1 Allgemeines und Geltungsbereich. 2 Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen. 3 Geistiges Eigentum. 4 Haftung

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1 Besondere Bedingungen - AMTANGEE 1 Allgemeines und Geltungsbereich 1.1) Die vorliegenden Besonderen Bedingungen AMTANGEE (nachfolgend BBA genannt) gelten neben den AGB der KOMSA Data & Solutions GmbH, zu finden unter ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen BBA abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der KOMSA Data & Solutions GmbH (nachfolgend KOMSA Data genannt) nicht anerkannt, es sei denn, KOMSA Data hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die vorliegenden BBA gelten auch dann, wenn KOMSA Data in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen BBA abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 1.2) Die vorliegenden BBA gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der 14 BGB. 1.3) Die BBA setzen sich zusammen aus den von der Art des Auftrags unabhängigen und allgemeinen Regelungen und aus den speziellen Regelungen aus den jeweils zur Anwendung kommenden Anhängen. Die speziellen Regelungen gehen den allgemeinen Regelungen vor. Welcher der Anhänge zur Anwendung kommt, hängt indes davon ab, welche Produkte bzw. Dienstleistungen von KOMSA Data bezogen werden. Die Regelungen im Anhang Besondere Bedingungen für Software-Verkauf - AMTANGEE gelten für den Verkauf von Standardsoftware durch KOMSA Data, Anhang Besondere Bedingungen für Software-Miete - AMTANGEE gilt für die Vermietung von Standardsoftware durch KOMSA Data, Anhang Besondere Bedingungen für Schulungen - AMTANGEE gilt für die Erbringung von Schulungsmaßnahmen von KOMSA Data und/oder AMTANGEE, Anhang Besondere Bedingungen für Demohosting - AMTANGEE gilt für die Bereitstellung eines Demohostings (Software as a Service) 1.4) Die Mitarbeiter von KOMSA Data und/oder AMTANGEE sind grundsätzlich nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die diese Geschäftsbedingungen und andere Verträge abändern oder ergänzen. 2 Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen 2.1) Annahme. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages zu qualifizieren ist, kann KOMSA Data innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. 2.2) Ablehnung, Sicherheiten. KOMSA Data ist jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, einer schriftlichen Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen. 2.3) Angebote. Angebote von KOMSA Data sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, Leistungen und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass KOMSA Data diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. 2.4) Produkteigenschaften. Die Zusicherung von Produkteigenschaften bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die KOMSA Data. 2.5) Preise. In den Preisen von KOMSA Data ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2.6) Skonto. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen KOMSA Data und dem Kunden zulässig. 2.7) Zahlung, Zahlungsverzug. Der Rechnungsbetrag ist sofort rein netto ohne Abzug mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus dem Rechnungsbeleg kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KOMSA Data über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist KOMSA Data berechtigt, Verzugszinsen nach 288 BGB zu verlangen. 2.8) Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist KOMSA Data berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und die Rechte aus Eigentums- und Rechtsvorbehalten geltend zu machen. 2.9) Aufrechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber KOMSA Data mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von KOMSA Data schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 3 Geistiges Eigentum KOMSA Data und/oder AMTANGEE behalten sich an allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen ihre Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit der schriftlichen Einwilligung von AMTANGEE und/oder KOMSA Data an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob KOMSA Data und/oder AMTANGEE diese als vertraulich gekennzeichnet hat. KOMSA Data und/oder AMTANGEE und das KOMSA Data- und AMTANGEE - Logo sind eingetragene Warenzeichen und/oder Unternehmenskennzeichen. 4 Haftung 4.1) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. KOMSA Data haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von KOMSA Data, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die KOMSA Data, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 4.2) Leichte Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KOMSA Data nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf den Gesamtbetrag begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in jedem Falle ausgeschlossen. 4.3) Haftungsausschluss. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Besondere Bedingungen - AMTANGEE Seite 1 von 19

2 4.4) Datensicherungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten nach dem Stand der Technik (zumindest täglich) zu sichern. Bei einem von KOMSA Data und/oder AMTANGEE zu vertretendem Datenverlust haftet KOMSA Data höchstens in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Reproduktionsaufwandes. 5 Mängel 5.1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. 5.2) Im Falle einer zeitlich begrenzten Überlassung wird KOMSA Data das Produkt für die Vertragslaufzeit funktionsfähig erhalten. 5.3) Mängelansprüche des Kunden aus Kaufverträgen setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungsund Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 5.4) Der Kunde hat Mängel gegenüber KOMSA Data unverzüglich schriftlich zu rügen. Schriftform gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. 5.5) Der Wert zwischenzeitlich gezogener Nutzungen ist bei Rückabwicklung vom Kaufpreis abzuziehen. 5.6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie hinsichtlich Anwendungsfehlern und nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder sonstige Eingriffe in die Software vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 5.7) Die Garantie der Beschaffenheit der Software bedarf in jedem Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen, sogenannten Whitepapers, technischen Daten, Spezifikationen, Webseiten, Online-Shops und anderen Schriften enthaltene Angaben sind nur Beschreibungen und stellen keine Garantien oder Eigenschaftszusicherungen dar. 5.8) Hat der Kunde KOMSA Data wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorhanden ist und KOMSA Data insofern nicht gewährleistungspflichtig ist, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von KOMSA Data zu vertreten hat, allen KOMSA Data entstandenen Aufwand zu ersetzen. 5.9) KOMSA Data übernimmt keine Gewähr dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht. 6 Verjährung 6.1) Die Verjährungsfrist beträgt (a) für Ansprüche auf Vergütungsrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Sache oder Abnahme der Werkleistung; jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; (b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr; (c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung deren Nutzung verlangen kann; (d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. 6.2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7 Schriftform Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Geschäftsbedingungen beinhalten, sowie besondere Abmachungen, Zusicherungen und Nebenabreden zwischen KOMSA Data und dem Vertragspartner bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Die Mitarbeiter von KOMSA Data und/oder AMTANGEE sind grundsätzlich nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die diese Geschäftsbedingungen und andere Verträge abändern oder ergänzen. Sie sind insbesondere nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen, bzw. den Vertrag oder die Bedingungen abändern. Solche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie durch einen Prokuristen oder einen Geschäftsführer der KOMSA Dataschriftlich bestätigt werden. 8 Schlussbestimmungen 8.1) Anwendbares Recht. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. 8.2) Erfüllungsort. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von KOMSA Data. 8.3) Gerichtsstand. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chemnitz. KOMSA Data ist jedoch berechtigt, das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. 8.4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden bzw. der Vertrag Lücken enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Besondere Bedingungen - AMTANGEE Seite 2 von 19

3 Anhang - Besondere Bedingungen für Softwarelizenz -Verkauf - AMTANGEE 1 Geltung / Regelungsgegenstand 1.1) Diese besonderen Bedingungen für den Software-Lizenz-Verkauf - AMTANGEE gelten ausschließlich für den Verkauf von Standard- Softwarelizenzen der AMTANGEE AG durch die KOMSA Data. Im Folgenden sind mit AMTANGEE-Software insbesondere die AMTANGEE Softwarelösungen AMTANGEE, AMTANGEE Mobile, AMTANGEE Mobile CRM und/oder AMTANGEE Branch Office, inklusive des Benutzerhandbuches in elektronischer Form gemeint. AMTANGEE-Software ist das Programm mit dem Handbuch. 1.2) Diese Bedingungen betreffen die Einräumung eines einfachen und nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen und zeitlich unbegrenzten urheberrechtlichen Nutzungsrechts an der im Vertragsdeckblatt aufgeführten AMTANGEE-Software und deren Überlassung zu den Bedingungen des AMTANGEE Softwarelizenzvertrages (AMTANGEE EULA) gegen Zahlung einer einmaligen Vergütung. 1.3) Die Rechte aus einem Software-Kaufvertrag sind nicht auf Dritte übertragbar. 1.4) Für die Vertragsbeziehung gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2 Software-Nutzungsbedingungen 2.1) Für die Lieferung von Software gilt ferner der Softwarelizenzvertrag, der jederzeit unter (Zusatzbedingungen / AMTANGEE) eingesehen werden kann. 2.2) Soweit KOMSA Data dem Kunden Software anderer Hersteller liefert, gelten die entsprechenden Lizenzverträge und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. 3 Handbücher, Installation, Schulung und Beratung 3.1) Zur Inbetriebnahme eines komplexen Anwendungsprogramms, wie es AMTANGEE-Software ist, sind Schulungen durchzuführen und gesondert zu vergüten. Die AMTANGEE-Handbücher sind nur als Nachschlagewerke, nicht aber zu Schulungszwecken geeignet. Auch der KOMSA Data/ AMTANGEE Support kann keine Fragen klären, die üblicherweise im Rahmen von Schulungen behandelt werden. Schulungen werden von KOMSA Data als AMTANGEE zertifizierter Partner und/oder AMTANGEE angeboten. 3.2) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch AMTANGEE und/oder KOMSA Data als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Mitarbeiter in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. 3.3) Sofern KOMSA Data und/oder AMTANGEE Installations-, Schulungs- und/oder Beratungsleistungen erbringt, gelten die entsprechenden die Besonderen Bedingungen für Schulungen und/oder Consulting - AMTANGEE. 4 Lieferung, Elektronische Distribution 4.1) KOMSA Data liefert dem Kunden für bestellte AMTANGEE-Software ausschließlich einen oder mehrere Lizenzschlüssel per , welche die bestellte Funktionsfähigkeit (Umfang + Nutzeranzahl) eröffnet. 4.2) Die zu dem/den Lizenzschlüssel(n) gehörenden AMTANGEE-Software Programmdateien, inkl. des Benutzerhandbuches in elektronischer Form, stehen dem Kunden elektronisch öffentlich jederzeit zugänglich unter in Form einer ausführbaren Programmdatei (EXE, Setup), zur Übertragung auf einen Rechnerspeicher (Festplatte, USB-Stick, o.ä.) des Kunden, zur Verfügung. 4.3) Ein Datenträger mit AMTANGEE-Software wird nicht überlassen. 4.4) Der Lizenzschlüssel wird vom Kunden sorgfältig aufbewahrt und Dritten nicht zugänglich gemacht. 5 Bestellabwicklung und Zahlungskonditionen Der Kunde kann AMTANGEE-Software auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto erwerben. Nach vollständiger Bezahlung der Software erhält der Kunde einen unlimitierten Lizenzschlüssel von KOMSA Data und/oder AMTANGEE per überlassen. (a) Der Kunde erhält dann mit der Rechnungsstellung durch KOMSA Data einen zeitlich limitierten Lizenzschlüssel über 14 Tage ab dem Tag des Rechnungszugangs zur sofortigen Aktivierung der bestellten Softwareprodukte per überlassen. (b) Der Kunde kann mit dem Lizenzschlüssel aus Ziffer 5.1.a die vertragsgegenständliche AMTANGEE-Software sofort aktivieren und nutzen. Die bestellte AMTANGEE-Software ist mit Bereitstellung des zeitlich limitierten Lizenzschlüssels durch KOMSA Data und/oder AMTANGEE per an den Kunden vertragsgemäß geliefert. Der Funktionsumfang der Software ist inhaltlich nicht beschränkt, sondern nur zeitlich zur Überbrückung des eingeräumten Zahlungszieles. (c) Sollte der Kunde mit KOMSA Data ein anderes Zahlungsziel vereinbart haben, passt KOMSA Data den Zeitraum aus Ziffer 5.1.a (14 Tage) entsprechend dem neuen Zahlungsziel an. (d) Ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine Verlängerung eines zeitlich befristeten Lizenzschlüssels bei einer ausbleibenden Zahlung besteht nicht. (e) Erst nach vollständiger Bezahlung der Software erhält der Kunde einen unlimitierten Lizenzschlüssel von KOMSA Data per überlassen. Dieser Lizenzschlüssel liest der Kunde in seine AMTANGEE-Software zur Aufhebung der Beschränkungen aus 5.1.b ein. Eine erneute Installation der Software ist nicht notwendig. (f) Für Schäden, die dem Kunden durch eine selbstverschuldete Ausfallzeit durch eine verspätete oder ausbleibende Zahlung entstehen, haftet KOMSA Data nicht. Anhang - Besondere Bedingungen für Softwarelizenz-Verkauf - AMTANGEE Seite 3 von 19

4 6 Systemanforderungen Die für die AMTANGEE-Software geltenden Systemanforderungen sind unter aufgeführt. Die Software ist nur für die dort dargestellten Systemvoraussetzungen geeignet. Unter anderen Systemvoraussetzungen wird sie möglicherweise nicht oder nur fehlerhaft funktionieren. 7 Datensicherung und Virenprüfung 7.1) Der Kunde ist verpflichtet, durch Einsatz einer stets auf aktuellem Stand befindlichen, für den professionellen Einsatz ausgelegten Anti-Viren-Software und durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass die Software nicht von Viren oder ähnlichen schädlichen Einwirkungen befallen oder in ihren Funktionen und Funktionalitäten, ihrer Lauffähigkeit etc. in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. 7.2) Der Kunde verpflichtet sich, für die Sicherung der Daten und Programme nach dem Stand der Technik selbst zu sorgen. 8 Eigentumsvorbehalt 8.1) KOMSA Data behält sich das Recht an der Software (vgl. Softwarelizenzvertrag) bis zur Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist KOMSA Data berechtigt, die Auslieferung der Software zurückzuhalten. 8.2) Der Kunde ist verpflichtet, KOMSA Data sofort zu benachrichtigen, falls Dritte die Kaufsache pfänden oder sonstwie in die Rechte von KOMSA Data eingreifen oder Rechte in Bezug auf die Software behaupten. Anhang - Besondere Bedingungen für Softwarelizenz-Verkauf - AMTANGEE Seite 4 von 19

5 Anhang - Besondere Bedingungen für Software -Abo - AMTANGEE 1 Geltung / Regelungsgegenstand 1.1) Diese Besonderen Bedingungen für Software-Abo - AMTANGEE gelten ausschließlich für die Vermietung von Standard-Software der AMTANGEE Aktiengesellschaft durch die KOMSA Data & Solutions GmbH. Im Folgenden sind mit AMTANGEE-Software insbesondere die AMTANGEE Softwarelösungen AMTANGEE, AMTANGEE Mobile, AMTANGEE Mobile CRM und/oder AMTANGEE Branch Office, inklusive des Benutzerhandbuches in elektronischer Form gemeint. AMTANGEE-Software ist das Programm mit dem Handbuch. 1.2) Diese Bedingungen betreffen die Einräumung eines einfachen, nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen und zeitlich begrenzten urheberrechtlichen Nutzungsrechts an der im Vertragsdeckblatt aufgeführten AMTANGEE-Software und deren Überlassung zu den Bedingungen des AMTANGEE Softwarelizenzvertrages (AMTANGEE EULA) gegen Zahlung einer monatlichen Vergütung. 1.3) Die Rechte aus einem Software-Mietvertrag sind nicht auf Dritte übertragbar. 1.4) Zu der Software gehören auch Funktionserweiterungen (Upgrades) oder Produktverbesserungen (Updates) der Software, die KOMSA Data dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung ( 9 Updates und Upgrades) überlässt. 1.5) Für die Vertragsbeziehung gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2 Software-Nutzungsbedingungen 2.1) Für die Lieferung von Software gilt ferner der Softwarelizenzvertrag, der jederzeit unter (Zusatzbedingungen / AMTANGEE) eingesehen werden kann. 2.2) Soweit KOMSA Data dem Kunden Software anderer Hersteller liefert, gelten die entsprechenden Lizenzverträge und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. 3 Handbücher, Installation, Schulung und Beratung 3.1) Zur Inbetriebnahme eines komplexen Anwendungsprogramms, wie es AMTANGEE-Software ist, sind Schulungen durchzuführen und gesondert zu vergüten. Die AMTANGEE-Handbücher sind nur als Nachschlagewerke, nicht aber zu Schulungszwecken geeignet. Auch der KOMSA Data Support kann keine Fragen klären, die üblicherweise im Rahmen von Schulungen behandelt werden. Schulungen werden von KOMSA Data, AMTANGEE und von zertifizierten Partnern angeboten. 3.2) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch KOMSA Data als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Mitarbeiter in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. 3.3) Sofern KOMSA Data Installations-, Schulungs- und/oder Beratungsleistungen erbringt, gelten die entsprechenden besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen und/oder Consulting. 4 Beginn, Laufzeit, Kündigung und Kündigungsfolgen 4.1) Der Mietvertrag beginnt zum nächsten Ersten des Folgemonats nach Vertragsschluss. 4.2) Der Vertrag wird für den im Vertragsdeckblatt vereinbarten Zeitraum geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist in diesem fest vereinbarten Zeitraum ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den im Vertragsdeckblatt vereinbarten Zeitraum, wenn der Vertrag nicht mit Frist von 6 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit von dem Kunden oder von 2 Wochen durch KOMSA Data gekündigt wird. 4.3) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Die Wahrung der Textform, z.b. durch , ist nicht ausreichend. 4.4) Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages wird durch die Regelung dieses Paragraphen nicht eingeschränkt. 4.5) Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, nach Ablauf der Vertragslaufzeit unverzüglich die vertragsgegenständliche AMTANGEE-Software von allen Computern zu entfernen sowie sämtliche sonstige begleitende Unterlagen dem Vermieter auszuhändigen und etwaige Programmkopien zu löschen oder nachweislich zu vernichten. Der eigene Datenbestand (selbst erzeugte Datensätze) kann auch in diesem Fall zur Weiterverarbeitung exportiert werden. 5 Außerordentliche Kündigung 5.1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. 5.2) Bei Verletzung einer Vertragspflicht setzt KOMSA Data dem Kunden grundsätzlich eine Abhilfefrist oder mahnt ihn ab, sofern damit ein Vertragsmissstand geeignet beseitigt werden kann. 5.3) Im Falle einer außerordentlichen, vom Kunden zu vertretenden Kündigung hat KOMSA Data das Recht, den gesamten Mietzins vom Kunden als pauschalierten Schadensersatz zu fordern, der über die gesamte Laufzeit des Mietvertrages bis zur nächsten ordentlichen Beendigungsmöglichkeit vom Kunden an KOMSA Data zu bezahlen wäre. KOMSA Data und dem Kunden steht das Recht zu, einen höheren oder geringeren Schaden geltend zu machen und nachzuweisen. 6 Überlassung und Programmsperre 6.1) Bei der Software-Miete ist das urheberrechtliche Nutzungsrecht zeitlich begrenzt ("Laufzeit"). Das Nutzungsrecht ergibt sich aus dem AMTANGEE Softwarelizenzvertrag (AMTANGEE EULA). 6.2) KOMSA Data wird die im Vertragsdeckblatt angegebene vertragsgegenständliche AMTANGEE-Software mittels eines zeitlich befristeten Lizenzschlüssels jedes Quartal für das Folgequartal im Voraus zur Nutzung freigeben, soweit ein gültiges Vertragsverhältnis Anhang - Besondere Bedingungen für Software-Abo - AMTANGEE Seite 5 von 19

6 besteht und der Kunde mit seinen Mietzinszahlungen nicht im Rückstand ist. KOMSA Data wird den Lizenzschlüssel dem Kunden per übersenden. KOMSA Data ist berechtigt, den temporären Nutzungszeitraum nach eigenem Ermessen länger oder kürzer als drei Monate auszugestalten, solange der vom Kunden bereits im Voraus bezahlte Nutzungszeitraum durch den Lizenzschlüssel freigeschaltet ist. Die erstmalige Bereitstellung richtet sich nach den Bedingungen der Ziffer ) Die zu dem/den Lizenzschlüssel(n) gehörenden AMTANGEE-Software Programmdateien, inkl. des Benutzerhandbuches in elektronischer Form, stehen dem Kunden elektronisch öffentlich jederzeit zugänglich unter in Form einer ausführbaren Programmdatei (EXE, Setup), zur Übertragung auf einen Rechnerspeicher (Festplatte, USB-Stick, o.ä.) des Kunden, zur Verfügung. 6.4) Ein Datenträger mit AMTANGEE-Software wird nicht überlassen. 6.5) Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Mietzinszahlung nicht nach, ist KOMSA Data zur Zurückhaltung des Lizenzschlüssels aus Ziffer 6.2 berechtigt. 6.6) Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig und wird deshalb die Laufzeit (der Lizenzschlüssel) durch KOMSA Data nicht verlängert, wird die Nutzung der Software durch eine Programmroutine blockiert. Sie darf nur durch Freischaltung durch KOMSA Data wieder einer Nutzung zugeführt werden. 6.7) Nach Beendigung des Vertrages, gleich auf welche Weise, ist der Kunde zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt. 7 Mietzinszahlung 7.1) Der monatliche Mietzins ist jeweils bis zum Beginn eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Die Bezahlung ist in Deutschland und Österreich ausschließlich per SEPA-Firmenlastschrift möglich. 7.2) Nach Erhalt des unterschriebenen Vertragsdeckblatts und Zahlung der ersten Monatsrate mittels SEPA-Firmenlastschrift/ Banküberweisung stellt KOMSA Data dem Kunden erstmals den entsprechenden Lizenzschlüssel aus Ziffer 6.2 zur Verfügung. 7.3) Der monatliche Mietzins ergibt sich aus dem Vertragsdeckblatt, in dem die vom Kunden gewünschte AMTANGEE-Software samt Userund Deviceanzahl vermerkt sind. 8 Datensicherung und Virenprüfung 8.1) Der Kunde ist verpflichtet, durch Einsatz einer stets auf aktuellem Stand befindlichen, für den professionellen Einsatz ausgelegten Anti-Viren-Software und durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass die Software nicht von Viren oder ähnlichen schädlichen Einwirkungen befallen oder in ihren Funktionen und Funktionalitäten, ihrer Lauffähigkeit etc. in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. 8.2) Der Kunde verpflichtet sich, für die Sicherung der Daten und Programme nach dem Stand der Technik selbst zu sorgen. 9 Softwarepflege 9.1) Während der Laufzeit eines Mietvertrages stellt der Softwarehersteller AMTANGEE dem Kunden Updates und Upgrades zur vertragsgegenständlichen Software mittels Download unentgeltlich zur Verfügung. (a) Unter Updates sind solche neue Software-Versionen zu verstehen, die Produktverbesserungen enthalten. Updates der AMTANGEE Software haben jeweils eine höhere Unterversionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.b. AMTANGEE Vx.1 zu AMTANGEE Vx.2). (b) Unter Upgrades sind solche neue Software-Versionen zu verstehen, die zusätzlich zu Produktverbesserungen auch Funktionserweiterungen enthalten. Upgrades der AMTANGEE Software haben jeweils eine höhere Versionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.b. AMTANGEE V4.x zu AMTANGEE V5.x). 9.2) KOMSA Data ist nicht zur Installation, Implementation oder Konfiguration der Updates und/oder Upgrades beim Kunden verpflichtet. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden separaten Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Anhang - Besondere Bedingungen für Software-Abo - AMTANGEE Seite 6 von 19

7 Anhang - Besondere Bedingungen für Demohosting - AMTANGEE 1 Geltung 1.1) Diese besonderen Bedingungen für Demohosting gelten ausschließlich für die Bereitstellung eines Demohostings durch die KOMSA Data und/oder AMTANGEE Aktiengesellschaft. 1.2) KOMSA Data stellt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages die AMTANGEE Software in Form einer Testversion per Übertragung über das Internet unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung, damit der Kunde die AMTANGEE Software evaluieren kann. 1.3) Die vorliegenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der 14 in Verbindung mit 310 (1) BGB. Ein Demohosting für Verbraucher bietet KOMSA Data nicht an. 2 Pflichten von KOMSA Data 2.1) KOMSA Data wird dem Kunden zum Zwecke der Evaluierung unverbindlich und unentgeltlich eine zwischen KOMSA Data und dem Kunden abgestimmte Testversion der AMTANGEE Software in Form eines Hostings zur Nutzung über das Internet nach den Bedingungen des 3 zugänglich machen und erhalten. KOMSA Data kann Anfragen von Kunden auf ein Demohosting ohne Grund ablehnen. Ein Rechtsanspruch auf eine Bereitstellung besteht nicht 2.2) Zu diesem Zwecke speichert KOMSA Data die Testversion der AMTANGEE Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. 2.3) KOMSA Data verpflichtet sich des Weiteren zur zeitlich befristeten Speicherung von Daten des Kunden, die er im Rahmen der Evaluierung der AMTANGEE Software erfasst hat. Die Bedingungen des 4 sind vom Kunden besonders zu beachten. 3 Bereitstellung, Nutzung und Verfügbarkeit 3.1) KOMSA Data wird dem Kunden den Start- und den Endzeitpunkt des Demohostings per mitteilen. In der werden gleichfalls die für das Demohosting notwendigen Zugangsdaten und technischen Informationen mitgeteilt. Der Kunde hat diese nach den Maßgaben des 5 vertraulich zu behandeln. 3.2) KOMSA Data überträgt dem Kunden nach den Maßgaben des Softwarelizenzvertrages (EULA), der Vertragsbestandteil und auf (Zusatzbedingungen / AMTANGEE) zu finden ist, das einfache und nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich begrenzte Recht, die AMTANGEE Software ausschließlich in Form des Objektcodes in Ausgestaltung einer Testlizenz zu nutzen. Die Software ist mit einem Mechanismus ausgestattet, dass die Software nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr einsatzfähig ist (temporärer Laufzeitschlüssel). Der Lizenznehmer kann hieraus keinerlei Ansprüche ableiten. Der Zeitraum der Testdauer beträgt in der Regel 14 Tage. Die Testlizenz und damit die Teststellung enden automatisch nach dem festgelegten Zeitraum. Ein Rechtsanspruch auf die erneute Gewährung einer Testlizenz besteht nicht. 3.3) Eine produktive Nutzung der Teststellung durch den Kunden im laufenden Geschäftsbetrieb ist nicht gestattet. Der Kunde wird die Teststellung nur zur Evaluierung der AMTANGEE Software nutzen. 3.4) KOMSA Data führt in der Teststellung keine Datensicherungen durch. Insofern kann es zu einem Datenverlust kommen. KOMSA Data wird in diesem Fall die Teststellung in den Ursprungszustand zurückversetzen. 3.5) Der Kunde hat keine Berechtigung, Testdaten, Lizenzdaten und AMTANGEE-Software aus dem Testsystem zu entnehmen oder operativ zu nutzen. 4 Beendigung, Kündigung 4.1) Das Demohosting endet, ohne dass er einer Kündigung bedarf zum von KOMSA Data in der Bereitstellungs aus Ziffer 3.1 angegeben Datum. 4.2) Der Kunde und KOMSA Data und oder AMTANGEE können das Demohosting zu jeder Zeit durch einfache Ankündigung per beenden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ( 314 BGB) bleibt unberührt. 5 Folgen der Beendigung, Datenvernichtung 5.1) Mit Ablauf des Testzeitraumes wird KOMSA Data die dem Kunden bereitgestellte Hosting-Umgebung ohne weitere Ankündigung unter Verlust aller in dem Testzeitraum erfassten Daten so vernichten, dass diese nicht wieder hergestellt werden können. 5.2) Ein Anspruch des Kunden auf die in der Teststellung erfassten Daten, wie auch die Sicherung der in dem Testzeitraum erfassten Daten ist ausgeschlossen. Der Kunde kann insofern auch nicht die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten weder während noch nach Ablauf der Testzeit verlangen. Der Kunde hat auch unter Erfüllung seiner Pflicht aus Ziffer 3.3 keine wichtigen Daten in dem Testsystem zu erfassen. Der Kunde verpflichtet sich, die Produktevaluierung nur mit solchen Daten durchzuführen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb repräsentativ, aber nicht relevant sind. Der Kunde akzeptiert durch erstmalige Nutzung der Teststellung, dass alle durch den Kunden erfassten Daten am Ende des Tests verlorengehen. 6 Pflichten des Kunden 6.1) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Teststellung durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Demoumgebung Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, es sei denn, KOMSA Data hat dies dem Kunden ausdrücklich schriftlich gestattet. 6.2) Der Kunde verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Evaluierung zur Kenntnis gelangten Informationen, Testergebnisse, Verfahren und Erfahrungswerte Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten oder zu veröffentlichen. Anhang - Besondere Bedingungen für Demohosting - AMTANGEE Seite 7 von 19

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