Nutzungsvereinbarung

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1 Nutzungsvereinbarung zwischen dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Mercatorstraße Kiel (Auftragnehmer) und der Vermessungsstelle nach 3 Vermessungs- und Katastergesetz Name Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Telefon (Auftraggeber) Nutzungsvereinbarung ÖbVI-Online / Version 1.1 / Stand:

2 Präambel Mit der Nutzungsvereinbarung erhalten Vermessungsstellen nach 3 Nr. 2 und 3 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG) die Möglichkeit, die Vorbereitung der Vermessungsunterlagen für Vermessungen nach 4 Abs. 2 VermKatG, deren Ergebnisse in das Landesvermessungswerk oder das Liegenschaftskataster übernommen werden sollen (Fortführungsvermessungen), wirtschaftlicher durchzuführen. 1 Grundlagen der Zusammenarbeit Zur Durchführung von Fortführungsvermessungen benötigt der Auftraggeber Vermessungsunterlagen vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH). Die Dokumente und Daten werden vom Auftraggeber oder dessen Beschäftigten zusammengestellt. 2 Vereinbarungsgegenstand Der Auftraggeber erhält vom LVermGeo SH einen Online-Zugang zu den im Intranet betriebenen AFIS - und ALKIS -Präsentationskomponenten (3A-Web) von Schleswig-Holstein mit dem für den Auftraggeber eingerichteten Funktionsumfang. 2.1 Nutzungsvereinbarung Mit dem zur Verfügung gestellten Zugang zum 3A-Web erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, für seine Anträge zu Fortführungsvermessungen Vermessungsunterlagen zu entnehmen. Für jeden Antrag wird eine eindeutige Nummer vergeben, über die die Abrechnung nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) oder der Entgeltordnung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig- Holstein (VermEgO) erfolgt. Es dürfen nur die zur Abwicklung des jeweiligen Auftrags benötigten Unterlagen entnommen werden. Die Entnahme wird antragsbezogen dokumentiert und stichprobenweise kontrolliert. 2.2 Leistungsumfang Dataport und das LVermGeo SH stellen einen gesicherten Zugang zum 3A-Web- Server bei Dataport per Cisco-VPN-Client und etoken-zertifizierung als Installationspaket für Windows XP- und Windows 7 - PCs bereit. Der Cisco-VPN-Client realisiert eine verschlüsselte Datenübertragung zwischen dem PC des Auftraggebers und dem 3A-Web-Server. Auf dem etoken ist ein persönlich ausgestelltes digitales Zertifikat gespeichert, das die Authentisierung des Auftraggebers realisiert. Der Netzwerkzugang zum Internet wird vom Auftraggeber bereitgestellt und ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. V 1.1 Nutzungsvereinbarung ÖbVI-Online Seite 2 von 6

3 2.3 Laufzeit und Kündigung Die Nutzungsvereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie ist durch den Auftraggeber mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen des Auftraggebers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung kann der Auftragnehmer die Vereinbarung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. Bei schuldhaften Verstößen des Auftraggebers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, kann die fristlose Kündigung durch den Auftragnehmer erfolgen. Hierüber ist das Innenministerium zu informieren. 3 Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer stellt gemeinsam mit Dataport den Zugang zum 3A-Web-Server zur Verfügung. Die Nutzung des Systems wird während der Geschäftszeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer Verfügbarkeit von 95% zugesagt. Außerhalb der Geschäftszeit ist die Nutzung möglich, soweit keine Systemarbeiten durchzuführen sind. Hierzu gehören die regelmäßige Aktualisierung der Systeme und die täglichen Pflegemaßnahmen an den Daten. Kommt es während der Geschäftszeit zu Systemausfällen, wird der Auftraggeber hierüber in geeigneter Weise informiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beseitigung von Störungen. Hiermit wird innerhalb von vier Stunden während der angegebenen Geschäftszeit begonnen. Störungsmeldungen können per gerichtet werden an: 3A-WEB.Info@LVermGeo.landsh.de 4 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber gewährleistet, dass nur Beschäftigte den Online-Zugang nutzen, die über eine persönliche Zugangskennung zum 3A-Web verfügen und an einer Schulung des LVermGeo SH zur Bedienung von 3A-Web und zum Datenschutz teilgenommen haben. Verfügen Beschäftigte über eine persönliche Zugangskennung zum 3A-Web und endet deren Beschäftigung oder werden diese dauerhaft mit anderen Tätigkeiten beschäftigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hierüber zu informieren. Die entsprechende Zugangskennung zum 3A-Web wird dann deaktiviert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Online-Zugang nur zu dem unter 2.1 genannten Zweck zu nutzen. Zur Behandlung von Fragen und Problemen benennt der Auftraggeber folgende Personen. Ansprechpartner/in für technische Fragen: Telefon: Ansprechpartner/in für fachliche Fragen: Telefon: V 1.1 Nutzungsvereinbarung ÖbVI-Online Seite 3 von 6

4 5 Unterbeauftragung von Dritten Eine Weitergabe der Zugangsdaten und der Zugangstechnik an Dritte ist nicht zulässig. 6 Sicherheit 6. 1 Vertraulichkeit von Informationen Die Regelungen dieser Vereinbarung sind vertraulich zu behandeln. 6.2 Sicherheitsüberprüfung Der Auftragnehmer ist berechtigt, an dem vom Auftraggeber eingesetzten Client Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen. 6.3 Datenschutz und Datensicherheit Bei der Nutzung des 3A-Web-Servers sind die Bestimmungen des Vermessungsund Katastergesetzes sowie des Landesdatenschutzgesetzes, hier insbesondere die 5, 6 und 8, zu beachten. Der mit dem etoken ausgestattete Client ist mit einem dem aktuellen Standard entsprechenden und aktivierten Virenscanner auszustatten. Auf dem Client dürfen keine Spionage- oder Hacking-Tools installiert sein. Betriebssysteme von Endgeräten sowie die auf Endgeräten installierte Software müssen gemäß den aktuellen Sicherheitsempfehlungen der Hersteller gepflegt und stets mit den aktuellen Sicherheits-Updates versehen sein. Die Veränderung oder Deaktivierung von Sicherheitsmaßnahmen oder -funktionen, die auf dem Client implementiert sind, muss durch geeignete technische Maßnahmen verhindert werden. Bei Inaktivität muss die Nutzungsmöglichkeit des Clients automatisch gesperrt werden. Die Freigabe nach Inaktivität erfordert eine Authentisierung (Eingabe einer Benutzerkennung). Die Verbindung mit dem 3A-Web-Server soll grundsätzlich aus den Geschäftsräumen des Auftraggebers erfolgen. Der Zugriff hat so zu erfolgen, dass Dritte keine Möglichkeit zur Einsichtnahme oder zum Zugriff auf die Daten haben. Erfolgt die Nutzung des VPN-Clients per Remote-Zugriff von einem anderen Client, gelten für diesen die gleichen Sicherheitsregeln. Smartphones dürfen nicht (auch nicht indirekt über den Client) an den gesicherten Zugang angeschlossen werden. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Bestimmungen entstehen. V 1.1 Nutzungsvereinbarung ÖbVI-Online Seite 4 von 6

5 6.4 IT-Grundschutz Der Auftraggeber orientiert sich bei der Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen an den Anforderungen des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben. 7 Vergütung, Fälligkeit Die Vergütung der kostenpflichtigen Leistungen nach dieser Vereinbarung erfolgt auf Grundlage der von Dataport für VPN-Dienste erhobenen Entgelte. Bei Änderung der Dataport-Entgelte werden die nachfolgend angegebenen Beträge entsprechend angepasst. Der Auftraggeber wird hierüber in Kenntnis gesetzt, sobald der Auftragnehmer die entsprechende Information von Dataport erhalten hat. Änderungen der Vergütung erfolgen grundsätzlich zum Quartalsanfang und werden zur Wahrung der Kündigungsmöglichkeit mindestens vier Wochen vorher bekanntgegeben. Für die erstmalige Einrichtung eines separaten Online-Zugangs werden Kosten in Höhe von 170,- fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer. Für den Betrieb des Online-Zugangs wird eine pauschale Vergütung von 26,- im Monat fällig. Das Vorhalten von Personal und Material wird nicht gesondert vergütet. Der Jahresbetrag der Vergütung wird vom Auftragnehmer jeweils zum oder nach Einrichtung des Online-Zugangs in Rechnung gestellt. Die sich aus einer Kündigung gegebenenfalls ergebenden Überzahlungen werden erstattet. 8 Herausgabe von Unterlagen Irrtümlich oder unberechtigt entnommene Unterlagen sind zu vernichten. 9 Haftung Für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Nutzung oder den Ausfall der mit der Vereinbarung zugestandenen Nutzung entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht. Die Vereinbarungspartner werden in einem solchen Falle die ganz oder teilweise ungültige und/oder nichtige und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzen, die dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Die vorstehende Regelung gilt im Falle von Vereinbarungslücken sinngemäß. V 1.1 Nutzungsvereinbarung ÖbVI-Online Seite 5 von 6

6 11 Vereinbarungsänderungen Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 12 Schlussbemerkungen Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten, einschließlich etwaiger Streitigkeiten über ihren Rechtsbestand, ist Kiel. Diese Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jede Vereinbarungspartei erhält ein Exemplar. 13 Unterzeichnung Auftraggeber Auftragnehmer Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer V 1.1 Nutzungsvereinbarung ÖbVI-Online Seite 6 von 6

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