Abtretung bestehende RLV. Verzicht GVV. Abschluss GVV. Sehr geehrter Partner,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abtretung bestehende RLV. Verzicht GVV. Abschluss GVV. Sehr geehrter Partner,"

Transkript

1 Sehr geehrter Partner, bei einer BHW Darlehensbeantragung wird grundsätzlich der Abschluss der BHW Gruppenversicherung (GVV) angeboten. Der Kunde hat grundsätzlich im Rahmen der Darlehensbeantragung die Möglichkeit darauf zu verzichten. Bei einer Beleihung über 80% der Verkehrswert ist für den darüber hinausgehenden Darlehensrisikoanteil der Abschluss der GVV gem. BHW Richtlinie zwingend erforderlich - ersatzweise kann auch eine bestehende fremde RLV im Rahmen der Finanzierung unter Anrechnung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr an BHW abgetreten werden. Mit Einführung der Verbraucherrechterichtlinie seit ist mit jedem Darlehensantrag der Vordrucksatz "Formularsammlung zum Darlehensantrag" vollständig und von allen Darlehensnehmern unterzeichnet einzureichen. Zusätzlich sind bei GVV-Abschluss die Vorvertraglichen Informationen über die Anmeldung zur Risikolebensversicherung komplett ausgefüllt und vom Kunden und ggf. Ehegatten/ Gesamtschuldner unterschrieben einzureichen. Bitte dabei berücksichtigen, dass aus Beweisgründen immer die gesamte Formularsammlung einzureichen ist (auch die nicht ausgefüllten Seiten). Die Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz müssen dem Kunden ausgehändigt werden. Bitte beachten Sie die folgende Matrix: Formularsammlung zum Darlehensantrag ( ) Abschluss GVV Auszufüllen sind: Formularsammlung zum Darlehensantrag ( ) Beratungsprotokoll (GVV) Seite 1 Anmeldung zur RLV (GVV) Seite 2 Widerrufsbelehrung zur Anmeldung zur RLV (GVV) Seite 4 Einwilligung & Schweigepflichtentbindungserklärung RLV (GVV) Seite Verzicht GVV Auszufüllen sind: Beratungsprotokoll (GVV)..Seite 1 Verzichtserklärung (GVV)..Seite 3 / Pkt. IV. Abtretung bestehende RLV Auszufüllen sind: Beratungsprotokoll (GVV) Seite 1 Abtretungserklärung (GVV) Seite 3 / Pkt. III. Verzichtserklärung (GVV) Seite 3 / Pkt. IV. Auszuhändigen sind: Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz

2 Formularsammlung zum Darlehensantrag Beratungsprotokoll Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) Vertragsnummer Darlehensnehmer/in/ Bausparer/in Darlehensantrag vom Frau Herr Name Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer (kein Postfach) 0 0 akademischer Grad Staatsangehörigkeit Fortsetzung Informationen über den Berater Beratungsgrundlage Sollten Sie wegen der Beratungsleistung unzufrieden sein, können Sie sich an den zuständigen Versicherungsombudsmann wenden. Adressdaten: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach , Berlin Telefon: , Telefax: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: Die Beratung erfolgt aufgrund der Informationen zur Absicherung des Todesfalls (Risikolebensversicherung) durch die Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag zwischen der BHW Bausparkasse AG und der PB Lebensversicherung AG. Angeboten wird ausschließlich der Lebensversicherungsschutz von der PB Lebensversicherung AG für Finanzierungsprodukte. Der Berater ist ausschließlich im Auftrag des genannten Versicherers bzw. der BHW Bausparkasse AG als Vertreter tätig. Postleitzahl Dokumentation der Beratung Die Beratung bezieht sich nur auf die Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag zwischen der BHW Bausparkasse AG und der PB Lebensversicherung AG. Ehegattin/ Ehegatte/ Gesamtschuld ner/in/ Mitinhaber/in Dokumentation Frau Name Vorname Herr Geburtsdatum Straße, Hausnummer (kein Postfach) Postleitzahl I. Dokumentation der Beratung zum Beitritt zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) Individuelle Einzelberatung durch akademischer Grad Staatsangehörigkeit Wünsche und Bedürfnisse Ist-Situation Empfehlung Es wird die Absicherung vor den finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen gewünscht, für den Fall des Todes des Darlehensnehmers während der Darlehenslaufzeit. ja nein Es besteht keine Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme, die man für dieses Darlehen nutzen kann. ja nein, es besteht bereits eine entsprechende Versicherung. Sofern sowohl die Frage zu den Wünschen und Bedürfnissen sowie zur Ist-Situation bejaht worden sind, wird der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag empfohlen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages/-zuschlags ist in der Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) und in 13 der Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz aufgeführt. Hinweis: Sofern Darlehensnehmer und Gesamtschuldner zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist der Abschluss der Gruppenversicherung nicht mehr möglich. Bei Abschluss eines BHW Förderbaudarlehens ist der Abschluss der Gruppenversicherung ebenfalls nicht möglich. Entscheidung des Kunden Ja, ich wünsche die Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) gemäß Angaben auf nächster Seite. Informationen über den Berater Name, Vorname Straße, Hausnummer Nein, ich wünsche die Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) nicht. Unter Umständen bin ich nicht ausreichend abgesichert. (Bitte Verzichtserklärung unter IV. ausfüllen.) PLZ Datum Telefon, Telefax Unterschriften Darlehensnehmer / in / Bausparer / in SW 6002 Registrierungsnummer / IHK* *nur auszufüllen, wenn Vermittler = PB Finanzberater oder PB BFS Die Registrierung kann überprüft werden bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29, Berlin Telefon: **, Ihr Vermittler der Postbank Finanzberatung AG / Postbank Bausparund Finanzierungsspezialist ist als gebundener Vermittler gemäß 34d Abs. 4 GewO tätig. Er vermittelt Lebensversicherungen ausschließlich im Auftrage der PB Lebensversicherung AG in Hilden. ** Derzeit 14 Cent / Minute. Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunktarif derzeit max. 42 Cent / Minute. BHW Bausparkasse AG Lubahnstraße 2, Hameln Telefon info@bhw.de Unterschriften Gesamtschuldner / in Ich / Wir bestätige / n hiermit, ein Doppel dieses Beratungsprotokolls als Bestandteil der Formularsammlung zum Darlehensantrag erhalten zu haben. Darlehensnehmer / in / Bausparer / in Gesamtschuldner / in Original für die BHW Bausparkasse AG

3 Formularsammlung zum Darlehensantrag Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung GVV) Seite Hinweis: Bei einer Teilversicherung kann im Todesfall der versicherten Person eine Restforderung unversichert sein und finanzielle Belastungen der Verpflichteten verursachen. Abschluss Mtl. Beitrag/ Mtl. Zuschlag Vertragsnummer Vollversicherung Teilversicherung Versicherte Person (bitte Namen eintragen) Entscheidung des Kunden II. Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung GVV) Die Risikolebensversicherung dient vor allem dem Schutz der Hinterbliebenen. Ich / Wir beauftragen daher die BHW Bausparkasse AG, die Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) in Höhe des Darlehensnominalbetrages für die oben genannte versicherte Person für die folgenden Vertragszahl(en) mit einem mtl. Versicherungsbeitrag/-zuschlag von zu beantragen. Die BHW Bausparkasse wird den Antrag mit Auszahlung des Darlehens durch mich / uns stellen. Die Anmeldung zur Versicherung wird durch Übersendung eines Versicherungsausweises bestätigt. Für die Risikolebensversicherung gelten je nach Bauspartarif 8 bzw. 17 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) und die den Vorvertraglichen Informationen zur Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung GVV) beigefügten Bestimmungen über den Lebens ver sicherungsschutz. Die Bestimmungen über den Lebensver sicherungsschutz enthalten in 5 und 6 Informationen zum Versicherungsbeitrag /-zuschlag sowie in 13 Informationen zur Höhe des Versicherungsbeitrags /-zuschlags. Bei der Risikolebensversicherung wird in den ersten zwei Versicherungsjahren ausschließlich eine Leistung bei Unfalltod gemäß 2 der Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz erbracht, es sei denn, dass die Leistung gemäß 9 Absatz 1 der Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz ausgeschlossen ist. Bei Tod aus einem anderen Grund werden in den ersten zwei Versicherungsjahren die bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträge erstattet. Ab dem dritten Versicherungsjahr wird bei Tod des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme unabhängig davon geleis tet, auf welcher Ursache der Todesfall beruht. Dies gilt nicht, falls einer der Leistungsausschlussgründe des 9 Abs. 2 und 3 der Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz vorliegt. Bei Erleben des Versicherungsendes der Risikolebensversicherung wird keine Leistung fällig. Für die Versicherung wird kein Rückkaufswert und keine beitragsfreie Versicherungssumme gebildet. Sofern Darlehensnehmer und Gesamtschuldner zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist die Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) nicht mehr möglich. a) Darlehen bis 80 % bzw. 75 % Beleihungswert (BLW) Abweichend zu der vorab aufgeführten Vollversicherung wünsche / n ich / wir, dass die Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) nur in Höhe eines Teilbetrages beantragt wird. ja, in Höhe von anfänglich Besonderheit Darlehen >80 % bzw. 75 % BLW Vollversicherung Mtl. Beitrag/ Mtl. Zuschlag Teilversicherung Mtl. Beitrag/ Mtl. Zuschlag Unversicherter Teil b) Darlehen >80 % bzw. 75 % Beleihungswert (BLW) (nur auszufüllen, wenn der Beleihungsauslauf des Darlehens > 80 % [bzw. >75 % bei Zuteilungsdarlehen] des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes liegt) Die BHW Bausparkasse AG verlangt bei der beantragten Finanzierung als Kreditsicherheit die Abtretung einer Risikolebensversicherung über den Betrag von (Bitte Höhe Darlehensteil > 80% bzw. 75 % des Beleihungswertes eintragen) Ich / Wir wünsche / n, dass die BHW Bausparkasse AG die Anmeldung zur Risiko lebensversicherung (Gruppenversicherung) in Höhe der Finanzierung beantragt. ja, für die folgenden Vertragszahl(en) mit einem mtl. Versicherungsbeitrag/-zuschlag von nein (Teilversicherung oder Abtretung einer bestehenden Risiko lebensversicherung ist auszufüllen.) Ich / Wir wünsche / n, dass die BHW Bausparkasse AG die Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) über den Betrag von (Bitte Höhe Teilversicherung eintragen.) für die folgenden Vertragszahl(en) mit einem mtl. Versicherungsbeitrag/-zuschlag von beantragt. Bitte die Höhe des unversicherten Teils eintragen. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Hinweis: Bei einer Teilversicherung kann im Todesfall der versicherten Person eine Restforderung unversichert sein und finanzielle Belastungen der Verpflichteten verursachen. Datum SW 6002 Mtl. Beitrag/ Mtl. Zuschlag Unversicherter Teil (Bitte Höhe Teilversicherung eintragen.) für die folgenden Vertragszahl(en) mit einem mtl. Versicherungsbeitrag/-zuschlag von Bitte die Höhe des unversicherten Teils eintragen. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. In diesem Zusammenhang verzichte / n ich / wir auf die Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenver sicherung) für den vorstehend aufgeführten restlichen Teilbetrag. Unterschrift Darlehensnehmer/in/Bausparer/in ggf. Ehegattin/Ehegatte/Gesamtschuldner/in/Mitinhaber/in Stempel der Vermittlerin/des Vermittlers mit VGE-Nr. Vermittler Original für die BHW Bausparkasse AG

4 Formularsammlung zum Darlehensantrag Abtretung einer bestehenden Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung GVV) Verzichtserklärung Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung GVV) Seite 3 Vertragsnummer 0 0 Abtretung einer bestehenden Risikolebensversicherung III. Abtretung einer bestehenden Risikolebensversicherung (nur auszufüllen, bei Abtretung einer bestehenden Risikolebensversicherung.) Ich / Wir wünsche / n keine Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) und trete / n eine Risikolebensversicherung über den Betrag von (Bitte Höhe der Abtretung eintragen.) für die Vertragszahl(en) Versiche- rungs- Verzicht Vertragszahl IV. Versicherungsverzicht (nur auszufüllen, bei vollständigem Verzicht auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung) Ein wesentliches Merkmal der Risikolebensversicherung ist, dass die versicherte Darlehensrestschuld des Darlehens bei einem Ableben der versicherten Person mit der Versicherungssumme zurückgezahlt wird. Diese Tilgung des Darlehens hat den Vorteil, dass für die Hinterbliebenen / Verpflichteten insoweit keine weiteren Zahlungsverpflichtungen mehr entstehen. Ja, ich / wir verzichte / n gleichwohl auf die Anmeldung zur BHW Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung) für die Vertragszahl(en) Hinweis: Verzicht nicht möglich, wenn Darlehen >80 % bzw. 75 % des Beleihungswertes (BLW) ist. Vertragszahl an die BHW Bausparkasse AG ab. Datum Bitte Formular als Anlage beifügen. Freiwillige Angabe Ich habe bereits eine Risikolebensversicherung. Ja Nein Unterschrift Darlehensnehmer/in/Bausparer/in Todesfallsumme Laufzeit bis / Jahre ggf. Ehegattin/Ehegatte/Gesamtschuldner/in/Mitinhaber/in Sofern diese Risikoversicherung abgetreten werden soll, ist die vorstehende Abtretungserklärung auszufüllen. Stempel der Vermittlerin/des Vermittlers mit VGE-Nr. Vermittler SW 6002 Original für die BHW Bausparkasse AG

5 Widerrufsbelehrung Empfangsbekenntnis Formularsammlung zum Darlehensantrag Widerrufsbelehrung zur Anmeldung zur Risikolebensversicherung (Gruppenversicherung GVV) Seite 4 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: BHW Bausparkasse AG Lubahnstraße Hameln Fax: info@bhw.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung 1. Der Darlehensnehmer / Bausparer bestätigt, ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten zu haben. 2. Der Darlehensnehmer / Bausparer bestätigt, ein Exemplar dieser Formularsammlung zum Darlehensantrag erhalten zu haben. Datum Unterschrift Darlehensnehmer/in/Bausparer/in ggf. Ehegattin/Ehegatte/Gesamtschuldner/in/Mitinhaber/in SW 6002 Original für die BHW Bausparkasse AG

6 Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz für Bausparverträge Zum Schutze der Hinterbliebenen des Bausparers und zur weiteren Sicherung der Forderung beantragt die BHW Bausparkasse AG (im Folgenden kurz Bausparkasse genannt) bei Auszahlung eines Darlehens, bei Ablösung einer Vor- und Zwischenfinanzierung durch das Bauspardarlehen oder bei Darlehensübernahme durch Erben oder Dritte für diejenigen Darlehensnehmer, die zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Risikolebensversicherung mit Leistungen bei Unfalltod in den ersten zwei Versicherungsjahren sowie bei Tod ab dem dritten Versicherungsjahr auf der Grundlage der nachfolgend abgedruckten Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz für Bausparverträge. Risikoträger ist die PB Lebensversicherung AG, Proactiv-Platz 1, Hilden ( im Folgenden kurz Versicherer genannt). Die Risikolebensversicherung ist nicht überschussberechtigt. 1 Grundsätze der Vertragsgestaltung (1) Das Versicherungsvertragsverhältnis wird zwischen der Bausparkasse und der Lebensversicherung begründet (Gruppenversicherungsvertrag). Versicherungsnehmer ist die Bausparkasse. Der Bausparer ist Versicherter, soweit nicht nach 11 ein gesamtschuldnerisch mithaftender Dritter versichert wird. (2) Jeglicher Schriftwechsel in Versicherungsfragen ist mit der Bausparkasse (nicht mit dem Versicherer) zu führen. Der Bausparer hat die von der Bausparkasse wegen des Abschlusses der Risikolebensversicherung angeforderten Nachweise unverzüglich beizubringen. 2 Versicherungsausweis/Versicherungsbeginn/ Fälligkeit der Leistung (1) Die Bausparkasse übersendet dem versicherten Bausparer eine Bestätigung über die Anmeldung zur Versicherung (Versicherungsausweis), aus der sich die Höhe und der Zeitpunkt des Beginns der Versicherung ergeben. Die Versicherung beginnt im Zeitpunkt der Darlehensauszahlung bzw. bei Ablösung einer Vor- und Zwischenfinanzierung mit Abschluss des Vertrages über das Bauspardarlehen, falls jedoch eine Gesundheitsprüfung gemäß 8 erforderlich ist, zu dem im Versicherungsausweis genannten Termin. Ansprüche aus der Risikolebensversicherung entstehen mit Versicherungsbeginn. Bei Übernahme eines mit der Bausparkasse bestehenden Darlehensvertrages nach vorausgegangenem Tod des bisherigen Darlehensnehmers durch den oder die Erben oder von Dritten beginnt der Versicherungsschutz für den neuen Darlehensnehmer mit Wirksamwerden der Darlehensübernahme durch den oder die Erben oder durch Dritte. Sofern eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, beginnt der Versicherungsschutz zu dem in Versicherungsausweis genannten Termin. (2) Der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme wird mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungen des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Die Bausparkasse ist verpflichtet, die geleistete Versicherungssumme dem Bausparkonto gutzuschreiben. (3) Der Versicherer leistet in den ersten zwei Versicherungsjahren ausschließlich bei Unfalltod (vgl. Absatz 4). Bei Tod aus einem anderen Grund werden in den ersten zwei Versicherungsjahren die bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträge erstattet. Ab dem dritten Versicherungsjahr wird bei Tod des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme unabhängig davon geleistet, auf welcher Ursache der Todesfall beruht. In jedem Fall besteht eine Leistungsverpflichtung des Versicherers nur, soweit keine Leistungsausschlussgründe nach 8 Abs. 3 und 9 vorliegen. (4) Unfalltod liegt vor, wenn der Versicherte an den Folgen eines Unfalles stirbt, der Unfall sich nach in Kraft treten der Versicherung ereignet hat und der Tod während der Versicherungsdauer eingetreten ist. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. 3 Abtretung einer bereits bestehenden Versicherung Hat der Bausparer bereits eine entsprechende Lebensversicherung auf seine Person abgeschlossen, so kann sich die Bausparkasse auf Antrag mit der Abtretung der Rechte aus diesem Versicherungsvertrag begnügen. 4 Versicherungssumme (1) Die Versicherungssumme ist, sofern die Bausparkasse dem Bausparer nichts anderes mitteilt, a) bei Bauspardarlehen die Darlehensschuld zuzüglich eines etwa noch auszuzahlenden Darlehensteils, b) bei einer Vor- oder Zwischenfinanzierung der Unterschiedsbetrag zwischen der bewilligten Darlehenssumme und dem Bausparguthaben. Ist das Bausparguthaben bei Gewährung eines Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehens bereits an einen Dritten ganz oder teilweise abgetreten und erfolgt nicht in Verbindung mit der Darlehensauszahlung eine Rückabtretung, entspricht die Versicherungssumme der Darlehenssumme abzüglich des gegebenenfalls nicht abgetretenen Teils des Bausparguthabens. Das Versicherungsverhältnis wird bei Ablösung einer Vor- oder Zwischenfinanzierung durch das Bauspardarlehen zur Absicherung des Bauspardarlehens fortgeführt. (2) Die Höchstversicherungssumme beträgt für den einzelnen Versicherten Im Einzelfall kann die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers eine höhere Versicherungssumme nehmen. (3) Die Versicherungssumme wird bei Versicherungsbeginn festgesetzt und bleibt bis zur Neufestsetzung für die Errechnung des Versicherungsbeitrages unverändert. Die Versicherungssumme wird zu Beginn eines jeden Kalenderjahres mit Wirkung für das ganze Kalenderjahr festgesetzt. (4) Leistet der Bausparer nach der letzten Festsetzung den zehnten Teil der Versicherungssumme, mindestens aber als Sonderzahlung, so werden die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag mit Beginn des der Einzahlung folgenden Kalendervierteljahres entsprechend ermäßigt. 5 Versicherungsbeitrag (1) Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Versicherungsalter des Bausparers. Das Versicherungsalter wird zu Beginn der Versicherung und später bei Neufestsetzung der Versicherungssumme mit Wirkung für das Kalenderjahr, soweit es noch nicht abgelaufen ist, aufgrund des Lebensalters des Bausparers ermittelt. Das Versicherungsalter des Bausparers ist die Differenz zwischen dem Jahre des Beginns der Versicherung bzw. der Neufestsetzung der Versicherungssumme und dem Geburtsjahr des Bausparers. Je nach dem Verhältnis, in welchem Bauspar- oder Tilgungsbeitrag zum Lebensalter des Bausparers steht, steigt der Versicherungsbeitrag in den ersten Jahren der Abwicklungszeit weniger oder mehr an, um später wieder zu fallen. (2) Die Höhe des Versicherungsbeitrages ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Risikolebensversicherung gültigen Beitragstabelle sowie der festgesetzten Versicherungssumme. Der Versicherer kann aufgrund eines in einer Gesundheitsprüfung (vgl. 8) festgestellten erhöhten Wagnisses einen erhöhten Versicherungsbeitrag beanspruchen. In diesem Fall erhöht sich der Versicherungszuschlag (vgl. 6) entsprechend. 6 Versicherungszuschlag/Zahlungsmodalitäten (1) Die Bausparkasse erhebt einen gleichbleibenden Zuschlag zu den Bauspar- oder Tilgungsbeiträgen (Versicherungszuschlag), der den je nach Versicherungsalter und Versicherungssumme sich von Jahr zu Jahr verändernden Versicherungsbeitrag im Mittel abdecken soll. Fehlende Beitragsleistungen werden von der Anspar- bzw. Tilgungsrate in Abzug gebracht, was sich laufzeitverlängernd auswirken kann. Überschießende Mittel werden als Sonderzahlungen veranschlagt, was eine laufzeitverkürzende Wirkung haben kann. (2) Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach dem jeweils zu erhebenden Versicherungsbeitrag unter Berücksichtigung eines planmäßigen Tilgungsverlaufes, bei Vor- und Zwischenfinanzierungen des voraussichtlichen Zuteilungszeitpunktes des Bausparvertrages sowie der jeweiligen Ausgestaltung und Laufzeit der abzusichernden Finanzierung. Da einige dieser Rahmenbedingungen im Verlaufe der Finanzierung einer Veränderung unterworfen sein können, kann die Höhe des Versicherungszuschlages nach Ablauf von jeweils 5 Versicherungsjahren bzw. bei Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen zum Ablauf einer Zinsfestschreibungszeit angepasst werden, wenn zu diesem Zeitpunkt festzustellen ist, dass der Versicherungszuschlag nicht mehr ausreicht, den Versicherungsbeitrag im Mittel abzudecken bzw. ein zu hoher Versicherungszuschlag erhoben wird. Der Bausparer ist berechtigt, einem Anpassungsverlangen der Bausparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Anpassungsmitteilung zu widersprechen. In diesem Falle ist der Bausparer verpflichtet, den Versicherungsbeitrag gemäß 5 zu zahlen. (3) Der gezahlte Versicherungszuschlag wird dem Konto des Bausparers gutgeschrieben, der Versicherungsbeitrag dem Konto jeweils im zweiten Kalendermonat eines jeden Kalendervierteljahres, für im Laufe eines Kalendervierteljahres beginnende Versicherungen anteilig, belastet. (4) Schuldner des Versicherungsbeitrages gegenüber dem Versicherer ist in jedem Fall der Bausparer. Die Bausparkasse ist von dem Versicherer bevollmächtigt, den Versicherungsbeitrag im Namen und für Rechnung des Versicherers einzuziehen und an diesen weiterzuleiten. Eine Zahlungspflicht der Bausparkasse gegenüber dem Versicherer hinsichtlich des Versicherungsbeitrages besteht nicht. Die Bausparkasse hat keinen eigenen Anspruch gegen den Versicherten auf Zahlung des Versicherungsbeitrages an den Versicherer. Unbeschadet davon erhebt die Bausparkasse den Versicherungsbeitrag aufgrund einer Einziehungsvollmacht des Versicherers. 7 Beendigung des Versicherungsverhältnisses (1) Die Versicherung endet, wenn der Versicherte stirbt, das versicherte Darlehensrisiko getilgt ist, spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der versicherte Bausparer das 80. Lebensjahr vollendet hat. Das Versicherungsverhältnis kann auch durch eine Kündigung des Versicherers beendet werden, soweit ein Zahlungsverzug gemäß 14 vorliegt.

7 Bestimmungen Seite (2) Die Ablösung einer Vor- oder Zwischenfinanzierung durch das Bauspardarlehen bzw. das Auslaufen einer Zinsfestschreibungsfrist führt nicht zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses. 8 Gesundheitsprüfung/Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung (1) Unterschreitet die Versicherungssumme (bei Gruppenversicherungsschutz bzgl. mehrerer Verträge darf die gesamte Versicherungssumme den genannten Betrag nicht überschreiten) kann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Für eine Gesundheitserklärung bzw. eine ärztliche Untersuchung sind die hierfür von dem Versicherer vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Die Bausparkasse kann verlangen, dass die Kosten der ärztlichen Untersuchung vom Bausparer zu verauslagen sind; in diesem Fall werden sie bei Inkrafttreten der Versicherung oder bei Ablehnung durch den Versicherer dem Bausparer erstattet. (3) Der Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass der Bausparer alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. a) Rücktritt Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, vom Bausparer nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn dem Versicherer nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn dem Versicherer nachgewiesen wird, dass er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Hat der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt seine Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn ihm nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang seiner Leistungspflicht ursächlich war. Hat der Bausparer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt sie, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die Rückzahlung der Beiträge kann die Bausparkasse nicht verlangen. b) Kündigung Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. c) Rückwirkende Vertragsanpassung Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf sein Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Bausparer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. d) Ausübung der Rechte Die Rechte des Versicherers auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung stehen ihm nur zu, wenn er den Bausparer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Er muss seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Bei Ausübung seiner Rechte muss er die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt. Innerhalb der Monatsfrist darf er weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben. Der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Die genannten Rechte kann der Versicherer nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Hat der Bausparer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. e) Anfechtung Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf seine Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. f) Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung Die vorstehenden Absätze gelten bei einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz d beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. g) Erklärungsempfänger Die Ausübung der Rechte des Versicherers erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, die gegenüber der Bausparkasse abzugeben ist. 9 Leistungsausschlüsse (1) In den ersten zwei Versicherungsjahren fallen nicht unter den Versicherungsschutz: a) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Der Versicherer wird jedoch leisten, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diese Versicherung fallendes Unfallereignis verursacht waren. b) Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat oder ein Vergehen ausführt oder versucht. c) Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. d) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. e) Unfälle infolge krankhafter psychischer Reaktionen des Versicherten sowie die Folgen einer krankhaften psychischen Reaktion des Versicherten auf ein Unfallereignis, gleichgültig, wodurch dieses verursacht wird. (2) Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht des Versicherers mit Ausnahme der ersten zwei Versicherungsjahre unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn der Versicherte in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat, es sei denn, der Versicherte hat auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen. Bei Ableben des Versicherten in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht keine Leistungspflicht des Versicherers, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen eine andere Regelung vorsehen oder die Übernahme des Risikos mit dem Versicherer vereinbart war. Bei Ableben des Versicherten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen besteht keine Leistungspflicht des Versicherers, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. (3) Bei Selbsttötung vor Ablauf von drei Jahren seit Beginn der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. 10 Anzeigepflicht im Todesfall/Entbindung von der Schweigepflicht Nach dem Tode des Bausparers sind die Hinterbliebenen verpflichtet, der Bausparkasse den Tod des Bausparers unverzüglich anzuzeigen, hierüber sämtliche Urkunden (Totenschein, Sterbeurkunde) und auf Verlangen der Bausparkasse auch ein Zeugnis des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, beizubringen, und zwar alle Unterlagen auf ihre Kosten. Über die Erkrankungen, die dem Tode vorausgegangen sind, ist der Bausparkasse Auskunft zu geben; gegebenenfalls sind Ärzte und Krankenanstalten zu benennen. Der Bausparer ermächtigt die Bausparkasse und den Versicherer, zur Beurteilung des Risikos und im Falle seines Todes, sämtliche Ärzte, Krankenhäuser, sonstige Krankenanstalten und Pflegeheime, bei denen der Bausparer in Behandlung oder in Pflege war oder sein wird, sowie Pflegepersonen, andere Personenversicherer, Behörden und Sozialversicherungsträger über die Todesursache oder Krankheiten zu befragen. Insoweit entbindet der Bausparer alle, die hiernach befragt werden, von ihrer Schweigepflicht auch über den Tod des Bausparers hinaus. Der Versicherer bzw. die Bausparkasse werden den Bausparer in jedem Einzelfall informieren, dass und von wem Auskünfte eingeholt werden sollen. Der Bausparer kann der Auskunfteinholung schriftlich widersprechen. Der Bausparer kann die vorstehende allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit schriftlich widerrufen. Stattdessen kann der Bausparer verlangen, dass vor jeder einzelnen Auskunftseinholung sein ausdrückliches

8 Bestimmungen Seite schriftliches Einverständnis und eine Schweigepflichtentbindungserklärung, die sich lediglich auf den anstehenden Einzelfall erstreckt, eingeholt werden. Durch diese Einzelfallentbindung entstehen Mehrkosten, die vom Bausparer zu tragen sind und die diesem mit jeder Schweigepflichtentbindung mitgeteilt werden. Der Bausparer kann anstatt einer Entbindung von der Schweigepflicht die Auskunfteinholung auch auf eigene Kosten selbst durchführen. 11 Gesamtschuldner als Versicherter Übernimmt ein Dritter die gesamtschuldnerische Mithaftung für das Darlehen und ist Versicherter, so finden die Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz für Bausparverträge auch auf ihn Anwendung. Die Entbindung von der Schweigepflicht nach 10 wird in diesem Fall vom Gesamtschuldner erklärt. Das gleiche gilt für eine Gesundheitserklärung nach Überschussbeteiligung Die Risikolebensversicherung ist nicht überschussberechtigt, die Überschussbeteiligung wird insgesamt ausgeschlossen. 13 Höhe des Versicherungsbeitrages/- zuschlages (1) Die Höhe des je nach Versicherungsalter von Jahr zu Jahr veränderlichen monatlichen Versicherungsbeitrages pro Versicherungssumme enthält die nachstehende Tabelle. (2) Der monatlich zu zahlende Versicherungszuschlag wird im Darlehensvertrag vereinbart. Alter/Jahre Unisex/ 15 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 36 0,3 37 0, , , , , , , , , , , , , , , , ,9 54 0, , , , , , , , ,9 63 2, , , , , , , , , , , , , , , , , ,21 14 Zahlungsverzug (1) Gerät der Darlehensschuldner mit der Zahlung des Versicherungszuschlages in Verzug, ist die Bausparkasse berechtigt, den Versicherungsbeitrag zur Erfüllung der Verpflichtung des Versicherten gegenüber dem Versicherer an den Versicherer zu zahlen und das Bauspar-/Darlehenskonto mit dem Versicherungsbeitrag zu belasten. (2) Macht die Bausparkasse von diesem Recht der Beitragszahlung keinen Gebrauch und kommt es bei dem Versicherer zu einem Beitragsrückstand, kann der Versicherer der Bausparkasse schriftlich anzeigen, dass, wenn nach Ablauf der Frist von mindestens zwei Wochen weiterhin ein Beitragsrückstand gegeben ist, das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigung kann bereits bei der Bestimmung der Zahlungsfrist dergestalt erfolgen, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn bei Fristablauf weiterhin ein Beitragsrückstand zu verzeichnen ist. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachgeholt wird, sofern nicht der Versicherungsfall eingetreten ist. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der von Seiten des Versicherers aufgegebenen Zahlungsfrist ein und ist zu diesem Zeitpunkt ein Beitragsrückstand zu verzeichnen, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. (3) Für die Versicherung wird kein Rückkaufswert und keine beitragsfreie Versicherungssumme gebildet. 15 Rechts-/Beschwerdeweg Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragsgestaltung der Versicherung sowie die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgen in deutscher Sprache. Ansprüche gegenüber dem Versicherer können bei dem für den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden (Amtsgericht Langenfeld/Landgericht Düsseldorf). Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, Telefon (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom; ggf. abweichende Mobilfunktarife), Fax , beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Es besteht die Möglichkeit, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann kostenlos in Anspruch zu nehmen. Beschwerden zum Versicherungsschutz können der hierfür zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, vorgetragen werden. 16 Allgemeine steuerliche Hinweise Nach derzeitiger Gesetzeslage sind Risikolebensversicherungen steuerlich begünstigt. Die Beiträge können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden und sind von der Versicherungssteuer befreit. Die Versicherungsleistung einer Risikolebensversicherung ist einkommenssteuerfrei.

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Unter welchen Beschwerden/Symptomen haben Sie gelitten bzw. leiden Sie noch? (z.b. Herzjagen,

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung 1 Seite 1 Stand: 01.10.2013 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF)

Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF) Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF) 1. Name und Anschrift der Gesellschaft/des Verwahrers (Versicherungsnehmer): 2. Zu welchen Anlageklassen gehören die zu verwahrenden

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Informationen zur VOV D&O-Versicherung Informationen zur VOV D&O-Versicherung Versicherer des Vertrages / Ladungsfähige Anschriften sind AachenMünchener Versicherung AG, AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen, Handelsregister

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine Bitte beachten Sie: Dieser Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine gilt ausschließlich für Vereine, die länger als ein Jahr im Vereinsregister eingetragen

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung.

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung. Studienvertrag Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (email) (Handy) über eine veterinärphysiotherapeutische

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

W O H N E N IM P A R K

W O H N E N IM P A R K W O H N E N IM P A R K F r e i b u r g Zähringen, attraktive 2 -Zimmer-Wohnung Ideal für Kapitalanleger Das 1972 erstellte Gebäude, das laufend modernisiert und instandgehalten wurde, und im Jahre 2001/2012

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Studienvertrag - Blockunterricht -

Studienvertrag - Blockunterricht - Studienvertrag - Blockunterricht - Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (email) (Handy)

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

vom Bürgen vom Mieter

vom Bürgen vom Mieter BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter:

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter: Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir helfen Ihnen sie zu tragen! Antrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Allgemeine Angaben (Bitte vollständig ausfüllen!) Antragsteller

Mehr

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer Antrag auf Privat-Familien/Partner-Haftpflicht Versicherung bei den Gothaer-Versicherungen Neuantrag Änderungsantrag: Name:: Aufnahme durch Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 PLZ/Ort: Oberstr. 1 / am

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Immobilienscout24 Foren 2014

Immobilienscout24 Foren 2014 Immobilienscout24 Foren 2014 Widerruf von Maklerverträgen - Probleme und Lösungen Die Rechtslage seit dem 13.06.2014 Dr. Oliver Buss LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt

Mehr

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

evbd AG Hohe Str. 37 09112 Chemnitz Anbei senden wir Ihnen den Fragebogen zur Angebotserstellung. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause: Name:

evbd AG Hohe Str. 37 09112 Chemnitz Anbei senden wir Ihnen den Fragebogen zur Angebotserstellung. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause: Name: evbd AG Hohe Str. 37 09112 Chemnitz Anbei senden wir Ihnen den Fragebogen zur Angebotserstellung. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause: Name: Telefonnr.: Faxnummer: Postanschrift: Mit freundlichen Grüßen

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

JACOBI WINTER DEVENTER

JACOBI WINTER DEVENTER JACOBI WINTER DEVENTER Rechtsanwälte Fachanwälte Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken dies anschließend aus und lassen uns das unterschriebene Formular per Fax 02232/942062 oder per Post

Mehr

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM HERRN MANFRED HEINRICHS FRITZ ERLER RING 25 52457 ALDENHOVEN

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

Mehr

Anmeldung für einen Online-Schreibkurs bei

Anmeldung für einen Online-Schreibkurs bei Anmeldung für einen Online-Schreibkurs bei Hiermit melde ich Vorname, Name: Straße, Hausnummer: PLZ, Wohnort: Staat: E-Mail: Skype-Account:* (* Angabe ist freiwillig und nur notwendig, wenn Skype-Gespräche

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Sonderbedingungen für Preispakete

Sonderbedingungen für Preispakete Sonderbedingungen für Preispakete Preispakete Kunden von benk können die folgenden Preispakete zu den jeweils im aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis veröffentlichten Konditionen buchen. Die

Mehr

Sterbegeld Plus. Aktive Vorsorge plus Erbrechtsberatung. Kundeninformation

Sterbegeld Plus. Aktive Vorsorge plus Erbrechtsberatung. Kundeninformation Sterbegeld Plus Aktive Vorsorge plus Erbrechtsberatung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten automationsunterstützt weiterverarbeitet werden.

BEITRITTSERKLÄRUNG. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten automationsunterstützt weiterverarbeitet werden. Mieterschutzverband Österreichs Landesleitung Kärnten ZVR-Zahl:322 853 813 9020 Klagenfurt Tel. & Fax: 0463/51 30 92 BEITRITTSERKLÄRUNG Mitgliedsnummer:...(nicht ausfüllen) NAME:... Vorname:... Straße:...

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.

Mehr

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE)

Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE) Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE) Wir überprüfen die Ihnen von Ihrer Bank bereits in Rechnung gestellte VfE und

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage... ( Name, Vorname ) ( Ort, Datum )... ( Straße )... ( Postleitzahl, Wohnort )(Telefon-Nr.) Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag

Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" beim Justizministerium Baden Württemberg Urbanstr. 32, 70182 Stuttgart Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag zwischen der Stiftung "Resozialisierungsfonds

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung K a u f v e r t r a g Zwischen KEE/REM Photovoltaikanlagen GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern, vertreten durch ihren unterzeichnenden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, - nachfolgend

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Fernabsatz-Informationen

Fernabsatz-Informationen Fernabsatz-Informationen zur Vereinbarung über das mobile Aufladen von Prepaid-Mobilfunk-Konten mittels SMS und Servicehotline ( mobiler Aufladeservice ) Stand: Januar 2010. Diese Information gilt bis

Mehr

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Zwischen (Auftraggeber) und der Firma VFS Versicherungs- und Finanzierungs-Service Meckenstock & Sasserath GmbH Albertusstr. 17 41061 Mönchengladbach (Auftragnehmer)

Mehr

IHK-Zertifikatslehrgänge

IHK-Zertifikatslehrgänge IHK-Zertifikatslehrgänge Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass neben der BVFT-Verbandszertifizierung eine weitere qualitativ hochwertige Qualifizierungsmöglichkeit angeboten wird. Das ift hat

Mehr

Dokumentation der Anlageberatung

Dokumentation der Anlageberatung Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag

Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: Januar 2015 A. Allgemeine

Mehr

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung.

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung. Studienvertrag Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (email) (Handy) über eine veterinärphysiotherapeutische

Mehr

VORSORGEVERTRAG. zwischen dem Vorsorgenehmer. geboren am: wohnhaft in: und dem. Bestattungsinstitut Pfennig Bestattungen

VORSORGEVERTRAG. zwischen dem Vorsorgenehmer. geboren am: wohnhaft in: und dem. Bestattungsinstitut Pfennig Bestattungen VORSORGEVERTRAG zwischen dem Vorsorgenehmer geboren am: wohnhaft in: und dem Bestattungsinstitut Meine persönliche Daten Nachname: Vornarne: Religion: Zweiter Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Staatsangeh.:

Mehr

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) (Name) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten

Mehr

Schadenanzeige Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Schadenanzeige Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Name und Anschrift des Kunden Eigentümer: Enrico Rudolph Komturstraße 58-62 12099 Berlin USt.-IdNr.: DE814/543/191 info@abi2urlaub.de www.abi2urlaub.de Tel (Office): +49 30 288 31 716 Tel (Office): +49

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr