An die Mitglieder der Arbeitsgruppe SNZ

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1 An die Mitglieder der Arbeitsgruppe SNZ Protokoll der Sitzung vom 26. Januar 2005 Aarau, Geschäftsstelle IVR Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend: Entschuldigt: Traktanden: Dr. med. Roland Lenz (Präsident) Günter Bildstein Harry Huber Sandro Muschietti Susanne Imbach (IVR) Martin Gappisch (IVR) Pierre Baumann Protokoll der Sitzung vom 14. Oktober 2004 Genehmigung Jahresbericht 2004 (Beilage) Bericht zu den Anerkennungsverfahren ECC Flughafen ZH & Sanität Basel und weiteren Verfahren Bericht an die GDK, Terminanpassung zur Revision der Richtlinien, kritische Punkte der Kriterien, Datenerfassung der SNZ (Beilage) AG 14.4., Promotionskonzept Sanitätsnotruf 144 Plattform SNZ am 27. Oktober 2005 Fortbildung Leitstellendisponenten Zusammenarbeit TCS (Beilage) Varia Mitteilungen der Geschäftsstelle André Küenzler hat aus geschäftlichen Gründen seinen Rücktritt aus der Arbeitsgruppe erklärt. Die Arbeitsgruppe nimmt mit Bedauern vom Rücktritt Kenntnis und beauftragt die Geschäftsstelle, André Küenzler ein Dankesschreiben für seine Arbeit zukommen zu lassen. Neues Mitglied in der Arbeitsgruppe SNZ Als neues Mitglied sind anzufragen: Daniel Baumberger, SNZ Bern Falls er absagt: Reto Trottmann, SNZ Luzern

2 1. Protokoll der Sitzung vom 14. Oktober 2004 Das Protokoll wird genehmigt und verdankt. 2. Genehmigung des Jahresberichts 2004 der Arbeitsgruppe SNZ Die Liste der Anerkennungsbereiten SNZ wird mit Bern ergänzt. Der Jahresbericht wird zuhanden des Vorstandes verabschiedet. 3. Bericht zu den Anerkennungsverfahren Das Anerkennungsverfahren Flughafen Zürich ist abgeschlossen und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Anerkennung der SNZ Sanität Basel wird mit folgenden Auflagen ausgesprochen: Entwicklung eines Abfragesystems Periodische Diskussion von Ergebnisindikatoren Die Geschäftsstelle verfasst einen entsprechenden Antwortbrief. Zur Frage der Notwendigkeit der Sprachkenntnisse sollen bei allen SNZ, welche die Anerkennung erhalten haben oder die Anerkennung planen, zusätzliche Informationen eingeholt werden. Fragestellung: 1) Bei wie vielen Notfallanfragen gibt es Problem auf Grund der Unkenntnis einer anderen Sprache? 2) Wie wird das Problem der mangelnden Verständigung gelöst? 3) Um welche Sprachen handelt es sich (falls feststellbar) 4) Zahl der Anrufe insgesamt. Erfassung der Informationen während drei Monaten, Abschluss Ende Juli Beschluss Die Anerkennung der SNZ Emergency Call Center Flughafen Zürich wird bestätigt. Die Anerkennung der SNZ Sanität Basel wird mit Auflagen ausgesprochen. Es wird eine Umfrage zum Sprachenproblem durchgeführt. 4. Bericht an den Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz Das in den Richtlinien festgelegte Intervall: Eingang Notruf bis Alarmierung des ersten Einsatzmittels kann nicht in 90 % der Fälle eingehalten werden. Im Bericht soll eine detaillierte Begründung angeführt werden: Eine gute Triage braucht erfahrungsgemäss mehr Zeit (strukturierte Abfrage) Je besser die Triage, umso effizienter ist der Einsatz der Mittel (Qualität, Kostenfolge) Der Vergleich mit den Zeiten der Feuerwehr ist falsch, weil die Feuerwehr keine Triage vornehmen muss. Es soll im Bericht angeführt werden, dass die Arbeitsgruppe Abklärungen zur Frage der Notwendigkeit der Sprachkenntnisse treffen wird (neu). Bei der Definition der Sollkriterien ist klarzustellen, dass diese Qualitätsziele definieren (wie bisher), dass aber kein verbindlicher Zeitraum für die Erfüllung festgelegt wird.

3 Susanne Imbach wird den Bericht überarbeiten und Roland Lenz nochmals vorlegen. Der Bericht an den Vorstand der GDK wird mit den besprochenen Änderungen zuhanden des Vorstands verabschiedet. 5. Richtlinien zur Anerkennung der Notrufzentralen Aufgrund der Erfahrungen der bisher durchgeführten Anerkennungsverfahren besteht kein Bedarf, die Richtlinien im Jahr 2005 zu überarbeiten. Die Arbeitsgruppe beantragt dem Vorstand, die Richtlinien entsprechend anzupassen: Die Arbeitsgruppe SNZ beantragt dem Vorstand folgende Änderung der Richtlinien zur Anerkennung der SNZ: Streichung von Ziff. 5. Abs. 5: erster Satz der Richtlinien: Die Richtlinien sind spätestens im Jahr 2005 zu aktualisieren 6. Datenerfassung SNZ Die Richtlinien sehen in Ziff die Protokollierung der Einsätze und die Erarbeitung von Statistiken vor. Die von den SNZ zu erfassenden Daten sollen (analog zur Regelung bei den Rettungsdiensten) konkret festgelegt werden. Durch die einheitliche Erfassung der Daten durch alle SNZ sollen für die ganze Schweiz Daten zur Arbeit der SNZ verfügbar werden. Folgende Daten sollen von der SNZ als minimale Daten erfasst werden: Anzahl der Anrufe Anzahl der Notrufe Massnahmen: (mehrere Massnahmen pro Notruf möglich) Vermittlung ärztlicher Notfalldienst Aufgebot D 1, D2, D3 (gemäss Definition IVR) Aufgebot Arzt Fehlanrufe Andere Eingang Notruf (Abnahme des Telefons) Alarmierung Rettungsdienst Die Mitglieder der Arbeitsgruppe SNZ prüfen diese Liste in ihrem Betrieb und teilen der Geschäftsstelle des IVR ihre Beurteilung mit. Nach der Bereinigung der Liste sollen alle SNZ, welche die Anerkennung erhalten haben oder die Anerkennung planen, aufgefordert werden, für das Jahr 2004 der Geschäftsstelle des IVR die bei Ihnen verfügbaren Daten abzuliefern. (Vorschlag der Protokollführerin: vorgängig auch bei diesen SNZ ein Vernehmlassungsverfahren zur Datenerfassung durchführen) Die Liste der durch die SNZ zu erfassenden Daten (Richtlinien Ziff. 7.5.) ist definitiv zu bereinigen. Die Geschäftsstelle wird aufgefordert, die Daten bei den anerkannten SNZ und den SNZ, welche die Anerkennung planen, einzufordern.

4 7. Fortbildung Leitstellendisponent Mittelfristig ist eine einheitliche Ausbildung der Leitstellendisponenten anzustreben. Im gegenwärtigen Zeitpunkt will sich der IVR jedoch nicht mit dieser Frage befassen. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, den Brief von Emergency im Sinne der Diskussion zu beantworten. 8. Zusammenarbeit mit dem TCS Die Zusammenarbeit mit dem TCS im Rahmen des Projekts Promotion SNZ wird positiv beurteilt. Susanne Imbach wird beauftragt, mit dem TCS die konkreten Massnahmen festzulegen. Erwünscht sind Give Aways für den Tag der SNZ Die Absichtserklärung zur Zusammenarbeit mit dem TCS wird genehmigt. 9. Promotion Notruf 144 Reto Trottmann nimmt als Mitglied der Untergruppe Promotion 144 an der Sitzung teil. Am Tag der Notrufzentralen 144 planen folgende Notrufzentralen Aktionen: St. Gallen, Thurgau, Luzern, Tessin, ev. Fribourg, ev. Zürich. Das konkrete Programm liegt noch bei keiner Zentrale vor. Susanne Imbach wird so rasch als möglich informiert. Die Geschäftsstelle wird die lokalen Aktionen in einer gesamtschweizerischen Medienmitteilung kommunizieren. Sie wird beauftragt, das Fernsehen DRS zu veranlassen, über die Aktionen zu berichten. Weitere Aktionen: Übersetzung des Bilderbuchs von OCVS auf deutsch und italienisch, Ausgestaltung als Malbuch. Schaffung eines Rettungsspiels: Auftrag an Spielkreator, Sponsor Ravensburg Aufdruck auf Papiersack Migros: Harry Huber trifft Abklärungen Schaffung eines Klebers: Reto Trottmann unterbreitet unter Beizug eines Grafikers einen Entwurf (vor der Sitzung TCS vom 8. Februar) Für einzelne Projekte steht ein Kredit des IVR zur Verfügung. Anträge sind an die Geschäftsstelle zu richten. Die Untergruppe Promotion 144 trifft sich wieder nach Bedarf oder kommuniziert über das Mail. Das Konzept Promotion Notrufzentrale 144 wird im Sinne der Diskussion weiter bearbeitet. Die Notrufzentralen melden der Geschäftsstelle bis spätestens Mitte Februar, welche Aktionen am durchgeführt werden. Die Geschäftsstelle kümmert sich um die Medienarbeit. Für das Protokoll: Susanne Imbach Aarau 27. Januar 2005

5 Aarau 27. Januar 2005

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