Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 56 Königskamp II der Gemeinde Everswinkel Auftraggeber(in): Gemeinde Everswinkel Der Bürgermeister Planen, Bauen, Umwelt Am Magnusplatz Everswinkel Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Fr Tel.: ( ) Tel.: ( ) Mail: info@akus-online.de oder Fax: ( ) Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP Kunden-Nr.: (Digitale Version - PDF) Berichtsumfang: 25 Seiten Text, 5 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

2 Seite 2 von 25 Text: Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Verkehrslärm Geräusch-Emissionen Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebietes Erhöhte Verkehrslärmeinwirkung auf vorhandenes Wohnen durch das Plangebiet Gewerbelärm Geräusch-Emissionen Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Zusammenfassung 24 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Übersichtsplan Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet / Tag und Nacht / 1. OG Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung durch Plangebiet P0-Fall, P1-Fall und P2-Fall / Tag und Nacht / 1. OG Geräusch-Immissionen / Gewerbelärmeinwirkung auf das Plangebiet / Tag und Nacht / 1. OG Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Gemeinde Everswinkel führt das Bauleitplanverfahren Nr. 56 Königskamp II mit dem wesentlichen Ziel durch, ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen. Anlage 1 zeigt die Örtlichkeit und die Plangebietsgrenzen für die Planfälle 1 und 2. Der Planfall1 ist Gegenstand des hier in Rede stehenden Bauleitplanverfahrens. Der Planfall2 befasst sich mit einer zukünftig eventuell möglichen Erweiterung des Wohngebietes; dieser Planfall2 würde ein weiteres Bauleitplanverfahren erfordern. Auf das geplante Wohnen wirken Geräusch-Immissionen durch den KFZ-Verkehr auf den umliegenden Straßen ein. Die diesbezüglichen Beurteilungspegel zu ermitteln ist ein Teil der vorliegenden Begutachtung. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob im Plangebiet bezogen auf die Verkehrslärmeinwirkung gesunde Wohnverhältnisse herrschen. Des Weiteren wird im vorliegenden Gutachten der Frage nachgegangen, welche Verkehrslärm-Auswirkung die Planung durch den zukünftigen KFZ-Verkehr des Plangebietes auf das vorhandene Wohnen hat. Als Drittes wird untersucht, ob durch die Betriebe des in nordöstlicher Nachbarschaft befindlichen Gewerbes kritische Gewerbelärmpegel im Plangebiet zu erwarten sind.

4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 / 2/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, S zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. 1, S. 2146) / 3/ 24. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) vom 12. Februar 1997 BGBl. I, Nr. 8, S. 172, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom (BGBl. I, S. 2329) / 4/ VLärmSchR 97 "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" Ausgabe Verkehrsblatt-Dokument-Nr. B 6151, Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund / 5/ DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren Ausgabe Juli 2002 / 6/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S ff).

5 Seite 5 von 25 / 7/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S ff) / 8/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 11. Auflage / 9/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch das 11. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1943) /10/ DIN 4109 " Schallschutz im Hochbau" - Anforderungen und Nachweise Ausgabe November 1989 einschließlich Änderung A1 Ausgabe sowie Änderung A2 Ausgabe , einschließlich Beiblätter /11/ VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" Ausgabe August 1987 /12/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom zum BImSchG - Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN am /13/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe

6 Seite 6 von 25 /14/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 /15/ Verkehrsuntersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 56 Königskamp II der Gemeinde Everswinkel Röver Ingenieurgesellschaft mbh, Gütersloh Stand: April 2014

7 Seite 7 von Verkehrslärm 3.1. Geräusch-Emissionen Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in KFZ/24 h als Jahresmittelwert, LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts, Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ, Straßenoberfläche (D StrO) in db(a), nach Tabelle 4 / 1/, Steigung (D Stg) in db(a), nach / 1/ (wird vom EDV-Programm automatisch aus den Daten für die Topografie ermittelt), ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen, nach / 1/. Die Daten bzgl. der Verkehrsmengen entnehmen wir der in Kapitel 2 unter /15/ aufgeführten Verkehrsuntersuchung der Röver Ingenieurgesellschaft. Die LKW-Anteile in Prozent sowie die Differenzierung nach Tag und Nacht entnehmen wir für die klassifizierten Straßen den amtlichen Zählergebnissen aus Die nachfolgend untersuchten Planfälle befassen sich mit Folgendem: Prognose-Null-Fall (P0-Fall): Prognose-Planfall1 (P1-Fall): Prognose-Planfall 2 (P2-Fall): Verkehrssituation in 2025 ohne Entwicklung des Plangebietes Königskamp II, Verkehrssituation in 2025 mit Entwicklung des Plangebietes Königskamp II - Planfall1, Verkehrssituation in 2025 mit Entwicklung des Plangebietes Königskamp II - Planfall2.

8 Seite 8 von 25 Nachfolgend nun die verwendeten Parameter: I. Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 70 km/h, Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 50 km/h, Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp DTV: 564 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h, Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße DTV: 445 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h,

9 Seite 9 von 25 II. II.1 Erhöhte Verkehrslärmeinwirkung auf vorhandenes Wohnen durch das Plangebiet Prognose-Null-Fall (P0-Fall) Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 70 km/h, Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 50 km/h, Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp DTV: 316 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h, Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße DTV: 363 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h,

10 Seite 10 von 25 Wiemstraße Schützenstraße bis Kreisstraße K 3 Hauptstraße DTV: 530 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h, Kreisstraße K 3 Hauptstraße westlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5,9 %, P N: 7,7 %, v: 50 km/h, Kreisstraße K 3 Hauptstraße östlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5,9 %, P N: 7,7 %, v: 50 km/h, Kleikamp DTV: 770 KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 4,4 %, v: 50 km/h,

11 Seite 11 von 25 II.2 Prognose-Planfall1 (P1-Fall) Der Planfall1 wird in /15/ definiert. Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 70 km/h, Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 50 km/h, Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp DTV: 440 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h, Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße DTV: 404 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h,

12 Seite 12 von 25 Wiemstraße Schützenstraße bis Kreisstraße K 3 Hauptstraße DTV: 571 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h, Kreisstraße K 3 Hauptstraße westich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5,9 %, P N: 7,7 %, v: 50 km/h, Kreisstraße K 3 Hauptstraße östlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5,9 %, P N: 7,7 %, v: 50 km/h, Kleikamp DTV: 785 KFZ/24 h, p T: 4,3 %, P N: 4,3 %, v: 50 km/h, Königskamp DTV: 165 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h,

13 Seite 13 von 25 II.3 Prognose-Planfall2 (P2-Fall) Der Planfall2 wird in /15/ definiert. Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 70 km/h, Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 4,4 %, P N: 5,5 %, v: 50 km/h, Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp DTV: 564 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h, Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße DTV: 445 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h,

14 Seite 14 von 25 Wiemstraße Schützenstraße bis Kreisstraße K 3 Hauptstraße DTV: 612 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h, Kreisstraße K 3 Hauptstraße westlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5,9 %, P N: 7,7 %, v: 50 km/h, Kreisstraße K 3 Hauptstraße östlich Wiemstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5,9 %, P N: 7,7 %, v: 50 km/h, Kleikamp DTV: 800 KFZ/24 h, p T: 4,3 %, P N: 4,3 %, v: 50 km/h, Königskamp DTV: 330 KFZ/24 h, p T: 1,0 %, P N: 1,0 %, v: 30 km/h,

15 Seite 15 von 25 Gemäß / 1/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel L m,e der Verkehrswege berechnet. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt. Tabelle 1: Emissionspegel L m,e Straße I. Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet L m,e tagsüber in db(a) L m,e nachts in db(a) Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße 61,0 52,7 Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße 58,8 50,5 Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp 44,6 37,2 Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße 43,6 36,2 Wiemstraße Schützenstraße bis Kreisstraße K 3 Hauptstraße - - Kreisstraße K 3 Hauptstraße westlich Wiemstraße - - Kreisstraße K 3 Hauptstraße östlich Wiemstraße - - Kleikamp - - Königskamp - - II. Erhöhte Verkehrslärmeinwirkung auf vorhandenes Wohnen durch das Plangebiet II.1 Prognose-Null-Fall (P0-Fall) Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße 60,8 52,5 Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße 58,7 50,4 Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp 41,9 34,7 Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße 42,7 34,1 Wiemstraße Schützenstraße bis Kreisstraße K 3 Hauptstraße 44,3 36,9 Kreisstraße K 3 Hauptstraße westlich Wiemstraße 57,8 49,6 Kreisstraße K 3 Hauptstraße östlich Wiemstraße 57,9 49,9 Kleikamp 50,3 42,9 Königskamp - -

16 Seite 16 von 25 Fortsetzung Tabelle 1: Emissionspegel L m,e Straße II.2 Prognose-Planfall1 (P1-Fall) L m,e tagsüber in db(a) L m,e nachts in db(a) Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße 60,9 52,6 Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße 58,7 50,5 Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp 43,5 36,1 Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße 43,1 35,7 Wiemstraße Schützenstraße bis Kreisstraße K 3 Hauptstraße 44,7 37,3 Kreisstraße K 3 Hauptstraße westlich Wiemstraße 57,9 49,8 Kreisstraße K 3 Hauptstraße östlich Wiemstraße 57,9 49,9 Kleikamp 50,3 42,9 Königskamp 39,3 31,9 II.3 Prognose-Planfall2 (P2-Fall) Landesstraße L 811 Telgter Straße nördlich Wiemstraße 61,0 52,7 Landesstraße L 811 Telgter Straße südlich Wiemstraße 58,8 50,5 Wiemstraße Landesstraße L 811 bis Königskamp 44,6 37,2 Wiemstraße Königskamp bis Schützenstraße 43,6 36,2 Wiemstraße Schützenstraße bis Kreisstraße K 3 Hauptstraße 45,0 37,6 Kreisstraße K 3 Hauptstraße westlich Wiemstraße 57,9 49,8 Kreisstraße K 3 Hauptstraße östlich Wiemstraße 58,0 49,9 Kleikamp 50,4 43,0 Königskamp 42,3 34,9

17 Seite 17 von Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Unter Zugrundelegen der in Kapitel 3 dokumentierten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebietes Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen grafisch in Anlage 3 für die am stärksten belastete Geschossebene 1. OG dargestellt. Wir erhalten folgende Ergebnisse innerhalb des Plangebietes: Tag (Anlage 3, Blatt 1): 46 db(a). Nacht (Anlage 3, Blatt 2): 37 db(a).

18 Seite 18 von 25 Zur Wertung der ermittelten Verkehrs-Geräuschpegel: Für Planverfahren, in denen Quartiere in Nachbarschaft zu Verkehrswegen entwickelt bzw. überplant werden, gibt es keine normativen Geräusch-Immissions-Grenzwerte. Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist vielmehr zur Kenntnis zu nehmen, was an diesbezüglichem Regel- und Verordnungswerk vorhanden ist. Dabei handelt es sich zunächst um die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der Norm DIN (Teil 1) / 6/ (das Beiblatt 1 ist kein Bestandteil der Norm). Diese Orientierungswerte betragen bei der Beurteilung von Verkehrslärm auf öffentlichen Verkehrswegen: Allgemeine Wohngebiete (WA): 55/45 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI): 60/50 db(a) tags/nachts. Es ist allgemein anerkannt, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN (Teil 1) als idealtypisch angesehen werden. Es ist weiterhin allgemein anerkannt, dass bei Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN die Geräuschpegel in den jeweiligen Baugebieten regelmäßig als zumutbar betrachtet werden können. Gleichzeitig gilt das in 50 BImSchG /10/ formulierte Trennungsgebot als eingehalten. Des Weiteren gibt es die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV / 2/), die bei wesentlichen Änderungen bzw. dem Neubau von Verkehrswegen zwingend herangezogen werden muss. Die Grenzwerte dieser Verordnung betragen: Wohnen (WR / WA): 59/49 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI) / Kerngebiete (MK): 64/54 db(a) tags/nachts. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV in den jeweiligen Baugebieten liegen gemäß 16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG vor. Gesundes Wohnen und Arbeiten im Sinne des BauGB ist noch gegeben. Hinweis: In der 16. BImSchV wird bei Wohngebieten nicht zwischen allgemeinen und reinen Wohngebieten unterschieden.

19 Seite 19 von 25 Für bestehende Situationen, d.h. sowohl der Verkehrsweg als auch die immissionsempfindlichen Nutzungen sind vorhanden, sind die vorgenannten Orientierungs-/ Grenzwerte nicht anwendbar. Hier ist für Betreiber von öffentlichen Verkehrswegen erst bei Erreichen der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle ein Handlungsbedarf vorhanden. Diese Schwelle wurde durch den Bundesgerichtshof definiert. Sie beträgt für Wohngebiete 70/60 db(a) tags/nachts und für Dorf- bzw. Mischgebiete 72/62 db(a) tags/nachts (BGH, Urteil vom III ZR 204/86 NJW 1988, 900). In jüngster Zeit werden die Auslösewerte für Lärmschutz im Bestand angewendet. Diese liegen jeweils 3 db(a) unter den eben aufgeführten Pegeln. Vor dem Hintergrund des bislang Dargestellten ergibt sich für die hier betrachtete Plangebietsfläche Folgendes: Im gesamten Plangebiet werden tags und nachts die idealtypischen WA-Werte des Beiblattes 1 der DIN eingehalten. Gesundes Wohnen im Sinne des BauGB ist gegeben.

20 Seite 20 von Erhöhte Verkehrslärmeinwirkung auf vorhandenes Wohnen durch das Plangebiet In diesem Kapitel wird der Frage nachgegangen, welche Verkehrslärmauswirkungen der KFZ-Verkehr aus dem Plangebiet zukünftig auf das vorhandene Wohnen haben wird. Dabei werden die Veränderungen weiträumig bis hin zu Kreisstraße K 3 Hauptstraße untersucht. Betrachten wir zunächst die Tabelle 1 am Ende des Kapitels 3. Hier werden die Emissionspegel L m,e für die verschiedenen Konstellationen dargestellt. Der Prognose-Null-Fall, also der Prognose-Fall 2025 ohne die Entwicklung des Plangebietes Königskamp II, stellt die Referenz dar, mit der die Prognose-Planfälle1 und 2 (Entwicklung des Plangebietes Königskamp II in zwei Stufen) verglichen werden. Aus der Tabelle 1 wird deutlich, dass die Entwicklung des Plangebietes Königskamp II die Verkehrslärmpegel der Straßen L 811 Telgter Straße, K 3 Hauptstraße und Kleikamp nur um 0,1 db(a) bis 0,2 db(a) erhöhen wird. An der Wiemstraße hingegen sind folgende Pegelerhöhungen zu erwarten: Abschnitt L 811 bis Königskamp: Planfall1: +1,6 / +1,4 db(a) tags / nachts, Planfall2: +2,7 / +2,5 db(a) tags / nachts; Abschnitt Königskamp bis Schützenstraße: Planfall1: +0,4 / +1,6 db(a) tags / nachts, Planfall2: +0,9 / +2,1 db(a) tags / nachts; Abschnitt Schützenstraße bis K 3: Planfall1: +0,4 / +0,4 db(a) tags / nachts, Planfall2: +0,7 / +0,7 db(a) tags / nachts;

21 Seite 21 von 25 Aus den der Tabelle 1 entnommenen Pegel-Differenzen der Planfälle in Bezug auf den Prognose-Null-Fall läßt sich Folgendes ableiten: Die Pegelsteigerungen an den Straße L 811, K 3 und Kleikamp sind so gering, dass sie im Rahmen der Modellungenauigkeit liegen. Die Pegelsteigerungen an der Wiemstraße werden zumindest teilweise wahrgenommen werden. In Anlage 4 werden die Beurteilungspegel entlang der in Rede stehenden Straßen für die Fälle Prognose-Null- Fall (P0-Fall, Anlage 4, Blatt 1 und 2), Prognose-Planfall1 (P1-Fall, Anlage 4, Blatt 3 und 4) und Prognose- Planfall2 (P2-Fall, Anlage 4, Blatt 5 und 6) dargestellt. Es wird hier auch immissionsseitig deutlich, dass die Verkehrslärmsituation an den Straße L 811, K 3 und Kleikamp qualitativ unverändert bleibt, die gesundheitlichen Gefährdungsschwellen in Höhe von 70 / 60 db(a) tags / nachts werden nicht erreicht; die Beurteilungspegel an der Wiemstraße trotz der oben aufgeführten Pegelsteigerungen außerhalb der Einmündungen in die Straßen L 811 und K 3 bei tags 59 db(a) und zumeist bei tags 55 db(a) (orange bzw. braun und gelb in Anlage 4, Blatt 5) liegen. Nachts lauten die Beurteilungspegel außerhalb der Einmündungen in die Straße L 811 und K 3 49 db(a) und zumeist 45 db(a) (gelb und grün in Anlage 4, Blatt 6). Für die Gebäude an den Einmündungen der Wiemstraße in die L 811 und die K 3 bestimmt der Verkehrslärm von den beiden letztgenannten Straßen die Pegel, die bei 67 / 55 db(a) tags / nachts an der Einmündung in die L 811 und bei 61 / 54 db(a) tags / nachts an der Einmündung in die K 3 liegen. Diese vergleichsweise hohen Pegel werden nicht vom KFZ-Verkehr auf der Wiemstraße, sondern von den Fahrzeugen auf der L 811 und der K 3 erzeugt. Eine Bewertung der in diesem Kapitel ermittelten Geräuschpegel im Hinblick auf ihre Zumutbarkeit wird im Rahmen der Abwägung durch die Gemeinde Everswinkel erfolgen.

22 Seite 22 von Gewerbelärm Östlich / nordöstlich des Plangebietes Nr. 56 Königskamp II befindet sich das Gewerbegebiet Alverskirchen Nord-Ost. Die planungsrechtliche Grundlage für dieses Gebiet ergibt sich aus dem Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Everswinkel. Dieser Bebauungsplan enthält durch die Gliederung nach Abstandsklassen Einschränkungen für die Gewerbegebiete. Zulässig sind je nach Bereich im Plangebiet Betriebe der Abstandsklassen 200 m, 100 m und 50 m. 4.1 Geräusch-Emissionen Im Sinne eines konservativen Ansatzes ordnen wir nachfolgend allen GE-Gebieten des Bebauungsplanes Nr. 8 die flächenhaften Emissionspegel L WAr = 60 / 45 db(a)/m 2 tags / nachts zu. Diese Emissionspegel charakterisieren uneingeschränkte Gewerbegebiete. Für die im Plangebiet Nr. 8 als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Flächen setzen wir nachfolgend die flächenhaften Emissionspegel L WAr = 55 / 40 db(a)/m 2 tags / nachts an. Die Nacht-Emissionspegel werden unabhängig davon vergeben, ob die dort siedelnden Firmen tatsächlich einen Nacht-Betrieb durchführen oder nicht.

23 Seite 23 von Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden TA Lärm-konforme EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen grafisch in Anlage 5 für die Geschossebene 1. OG dargestellt. Wir erhalten folgende Ergebnisse an der geplanten Wohnbebauung im Plangebiet: Tag (Anlage 5, Blatt 1): 45 db(a). Nacht (Anlage 5, Blatt 2): < 35 db(a). Die Immissionsrichtwerte für WA in Höhe von 55 / 40 db(a) tags / nachts werden deutlich unterschritten. Resümee Selbst bei Annahme einer in Bezug auf Lärm uneingeschränkten gewerblichen Nutzung im Plangebiet Nr. 8 liegen die diesbezüglichen Geräuschpegel an der geplanten Wohnbebauung im Plangebiet Nr. 56 Königskamp II weit unter den Immissionsrichtwerten für allgemeine Wohngebiete. Damit wird deutlich, dass im Plangebiet Nr. 56 auch in Bezug auf Gewerbelärm gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des BauGB gegeben sind.

24 Seite 24 von Zusammenfassung Die Gemeinde Everswinkel führt das Bauleitplanverfahren Nr. 56 Königskamp II mit dem wesentlichen Ziel durch, ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen. Auf das Plangebiet wirken Geräusch-Immissionen durch den KFZ-Verkehr auf den umliegenden Straßen ein. Die diesbezüglichen Beurteilungspegel zu ermitteln ist ein Teil der vorliegenden Begutachtung. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob im Plangebiet bezogen auf die Verkehrslärmeinwirkung gesunde Wohnverhältnisse herrschen. Des Weiteren wird im vorliegenden Gutachten der Frage nachgegangen, welche Verkehrslärm-Auswirkung die Planung durch den zukünftigen KFZ-Verkehr des Plangebietes auf das vorhandene Wohnen hat. Als Drittes wird untersucht, ob durch die Betriebe des in nordöstlicher Nachbarschaft befindlichen Gewerbes kritische Gewerbelärmpegel im Plangebiet zu erwarten sind. Wir ermitteln folgende Ergebnisse: Lärmeinwirkung auf das Plangebiet Die Pegel des Verkehrslärms an der geplanten Wohnbebauung unterschreiten die idealtypischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN Die Pegel des Gewerbelärms an der geplanten Wohnbebauung unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete. Damit stellen wir fest, dass im Plangebiet gesundes Wohnen im Sinne des BauGB in Bezug auf Lärm gegeben ist.

25 Seite 25 von 25 Verkehrslärm-Auswirkung durch das Plangebiet auf vorhandenes Wohnen Der durch das Plangebiet induzierte KFZ-Verkehr wird auf den Straßen L 811, K 3 und Kleikamp keine relevante Lärmauswirkung haben. Dafür ist die induzierte Verkehrsmenge gegenüber der bestehenden auf diesen Straße zu gering. Die Emissionspegel der Wiemstraße werden hingegen relevant steigen. Trotz dieser Steigerung betragen die Beurteilungspegel des erhöhten KFZ-Verkehrs auf der Wiemstraße 59 / 49 db(a) tags / nachts und zumeist sogar 55 / 45 db(a) tags / nachts. Damit werden die Wohngebietswerte des schalltechnischen Regel- und Verordnungswerkes eingehalten. Näheres hierzu findet sich in Kapitel 4.2. Eine Bewertung dieser Lärmsituation im Hinblick auf ihre Zumutbarkeit wird im Rahmen der Abwägung durch die Gemeinde Everswinkel erfolgen. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

26 Anlage 1 BLP Planfall2 Planfall1 Geobasisdaten Land NRW, Bonn Everswinkel / Bauleitplanverfahren Nr. 56 Königskamp II Übersicht Maßstab ca. 1 : 5.000

27 Everswinkel / Bauleitplanverfahren Nr. 56 Königskamp II Lageplan Anlage 2 BLP Überbaubare Flächen Geplante Bebauung Maßstab ca. 1: 3500 K3-Everswinkeler Straße L 811- Neustraße Kleikamp L Telgter Straße Wiemstraße Königskamp Schützenstraße MI GE GE MI MI GE GE K 3 - Hauptstraße

28 Anlage 3, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet / Tag / 1. OG M 1:2500

29 Anlage 3, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet / Nacht / 1. OG M 1:2500

30 Anlage 4, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung durch das Plangebiet - P0-Fall / Tag / 1. OG M 1:3500

31 Anlage 4, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung durch das Plangebiet - P0-Fall / Nacht / 1. OG M 1:3500

32 Anlage 4, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung durch das Plangebiet - P1-Fall / Tag / 1. OG M 1:3500

33 Anlage 4, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung durch das Plangebiet - P1-Fall / Nacht / 1. OG M 1:3500

34 Anlage 4, Blatt 5 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung durch das Plangebiet - P2-Fall / Tag / 1. OG M 1:3500

35 Anlage 4, Blatt 6 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Verkehrslärmeinwirkung durch das Plangebiet - P2-Fall / Nacht / 1. OG M 1:3500

36 Anlage 5, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Gewerbelärmeinwirkung auf das Plangebiet / Tag / 1. OG M 1:2500

37 Anlage 5, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Bebauungsplan Nr. 56 ''Königskamp II'' Geräusch-Immissionen / Gewerbelärmeinwirkung auf das Plangebiet / Nacht / 1. OG M 1:2500

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