LV-Bewertungsbestimmungen und besondere Regelungen zur Courtagezusage Leben

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1 LV-Bewertungsbestimmungen und besondere Regelungen zur Courtagezusage Leben Tarif- P4310E/ P4311E P4320E/ P4321E P4310E/ P4311E P4320E/ P4321E P4310E/ P4311E P4320E/ P4321E P4310E/ P4311E P4320E/ P4321E P4310E/ P4311E P4320E/ P4321E Vorsorgeinvest Premium (Fondsgebundene Versicherung ) Normal - MV Basis Rente (Rürup) - als Normal MV Basis Rente (Rürup) als Kollektivversicherung Gruppe - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV multipliziert mit allen Faktoren (PF,,, BZDF), ergibt die courtagepflichtige Beitragszahlungsdauer , ab 51 0,500 0,125 Beitragszahlungsdauerfaktor BZDF 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0, ,60 * Die Vorsorgeinvest Premium ist auch unter dem n bav Direktgarant Premium im Garantiemodell Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) abschließbar. Es gelten die Courtage-/Bewertungsregelungen der Vorsorgeinvest Premium. LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

2 P2505E Staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt Förder Renteinvest DWS Premium (Fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie ) Normal MV/ Die Summe der während der vom Kunden zu zahlenden gemäß Antrag vereinbarten Eigenbeiträge bis Alter 67 (maximal 45 Jahre), multipliziert mit allen Faktoren (PF, ), ergibt die courtagepflichtige Bewertungssumme (Courtagebasissumme). () P2505E 0,750 P2505E Spezial - MV 0,500 P2505E Spezial Direkt - MV 0,125 Ergänzende Courtagebestimmungen für die Förder Renteinvest DWS Premium: Abschlusscourtage a. Gewährung der Abschlusscourtage Die Abschlusscourtage für die Förder Renteinvest DWS Premium ermittelt sich aus der Multiplikation des individuellen LV-AP-Satzes mit der Courtagebasissumme und wird für den Neuabschluss des Vertrages als auch für Vertragserhöhungen (auch für mögliche dynamische Erhöhungen) gezahlt. Für Zulagen / Zuzahlungen (Sonderzahlungen) wird eine Abschlusscourtage auf der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Einmalbeitrages multipliziert mit dem Produktfaktor gewährt. Es werden maximal 45 Beitragsjahre berücksichtigt. Für die Abschlusscourtage gilt die Begrenzung auf 45 Beitragsjahre nur für die vereinbarten Beiträge, nicht für Zulagen und Zuzahlungen. Die bei der Berechnung der Abschlusscourtage zugrunde gelegten Beitragsjahre dienen unter Abzug der bereits zurückgelegten Beitragsjahre als Grundlage für die Berechnung der Abschlusscourtage aus Erhöhungen. Für Neuabschlüsse, die im Zusammenhang mit einer Beitragsfreistellung oder Stornierung des Produktes Förder Renteinvest stehen, wird keine Abschlusscourtage gewährt. b. Courtagehaftungszeit Die Courtagehaftungszeit beträgt 60 Monate und ist linear fallend. Die entsprechenden Regelungen werden in Ziff der Bewertungsrichtlinien behandelt. Alttarifgeneration (bis 12/2007) Für Verträge der Alttarifgeneration (bis 12/2007) wird eine durchlaufende Courtage für mögliche Dynamikeinschlüsse und Vertragserhöhungen gewährt. Bemessungsgrundlage hierfür ist der zum jeweiligen Zeitpunkt eingehende Beitragsanteil, der über den bei Vertragsbeginn vereinbarten Regelbeitrag hinausgeht. Die durchlaufende Courtage wird mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechenden eingehenden Beitrag fällig. Die Höhe der durchlaufenden Courtage richtet sich nach dem individuellen LV-AP-Satz. Der Ausweis innerhalb der Anlage zur Courtageabrechnung erfolgt in Prozent. LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

3 P3302E Risikoleben Top Risikolebensversicherung multipliziert mit allen Faktoren (PF,, ), ergibt die courtagepflichtige ** P3302E Gruppe Direkt- MV 0,750 P3302E Spezial - MV 0,500 P3302E Spezial Direkt - MV 0,125 P3312E Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme P3312E 0,750 P3312E Spezial - MV 0,500 P3312E Spezial Direkt - MV 0,125 P3304E Risikoleben Basis mit reduzierten Produktfeatures Normal - MV 0, ** ** BerufsunfähigkeitsVorsorge (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) P3441E Kollektivversicherung Gruppe -MV P3441E 0,750 P3441E Spezial - MV 0,500 P3441E Spezial Direkt - MV 0,125 P3443E BerufsunfähigkeitsVorsorge SMART (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) mit reduzierten Produktfeatures Normal - MV 0,500 ErwerbsunfähigkeitsVorsorge (Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit anfänglichem Schutz bei Berufsunfähigkeit) P3447E SEU gegen lfd. Beitragszahlung - MV ** bis auf Weiteres LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

4 P3461E Grundfähigkeits-Schutzbrief (Selbständige Grundfähigkeitsabsicherung) multipliziert mit allen Faktoren (PF,, ), ergibt die courtagepflichtige P3461E 0, ,84 0,82 0,80 0,78 0,76 P3461E Spezial - MV 0, ,74 0,72 0,70 P3461E Spezial Direkt - MV 0,125 Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen ab 51 0,60 P3402E (BUZ-Beitragsbefreiung) P3412E P3402E/ P3412E P3402E/ P3412E P3402E/ P3412E (BUZ-Rente) 0,750 Spezial - MV 0,500 Spezial Direkt - MV 0,125 Vorsorgegarantie Plus (Indexgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag) Produktfaktor (PF) 0,750 P4244E Normal MV / P4244E 0,750 P4244E Spezial - MV 0,500 P4244E Spezial Direkt- - MV 0,125 LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

5 P4210E/ P4211E P4220E P4210E/ P4211E P4220E P4210E/ P4211E P4220E P4210E/ P4211E P4220E P4030E P4035E P4030E P4035E P4030E P4035E P4030E P4035E Vorsorgeinvest Spezial* (Fondsgebundene Versicherung) Normal MV / Basis Rente (Rürup) als Normal MV / Gruppe-Direkt - MV Basis Rente (Rürup) als Gruppe-Direkt) - MV Spezial - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial-Direkt - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV Vorsorgeinvest Spezial (Fondsgebundene Versicherung) gegen Einmalbeitrag Basis Rente (Rürup) als Normal MV / Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV multipliziert mit allen Faktoren (PF,,, BZDF), ergibt die courtagepflichtige Beitragszahlungsdauer Beitragszahlungsdauerfaktor BZDF 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0,72 0,70 0,750 ab 51 0,60 0,500 0,125 0,750 0,500 0,125 * Die Vorsorgeinvest Spezial ist auch unter dem n BAV Direktgarant im Garantiemodell Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) abschließbar. Es gelten die Courtage-/Bewertungsregelungen der Vorsorgeinvest Spezial Bei dem Erlebensfallgarantiemodell Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) wird für Dauern <= 10 Jahren der gekürzt. LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

6 P3002E P3004E P3002E/ P3004E P3002E/ P3004E P3002E/ P3004E P3011E P3013E P3011E/ P3013E P3011E/ P3013E P3011E/ P3013E P3021E Eine Vermittlung ist nach Abstimmung mit ZDHL nur im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung möglich. Renteclassic (Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung) Basis Rente (Rürup) als Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV Depot Renteclassic (Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung) gegen Einmalbeitrag Produktfaktor (PF) 0 Kollektivversicherung Gruppe MV Basis Rente (Rürup) als Normal - MV Kollektivversicherung als Gruppe - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV Sofort Renteclassic (Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung) gegen Einmalbeitrag Produktfaktor (PF) 0 Normal MV / multipliziert mit allen Faktoren (PF,, ), ergibt die courtagepflichtige , , , , ,500 ab 51 *Einmalbeitrag 0,125 0,87 0,89 0,91 0,93 0,95 0,97 0,99 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0,72 0,70 0,60 P3021E 0,750 P3021E Spezial - MV 0,500 P3021E Spezial-Direkt - MV 0,125 Achtung: Bei der Rentenversicherung kommt bei einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer zusätzlich ein weiterer Faktor zur Anwendung. Faktorermittlung: beitragsfreie Jahre x 0, ,0. Bei beitragsfreien Jahren ab 30 Jahren lautet der Faktor immer 1,66. LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

7 P3502E P3502E Eine Vermittlung ist nach Abstimmung mit ZDHL nur im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung möglich. HZV (PartnerVorsorge) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HZV Normal - MV als Kollektivversicherung Gruppe MV multipliziert mit allen Faktoren (PF,,, BZDF), ergibt die courtagepflichtige 0, P3502E Spezial - MV 0, P3502E Spezial-Direkt - MV 0, P3511E/ P3521E P3511E/ P3521E P3511E/ P3521E P3511E/ P3521E HZV gegen Einmalbeitrag Produktfaktor (PF) 0 Normal - MV als 0,750 Spezial - MV 0, ab 51 Spezial-Direkt - MV 0,125 * Einmalbeitrag ,87 0,89 0,91 0,93 0,95 0,97 0,99 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0,72 0,70 0,60 Achtung: Bei der Rentenversicherung kommt bei einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer zusätzlich ein weiterer Faktor zur Anwendung. Faktorermittlung: beitragsfreie Jahre x 0, ,0. Bei beitragsfreien Jahren ab 30 Jahren lautet der Faktor immer 1,66. Rückdeckungsgeschäft Pensionsfonds (Tarif 3.66) (für DPAG als Kapitalanlage bei ZDHL abgeschlossen) Für die Ermittlung der Bewertungssumme für das Rückdeckungsgeschäft gelten die jeweiligen Bewertungsrichtlinien des entsprechenden Produktes. Für das hochvolumige Geschäft (Nicht-Standardgeschäft) gelten individuell zu vereinbarende Sonderregelungen. (3.66-Geschäft mit Kapitalanlage ausschließlich in Publikums- bzw. Spezialfonds) LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

8 Besondere Regelungen zur Courtagezusage Leben 2.1 Ermittlung der Zahlbeitragssumme: Die Zahlbeitragssumme entspricht der Summe der Beiträge, die während der Beitragszahlungsdauer zu entrichten sind. Bei vereinbarter Abrufphase/ Verfügungsphase werden die Beiträge bis zu Beginn der Abrufphase / Verfügungsphase berücksichtigt. Bei der Ermittlung der BUZ- oder SBU-Zahlbeitragssumme werden Beiträge bis Endalter 67 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Zahl beitragssumme bei der Förder Renteinvest DWS Premium (Produktgeneration ab 2008) werden Beiträge bis Alter 67 max. 45 Beitragsjahre berücksichtigt. In der Zahlbeitragssumme werden die folgenden Größen, soweit zutreffend, berücksichtigt: Ratenzuschlag Stückkosten Summenrabatt bei der KLV, Risiko Risikozuschläge aus Übersterblichkeit Berufs- und Risikozuschläge bei der BUZ Prämienrabatte bei rabattierten Tarifen bei Risikoversicherungen, bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, der Beitrag vor Abzug des Beitragsnachlasses aus der Überschussbeteiligung Nicht berücksichtigt werden: zeitlich befristete Risikozuschläge 2.2 Dynamik Die sich aus der Dynamik ergebenden Erhöhungssummen werden in gleicher Weise bewertet. 2.3 Rückzahlung courtageerheblicher Beiträge Werden courtageerhebliche Beiträge zurückgezahlt, so sind die entsprechenden Courtagen zu erstatten. 2.4 Risikolebensversicherung Bei Umtausch einer Risikolebensversicherung wird für die bewertete Kapitalversicherung die volle Courtage abzüglich der Courtage für die Risikolebensversicherung gezahlt. 2.5 Courtagehaftung Diese Courtagehaftung gilt für alle Tarife, die in den LV-Bewertungsbestimmungen aufgeführt sind Die Courtagehaftzeit für alle Tarife mit laufender Beitragszahlung beträgt für alle Abschlusscourtage-/Differenzcourtage-relevanten Geschäftsvorfälle (z.b. bei Neugeschäft: Beginn der Beitragszahlung, bei Dynamik / Erhöhung: Beginn der Dynamik bzw. der Erhöhung) 60 Monate. LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

9 In den auf den courtagerelevanten Geschäftsvorfall nachfolgenden 60 Monaten wird soweit nachfolgend unter nichts anderes vereinbart ist - die Abschluss-/ Differenzcourtage wie folgt zeitanteilig verdient: Storno nach Vertragsmonat Courtage-Rückbelastung 0 60/ / / / / / /60 Bei Verträgen mit einer Versicherungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Courtagehaftzeit auf einen der Versicherungsdauer entsprechenden Zeitraum. Bei Verträgen mit einer vertragsgemäßen Beitragszahlungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Courtagehaftzeit auf einen der Beitragszahlungsdauer entsprechenden Zeitraum Abweichend von der oben dargestellten Verfahrensweise wird in den auf den courtagerelevanten Geschäftsvorfall nachfolgenden 60 Monaten die Abschluss-/ Differenzcourtage bei Vorsorgeinvest Premium mit den Tarif-Nummern: P4310E, P4311E, P4320E + P4321E Vorsorgeinvest Spezial mit den Tarif-Nummern: P4210E, P4211E + P4220E Renteclassic mit den Tarif Nummern: P3002E + P3004E wie folgt zeitanteilig verdient: Storno nach Vertragsmonat Courtage-Rückbelastung 0 120/ / / / / /120 LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

10 Bei Verträgen mit einer Versicherungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Courtagehaftzeit auf einen der Versicherungsdauer entsprechenden Zeitraum; es gilt folgende Rückbelastungsregelung: (Monate Vertragslaufzeit x 2 - bezahlte Vertragsmonate) / (Monate Vertragslaufzeit x 2). Bei Verträgen mit einer vertragsgemäßen Beitragszahlungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Courtagehaftzeit auf einen der Beitragszahlungsdauer entsprechenden Zeitraum; es gilt folgende Rückbelastungsregelung: (Monate vereinbarte Beitragszahlungsdauer x 2 - bezahlte Vertragsmonate) / (Monate vereinbarte Beitragszahlungsdauer x 2) Für alle Einmalbeitragstarife (incl. Zuzahlungen, die wie Einmalbeiträge gerechnet werden) entfällt die Courtagehaftzeit Bei den Tarifen der Zusatzversicherung (BUZ+HZV) entspricht die Courtagehaftung der des jeweiligen Hauptvertrages gemäß den Regelungen in Punkt Rürup-Courtagebedingungen Die Courtageregelungen zu Rürup-Produkten sind mit einer Frist von einem Monat widerrufbar. 2.7 Vertrauensschadenversicherung (VSV) Der Makler ist zur Abdeckung des Sicherungsbedürfnisses der Gesellschaften in einem von den Gesellschaften abgeschlossenen Rahmenvertrag zur VSV (sep. Merkblatt hierzu anbei) versichert, sofern dies die Annahmerichtlinien des Kautionsversicherers zulassen. Basis der auf den einzelnen Makler entfallenden Jahresprämie bildet das tatsächliche Abschluss-Courtagevolumen aus der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen in dem vorherigen Kalenderjahr. Sondercourtagen wie beispielsweise Bonifikationen und dgl. bleiben unberücksichtigt. Die Belastung erfolgt jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres auf dem Stornoreservekonto des Maklers. Sollte auf dem Stornoreservekonto kein ausreichendes Guthaben vorhanden sein, wird die verbleibende Differenz mit den auflaufenden Courtagegutschriften verrechnet. Bei Ausscheiden des Maklers vor Fälligkeit der Prämie erfolgt die Belastung bei Vertragsbeendigung. 2.8 Allgemeine Courtagebestimmungen Für alle in der Courtagezusage und der Anlage 1 nicht aufgeführten Tarife und für Versicherungen mit Beitrags- und Gebührennachlässen wird die Abschlusscourtage von Fall zu Fall festgelegt Die Abschlusscourtagen werden jeweils am Monatsschluss aus dem policierten Netto-Neugeschäft (Bruttogeschäft abzüglich abschlusscourtagebelastetes Storno zuzüglich abschlusscourtagepflichtige Wiederinkraftsetzung) berechnet. Die Courtage wird für die Vermittlung von Lebensversicherungen diskontiert. Zur Absicherung der Courtage-Rückforderungsansprüche sind neben der primär zu verwendenden Stornoreserve - ausreichende, jederzeit realisierbare Sicherheiten, soweit sie nicht durch die Versicherungsleistung der Vertrauensschadenversicherung abgedeckt sind, zu stellen, aus denen sich die Gesellschaften bei vorzeitigem Storno des jeweiligen Vertrages wegen der sich daraus ergebenden Courtagerückforderung jederzeit befriedigen können. Sofern keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden, wird die Courtage ratierlich ausgezahlt, oder sofern Versicherungsverträge auf das eigene Leben, das Leben von Familienangehörigen ersten Grades oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebensgefährten vermittelt werden, wird die Courtage ratierlich ausgezahlt Bei Vermittlung von Versicherungen durch Umwandlung, Rückkauf oder Beitragsfreistellung bestehender Versicherungen entsteht ein Courtageanspruch nur aus dem Teil, der die bisherige Bewertungssumme übersteigt. Neuabschlüsse, die durch Ausspannung, versuchte Ausspannung oder Kündigung bestehender Versicherungen zustande kommen, gelten nicht als Neugeschäft - es entsteht kein Courtageanspruch. LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

11 2.8.4 Bei einer Wiederinkraftsetzung erfolgt die Berechnung der diesbezüglichen Provision wie folgt: Die neue, im Rahmen der Wiederinkraftsetzung erreichte Bewertungssumme wird um die im Zeitpunkt der Vertragsstornierung/Reduzierung bereits verdiente Bewertungssumme gemindert und der verbleibender Betrag ist dann die für die Abschlusscourtage-Berechnung maßgebliche Der Makler erhält für seine Tätigkeit Courtagen nach Maßgabe der Courtagebestimmungen und Courtagetabellen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind. Beeinflussen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung die Courtageregelungen, ist die Zürich nach Treu und Glauben berechtigt, die Courtagebestimmungen und Courtagetabellen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist anzupassen. Weiterhin behält sich die Zurich die Entscheidung über die Courtagezahlung sowie über deren Höhe bei neu aufzunehmenden Versicherungszweigen bzw. -arten vor. Dies gilt auch bei Änderung bestehender oder Einführung neuer Versicherungsarten, Tarife oder Bedingungen Für den Abschluss bzw. die Änderung (Erhöhung/Reduzierung) von Lebensversicherungsverträgen, deren Tarif-Nummern in den aktuellen LV-Bewertungsbestimmungen nicht enthalten sind, gelten die bisher vertraglich vereinbarten Courtageregelungen gemäß der Courtagezusage weiter Im Falle des Überganges der Betreuungszuständigkeit gelten bei der Berechnung von zukünftigen Abschlusscourtagen (z.b. aus Erhöhungen) die bei Policierung des übertragenen Versicherungsvertrages zugrunde gelegten en; diese ergeben sich aus den Anlagen zur Abrechnung des Provisionsvorfalls. 2.9 Es bleibt bei der bisher vereinbarten Regelung zur Stornoreserve. LV-Bewertungsbestimmungen, Stand von 11

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