Prüfungsordnung zum Master of Supply Chain Management. Besondere Prüfungsordnung
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- Kajetan Brinkerhoff
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1 Besondere Prüfungsordnung Stand:
2 Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Fulda für den Studiengang Master of Supply Chain Management (M.A.) 1. Abschnitt: Allgemeines 1 Ziele des Studiums 2 Akademischer Grad 3 Zuordnung und Profiltyp des Studiengangs 4 Zulassungsvoraussetzung 5 Zulassungsverfahren 6 Regelstudienzeit, Lehrmodule und ECTS-Punkte 7 Prüfungsausschuss 2. Abschnitt: Prüfungsleistungen 8 Art der Prüfungsleistungen, Besonderheiten 9 Frist für Wiederholungsprüfungen 10 Anerkennung von Prüfungsleistungen an ausländischen Partnerhochschulen 11 Master-Thesis und Kolloquium 12 Bildung der Gesamtnote 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen 13 Inkrafttreten 2
3 1. Abschnitt: Allgemeines 1 Ziele des Studiums (1) Der Studiengang hat zum Ziel, Inhalte, Konzepte, Methoden und Instrumente des Supply Chain Management zu vermitteln und diese auf bekannte und neue Managementaufgaben des Supply Chain Management und der Logistik anzuwenden. Die Studierenden sollen in der Lage sein, sich nach dem Studienabschluss selbständig neues Wissen anzueignen und dieses auf die Lösung praktischer Problemstellungen im Unternehmen anzuwenden. (2) Das unter (1) beschriebene Ziel des Studiengangs soll durch die Vermittlung folgender Qualifikations- und Kompetenzziele erreicht werden: Die Studierenden kennen Strategien und Ziele, Instrumente und Methoden sowie Aufbau und Abläufe des Supply Chain Management. Supply Chains können durch den Einsatz geeigneter Methoden modelliert, analysiert und bewertet werden. Die Studierenden sind in der Lage, Alternativen zu entwickeln und kompetent Handlungsempfehlungen zu generieren. Die Studierenden kennen die besonderen Anforderungen an das Management international ausgerichteter Supply Chains. Die Möglichkeiten und die Bedeutung des Einsatzes geeigneter Informationstechnologien und elektronischer Datenverarbeitung sind bekannt. Die Studierenden kennen Schlüsseltechnologien des Supply Chain Management und sind in der Lage, Entscheidungen über die Einführung und Umsetzung neuer Technologien zu unterstützen. Instrumente und Methoden des Supply Chain Controlling sind bekannt und können im Rahmen der Modellierung, Analyse, Bewertung und Gestaltung von Supply Chains eingesetzt werden. Die Studierenden werden sensibilisiert, Zielkonflikte und den daraus resultierenden Koordinationsbedarf in Supply Chains zu erkennen. Bei der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten, können die Studierenden die bereits bekannten betriebswirtschaftlichen Ansätze um grundlegende Inhalte anderer Wissenschaftsdisziplinen ergänzen. Die Studierenden sind in der Lage, eigenständig ein anwendungsbezogenes Themengebiet mit Bezug zum Supply Chain Management wissenschaftlich zu bearbeiten. Durch die Kombination aus Präsenzveranstaltungen und distant learning werden die Studierenden auf eigenständiges Arbeiten an den vermittelten Kompetenzen herange- 3
4 führt. Durch diese Vorgehensweise erhalten die Studierenden die Qualifikation, auch bei veränderten Rahmenbedingungen, neuen Supply Chain Management-Konzepten und neuen Technologien ihre erworbenen Kompetenzen eigenständig einsetzen zu können. Die Studierenden sind in der Lage, die erlernten und erarbeiteten Inhalte zu präsentieren und eine Diskussion zum bearbeiteten Themengebiet zu leiten. 2 Akademischer Grad (1) Für den Master-Abschluss werden unter Heranziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte benötigt. Das Abschlusszeugnis kann erst mit dem Nachweis von mindestens 300 ECTS-Punkten ausgehändigt werden. (2) Nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungsleistungen verleiht die Hochschule Fulda den akademischen Grad Master of Arts. 3 Zuordnung und Profiltyp des Studiengangs (1) Der Master-Studiengang zählt zu den konsekutiven Master-Studiengängen. (2) Der Master-Studiengang ist stärker anwendungsorientiert ausgerichtet. 4 Zulassungsvoraussetzung (1) Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang ist der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor), vorwiegend im Bereich der Wirtschaftswissenschaften (auch Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik). Ein Nachweis von mindestens 210 ECTS-Punkten ist zu erbringen, damit das Studium in der Regelstudienzeit von 3 Semestern absolviert werden kann. Sofern zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums weniger als 210 Credits (jedoch mindestens 180 Credits) nachgewiesen werden können, sind zusätzlich zu den Modulen des Master of Supply Chain Management weitere Leistungen zu erbringen (in der Regel ein berufspraktisches Studium). An Berufsakademien abgelegte Bachelor-Abschlüsse erfüllen die Zulassungsvoraussetzung, sofern sie im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, des Logistikmanagements oder des Supply Chain Management erbracht wurden. (2) Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang sind Sprachkenntnisse in englischer und deutscher Sprache, die es ermöglichen, Lehrveranstaltungen und Lehrmaterialien in englischer und deutscher Sprache zu verstehen und selbständig zu bearbeiten. 4
5 Eine der folgenden Mindestanforderungen an englische Sprachkenntnisse ist zu erfüllen und nachzuweisen, ansonsten kann eine Zulassung zum Studium nicht erfolgen: Nachweis eines TOEFL-Tests mit mindestens 500 Punkten papierbasiert, 173 Punkten computerbasiert oder 61 Punkten internetbasiert oder International English Language Testing System (IELTS) 5,5 (dies entspricht dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Level B2) oder positive Bescheinigung durch einen DAAD-Test. Hiervon ausgenommen sind Studierende mit Englisch als Muttersprache sowie Studierende, die bereits ein Hochschulstudium in vorwiegend englischer Sprache absolviert haben. Die folgende Mindestanforderung an deutsche Sprachkenntnisse ist zu erfüllen und nachzuweisen: DSH-Test (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang / German Language Examination for Academic Purposes) Level 2. Hiervon ausgenommen sind Studierende mit Deutsch als Muttersprache sowie Studierende, die bereits ein Hochschulstudium in vorwiegend deutscher Sprache absolviert haben. 5 Zulassungsverfahren (1) Als Bewerbungsunterlagen müssen ein Lebenslauf und ein Antragsschreiben vor Bewerbungsschluss vollständig vorliegen: Der Lebenslauf enthält Angaben zur Person zur Ausbildung an Schulen/Hochschulen (Anlage: Zeugnis des qualifizierenden Erststudiums im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Sofern das Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist eine Übersicht über die bisherigen Studienleistungen zu erbringen. Mindestens 80 % der erforderlichen Credits des Erst- Studiums müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden können. Mit Beginn des Master of Supply Chain Management muss das Erst-Studium abgeschlossen sein.) zu bisherigen beruflichen Tätigkeiten (Anlage: Arbeitszeugnis/Arbeitszeugnisse) zu Sprachkenntnissen (Anlage: Zeugnisse, Zertifikate) (2) Sollte die maximale Studienanfängerzahl durch die Anzahl der Bewerbungen auch nach Berücksichtigung dieser Zulassungskriterien überschritten werden, so erfolgt die Auswahl auf Basis der Note des Erststudiums. 5
6 (3) Eine Zulassung erfolgt jeweils zum Wintersemester. 6 Regelstudienzeit, Lehrmodule und ECTS-Punkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Sofern zum Zeitpunkt der Aufnahme des Master-Studiums weniger als 210 Credits, jedoch mindestens 180 Credits, nachgewiesen werden können, kann das Studium um ein weiteres Semester erweitert werden (in der Regel um ein berufspraktisches Studium). Das Abschlusszeugnis kann erst dann ausgehändigt werden, wenn insgesamt (aus dem Erst-Studium und dem Master-Studium) Leistungen im Umfang von 300 ECTS-Punkten erbracht wurden. (2) Die Struktur des Studiums ergibt sich aus dem Studienplan (Anlage); die Inhalte und Ziele der Module sowie weitere Angaben zu den Modulen ergeben sich aus dem Modulhandbuch (Anlage). (3) Jedes Modul ausgenommen der Master-Thesis wird mit 5 ECTS-Punkten bewertet; die Master-Thesis umfasst einen studentischen Arbeitsaufwand von 20 ECTS-Punkten. 7 Prüfungsausschuss (1) Der für den Master-Studiengang Supply Chain Management zuständige Prüfungsausschuss ist der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaft. (2) Organisation und Durchführung der Prüfungen sowie weitere in 7 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen an der Hochschule Fulda mit den Abschlüssen Bachelor und Master benannten Aufgaben des Prüfungsausschusses erfolgen auf der Grundlage von Vorarbeiten und Vorschlägen der Studiengangsleitung des Master- Studiengangs Supply Chain Management. 6
7 2. Abschnitt: Prüfungsleistungen 8 Art der Prüfungsleistungen, Besonderheiten (1) Die Art der Prüfungsleistungen wird im Modulhandbuch für jedes Modul unter den Bewertungsmethoden angegeben; im Fall von Klausuren wird auch die Dauer der Prüfungsleistung angegeben. (2) Werden in einem Modul mehrere Teilleistungen erbracht, so lässt sich dem Modulhandbuch unter dem Punkt Bewertungsmethoden entnehmen, zu welchen Anteilen diese in die Bildung der Modulnote eingehen. (3) Im Verlauf des Studiums muss mindestens eine wissenschaftliche Arbeit Hausarbeit, Projektarbeit oder Master-Thesis in englischer Sprache verfasst werden. 9 Frist für Wiederholungsprüfungen (1) Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung ist nur innerhalb eines Jahres nach Feststellung des Prüfungsergebnisses möglich. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn die Kandidatin/der Kandidat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. (3) Werden die Gründe für die Fristüberschreitung nach Abs. 1 anerkannt (insbesondere nach Vorlage eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingter Fristüberschreitung oder Begründung durch den Arbeitgeber bei berufsbedingter Fristüberschreitung), wird der Kandidatin/dem Kandidaten aufgegeben, sich zum nächsten Prüfungstermin zur Prüfung zu melden. 10 Anerkennung von Prüfungsleistungen an ausländischen Partnerhochschulen (1) An einer ausländischen (Partner-) Hochschule erfolgreich absolvierte Pflichtkurse werden unter Angabe der Modulbezeichnung und der Originalbezeichnung mit Hilfe eines Notenumrechnungsschlüssels im Masterzeugnis als Prüfungsleistung erfasst. Für die Anerkennung von Leistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht werden, gelten die Bestimmungen des 15 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen an der Hochschule Fulda mit den Abschlüssen Bachelor und Master. (2) Zusätzliche Leistungsnachweise, die an ausländischen Hochschulen erbracht werden, können auf Antrag im Master-Zeugnis unter der Rubrik Wahlfach erfasst werden. 7
8 11 Master-Thesis und Kolloquium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Master-Thesis ist die Bestätigung, dass das Modul Projektstudium erfolgreich absolviert worden ist. (2) Die Bearbeitungszeit für die Master-Thesis beträgt 4 Monate, auf Antrag einmalig um einen Monat verlängerbar. (3) Ein themenbezogenes Kolloquium bildet den Abschluss der Master-Thesis. Die Studentin/der Student erhält die Möglichkeit, wesentliche Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit vorzustellen und zu verteidigen. Für das Kolloquium gelten die Bestimmungen zu mündlichen Prüfungen des 9 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen an der Hochschule Fulda mit den Abschlüssen Bachelor und Master. (4) Die Gewichtung der schriftlichen Teilleistung und des Kolloquiums für die Bildung einer Note der Master-Thesis ist im Modulhandbuch angegeben. (5) Das Kolloquium findet hochschulöffentlich statt, sofern der ordnungsgemäße Verlauf der Prüfung nicht gefährdet ist. Die Besprechung sowie die Bekanntgabe der Bewertung unter den Prüferinnen/Prüfern finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 12 Bildung der Gesamtnote (1) In die Bildung der Gesamtnote werden alle (Pflicht-) Module einbezogen. Die Gewichtung des Moduls Master-Thesis beträgt entsprechend der ECTS-Punkte 20, alle anderen Module werden in die Bildung der Gesamtnote jeweils mit einem Gewicht von 5 eingerechnet. (2) Leistungen, die zusätzlich freiwillig erbracht werden, werden im Zeugnis aufgeführt, nicht jedoch in die Bildung der Gesamtnote aufgenommen. 8
9 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen 13 Inkrafttreten (1) Die Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Fulda für den Master of Supply Chain Management (M.A.) tritt mit Wirkung vom in Kraft. 9
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