Gemeinde Alfdorf Landkreis Rems-Murr-Kreis. Öffentliche Bekanntmachung

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1 Gemeinde Alfdorf Landkreis Rems-Murr-Kreis Öffentliche Bekanntmachung Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Teilorten Kapf, Vordersteinenberg und Hintersteinenberg Die Gemeinde Alfdorf sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Alfdorf Interessenten (Netzbetreiber), die interessiert sind gegen Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke durch die Gemeinde den Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung gemäß den Regelungen der NGA-Rahmenregelung des Bundes vom zu gewähren. Im Ausschreibungsgebiet sind teilweise kommunale Leerrohre vorhanden. Unterlagen hierzu können bei der Gemeinde Alfdorf angefordert werden. Die Gemeinde Alfdorf fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien, ein Angebot durch Benennung der erforderlichen Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben. 1

2 I. Angaben zur auswählenden Körperschaft Name und Anschrift Kontaktstelle und weitere Auskünfte Rathaus Alfdorf Obere Schlossstraße Alfdorf Tel: / Fax: / gemeinde@alfdorf.de Rathaus Alfdorf Michael Segan, Bürgermeister Tel: / Fax: / segan@alfdorf.de Anforderung von Kartenmaterial, aus dem die unter- bzw. unversorgten Bereiche der Gemeinde Alfdorf hervorgehen Stelle bei der die Angebote einzureichen sind Elektronisch per ostertag@alfdorf.de Rathaus Alfdorf Obere Schlossstraße Alfdorf Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in den Teilorten Kapf, Vordersteinenberg und Hintersteinenberg. Die Versorgung des genannten Gebietes ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der Versorgungsbereich umfasst ca. 260 Haushalte. 1. Leistungsanforderung Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Alfdorf besteht entsprechend des in der Gemeinde Alfdorf festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend aus dem entsprechenden Kartenmaterial (Anlage 1). Wesentliche Leistungskriterien sind dabei zu beachten: Die räumliche und möglichst flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche. Dabei ist im genannten Versorgungsbereich eine flächendeckende Versorgung von mindestens 30 Mbit/s (asymmetrisch) für mindestens 98% der Haushalte zu gewährleisten. Zur Erreichung der von der Bundesregierung definierten Zielsetzung einer flächendeckenden Versorgung mit 50 Mbit/s muss die angebotene Lösung zudem eine möglichst flächendeckende Versorgung mit mind. 50 Mbit/s ermöglichen, mindestens jedoch für 85 % der Haushalte. Im Angebot ist darzustellen, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann. 2

3 Die genannten Bandbreiten sind auch bei Spitzenbelastung zu garantieren. Dabei ist eine Verfügbarkeit der Bandbreiten und des Netzes für 97 % des Jahres zu garantieren. Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP- Adresse beziehen können. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen: zum technischen Konzept und zur Umsetzung zum Zeitplan der Realisierung zur Höhe der verfügbaren Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes zum gewerblichen Tarifmodell des Betreibers zur Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse zur Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses Die Marktanalyse und das Kartenmaterial können bei der vorgenannten Kontaktstelle der Gemeinde Alfdorf angefordert werden. 2. Bedingungen der Beihilfegewährung Zur Realisierung der Breitbandversorgung ist die Gemeinde Alfdorf bereit, dem Netzbetreiber eine Beihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zu gewähren. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Betreiber muss mindestens für die Zeit von 7 Jahren Mitbewerbern Zugang auf Vorleistungsebene zu der neu geschaffenen Infrastruktur, einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung einräumen (so genannter open access ) gemäß den Vorgaben aus 7 der NGA-Rahmenregelung des Bundes vom Der offene Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für die jeweilige Maßnahme eingesetzte, schon existierende Infrastruktur des Netzbetreibers gewährt werden. Die Verpflichtung zum offenen Netzzugang gilt unabhängig von der Veränderung bei Eigentumsverhältnissen. 3

4 III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Persönliche Eignung zur Leistungserbringung entsprechend 16 Abs. 5 VOL/A: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 6 VOL/A und 16 VOL/A. Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot, dass er die technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen. Die Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Vergabe in Losen: Nebenangebote: Nein nicht zulässig Wertungskriterien: Gewichtung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 70 % (für die Herstellung der geforderten Breitbandversorgung, ggfs. unter Nutzung der passiven Infrastruktur) 2. Günstigster Endabnehmerpreis (pro Monat/sog. Grundgebühr ), 15 % inkl. Bereitstellungskosten (Bezogen auf eine Versorgung mit 30 Mbit/s Download) 3. Zeitraum bis zur Fertigstellung der Versorgung 15 % Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Mehr- oder Minderleistungen hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig sind. IV. Verfahren Art des Verfahrens Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten Art der Angebotsabgabe Zuschlags- und Bindefrist des Angebots Öffentliches Auswahlverfahren , 12:00 Uhr Schriftlich über den Postweg in deutscher Sprache oder per in deutscher Sprache 7 Monate nach Ende der Ausschreibung 4

5 V. Zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Dabei gilt auch die kostengünstige bzw. kostenlose Überlassung von Hochgeschwindigkeitsnetzen und Leerrohren als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die Beihilfegewährung erfolgt gemäß den Regelungen der NGA- Rahmenregelung des Bundes vom Die darin enthaltenen Vorgaben hat der Netzbetreiber bei der Erstellung seines Angebotes zu berücksichtigen. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei. Gemeinde Alfdorf, den 27. September 2017 Michael Segan Bürgermeister 5

6 Anlage 1 Gesamtsicht Ortsteile Kapf, Vordersteinenberg, Hintersteinenberg 6

7 Teilort Kapf 7

8 Teilort Vordersteinenberg 8

9 Teilort Hintersteinenberg 9

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