Mandanteninformation Lohn 2015/2016. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel
|
|
- Hertha Simen
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lohnsteuer Mandanteninformation Lohn 2015/2016 Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel 1. ELSTAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Die Arbeitnehmer müssen Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen und bei Abweichungen Änderungen beim Finanzamt vornehmen lassen. Die Änderungen können auch auf der Internetseite vorgenommen werden. Die Arbeitnehmer müssen Freibeträge ab 2015 beim Finanzamt neu beantragen (Ausnahme: Behindertenpauschbetrag). Freibeträge, die mit Wirkung ab dem beantragt werden, haben zwei Jahre Gültigkeit. 2. Anhebung steuerlicher Freibeträge ab dem Folgende Freibeträge haben sich erhöht: Grundfreibetrag: 2015: auf 8.472, : auf 8.652,00 Kinderfreibetrag: 2015: auf 7.152, : auf 7.248,00 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (St.Kl. 2): 2015: auf 1.908,00 (für jedes weitere Kind jeweils 240,00; muß vom Arbeitnehmer beim Finanzamt beantragt werden) Bei durch DATEV abgerechnete Löhne, wurden die Erhöhungen der Freibeträge für 2015 in der Dezemberlohnabrechnung 2015 automatisch berücksichtigt. 3. Bürgerentlastungsgesetz Ab 2010 werden die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei privat Versicherten werden ebenfalls die Beiträge für Ehegatten und Kinder einbezogen. Es wird jedoch nur der Basistarif berücksichtigt, den die private Versicherung ihren Versicherungsnehmern in der Regel bereits mitgeteilt hat. Zusatzleistungen (z. Bsp. Krankentagegeld) bleiben unberücksichtigt. Diese Bescheinigung der privat Krankenversicherten ist für 2016 schnellstmöglich dem Arbeitgeber bzw. unserer Lohnbuchhaltung einzureichen! 4. Betriebsveranstaltungen Der Freibetrag in Höhe von Brutto 110,00 pro Arbeitnehmer bleibt bestehen. Es sind bis zu 2 Veranstaltungen im Jahr möglich. Die Kosten des äußeren Rahmens und Reisekosten zur Veranstaltung sind einzuberechnen. Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmer zugerechnet.
2 Blatt: Aufmerksamkeiten/Geschenke an Arbeitnehmer (Geburtstag, Hochzeit, usw.) Der Wert der Sachzuwendungen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses beträgt unverändert Brutto 60,00 (Freigrenze) und bleibt, falls die Kosten darunter liegen, lohnsteuerund sozialversicherungsfrei. Sozialversicherung 1. Rechengrößen in der Sozialversicherung Krankenversicherung: unverändert 14,60% (AG: 7,3%, AN: 7,3%) Pflegeversicherung: unverändert 2,35% (für Kinderlose: 2,6%) Rentenversicherung unverändert 18,70% Arbeitslosenversicherung unverändert 3,00% Insolvenzgeldumlage ermäßigt 0,12% Künstlersozialabgabe unverändert 5,20% 2. Krankenversicherung a) Kassenindividueller Zusatzbeitrag Der zusätzliche Beitragsanteil des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9% ist ab dem entfallen. Ab 2015 erheben die Krankenkasse individuell einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, der durch den Arbeitgeber abgeführt wird. Eine Änderung des Zusatzbeitrags ermöglicht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht (2 Monate nach Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse zum Monatsende). b) Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für bestimmte Personengruppen Trägt der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer die SV-Beiträge alleine, ist ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag zu berücksichtigen (Bsp. Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325,00 nicht übersteigt). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2016 beträgt 1,1%. 3. Freiwillige/private Krankenversicherung Überschreitet der Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2015 und voraussichtlich auch für 2016, so kann er ab dem zwischen freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen. Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2016: ,00 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (private KV bestand am ): ,00
3 Blatt: Mini-Job Ab dem beginnende Mini-Jobs sind rentenversichtungspflichtig. Der Mini-Jobber kann sich jedoch schriftlich bei seinem Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bereits vor dem bestehende Mini-Jobs werden ab dem Zeitpunkt rentenversicherungspflichtig, wenn das voraussichtliche regelmäßige monatliche Entgelt im laufenden Jahr zwischen 400,01 und 450,00 liegt. Sollte das der Fall sein, kann ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von dem Mini-Jobber gestellt werden. Der entsprechende Vordruck liegt bei. 5. Kurzfristig Beschäftigte (nicht sozialversicherungspflichtig) Bei kurzfristig Beschäftigten, die am oder später beginnen, wurden die Zeitgrenzen von 2 Monaten auf 3 Monate bei (5-Tage-Woche) und von 50 Arbeitstagen auf 70 Arbeitstage erhöht. Diese Grenzen gelten bis Künstlersozialabgabe Ab dem prüfen Rentenversicherungsprüfer alle 4 Jahre, ob die Melde- und Abgabenpflichten nach dem Künstlersozialgesetz von den zur Abgabe verpflichteten Unternehmen erfüllt werden. Abgabepflichtige Unternehmen müssen die gezahlten Entgelte aufzeichnen und bis zum 31. März eines jeden Jahres die im abgelaufenen Kaldenderjahr für Werbemaßnahmen und Veranstaltungen an selbständige Künstler und Publizisten (keine GmbH s) gezahlten Entgelte auf einem gesonderten Formular melden, das sie von der Künstlersozialkasse erhalten. Sonstiges: 1. Direktversicherungen Altfälle (Abschluss vor dem ) - steuerfreie Auszahlung - Haben Arbeitnehmer zum auf die Steuerfreiheit bei den bestehenden Direktvericherungen verzichtet, werden diese auch weiterhin mit 20% pauschal versteuert (Folge: spätere Auszahlung der Versicherungssumme ist steuerfrei). Der Arbeitgeber muß mit der Versicherungsgesellschaft klären, ob die Dokumentation dort vorliegt. Ansonsten könnte die spätere Auszahlung der Versicherungssumme (teilweise) besteuert werden, obwohl bereits laufend Pauschalsteuer entrichtet wurde. Hinweis: Direktversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, werden nicht mehr pauschal versteuert, deshalb unterliegt hier die Auszahlung der Versicherung voll der Besteuerung, sowohl bei Auszahlung gegen Einmalbetrag, als auch bei Verrentung. Für den Fall halten wir ein spezielles Infoschreiben für Sie bereit.
4 Blatt: Muster Personalbogen Neueinstellung Arbeitnehmer (Stand 10/2014) Neueinstellung Minijob (Stand 10/2014) Haftungsvereinbarung Minijob (Muster IV/2013) Antrag RV-Befreiung Minijob (Muster V/2015) liegt bei Ab 2016 bitte ausschließlich diese Musterpersonalbögen verwenden und darauf achten, dass diese vollständig ausgefüllt sind. (Bei Bedarf können wir diese Formulare auch als ausfüllbare Word-Datei zur Verfügung stellen). 3. Mindestlohn Über den ab dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn haben wir Sie durch separate Schreiben informiert. Bitte prüfen Sie unbedingt, ob bei Ihnen ein Tarifvertrag Anwendung findet. Bei Rentenversicherungsprüfungen wird darauf ein Schwerpunkt gelegt. Beachten Sie, dass im Sozialversicherungsrecht der Entgeltanspruch maßgeblich ist, nicht das zugeflossene Entgelt. Wenn ein Arbeitnehmer auf Grund eines Tarifvertrages Anspruch auf ein höheres Entgelt hat, als tatsächlich ausgezahlt wird, ist das höhere Entgelt der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde zu legen. Maßgeblich ist dieses höhere Entgelt auch für die Prüfung, ob ein Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt ist. Bzgl. der Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten bei Berufsgruppen, die in 2 a Schwarzarbeitergesetz genannt sind, gelten ab dem folgende Regelungen: Die Dokumentationspflicht entfällt: 1. für mitarbeitende Angehörige (Ehegatten, eingetr. Lebenspartner, Kinder, Eltern) 2. für Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Monatsentgelt über 2.958,00 3. für Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Monatsentgelt über 2.000,00, das bereits in den letzten zwölf Monaten gezahlt wurde. 4. Arbeitsverträge mit Minijobbern Insbesondere wegen den gesetzlich ab im Rahmen der Mindestlohnvereinbarung geforderten Aufzeichungspflichten haben wir unseren Mustervertrag für geringfügig- oder kurzfristig Beschäftigte aktualisiert. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an. 5. Flüchtlinge Üben Flüchtlinge einen Mini-Job aus, so sind vom Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (13%) zu entrichten, da es bei diesem Personenkreis an der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung fehlt. Die zweite Besonderheit ergibt sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Versicherungsfreiheit besteht nicht, da dieser Personenkreis die Beschäftigung immer berufsmäßig ausübt.
5 Blatt: Alle Fragen zu dieser Mandanteninformation können Sie bei uns mit folgenden Mitarbeitern besprechen: Frau Sabine Zarries 02241/ Frau Gabriele Becker 02241/ Siegburg, im Januar 2016 Die Lohnbuchhaltung Quellen: DATEV Jahreswechselseminar mit LODAS 2015/2016 AOK Jahrswechselseminar 2015/2016
Mandanteninformation Lohn 2014/2015. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel
Mandanteninformation Lohn 2014/2015 Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel Lohnsteuer 1. ELSTAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
MehrAushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung
Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig
MehrAllgemeine Hinweise und wichtige Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab
Allgemeine Hinweise und wichtige Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab 01.01.2017 1. Mindestlohn Zum 01.01.2017 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 pro Zeitstunde. Ausnahmeregelungen
MehrBeckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten
Mandanten-Info überreicht durch Beckmann Vereidigter BuchprUfer Steuerberater Minijobs I Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2013 beachten Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Einleitung...
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte
MehrEine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,
ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt
MehrGeringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung ( 8, 8a SGB IV) Teilzeittätigkeiten, die eine bestimmte Entgelt- und Beschäftigungszeitgrenze nicht überschreiten, werden als geringfügige Beschäftigung, Minijob oder 450 Euro-Tätigkeit
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,
MehrBeitragsgruppenschlüssel
Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Die wichtigsten Kombinationen 3. Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen 3.1. Krankenversicherung 3.2. Rentenversicherung
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
MehrGleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung
Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.
Mehr450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage
450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte
MehrGeringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht
Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet
MehrSozialversicherung 2017
Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...
MehrDeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen
DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen Referentin: Marion von Chamier Geschäftsführer Ass. in jur. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 1. Verdienstgrenze 450 monatlich im
MehrSV-Rechengrößen in 2015 und 2016
7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung
MehrBeurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer
Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen
MehrAushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung
Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige Beschäftigung (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige Beschäftigung
MehrSozialversicherung 2018
Sozialversicherung 2018 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung... 4 IV. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte
MehrTEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11
IN HÄLT TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 I. GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG 11 1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts 12 a. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
MehrPersonalrecht Haufe. Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt
Haufe Personalrecht 2015 Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt Tabellen, Übersichten, Fristen und Daten für die optimale Personalarbeit Unbenannt-1 1 09.12.14 12:09 09.12.14 12:04 Inhaltsverzeichnis
Mehr2 Beschäftigte Pensionäre
TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-
MehrGUT BERATEN. Studium & Job
GUT BERATEN Studium & Job Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, der Abschluss der schulischen Ausbildung und die Aufnahme eines Studiums bringen zahlreiche wesentliche Änderungen mit sich. Der
MehrLohnsteuerliche Änderungen Die steuerlichen Daten sind nur noch durch das ELStAM Verfahren zu erfassen Deloitte Tax-News
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/arbeitnehmerbesteuerungsozialversicherung/auf-einen-blick-zahlen-und-fakten-zur-lohnsteuer-dersozialversicherung-und-dem-neuen-mindestlohn-2015arbeitgeberrelevanteaenderungen-zum-1-januar-2015-.html
MehrMinijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)
Inhaltsverzeichnis 1. Präsentation Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug 2. Anlagen - Geringfügigkeitsrichtlinie vom 12.11.2014 - Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht
MehrArbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort
STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1 Arbeitgeber persönliche Daten Arbeitnehmer Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert JA / NEIN Anschrift: Straße PLZ
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrJahres-Lohnrundschreiben 2014/2015
Jahres-Lohnrundschreiben 2014/2015 Hiermit informieren wir Sie über alle wichtigen Änderungen rund um den Jahreswechsel 2014/2015 im Lohnbereich. Mindestlohn Ab dem 01.01.2015 tritt der Mindestlohn in
MehrRechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag
Rechengrößen West 2017 Bezugsgröße 35.700,00 2.975,00 694,17 99,17 Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 76.200,00 6.350,00 1.481,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 94.200,00 7.850,00 1.831,67
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrLohnsteuerabzug ab (ELStAM)
Lohnsteuerabzug ab 1.1.2013 (ELStAM) 1 Rechnen Sie mit uns 1 Zwei Optionen im Zeitraum vom 1.1.-30.11.2013 A) Papierverfahren wie bisher auf Basis Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigungen 2011 oder
MehrAktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de
Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung
MehrHinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel
Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Die Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung 2011 erhalten Sie mit den Lohnunterlagen
MehrMinijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003
Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung
Mehr1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.
Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert.3. Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrPersonengruppenschlüssel
Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1655 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Personengruppenschlüssel 4. Besondere Arbeitsverhältnisse 4.1. Duales Studium 2 2 3 9
MehrGUT BERATEN. Studium & Job
GUT BERATEN Studium & Job Studium & Job Ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz war für Sie bisher selbstverständlich und meist haben Sie darüber nicht nachdenken müssen. Während
Mehr1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.
Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert 3. Sozialversicherungspflichtige
MehrÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017
Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Anlage Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2017
MehrSozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 153 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.
MehrFreiwillige/Private Krankenversicherung
Freiwillige/Private Krankenversicherung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1661 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Arbeitgeberzuschuss 3.1. Zuschuss nach Entgelt 3.2. Zuschuss nach Beitragsbemessungsgrenze
MehrRegelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)
SECURVITA INFORMIERT 01.01.2016 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig
MehrInformation über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum
Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar
MehrRundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen:
Petra Feucht, Steuerberaterin, Hubertusplatz 4, 86169 Augsburg Rundschreiben Petra Feucht Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Hubertusplatz 4 86169 Augsburg Telefon: 0821 710 19 70 Telefax: 0821 710 19 799
MehrJahres-Lohnrundschreiben 2014/2015
Jahres-Lohnrundschreiben 2014/2015 Hiermit informieren wir Sie über alle wichtigen Änderungen rund um den Jahreswechsel 2014/2015 im Lohnbereich. Mindestlohn Ab dem 01.01.2015 tritt der Mindestlohn in
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrEine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen
MehrNeue Grenzwerte und Rechengrößen
PERSONALWESEN 1 Sozialversicherungen 2017 Neue Grenzwerte und Rechengrößen Zum 1. Januar 2017 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft getreten. Soweit sie auch die öffentlichen
Mehr3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins-
3. BESTEUERUNG Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers nicht
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrBerufsständische Versorgung
TK Lexikon Steuern Berufsständische Versorgung Berufsständische Versorgung HI1418787 Zusammenfassung LI1925275 Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung
MehrVorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23
Vorwort 13 Einleitung 15 1 Die neuen Regelungen im Überblick 19 1.1 Anhebung der Entgeltgrenzen 19 1.2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 19 1.3 Gleitzonenformel und Übergangsbestimmungen 20
MehrEinige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,
TK Lexikon Steuern Ausländische Arbeitnehmer Sozialversicherung 1 Beschäftigung in Deutschland HI726593 HI7621248 Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem
MehrSie stehen seit dem... in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Deutscher Musikrat g. Projekt GmbH.
Prüfung der Sozialversicherungspflicht Anlagen Sehr geehrte/r Frau/Herr, Sie stehen seit dem... in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Deutscher Musikrat g. Projekt GmbH. Um prüfen zu können, ob Ihre
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrPersonalbogen. Firma/Anschrift: Clean Service Dahl GmbH vertr. d. GF. Johanna Dahl und Andreas Dahl Zugspitzstr Garmisch-Partenkirchen
Firma/Anschrift: Clean Service Dahl GmbH vertr. d. GF. Johanna Dahl und Andreas Dahl Zugspitzstr. 125 (ggf. Passbild) 82467 Garmisch-Partenkirchen Betriebsnummer: 86317332 Bitte die markierten Felder soweit
Mehr10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg
10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg Geringfügige Beschäftigungen Was ist aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht durch Arbeitgeber zu beachten? Geringfügige
MehrBesonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand )
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) (Stand 01.07.2015) Im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) ergeben sich für den Bereich der
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger
MehrJahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Fallstricke bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen
Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Fallstricke bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen Referent: E. Hack Steuerberater Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse Worauf müssen Arbeitgeber achten?
MehrEinige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:
Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende
MehrEinige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:
Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende
MehrDer Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten.
Information Geringfügige Beschäftigung / Niedriglohngleitzone oder Minijobs und Midijobs Wirtschaft und Recht A. Geringfügig entlohnte Beschäftigung Minijob Aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung in den
MehrStaatsangehörigkeit Geburtsdatum Familienstand Schwerbehindert Ja
Personalfragebogen 1 für geringfügig (Minijob bis 450,00 ) oder kurzfristig Beschäftigte (befristet, 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr) Firma: Punkt 1-6 ist vom Arbeitnehmer bitte vollständig auszufüllen!
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrGeringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte Anwender-Dokumentation Stand: 23.06.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855
MehrMerkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten
Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon
MehrA. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)
Personal - Aushilfen Stand: 10.06.2014 A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Name: Vorname: Geb.-Name: Geb.-Datum: Geb.-Ort: Geb.-Land: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: / Familienstand: /
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte
Persönliche Angaben Familienname, ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer, inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Versicherungsnummer, gem. Sozialvers.Ausweis Geschlecht Familienstand weiblich
MehrMinijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte
Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte W E R E I N E N O T E R B L I C K T U N D W A R T E T, B I S E R U M H I L F E G E B E T E N W I R D, I S T E B E N S O S C H L E C H T, A L S O
MehrFragebogen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand Geburtsdatum, Geburtsname: Rentenversicherungsnummer:
MehrNur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrHartz in der Praxis. Geringfügige Beschäftigung und mehr
613 4 0 733 Hartz in der Praxis Geringfügige Beschäftigung und mehr Mini-Jobs Gleitzone Ich-AG und Uberbrückungsgeld Scheinselbstständigkeit Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht Die Reihe BDAktuell
MehrFragebogen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Fragebogen für Arbeitnehmer Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand: Geburtsdatum,
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrSeite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29
Schnellübersicht Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9 Was jeder wissen sollte 11 larheit im Versicherungsrecht 29 larheit im Beitragsrecht 69 Mini-Jobs in Privathaushalten 85 Der
MehrEinstellung von Angestellten und Arbeitern im Kommunaldienst
Einstellung von Angestellten und Arbeitern im Kommunaldienst von Manfred Rothbrust Abteilungsleiter beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern Vierte, überarbeitete Auflage, 1995 JOSEF MOLL VERLAG STUTTGART
MehrKurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über
MehrMinijobs. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten. In enger Zusammenarbeit mit
Mandanten-Info Minijobs Minijobs Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2014 beachten In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Definition Minijob... 1 2. Geringfügig
MehrIHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016
IHK-Merkblatt Stand: 02.06.2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrWas ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017
BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Was ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017 Wie jedes Jahr werden in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel die sogenannten Rechengrößen angepasst. Auf Besserverdiener
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM
MehrMERKBLATT. Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) I. Anmeldung eines Minijobbers. Inhalt
Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) Inhalt I. Anmeldung eines Minijobbers II. Minijobs im gewerblichen Bereich 1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung 2. Kurzfristige Beschäftigung III. Lohnsteuerpflicht
MehrBundestierärztekammer e. V.
Bundestierärztekammer e. V. Stand: Juli 2013 Muster Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten Vorbemerkung: (darin sind die ab 1. Januar 2013 geltenden Änderungen eingearbeitet) Arbeitsverträge mit
MehrSozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen
Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Neuerungen SV Recht 2016 Veranstaltungsort: 8. Dezember 2015 in München Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder SV-Recht AZAV,
MehrPersonalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone
Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anzahl Kinder Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Staatsangehörigkeit Rentenvers.-Nummer Geburtsort Geburtsname Angaben
MehrInfor Finance Newsletter November 2009
Infor Finance Newsletter November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Infor Finance Release 3.05: 1.0 1.2 1.3 1.6 Jahreswechsel 2009/2010
MehrMinijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich)
Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) Inhalt I. Anmeldung eines Minijobbers II. Minijobs im gewerblichen Bereich 1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung 2. Kurzfristige Beschäftigung III. Lohnsteuerpflicht
MehrBeschäftigungen im Niedriglohnbereich
Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit
MehrCheckliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden
MehrBegriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis
Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Steuerberechnung Steuerbrutto, lfd. Summe aller laufenden steuerpflichtigen Beträge (z. B. Bruttoentgelte, Vermögenswirksame
MehrWerner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter
Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:
MehrJAHRESABSCHLUSS LOHN 2017
Seite 1 JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017 (Stand Januar 2018) INHALT Einleitung... 2 Vor der Dezember-Abrechnung... 2 Lohnsteuerjahresausgleich durchführen... 2 Nach der Dezember-Abrechnung (mit Checkliste)...
Mehr