verantwortung und für gesamte Lieferkette sowie gesellschaftliches und politisches Umfeld Gast- und Heimatstaaten sind in der Pflicht
14 Schwächen keine staatliche Verantwortung zur Durchsetzung unternehmerischer due diligence drei Säulen zu wenig aufeinander bezogen Empfehlungen z.t. zu unkonkret Access to Remedy -Säule relativ schwach im Vergleich zu den anderen
15 UN-Menschenrechtsrat Genf: Juni 2011 Verabschiedung der Guiding Principles Entscheidung über Follow-up-Mandat
16 Ein Unternehmer engagiert sich in der Entwicklungszusammenarbeit nicht als Gutmensch, sondern weil er in dieser Kooperation Gewinn machen möchte Karl Starzacher, ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungspolitik in der Deutschen Wirtschaft, AGE Shareholder Value or Stakeholder Value Reputationsschäden vermeiden
17 Unsere Überzeugung: Freiwillige Initiativen sind wichtig und richtig Ohne verbindliche und international geltende Rahmenrichtlinien für Unternehmen werden sich Menschenrechte und Sozialstandards jedoch global nicht umsetzen lassen Ohne deren Umsetzung aber ist eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich
18 Wir brauchen: den Dialog mit Politik und Wirtschaft Neue Partnerschaften, auch mit Unternehmen Beschwerdeverfahren für die Beschäftigten in den Betrieben und whistle-blower Lobby- und Advocacy-Arbeit lokal, regional, national, international Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung mit in- und ausländischen Partnern Shareholder-Initiativen die Weiterentwicklung nationalen und internationalen Rechts
19 Die Verantwortung der Privatwirtschaft für Menschenrechte Menschenrechtsverteidigerinnen schützen Extraterritoriale Staatenpflichten stärken
20 Vielen Dank!
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