Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG"

Transkript

1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Stand: November 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und 9 Landesnaturschutzgesetz NRW - Strategische Umweltprüfung bei der Landschaftsplanung - Vorprüfung gemäß 14a UVPG Änderung eines Landschaftsplanes Landschaftsplan 7 Rommerskirchener Lössplatte 11. Änderung Landschaftsschutzgebiet Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim Ergebnis der Vorprüfung entsprechend Anlage 4 des UVPG (i.v.m. 14a bis 14d UVPG) Die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich. 1

2 Inhaltsverzeichnis Inhalt der Landschaftsplan-Änderung Anlage 4: Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung 1. Merkmale des Plans in Bezug auf: 1.1 das Ausmaß, in dem ein Plan einen Rahmen setzt. 1.2 das Ausmaß, in dem der Plan andere Pläne und Programme beeinflusst. 1.3 die Bedeutung des Plans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. 1.4 die für den Plan relevanten umweltbezogenen einschließlich gesundheitsbezogener Probleme 1.5 die Bedeutung des Plans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften. 2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete in Bezug auf: 2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen. 2.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen. 2.3 die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (z. B. bei Unfällen). 2.4 den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen. 2.5 die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets aufgrund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets, jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten. 2.6 Gebiete nach Nummer 2.3 der Anlage 2 (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, Alleen, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Hochwasser-Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind. Zusammenfassende Darstellung der möglichen Umweltauswirkungen der 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 Rommerskirchener Lössplatte für die einzelnen Schutzgüter gemäß 2 Abs. 1 UVPG. Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls 2

3 Inhalt der Landschaftsplan-Änderung Plangebiet Das ehemalige Kiesabbaugebiet südöstlich von Pulheim hat sich zu einem ökologisch wertvollen Gebiet entwickelt. Die beiden Seen, die rekultivierten Sukzessionsflächen mit Amphibiengewässern und Magerstandorten und die Gehölzpflanzungen haben ein hohes ökologisches Potential und sind wertvoll für das Landschaftsbild, für die ortsnahe Erholung, für den Naturhaushalt und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Das Gebiet ist inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft ein wichtiges Trittsteinbiotop im Biotopverbund. Inhalt der 11. Landschaftsplan-Änderung Gemäß 7 Landesnaturschutzgesetz NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Aufgrund der o.g. ökologischen und landschaftsbildprägenden Bedeutung des ehemaligen Kiesabbaugebietes ist eine Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Die im Landschaftsplan festgesetzte Rekultivierungsmaßnahme für diese Fläche soll entfallen, dafür soll für die beiden noch nicht abschließend rekultivierten Nassabgrabungen an der Kreisgebietsgrenze eine Unberührtheitsklausel für die noch zulässigen Abgrabungstätigkeiten und die Rekultivierungen gemäß den wasserrechtlichen Erlaubnissen aufgenommen werden. Vorprüfung gemäß 14a UVPG Kriterien entsprechend Anlage 4 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 4 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung 1. Merkmale des Plans in Bezug auf: 1.1 das Ausmaß, in dem ein Plan einen Rahmen setzt. Zu 1.1: Die Festsetzung des Ehemaligen Kiesabbaugebietes südöstlich von Pulheim als LSG gemäß 26 BNatSchG beinhaltet die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, den Wert der Landschaft wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und die besondere Bedeutung für die Erholung. Die Schutzfestsetzung erhält mit Inkrafttreten des LSG Rechtskraft für jedermann. Nach 26 Abs. 2 BNatSchG sind in den Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Mit den Schutzfestsetzungen verbunden ist die Festsetzung von Ge- und Verboten zum Schutz der Lebensstätten und Landschaftsräume sowie Ausnahmeregelungen von den Verboten und Unberührtheitsklauseln. Diese allgemeinen Festsetzungen gelten für jedermann. Die im Landschaftsplan festgesetzte Rekultivierungsmaßnahme soll entfallen, dafür soll für die beiden noch nicht abschließend rekultivierten Nassabgrabungen an der Kreisgebietsgrenze eine Un- 3

4 berührtheitsklausel für die noch zulässigen Abgrabungstätigkeiten und die Rekultivierungen gemäß den wasserrechtlichen Erlaubnissen aufgenommen werden. Die beiden Trockenabgrabungen sind verfüllt, naturnah rekultiviert und aus dem Abgrabungsrecht entlassen. 1.2 das Ausmaß, in dem der Plan andere Pläne und Programme beeinflusst. Zu 1.2: - Die Festsetzung einer Fläche gemäß Bundesnaturschutzgesetz als Landschaftsschutzgebiet ( 26 BNatSchG) untersagt entsprechend der Festsetzungen des Landschaftsplans bestimmte Eingriffe in das Gebiet, um dieses zu schützen und zu erhalten. Vorhandene rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeübte Nutzungen sowie die Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke gemäß 4 BNatSchG haben Bestandesschutz. - Von den Ge- und Verboten für Landschaftsschutzgebiet kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Befreiung gemäß 67 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. 75 LNatSchG NRW erteilen. Begründungen hierfür sind in 67 BNatSchG erläutert. 1.3 die Bedeutung des Plans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Zu 1.3: - Durch die o. g. Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes wird die ökologisch und landschaftlich wertvolle Landschaft geschützt und erhalten (Naturgüter, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Erholung). Die Plangebietsfläche befindet sich innerhalb einer intensiv genutzten Landschaft und ist ein wichtiges auf Dauer zu schützendes Gebiet im Biotopverbund. - Die o. g. Rekultivierungs-Festsetzung unter Punkt entfällt. Im Text zum LSG wird eine Unberührtheitsklausel zur abschließenden Rekultivierung und Entwicklung des Gebietes aufgenommen. 1.4 die für den Plan relevanten umweltbezogenen einschließlich gesundheitsbezogener Probleme Zu 1.4: Durch die o. g. Landschaftsplan-Änderung entstehen keine negativen umweltbezogenen oder negativen gesundheitsbezogenen Probleme. Durch die Festsetzungen werden der Schutz, die Entwicklung sowie Maßnahmen zum Erhalt einer landschaftlichen und ökologisch wertvollen Landschaft festgesetzt. 1.5 die Bedeutung des Plans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften. Zu 1.5: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW): - Gemäß 7 LNatSchG NRW i.v.m. 26 BNatSchG können Teile von Natur und Landschaft als Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan festgesetzt werden. - Gemäß 20 BNatSchG i.v.m. 10 LNatSchG NRW ist ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) zu schaffen. - Gemäß 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die Vielfalt sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. 4

5 2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete in Bezug auf: 2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen. Zu 2.1: Die o. g. Landschaftsschutzfestsetzung soll unbefristet dauern bzw. für die Zukunft gelten. Das Ziel ist eine Verbesserung der ökologischen und landschaftlichen Funktionen. Die Umkehrbarkeit bzw. Rücknahme der Festsetzungen des Landschaftsplanes wäre durch ein erneutes Landschaftsplan-Änderungsverfahren möglich. Diese Umkehrung wäre aber entgegen der Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW gemäß 7 Abs. 1 Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der Förderung der Biodiversität sind im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Mit der 11. Änderung werden die genannten Erfordernisse und Maßnahmen umgesetzt. 2.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen. Zu 2.2: Die o.g. Festsetzungen der 11. Landschaftsplanes Änderung des haben keine dahingehenden Auswirkungen. 2.3 die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (z. B. bei Unfällen). Zu 2.3: Durch die o. g. Festsetzungen der 11. Änderung des Landschaftsplanes mit dem Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der ökologischen Entwicklung der Landschaft entstehen keine Risiken für die Umwelt oder menschliche Gesundheit. 2.4 den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen. Zu 2.4: Durch die o. g. Festsetzungen der 11. Änderung des Landschaftsplanes mit dem Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der ökologischen Entwicklung der Landschaft entstehen keine negativen Auswirkungen auf angrenzende Räume. 2.5 die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets aufgrund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets, jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten. Zu 2.5: Die o. g. Festsetzungen der 11. Änderung des Landschaftsplanes dienen dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung der landschaftlichen Merkmale einer Gebietes mit ökologisch wertvollen Landschaftsräumen, des kulturellen Erbes und des Bodens. 2.6 Gebiete nach Nummer 2.3 der Anlage 2 (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, Alleen, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzge- 5

6 biete, Heilquellenschutzgebiete, Hochwasser-Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind. Zu 2.6: - Durch die 11. Änderung des Landschaftsplanes mit dem Ziel, dieses Gebiet als Landschaftsschutzgebiet festzusetzen, entstehen keine Belastungen für die unter Nummer 2.3 der Anlage 2 benannten Gebiete. Die Inhalte der Landschaftsplan-Änderung sind Schutz und ökologische Entwicklung des Landschaftsraumes sowie Schutz und Erhalt der Funktionsfähigkeit von sensiblen Gebieten der Anlage 2. Zusammenfassende Darstellung der möglichen Umweltauswirkungen der 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 Rommerskirchener Lössplatte für die einzelnen Schutzgüter gemäß 2 Abs. 1 UVPG Feststellung der SUP-Pflicht gemäß 14a UVPG Schutzgüter gemäß 2 Abs. 1 UVPG Negative Umweltauswirkungen Positive Umweltauswirkungen Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit) keine - Sicherung des Erholungsraums für die ortsnahe, naturbezogene Erholung. - Entwicklung von Grünzügen. - Erhalt und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft. - Immissionsschutz durch landschaftliche Freiräume und Vegetationsbestände. Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt keine - Schutz, Erhalt und Entwicklung von vielfältigen Lebensräumen und Biotopen für Tiere und Pflanzen. - Sicherung und Entwicklung eines Ökosystems als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. - Sicherung und Entwicklung eines Biotopverbundes. Boden. keine - Schutz vor Flächenversiegelung und damit Erhalt unversiegelter Böden mit den natürlichen Bodenfunktionen (Filter- Puffer-, Wasserspeicher-, Lebensraumund Produktionsfunktion). 6

7 - Schutz des Bodens als Lebensraum für Kleinstlebewesen. - Schutz des Bodens als Grundvoraussetzung und Standort für Pflanzenwachstum. - Schutz des Bodens als Grundlage und Standort für Lebensstätten und Biotope wildlebender Tiere und Pflanzen. Wasser keine - Erhalt und naturnahe Entwicklung der Gewässer. - Erhalt der Gewässerqualität. Luft. Klima keine - Erhalt klimatischer Ausgleichsräume (Kaltluftentstehung, Frischluftschneise). - Erhalt der Bäume und Gehölze als Schattenspender und zur Staubbindung. Landschaft keine - Schutz und Entwicklung landschaftlicher Freiräume. - Erhalt und Entwicklung der Landschaft mit Gewässer und Vegetationsstrukturen. - Erhalt und Verbesserung des strukturreichen Landschaftsbildes. Kultur- und Sachgüter keine - Schutz vorhandener Kulturund Sachgüter. Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls Die 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 Rommerskirchener Lössplatte weist keine erheblichen Umweltauswirkungen auf. Die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich. 7

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Frankfurt, 28. März 2015 - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Bebauungsplan Biogas Räsenberg 1. Änderung planungsbüro a. pesel

Bebauungsplan Biogas Räsenberg 1. Änderung planungsbüro a. pesel BEGRÜNDUNG 1. Veranlassung Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg aus dem Jahre 2012 umfasst ein Gebiet westlich des Gewerbegebietes Am Räsenberg. Festgesetzt ist ein Sondergebiet Bioenergie, in dem eine Biogasanlage

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Anlagen nach dem BImSchG Genehmigungsbehörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt. Antragsteller: Planungsbüro: Kurzbeschreibung des Vorhabens Neuerrichtung Änderung

Mehr

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS KREIS: STADT: GEMARKUNG: BÖBLINGEN RUTESHEIM RUTESHEIM / PEROUSE K M B STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Ostumfahrung Perouse gem. 11 des Gesetzes

Mehr

Das beschleunigte Verfahren nach 13a. Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin. 1

Das beschleunigte Verfahren nach 13a. Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin.  1 Das beschleunigte Verfahren nach 13a Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin www.krautzberger.info 1 BauGB Novelle 2007 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Mehr

Büdingen Bebauungsplan Nr. 9 Seeme 4. Änderung

Büdingen Bebauungsplan Nr. 9 Seeme 4. Änderung Büdingen Bebauungsplan Nr. 9 Seeme 4. Änderung Vorprüfung des Einzelfalls Büro Mohr+Partner, Büdingen Stand 14. Oktober 2012 Vorprüfung des Einzelfalls Die Fragestellung, ob für die 4. Änderung des Bebauungsplanss

Mehr

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser Landkreis Aurich Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche Gewerbestraße 61 26624 Südbrookmerland Eingangsstempel

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Leitung: DN100, PN100, Länge ca m. Wintershall Holding GmbH, Rechterner Straße 2, Barnstorf

Leitung: DN100, PN100, Länge ca m. Wintershall Holding GmbH, Rechterner Straße 2, Barnstorf Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 11 53, 38669 Clausthal-Zellerfeld Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Prüfvermerk Projekt: Neubau und Betrieb einer Ölleitung vom Betriebsplatz

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung

Mehr

VI.1 Mustergliederung VI-1

VI.1 Mustergliederung VI-1 VI Anhang VI.1 Mustergliederung I. Einführung I.1 Gesetzliche Vorgaben I.2 Fachliche Vorgaben (landesweite Vorgaben) II. Planungsgrundlagen II.1 Übersicht über den Planungsraum II.1.1 Lage und Grenzen

Mehr

Beschleunigtes Verfahren 13a BauGB

Beschleunigtes Verfahren 13a BauGB Beschleunigtes Verfahren 13a BauGB Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin 2010 www.krautzberger.info 1 BauGB Novelle 2007 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der

Mehr

Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung

Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Jürgen Schmauß und Peter Schmid Regierung von Niederbayern Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 PV-Freiflächenanlagen in Niederbayern

Mehr

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Innovationsforum Energielandschaft Münsterland 18. November 2015 Gut Havichhorst bei Münster EnergieDialog.NRW

Mehr

O r t s g e m e i n d e I r r e l

O r t s g e m e i n d e I r r e l O r t s g e m e i n d e I r r e l 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Teilbereich 1, Ortslage zwischen B 257 und ehemaligen Bahnhofsgebäuden Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB

Mehr

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

vom 15. März 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Zweck

vom 15. März 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Zweck 814.04 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 106 ausgegeben am 9. Mai 2007 Gesetz vom 15. März 2007 über die Strategische Umweltprüfung (SUPG) Dem nachstehenden vom Landtag gefassten

Mehr

Landschaftsplan Netphen. 1. Entwurf - Frühzeitige Bürgerbeteiligung -

Landschaftsplan Netphen. 1. Entwurf - Frühzeitige Bürgerbeteiligung - Landschaftsplan Netphen 1. Entwurf - Frühzeitige Bürgerbeteiligung - 7 Landschaftsplan (zu 11 des Bundesnaturschutzgesetzes) (1) Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des

Mehr

Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern

Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Umweltverträglichkeitsprüfung in der Geothermie - Workshop zum Geothermie Kongress Essen - 13. November 2014 1 Praktische Aspekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht Kathrin Ammermann, Leiterin des Fachgebietes Erneuerbare Energien, Berg- und Bodenabbau

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Rechtsgrundlagen zur Ausweisung nationaler Schutzgebiete 20 bis 29 BNatSchG 14 bis 17 NatSchAG M-V

Rechtsgrundlagen zur Ausweisung nationaler Schutzgebiete 20 bis 29 BNatSchG 14 bis 17 NatSchAG M-V Rechtsgrundlagen zur Ausweisung nationaler Schutzgebiete 20 bis 29 BNatSchG 14 bis 17 NatSchAG M-V Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (in

Mehr

Auswirkungen des Netzausbaus auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt

Auswirkungen des Netzausbaus auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt Auswirkungen des Netzausbaus auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt Impulsreferat am 22.04.2012 auf dem Umweltdialog der BNetzA in Hannover Dr. Frank Scholles 3 Zieldimensionen des Naturschutztrechts

Mehr

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a (1) Nr. 2 BauGB zum. Bebauungsplan Nr. 174 Hermann-Simon-Straße/ Fichtenstraße

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a (1) Nr. 2 BauGB zum. Bebauungsplan Nr. 174 Hermann-Simon-Straße/ Fichtenstraße Anlage zur Begründung Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a (1) Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 174 Hermann-Simon-Straße/ Fichtenstraße Ausgangslage und Planungsziel: Das Plangebiet befindet sich im

Mehr

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über das Landschaftsschutzgebiet

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über das Landschaftsschutzgebiet Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land in der Fassung vom 24. Oktober 2011 Die Neufassung berücksichtigt die a) Stadtverordnung der Hansestadt Rostock

Mehr

Variantenuntersuchung

Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Schwalm-Eder Kreis Melsungen 15.08.2012 Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche

Mehr

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung 1. Allgemeine Zulässigkeit - Wenn eine Privilegierung nach BauGB gegeben ist, sofern die größtmögliche Schonung des Außenbereichs beachtet wird.

Mehr

Vorprüfung des Einzelfalles zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen und zu der Notwendigkeit einer Umweltprüfung

Vorprüfung des Einzelfalles zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen und zu der Notwendigkeit einer Umweltprüfung Az. 2.26.252/3 und 2.26.252/4 3. und 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 252 Erweiterung Einzelhandelsbetriebe Aurich-West im Ortsteil Extum der Stadt Aurich Vorprüfung des Einzelfalles zu den voraussichtlichen

Mehr

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22.

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22. Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22. November 2001 Die Neufassung berücksichtigt die a) Stadtverordnung der

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

SUP und Landschaftsplanung

SUP und Landschaftsplanung SUP und Landschaftsplanung Zwei Instrumente mit Kongruenzen und differenten Aufgaben Vortrag im Rahmen des Symposiums Strategische Umweltprüfung in der Planung der FH Wiesbaden am 6. Februar 2004 Bernburg

Mehr

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Vortrag am 27.03.2014 im Planungsausschuss des Regionalrates Barbara Fels Bezirksregierung 1 Gliederung 1. Bereiche

Mehr

Strategische Umweltprüfung. zum Hochwasserrisikomanagementplan für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein.

Strategische Umweltprüfung. zum Hochwasserrisikomanagementplan für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein. Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein Umweltbericht Anhang II: Tabellen zu den Ursache-Wirkungs-Beziehungen der Maßnahmentypen

Mehr

VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet

VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet VERORDNUNG des Landratsamts Schwäbisch Hall als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet Oberes Biberstal einschließlich Randgebieten vom 11.07.1983 Aufgrund von den 22, 58 Abs. 3 und

Mehr

NATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge -

NATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge - Prof. Dr. Otfried Seewald NATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge - Wahlfachgruppe 7 Wintersemester 1999/2000 Bettina Bamberger t\b\naturschutzrecht\gesamtskript_ws99.doc - 29.03.06-2 A. HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Landschaftsrahmenplan Wesermarsch

Landschaftsrahmenplan Wesermarsch I. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen 1 BNatSchG Ziele des Naturschutzes und d. Landschaftspflege Schutz von Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen in Verantwortung

Mehr

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie

Mehr

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern, Davensberg Senden und Lüdinghausen mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Gemeinde Senden Gemeindeentwicklungsauschuss 21.01.2014 Abt. 70.2

Mehr

Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße, 1. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB)

Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße, 1. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB) Stadtteil Hattersheim Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße, 1. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB) V O R P R Ü F U N G D E S E I N Z E L F A L L S N A C H

Mehr

Landesbetrieb Forst Waldfunktionenkartierung Seite 1

Landesbetrieb Forst Waldfunktionenkartierung Seite 1 Landesbetrieb Forst Waldfunktionenkartierung Seite 1 Waldfunktionengruppe 6 Wald im Totalreservat WF 6100 Wald im Naturschutzgebiet (NSG) WF 6200 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG) WF 6300 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet

Mehr

S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s

S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s Bauvorhaben Alte Weinbauschule Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG Stand: 29. Mai 2015 ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Am Tower 14 54634

Mehr

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen 1 TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen Bausteine Entwurf eines Umweltberichtes zur Strategischen Umweltprüfung Schutzgüter nach UVPG Unterlagen zur Natura 2000-Vorprüfung

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

1 SChutzgegenstand. (1) Der auf jeweils Teilflächen der Flurstücke 128 und 174, Flur 1 der Gemarkung Stubbendorf,

1 SChutzgegenstand. (1) Der auf jeweils Teilflächen der Flurstücke 128 und 174, Flur 1 der Gemarkung Stubbendorf, Verordnung über die Festsetzung des Stubbendorfer Apfelbaumes und seiner Umgebung als geschützter Landschaftsbestandteil des Landkreises Bad Doberan und des Landkreises Nordvorpommern vom 19. Januar 2009

Mehr

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Art 15 Abs 1 B-VG - Gesichtspunktetheorie - Berücksichtigungsprinzip: Die Verfassung verlangt sowohl vom Land als auch vom Bund,

Mehr

Landschaftsplan Espelkamp Vortrag zur ersten Sitzung der Begleitkommission für den LP Espelkamp beim Kreis Minden- Lübbecke am

Landschaftsplan Espelkamp Vortrag zur ersten Sitzung der Begleitkommission für den LP Espelkamp beim Kreis Minden- Lübbecke am Vortrag zur ersten Sitzung der Begleitkommission für den LP Espelkamp beim Kreis Minden- Lübbecke am 11.04.2016 Referentin Dipl.-Ing. (FH) Katrin Knorn 1 (Foto: UIH / Schackers) Präsentationsinhalte 1

Mehr

Servicezentrum Naturschutz. Wandsbek und seine Natur Amt und Ehrenamt sind aktiv. Doreen Täufer

Servicezentrum Naturschutz. Wandsbek und seine Natur Amt und Ehrenamt sind aktiv. Doreen Täufer Doreen Täufer Servicezentrum Naturschutz Wirtschaft, Bauen und Umwelt Bezirksamt Wandsbek Träger bedeutender Wohlfahrtswirkungen für den Menschen Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten Wertvollstes Grünelement

Mehr

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten

Mehr

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen 1 Prüfung der Umweltauswirkungen Bausteine Unterlagen zur Natura 2000-Vorprüfung / -Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiete / FFH-Gebiete ( 36 i.v.m. 34 BNatSchG)

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Variantenuntersuchung Einführung

Variantenuntersuchung Einführung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Einführung Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche Kriterien gehen in die Variantenentscheidung

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 7 W..A. R. - Inv.-Nr. D Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ÖA Kommentar Dr. Erich Gassner Rechtsanwalt in München Ministerialrat a. D. Annette Schmidt-Räntsch Regierungsdirektorin im Bundesministerium

Mehr

Der Beitrag der Landschaftsplanung zum Schutz der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Dr. Eick von Ruschkowski

Der Beitrag der Landschaftsplanung zum Schutz der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Dr. Eick von Ruschkowski Der Beitrag der Landschaftsplanung zum Schutz der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften Dr. Eick von Ruschkowski Naturschutz und Landwirtschaft im Dialog: GAP ab 2014 mehr Biodiversität im Ackerbau?

Mehr

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.41 Kurzbezeichnung (Lü Nr. 99) Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet in der Gemarkung

Mehr

Stadtverordnung über die Baumnaturdenkmale der Hansestadt Rostock in der Fassung vom 11. Februar 2016

Stadtverordnung über die Baumnaturdenkmale der Hansestadt Rostock in der Fassung vom 11. Februar 2016 Stadtverordnung über die Baumnaturdenkmale der Hansestadt Rostock in der Fassung vom 11. Februar 2016 Die Neufassung berücksichtigt die a) Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über die Baumnaturdenkmale

Mehr

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa Gartenstadt Karlshorst I Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" Informationsveranstaltung am 9. Februar 2012 Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren Inhalt 1. Bearbeitungsgebiet (Lage im Raum, Luftbild, angrenzende

Mehr

Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist

Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist Funktionen und Werte des Naturhaushalts Verlust oder erhebliche Minderung von bestimmten

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Stadt Essen: Landschaftsrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsberechnung (Essener Modell)

Stadt Essen: Landschaftsrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsberechnung (Essener Modell) - 10 - Stadt Essen: Landschaftsrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsberechnung (Essener Modell) Stadt Essen, Grün und Gruga Essen, Abteilung 67-3-1, 45121 Essen Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung,

Mehr

Dipl. Ing. Julia Köller TU Berlin, Fachgebiet UVP, insbes. LBP. Entwicklung eines Methodenrahmens zur Umweltbewertung im Land Berlin

Dipl. Ing. Julia Köller TU Berlin, Fachgebiet UVP, insbes. LBP. Entwicklung eines Methodenrahmens zur Umweltbewertung im Land Berlin Entwicklung eines Methodenrahmens zur Umweltbewertung im Land Berlin Aktualisierung und Fortschreibung des Berliner Landschaftsprogramms (LaPro) Änderungen im Bestand von Natur und Landschaft überarbeiteter

Mehr

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

Schutzgebiete im Landkreis Stade. NATURSCHUTZAMT März 2012

Schutzgebiete im Landkreis Stade. NATURSCHUTZAMT März 2012 Schutzgebiete im Landkreis Stade Gesetzliche Bestimmungen 1 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit

Mehr

Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz LNatG M-V)

Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz LNatG M-V) Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz LNatG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002 (GVOBl. M-V 2003 S. 1), seit dem

Mehr

Rechtsverordnung. des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe

Rechtsverordnung. des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe Rechtsverordnung des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe Aufgrund der 24 Abs. 1, 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (Bbg. NatSchG)

Mehr

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargeltagung 02.04.2016 34 - BNatSchG Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf

Mehr

Stadt Sankt Augustin Bebauungsplan Nr. 113, 3. Änderung Teil A Haus Heidefeld

Stadt Sankt Augustin Bebauungsplan Nr. 113, 3. Änderung Teil A Haus Heidefeld Stadt Sankt Augustin Bebauungsplan Nr. 113, 3. Änderung Teil A Haus Heidefeld Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB Auftraggeber: Stadt Sankt Augustin Fachdienst 6/10 Planung und

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 37 Auf der Grube der Gemeinde Anröchte

Bebauungsplan Nr. 37 Auf der Grube der Gemeinde Anröchte Bebauungsplan Nr. 37 Auf der Grube der Gemeinde Anröchte Einzelfallprüfung zur Zulässigkeit der Durchführung des beschleunigten Verfahrens von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Bebauungsplan

Mehr

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115 Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten

Mehr

Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow

Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow Dr. Frank Zimmermann Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Bearbeitet von Dietwalt Rohlf, Wolfgang Albers 1. Auflage 2007. Taschenbuch. XVI, 268 S. Paperback ISBN 978 3 17 019275

Mehr

Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen. Dirk Hürter (31-10) Lapro Frühz.TÖB Burgl. S. 1

Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen. Dirk Hürter (31-10) Lapro Frühz.TÖB Burgl. S. 1 Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen Dirk Hürter (31-10) Lapro Frühz.TÖB Burgl. S. 1 Inhalte des Landschaftsprogramms Bremen gemäß BNatSchG Dirk Hürter (31-10) Lapro Frühz.TÖB Burgl. S. 2 Rechtliche

Mehr

Flurneuordnung und Naturschutz

Flurneuordnung und Naturschutz Geoinformation und Landentwicklung Flurneuordnung und Naturschutz Mitgliederversammlung Verband der Teilnehmergemeinschaft Enzklösterle, 29.06.2017 Gerhard Walter, Referat 42 Referat 42, Landschaftspflege,

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67 Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1985, Seite 67 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Wiesen- und Weidenflächen an der Oste" in den Gemarkungen

Mehr

Ermittlung der Honorarzonen gem. HOAI 2013

Ermittlung der Honorarzonen gem. HOAI 2013 28 HOAI - Landschaftsplan 29 HOAI - Grünordnungsplan 3 HOAI - Landschaftsrahmenplan 31 HOAI - Landschaftspflegerischer Begleitplan 32 HOAI - Pflege- und Entwicklungsplan Anlage 1 HOAI - Umweltverträglichkeitsstudie

Mehr

Umweltprüfungen und Ergebnisse zum Braunkohlenteilplan RWTL

Umweltprüfungen und Ergebnisse zum Braunkohlenteilplan RWTL Umweltprüfungen und Ergebnisse zum Braunkohlenteilplan RWTL Umweltprüfung Analyse und Bewertung des Untersuchungsraumes Ermittlung der schutzgutbezogenen Konfliktpotentiale Ermittlung von alternativen

Mehr

Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses Regionalverband Donau-Iller Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses am 08. Oktober 2013 im Rathaus Thannhausen Folie 1-08. Oktober 2013 Tagesordnung öffentlich TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: Fracking

Mehr

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen

Mehr

Verordnung. des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (BarBaumSchV)

Verordnung. des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (BarBaumSchV) Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (BarBaumSchV) Auf Grund des 24 Abs. 3 Satz 1 letzter Halbsatz und des 19 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere

Mehr

Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes

Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes C 1 Anlage C Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtliche Vorgaben Untersuchungsinhalte Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm

Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Sofern bei einer Änderung aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht von vorne herein die Durchführung einer strategischen

Mehr

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung I

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung I Landschaftsprogramm / Artenschutzprogramm B. Machatzi Inhalt 1. Verfahren der Fortschreibung 2. Programmpläne des Landschaftsprogramms 3. Ziele für die wachsende Stadt Rechtliche Grundlagen 8 Naturschutzgesetz

Mehr

Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen

Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen Informationsveranstaltung zur fachlichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen Frau Berdermann

Mehr

ANHANG 2 zum Umweltbericht

ANHANG 2 zum Umweltbericht Windenergie in der VG Tuttlingen ANHANG 2 zum Umweltbericht Kriterien zur Einstufung der 6. November 2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner raumplaner I landschaftsarchitekten D 72108 Rottenburg a.n. Anhang

Mehr