Trinkwasserverordnung in der Fassung vom
|
|
- Karola Dresdner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Trinkwasserverordnung in der Fassung vom Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention- -Diplom-Pflegepädagoge- Karl-Heinz Stegemann 1
2 Trinkwasserverordnung 2010/2011 gab es eine Novellierung der bis dahin gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die geänderten Regelungen zur TrinkwV wurden am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind seit dem gültig. Übergangsvorschriften sind nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Regelungen ohne Verzug umzusetzen sind. Karl-Heinz Stegemann 2
3 Trinkwasser ist alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. Karl-Heinz Stegemann 3
4 Trinkwasser ist alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: Körperpflege und Körperreinigung Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln Kontakt haben Reinigung von Gegenständen, die Kontakt mit dem menschlichen Körper haben Karl-Heinz Stegemann 4
5 Zielder TrinkwV Ziel der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Dies bedeutet: keine gesundheitsschädlichen mikrobiologischen Erreger und keine gesundheitsschädlichen chemische Stoffe im Trinkwasser! Karl-Heinz Stegemann 5
6 Zielder TrinkwV Dieses Ziel war bereits mit der alten Fassung der TrinkwV verbunden, allerdings sind in der neuen Verordnung wesentliche Angaben zur Qualität des Trinkwasser genauer definiert. Die Gesundheitsschädlichkeit biologischer oder chemischer Verunreinigungen wird dabei über Grenzwerte definiert, die bei Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle nicht überschritten werden dürfen. Karl-Heinz Stegemann 6
7 Adressatender TrinkwV Adressaten dieser Verordnung sind alle Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen undauf festen Leitungswegen an den Verbraucher geliefert wird oderaus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Karl-Heinz Stegemann 7
8 Adressatender TrinwV Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichenoder öffentlichentätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen abgegeben wird oderwarmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Karl-Heinz Stegemann 8
9 Erläuterungen Zwei Begriffe der Verordnung bedürfen einer Erläuterung: Gewerblichkeit: damit ist aus rechtlicher Sicht eine Gewinnerzielung gemeint. Öffentlichkeit: sie liegt aus rechtlicher Sicht vor, wenn die Versorgung einen unbestimmten, wechselnden Personenkreis betrifft, mit dem der Inhaber der Anlage nicht persönlich verbunden ist. Karl-Heinz Stegemann 9
10 Adressatender TrinkwV Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installationen, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden. Dabei handelt es sich um Kleinanlagen zur Eigenversorgung. Dazu gehört auch der eigene Brunnen! Karl-Heinz Stegemann 10
11 Adressatender TrinkwV Was sind Wasserversorgungsanlagen? Anlagen an Bord von Land-, Luft-und Wasserfahrzeugen und anderen mobilen Versorgungsanlagen einschließlich aller Rohrleitungen, Armaturen, Apparate sowie der Trinkwasservorratsbehälter. Karl-Heinz Stegemann 11
12 Anzeigepflichtbeim Gesundheitsamt Eine Anzeigenpflicht besteht, wenn eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen wird, wieder in Betrieb genommen wird, stillgelegt oder baulich so verändert wird, dass dies Einfluss auf die Wasserqualität haben kann, ein Eigentums-oder Nutzungsübergang auf eine andere Person erfolgt. Karl-Heinz Stegemann 12
13 Anzeigepflichtbeim Gesundheitsamt Jeder Inhaber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen, wenn die festgelegten Grenzwerte oder Anforderungen der TrinkwV nicht eingehalten werden. Ebenso sind grobsinnliche wahrnehmbare Veränderungen oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sofort anzuzeigen. Karl-Heinz Stegemann 13
14 Änderungenin der TrinkwV Der Grenzwert für Uran im Trinkwasser ist festgelegt. Mit 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Wasser ist der Uran-Grenzwert in Deutschland der weltweit schärfste Grenzwert. Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wird von 0,005 auf 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser gesenkt. Ab Dezember 2013 gilt der verschärfte Blei-Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Wasser. Karl-Heinz Stegemann 14
15 Änderungenin der TrinkwV Ein wichtiger Faktor der mikrobiologischen Untersuchung des Trinkwassers ist der Bakterium Legionella spec.. Es gilt ein Grenzwert von 100 Legionella spec. pro 100 Milliliter Trinkwasser. Die Untersuchung des Wassers auf Legionella spec. ist einmal jährlich durchzuführen. Die Keimzahlbestimmung darf nur durch zertifizierte Labore erfolgen. Karl-Heinz Stegemann 15
16 Änderungenin der TrinkwV Das Ergebnis der Analyse muss spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Alle Untersuchungsergebnisse sind lückenlos 10 Jahre zu dokumentieren. Das Gesundheitsamt kann das jährliche Untersuchungsintervall verlängern auf drei Jahre. Allerdings sind dafür bestimmte Bedingungen Voraussetzung. Karl-Heinz Stegemann 16
17 Änderungenin der TrinkwV Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn mindestens drei aufeinander folgende jährliche Untersuchungen keine Beanstandungen ergeben haben, die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Bau, Umbau und Betrieb des Gesamtsystems der Installation eingehalten wurden und werden und wenn die Anlage seit der letzten jährlichen Untersuchung nicht wesentlich verändert worden ist. Karl-Heinz Stegemann 17
18 Änderungenin der TrinkwV Aber Achtung: diese Verlängerung ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit einem höheren Risiko für Krankenhausinfektionen befinden, z.b. Krankenhäuser, Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen oder Entbindungseinrichtungen! Karl-Heinz Stegemann 18
19 Pflichten der Gebäudeeigentümer Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind betroffen, wenn eine Trinkwasserverteilungsanlage mit Trinkwassererwärmer und einem Inhalt von > 400 Litern vorhanden ist oder mit einem Inhalt von > 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der jeweiligen Wasserentnahmestelle zu rechnen ist. Entscheidend ist weiterhin, dass sich Duschen in der Einrichtung befinden. (Vernebelung von Wasser/Wasserdampf) Karl-Heinz Stegemann 19
20 Beispiel Sie haben vor einer Woche eine Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten von Ihrer Großmutter geerbt. Egal, ob so, oder so Karl-Heinz Stegemann 20
21 Beispiel Die Wasserversorgung in der Wohnanlage erfolgt zentral über eine Trinkwasserverteilungsanlage, die im Keller installiert ist. Es ist ein Trinkwassererwärmer eingebaut, der 800 Liter Trinkwasser fasst. Das Rohrleitungsnetz bis zur entferntesten Wohnung beträgt ca. 200 Meter. Dies bedeutet, dass sicherlich mehr als 3 Liter Wasser im Warmwasserleitungsnetz stehen. Karl-Heinz Stegemann 21
22 Beispiel Was haben Sie jetzt zu tun? Es ist ein Eigentums-oder Nutzungsübergang auf eine andere Person eingetreten ja, Sie haben richtig mitgedacht Sie sind der neue Eigentümer. Sie haben das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen nach Eigentumswechsel schriftlich über den Wechsel in Kenntnis zu setzen. Karl-Heinz Stegemann 22
23 Beispiel Sie haben nach definierten Kriterien mehrere Wasserproben an repräsentativen Entnahmestellen zu entnehmen, die mikrobiologisch und chemisch untersucht werden müssen. Die Untersuchungen müssen von einem zertifizierten Labor durchgeführt werden. Je nach Befund haben Sie dann unverzüglich zu reagieren. Wenn Sie Reparaturen an der Anlage vornehmen, ist auch dies anzuzeigen. Karl-Heinz Stegemann 23
24 Beispiel Sie haben spätestens 14 Tage nach Befunderhebung das Gesundheitsamt über das Ergebnis der Untersuchung zu informieren. Sie müssen die Untersuchung zunächst jährlich wiederholen und alle Befunde 10 Jahre lückenlos dokumentieren. Die entstandenen Kosten von ca. 200 Euro tragen zunächst Sie selbst, können dann aber auf die Mieter umgelegt werden. Karl-Heinz Stegemann 24
25 Beispiel Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu Euro belegt werden. Trotzdem ich würde sagen, erben lohnt sich in jedem Fall. Manchmal sind aber gewisse Unannehmlichkeiten beim Erben in Kauf zu nehmen. Karl-Heinz Stegemann 25
26 Vielen Herzlichen Dank Karl-Heinz Stegemann 26
TRINKWASSERVERORDNUNG (TRINKWV) UND DEREN NOVELLIERUNG
TRINKWASSERVERORDNUNG (TRINKWV) UND DEREN NOVELLIERUNG Vortrag Dr. Patrick Fröhlich bei der JHV des Haus- und Grundbesitzervereins Sulzbach-Rosenberg und Umgebung am 22.05.2012 im Hotel-Restaurant Sportpark
MehrAktuelles Miet- und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig
Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig a) Blei - 6 Abs. 2 TrinkwV i.v. mit Teil II Nr. 4 der Anlage 2 zu 6 gilt ab 01.12.2013 ein Grenzwert von
MehrDie Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011. Rechtsanwälte Dresden
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011 Rechtsanwälte Dresden Wann gilt Nachfolgendes? Die geänderten Regelung zur Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 11.05.2011 sind
MehrUmsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren,
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Postfach 1413 71328 Waiblingen Geschäftsbereich Gesundheit Dienstgebäude Bahnhofstraße 1 Waiblingen Auskunft erteilt Herr Müller Telefon 07151 501-1610 Telefax 07151 501-1634
MehrNovellierung der Trinkwasserverordnung. ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg
Novellierung der Trinkwasserverordnung ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg Mit Inkrafttreten der neuen TrinkwV zum 01.11.2011 müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
MehrThema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung
Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser
MehrThema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung
Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser
MehrMikrobiologisches Labor
Mendelstraße 11. D-48149 Münster. Fon +49 (0) 251.14 37 65. Fax +49 (0) 251.14 37 66 Stellungnahme zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach Inkrafttreten der Änderungen zum 1. November 2011 insbesondere
MehrNeue Trinkwasserverordnung. Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung?
Neue Trinkwasserverordnung Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung? Hofheim Folie 1 von 26 Übersicht Folie 2 von 26 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Übersicht Verbraucherinformationspflichten Informationspflichten
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen
Legionellen!!!! Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen Die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen dienen nur als eine Orientierung für Betreiber von
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und Legionellen
LANDKREIS CLOPPENBURG Der Landrat 53 Gesundheitsamt 53.5 Gesundheitsaufsicht/Infektionsschutz Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Trinkwasser@lkclp.de Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen
MehrWelche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA?
Welche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA? Inhaltsverzeichnis Änderungen in der TrinkwV Auswirkungen auf die TGA-Planung Anforderungen an Betreiber Zusammenfassung Änderungen
MehrInformationen. Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001
Informationen für die Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen zur neuen Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 in der Fassung vom 05. Dezember 2012 _ Am 14. Dezember 2012 trat die novellierte
MehrNeues vom Wasser Die Novellierung der Trinkwasserverordnung
Neues vom Wasser Die Novellierung der Trinkwasserverordnung Dipl.-Ing.(FH) Martin Scherrer Universitätsklinikum Heidelberg Stabsstelle Technische Krankenhaushygiene Im Neuenheimer Feld 324 69120 Heidelberg
Mehrbeim 14. Spezialseminar am in Altbach Neue Trinkwasserverordnung ab dem
Herzlich willkommen, beim 14. Spezialseminar am 5.11.11 in Altbach zum Thema: Neue Trinkwasserverordnung ab dem 1.11.11 Wieder einmal neue Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft Ref.: Ulrich Sick, Sick
MehrTrinkwasserverordnung Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch
Trinkwasserverordnung 2011 Handlungsempfehlungen für den Verwalter Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Trinkwasser ist ein unverzichtbares, aber auch empfindliches
MehrNovellierung der Trinkwasserverordnung
vdw Niedersachsen Bremen Novellierung der Trinkwasserverordnung Sitzung Technischer Ausschuss des vdw Jörg Berens Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen und Bremen e. V. Wilhelmshaven,
Mehr- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013. 1. Geltungsbereich des Maßnahmenplanes
- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013 1. Geltungsbereich des planes Dieser plan gilt für die Trinkwasserversorgungsanlagen in Schienenfahrzeugen einschließlich deren Befüllungsanlagen von
MehrDie allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall Franz-Josef Heinrichs Stellvertretender Geschäftsführer Technik ZVSHK St. Augustin Gesetz, Richtlinie, Verordnung Gesetz zur Verhütung
MehrNovellierung der TrinkwV
Infektionsschutzgesetz - 37 (1) Beschaffenheit:...dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Richtlinie
MehrAUSWIRKUNGEN DER NEUEN TRINKWASSERVERORDNUNG AUF PLANUNG UND HANDWERK
AUSWIRKUNGEN DER NEUEN TRINKWASSERVERORDNUNG AUF PLANUNG UND HANDWERK Franz-Josef Heinrichs, Stv. Geschäftsführer Technik, ZVSHK, St. Augustin 1 TrinkwV richtet sich an alle Beteiligten: Wasserversorgungsunternehmen
MehrXX Euro. Bescheid. und Sie wissen. Der Trinkwasser-Check.
XX Euro und Sie wissen Bescheid. Der Trinkwasser-Check. Ist Ihr Trinkwasser hygienisch? Ohne Was serverfärbungen, Geruchs- oder Ge räuschbelästigungen? Unser Trink was ser-check erkennt frühzeitig Schäden,
MehrAnforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen. Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt
Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt Die Trinkwasserverordnung Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung
MehrTrinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011)
Anlage 1 (zu 5 Absatz 2 und 3) Mikrobiologische Parameter Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser Lfd. Nr. Parameter Grenzwert 1 Escherichia coli (E. coli) 0/100 ml 2 Enterokokken 0/100 ml Anforderungen
MehrLegionellen in der Trinkwasserinstallation. Pflichten für Vermieter
Legionellen in der Trinkwasserinstallation Pflichten für Vermieter Anforderungen der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in Wohnimmobilien Die Verordnung über
MehrLegionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen
Struktureinheit: FB Gesundheit Ansprechpartner: Frau Wirth Telefon: 0345 221-3255 Telefax: 0345 221-3222 Internet: www.halle.de Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen (Stand: 02.12.2013)
MehrInformationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am
Informationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am 17.10.2013 Ausgangslage Informationsveranstaltung der Berliner Wasserbetriebe im Herbst 2012 Trinkwasserverordnung wird für Kleingartenkolonien
MehrLegionellenuntersuchung
Legionellenuntersuchung (nach TrinkwV 2001, in der Fassung vom 03. Mai 2011) Installation von Probenahmeventilen Probenahme Untersuchung auf Legionellen Abwicklung mit den Behörden Allgemeine Informationen
MehrAktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Legionellen Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) In Deutschland ist die Legionellose die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Legionellen
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *)
70.1-11 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *) vom 02. August 2013 Der gelb unterlegte Satz in 19 Absatz 3 wird zum 14.08.2018 aufgehoben.
MehrTrinkwasserverordnung (Auszüge)
(Auszüge) Matthias Wünschmann TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH 18.04.2018 Trinkwasserverordnung Folie 1 Folie 2 Einordnung: Das Infektionsschutzgesetz und die EU-Richtlinie
Mehr- auf Grund des 37 Abs. 3 und des 38 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) das Bundesministerium für Gesundheit und
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2001 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2010 Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
MehrFRIEDRICH GAMPPER GMBH & CO. KG METALLWARENFABRIK TRINKWV 2011
FRIEDRICH GAMPPER GMBH & CO. KG METALLWARENFABRIK TRINKWV 2011 Probenahme-Ventile für eine systemische / orientierende und weitergehende Untersuchung innerhalb von Sanitärräumen zur Umsetzung der TrinkwV
MehrDie Hausinstallation als Wasserversorgungsanlage
Die Hausinstallation als Wasserversorgungsanlage Allgemeine Anforderungen zur Einhaltung der Wasserqualität Eine Information für die Betreiber (Vermieter) und Nutzer (Mieter) von Hausinstallationen Trinkwasser
Mehr15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012
15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012 Analytik und Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung Referent: Dipl.-Ing. Thomas Rießner DIN 2000: Leitsätze
MehrDie Novellierte Trinkwasserverordnung von Legionellen
Die Novellierte Trinkwasserverordnung von 2012 Legionellen Im Sinne dieser Verordnung 3 Begriffsbestimmungen 1. ist Trinkwasser für jeden Aggregatzustand des Wassers und ungeachtet dessen, ob es für die
MehrArtikel 1 Änderung der Trinkwasserverordnung
Verordnungsentwurf Verordnung zur Änderung trinkwasserrechtlicher Vorschriften * Es verordnen auf Grund Vom - des 38 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, der zuletzt durch Artikel 70 Nummer 2 der Verordnung
MehrTrinkwasserhygiene. Die Praxis. Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt
Trinkwasserhygiene Die Praxis Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt Inhalt Mikrobiologie im Trinkwasser Endständige Filter Fazit Begriffsbestimmung Was ist Trinkwasser? Begriffsbestimmung
MehrGdW Stellungnahme. zur Verbändeanhörung zu dem Verordnungsentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
GdW Stellungnahme zur Verbändeanhörung zu dem Verordnungsentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Mai 2015 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
MehrTrinkwassercheck. auf Legionellen.
Trinkwassercheck auf Legionellen www.stadtwerke-pforzheim.de Trinkwassercheck auf Legionellen Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gelten für Hausinstallationen,
MehrKrankenhaus REHA-Klinik Kindertagesstätte/ Kinderbetreuungseinrichtung. Alten-/Altenpflegeheim Behindertenheim Internat
Fragebogen Überwachung nach 18 Absatz 1 Satz 1 Trinkwasserversorgung nach 3 Buchstabe Nr. 2 c (Hausinstallation, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird)
MehrTrinkwasserverordnung Was ist neu? Sachstand und Entwicklung
Trinkwasserverordnung Was ist neu? Sachstand und Entwicklung Am 26.11.2010 wurden im Bundesrat Änderungen und Neuregelungen zur geltenden Trinkwasserverordnung beschlossen. Diese wurden am 11. Mai 2011
MehrLegionellen in gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden. Eine Information des Märkischen Kreises zur neuen Trinkwasserverordnung
Legionellen in gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden Eine Information des Märkischen Kreises zur neuen Trinkwasserverordnung 2011 Am 1.11.2011 ist eine geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft
MehrWasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung
Wasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung Legionellen-und Mikrobiologische Untersuchungen Vermieter oder Hausverwaltungen müssen Warmwasserversorgungsanlagen jährlich auf Legionellen überprüfen lassen!
MehrTrinkwasserüberwachung. Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen
Trinkwasserüberwachung Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen Was ist neu? Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 Durch die Änderungen der seit 2001 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung
MehrPLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:...
Rückantwort bei Überschreitung des Maßnahmewertes von Legionellen in der Trinkwasserinstallation (Warmwasser) (entsprechend 16 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung). Hinweis: Für jeden einzelnen meldepflichtigen
MehrMerkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Merkblatt für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus der Wasser
MehrWichtige Information für alle Hausbewohner
armin hezinger Immobilien & Hausverwaltung GmbH Hirschzeller Straße 4 87600 Kaufbeuren Wichtige Information für alle Hausbewohner Stand: 26.10.2011 Sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Hausbewohner, in
Mehr1.1 Welche Gebäude sind von der Änderung der Trinkwasserverordnung betroffen?
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV 2001) vom 21.5.2001 ist am 1.11.2003 in Kraft getreten. Nach siebenjähriger Geltungszeit war eine
MehrLegionellen in der Hausinstallation. Neue Pflichten für Vermieter
Legionellen in der Hausinstallation Neue Pflichten für Vermieter Anforderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in
MehrSCHELL Probenahme-Ventil PROBFIX
SCHELL Probenahme-Ventil PROBFIX Montage- und Prüfanleitung Probenahme-Ventil PROBFIX mit Entnahmerohr für Montage auf Eckventile mit G 3/8 AG Abgang Art.-Nr. 03 838 06 99 Entnahmerohr-Eckventil Art.-Nr.
MehrMartina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016
Legionellen Gefahr aus der Dusche Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016 F: Wie ist die Untersuchungsfrist bei
MehrMerkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Merkblatt für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserve r- sorgungsanlage in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwä r- mung befindet und aus
MehrPLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:...
Landratsamt Biberach [5000] Postfach 16 62 88396 Biberach Rückantwort an Landratsamt Biberach Kreisgesundheitsamt Rollinstraße 17 88400 Biberach Rückantwort bei Überschreitung des Maßnahmewertes von Legionellen
MehrNicht ortsfeste Anlagen ein Problem der amtlichen Überwachung?
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin ÖGD-Fortbildungsveranstaltung Güstrow 13.April 2011 Nicht ortsfeste Anlagen ein Problem der amtlichen Überwachung?
MehrBetrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen
Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen Inhalt Hygienische Anforderungen Trinkwasserverordnung Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern W 1000 Betrieb
MehrDie Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität. Dr. Marei Waidmann Workshop zum Wasserrecht
Die Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität Dr. Marei Waidmann 27.10.2017 Workshop zum Wasserrecht Die Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität Kontrolle Normen der Wasserqualität
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
TrinkwV 2001 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebr... Page 1 of 23 http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/bjnr09591000html#bjnr0959.. 20.12011 Verordnung über die
MehrGesundheitsamt Region Kassel. Merkblatt Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Merkblatt Großanlagen zur Trinkwassererwärmung für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus der Wasser im Rahmen
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung Vom 10. März 2016 Auf Grund des Artikels
MehrTrinkwassersicherheit
Trinkwassersicherheit Selbstauskunft für Technischen Hygiene-Check Erarbeitet von: activ consult berlin GmbH Dörpfeldstraße 34 12489 Berlin Tel.: 030-677 47 77 acb@acbberlin.de 2017 activ consult berlin
MehrLegionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen
Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen Information für Unternehmer/sonstige Inhaber (UsI) einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
MehrLegionellenwert überschritten: Was ist zu tun? Empfehlungen des Gesundheitsamtes Tübingen
Legionellenwert überschritten: Was ist zu tun? Empfehlungen des Gesundheitsamtes Tübingen Was sind Legionellen? Bakterien die im Wasser leben Können sich im erwärmten Trinkwasser bei Temperaturen zwischen
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
TrinkwV 2001 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebr... Page 1 of 23 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
MehrTrinkwasserhygiene. Harald Köhler ATHIS nach DIN EN ISO/IEC akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A
Trinkwasserhygiene ATHIS nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A akkreditiert durch die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland
MehrInformation für Grundeigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter
SHK-Know-how 13.10.2011 Trinkwasser und Recht Information für Grundeigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter Aus dem Kreis unserer Mitgliedsbetriebe werden wir vermehrt gefragt, welche Hinweis- und Aufklärungspflichten
MehrTrinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern
Trinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern 14.10.2016 Trinkwasserhygiene Neue Trinkwasserverordnung 1. Zweck der Verordnung 2. Wieso sind Legionellen gefährlich? 3. Wo können Legionellen
MehrAnforderungen an die Probenahme
Trinkwasserverordnung 2001 27012012 Trinkwassersysteme in Gebäuden Anforderungen an die Probenahme Pd Dr Georg-J Tuschewitzki Wir verfügen über 70000 Bestandswohnungen, bitte unterbreiten Sie ein Angebot
MehrMerkblatt für Inhaber von gewerblichen Trinkwasser-Hausinstallationen Pflicht zur Legionellenuntersuchung ab
Vorwort: Merkblatt für Inhaber von gewerblichen Trinkwasser-Hausinstallationen Pflicht zur Legionellenuntersuchung ab 01.11.2011 Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass es in Warmwassersystemen
MehrTrinkwasserverordnung Novellierung VFGI e.v. Cuxhaven 10. Mai Dr. Ernst-August Heinemeyer
Trinkwasserverordnung Novellierung 2011 Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-0 Fax 0511/4505-140 VFGI e.v. Verband zur Fortbildung im Bereich des Gesundheits- und Infektionsschutzes e.v. Cuxhaven
MehrUmsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft
Trinkwarmwasser im Konflikt zwischen Hygiene und Ressourceneffizienz Berliner Energietage, 21. Mai 2014 Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft Dipl.-Ing.
MehrMartina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016
Legionellen Gefahr aus der Dusche Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016 Legionellen - Gefahr aus der Dusche Themen
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrSCHELL Probenahme-Armaturen
SCHELL Probenahme-Armaturen Montage- und Prüfanleitung Probenahme-Eckventil mit Entnahmerohr Art.-Nr. 03 835 06 99 Entnahmerohr-Eckventil Art.-Nr. 50 755 00 99 Probenahme-Adapter mit Entnahmerohr für SCHELL
MehrDie neue Trinkwasserverordnung gültig seit
gültig seit 01.01.2003 Wichtige Paragraphen Neue Betreiberverantwortung Neue Informationspflicht für Trinkwasser-Installateure und - Planer Neue Richtlinien (VDI 6023, DVGW W551/W552 usw.) Hygienemanagement
MehrVerpflichtung zur Legionellenprüfung
Verpflichtung zur Legionellenprüfung Ansgar Borgmann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk Trinkwasser im
MehrHygiene in Trinkwasser-Installationen
Hygiene in Trinkwasser-Installationen 1. Trinkwasserverordnung 2. Bakterien und Krankheitserreger 3. Ursachen für hygienische Probleme in Trinkwasser- Installationen 4. VDI Richtlinie 6023 5. Einfache
MehrTrinkwasserversorgung der SWE vom Vorlieferanten über die Hochbehälter bis hin zum Wasserzähler
Trinkwasserversorgung der SWE vom Vorlieferanten über die Hochbehälter bis hin zum Wasserzähler Werkstadtgespräch Sommerzeit- Trinken in Kita und Schule 1 Vom Beginn einer modernen Wasserversorgung in
MehrVERPFLICHTUNGEN FÜR EIGENTÜMER UND VERWALTER NACH DER TRINKWASSERVERORDNUNG
1 VERPFLICHTUNGEN FÜR EIGENTÜMER UND VERWALTER NACH DER TRINKWASSERVERORDNUNG RECHTLICHE EINFÜHRUNG Rechtsanwalt Volker Grundmann GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin 2 Die Gefahr: Legionellen TrinkwV 2001
MehrUmgang mit. Hydranten. Dipl.-Ing. Eckhard Menzel
Umgang mit Trinkwasserhygiene Trinkwasser Lebensmittel Nr. 1 Trinkwasserhygiene Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) (TVO) Trinkwasserhygiene Wasser
MehrDie Trinkwasserverordnung 2001 in der Verwalterpraxis
Die Trinkwasserverordnung 2001 in der Verwalterpraxis Die Bundesregierung war gehalten, die Richtlinie des Rates der Europäischen der Union über die Qualität von Wasser für den menschlichen Verbrauch (Richtlinie
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
Mehr1976 Philadelphia: Die erste Attacke war absolut spektakulär
Legionellenund Trinkwasserverordnung Was ist neu? Institut für Hygiene Universitätsklinikum Münster Prof.Dr.Werner Mathys 1976 Philadelphia: Die erste Attacke war absolut spektakulär Mehr als 30 Todesfälle,
MehrGesundheitsamt. Freie Hansestadt Bremen. Blei im Trinkwasser?
Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Blei im Trinkwasser? Blei im Trinkwasser? Trinkwasser ist unser wichtigstes und am besten kontrolliertes Lebensmittel. Es ist bekannt, dass das Bremer Trinkwasser,
MehrAnforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung
Anforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung 14. Sanitärtechnisches Symposium Burgsteinfurt, 28. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer
MehrTechnischer Maßnahmewert für Legionellen wie gehen wir damit um?
Technischer Maßnahmewert für Legionellen wie gehen wir damit um? 3. Wolfsburger Trinkwasser-Tag Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Umweltbundesamt Bad Elster Heinrich-Heine-Str. 12, 08645 Bad Elster Tel.: 037437/
Mehr- Trinkwasserverordnung im Stadtgebiet München Behördliche Überwachung und praktische Umsetzung
- Trinkwasserverordnung im Stadtgebiet München Behördliche Überwachung und praktische Umsetzung Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München, Bauzentrum München, 19. März 2013 Übersicht 1. Einleitung,
MehrLegionellen in Warmwassersystemen. vermieteter Gebäude
Legionellen in Warmwassersystemen öffentlicher oder vermieteter Gebäude MERKBLATT FÜR HAUSEIGENTÜMER UND HAUSVERWALTER (LANGFASSUNG) Stand: 20. Dezember 2012 Am 14.12.2012 ist die zweite Verordnung zur
MehrMERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER
MERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon: (0 22 41)
MehrMarktchancen für Wasseraufbereitungstechnologien
V2 Marktchancen für Wasseraufbereitungstechnologien und gerätetechnik Gemeinsames Kolloquium der HTWK und der Knoll Ingenieure GmbH am 21.10.2009 Heizungswasseraufbereitung Aufgabenstellung: Warmwasserheizungsanlage
MehrTrinkwasserverordnung 2001 / Fassung 2011
Die wichtigsten Fragen und Antworten Seit 2011 gilt die aktuelle Fassung der der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), die erstmals eine Einführung eines sogenannten technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: TrinkwV 2001 Neugefasst durch 10.03.2016 Bek. vom: Gültig ab: 01.01.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA 2126-13-1 Verordnung
MehrAnforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin Anforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben Wilfried Auswahl rechtlicher Grundlagen Richtlinie
MehrDie neue Trinkwasserverordnung
Die neue Trinkwasserverordnung Zwischen Vollzug und Wirklichkeit Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 1 Amtl. Begründung zur TrinkwV Aktuell: Verkündet am 11.05.2011 Inkrafttreten: 01.11.2011 14 neue Belastungen
MehrTrinkwassernovelle 2011 bringt neue Prüf- und Anzeigepflichten für Wohnungseigentümer,
Trinkwassernovelle 2011 bringt neue Prüf- und Anzeigepflichten für Wohnungseigentümer, Vermieter und Verwalter (HaufeIndex: 2734488) Zusammenfassung Begriff Trinkwassernovelle 2011 bringt neue Prüf- und
MehrTrinkwasserverordnung 2011/12
Dipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA Elsa-Brändström-Straße 8 51643 Gummersbach Telefon 02261-91 92 55 Telefax 02261-91 92 54 E-Mail klement.gm@t-online.de www.klement-gm.de Trinkwasserverordnung
MehrBeurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel
Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei,
MehrWEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage
WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Rechtsanwalt Manfred Reichel Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR WEG : Wohnungseigentümer
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001
Mehr