Entsorgungsnachweise erfolgreich beantragen

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1 Asbest und KMF Wohin damit Entsorgungsnachweise erfolgreich beantragen Dagmar Pekow Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Berliner Str. 27a, Potsdam Tel. (0331) , Fax (0331)

2 Information und Beratung Informationen und Unterlagen rund um die Entsorgung von b.ü. Abfällen Formulare / Merkblätter Rechtstexte Entsorgungsanlagen Ansprechpartner bei Behörden SBB-FORUM Ł Nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beratung bei der SBB Ł Info-Telefon: (0331)

3 Notwendige Dokumente Vor der beabsichtigten Entsorgung müssen vorliegen: Entsorgungsnachweis Zuweisungsbescheid Dokumentation der durchgeführten Entsorgung durch: Begleitschein weiß / altgold (Erzeuger) rosa (Erzeugerbehörde) hellblau (Entsorgerbehörde) gelb (Beförderer) grün (Entsorger) Übernahmeschein (bei Sammelentsorgung) Formular S (bei Sammelentsorgung)

4 Rechtsgrundlagen Entsorgungsnachweis Begleitschein/ Übernahmeschein NachwV Bundesrecht Zuweisungsbescheid Formular S SAbfEV SoAbfEV Landesrecht

5 Der Entsorgungsnachweis EN Deckblatt VE Verantwortliche Erklärung DA Deklarationsanalyse AE Annahmeerklärung BB Behördliche Bestätigung füllt Erzeuger/Beförderer aus füllt Entsorger aus

6 Nachweisarten für b.ü. Abfälle Sammelentsorgungsnachweis (SN) nur bis max. 20 t pro Abfallerzeuger, Abfallart und Jahr Abfallerzeuger erhält Übernahmeschein als Beleg Einzelentsorgungsnachweis (EN) Abfallerzeuger erhält Begleitschein als Beleg Privilegiertes Verfahren (PV) Besonderheiten: - Nachweisbestätigung durch die zuständige Behörde entfällt - Nachweisnummer wird durch Entsorger vergeben - nicht für SN Voraussetzung: - Entsorgungsanlage muss freigestellt sein (siehe Freistellungsnummer in der AE) meist auf der Basis eines Efb-Zertifikates Vorteile: - geringerer organisatorischer/zeitlicher Aufwand für Nachweiserstellung - kostengünstiger, weil Bestätigungsgebühr der Behörde entfällt

7 Wichtige Angaben im Nachweis (1) Angabe hat Antragscharakter, d.h. in Brandenburg/Berlin erfolgt die Einstufung Verwertung/Beseitigung durch die SBB in Abstimmung mit den Fachaufsichten der beiden Bundesländer.

8 Wichtige Angaben im Nachweis (2) Deckblatt (EN) Verantwortliche Erklärung (VE) - Seite 1 - Angaben zur Firma gem. aktueller HR-Eintragung Angaben zur Anfallstelle Erzeugernummer richtet sich nach Anfallstelle

9 Wichtige Angaben im Nachweis (3) Deckblatt (EN) Angaben in EN und VE sind identisch Verantwortliche Erklärung (VE) - Seite 1 - Beförderernummer richtet sich nach Sitz des Transporteurs

10 Wichtige Angaben im Nachweis (4) Grundsatz: Die Angaben im Entsorgungsnachweis müssen identisch sein mit denen, die unter der Erzeuger- bzw. Beförderernummer beim Landesumweltamt Brandenburg bzw. bei der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hinterlegt sind.

11 Wichtige Angaben im Nachweis (5) Beschreibung d. Abfalls mit eigenen Worten: z.b. Wellasbestplatten exakte Angabe gemäß AVV z.b * Asbesthaltige Baustoffe

12 Wichtige Angaben im Nachweis (6) Angabe bestimmt auch Laufzeit / ggf. Gebühren des Entsorgungsnachweises Bsp. 1: Eintragung 5-_-_-_-_ 25 t, Laufzeit 5 Jahre Bsp. 2: Eintragung t, Laufzeit 1 Jahr

13 Wann besteht Andienungspflicht? Die Andienungspflicht gegenüber der SBB besteht für b.ü. Abfall, der einer Beseitigung zugeführt wird und in Brandenburg/Berlin erzeugt, entsorgt oder zwischengelagert wird.

14 Abfall b.ü.? Einstufung von Asbest- und Mineralfaserabfällen Asbesthaltige Abfälle Ł immer b.ü. Mineralfaserabfälle Ł Regelvermutung b.ü. Ausnahmen: Mineralfasern, die nachgewiesen nicht das R-Satz Kriterium R 38 (hautreizend) erfüllen und nicht als krebserzeugend eingestuft werden Sind weitere gefährliche Stoffe (z.b. DDT, Lindan bei Dämmungen aus dem Dachbereich) enthalten?

15 Zuordnung von Abfällen * Spritzasbest, asbesthaltige Stäube, leichte asbesthaltige Platten ( Sokalit, Neptunit, Baufatherm, Promasbest), Asbestschnüre, -bänder, -schläuche, - gewebe, Asbestfilter, Asbestpapiere, Asbestpappen * ebene Asbestzementplatten (Baufanit, Eternit), Asbestzementwelltafeln, Asbestzement, Druckrohre, - Kanalelemente, asbesthaltige Putze * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

16 Abfall zur Beseitigung? Asbest- und Mineralfaserabfälle werden in der Regel einer Beseitigung zugeführt (deponiert).

17 Das Verfahren der Andienung Die Andienung erfolgt durch Übersendung folgender ausgefüllter Formulare an die SBB: Deckblatt (EN), Verantwortliche Erklärung (VE) ggf. mit Deklarationsanalyse (DA) des Nachweises SBB-Vorblatt ggf. SBB-Datenblatt zur Verfahrensbevollmächtigung/Beauftragung. Reichen Sie die Nachweis-/Andienungsunterlagen rechtzeitig ein!!! Bei Sammelentsorgung dient der einzelne Abfallerzeuger an, indem er im Zusammenhang mit der ersten Abholung das Original des ausgefüllten Formular S an die SBB schickt.

18 Konsequenzen der Andienungspflicht Zuweisung einer Entsorgungsanlage für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist in Brandenburg/Berlin neben einem gültigen Entsorgungsnachweis auch noch ein gültiger Zuweisungsbescheid erforderlich Entsorgungsvorrang in Brandenburger/Berliner Anlagen Zuweisungsgebühr von derzeit 3% der Entsorgungskosten

19 Gebühren Rechtsgrundlagen: Sonderabfallgebührenordnungen der Länder Brandenburg (SAbfGebO) Berlin (SoAbfGebO) Bestätigungsgebühr: Die behördliche Bestätigung eines Entsorgungsnachweises in Verbindung mit einer Zuweisung kostet 102,26 zzgl. MwSt. Zuweisungsgebühr: Derzeit 3 % der laufenden Entsorgungskosten (fakturiert anhand der Kopien von Begleitscheinen und Entsorgungsrechnungen).

20 Ausnahmen zur Bestätigungsgebühr Privilegiertes Verfahren (PV) Die 102,26 Bestätigungsgebühr entfallen. Es besteht Überlassungspflicht (siehe Abfallsatzungen der Landkreise). Die Gebühr für die Nachweisbestätigung wird nach einer mengenabhängigen Tarifstruktur erhoben (Tarifstelle 5 a und b). Abfall zur Verwertung Die Gebühr für die Nachweisbestätigung wird nach einer mengenabhängigen Tarifstruktur erhoben (Tarifstelle 5 a und b).

21 Verwendete Abkürzungen AE AVV BB b.ü. DDT DA Efb EN HR KMF NachwV R-Sätze PV SAbfEV SAbfGebO SN SoAbfEV SoAbfGebO VE Annahmeerklärung Abfallverzeichnis-Verordnung Behördliche Bestätigung besonders überwachungsbedürftig Dichlordiphenyltrichlorethan (Pflanzenschutzmittel) Deklarationsanalyse Entsorgungsfachbetrieb (Einzel-)Entsorgungsnachweis bzw. Deckblatt eines Entsorgungsnachweises Handelsregister künstliche Mineralfasern Nachweisverordnung Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Privilegiertes Verfahren Sonderabfallentsorgungsverordnung für das Land Brandenburg Sonderabfallgebührenordnung für das Land Brandenburg Sammelentsorgungsnachweis Sonderabfallentsorgungsverordnung für das Land Berlin Sonderabfallgebührenordnung für das Land Berlin Verantwortliche Erklärung

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