PD Dr. Stephan Müller Chemiker
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- Gisela Hartmann
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1 PD Dr. Stephan Müller Chemiker Funktion Leiter der Abteilung Wasser Themen Wasserqualität Gewässerschutz Wassernutzung Hydrologische Grundlagen und Daten
2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Informationstagung des Projektes Integrales Flussgebietsmanagement Flussrevitalisierungen: Synergien zwischen Hochwasserschutz und Ökologie Eawag, WSL, VAW-ETHZ, LCH-EPFL, BAFU Bern, 25. November 2010
3 Ziel der Tagung und Überblick 2 BAFU Präsentationen : - neue Ufern und Gewässern oder GschG Wasserbaupolitik /Management der Fliessgewässer: Herausforderungen für die Wissenschaft 4 Vorträge Projektvorträge «Integrales Flussgebietsmanagement» Information zur Syntheseleistung Diskussionen
4 Ziel der Tagung und Überblick Revitalisierungsaktivitäten in Europa - Wasserbau Bayern - Flussmorphologie Frankreich - Fischökologie Oesterreich - Landschaftsökologie Schweden Diskussionen Fazit
5 Die Gesetzesergänzungen Revitalisierung und Sanierung Wasserkraft von 2011 führen zu neuen Ufern und Gewässern 25. November 2010
6 Grundzüge des neuen Gesetzes Massnahmen zum Schutz der Gewässer Sicherung und extensive Nutzung des Gewässerraums (überall) Revitalisierung der Gewässer (Ufer und Durchgängigkeit) Minderung negativer Auswirkungen von Schwall Sunk Wiederherstellung des Geschieberegimes Sanierung best. Wasserkraftwerke inkl. Sanierung Fischwanderung Nutzung der Gewässer Bauliche Massnahmen zur Minderung Schwall - Sunk Flexibilisierung Restwasservorschriften bei geringem ökologischen Potenzial / über 1700 m bzw m Finanzierung der Massnahmen
7 Die drei Eckpunkte der Revitalisierung Gewässerraum sichern extensiv bewirtschaften prioritäre Revitalisierungspflicht der Kantone
8 Gewässerraum Sicherung Gewässerraum (überall) GSchG Art. 36a 1 Kantone legen Gewässerraum fest für: Natürliche Funktionen, Schutz vor Hochwasser, Gewässernutzung 3 Gewässerraum: Bei Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt
9 Gewässerraum - Fliessgewässer GSchV Art. 41a Biodiversitätsbreite minimale Breite
10 Gewässerraum Nutzung GSchG Art. 36a 3 Gewässerraum extensiv gestaltet und bewirtschaftet Keine Fruchtfolgefläche (FFF) Ersatz für Verlust an FFF nach Sachplan FFF Berechnete Flächen: Gewässerraum: ha (ca. 1 Mio ha LN) Revitalisierungen: ha Davon FFF ca ha (ca ha FFF) (Hochrechnung Kt. BE und AG; ca. 1% aller FFF)
11 Gewässerraum Nutzung GSchV Art. 41c Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung Keine Dünger, keine PSM Gewässerraum darf landwirtschaftlich genutzt werden: ökologische Ausgleichsflächen Streuefläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide, Waldweide Typ Uferbereich im vorgeschlagen Folgen extensiver Bewirtschaftung: Erhöhung Agrarbudget (CHF 20 Mio. / Jahr)
12 Gewässerraum - Fliessgewässer GSchV Art. 41a Ausscheidung überall: auch eingedolte, auch im Siedlungsraum Kantone können Breite Gewässerraum erhöhen Keine Ausscheidung: Wald, hochgelegene Gebiete
13 Revitalisierung der Gewässer - Pflicht zur Revitalisierung - Revitalisierung von km Fliessgewässer - Bund übernimmt im Schnitt 65% der Kosten (40 Mio.) - kantonale Planungen -> prioritäre Revitalisierungen
14 Revitalisierungspflicht & Planungspflicht GSchG Art. 38a 1 Kantone sorgen für die Revitalisierung. Sie berücksichtigen Nutzen für Natur und Landschaft, Wirtschaftliche Auswirkungen. 2 Kantone planen Revitalisierungen, legen Zeitplan fest. Planung bei Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Ersatz für Verlust an FFF nach Sachplan FFF.
15 Planung Revitalisierungen Wie? Hot Spot Biodiversität Strahlursprung Ufer & Sohle verbaut kanalisiert, hart verbaut Mündung Wanderhindernisse Seeforellenlaichplatz Nationale Aue GSchV Art. 41d Abs. 1
16 Planung Revitalisierungen in GSchV Grundlagen & Priorisierung Ökomorphologie F Anlagen Ökologisches Potenzial & landschaftliche Bedeutung Nutzen für Natur und Landschaft Nutzen : Aufwand Synergien Zeitliche Priorität Planungsprodukte: Bericht & Karten; Vollzugshilfe in Vorbereitung
17 Revitalisierung Erleichterungen für Landerwerb GSchG Art. 68: Kantone können Landumlegungen anordnen Bäuerliches Bodenrecht (BGBB) Art. 62 h: Keine kantonale Bewilligung für den Kauf landw. Land für Revitalisierung, Hochwasserschutz, Ausgleichs- und Pumpspeicherbecken sowie Realersatz dafür.
18 Sanierung Wasserkraft
19 Sanierung Wasserkraft - Übersicht Schwall Sunk (Art. 39a GSchG) Verhinderung oder Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen durch Schwall Sunk mit baulichen Massnahmen Geschiebe (Art. 43a GSchG) Verhinderung oder Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen durch Veränderung des Geschiebehaushaltes Sanierung best. Wasserkraftwerke (Art. 83a, 83b GSchG) inkl. Sanierung Fischwanderung Entschädigung Wasserkraftwerke (Art. 15a bis EnG) Finanzierung durch Zuschlag von 0.1 Rp/kWh
20 Sanierung Wasserkraft Nutzung der Gewässer Ausnahmen von Mindestrestwassermengen bei geringem ökologischen Potenzial bzw. über 1700 m bzw m Bauliche Massnahmen -> Spitzen- und Regelenergie, keine Minderproduktion
21 Planung & Umsetzung Sanierung Wasserkraft Was? Wer? Bis wann? Wie finanziert Planung Kanton % Bund Umsetzung Massnahmen Inhaber Anlagen % Swissgrid (für Betreiber Wasserkraftanalgen) Reporting Kanton alle 4 Jahre
22 Geschiebe bei über 40% der Fliessgewässer stark reduziert Flussverbauungen, Geschiebesammler, Kieswerke und Wasserkraftwerke beeinträchtigen den Geschiebehaushalt in Fliessgewässern
23 Geschiebe Wesentliche Beeinträchtigung der einheimischen Tiere und Pflanzen sowie von deren Lebensräumen wenn morphologische Strukturen / Dynamik wesentlich verändert Wesentliche Beeinträchtigung Grundwasserhaushalt und Hochwasserschutz verhindern Geschiebehaushaltstudien zwecks Quantifizierung der Geschiebemengen sind erst nach der Planungsphase möglich (Zeit bis Ende 2014 zu kurz, zu wenige geeignete Experten) Kantonale Planung in 2 Etappen Bis 2013: Bestandesaufnahme wesentliche Beeinträchtigungen, ökol. Potenzial der Gewässer, Grad der Beeinträchtigung, mögliche Massnahmen Bis 2014: Welche Anlage muss bis wann welche Massnahme treffen; Abstimmung im EZG mit Revitalisierung, HWS, usw.
24 Fristen: nach Gesetz nach Verordnung Gewässerraum Übergangsfrist Revitalisierung Schwall- Sunk Bestandesaufnahme Geschiebe Fischgängigkeit Bestandesaufnahme 2013 Kt. Planung: Ende 2013 zur BAFU Stellungnahme Mögliche Sanierung Massnahmen Beurteilung, Vorschlag Kanton Abstimmung im EZG Bestandesaufnahme 2014 Kt. Planung: Ende 2014 verabschiedet Kt. Planung: Welche Anlage muss bis wann welche Massnahme treffen; Abstimmung im EZG mit Revit., HWS, usw Kt. Planung: Welche Anlage muss bis wann welche Massnahme treffen; Abstimmung im EZG mit Revit., HWS, usw Planification canton: Mesures prescrites avec échéancier Coordination BV avec rev., éclusées et charriage 2015 Übergangsfrist 2016 Ausgeschieden 2025 aktualisiert alle 12 a 2030 umgesetzt umgesetzt umgesetzt umgesetzt
25 Die Gesetzesergänzungen von 2011 als Basis + ihre Arbeiten führen zu neuen Ufern und Gewässern Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 25. November 2030 bzw. 25. November 2090 stephan.mueller@???
26 Synthese Integrales Flussgebietsmanagement Mitwirkende Projektbeteiligte, BAFU und kantonale Mitarbeitende Umsetzung Handlungsvorschläge für die Praxis Verschiedene Produkte bis Ende 2011 Anliegen Vorschläge und Anregungen sind erwünscht per an:
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