IT-Lösungen zur Freigabe und Dokumentation von Gefahrstoffen in einem Großunternehmen der Automobilindustrie

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1 EnviroInfo 2010 (Cologne/Bonn) Integration of Environmental Information in Europe IT-Lösungen zur Freigabe und Dokumentation von Gefahrstoffen in einem Großunternehmen der Automobilindustrie Hans-Knud Arndt und Sebastian Tietz Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Institut für Technische und Betriebliche Informationssysteme, AG Wirtschaftsinformatik Managementinformationssysteme Universitätsplatz 2, D Magdeburg Zusammenfassung Nicht zuletzt auf Grund aktueller gesetzlicher Vorgaben, wie der europäischen REACH-Verordnung, tritt die Gesetzeskonformität beim Umgang mit Gefahrstoffen als kritischer Erfolgsfaktor zunehmend in den Vordergrund, da Verstöße für ein Unternehmen zu empfindlichen Geldstrafen führen können. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Paper ausgewählte gesetzliche Grundlagen vorgestellt und Handlungsbedarfe bezüglich der Dokumentation in einem Unternehmen abgeleitet. Für den Umgang mit Dokumenten und Nachweisen wird zunächst ein generischer Ablauf einer gefahrstoffbezogenen Dokumenterstellung erläutert. Hierbei werden Stoffe, die in der Produktion eingesetzt werden, in einer Stoffdatenbank verwaltet und die Zusammensetzung verwendeter Materialien dokumentiert. Indem bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Betriebsanweisungen etc. auf die Attribute der Stoffdatenbank zurückgegriffen wird, können Prozesse sicher und effizient gestaltet werden. Auf dieser methodischen Grundlage wird der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) zur Freigabe und Dokumentation von Gefahrstoffen in einem Großunternehmen der Automobilindustrie zur effizienten Erledigung der einhergehenden Aufgaben erörtert. Hierzu zählen die Dokumentation zur internen und externen Verwendung beispielsweise zum Nachweis der Gesetzeskonformität gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften, ein elektronischer Datenaustausch entlang der Lieferkette und ein unternehmensinterner Genehmigungsdurchlauf. Dabei werden Herausforderungen für IuK-Lösungen zur Freigabe und Dokumentation von Gefahrstoffen in einem weltweit tätigen Konzern wie der notwendigen Mehrsprachigkeit und der Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsräume aufgezeigt. Dieser Bericht aus der betrieblichen Praxis wurde in Zusammenarbeit mit der Volkswagen AG erstellt. 1. Rechtliche Grundlagen Auf Grund der für Mensch und Umwelt ausgehenden Gefahren durch Chemikalien liegt auf diesem Gebiet eine hohe Regelungsdichte vor. So existieren zahlreiche gesetzliche und untergesetzliche Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene. Hierzu zählen beispielsweise die europäische REACH-Verordnung 4, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Chemikaliengesetz (ChemG) oder die Technischen Regeln 4 Mit der am 01. Juni 2007 in Kraft getretenen REACH-Verordnung wird die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen geregelt. Dem entspricht die englische Bedeutung der Abkürzung: Registration, Evaluation Authorisation and restriction of Chemicals. 337

2 für Gefahrstoffe (TRGS). 5 Da Verstöße für ein Unternehmen zu empfindlichen Geldstrafen führen können, ist der gesetzeskonforme Umgang mit Gefahrstoffen für ein Unternehmen als Erfolgsfaktor zu betrachten. Dessen ungeachtet besitzen Unternehmen grundsätzlich Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeiter und den Schutz der Umwelt. Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefahrstoffen geht hierbei einher mit der Erstellung und Handhabung relevanter Dokumente und Nachweise. Zur eindeutigen Begriffsverwendung werden zunächst die Begriffe Stoff, Zubereitung, Erzeugnis und Gefahrstoff definiert und abgegrenzt. Ein Stoff ist ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe ( ) (Art. 3.1 REACH-Verordnung). Zubereitungen wiederum sind Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. (Art. 3.2 REACH- Verordnung,). Schließlich ist ein Erzeugnis ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. (Art. 3.3 REACH-Verordnung). Als Gefahrstoffe werden die Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse verstanden, die im Regelwerk definierte schädigende Eigenschaften besitzen ( 3 Abs. 1 GefStoffV; 3a ChemG). 6 Im Folgenden werden grundlegende Dokumente und Nachweise bezogen auf Gefahrstoffe entsprechend der rechtlichen Anforderungen vorgestellt, deren effiziente Erstellung im zweiten Kapitel erörtert wird. Ein grundlegendes Ziel der REACH-Verordnung ist die Verbesserung der Kommunikation entlang der Lieferkette, um den Informationsaustausch in Bezug auf Risiken bei der Verwendung zu intensivieren und damit eine sichere Verwendung zu gewährleisten (BAuA (2009), S. 5). Ein zentrales Dokument ist das Sicherheitsdatenblatt, welches Hinweise für den Umgang mit gefährlichen Substanzen enthält. Dieses Sicherheitsdatenblatt ist in Europa und anderen Rechtsräumen entlang der Lieferkette für Gefahrstoffe und für bestimmte Gemische bereitzustellen (BAuA (2009); Rautenstrauch (1999), S. 144). Es bildet die Grundlage für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen entlang des Lebenszyklus für Transport, Lagerung, Verwendung und Entsorgung. Den Arbeitnehmern ist der Zugang zu Sicherheitsdatenblättern zu ermöglichen ( 14 Abs. 1 GefStoffV). Im Folgenden wird ein Überblick über die Inhalte und den Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes gegeben. Gemäß REACH-Verordnung sind folgende Abschnitte zur Strukturierung zu verwenden 7 : Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens, Mögliche Gefahren, Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Handhabung und Lagerung, Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung, Physikalische und chemische Eigenschaften, Stabilität und Reaktivität, Toxikologische Angaben, Umweltbezogene Angaben, Hinweise zur Entsorgung, Angaben zum Transport, 5 In den Zitierungen wird im Folgenden Bezug auf den Stand der REACH-Verordnung vom 05. Februar 2009, der Gefahrstoffverordnung vom 18. Dezember 2008 und des Chemikaliengesetzes vom 02. Juli 2008 genommen. 6 Diese schädigenden Eigenschaften werden unter anderem durch 15 Gefährlichkeitsmerkmale wie explosionsgefährlich, brandfördernd, giftig, ätzend etc. im ChemG und der GefStoffV definiert. 7 Es wir Bezug auf die Verordnung (EU) Nr.453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 genommen. 338

3 Rechtsvorschriften und Sonstige Angaben Das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers ist hierbei nicht ohne weiteres zu übernehmen: Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoff-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) im Rahmen der Sorgfaltspflicht auf Fehler und Mängel überprüft werden. Ein SDB, das offensichtliche Fehler enthält, die zu einer falschen Gefährdungsbeurteilung führen können, darf nicht als Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung genutzt werden. (BAuA (2009), S. 16). Hierbei sind die der Gefährdungsbeurteilung zu Grunde liegenden Informationen ( 19 Abs. 2 GefStoffV) und eine Ersatzstoffprüfung ( 9 Abs. 1 GefStoffV) nachzuweisen. Die zu einem Gefahrstoff erfassten Informationen sind Grundlage für weitere Dokumente und Nachweise. So sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen durch den Arbeitgeber innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung zu versehen, die Informationen zur Einstufung, Handhabung und zu Sicherheitsmaßnahmen enthält ( 8 Abs. 4 GefStoffV). Diese Daten sind Teil des Sicherheitsdatenblattes. Ferner sind in Betriebsanweisungen Informationen über am Arbeitsplatz auftretende Gefahrstoffe wie Bezeichnung, Kennzeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit bereitzustellen ( 3 Abs. 1 GefStoffV), welche ebenso aus einer zentralen Datenbank übernommen werden können. Ebenso hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der innerbetrieblich verwendeten Gefahrstoffe zu führen und dort auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen ( 7 Abs. 8 GefStoffV). Dieses Verzeichnis muss Beschäftigten und deren Vertretern zugänglich sein. Allein bei Betrachtung dieser Anforderungen wird ersichtlich, dass in zahlreichen Dokumenten Bezug auf die Informationen des Sicherheitsdatenblatt genommen wird. Im folgenden Kapitel wird hierauf aufbauend erläutert, wie die Erstellung dieser Dokumente auf Grundlage der Informationen zu einem Gefahrstoff im Sicherheitsdatenblatt effizient gestaltet werden kann. Hierbei können beliebige weitere Dokumente wie Prüfberichte, Prüfanweisungen, Gefahrgutbegleitscheine etc. berücksichtigt werden. 2. Dokumenterstellung beim Gefahrstoffmanagement Im vorigen Kapitel wurde dargelegt, dass das Sicherheitsdatenblatt wichtige Daten und Sicherheitshinweise für den Umgang mit Gefahrstoffen enthält. Das Sicherheitsdatenblatt ist gemäß der REACH- Verordnung entlang der Lieferkette zur Verfügung zu stellen. In einem Unternehmen sind Sicherheitsdatenblätter vorzuhalten und den Mitarbeitern zugänglich zu machen. Indem die gefahrstoffbezogenen Informationen auch für weitere Dokumente und Nachweise verwendet werden, kann die Erstellung dieser Dokumente entsprechend vereinfacht werden. In Rautenstrauch (1999) wird der Ablauf einer gefahrstoffbezogenen Dokumenterstellung erläutert. Hierbei werden Stoffe, die in der Produktion eingesetzt werden, in einer Stoffdatenbank verwaltet. Durch vom Hersteller bereitgestellte Auskünfte über die Rezeptur, also Angaben zu den Inhaltsstoffen, können die einzelnen Stoffe den verwendeten Materialien zugeordnet werden. Indem die mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter ebenfalls den jeweiligen Materialien zugeordnet werden, sind zunächst alle relevanten Informationen zu Gefahrstoffen im Unternehmen verfügbar. (Rautenstrauch (1999), S. 145). Die Attribute der Stoffdatenbank können genutzt werden, um zu einem erfassten Material weitere Dokumente wie Betriebsanweisungen, Unfallmerkblätter, eigene Sicherheitsdatenblätter etc. zu erstellen. Mit Nutzung von Attributen der zentralen Stoffdatenbank zur Erstellung der Dokumente, können Prozesse sicher und effizient gestaltet werden. Dieses Vorgehen wird in Abb. 2.1 grafisch veranschaulicht. Hierbei ist zu beachten, dass auf Grund kontinuierlicher Anpassungen des gesetzlichen Regelwerkes eine gewisse Flexibilität hinsichtlich neuer Datenfelder in der Stoffdatenbank und der Erstellung gefahrstoffbezogener Dokumente berücksichtigt werden muss. (Rautenstrauch (1999), S. 144 f.) 339

4 Zuordnung der Stoffinformationen zu einzelnen Materialien Materialbewegungen Sicherheitsdatenblätter Formblattdefinitionen Stoffdatenbank Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung Unfallmerkblatt Abbildung 2.1: Ablauf der Dokumenterstellung beim Gefahrstoffmanagement Quelle: In Anlehnung an Rautenstrauch (1999), S. 144 Indem die Informationen zu einem Material und dessen Zusammensetzung an zentraler Stelle gespeichert werden, wird der Aufwand bei Änderungen reduziert, da zugeordnete Dokumente automatisch auf die jeweils aktuellste Version verweisen bzw. entsprechende Nachweise und Dokumente auf Basis der neuen Informationen aktualisiert werden können. Aktualisierungen durch den Hersteller können auf Grund neuer Erkenntnisse oder geänderter gesetzlicher Anforderungen erfolgen. Ein Beispiel hierfür ist die Umstellung von R-Sätzen und S-Sätzen hin zu H-Sätzen und P-Sätzen. 3. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Freigabe und Dokumentation von Gefahrstoffen in einem Großunternehmen der Automobilindustrie zielt auf eine effiziente Erledigung der einhergehenden Aufgaben ab. Hierzu zählt die Dokumentation relevanter Informationen, um diese zur internen und externen Verwendung bereitzustellen und um entsprechende Nachweise zur Gesetzeskonformität gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften zu führen. Hierfür wird eine zentrale Stoff- und Materialdatenbank diskutiert. Eine geeignete IuK-Lösung für Großunternehmen hat dabei vielfältige Herausforderungen zu berücksichtigen, deren Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen dieses Papers dargestellt werden. So sind in einem weltweit tätigen Konzern mehrere Standorte mit unterschiedlichen Sprachen und Rechtsräumen zu beachten. Auf Grund sich stetig ändernder rechtlicher Anforderungen auf dem Gebiet der Gefahrstoffe, ist eine besondere Flexibilität an die Datenerfassung und die anschließende Historisierung zu gewährleisten. Weiterhin wird ein elektronischer unternehmensinterner und -externer Workflow 340

5 erörtert, um fehleranfällige Medienbrüche und Mehrfacherfassungen entlang der Lieferkette zu vermeiden und um zuständige Fakultäten innerhalb des Unternehmens effizient zu integrieren. 3.1 Struktureller Aufbau Zum besseren Verständnis wird der strukturelle Aufbau einer IuK-Lösung zur Freigabe und Dokumentation von Gefahrstoffen in einem Großunternehmen der Automobilindustrie in Abb. 3.1 dargestellt. Entlang der Lieferkette werden hierbei gefahrstoffrelevante Informationen wie Sicherheitsdatenblätter, Angaben zu Inhaltsstoffen und Rezepturen, Expositionsdokumente etc. bereitgestellt. Aufbauend auf den Ausführungen zu Stoffdatenbanken im vorigen Kapitel werden diese Informationen in einer Stoff- und Materialdatenbank zentral erfasst. Die Struktur dieser Datenbank wird in Kapitel 3.2 erläutert. In Kapitel 3.3 wird diskutiert, wie die bereitgestellten Informationen über ein Importmodul automatisiert übernommen werden können, wie ein unternehmensinterner Genehmigungsdurchlauf unter Beteiligung von Experten für Arbeitssicherheit und Umweltschutz technisch realisiert werden kann und wie weitere Unternehmensbereiche, beispielsweise Einkauf und Logistik, automatisiert über geänderte Freigabestatus informiert werden. Ergänzend sind Erfassungs- und Bearbeitungsassistenten aufgeführt, die beispielsweise auf Basis spezieller Algorithmen auf Basis der Angaben zu Inhaltsstoffen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Materialien unterstützen. Durch Formblattdefinitionen können eigene Sicherheitsdatenblätter und weitere Dokumente mit Bezug zu Informationen der Stoff- und Materialdatenbank generiert werden. Reports ermöglichen schließlich Auswertungen auf dem Datenbestand, beispielsweise um alle Materialien mit einem ausgewählten Inhaltsstoff anzuzeigen. 341

6 Hersteller, Lieferant Sicherheitsdat enblatt Rezeptur Expositionssze nario Importmodul (EDASx) Erfassungs- und Bearbeitungsassistenten Umweltschutz, Sicherheitschemie, Workflowkomponente Merkmal- Definitionen Stoff-/ Materialdatenbank Standardtexte (Phrasen) Reports Formblattdefinitionen Einkauf, Logistik, Freigabeinformationen, Sichten auf Datenbestand Abbildung: 3.1 Systemstruktur, Quelle: Eigene Abbildung 342

7 3.2 Stoff- und Materialdatenbank In Kapitel 2 wurde ein Vorgehen zur gefahrstoffbezogenen Dokumenterstellung vorgestellt. Hierbei wurde nicht spezifiziert, wie die mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter zu einem Material zugeordnet werden, um sie in elektronischer Form für nachfolgende Aufgaben weiterverarbeiten zu können. In Papierform gelieferte Sicherheitsdatenblätter können nur mit vergleichweise hohem manuellem Aufwand gescannt und in elektronischer Form abgelegt werden. Indem Sicherheitsdatenblätter bereits in elektronischer Form übermittelt werden, entfällt dieser Aufwand. Gleichwohl ist die elektronische Auswertbarkeit vieler Austauschformate wie beispielsweise von PDF-Dokumenten eingeschränkt. Daher wird in Kapitel 3.3 diskutiert, wie die Inhalte von Sicherheitsdatenblättern in standardisierter elektronischer Form übernommen werden können. Sofern dieser standardisierte elektronische Austausch nicht erfolgt, können die Angaben des Sicherheitsdatenblattes auch im Rahmen der notwendigen Plausibilitätsprüfung erfasst werden. Das Vorliegen der einzelnen Attribute der Sicherheitsdatenblätter in elektronischer Form ermöglicht neben der vereinfachten Auswertbarkeit die einfache Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter. So können bei der Plausibilitätsprüfung festgestellte Änderungsbedarfe direkt berücksichtigt werden und hierbei auf Grund unternehmensinterner Anforderungen das Schutzniveau erhöht werden. Mit elektronischer Erfassung der einzelnen Attribute kann auf diese Informationen zugegriffen werden, um beispielsweise Angaben zum Land-, Luft- und Seetransport Logistikexperten gezielt zur Verfügung zu stellen. Damit werden Mehrfacherfassungen vermieden und sichergestellt dass Änderungen einheitlich erfolgen. Durch Bearbeitungs- und Erfassungsassistenten besteht weiterhin die Möglichkeit, Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt eines Materials zur Einstufung und Kennzeichnung auf Basis der Rezeptur und den in der Stoffdatenbank hinterlegten Daten der Inhaltsstoffe im Rahmen der Plausibilitätsprüfung auf Richtigkeit zu prüfen. Ferner können bei Änderung der Einstufung und Kennzeichnung von Inhaltsstoffen eines Materials die betroffenen Materialien identifiziert werden, wodurch gezielte Recherchen zur Arbeitsplatzoptimierung und zum Nachweis bei Ansprüchen aus Berufskrankheiten ermöglicht werden. Um die materialbezogenen Attribute des Sicherheitsdatenblattes erfassen zu können, wird die im 2. Kapitel eingeführte Stoffdatenbank inhaltlich erweitert. Hierfür wird ein generischer Ansatz verfolgt, um chemische Substanzen und deren Zusammensetzung einheitlich an zentraler Stelle dokumentieren zu können. Die Identifikation einer chemischen Substanz erfolgt über eine nichtsprechende automatisch vergebene ID. Erst durch zugeordnete Datenfelder wird die chemische Substanz qualifiziert. So können nahezu beliebige chemische Substanzen und deren Zusammensetzungen wie Inhaltsstoffe von Materialien, Zusammensetzungen von Schweißrauchen, Bestandteile von Prozessbädern, Zusammensetzungen von Abwässern etc. abgebildet werden. Damit wird zur Dokumentation der Datenfelder der Sicherheitsdatenblätter keine Sonderlösung geschaffen, was die Wartbarkeit, Flexibilität und Nutzung von Synergien bei Weiterentwicklungen verbessert. Ferner können durch ein Versionskennzeichen Änderungen nachvollzogen und eine Historisierung ermöglicht werden, um entsprechende Nachweise bei behördlichen Aufforderungen bereitstellen zu können. Um gegenüber Verordnungsänderungen flexibel zu sein, ist eine einfache Verwaltung der verwendeten Merkmale zweckmäßig. Ziel ist es, aufwändige Änderungen des Datenmodells und der Anwendung zu vermeiden und die Aufnahme bzw. den Entfall von Merkmalen als Teil der Konfiguration umzusetzen. In Abb. 3.2 wird die Struktur der entsprechenden Merkmaldefinitionen vereinfacht dargestellt. Den Merkmalen ( Dichte, Erste-Hilfe-Maßnahmen, ) werden hierbei zunächst ein Merkmaldatentyp (Zeichenkette, Ganzzahl, Fließkommazahl, ) sowie zulässige Einheiten ( C, kg/m³, ), Präfixe ( >, =, ca., ) und Standardtexte zugeordnet. Indem Merkmale über die abhängig von Relation miteinander verknüpft werden, können Randbedingungen zu einem Merkmal abgebildet werden (Dichte bei 20 C). Durch Verwendung von Standardtexten besteht die Möglichkeit automatisiert mehrsprachige Fassungen eines Sicherheitsdatenblattes zu generieren. Die Verwendung externer Standardsatzkataloge wird zur spä- 343

8 teren Nachvollziehbarkeit als Quelle explizit ausgewiesen. Der Umgang mit Standardsatzkatalogen wird in Kapitel 3.3 detailliert betrachtet. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben können zum Entfall oder zur Aufnahme von Merkmalen führen. Dies wird über einen Gültigkeitszeitraum dokumentiert, wodurch Altdaten korrekt historisiert und für Neuaufnahmen Leereinträge in der Datenbank vermieden werden. Schließlich können Merkmale in Merkmallisten zusammengefasst werden, so dass beispielsweise die relevanten Merkmale für ein Sicherheitsdatenblatt vom (reduzierten) Merkmalumfang zur Beschreibung für Prozessbäder unterschieden werden können. Nachdem in diesem Kapitel Strukturen zur effizienten Erfassung von Informationen des Sicherheitsdatenblattes unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit, der langfristigen Nachweisführung, der Flexibilität gegenüber Verordnungsänderungen und der Nutzung von Synergien bei einheitlicher Erfassung chemischer Substanzen vorgestellt wurden, werden im folgenden Kapitel unternehmensinterne und unternehmensübergreifende elektronische Workflows vorgestellt. Merkmalliste abhängig von Einheit Merkmal Gültigkeitszeitraum Präfix Merkmaldatentyp Standardtexte Quelle Gültigkeitszeitraum Abbildung 3.2: Struktur der Merkmaldefinition, Quelle: Eigene Abbildung 3.3 Elektronische Workflows Um die Inhalte von Sicherheitsdatenblättern entlang der Lieferkette unter Vermeidung manueller und fehleranfälliger Mehrfacherfassung übermitteln zu können, bedarf es eines abgestimmten Austauschformates. Hierfür wurde das XML-basierte Austauschformat EDASx entwickelt, mit dem die Inhalte des Sicherheitsdatenblattes gemäß REACH-Verordnung strukturiert übertragen werden können (EDAS-AK (2010)). Die Abkürzung EDAS steht für Elektronischer Datenaustausch von Sicherheitsdatenblättern. Die Übernahme der Informationen erfolgt über das in Abb. 3.1 aufgeführte Importmodul (EDAS). Damit besteht die Möglichkeit, die Inhalte des Sicherheitsdatenblattes automatisch zu übernehmen und für die weitere Verarbeitung zu nutzen. Für die Erstellung mehrsprachiger Sicherheitsdatenblätter werden Standardtexte, auch Phrasen genannt, verwendet. Eine Phrase lässt sich über einen Schlüssel eindeutig identifizieren und damit in mehrere Sprachen übersetzen. Phrasenkataloge stellen entsprechende Sammlungen von Standardtexten zur Verfügung. Indem ein derartiger Phrasenkatalog im unternehmensübergreifenden elektronischen Datenaustausch 344

9 Verwendung findet, können die Inhalte des Sicherheitsdatenblattes nicht nur automatisch übernommen, sondern unternehmensintern auch mehrsprachig interpretiert werden. Im Zuge der REACH-Verordnung gewinnt der vom Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) zur Verfügung gestellte European Phrase Catalogue (EuPhraC) zunehmend an Bedeutung. Dieser Katalog stellt kostenlos die deutschen und englischen Übersetzungen zur Verfügung und bietet insgesamt bis zu 30 Sprachen an. (BDI (2010)) In einem arbeitsteilig organisierten Großunternehmen tritt mit der REACH-Verordnung auch der unternehmensinterne Informationsaustausch weiter in den Vordergrund, da neben der Feststellung der technisch-funktionalen Eignung eines Material und der Plausibilitätsprüfung aller Herstellerangaben Experten des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes mit einzubeziehen sind, um auf ihrem Gebiet die Plausibilität der bereitgestellten Angaben zu prüfen, etwaige Maßnahmen zu ergreifen oder den Materialeinsatz zu unterbinden (BAuA (2009), S. 11 und 14). Hierfür wird mit der Workflowkomponente gemäß Abb. 3.1 ein unternehmensinterner elektronischer Freigabedurchlauf implementiert. In einem mehrstufigen Genehmigungsdurchlauf können vor Einsatz eines Materials die Freigaben relevanter Unternehmensbereiche eingeholt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass mit Einsatz eines neuen Materials die Rechtskonformität in den beteiligten Fakultäten gewährleistet wird. Ergänzend können Informationsverteiler definiert werden, um Vertreter weiterer Unternehmensbereiche über die Freigabe neuer Materialien zu informieren. Mit dem elektronischen Genehmigungsdurchlauf können unterschiedliche Unternehmensbereiche effizient den Einsatz eines Materials gemäß ihrer Vorgaben prüfen und ihnen zugeordnete Datensätze editieren. Für die Softwareentwicklung ist zu berücksichtigen, dass für die Anwenderakzeptanz in den beteiligten Bereichen bestehende Berechtigungssysteme und -strukturen des Unternehmens zu verwenden sind. Ferner schließt der unternehmensinterne elektronische Workflow die Anbindung von Konzernsystemen des Einkaufs und der Logistik ein, um fehleranfällige Medienbrüche und Mehrfacherfassungen zu vermeiden. In Abb. 3.1 wird ferner dargestellt, dass zur effizienten Befriedigung der unternehmensinternen Informationsbedarfe (Brandschutz, Gesundheitswesen, Vorgesetzte etc.) ein zielgruppenspezifischer Zugriff auf die erstellten Informationen innerhalb des Unternehmens notwendig ist. Je nach Aufgabengebiet und Anforderung sind hierbei unterschiedliche Detaillierungen notwendig. So sind beispielsweise Sichten auf nationale Vorschriften oder die Ausblendung von historisierten Daten vorzusehen. 4. Zusammenfassung und Ausblick Im ersten Kapitel wurde die Notwendigkeit der Erstellung gefahrstoffbezogener Dokumente und Nachweise dargestellt. Für den Ablauf der gefahrstoffbezogenen Dokumenterstellung wurde im zweiten Kapitel ein generisches Vorgehen basierend auf einer zentralen Stoffdatenbank erörtert. Im dritten Kapitel wurden hierauf aufbauend die Grundzüge einer IuK-Lösung in einem Großunternehmen der Automobilindustrie vorgestellt. Grundlegende Anforderungen eines weltweit tätigen Konzernunternehmens mit zahlreichen Standorten wurden formuliert. So wurden Strukturen zur effizienten Erfassung von Informationen des Sicherheitsdatenblattes unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit, der langfristigen Nachweisführung, der Flexibilität gegenüber Verordnungsänderungen und der Nutzung von Synergien bei einheitlicher Erfassung chemischer Substanzen vorgestellt. Ferner wurden die effiziente Gestaltung unternehmensübergreifender elektronischer Workflows auf Basis standardisierter Austauschformate wie EDASx und Phrasenkatalogen wie EuPhraC sowie bereichsübergreifender Genehmigungsdurchläufe zur Sicherstellung der Gesetzeskonformität vorgestellt. Damit wurde gezeigt, wie der Einsatz von IuK zur Unterstützung grundlegender gefahrstoffbezogener Aufgaben und zur Vermeidung fehleranfälliger Medienbrüche und Mehrfacherfassungen eingesetzt werden kann. Eine effiziente bereichs- und unternehmensübergreifende Kommunikation trägt hierbei vor allem der Forderung des Gesetzgebers, bezüglich der Verbesserung des gefahrstoffbezogenen Informationsflusses, Rechnung und wird damit als Grundlage zukünftiger Entwicklungen verstanden. 345

10 5. Literatur Bundesverband der deutschen Industrie e. V. (BDI) (Hrsg.) (2010): Europäischer Standardsatzkatalog zur Erstellung von EG-Sicherheitsdatenblättern. Seitenabruf am Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Hrsg.) (2009): Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH. Dortmund Elektronischer Austausch von Sicherheitsdatenblättern AK (EDAS-AK) (Hrsg.) (2010): Elektronischer Datenaustausch von Sicherheitsdatenblättern. Seitenabruf am Rautenstrauch, C. (1999): Betriebliche Umweltinformationssysteme: Grundlagen, Konzepte und Systeme. New York/Berlin/Heidelberg, Springer Verlag 346

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