Merkblatt. für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 8 Zwischen- und Innenalpen Ost ( Tauernregion )
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- Ulrich Färber
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1 Merkblatt für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 8 Zwischen- und Innenalpen Ost ( Tauernregion ) Verfasst vom Regionenkomitee der REGION 8 gültig für die Zertifizierungsperiode PEFC/ LZ ZE JO SP TA LI MU
2 Nachhaltige Waldbewirtschaftung Helsinki Kriterien Grundlegendes Prinzip der PEFC Holzzertifizierung in Österreich ist es, den hohen Standard der Waldbewirtschaftung in Österreich aufrecht zu erhalten, zu dokumentieren und festgestellte Verbesserungspotentiale in der Region umzusetzen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung durch die Teilnehmer in der Region 8 Zwischen- und Innenalpen Ost, die wegen ihrer geografischen Lage am Tauernbogen auch die Tauernregion genannt wird, orientiert sich an den in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien: 1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Waldressourcen und ihres Beitrages zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen. 2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen. 3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte). 4. Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen. 5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion in der Waldbewirtschaftung (insbesondere Boden und Wasser). 6. Erhaltung anderer sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen. Daraus abgeleitet hat man die Waldbewirtschaftung in der Tauernregion untersucht. Im Herbst 2001 hat die Region das Erstzertifikat für nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten. Dieses Zertifikat wurde im Herbst 2011 neuerlich erteilt. Bei der Zertifizierung wird Österreich in neun natürliche Waldregionen unterteilt, die Region Zwischen- und Innenalpen Ost bildet die PEFC Zertifizierungsregion 8. Sie verteilt sich über die vier Bundesländer Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol. Sie umfasst dabei die sieben politischen Bezirke: Lienz, Liezen-West (=Bezirksforstinspektion Stainach), Murau, St. Johann im Pongau, Spittal an der Drau, Tamsweg, Zell am See. Zell am See Lienz 22,4% 25,1% 8 St. Johann Liezen West im Pongau Tamsweg Murau Spittal an der Drau 52,5% Kleinwald bis 200 ha Betriebe > 200 ha ÖBF AG Waldflächen nach Eigentumsarten Quelle: ÖWI 2007/2009 Die wichtigsten Daten der PEFC Region 8: Waldfläche Gesamtwald ha Waldausstattung 52% Holzvorrat im Ertragswald Vfm Holzvorrat pro Hektar 341 Vfm Holzzuwachs Vfm/Jahr Holzzuwachs pro Hektar 8.8 Vfm/ha/Jahr Holznutzung Vfm/Jahr Holznutzung pro Hektar 6,4 Vfm/ha/Jahr Nutzung zu Zuwachs 73% ha ,4 112,2 70,2 Ertragswaldfläche nach Altersklassen Quelle: ÖWI 2007/ ,1 38,6 42,2 32,2 48,8 18,7 57,4 7,9 3, Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 140 Jahre Blößen Bestandeslücken Sträucher im Bestand Strauchflächen Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 8
3 Waldbewirtschaftungsgrundsätze für die Region 8 Um den Standard der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der Region aufrecht zu erhalten und um die im Rahmen der Zertifizierung festgelegten Ziele in der Region umzusetzen, bedarf es folgender Maßnahmen 1. Waldressourcen Die Waldbewirtschaftung erfolgt aus einer langen Tradition heraus in einer umfassenden nachhaltigen Art und Weise, die die Waldressourcen und die vom Wald ausgehenden vielfältigen Wirkungen erhält, sowie deren Beitrag zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen fördert. Dies wird sichergestellt durch: Die Erhaltung einer Waldausstattung von mindestens 50% der Regionsfläche. Der Holzvorrat der Ertragswälder soll langfristig auf einem hohen Niveau erhalten bleiben. Da kurzfristige Absenkungen des Holzvorrates zur Reduzierung von überalterten Beständen im Schutzwald möglich sind, wird ein mittlerer Holzvorrat von mindestens 290 Vfm/ha angestrebt. Überalterte Schutzwälder sollen, wo erforderlich, vorsichtig abgebaut werden. Die Einleitung einer standortstypischen Verjüngung soll die Schutzfunktion nachhaltig sichern. 2. Gesundheit und Vitalität des Waldes Gesundheit und Vitalität des Ökosystems Wald sind Voraussetzung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Im Rahmen der Bewirtschaftung wird daher besondere Rücksicht auf das Ökosystem Wald genommen. Dazu gehören: Die Beobachtung des Waldzustandes der Region 8 soll durch das Bioindikatornetz bzw. das Waldschadensbeobachtungssystem des BFW (Bundesamt für Wald) in der kommenden Inventurperiode fortgesetzt werden. Da zunehmend Naturverjüngungsverfahren angewendet werden, ist das Schädigungsrisiko für Ernteschäden am Restbestand höher. Holzernteschäden im Ertragswald sollen aber vermieden werden. Das Ziel der Region ist, dass stark durch Ernteschäden beeinträchtigte Waldflächen unter ha in der Region 8 gehalten werden müssen. Das sind Waldflächen, in denen mehr als 1/3 der Bäume Ernteschäden aufweist. Die in der letzten PEFC-Periode bereits eingeleiteten Anstrengungen zur Bekämpfung von Schälschäden sind weiterhin nötig. 3. Produktionsfunktion der Wälder Die heimische Holzproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz für die ortsansässige holzverarbeitende Industrie. Durch angemessene Einkünfte aus dem Wald ist der Waldbesitzer in der Lage auf lange Sicht eine umfassende nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege zu gewährleisten. Dies umfasst: Die jährliche Gesamtnutzung soll auf mindestens 2,8 Mio Vfm gehalten werden. Durch die Waldinventurdaten wird ein Zuwachs an durchforstungsfähigen Altersklassen angezeigt und weiter prognostiziert. Die Waldfläche mit Durchforstungsbedarf darf ha in der Region nicht übersteigen. Waldbesitzer sollen ihre Waldbestände durchforsten, um die Stabilität, Produktivität und Gesundheit ihres Waldes zu verbessern. Die Waldwirtschaftsgemeinschaften und Waldverbände unterstützen bei der Waldbewirtschaftung die Waldbesitzer verstärkt durch gemeinschaftliche Vermarktung und organisatorische Hilfestellungen. Die Wegedichte ist im Bergwald ein wichtiges Kriterium für die Wirtschaftlichkeit insbesondere angestrebter kleinflächiger Nutzungen. Sie ist in der kommenden 5 Jahresperiode auf 40 lfm/ha zu ergänzen. Auf eine integrale Erschließung wird geachtet und dabei insbesondere in naturschutzfachlich prioritären Schutzwäldern mit besonderer Sorgfalt vorgegangen.
4 4. Biologische Vielfalt in Waldökosystemen Die Bewirtschaftung der Wälder erfolgt unter Bedachtnahme auf die Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt im Konsens mit nationalen und internationalen Verpflichtungen. Dies wird sichergestellt durch Der Flächenanteil von Laub- und Mischwäldern wird in der Höhe von 17,2% im Ertragswald der Region 8 in den nächsten 5 Jahren gehalten. Die Waldbesitzer achten insbesondere in den tieferen Lagen auf eine Einbringung von standortsgemäßen Mischbaumarten wie z.b. Buche, Bergahorn oder Tanne. Stärkeres stehendes Totholz hat eine ökologisch wichtige Funktion. Waldbesitzer soll es daher in ausreichendem Ausmaß im Wald belassen, soweit ein solcher Nutzungsverzicht nicht zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteilen, Waldschutz- und Verkehrs - sicherungsproblemen oder zu Problemen mit Unfallverhütungsvorschriften führt. Eine im internationalen Vergleich außerordentlich kleinflächige Waldbewirtschaftung mit Orientierung an den natürlichen Waldgesell - schaften wird angestrebt. Waldbesitzer tragen nach betrieblicher Möglichkeit bei, die Vielfalt von Strukturen, die für das Überleben zahlreicher Tier- und Pflanzen - arten nötig sind, zu erhalten und zu fördern. Dadurch sollen negativen Bestandestrends bei gefährdeten Arten in Waldökosystemen entgegen gewirkt werden. 5. Schutzfunktionen der Wälder Durch die Bewirtschaftung der Wälder wird die Einhaltung und angemessene Verbesserung des Schutzes vor Erosionen bzw. vor Elementar - gefahren und der Wohlfahrtswirkung bzw. des Wasserschutzes ermöglicht. Dies geschieht durch: Der Anteil von Schutzwäldern (Ertragsschutzwald!) im Zerfallsstadium darf nicht über ha ansteigen. Bei Wäldern mit Bannwald- oder Objektschutzfunktion ist eine stärkere finanzielle Beteiligung begünstigter Unterlieger zum Erhalt der Bannfunktion anzustreben. 6. Sozioökonomische Funktionen und Bedingungen Die Waldbesitzer nehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesonders gegenüber den im Wald beschäftigten Menschen in weitem Umfang wahr. Sie haben eine hohe Verantwortung für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie nehmen die Verantwortung wahr durch: Die durch Familienforstwirtschaft bewirtschaftete Waldfläche ist auf einem Anteil von über 76% zu erhalten. Ein Holzwerbebeitrag in der Höhe von je 30 Cent/fm Sägerundholz durch die Forst- und Holzwirtschaft soll die Holzwerbung ermöglichen. Der steigende Bedarf an Waldbiomasse wird durch regionale Ressourcen abgedeckt. Eine wirtschaftliche Aufbringung von Energieholz und Waldhackgut wird sichergestellt. Die Waldbesitzer sollen auf Weiterbildungsangebote hingewiesen werden und diese nutzen. Den in Forstbetrieben und Waldwirtschaftsvereinen beschäftigten Forstarbeitern ist eine regelmäßige Teilnahme an arbeits- und sicherheitstechnischen Kursen zu ermöglichen. Die Forstwirtschaft der Region 8 kümmert sich weiter aktiv um die Vermittlung von Waldwissen unter Berücksichtigung einer umfassenden Nachhaltigkeit insbesondere an Jugendliche und Schüler. Die vorstehenden Grundsätze definieren, abgeleitet vom Nachhaltigkeitsbericht 2011, Anforderungen an die mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen in der Region 8 Zwischen- und Innenalpen Ost bzw. Tauernregion auf Basis der PEFC - Leitlinien für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich.
5 Wichtige Beiträge der Betriebe in der Region 8 um den aktuellen Standard der Waldbewirtschaftung kontinuierlich zu verbessern: Die Waldfläche zu erhalten. Die jährliche Holznutzung zumindest im bisherigen Umfang unter Berücksichtigung des Zuwachses und des durchschnittlichen Holzvorrates. Holzerntemethoden anzuwenden, die Stammschäden möglichst vermeiden. Durchforstungen und andere Pflegemaßnahmen durchzuführen. Die Erschließung der Waldflächen zu verbessern, soweit es ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. Mischbaumarten zu erhalten und zu fördern. Schutzwälder im Ertrag zu bewirtschaften und vor der Beginn der Zerfallsphase zu verjüngen. Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Arbeiten im Wald zur Reduktion von Arbeitsunfällen - wie die Verwendung der persönlichen. Schutzausrüstung, Einhaltung der Sicherheitsabstände, Sicherheitstechnisch intaktes Werkzeug und Maschinen u. dgl. Verwendung biologisch abbaubarer Motorsägenkettenöle und Hydrauliköle von Forstmaschinen. Rücksichtsnahme auf die Lebensräume der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere wenn es sich um schützenswerte und geschützte handelt. Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in diversen Ausbildungsstätten, sowie der Beratung durch Forstleute und Experten. Die Familienforstwirtschaft aufrecht erhalten. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen sichern sie als Waldbewirtschafter eines Familienforstbetriebes auch für nachfolgende Generationen eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Tauernregion. Für das Regionenkomitee: DI Alexander ZOBL Landwirtschaftskammer Salzburg Schwarzstraße Salzburg Tel: 0662/ alexander.zobl@lk-salzburg.at Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 8
6 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Waldbesitzers Appendix 7 Diese Erklärung bietet Ihnen als Waldbesitzer die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme des Waldbesitzers am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name: Geburtsdatum: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Waldfläche in Hektar: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Austria Zertifizierungssystem teilnehme. Das bedeutet: 1. Ich stimme zu, Änderungen oben angeführter Daten unverzüglich dem autorisierten PEFC Vertreter mitzuteilen. 2. Ich werde die Waldbewirtschaftung nachhaltig im Sinne des PEFC Zertifizierungssystems lt. PEFC Systembeschreibung i.d.g.f. durchführen. Ich bekenne mich insbesondere zu den im regionenspezifischen Merkblatt definierten Zielen und werde diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umsetzen. 3. Personen der Zertifizierungsstelle und dem autorisierten PEFC Vertreter gewähre ich das Betreten meines Waldes und das Befahren der Forststraßen zu Zwecken der Vor Ort Überprüfung der PEFC Zertifizierungskriterien. 4. Ich stimme zu, interne Audits und allenfalls notwendige Kontrollmaßnahmen zu akzeptieren. 5. Es ist mir bekannt, dass ich bei schwerwiegenden Abweichungen vom PEFC Zertifizierungssystem nach vorhergehender Abmahnung nicht mehr berechtigt bin, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen. Die Mitteilung darüber wird mir schriftlich bekannt gegeben. Über den Verlust dieser Berechtigung kann PEFC auf Anfrage informieren. 6. Wird bei einer außerordentlichen Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle festgestellt, dass Abweichungen die nachhaltige Waldbewirtschaftung schwerwiegend gefährden, übernehme ich die Aufwendungen für die außerordentliche Überprüfung. 7. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche durch mich jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen, sende ich die ausgestellte Teilnahmebescheinigung an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 8. Meine Teilnahme am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem meinem Interesse, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Ich bin daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, mich in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name, Adresse und Geburtsdatum, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Waldbesitzer: Datum: DI Alexander Zobl Der PEFC Vertreter der Region 8 in Vertretung der LK Salzburg PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I
7 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Forstlichen Zusammenschlusses Appendix 7.1 Diese Erklärung bietet dem Forstlichen Zusammenschluss die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme eines Forstlichen Zusammenschlusses am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name des forstlichen Zusammenschlusses: Ansprechperson: Waldfläche aller Mitglieder in Hektar: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich als Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses, dass dieser nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Zertifizierungssystem teilnimmt. Das bedeutet: 1. Ich bin von den Mitgliedern ermächtigt, in Vertretung dieser die Teilnahme am PEFC Zertifizierungssystem zu beantragen. 2. Die von jedem aktiv an der Zertifizierung teilnehmenden Mitglied vorliegende Erklärung über die Teilnahme am Zertifizierungssystem von PEFC Austria wird im Büro des Forstlichen Zusammenschlusses verwaltet. 3. Relevante Änderungen leitet der Forstliche Zusammenschluss unverzüglich an den autorisierten PEFC Vertreter weiter. 4. Der Forstliche Zusammenschluss stimmt zu, auf Anfrage den Mitgliedern des Forstlichen Zusammenschlusses eine Teilnahmebestätigung auszustellen. 5. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, das Holz des Forstlichen Zusammenschlusses als zertifiziert zu bezeichnen, sendet der Forstliche Zusammenschluss die ihm ausgestellte Teilnahmebescheinigung und die von ihm an die Mitglieder des Forstlichen Zusammenschlusses ausgestellten Teilnahmebestätigungen an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 6. Die Teilnahme des Forstlichen Zusammenschlusses am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem dem Interesse des Forstlichen Zusammenschlusses, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Der Forstliche Zusammenschluss ist daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, den Forstlichen Zusammenschluss in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name und Adresse, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses: DI Alexander Zobl Der PEFC Vertreter der Region 8 in Vertretung der LK Salzburg PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I
8 Region 8 PEFC/ PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 Tel: +43 / 1 / Fax: +43 / 1 / info@pefc.at Web: PEFC zertifiziert Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen. PEFC/ Druck: Druckerei Janetschek GmbH Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 8
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