Historie und wichtige Änderungen im SGB XI Marlies Jensen 1
|
|
- Axel Huber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Historie und wichtige Änderungen im SGB XI Marlies Jensen 1
2 Historie der Pflegeversicherung Das Pflege-Versicherungsgesetz trat hinsichtlich seiner leistungsrechtlichen Bestimmungen in zwei Stufen in Kraft und zwar die bei häuslicher Pflege ab und die bei stationärer Pflege ab Marlies Jensen 2
3 Historie der Pflegeversicherung Pflegequalitätssicherungsgesetz PQsG: Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege- Qualitätssicherungsgesetz PQsG) Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung verabschiedet; Marlies Jensen 3
4 Historie der Pflegeversicherung PflegeNeuausrichtungsGesetz Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung verabschiedet; Erstes Pflegestärkungsgesetz Am 17. Oktober 2014 hat der Deutsche Bundestag das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG I) verabschiedet; Marlies Jensen 4
5 Historie der Pflegeversicherung Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet; Präventionsgesetz Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) verabschiedet; Marlies Jensen 5
6 Historie der Pflegeversicherung Hospiz- und Palliativgesetz Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) verabschiedet; Zweites Pflegestärkungsgesetz Am hat der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG II) verabschiedet; Marlies Jensen 6
7 Zusammenfassung Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurden das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung, die seit ihrer Einführung gleichbleibend zuverlässig zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zur Unterstützung pflegender Angehöriger in Deutschland beiträgt, ausgeweitet und ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der einen gleichen Zugang zu Leistungen gewährleistet, unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit, kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt ist. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wird jetzt die kommunale Ebene gestärkt, denn diese trägt im Rahmen ihrer Zuständigkeit maßgeblich zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen bei. In den vergangenen Jahren hat sich mehr und mehr gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial bei der Pflege vor Ort insbesondere in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung gibt. Kommunen stehen im Bereich der Pflege nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung Marlies Jensen 7
8 Was trat ab in Kraft? Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSGIII) Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit die Hilfe, die benötigt wird zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt, stärkt das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Außerdem werden die Kontrollen verschärft, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen Marlies Jensen 8
9 Die wichtigsten Regelungen des PSG III Sicherstellung der Versorgung: Die Länder sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsinfrastruktur in der Pflege verantwortlich. Dazu können sie Ausschüsse einrichten, die sich mit Versorgungsfragen befassen. Mit dem PSG III sollen die Pflegekassen nun verpflichtet werden, sich an Ausschüssen zu beteiligen, die sich mit regionalen Fragen oder sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen. Beratung: Die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen vor Ort soll verbessert werden. Dazu sollen Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Darüber hinaus sollen sie künftig Beratungsgutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können. Außerdem sind Modellvorhaben zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen Marlies Jensen 9
10 Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg Laufzeit: seit Am startete Gesundheit Berlin-Brandenburg in Kooperation mit der Alzheimergesellschaft Brandenburg und dem Institut für gerontologische Forschung (IGF) ein sehr umfassendes und großes Modellprojekt im Land Brandenburg. Zentral geht es dabei um den Aufbau von Fachstellen zum Thema Altern und Pflege im Quartier. Die Fachstellen sollen dazu beitragen, die Landkreise und kreisfreie Städte, Initiativen und Akteure vor Ort bei der Entwicklung und Realisierung einer regionalspezifischen Infrastruktur für ein selbstbestimmtes und teilhabeorientiertes Leben im Alter zu unterstützen. Hierfür stellen sie fachliche und methodische Expertise v. a. in den folgenden fünf Themenfeldern zur Verfügung: niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, Technik und Wohnen im Alter, Quartiersentwicklung, neue Wohnformen und Kommunale Altenhilfe und -Pflege Planung Ziel ist es, hierdurch die Handlungsspielräume und -möglichkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte, der Akteure und Initiativen vor Ort bei der Entwicklung alternsgerechter Lebensräume und Angebote sichtbar zu machen und zu erweitern Marlies Jensen 10
11 Was ändert sich? ab dem 1. Januar 2017 wurden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument in der Pflegeversicherung wirksam. Damit werden in der Pflegeversicherung nicht nur das Verfahren der Begutachtung und der Leistungszugang verändert, sondern es wird auch ein fachlicher Paradigmenwechsel für die pflegerische Versorgung eingeleitet: Zukünftig steht die umfassende Stärkung der Selbständigkeit und Fähigkeiten eines Menschen im Zentrum der pflegerischen Versorgung und aller damit zusammenhängenden Entwicklungen in der Pflege Marlies Jensen 11
12 Weiter.. Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege: Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI und nach der deutlichen Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht gedeckt. Wie im SGB XI soll auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden Marlies Jensen 12
13 Definition der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen Marlies Jensen 13
14 Das neue Begutachtungsassessment Pflegewissenschaftlich fundierte Einordnung von körperlich und geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen, von Kindern und Erwachsenen als Grundlage für den Leistungszugang 5 Pflegegrade anstelle von 3 Pflegestufen Ressourcenorientierte Sichtweise verbessert die Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf Marlies Jensen 14
15 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist... Der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen, Die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege, sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Neuer Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr der Zeitaufwand des Hilfebedarfs. Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitation Marlies Jensen 15
16 Konzeption des Begutachtungsverfahren Angaben zur Person Wohn-, Lebens-und Versorgungssituation Anamnese Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen Neues Begutachtungsassessment Ergebnis / Pflegegrad Empfehlungen zu Präventiven oder rehabilitativen Leistungen, Hilfsmitteln/Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Änderung/Verbesserung der Pflegesituation durch Beratung Pflegekasse/Pflegestützpunkte Marlies Jensen 16
17 Module/Lebensbereiche Mobilität/Aktivität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Marlies Jensen 17
18 Begutachtungsgrundlagen 6 Module, 64 Kriterien Module Kriterien maximal Mobilität 5 10 Punkte Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Punkte Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Punkte Selbstversorgung Punkte Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder theapiebedingten Anforderungen und Belastungen Punkte Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 6 15 Punkte Marlies Jensen 18
19 Graduierung der Selbständigkeit am Beispiel der Mobilität selbstständig Die gesamte Aktivität 0 Punkte überwiegend selbstständig Den größten Teil der Aktivität 1 Punkt überwiegend unselbstständig Nur einen geringen Anteil 2 Punkte unselbstständig Keinen nennenswerten Anteil 3 Punkte Marlies Jensen 19
20 Gewichtung der Module 10% 15% Mobilität Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Kontakt und Kognitive r Status, sowie Verhaltensprobleme 15% Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen 20% Selbstversorgung und Alltagsverrichtungen 40% Marlies Jensen 20
21 5 Stufen der Pflegebedürftigkeit Pflegegrade Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 12, , Punktwert Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Marlies Jensen 21
22 Übergangsregelungen Gilt für alle Anträge die bis gestellt sind Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 Pflegestufe 2 Pflegegrad 3 Pflegestufe 3 Pflegegrad 4 Härtefall Pflegegrad 5 Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, die jetzt unterhalb der Pflegestufe 1 sind gehen in den Pflegegrad 2 Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, die jetzt in der Pflegestufe 1 sind gehen in den Pflegegrad Marlies Jensen 22
23 Neue Leistungen Pflegegrad Geldleistung Sachleistung vollstationär 2 316,00 689,00 770, , , , , ,00 1,775, , , , Marlies Jensen 23
24 Wir haben es gleich geschafft Marlies Jensen 24
25 Ab dem Dezember 2016 gibt es den 7. Altenbericht der Bundesregierung Sorge und Mitverantwortung in der Kommune
26 Im Siebten Altenbericht Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften wird erörtert, an welche lokalen Voraussetzungen die gesellschaftliche Teilhabe und ein gutes Leben älterer Menschen geknüpft sind. Insbesondere die gesundheitliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, das Wohnen sowie die Mobilität älterer Menschen werden in den Blick genommen. Die Ausführungen der Sachverständigenkommission münden in Empfehlungen, von denen die meisten an den Bund, die Länder und die Kommunen gerichtet sind Marlies Jensen 26
27 7. Altenbericht Schlagworte aus dem Inhalt Daseinsvorsorge ärztliche Versorgung, Fachkräfte, Mobilität, Kinderbetreuung, Schulentwicklung, Siedlungsentwicklung, Demographischer Wandel Heterogenität Für heterogene Systeme oder Bevölkerungsgruppen gilt: Anhand einer kleinen Stichprobe kann man nicht auf die Gesamtheit schließen. Government im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern. Subsidiaritätsprinzip legt eine genau definierte Rangfolge staatlich-gesellschaftlicher Maßnahmen fest. Bestimmt die prinzipielle Nachrangigkeit der nächsten Ebene: Kirchenge meinden Senioren beiräte Ärzte Professionelle Fachkräfte Marlies Jensen 27
28 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit Marlies Jensen 28
Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II
Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen
MehrPflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich. 10. Hamburger Demenzgespräch am Hamburg. Sonja Schneider-Koch
Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich 10. Hamburger Demenzgespräch am 22.09.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Überblick 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrÖkumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
MehrEinführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen
Einführung in das neue Begutachtungsverfahren Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen,
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben Kreis Siegen-Wittgenstein Das Zweite Pflegestärkungsgesetz
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis
Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis 1. Pflegetag Rheinland-Pfalz Landespflegekammer Rheingoldhalle Mainz 03.05.2017 HPO 1 Agenda
MehrPflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII
Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine
MehrDAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ
DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden
MehrDas zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017
Jahrestagung Fragiles-X e.v. Bad Salzdetfurth 30.09.-02.10.2016 Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Interessengemeinschaft Fragiles-X e.v. Inhalt - Grundsätzliches - Ziel der
MehrDas neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Dr. Bettina Jonas, MDK Berlin-Brandenburg
Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Dr. Bettina Jonas, MDK Berlin-Brandenburg 15. Dezember 2016, Berlin Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich
MehrPflegestärkungsgesetze
Pflegestärkungsgesetze Übersicht Pflege: Wo stehen wir? Herausforderungen Pflegestärkungsgesetze I, II, III Pflege: Wo stehen wir? Entwicklung Leistungsbezieher Zahl der Erwerbspersonen sinkt Herausforderungen
MehrINFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF
Seite 1 INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern
MehrPflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden
Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden Dr. Waltraud Hannes Leiterin Verbund QP Pflegeeinrichtungen Gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI Eine Gesellschaft, in der alle Verantwortung übernehmen
MehrEin Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven
Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Milorad Pajovic Leiter der Pflegekasse Das Pflegestärkungsgesetz: Wir stärken Pflege! 20 Jahre nach ihrer Einführung stellen
MehrWillkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2
Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!
MehrFast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen
Fast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen 23. September 2017 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich
MehrDas neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand
Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der
MehrDas neue Begutachtungsassessment (NBA)
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument
MehrAndrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage
Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch
MehrAuswirkungen der Pflegereform auf die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz - auf Landesebene und im kommunalen Bereich
Auswirkungen der Pflegereform auf die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz - auf Landesebene und im kommunalen Bereich 5. Pflege- und Gesundheitskonferenz des Landkreises Vorpommern-Greifswald
MehrDas Neue BegutachtungsAssessment - NBA
Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA Der Begriff - Pflegebedürftigkeit - im Wandel der Definition Grundverständnis von Pflegebedürftigkeit Beeinträchtigung der Selbständigkeit... bei der Kompensation
MehrSitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II
Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff
MehrGemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI
Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Titel: Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Redaktionelle Abkürzung:
MehrPflege im Umbruch Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze , Pflegetalk in Aschaffenburg
Pflege im Umbruch Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze 16.11.2016, Pflegetalk in Aschaffenburg Sabine Dittmar, MdB, stellv. Sprecherin der AG Gesundheit Die Pflegereform in der 18. Wahlperiode 2 Familienpflegezeitgesetz
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick
MehrOptionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Bündnis für gute Pflege: Kommt nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff? Berlin, 12. Juni 2013 Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dr. Klaus
MehrBestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS
Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege 2018 am 19./20. Januar 2018 in Berlin Gliederung 1. Einführung 2. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDas neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung
Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Das NBI Selbständigkeit
MehrPflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am 16.02.2017 in Minden AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford Agenda Gesetzgebung und Finanzierung des PSG II Neuer
MehrSozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *
Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
MehrFragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren
MehrHerzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017
Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des
MehrAnforderungen an einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ziele und Aufgaben des Expertenbeirats
1 Anforderungen an einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ziele und Aufgaben des Expertenbeirats 2 Gliederung 1. Entwicklung der Diskussion zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und gesetzgeberische Konsequenzen
MehrBegriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:
Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen
MehrPflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa
Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin 26 Jahre Mitarbeiterin im Interessenverband für Contergangeschädigte NRW e.v. seit Dezember 2016. Zuständig für den Bereich rundum die Pflege Pflegestärkungsgesetze
MehrDie Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes
Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes Prof. Dr. Andreas Büscher Pflege im Umbruch Aschaffenburg, 16.11.2016 Einführung Viele Pflegereformen Weiterentwicklung, Neuausrichtung, Stärkung Aktuelle
MehrPFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst!
PFLEGEREFORM 2017 Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! INHALT DIE PFLEGEREFORM 2017 Die Pflegereform 2017 1 Allgemeine Übersicht zur Pflegereform 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.
MehrNBA - Neues Begutachtungsassessment
NBA - Neues Begutachtungsassessment Im November 2006 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat, den Begriff der Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und eine Empfehlung zu dessen Neufassung
MehrDas neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?
Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDas zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?
Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue
MehrAls Betreuungskraft in der Altenpflege
Jürgen Link Als Betreuungskraft in der Altenpflege Individuell betreuen prüfungssicher dokumentieren teamorientiert arbeiten pflege kolleg 19 Die Pflegestärkungsgesetze I und II Betreuung für alle Lernen
MehrPSG II. Änderungen ab dem
PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
MehrSVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz
MehrNeues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit: Hintergrund, Innovation, Herausforderungen
Neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit: Hintergrund, Innovation, Herausforderungen Prof. Dr. S. Bensch Katholische Hochschule Mainz (GER) Folie 1 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrAbgrenzung Bundesteilhabegesetz SGB XI
Abgrenzung Bundesteilhabegesetz SGB XI Jahrestagung Dachverband Gemeindepsychiatrie e.v. Workshop 2 22.06.2017 Freiburg David Lesslauer Übersicht Kurzvorstellung David Lesslauer Kurze Einführung zum Thema
MehrPSG II und was nun? Ilse Flaskamp
PSG II und was nun? Ilse Flaskamp S Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebegutachtungsinstrument (NBA) 1. 2. 3. 4. 5. Die Pflegedokumentation SIS = (Strukturierte- Informations- Sammlung) Mit der Einführung
MehrNeues Pflegestärkungsgesetz II
Neues Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab dem 1. Januar 2017 für die stationäre Pflege Curatio GmbH Liebe Hausgäste, sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer Im Januar 2017 werden die neuen gesetzlichen
MehrWas ist neu an der neuen Pflege?
Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes - PSG II Norbert Völkerath 12. Dezember 2016 1 Kr eis se PSG II 2 PSG II 3 PSG II 4 5 PSG II 6 PSG II Ein
MehrPflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Nr. 3 - Januar 2017 Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen So funktioniert die Pflegereform! Zum 01.01.2017 greift die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung
MehrVon Pflegestufen zu Pflegegraden
1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der
MehrZusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Das PSG I ab 01.01.2015 hat Leistungserweiterungen zum Inhalt. Pflegestärkungsgesetze I, II und III Verlauf Das PSG II ab 01.01.2017 beinhaltet ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahen,
MehrKatholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab
Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Gut umsorgt zuhause. Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus wissenschaftlicher Sicht
Kongress Pflege 2016 Berlin, 22. Januar 2016 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus wissenschaftlicher Sicht Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld Neues, fachliches
MehrDas Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab
Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten
MehrLeistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Thomas Hackenberg Referatsleiter Pflegeversicherung / Sonstige Vertragspartner Verband der
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Grundlagen und fachliche Entwicklungsperspektiven
Fachtagung des DiCV Münster 19. Oktober 2015 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Grundlagen und fachliche Entwicklungsperspektiven Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität
MehrLeistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017
Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege April 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU! Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit
MehrDie Pflegereform 2017 Fragen und Antworten
Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen
MehrWarum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II
Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrSchnittstellen Eingliederungshilfe/Pflege - Chancen und Risiken. Christoph Esser Justiziar Lebenshilfe NRW e.v.
Schnittstellen Eingliederungshilfe/Pflege - Chancen und Risiken Christoph Esser Justiziar Lebenshilfe NRW e.v. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Pflege v. 11.06.2013 Auf die
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz
- 36 - Erläuterung, 948. BR, 23.09.16 TOP 36: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) Drucksache:
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrDas Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS
Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrAktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland
Aktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland Prof. Hildegard Theobald, Universität Vechta Workshop Reformen in der Langzeitpflege Deutschland und O sterreich
MehrGröbenzell. Demografiebericht 2017 mit optionaler Bedarfsplanung Sozialer Infrastruktur: (Kindertagesbetreuung, Schule und Senioren)
2017 mit optionaler Bedarfsplanung : (Kindertagesbetreuung, Schule und Senioren) Gemeinderatssitzung, 21. September 2017 Folien für die Analyse der Pflegesituation im Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde
MehrPflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit
II 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II Aktuelle Marktentwicklung Bundespflegestatistik: Anzahl der Pflegebedürftigen Ambulant in % Stationär in % Gesamt 1999 1.442.880 71,57
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab
Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
MehrPflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen
Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Aufgaben der Pflegestützpunkte Sprechzeiten Pflegeversicherung und Veränderungen im Hinblick auf das
MehrPFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS?
PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? INHALT 1. Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?.................................. 3 2. Die fünf Pflegegrade...............................................
MehrDie Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:
Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.
MehrSchritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung
Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflegeversicherung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung
MehrZweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 GLIEDERUNG PSG II Artikel 1 (Inkrafttreten zum 1.1.2016) Schwerpunkte: Beratung, Qualitätssicherung, Übergangsregelungen Artikel 2 (Inkrafttreten zum 1.1.2017)
MehrUmsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument
Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 23. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher
MehrT Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?
T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege 27. Dresdner Pflegestammtisch / 23.
MehrPflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein
Pflegestärkungsgesetz II Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Wichtige Eckpunkte der Pflegereform 1. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrPflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse
0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit
MehrPflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)
Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe
MehrPflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück
Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten
MehrWie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS
Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 11.12.2015 Aachen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute 14
MehrDrittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
- 13 - Erläuterung, 952. BR, 16.12.16 TOP 13: Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) Drucksache: 720/16
MehrDie neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016
Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Koalitionsvertrag Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen ( ). Dazu
MehrWir stärken die Pflege. Gemeinsam.
Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Die wesentlichen Neuerungen des Ersten sowie die geplanten Neuerungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I und II) im Überblick Praxisseiten Pflege Das Fachangebot
MehrVorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen...
Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 37 C. Das Neue Begutachtungsinstrument... 63 D. Die Pflegegrade...
MehrFörderung der Ergebnisorientierung in der ambulanten Pflege
1. Symposium der Initiative Pflege Inklusiv Düsseldorf, 22. Februar 2016 Förderung der Ergebnisorientierung in der ambulanten Pflege Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität
MehrFAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen
FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen
MehrDie Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015
Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung Heike Hoffer, LL.M. (Vanderbilt) Bundesministerium für Gesundheit Vormals Leiterin der Geschäftsstelle des zur
MehrSchritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung
Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Leistungen
MehrPFLEGEZUSATZVERSICHERUNG SEIT 2017: PFLEGEGRADE STATT PFLEGESTUFEN
PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG SEIT 2017: PFLEGEGRADE STATT PFLEGESTUFEN INHALT 1. Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5......................................... 3 2. Neues Begutachtungsverfahren......................................
MehrZweites Pflegestärkungsgesetz, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Neues Begutachtungsassessment
Zweites Pflegestärkungsgesetz, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Neues Begutachtungsassessment Prof. Dr. S. Bensch Katholische Hochschule Mainz (GER) Folie 1 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) Pflegebedürftigkeitsbegriff,
MehrNeuer Pflegebedürftigkeitsbegriff neues Angebotsprofil für die ambulante Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz
1. Fachtag des Kompetenzzentrums Demenz für das Land Brandenburg Potsdam, 22. September 2016 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff neues Angebotsprofil für die ambulante Pflege und Betreuung von Menschen mit
MehrPflegeleistungen ab 2017
Pflegeleistungen ab 2017 Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
3. Brandenburger Pflegefachtag 1. November 2016 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld Diskussion über den alten Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDie Änderungen rund um die Pflege
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Mehr