Marktpartner-Info-Veranstaltung 2016 Mittwoch, 13. April Gersthofen
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- Jürgen Kohler
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1 Marktpartner-Info-Veranstaltung 2016 Mittwoch, Gersthofen Hans-Günther Habenicht Leiter Technischer Service schwaben netz gmbh Bayerstr Augsburg Tel Fax hans-guenther.habenicht@schwaben-netz.de
2 Tagesordnung TOP 1 Installateurvertrag TOP 2 DVGW-Information GAS Nr. 10 September 2015 TOP 3 Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G (A) Oktober 2014 Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände hinter der Übergabestelle; Betrieb und Instandhaltung TOP 4 DGUV Regel Kap Arbeiten an Gasleitungen 2
3 Qualitätssicherung für Ausführung und Betrieb von Gasinstallationen DVGW AB 1020 Januar
4 Auszug aus dem Erdgas-Installateurvertrag - 4 Pflichten des IU - 4
5 DGUV Regel Kap Arbeiten an Gasleitungen Text von BGR 500 übernehmen 5
6 Organisationsverschulden Selektionsverschulden Wenn ein Unternehmen Verantwortung an ungeeignete Mitarbeiter delegiert. Anweisungsverschulden Wenn Betriebsanweisungen fehlen oder lückenhaft sind. Überwachungsverschulden Wenn gar nicht oder vereinfacht kontrolliert wird. 6
7 Tagesordnung TOP 1 Installateurvertrag TOP 2 DVGW-Information GAS Nr. 10 September 2015 TOP 3 Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G (A) Oktober 2014 Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände hinter der Übergabestelle; Betrieb und Instandhaltung TOP 4 DGUV Regel Kap Arbeiten an Gasleitungen 7
8 Inhalt Vorwort 1. Anwendungsbereich und Allgemeines 2. Organisations- und Qualifikationsanforderungen 3. Anforderungen an Erdgasanlagen 4. Anforderungen an gewerbliche und industrielle Erdgasanwendungen 5. Dokumentation 6. Auswahl DVGW Regelwerk in der Übersicht 7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 8. Informationen, Ansprechpartner, Schulungen 8
9 Gasinstallation nach TRGI - DVGW G 600 9
10 DVGW-Arbeitsblatt G 614 Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände hinter der Übergabestelle durch von Errichtung Gasverwendungseinrichtungen frei verlegte Außenund Innenleitungen Erdverlegte Außenleitungen Gasdruckregel- und Messanlagen Vertragsinstallationsunternehmen - VIU ja ja 1) ja 2) ja 3) nur nach G ) Bis 1 bar Erstellung ja. Überprüfung: zusätzliche Referenzen, Nachweise oder Schulungen (z. B. Funktions- und Dichtheitsprüfung an freiverlegten Leitungen [G 614-2]). Bis 5 bar nur mit zusätzlichen Nachweisen, Referenzen, Schulungen (Kenntnisse des zutreffenden Regelwerks, Fachpersonal [z. B. Schweißer], Prüfverfahren, Werkzeuge, usw.). Über 5 bar bis 16 bar Sachkunde und Sachverständiger (siehe G 614-1, Abs. 10.1). Über 16 bar nein, Abnahme eines anerkannten Sachverständigen nach GasHDLtgV. 2) Bis 1 bar (Anwendungsbereich TRGI) mit zusätzlichen Kenntnissen/Nachweisen für erdverlegten Rohrleitungsbau (Verlegung in Graben, Korrosionsschutz, Betrieb und Instandhaltung, Druckprüfung,.) Über 5 bar Zusatzqualifikation GW 301 oder vergleichbar. 3) G 459-2: VIU nur bei Kenntnissen Regelwerk und ggf. Referenzen, Zusatzqualifikation. 10
11 Tagesordnung TOP 1 Installateurvertrag TOP 2 DVGW-Information GAS Nr. 10 September 2015 TOP 3 Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G (A) Oktober 2014 Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände hinter der Übergabestelle; Betrieb und Instandhaltung TOP 4 DGUV Regel Kap Arbeiten an Gasleitungen 11
12 Wesentliche Neuerungen Anwendungsbereich Diese Technische Regel gilt für Betrieb und Instandhaltung von freiverlegten Gasleitungen auf Werksgelände hinter der Übergabestelle bis zur letzten Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage/Gasverwendungseinrichtung, in denen Gase nach DVGW-Arbeitsblatt G ausgenommen Flüssiggase in der Flüssigphase - fortgeleitet werden. Gilt nicht für die Instandhaltung von Gas-Druckregelungen und Gas- Druckregel und -Messanlagen nach G 495, Verdichter nach G 497 sowie im Bereich der DIN EN
13 Wesentliche Neuerungen Allgemeines zur Instandhaltung Prüfumfang und Prüffristen sind durch Betreiber der Anlage in einem Prüfplan gemäß TRBS festzulegen. Prüfplan ist zu überprüfen, erstmalig nach einem Jahr, danach mind. alle 6 Jahre. Die freiverlegten Leitungen können in Prüfabschnitte unterteilt werden. Diese können entsprechend der betrieblichen Gegebenheiten unterteilt und abgegrenzt werden. Sofern sich die Betriebsbedingungen (z. B. durch Festlegen eines höheren Betriebsdruckes oder zusätzliche Einflüsse, z. B. Schwingungen, korrosive Atmosphäre) wesentlich ändern, so dass sich für die Dichtheit der Leitungen Auswirkungen ergeben können, sind Überprüfungsmaßnahmen durchzuführen, z. B. Rohrstatik, Korrosionsschutz, Wanddicke. Sichtkontrolle Aufnahme jährliche Sichtkontrolle durch Betreiber gemäß Prüfplan 13
14 Wesentliche Neuerungen Beurteilung und Klassifizierung von Leckstellen und Mängeln Unter Beachtung des Gefahrenpotentials sind festgestellte Leckstellen und Mängel zu klassifizieren. Die Einstufung in Leckklassen und Mängelklassen bietet Entscheidungshilfen über Art und Reihenfolge der Schadensbeseitigung. Entsprechend der Klassifikation sind Maßnahmen einzuleiten, welche die Abwehr einer möglichen Gefährdung sowie die Reparatur oder Erneuerung beinhalten. Aus der fachlicher Beurteilung des Gesamtzustandes der Leitungsanlage oder des Umfeldes der Schadensstelle (z. B. Luftwechsel, Hohlräume, Zündquellen, etc.) durch den Ausführenden vor Ort, können sich abweichende Bewertungen / Klassifizierungen ergeben. 14
15 Wesentliche Neuerungen Tabelle 1 Leckstellenhäufigkeit pro 100 m a 0,1 0,5 1 Betriebsdruck (bar) Überprüfungszeitraum in Jahren 1 c > 1 bis > 5 bis ,5 > 16 1 b a Rohrleitungslängen kleiner 100 m werden als 100 m gerechnet b bzw. nach Festlegung durch den Sachverständigen c Es ist unzulässig, eine Leitung 1 bar, welche der häuslichen oder vergleichbaren Anwendungen zuzuordnen ist, gemäß dieser Tabelle zu klassifizieren. Es gelten ausschließlich die Überprüfungsarten und Überprüfungszeiträume des DVGW-Arbeitsblattes G
16 Wesentliche Neuerungen Tabelle 2 Klassifizierungs- und Bewertungsschema 6 Befund Maßnahme Überprüfung Beginn der Instandsetzung L 1 Befund, der eine akute Gefährdung während des Betriebes darstellt (z. B. visuell, akustisch, olfaktorisch wahrnehmbar) oder Befund im Hohlraum Sicherungsmaßnahmen treffen, Gefahr beseitigen - unverzüglich L 2 Befund, der eine Gefährdung während des Betriebes erwarten lässt Sicherungsmaßnahmen treffen, Gefahr beseitigen wöchentlich, ab erster Nachkontrolle nach Bedarf spätestens ein Monat nach Feststellung L 3 Leckklasse Mangelklasse Befund ohne direkte Auswirkung auf die Betriebssicherheit der Anlage Schadensbeseitigung veranlassen monatlich innerhalb eines Jahres Mängelart Maßnahme Überprüfung Beginn der Instandsetzung K 1 bauliche Mängel, die eine akute Gefährdung während des Betriebes darstellen (z. B. nicht verwahrte Leitungsenden) Sicherungsmaßnahmen treffen, Gefahr beseitigen - unverzüglich K 2 bauliche Mängel, die eine Gefährdung während des Betriebes erwarten lassen (z. B. starke Korrosion, fehlende Halterungen, nicht zugelassene Schlauchleitung) Sicherungsmaßnahmen einleiten nach Bedarf, bis zur Instandsetzung mit Vorlage des Überprüfungsberichtes K 3 bauliche Mängel, ohne direkte Auswirkung auf die Betriebssicherheit der Anlage (z. B. farbliche Kennzeichnung, Halterungen, Auflager, Wanddurchführungen) in Reparatur- oder Instandhaltungsplan aufnehmen nach Bedarf innerhalb eines Jahres 6 Aufgrund der unterschiedlichen Umgebungs- und Einbauvoraussetzungen ist es unzulässig, diese Vorgehensweise auf die Überprüfung von Gasinstallationen in der häuslichen oder vergleichbaren Anwendung zu übertragen. 16
17 Wesentliche Neuerungen Anhang B (informativ) Beispiel für ein orientierendes Klassifizierungsund Bewertungsschema 7 Kriterium für die jeweilige Leckklasse ist die gemessene Gaskonzentration (Methan) in der Umgebung einer detektierten Leckstelle. Dazu wird in einem Abstand von ca. 10 cm (umlaufend) die höchste festgestellte Konzentration zur Klassifizierung der Leckstelle herangezogen. Leckklasse Befund L 1 L 2 L ppm bzw. 0,5 Vol.-% (Methan) 200 ppm bis ppm bzw. 0,5 Vol.-% (Methan) 10 ppm bis 200 ppm (Methan) Die angegebenen Werte beziehen sich auf Pumpenmessgeräte mit 50 l/h Ansaugvolumen. 7 Aufgrund der unterschiedlichen Umgebungs- und Einbauvoraussetzungen ist es unzulässig, diese Vorgehensweise bzw. die orientierenden Konzentrationswerte auf die Überprüfung von Gasinstallationen in der häuslichen oder vergleichbaren Anwendung zu übertragen. 17
18 Wesentliche Neuerungen Dokumentation Die Dokumentation nach G ist fortzuführen, und vorgenommene Änderungen an der Leitungsanlage sind in die Dokumentation aufzunehmen. Alle bei der Inspektion festgestellten Leckstellen und Mängel sind zu dokumentieren. Es ist ein Überprüfungsbericht mit Bewertung/Klassifizierung der festgestellten Leckstellen sowie Mängel und Empfehlung der einzuleitenden Maßnahmen zu erstellen (siehe Klassifizierungs- und Bewertungsschema, Tabelle 2 ). Die Leckstellenhinweise sind eindeutig durch Kontrollnummern zu kennzeichnen. In Berichten sind die überprüften Abschnitte mit den entsprechenden Daten festzuhalten. 18
19 Tagesordnung TOP 1 Installateurvertrag (Unterschrift für Dritte) TOP 2 DVGW-Information GAS Nr. 10 September 2015 TOP 3 Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G (A) Oktober 2014 Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände hinter der Übergabestelle; Betrieb und Instandhaltung TOP 4 DGUV Regel Kap Arbeiten an Gasleitungen 19
20 Anforderungen an die Mitarbeiter Unterwiesene Person ist, wer: geeignet - körperlich und geistig - fachlich ( Ausbildung) zuverlässig - Einhalten der Sicherheitsvorschriften - Lebenspraxis des Mitarbeiters Geeignet und zuverlässig? unterwiesen ( schriftlicher Nachweis) - bei Neueinstellung - nach Arbeitsplatzwechsel - mind. 1 x jährlich 20
21 Ansprechpartner Hans-Günther Habe nicht Leiter Technischer Service Tel Manfred Alt Anlagenmeister Telefon 08221/
22 22 Danke!
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