Tarifvertrag über Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten der Zeitungsverlage Baden-Württemberg

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1 Tarifvertrag über Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten der Zeitungsverlage Baden-Württemberg Zwischen dem Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.v. Königstraße Stuttgart einerseits und ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Baden-Württemberg Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Theodor-Heuss-Straße Stuttgart andererseits wird für die Angestellten der Zeitungsverlage in Baden-Württemberg folgender Gehaltstarifvertrag abgeschlossen: Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt: 1. räumlich für das Land Baden-Württemberg; 2. fachlich für alle Zeitungsverlage; 3. persönlich für alle Angestellten, die eine angestelltenversicherungspflichtige Tätigkeit im Sinne des Angestelltenversicherungsgesetzes ausüben, einschließlich der Auszubildenden. Nicht als Angestellte im Sinne des Tarifvertrages gelten - Angestellte gemäß 5 Abs. 3 BetrVG - Angestellte mit einem Aufgabengebiet, das höhere Anforderungen stellt, als die höchste tarifliche Beschäftigungsgruppe.

2 Allgemeine Bestimmungen Der Gehaltstarifvertrag vom 12. Juni 2014, gültig bis 31. März 2016, wird wieder in Kraft gesetzt. 1 2 Die Eingruppierung der Angestellten erfolgt nach der folgenden Gehaltsgruppen-Einteilung. Soweit im Manteltarifvertrag für die Angestellten der Zeitungsverlage in Baden-Württemberg auf die Gehaltsgruppen-Einteilung verwiesen wird, gilt die Einteilung dieses Vertrages. Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 werden die Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen um 2 % erhöht. Mit Wirkung zum 1. August 2017 werden die Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen um weitere 1,8 % erhöht. 3 Die neuen Tarifgehälter ergeben sich aus der Gehaltstabelle. Die Höhe der Vergütungen für Auszubildende ergibt sich aus der Vergütungstabelle. 4 Beim Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe nach Tätigkeitsjahren in der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, wenn das bisher vereinbarte Gehalt dem tariflichen Gehalt der höheren Stufe entspricht. Bei Umgruppierung in eine höhere Gehaltsgruppe erhalten die Betreffenden das gegenüber ihrem bisherigen Tarifgehalt nächsthöhere Tarifgehalt der neuen Gehaltsgruppe. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Gehaltserhöhung, wenn das bisher vereinbarte Gehalt dem tariflichen Gehalt der neuen Gruppe entspricht. 5 Die Eingruppierung in die Gehaltsgruppen richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit unter Einbeziehung der Qualifikationsmerkmale und der Arbeitsanforderungen sowie gegebenenfalls der Richtbeispiele. Tätigkeiten in anderen Firmen oder Branchen, die nachweisbar den Merkmalen der anzuwendenden Gehaltsgruppe entsprechen, sind bei der Eingruppierung angemessen zu berücksichtigen. 6 Facharbeiter der Druckindustrie, die als Angestellte mit der Texterfassung im Sinne des Tarifvertrages über Einführung und Anwendung rechnergesteuerter Textsysteme (RTS-Vertrag) beschäftigt werden, sind gemäß den Bestimmungen des RTS-Vertrages in die Endstufe der Gehaltsgruppe 3 einzustufen.

3 Maschinensetzer, die als Angestellte mit der Textgestaltung im Sinne des RTS-Vertrages beschäftigt werden, sind gemäß den Bestimmungen des RTS-Vertrages in die Endstufe der Gehaltsgruppe 4 einzustufen. Wird die Tätigkeit bis zur Dauer von vollen 5 Jahren unterbrochen, darf der/die wiedereintretende Angestellte um nicht mehr als eine Stufe in seiner/ihrer Gehaltsgruppe zurückgestuft werden. 7 Als Unterbrechung gilt nicht, wenn der/die Angestellte innerhalb eines Jahres seine/ihre Tätigkeit wieder aufnimmt. Der Tarifvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einmonatiger Frist, erstmals zum 31. August 2018, gekündigt werden. 8 Stuttgart, 20. Juli 2016 Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e. V. gez. Valdo Lehari jr. gez. Stephan Bourauel ver.di - Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Landesbezirk Baden-Württemberg gez. Leni Breymaier gez. Siegfried Heim gez. Wolfgang Haupt

4 Vergütungstabelle für Auszubildende Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. Juli 2016 monatlich: im 1. Ausbildungsjahr ,01 im 2. Ausbildungsjahr ,14 im 3. Ausbildungsjahr ,27 Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. August 2017 monatlich: im 1. Ausbildungsjahr ,91 im 2. Ausbildungsjahr ,04 im 3. Ausbildungsjahr ,17 Falls eine Ausbildungsordnung im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages eine Ausbildungszeit von mehr als 3 Jahren vorsieht, wird für die Zeit nach dem 3. Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütung "nach Vollendung des 3. Ausbildungsjahres" gemäß dem Lohnabkommen für die Druckindustrie bezahlt.

5 Gehaltstabelle Tarifgehälter vom bis Euro G 1 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 1.672,09 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 1.794,32 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 1.965,16 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.162,91 G 2 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 1.853,81 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.036,23 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe* 2.208,97 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.404,78 * Für Angestellte mit Berufsausbildung, die in der Regel 3 Jahre dauert, ist nach 3 Jahren Verweildauer in der Gruppe G 2 die Umgruppierung in die vorletzte Gehaltsstufe der Gehaltsgruppe G 3 (3. Gehaltsstufe) zwingend vorzunehmen. G 3 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.036,23 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.142,43 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.404,78 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.657,57 Texterfassung im RTS-System im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.342,08 ab dem 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.657,57 G 4 im Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.657,57 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.867,45 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.188,68 Textgestaltung im RTS-System im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.867,45 ab dem 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.188,68 G 5 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.976,87 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.351,87 ab dem 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.604,00 G 6 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.854,17 ab dem 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 4.122,32 G 7 im Tätigkeitsjahr in der Gruppe 4.296,36 ab dem 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 4.728,93

6 Gehaltstabelle Tarifgehälter vom bis Euro G 1 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 1.702,19 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 1.826,62 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.000,53 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.201,84 G 2 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 1.887,18 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.072,88 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe* 2.248,73 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.448,07 * Für Angestellte mit Berufsausbildung, die in der Regel 3 Jahre dauert, ist nach 3 Jahren Verweildauer in der Gruppe G 2 die Umgruppierung in die vorletzte Gehaltsstufe der Gehaltsgruppe G 3 (3. Gehaltsstufe) zwingend vorzunehmen. G 3 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.072,88 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.180,99 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.448,07 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.705,41 Texterfassung im RTS-System im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.384,24 ab dem 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.705,41 G 4 im Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.705,41 im 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.919,06 ab dem 4. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.246,08 Textgestaltung im RTS-System im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 2.919,06 ab dem 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.246,08 G 5 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.030,45 im 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.412,20 ab dem 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.668,87 G 6 im 1. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 3.923,55 ab dem 2. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 4.196,52 G 7 im Tätigkeitsjahr in der Gruppe 4.373,69 ab dem 3. Tätigkeitsjahr in der Gruppe 4.814,05

7 Gehaltsgruppeneinteilung Gehaltsgruppe G 1 G 2 G 3 G 4 G 5 G 6 G 7 Qualifikation Arbeitsanforderungen Richtbeispiele Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Abgeschlossene Berufsausbildung oder anderweitig erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung oder der abgeschlossenen Berufsausbildung gleichzusetzende Kenntnisse und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung Neben abgeschlossener Berufsausbildung oder dieser gleichzusetzender Tätigkeit erweiterte Kenntnisse oder Berufserfahrung Neben abgeschlossener Berufsausbildung oder dieser gleichzusetzender Tätigkeit umfangreiche Fachkenntnisse und Berufserfahrung Neben abgeschlossener Berufsausbildung oder dieser gleichzusetzender Tätigkeit, die Befähigung zur Organisation des Betriebsablaufes oder entsprechende Qualifikationen Neben den Qualifikationen der Gruppe 6 langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse, auch in angrenzenden Bereichen Einfache Arbeiten, die keine besondere Einarbeitung erfordern Arbeiten, die Genauigkeit und Konzentration erfordern Arbeiten, die teilweise Selbständigkeit in einem begrenzten Aufgabengebiet sowie Genauigkeit und Konzentration erfordern; Texterfassung im RTS- System Arbeiten, die Selbständigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Abstraktionsvermögen erfordern; Textgestaltung im RTS- System Arbeiten, die Eigenverantwortlichkeit erfordern oder einen erweiterten Verantwortungsbereich umfassen Arbeiten nach allgemeinen Richtlinien, die selbständige Entscheidungsbefugnis erfordern oder einen größeren Verantwortungsbereich umfassen Aufgaben mit Aufsichts-, Weisungs- und Dispositionsbefugnis Bürobote/-botin Telefonist/in Datentypist/in Stenotypist/in Telefonist/in Datentypist/in Stenotypist/in Operator/in Buchhalter/in Sekretär/in Texterfasser/in im RTS-System Operator/in Programmierer/in Buchhalter/in Arbeitsvorbereiter/in Korrespondent/in Sachbearbeiter/in Kalkulator/in Abteilungssekretär/in Textgestalter/in im RTS-System Arbeitsvorbereiter/in Programmierer/in Sachbearbeiter/in Bilanzbuchhalter/in Chefsekretär/in Disponent/in Kalkulator/in Ressortleiter/in Gruppenleiter/in Ausbilder/in EDV-Organisator/in System-Programmierer/in Chef-Programmierer/in Bilanzbuchhalter/in Abteilungsleiter/in Bereichsleiter/in Disponent/in Ausbildungsleiter/in Chefsekretär/in Abteilungsleiter/in Bereichsleiter/in

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