Finanzratgeber Privatkunden

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1 Vorsrogeaufwendungen Finanzratgeber Privatkunden Steuerliche Behandlung von Herausgeber: Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Juli 2013

2 Finanzratgeber Privatkunden Steuerliche Behandlung von Herausgeber: Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Nymphenburger Straße 113 D München Tel +49 (0) Fax +49 (0) mail@institut-va.de Projektleitung und Redaktion: Heike Willigmann, Kai Fürderer Textbeiträge: Heike Willigmann 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 2 von 23

3 IVA-Finanzratgeber Thema dieses Finanzratgebers: Steuerliche Behandlung von 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 3 von 23

4 Inhalt 1 Vorwort Steuerliche Behandlung von Ausfüllhilfe Anlage Vorsorgeaufwand Beiträge zur Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Weitere sonstige Ergänzende Angaben zu Ausfüllhilfe Anlage Altersvorsorgeaufwendungen (AV) Altersvorsorgebeiträge (Riester-Verträge) Fazit Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 4 von 23

5 1 Vorwort Steuerliche Behandlung von -Unser Kompass durch den Steuer-Formular Dschungel- Sicher gibt es auch für Sie Im Laufe eines Jahres wiederkehrende Termine, die Sie stets parat haben?! Das sind wahrscheinlich Geburtstage, Familienjubiläen, dann der Gesundheitscheck, das Aufziehen der Sommer- bzw. Winterreifen, und last but not least- der Termin für die Abgabe Ihrer Steuererklärung. Kaum ein anderer Eintrag im Kalender lässt einen so viel hektische Aktivität entfalten wie dieser. Egal, ob Sie einen Steuerberater haben oder sich selbst an den Schreibtisch setzen, allein das Zusammenstellen der Unterlagen bleibt eine Herausforderung. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, ist die größte Hürde leider noch nicht genommen, wenn Sie alle Papiere beisammen haben. Nichts ist so wenig selbsterklärend wie ein Steuerformular. Wir haben für Sie die Anlagen Vorsorgeaufwand und Altersvorsorge für unter die Lupe genommen und stellen Ihnen in diesem Ratgeber umfassende Ausfüllhilfen zur Verfügung. Hinweis: Im Formularcenter des Bundesministerium für Finanzen (den entsprechenden Link finden Sie untenstehend) können Sie sämtliche Formulare inkl. eventuell benötigter Anlagen bequem herunterladen bzw. ausdrucken: Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 5 von 23

6 2 Ausfüllhilfe Anlage Vorsorgeaufwand Bevor Sie nun mit dem Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand beginnen, ist es wichtig zu wissen, dass man die, wie z.b. Krankenversicherungsbeiträge oder Beiträge für die Altersvorsorge (ausgenommen Riester-Verträge), nicht mehr wie früher in den Mantelbogen einträgt, sondern dass es hierfür ein gesondertes Formular gibt, welches wir Ihnen im Folgenden detailliert vorstellen. Sie müssen lediglich auf der Seite 2 im Mantelbogen ankreuzen, dass Sie die entsprechende Anlage ausgefüllt und den Unterlagen beigefügt haben. Vermerk im Mantelbogen sehr wichtig! Zu Beginn vermerken Sie bitte in 1 bis 3 Ihren Namen und Ihre Steuernummer, bevor Sie mit dem Erfassen der einzelnen Beiträge starten: M U S T E R M A N N M A X / / Vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Steuernummer zu Beginn einzutragen! 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 6 von 23

7 2.1 Beiträge zur Altersvorsorge Beiträge zur Altersvorsorge 4 In 4 können Sie den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen Arbeitgeberanteil: s. 8 Die Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen In 5 können Sie den Arbeitnehmeranteil an berufsständige Versorgungseinrichtungen und landwirtschaftliche Altersklassen geltend machen Arbeitgeberanteil: s. 9 Die Angaben können Sie den jeweiligen Bescheinigungen der Versorgungseinrichtungen oder der landwirtschaftlichen Altersklassen entnehmen 6 Wenn Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung den pauschalen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente durch eigene Beiträge aufgestockt haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in 6 eintragen Arbeitgeberanteil: s. 10 Die Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen Sollten Sie freiwillige Beiträge geleistet haben oder leisten als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z.b. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie diese Beiträge bitte auch in 6 ein 7 In 7 werden alle Beiträge für zertifizierte Basisrentenverträge (Rürup-Verträge) erfasst und als Sonderausgaben berücksichtigt 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 7 von 23

8 7 Die Angaben können Sie den jeweiligen Bescheinigungen von Ihrem Anbieter entnehmen Der Sonderausgabenabzug kann nur dann erfolgen, wenn Sie ggü. dem Anbieter des Rürup-Vertrages schriftlich und fristgerecht (z.b. würde für das Beitragsjahr 2012 die Frist zum ablaufen) eingewilligt haben, dass Ihr Anbieter unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer und der Vertragsdaten die Höhe Ihrer Beiträge übermitteln darf Fortsetzung Beiträge zur Altersvorsorge In 8 können Sie den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung eintragen Die Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen 9 In 9 können Sie den Arbeitgeberanteil an berufsständige Versorgungseinrichtungen und landwirtschaftliche Altersklassen eintragen Die Angaben können Sie den jeweiligen Bescheinigungen der Versorgungseinrichtungen oder der landwirtschaftlichen Altersklassen entnehmen 10 In 10 können Sie den Arbeitgeberanteil für eine geringfügige Beschäftigung zur gesetzlichen Rente eintragen Die Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen Beiträge zur Altersvorsorge Ihr Höchstbeitrag für sonstige ist abhängig von der Höhe Ihrer selbstbezahlten Krankheitskosten/ Beiträge für eine Krankenversicherung oder ob Ihnen steuerfreie Leistungen gewährt oder Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen wurden Steuerfreie Leistungen sind z.b. der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern, Bei Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 8 von 23

9 11 hilfeansprüche von Beamten etc. Werden die steuerfreien Leistungen für mindestens einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, so beantworten Sie die Frage in 11 mit Ja und tragen in das Kästchen bitte die Zahl 1 ein Bei Ehepartnern, die über ihren Partner krankenversichert sind (z.b. Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse), ist die Frage ebenfalls mit Ja (=1) zu beantworten Ein Ehegatte, der keinen eigenen Beihilfeanspruch hat (z.b. Partner eines Beamten) und der auch nicht selbst krankenversicherungspflichtig ist, muss die Frage mit Nein (=2) beantworten; dies gilt ebenso für geringfügig Beschäftige, sofern diese nicht unentgeltlich über die Familienversicherung des Ehegatten mitversichert sind Fortsetzung Beiträge zur Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 12 In 12 tragen Sie bitte Ihren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Die Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen Haben Sie Zusatzbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt? Wenn ja, tragen Sie diese bitte für den Veranlagungszeitraum (z.b ) in 13 ein 14 Wenn die in 12 gezahlten Beiträge keinen Anspruch auf Krankengeld beinhalten (z.b. wegen zu kurzer Beschäftigung), dann sind diese Beiträge hier einzutragen 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 9 von 23

10 15 In 15 tragen Sie bitte Ihren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ein Die Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen 16 Haben Sie Beiträge zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung (s. n 12 bis 15) erstattet bekommen? Wenn ja, dann tragen Sie bitte in 16 die Höhe der Erstattungen ein Fortsetzung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Wenn die in 16 erhaltenen Beiträge zur Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld beinhalten, dann sind diese Beiträge inkl. für die soziale Pflegeversicherung hier einzutragen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur Basisabsicherung (Krankenversicherung), die Sie nicht in 12 ausgewiesen haben, tragen Sie bitte in 18 ein Beispiel: Rentner oder freiwillig gesetzlich versicherte Selbstzahler 19 Hier vermerken Sie bitte evtl. gezahlte Zusatzbeiträge zur Ihrer Krankenversicherung 20 Sollten Sie aus den in 18 eingetragenen Beiträgen einen Anspruch auf Krankengeld haben, so tragen Sie die Beiträge zur Basisabsicherung hier noch einmal ein 21 Beiträge zur Pflegepflichtversicherung, die Sie nicht in 15 ausgewiesen haben, tragen Sie bitte in 21 ein 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 10 von 23

11 22 Wurden Ihnen Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung erstattet (aus den n 18 bis 21), so sind diese in 22 einzutragen 23 Sollte aus den in 22 erhaltenen Beiträgen ein Anspruch auf Krankengeld bestanden haben, so tragen Sie diese Beiträge hier ein Fortsetzung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Sollten Ihnen Zuschüsse zu den Beträgen aus 18 und/oder 21 gewährt worden sein, dann tragen Sie diese bitte in 24 ein (z.b. von der Deutschen Rentenversicherung) Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 25 bis 29 Wenn Sie Beiträge an eine ausländische gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung gezahlt haben, die nicht elektronisch an die deutsche Finanzverwaltung übermittelt wurden, dann tragen Sie bitte in den n 25 bis 29 die Höhe der abziehbaren Beiträge ein Bitte denken Sie daran, dass Sie in diesem Fall eine Bescheinigung über die Höhe der Beiträge der Einkommenssteuererklärung beilegen müssen In dieser vermerken Sie bitte Ihren eigenen Beitrag für Wahlleistungen und für Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 11 von 23

12 2.3 Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung 31 Sollten Sie privat krankenversichert sein (Basisabsicherung), dann tragen Sie bitte hier für den jeweiligen Veranlagungszeitraum Ihre Beiträge ein Privat Krankenversicherte tragen bitte hier Ihre Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung ein 33 Erstattete Beiträge zur privaten Kranken- und/oder Pflegepflichtversicherung tragen Sie bitte in 33 ein 34 Die vom Arbeitgeber geleisteten Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung tragen Sie bitte in 34 ein 35 In dieser vermerken Sie bitte Ihren eigenen Beitrag für Wahlleistungen und für Zusatzversicherungen an die private Krankenversicherung 36 In dieser vermerken Sie bitte Ihren eigenen Beitrag für eine zusätzliche private Pflegeabsicherung (ohne Pflegepflichtversicherung!) 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 12 von 23

13 2.4 Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse 37 bis 39 Da steuerfreie Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung die abziehbaren Beträge mindern, sind sie in den n 37 bis 39 gesondert anzugeben Die steuerfreien Zuschüsse finden Sie unter den Nummern 24a bis 24c in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge Für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 40 bis 45 Wenn Sie als Versicherungsnehmer die Beiträge für Krankenund Pflegeversicherung Ihres mitversicherten Kindes (für das kein Anspruch auf Freibeträge oder Kindergeld besteht) oder Ihres Lebenspartners geltend machen wollen, sind die n auszufüllen Vergessen Sie bitte nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person in 40 anzugeben und den dazugehörigen Namen in 41 Sollten weitere Personen diese Voraussetzungen erfüllen, machen Sie die Angaben bitte auf einem gesonderten Blatt Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 13 von 23

14 2.6 Weitere sonstige Weitere sonstige 46 Zu den weiteren sonstigen gehören u.a. auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Sie bitte in 46 gemäß Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eintragen Sofern Ihnen auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung entstanden sind, die nicht der Basisabsicherung zuzurechnen sind, können Sie diese hier ansetzen Wenn Sie keine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Beiträge zur Basiskrankenversicherung oder der gesetzlichen Pflegeversicherung an die Finanzverwaltung gegeben haben, tragen Sie bitte die Werte in 47 ein; damit entfallen (!) für Sie die n 12 bis Sollten Sie eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit abgeschlossen haben und zahlen dafür Beiträge, dann vermerken Sie bitte in 48 die Summe der gezahlten Beiträge 49 In dieser vermerken Sie bitte Ihre Beiträge für eine Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung 50 Beiträge für Risikoversicherungen, die nur im Todesfall leisten (z.b. Risikolebensversicherung), tragen Sie bitte in 50 ein Ebenso vermerken Sie in 50 bitte Ihre Beiträge zur privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 14 von 23

15 50 Sind in Ihrer Unfallversicherung private und berufliche Risiken abgedeckt, dann setzen Sie bitte nur die Hälfte der Beiträge als Sonderausgaben an; die andere Hälfte sind dann als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben bei Selbständigen) anzusetzen Fortsetzung Weitere sonstige Hier tragen Sie bitte die Beiträge Ihrer Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Ihrer Lebensversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit ein, sofern die Laufzeit vor dem begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem gezahlt wurde Zu diesen Versicherungen zählen auch Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen, sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr 52 Beiträge für Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und Bezahlung des ersten Beitrages vor dem tragen Sie bitte in 52 ein 2.7 Ergänzende Angaben zu Ergänzende Angaben zu 53 bis 57 Die n sind nur dann auszufüllen, wenn Sie während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres nicht rentenversicherungspflichtig waren Hierzu gehören u.a. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, weiterbeschäftigte Altersrentner, Werkspensionäre mit Altersrente, Geistliche und andere Personen mit beamtenähnlichen Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 15 von 23

16 Versorgungsansprüchen, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren) 58 Wenn Sie Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis im Veranlagungszeitraum bezogen haben (insbesonder Betriebsrenten/Werkspension, tragen Sie bitte in das Kästchen die Zahl 1 für Ja ein Bei Altersteilzeit ist hier keine Eintragung vorzunehmen Fortsetzung Ergänzende Angaben zu Ausfüllhilfe Anlage Altersvorsorgeaufwendungen (AV) Wofür brauchen Sie eigentlich die Anlage AV? Aufgrund des Abzugs der Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben und dem daraus folgenden Platzmangel auf der Anlage Vorsorgeaufwand werden ausschließlich die Riester-Beiträge wieder wie früher auf der Anlage AV eingetragen. Sollten Sie also keinen Riester-Vertrag besparen, müssen Sie die Anlage AV auch nicht Ihrer Einkommenssteuererklärung beifügen. Wenn Sie jedoch einen Riester-Vertrag besitzen, müssen Sie entsprechend der Anlage Vorsorgeaufwand auch für die Anlage AV auf dem Mantelbogen das entsprechende Kreuz setzen und diese ausgefüllt mit der Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen. Wann brauche ich die Anlage AV? Vermerk im Mantelbogen sehr wichtig! (Auszug Mantelbogen) 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 16 von 23

17 Das Finanzamt prüft dann, ob für Sie zusätzlich zu den Riesterzulagen (diese werden direkt von der Zulagenstelle auf Ihren Vertrag eingezahlt) eine steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt. Steuerliche Förderung von Riester- Verträgen Für die Berücksichtigung Ihrer Altersvorsorgebeiträge müssen Sie jedoch gegenüber dem Riesteranbieter eingewilligt haben, dass dieser die Vertragsdaten, Ihre steuerliche Identifikationsnummer und die Zulagen- oder Sozialversicherungsnummer an die Finanzverwaltung mittels Datenfernübertragung zur Verfügung stellt. Wenn Sie bei Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, müssen Sie keine weitere Einwilligung abgeben. Sollte die Prüfung ergeben, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist ( Günstigerprüfung ), werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Zulagenanspruchs bis zum Höchstbetrag i.h.v EUR als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuerst vermerken Sie bitte Ihren Namen und Ihre Steuernummer, bevor Sie dann mit dem Erfassen der einzelnen Beiträge starten: Vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Steuernummer einzutragen! M U S T E R M A N N M A X / / Altersvorsorgebeiträge (Riester-Verträge) 4/5 Hier tragen Sie bitte Ihre Sozialversicherungsnummer/ Zulagennummer ein oder vermerken Ihre Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Altersklasse/ Altersklasse für den Gartenbau 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 17 von 23

18 7 Für Riester-Verträge, für die Sie keine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder der Datentransfer widerrufen wurde, sind in 7 keine (!) Angaben zu machen Bei vorhandener Einwilligung ist hier die Anzahl Ihrer Riester- Verträge einzutragen 8 In dieser tragen Sie bitte die Summe aller Altersvorsorgebeiträge ein (ohne Zulagen), die von Ihrem Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt wurde Dabei ist es egal, ob es sich um Sparbeiträge oder Tilgungsleistungen handelt Altersvorsorgebeiträge, für die Sie keine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erteilt haben, finden hier keine Beachtung 9 Wenn es zum Vorjahr eine Veränderungen bzgl. des Anbieters, der Vertragsnummer oder der Zertifizierungsnummer gab, so ist dies in 9 mit Ja zu beantworten; Tragen Sie bitte die Zahl 1 in das vorgesehene Kästchen ein Gab es keine Veränderungen, so vermerken Sie bitte die Zahl 2 für Nein 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 18 von 23

19 10 Hier vermerken Sie, ob Sie für den Veranlagungszeitraum unmittelbar förderfähig waren; bei Ja tragen Sie bitte die Ziffer 1 in das vorgesehene Kästchen ein Was bedeutet jedoch unmittelbar förderfähig? Personen, die unmittelbar begünstigt sind, müssen zumindest zeitweise in der deutschen Rentenversicherung im Veranlagungszeitraum pflichtversichert gewesen sein Unmittelbar begünstigte Personen sind u.a.: - Sozialversicherungspflichtige Angestellte - Eltern während der Elternzeit - Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.b. Arbeitslosengeld) - Selbständige, die in die gesetzliche Rente einzahlen - Beamte (auch Beamte auf Widerruf) - Beschäftigte im öffentlichen Dienst - Geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen Unmittelbare Förderfähigkeit 11 Hier vermerken Sie bitte die aus Ihrer Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus z.b. 2011, wenn Sie die Anlage AV für 2012 erstellen Die Zahlen können Sie der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber jährlich ausgehändigt bekommen Geringfügig Beschäftigte entnehmen die Daten bitte aus der Jahresmeldung von der Minijob-Zentrale; bitte beachten Sie, dass Minijobber nur unmittelbar begünstigt sind, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den pauschalen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente auf den vollen Beitragssatz aufgestockt haben! 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 19 von 23

20 12 In 12 geben Sie bitte die Höhe der inländischen Besoldung, die Höhe der Amtsbezüge und die Einnahmen beurlaubter Beamten an Die Zahlen z.b. für den Veranlagungszeitraum 2012 entnehmen Sie bitte Ihren Mitteilungen aus 2011 Sind Sie beurlaubter Beamter, dann geben Sie hier bitte die Einnahmen, die Sie während Ihrer Beurlaubung bezogen haben, an 13 Wenn Sie Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) im Vorjahr bezogen haben, tragen Sie diese bitte entsprechend der Bescheinigung der auszahlenden Stelle hier ein (Beispiel: für die Anlage AV in 2012, tragen Sie bitte die Werte aus 2011 ein) Inländische Besoldung Entgeltersatzleistungen 14 Wenn das der deutschen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher ist als das tatsächliche Entgelt (z.b. bei behinderten Menschen in Behindertenwerkstätten), wird das tatsächliche Entgelt für die Berechnung des Zulagenanspruchs berücksichtigt Es sind wie in 13 die Vorjahreswerte einzutragen 15 In dieser tragen Sie bitte Ihren Jahres(brutto)rentenbetrag wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Vorjahr ein (Bezug aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung) Da i.d.r. der Jahres(brutto)rentenbetrag nicht mit dem ausgezahlten Betrag übereinstimmt, entnehmen Sie bitte den richtigen Wert Ihrer Renten(anpassungs-)mitteilung 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 20 von 23

21 16 Sofern Sie inländische Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit erhalten haben, tragen Sie diese bitte in 16 ein Auch hier gilt wieder das Vorjahresprinzip (Anlage für 2012, aber Wert aus 2011 eintragen!) Die Höhe der Versorgungsbezüge entnehmen Sie bitte der Mitteilung der zugehörigen Verordnungsstelle 17 Hier sind nur Eintragungen vorzunehmen, wenn im Jahr 2012 die Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestanden hat Relevant sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die sich aus dem Einkommenssteuerbescheid 2010 (!!!) ergeben Inländische Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit Pflichtmitgliedschaft über die Alterssicherung der Landwirte 18 In dieser tragen Sie bitte Ihren Jahres(brutto)rentenbetrag wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Vorjahr ein (nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Da i.d.r. der Jahres(brutto)rentenbetrag nicht mit dem ausgezahlten Betrag übereinstimmt, entnehmen Sie bitte den richtigen Wert Ihrer Renten(anpassungs-)mitteilung 19 Wenn Sie pflichtversichert in einer ausländischen Rentenversicherung sind, müssen Sie hier die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen des Jahres 2011 eintragen (für die Anlage AV 2012) Personen, die eine ausländische Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, tragen hier bitte die Höhe ihrer Bruttorente ein 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 21 von 23

22 20 Hier vermerken Sie, ob Sie für den Veranlagungszeitraum mittelbar förderfähig waren; bei Ja tragen Sie bitte die Ziffer 2 in das vorgesehene Kästchen ein Was bedeutet jedoch mittelbar begünstigt? Sie sind mittelbar begünstigt, wenn Ihr Ehepartner uneingeschränkt die Kriterien für die Riesterförderung erfüllt und eigene Beiträge in die geförderte Altersvorsorge einbezahlt Mittelbar förderfähig Kinderzulage 21 Wichtig zu wissen ist, egal ob der Vater oder die Mutter das Kindergeld erhält, die Zulage wird grundsätzlich immer der Mutter zugeschrieben Auf Antrag kann die Kinderzulage dem Vater übertragen werden (s. 22) Soll die Mutter die Kinderzulage bekommen, tragen Sie bitte in 21 die Anzahl der Kinder ein Bitte beachten Sie die Differenzierung für Kinder, die vor dem geboren wurden, und die, die nach dem geboren worden sind; dies ist relevant für die Zulagenhöhe 22 Möchten Sie, dass der Vater die Kinderzulage erhält, dann tragen Sie bitte die Anzahl der Kinder in 22 ein Dieser Wunsch muss ebenfalls im Zulagenantrag vermerkt werden Grundsätzlich bekommt immer die Mutter die Kinderzulage zugeschrieben Auf Antrag kann der Vater ersatzweise die Kinderzulage bekommen 23/24 Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das für mindestens einen Monat des Veranlagungsjahres Kindergeld an den Zulagenberechtigten gezahlt wurde 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 22 von 23

23 23/24 Bei einem Wechsel während des Jahres, den der Auszahlungsberechtigten vorgenommen hat, ist der Bezug für den ersten Anspruchszeitraum im Veranlagungsjahr entscheidend 4 Fazit Wir hoffen, dass wir auch mit dem vorliegenden Finanzratgeber für Sie wichtige Informationen und Sachverhalte, diesmal rund um das Thema Steuerliche Behandlung von, leicht verständlich dargestellt haben und diejenigen unter Ihnen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, unter-stützen konnten. Selbstverständlich ersetzt der Ratgeber keine steuerliche Beratung! Auf unserem Portal Meine Bank vor Ort.de sind wir weiter für Sie da. Sie können in unseren Fachbeiträgen schmökern und Ihr Wissen erweitern, gerne mit Ihren Fragen auf uns zukommen oder sich am Gedankenaustausch in unserem Diskussionsforum beteiligen. Nutzen Sie die angebotenen Möglichkeiten und bleiben auf die eine oder andere Weise mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Sie! 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 23 von 23

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