Hochwasserschutz in Wernberg-Köblitz Herzlich willkommen

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1 Hochwasserschutz in Wernberg-Köblitz Herzlich willkommen zur Infoversammlung des Marktes Wernberg-Köblitz Markt Wernberg-Köblitz,

2 Ablauf 1. Begrüßung und Einführung 2. Amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes 3. Hochwasserschutzkonzept des Marktes 4. Hochwasserfreilegung Ausiedlung 5. Zeitplan 6. Finanzierung 7. Flächenpool für Retentionsraumausgleich 8. Allgemeine Aussprache 2

3 Einführung Ziel der heutigen Infoversammlung: Information über die Aktivitäten des Freistaates Bayern und vor allem auch des Marktes Wernberg-Köblitz Köblitz in Sachen Hochwasserschutz Details bzw. endgültige Planungen können heute nicht erwartet werden Deshalb: Aussage, welche Kosten auf wen zukommen, ist derzeit noch nicht möglich! Notwendigkeit von aktiven Hochwasserschutzmaßnahmen: Kaum andere Naturereignisse haben in den letzten Jahren in Deutschland einen nachhaltigeren Eindruck hinterlassen und verheerendere Schäden angerichtet als die letzten Hochwässer (z.b. Pfingsten 1999, August 2002, Winter 2002/2003 usw.) Immenser finanzieller Schaden durch die Hochwässer Von den Klimaforschern prognostizierter Klimawandel bringt in Zukunft extremere Witterungsereignisse und damit vermutlich auch häufigere und stärkere Hochwässer 3

4 Müssen wir bauliche Vorsorge treffen? Wer am Fluss lebt, muss mit nassen Füßen rechnen und sich der Gefahr bewusst sein! Ja, aber Nutzungsdruck in Flusstäler hat stark zugenommen Siedlungen, Verkehrswege, Gewerbeflächen und intensiv genutzte Ackerflächen haben in Überschwemmungsbereichen stark zugenommen Damit ist auch das Schadenspotential stark angewachsen 4

5 Müssen wir bauliche Vorsorge treffen? Bebauung, Landnutzung in und an Überschwemmungsgebieten, Versiegelung verschärfen die Hochwassersituation Ziel muss es sein, das Schadenspotential zu verringern 100%iger Hochwasserschutz ist nicht möglich Nur wenn wir dem Hochwasser mit System begegnen, können wir uns wirksam davor schützen 5

6 Hochwasserschutz nur gemeinsam möglich! Aktiver Hochwasserschutz ist nur gemeinsam möglich Hochwässer können nicht vermindert, aber in ihren Wirkungen abgemildert werden Vorsorgedenken und handeln aller Beteiligten muss verstärkt werden Anstelle isolierter Maßnahmen sind ein Denken in Einzugsgebieten und integrierte Hochwasserkonzepte gefordert Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zum vorbeugenden Hochwasserschutz Amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Naab 6

7 Hochwasserschutz nur gemeinsam möglich! Interessen müssen aufeinander abgestimmt und Kompromisse gefunden werden Oberlieger haben eine Verantwortung gegenüber den Unterliegern Land- und Forstwirtschaft kann durch angepasste Boden- und Waldbewirtschaftung den Wasserrückhalt in der Fläche fördern und damit wichtiger Partner im Hochwasserschutz sein Naturschutz fördert die Entwicklung intakter Flussauen als natürliche Wasserspeicher Wasserwirtschaft plant und verwirklicht Konzepte für den Hochwasserschutz an größeren Gewässer berät und fördert die Gemeinden bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz 7

8 Handlungsfelder Hochwasserschutz 1. Natürlicher Rückhalt 1. Sicherung natürlicher Überschwemmungsgebiete 2. Reaktivierung ehemaliger Überschwemmungsgebiete 3. Angepasste Bodenbewirtschaftung/Grünlanderhalt 2. Technischer Hochwasserschutz 1. Hochwasserschutzmaßnahmen für Siedlungen 2. Bau von Rückhaltungen an kleineren Gewässern 3. Hochwasservorsorge 1. Eingrenzung des Schadenspotentials durch Freihaltung der Überschwemmungsgebieten von jedweder Bebauung 8

9 Was tut der Markt Wernberg-Köblitz in Sachen Hochwasserschutz Hochwasserfreilegung der Ausiedlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz südlich der B 14 Bauträgerschaft durch Freistaat Bayern Vorstellung der bisherigen Planung Zeitplan und Finanzierung Handlungskonzept Vorbeugender Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung Flächenpool für Retentionsflächen Berücksichtigung in der Bauleitplanung Darstellung der Überschwemmungsgebiete im Flächennutzungsplan Freihaltung von Überschwemmungsgebieten von neuen Bebauungen 9

10 Rechtsverordnung des Landratsamts Schwandorf vom 30. Juni 2006 über das Überschwemmungsgebiet rechts und links der Naab (Gewässer I. Ordnung) im Bereich des Marktes Wernberg-Köblitz 10

11 Überschwemmungsgebiet Wichtig: Überschwemmungsgebiet ist von der Natur vorgegeben und nicht durch die amtliche Festsetzung Festgesetzt ist das Gebiet, das bei einem 100jährigen Hochwasser überschwemmt würde Überschwemmungsgebietsfestsetzung dokumentiert einen von der Natur vorgegebenen Zustand 11

12 Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiet Auszug aus der Verordnung: 3 Verbote Gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist es verboten, im festgesetzten Überschwemmungsgebiet Anlagen und Anpflanzungen, die nicht der Benutzung, der Unterhaltung oder dem Ausbau von Gewässern dienen, zu errichten, durchzuführen oder wesentlich zu ändern. Unter U Anpflanzungen in diesem Sinne sind vor allem Hecken-,, Strauch- und Baumbepflanzungen zu verstehen, nicht jedoch der übliche Ackerbau. 4 Ausnahmen (1) Das Landratsamt Schwandorf kann gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 BayWG von den Verboten des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayWG ( 3 dieser Verordnung) unter den erforderlichen Bedingungen und Auflagen Ausnahmen genehmigen, wenn und soweit dadurch der Wasserabfluss, die Höhe des Wasserstandes, die Wasserrückhaltung oder die Gewässerbeschaffenheit nicht nachteilig beeinflusst werden können und die Voraussetzungen des 31 b Abs. 4 und 6 WHG beachtet werden. 12

13 Überschwemmungsgebiet Südlich der Naabbrücke der B 14 13

14 14

15 15

16 Handlungskonzept des Marktes Wernberg Köblitz Vorbeugender Hochwasserschutz Gewässer III. Ordnung 16

17 Handlungskonzept Gewässer III. Ordnung Gemeindedeckendes und einzugsgebietsbezogenes für Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Aktivierung und Herstellung von Rückhalteräumen sowie zur Minderung von Nährstoffeinträgen durch Erosion und Abschwemmungen Berücksichtigung folgender Gewässer III. Ordnung: Glaubenbach Köblitzbach Buchbach Kötschdorfer Bach Schilternbach Feistenbach Schwallbach Weidachgraben 17

18 Maßnahmenkonzept Verstärkte Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser Versickerung von Regenwasser Verhinderung bzw. Rückbau versiegelter Flächen Anlage von Retentionsräumen durch Errichtung von Dämmen an geeigneten, im Konzept dargestellten Standorten Ökologische Gewässerentwicklung Technische Hochwasserschutzmaßnahmen 18

19 Schaffung von Rückhalteräuemen, z.b. 19

20 Hochwasserschutz nördlich der B 14 Errichtung eines schützenden Deiches und Verlegung des bisher die Siedlung durchlaufenden Franzosengrabens vor den Deich und zugleich naturnaher Ausbau des Franzosengrabens in diesem Bereich Freilegung der Ausiedlung vom hundertjährigen Hochwasser der Naab 20

21 Hochwasserfreilegung Ausiedlung 21

22 Umsetzung der Planung durch den Freistaat Bayern erfordert 1. Fertigstellung der Planung und wasserrechtliche Genehmigung 2. Durchführung des Grunderwerbs 3. Bewilligung der staatlichen Haushalts- /Fördermittel 4. Schaffung von verlorengehenden Retentionsraum durch den Markt an anderer Stelle 22

23 Hochwasserfreilegung Ausiedlung Baukosten ca zzgl. Grunderwerbskosten und Grunderwerbsnebenkosten Ausgleich von Retentionsraum Ca m 3 Grunderwerb für den Hochwasserdamm ca m 2 23

24 Hochwasserschutz südlich B 14 Planung wird durch Wasserwirtschaftsamt erstellt Zeitnahe Umsetzung im Anschluss an die Hochwasserfreilegung Ausiedlung, da nur gemeinsam ein wirksamer Hochwasserschutz möglich ist 24

25 Voraussichtlicher Zeitplan 2006: Ergänzende Bohrungen und Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern 2007: Grunderwerb nördlicher Teil Erstellung der Planungen für den südlichen Teil 2008: Ausführung des nördlichen Teils Grunderwerb südlicher Teil ab 2009: Ausführung des südlichen Teils Zeitplan ist abhängig von wasserrechtlichen Genehmigung und Bewilligung der haushaltsmittel durch den Freistaat Bayern 25

26 Finanzierung Freistaat Bayern Wasserwirtschaftsamt = Bauträger Markt Wernberg - Köblitz 50 % der Planungskosten 60 % der Ausführungs- kosten 50 % der Planungskosten 40 % der Ausführungs- kosten 26

27 Wie finanziert der Markt seinen Anteil? Art. 57 Abs. 2 BayWG: Der den Gemeinden entstehende Aufwand kann auf diejenigen, die von dem Ausbau Vorteile haben, je nach deren Vorteil (Nutzenmehrung und Schadensabwehr) umgelegt werden! Entscheidung Marktgemeinderat: 20 % des nicht anderweitig gedeckten Anteils trägt der Markt Wernberg-Köblitz 80 % des nicht anderweitig gedeckten Anteils wird auf diejenigen umgelegt, die Vorteile aus dem Ausbau haben! 27

28 Flächenpool Retentionsflächen Schaffung von Retentionsraum als Ausgleich für Bebauungen im Überschwemmungsgebiet Bauwerber im Überschwemmungsgebiet können darin ihren erforderlichen Ausgleich realisieren, da nicht jeder in der Lage sein wird, selbst den geeigneten Ausgleich zu bringen Flächenabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Vorfinanzierung durch Markt Teilweise Refinanzierung durch Kostenbeteiligung der zum Ausgleich verpflichteten Bauherrn (ähnlich der Stellplatzablösung) 28

29 = Mögliche Pool-Flächen 29

30 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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