Verbinden und Trennen von Fahrzeugen für die Klassen BE, CiE, DE und DIE (Anlage 7 Nr FeV)

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1 Pdfunqsrichtlinie Anlaoe 8 (Sland Seite 1 von 2 Anlage 8 zur Prüfungsrichtlinie Verbinden und Trennen von Fahrzeugen für die Klassen BE, CiE, DE und DIE (Anlage 7 Nr FeV) 1. Allgemeine Hinweise Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er selbständig Fahrzeuge verbinden und trennen kann. Für das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen besteht eine Auswahl von zwei Aufgaben Die bei den Aufgaben aufgeführten Positionen sind vollständig auszuführen, soweit die Einrichtungen an den Prüffahzeugen vorhanden sind. Vor dem Verbinden darf das Zugfahzeug nicht in einer Linie vor dem Anhänger stehen Die Auswahl der Aufgabe erfolgt durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend den bei der Prüfung bereieestellten Fahrzeugen. Bei den Klassen ClE, DE und D1E hat der Bewerber vor der Rückwärtsfahrt eine geeignete Person aukufordern, ihn vor herankomm nden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen' die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen, Er hat bis zu einer Entfernung von ca. 2 m selbstständig und ohne weitere Hilfe an den Anhänger heranzuiahren. Ab diesem Absland darf bei allen Klassen eine Einweisung erfolgen. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht. 2 Verbinden und Trennen von Fahzeugen mit Kugelkopfkupplung 2.1. Anhängerankuppeln 1. Zuglahzeug heranfahren 2. Feststellbremse am Anhänger lösen 3. - Anhänger ankuppeln 4. - Abreißseil einhängen - Sicherung der Kupplung prüfen - Stützrad einfahren und sichern - Unterlegkeile verstauen - Elektroanschluss herstellen Funktion der elektrischen Einrjchtungen des Anhängers prüfen Funktion der Druckluftbremsanlage des Anhängers (Sichtkontrolle) prüfen En Lemsvstem turdie Theone nach Anhanq I dieser R chllinie linden Si untor hllb://miuehreßcheirlemsvstem.de Wr üb6m;hmen keinedelg währ tur di6 Ricn gheil oder Vollsländigkeil dor in dlesm Dokumenl gemachlen Angaben 2009 Fahßch!le.de lnlom tdlensie Gmbl"l

2 Prüfungsrichllinie gemäß Annex ll Anlage 8 (Sland ) Seite 2 von Anhängerabkuppeln 1. Zugfahrzeug sichern 2. Anhängersichern (Feststellbremse, Unterlegkeile) 3. Stützrad ausfahren 4. - Kupplung öffnen - Eleklroanschluss trennen - Abreißseil aushängen 5. Deichsel hochkurbeln 3 Verbinden und Trennen von Fahrzeugen mit selbsttätiger Kupplung, mit Druckluftbremse oder mit eigener Lenkung Bei djesen Fahrzeugen isl sinngemäß wie bei Klasse CE (siehe Anlage 9) zu verfahren. 4 Bewertung des Verbindens und Trennens von Fahrzeugen Die ausgewählte Aufgabe ist zu wiederholen, wenn sie nicht fehlerfrei ausgeführt wird. Wird sie auch bei der Wiederholung nicht fehlerfrei ausgeführt, ist dieser Prlifungsteil nicht bestanden. Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die Prüfungsfahrt einschließlich Grundfahraufgaben trotzdem durchzuf ühren. Ein Lemsysiom fi1r dio Thoode nach Anhang 1 dieser Richllinietnden Sie unter hlio://m.tueheßcheirlemsvslem.de Wir übehehmen keinedei Gewähr njr die Ridlliqkoil od6r Voilsländigkeil der in d*m Dokument gemachten Anqab6n Fahßchulede'nrenetdiensre GmbH

3 Pdfungsrichtlini6 gemäß Annex ll Anlage I (SIand ) Seite 1 von 3 Anlage 9 zur Prüfungsrichtlinie Verbinden und Trennen von Fahrzeugen für die Klassen CE und T (Anlage 7 Nr FeV) 1, Allgemeine Hinweise Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er selbständig Fahrzeuge verbinden und trennen kann. Für das Verbinden und Trennen von Fahzeugen besteht eine Auswahl von vier Aufgaben bei Klasse CE bzw. von zwei Aufgaben bei Klasse T. Die bei den Aufgaben aufgefühften Positionen sjnd vollständig auszuführen, soweit die Einrichtungen an den Prüfungsfahzeugen vorhanden sind. Die Auswahl der Aufgabe erfolgt durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Pdfer für den Kraftfahzeugverkehr entsprechend den für die Prüfung bereitgestellten Fahzeugen. Vor dem Verbinden darf das Zugfahzeug nicht in einer Linie vor dem Anhänger stehen (gilt nicht für die Klasse T). Vor der Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen. Er hat bis zu einer Entfernung von ca. 2 m selbstständig und ohne weitere Hilfe an den Anhänger heranzufahren. Ab diesem Abstand darf eine Einweisung erfolgen. Der Bew rber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht. 2. Verbinden und Trennen von Fahneugen 2,1, Mehrachsanhänger und Starrdeichselanhänger ankuppeln (Klassen CE und T) lnnerhalb der Ziffern 2 und 5 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig 1. Heranfahren mit dem Zugfahrzeug an den Anhänger bis auf einen Abstand von etwa 2 m. Uberprüfen, ob Anhänger gesichert ist, ggf. sichern (Feststellbremse, Unterlegkeil(e)) 2. - ggf. Zuggabel bzw. Stützeinrichtung auf Höhe einstellen - Kupplung öffnen - am Mehrachsanhänger Löseventil betätigen 3. Zurückstoßen (sichernde Person / Einweiser) 4. Kupplung kontrollieren (eingerastet, gesichert) 5. - Höheneinstellung lösen (falls erforderlich) bzw. Stützeinrichtung einfahren - Druckluftschläuche anschließen (erst Brems-, dann Vorratsschlauch) - Elektroanschlüsse herstellen - ggf. Stellung des Bremskraftreglers prüfen 6. Unterlegkeil(e) verstauen, sichern 7. Feststellbremse lösen (Anhänger) 8. Funktion der Bremse (Sjchtkontrolle oder Bremsprobe) und der elektrischen Einrichtungen des Anhängers prüfen,lemsyst6m fij. die Theode näch Annang I die$r Richllinie linden Si6 unter hli!://m.fuehrersche n-lemsvslem.de '.Ein Wr üb mohm n keingd i Gewähr für die Rict igkoit od6r Voilsländigkeit der in diesem Dokument gemäahren An966en, 2009 Fah$hu'ede tntemeldionslg GmbH

4 Pdfungsrichllinie gemäß Annex ll Anlage I (sland ) Seit 2 von Mehrachsanhänger (einschließlich Starrdeichselanhänger) abkuppeln (Klassen CE und T) lnnerhalb der Ziffern 2, 3 und 6 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig 1. Zugfahrzeug sichern 2, -Anhängersichern (Feststellbremse, Unterlegkeil(e)) - ggf. Zuggabel feststellen bzw. Stützeinrlchtung ausfahren 3. - Druckluftschläuche trenne n (erst Vorrats-, dann Bremsschlauch) - Elektroanschlüsse trennen 4. Kupplung öffnen 5. Vorwärts fahren 6. - Höheneinstellung lösen (falls erforderlich) - Kupplung schließen 2.3, Sattelanhänger aufsatteln (Klasse CE) lnnerhalb der Ziffern 2 und 5 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig 1. Heranfahren mit der Sattelzugmaschine an den Anhänger bis auf einen Abstand von etwa 2 m. Uberprüfen, ob Anhänger gesichert ist, ggf. sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile beide Richtungen) 2. - Verschlusshandhebel der Kupplung geöffnet? - Höhe Sattelkupplung/Sattelplatte einstellen 3. Zurückstoßen (sichernde Person) 4. Kupplung kontrollieren (Einrasten des Verschlusshandhebels) 5. - Verschlusshandhebel sichern - Stützvorrichtung einfahren und sichern - Druckluftschläuche anschließen (erst Brems-, dann Vorratsschlauch) - Elektroanschlüsse herstellen 6. Unterlegkeile verstauen und sichern 7. Feststellbremse lösen (Anhänger) 8. Funktion der Bremse (Sichtkontrolle oder Bremsprobe) und der elektrischen Ejnrichtungen des Anhängers prüfen Sattelanhänger absatteln (Klasse GE) 'i. Sattelzugmaschine sichern 2. Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile beide Richtungen) 3. Stützvorrichtung ausfahren 4. - Verschlusshandhebel öffnen - Druckluftschläuche trennen (erst Vorrats-, dann Bremsschlauch) - Elektroanschlüsse trennen 5. Vorwärts fahren Ein Lemsyslen für di Th o.ie nach A.hang 1 dieser Richllinie linden Si unler hdot^^w.iueheßcheinlemsvstem.de Wn übenehmen keinodei Gewähr für die Richligkeil ode. Vollst indigkeit der in di6s6m Dokumenl gemadrten Angab n. 200S Fahßchule.de lnleneldiensre cmbh

5 Prüfunqsrichtlinie gemäß Annex ll Anlage I (Stand ) Seite 3 von 3 3. Bewertung des Verbindens und Trennens von Fahrzeugen Die ausgewählte Aufgabe ist zu wiederholen, wenn sie nicht fehlerfrei ausgeführt wird. Wird sie auch bei der Wiederholung nicht fehlerfrei ausgeführt, gllt dieser Prrifungsteil als nicht bestanden. Die Prüfungsfahrt einschließlich Grundfahraufgaben ist trotzdem durchzuführen. Bei Klasse T gilt dies auch für die Abfahrtkontrolle (siehe Anlage 7). Ein Lemsysiem für die Theode nach Anhang l dieser Richilinie frnden Sie uni r hlloi//w*w,tuehreßcheinlemsvstem.de Wr übemehmen keinedei Gewähr l{j. die Richtigkeit ode. Vollständiqkeii der in diss m Dokom nl gemachlen Angaben, 2009 Fahßchulede lntemetdienste GmbH

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