Trinkwasserverordnung in der Fassung vom

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1 Trinkwasserverordnung in der Fassung vom Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention- -Diplom-Pflegepädagoge- Karl-Heinz Stegemann 1

2 Trinkwasserverordnung 2010/2011 gab es eine Novellierung der bis dahin gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die geänderten Regelungen zur TrinkwV wurden am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind seit dem gültig. Übergangsvorschriften sind nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Regelungen ohne Verzug umzusetzen sind. Karl-Heinz Stegemann 2

3 Trinkwasser ist alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. Karl-Heinz Stegemann 3

4 Trinkwasser ist alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: Körperpflege und Körperreinigung Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln Kontakt haben Reinigung von Gegenständen, die Kontakt mit dem menschlichen Körper haben Karl-Heinz Stegemann 4

5 Zielder TrinkwV Ziel der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Dies bedeutet: keine gesundheitsschädlichen mikrobiologischen Erreger und keine gesundheitsschädlichen chemische Stoffe im Trinkwasser! Karl-Heinz Stegemann 5

6 Zielder TrinkwV Dieses Ziel war bereits mit der alten Fassung der TrinkwV verbunden, allerdings sind in der neuen Verordnung wesentliche Angaben zur Qualität des Trinkwasser genauer definiert. Die Gesundheitsschädlichkeit biologischer oder chemischer Verunreinigungen wird dabei über Grenzwerte definiert, die bei Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle nicht überschritten werden dürfen. Karl-Heinz Stegemann 6

7 Adressatender TrinkwV Adressaten dieser Verordnung sind alle Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen undauf festen Leitungswegen an den Verbraucher geliefert wird oderaus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Karl-Heinz Stegemann 7

8 Adressatender TrinwV Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichenoder öffentlichentätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen abgegeben wird oderwarmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Karl-Heinz Stegemann 8

9 Erläuterungen Zwei Begriffe der Verordnung bedürfen einer Erläuterung: Gewerblichkeit: damit ist aus rechtlicher Sicht eine Gewinnerzielung gemeint. Öffentlichkeit: sie liegt aus rechtlicher Sicht vor, wenn die Versorgung einen unbestimmten, wechselnden Personenkreis betrifft, mit dem der Inhaber der Anlage nicht persönlich verbunden ist. Karl-Heinz Stegemann 9

10 Adressatender TrinkwV Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installationen, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden. Dabei handelt es sich um Kleinanlagen zur Eigenversorgung. Dazu gehört auch der eigene Brunnen! Karl-Heinz Stegemann 10

11 Adressatender TrinkwV Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen an Bord von Land-, Luft-und Wasserfahrzeugen und anderen mobilen Versorgungsanlagen einschließlich aller Rohrleitungen, Armaturen, Apparate sowie der Trinkwasservorratsbehälter. Karl-Heinz Stegemann 11

12 Anzeigepflichtbeim Gesundheitsamt Eine Anzeigenpflicht besteht, wenn eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen wird, wieder in Betrieb genommen wird, stillgelegt oder baulich so verändert wird, dass dies Einfluss auf die Wasserqualität haben kann, ein Eigentums-oder Nutzungsübergang auf eine andere Person erfolgt. Karl-Heinz Stegemann 12

13 Anzeigepflichtbeim Gesundheitsamt Jeder Inhaber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen, wenn die festgelegten Grenzwerte oder Anforderungen der TrinkwV nicht eingehalten werden. Ebenso sind grobsinnliche wahrnehmbare Veränderungen oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sofort anzuzeigen. Karl-Heinz Stegemann 13

14 Änderungenin der TrinkwV Der Grenzwert für Uran im Trinkwasser ist festgelegt. Mit 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Wasser ist der Uran-Grenzwert in Deutschland der weltweit schärfste Grenzwert. Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wird von 0,005 auf 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser gesenkt. Ab Dezember 2013 gilt der verschärfte Blei-Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Wasser. Karl-Heinz Stegemann 14

15 Änderungenin der TrinkwV Ein wichtiger Faktor der mikrobiologischen Untersuchung des Trinkwassers ist der Bakterium Legionella spec.. Es gilt ein Grenzwert von 100 Legionella spec. pro 100 Milliliter Trinkwasser. Die Untersuchung des Wassers auf Legionella spec. ist einmal jährlich durchzuführen. Die Keimzahlbestimmung darf nur durch zertifizierte Labore erfolgen. Karl-Heinz Stegemann 15

16 Änderungenin der TrinkwV Das Ergebnis der Analyse muss spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Alle Untersuchungsergebnisse sind lückenlos 10 Jahre zu dokumentieren. Das Gesundheitsamt kann das jährliche Untersuchungsintervall verlängern auf drei Jahre. Allerdings sind dafür bestimmte Bedingungen Voraussetzung. Karl-Heinz Stegemann 16

17 Änderungenin der TrinkwV Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn mindestens drei aufeinander folgende jährliche Untersuchungen keine Beanstandungen ergeben haben, die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Bau, Umbau und Betrieb des Gesamtsystems der Installation eingehalten wurden und werden und wenn die Anlage seit der letzten jährlichen Untersuchung nicht wesentlich verändert worden ist. Karl-Heinz Stegemann 17

18 Änderungenin der TrinkwV Aber Achtung: diese Verlängerung ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit einem höheren Risiko für Krankenhausinfektionen befinden, z.b. Krankenhäuser, Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen oder Entbindungseinrichtungen! Karl-Heinz Stegemann 18

19 Pflichten der Gebäudeeigentümer Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind betroffen, wenn eine Trinkwasserverteilungsanlage mit Trinkwassererwärmer und einem Inhalt von > 400 Litern vorhanden ist oder mit einem Inhalt von > 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der jeweiligen Wasserentnahmestelle zu rechnen ist. Entscheidend ist weiterhin, dass sich Duschen in der Einrichtung befinden. (Vernebelung von Wasser/Wasserdampf) Karl-Heinz Stegemann 19

20 Beispiel Sie haben vor einer Woche eine Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten von Ihrer Großmutter geerbt. Egal, ob so, oder so Karl-Heinz Stegemann 20

21 Beispiel Die Wasserversorgung in der Wohnanlage erfolgt zentral über eine Trinkwasserverteilungsanlage, die im Keller installiert ist. Es ist ein Trinkwassererwärmer eingebaut, der 800 Liter Trinkwasser fasst. Das Rohrleitungsnetz bis zur entferntesten Wohnung beträgt ca. 200 Meter. Dies bedeutet, dass sicherlich mehr als 3 Liter Wasser im Warmwasserleitungsnetz stehen. Karl-Heinz Stegemann 21

22 Beispiel Was haben Sie jetzt zu tun? Es ist ein Eigentums-oder Nutzungsübergang auf eine andere Person eingetreten ja, Sie haben richtig mitgedacht Sie sind der neue Eigentümer. Sie haben das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen nach Eigentumswechsel schriftlich über den Wechsel in Kenntnis zu setzen. Karl-Heinz Stegemann 22

23 Beispiel Sie haben nach definierten Kriterien mehrere Wasserproben an repräsentativen Entnahmestellen zu entnehmen, die mikrobiologisch und chemisch untersucht werden müssen. Die Untersuchungen müssen von einem zertifizierten Labor durchgeführt werden. Je nach Befund haben Sie dann unverzüglich zu reagieren. Wenn Sie Reparaturen an der Anlage vornehmen, ist auch dies anzuzeigen. Karl-Heinz Stegemann 23

24 Beispiel Sie haben spätestens 14 Tage nach Befunderhebung das Gesundheitsamt über das Ergebnis der Untersuchung zu informieren. Sie müssen die Untersuchung zunächst jährlich wiederholen und alle Befunde 10 Jahre lückenlos dokumentieren. Die entstandenen Kosten von ca. 200 Euro tragen zunächst Sie selbst, können dann aber auf die Mieter umgelegt werden. Karl-Heinz Stegemann 24

25 Beispiel Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu Euro belegt werden. Trotzdem ich würde sagen, erben lohnt sich in jedem Fall. Manchmal sind aber gewisse Unannehmlichkeiten beim Erben in Kauf zu nehmen. Karl-Heinz Stegemann 25

26 Vielen Herzlichen Dank Karl-Heinz Stegemann 26

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