Digitalisierung 4.0. Innovation. Energieeffizienz. Industrie 4.0. Elektroindustrie. Positionspapier Eckpunkte ARegV-Novelle.

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1 Positionspapier Eckpunkte ARegV-Novelle Automotive Industrie 4.0 Energieeffizienz Digitalisierung 4.0 Innovation Elektroindustrie April 2015 Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie

2 Inhalt 1. Einordnung der Eckpunkte Inhalte der Eckpunkte Kritik und Verbesserungsansätze Erweiterungsinvestitionen Ersatzinvestitionen Effizienzvergleich Zusammenfassung und ZVEI-Kernanliegen Einordnung der Eckpunkte Aufgrund der Energiewende mit ihren ehrgeizigen Ausbauzielen für erneuerbare Energien müssen Teile der Stromnetzinfrastruktur, insbesondere im ländlichen Bereich, aus- und umgebaut werden. Neben der Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz besteht wie die Verteilnetzstudie des BMWi vom 9. September 2014 zeigt auch in den Verteilungsnetzen erheblicher Aus- und Umbaubedarf. Dieser ist mit einem entsprechenden Bedarf an Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen verbunden. Darüber hinaus besteht jedoch auch erheblicher Ersatzbedarf in den Verteilungsnetzen: Betriebsmittel und Anlagen der 60er und 70er Jahre, einem Zeitraum mit hoher Investitionstätigkeit, haben ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erreicht bzw. überschritten und müssen daher ersetzt werden. Dies betrifft, wie die Vorbereitung der Netze für neue Aufgaben, auch städtische Netzbetreiber. In den (Strom-)Verteilungsnetzen besteht damit Allgemein ein hoher Investitionsbedarf. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat daher die richtigen Akzente gesetzt. Er betont die Bedeutung der Verteilungsnetze als Rückgrat der Energiewende vor Ort. Die Koalition bekennt sich in diesem Zusammenhang zu investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen für die Verteilungsnetze. Investitionen durch Netzbetreiber sollen getätigt werden können, wenn sie erforderlich sind. Die nun vorgelegten Eckpunkte Moderner Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze erfüllen diese Vorgabe unseres Erachtens nicht. Das größte Investitionshemmnis für Verteilungsnetze, der Zeitverzug zwischen Investition und Beginn des Erlösrückflusses, wird nicht grundsätzlich beseitigt. 1

3 2. Inhalte der Eckpunkte Das Eckpunktepapier sieht im Wesentlichen die Umsetzung des Modelles Differenzierte Regulierung in ARegV 2.0. aus dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur vor. Dies umfasst die Beseitigung des Zeitverzugs im Erweiterungsfaktor und die Erhöhung der Treffgenauigkeit durch eine entsprechende Parameterauswahl, Investitionserleichterungen für besonders von der Energiewende betroffene Verteilungsnetzbetreiber (z.b. durch Öffnung des Instruments der Investitionsmaßnahme) und ggf. einen Effizienzbonus als zusätzlicher Investitionsanreiz für intelligente Technologien. Generell soll geprüft werden, on Investitionen in Intelligenz durch die ARegV derzeit behindert werden und Anpassungen erforderlich sind. Bezüglich des Effizienzvergleichs sollen die Vergleichsparameter künftig frei durch die Bundesnetzagentur gewählt werden können. Die sogenannte Best-Abrechnung aus vier Effizienzwerten soll abgeschafft werden und durch den durchschnittlichen der vier ermittelten Effizienzwerte ersetzt werden. Der Umgang mit dem Zeitverzug bei Ersatzinvestitionen wird nicht thematisiert! 3. Kritik und Verbesserungsansätze 3.1. Erweiterungsinvestitionen Die vorgesehenen Regelungen für den Erweiterungsfaktor stellen potenzielle Verbesserungen zum Status quo dar und sind daher grundsätzlich zu begrüßen. Die vorgesehene Beseitigung des Zeitverzugs ist dringend geboten. Die gewünschte Erhöhung der Treffgenauigkeit des Erweiterungsfaktors ist, ebenso wie die Technologieneutralität, ein richtiges Ziel. Nähere Ausführungen sind jedoch in den Eckpunkten nicht enthalten, so dass diesbezüglich keine Bewertung erfolgen kann. Die Nutzung des Instruments der Investitionsmaßnahme für besonders von der Energiewende betroffene Verteilungsnetze ist mit hohem Aufwand für Netzbetreiber und Regulierer verbunden. Die Zugangsvoraussetzungen sind nach wie vor unklar. Auch der Umgang bzw. der Zusammenhang mit bereits in der Vergangenheit getätigten Investitionen ist unklar. 2

4 Wir halten die Einteilung in gute Investitionen für die Energiewende und schlechte (Ersatz- oder Umstrukturierungs-)Investitionen darüber hinaus für verfehlt. Es drohen schlechtere Versorgungsqualität und -zuverlässigkeit bzw. ein Zerfall in moderne Netze, die von Netzerweiterungen betroffen sind (überwiegend im ländlichen Bereich) auf der einen Seite und alte, unzuverlässige Netze auf der anderen Seite (überwiegend im städtischen Bereich, wo kein energiewendebedingter Ausbau erforderlich ist). Verbesserungsansätze: 1. Der Fokus sollte nicht allein auf Verbesserungen des Regulierungsrahmens für Erweiterungsinvestitionen liegen. Verbesserungen an dieser Stelle sind zwar richtig und notwendig, sie reichen aber nicht aus. Die Beseitigung des Zeitverzugs ist auch bei Ersatzinvestitionen absolut notwendig. Daher ist das Modell Kapitalkostenabgleich den einseitigen Verbesserungen für Erweiterungsinvestitionen vorzuziehen. 2. Bis zum Beginn der dritten Regulierungsperiode im Jahr 2019 sollten einfach zu implementierende Anreize zur Modernisierung der Netzinfrastruktur gesetzt werden, damit eine Investitionszurückhaltung nach dem Basisjahr 2016 vermieden wird. Maßnahmen könnten z.b. sein: Für einen zeitlich begrenzten Zeitraum eine Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern für Investitionen in neue Technologien ; Einführung eines Innovationsbudgets in Höhe von einem Prozent der Erlösobergrenze in Analogie zu dem pauschalen Investitionszuschlag der ersten Regulierungsperiode oder Ansatz einer OPEX- Pauschale, um die Kosten der Lernkurve nachzubilden Ersatzinvestitionen Das größte Investitionshemmnis für Verteilungsnetze, nämlich der Zeitverzug zwischen Investition und Beginn des Erlösrückflusses, wird durch die im Eckpunktepapier vorgesehenen Regelungen für Ersatzinvestitionen nicht beseitigt. Aus Sicht des ZVEI ist nicht nachvollziehbar, warum Ersatz- oder Umstrukturierungsinvestitionen anders behandelt werden sollten, als Erweiterungsinvestitionen. Die Ursachen des Investitionsbedarfs sind in der Stadt (Ersatz) und auf dem Land (Erweiterung) zwar unterschiedlich, unterscheiden sich aber nicht hinsichtlich der Dringlichkeit. Die Regulierung muss daher beide Fälle effiziente Erweiterung auf dem Land 3

5 und effizienten Ersatz in der Stadt abdecken. Dies gelingt nur in einem Regulierungssystem, in dem der Zeitverzug grundsätzlich beseitigt wird. Für welche Investition würde sich ansonsten wohl ein Kapitalgeber entscheiden? Ohne Zweifel muss auch zukünftig die effiziente Leistungserbringung im Fokus der Netzregulierung stehen. Diesbezüglich gibt es aber durchaus Optimierungspotentiale an dem bestehenden System der Anreizregulierung: Unstete Investitionen (Basisjahreffekt) führen zu Problemen der Kapazitätsauslastung bei Verteilungsnetzbetreibern und der Industrie. Die Vorhaltung von Kapazitäten führt zu Kosten. Die Erhöhung der Nachfrage im Basisjahr treibt theoriegemäß die Preise (s. Abb.). Damit enthalten die Kosten der dann beschafften Güter und Dienstleistungen per se Ineffizienzen. Die Komplexität und der bürokratische Aufwand der Regulierung verursachen einen hohen Aufwand und hohe Kosten bei Regulierungsbehörden und Netzbetreibern. Letztlich begegnet nur das Modell eines Kapitalkostenabgleichs diesen Überlegungen wirkungsvoll. Die Beibehaltung des Effizienzvergleichs als TOTEX-Benchmark begegnet bei sachgerechter Ausgestaltung u.e. dem Einwand einer Bevorzugung kapitalkostenlastiger Maßnahmen. Den Netzbetreibern stehen zudem keine unbegrenzten finanziellen Mittel zur Verfügung. Im Ergebnis bleibt damit nach wie vor ein starker Anreiz zur kostenoptimalen Investition. Die pauschale Berücksichtigung eines Anstiegs operativer Kosten durch neue Betriebsmittel und entsprechenden Lernbedarf würde diesen Anreiz unterstützen. 4

6 Letztlich wird der Verteilungsnetzbetreiber mit dem Kapitalkostenabgleich in die Lage versetzt, in der von ihm als sinnvoll erachteten Form zu investieren und den Herausforderungen aus der Energiewende und/oder dem Anlagenalter in seinem Netzgebiet optimal begegnen zu können. Dieses ist aus unserer Sicht der Zielzustand einer weiterentwickelten Anreizregulierung und in hohem Maße technologieneutral. Im Übrigen müssen die Netzkosten durch eine modifizierte Regulierung im Sinne eines Kapitalkostenabgleichs in Summe nicht steigen. Derzeit erwirtschaften Netzbetreiber mit systematisch sinkenden Kapitalkosten Zusatzgewinne dadurch, dass sie nicht investieren (müssen). Diese Finanzmittel müssen nur an jene Stellen gelenkt werden, wo sie tatsächlich für Investitionen benötigt und eingesetzt werden müssen. Auch dies gewährleistet ein Kapitalkostenabgleich. Verbesserungsansätze: 1. Die Anreizregulierung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wirkt investitionshemmend. Diese Einschätzung wird durch die Rückmeldungen der befragten Verteilungsnetzbetreiber bestärkt, in denen sich 30 Prozent mit dem Zustand ihrer Anlagen gegenüber der Regulierungsbehörde unzufrieden zeigten und die Hälfte der Befragten die eigenen Anlagen als zu alt einschätzen. Einen sachgerechten Investitionsanreiz für Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen erbringt nur eine Form des Kapitalkostenabgleichs. 2. Der alleinige Blick auf die Netzentgelte reicht u.e. für eine volkswirtschaftliche Optimierung der regulatorischen Rahmenbedingungen nicht aus. Daher sollten erweiterte Analysen durchgeführt werden, wie sich die Auflösung der Investitionshemmnisse im Bereich der Stromnetze gesamtwirtschaftlich auswirken Effizienzvergleich Die vorgesehenen Änderungen bezüglich des Effizienzvergleichs bewerten wir als in höchstem Maße kritisch. Die Zielrichtung dieses Vorgehens ist klar erkennbar, denn im Ergebnis kann nur eine Verschlechterung der Effizienzwerte bei allen Verteilungsnetzbetreibern stehen. Dies wird jegliche angedachte Verbesserung des Investitionsklimas überkompensieren und, ganz im Gegensatz zu dem Wunsch der Regierungskoalition, sogar zu einer Verschlechterung der Investitionsbedingungen führen. Wir sind daher entschieden gegen dieses Vorhaben. 5

7 Verbesserungsansätze: 1. Die Bestabrechnung der Effizienzwerte trägt den Unsicherheiten des Benchmarkings Rechnung und ist daher sachgerecht. Sie ist zwingend beizubehalten, auch um weitere Investitionsunsicherheiten zu vermeiden. 4. Zusammenfassung und ZVEI-Kernanliegen Der ZVEI begrüßt die explizite Würdigung des Potenzials moderner Netzbetriebsmittel. Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass der Investitionsbedarf in den Verteilungsnetzen anerkannt wird. Die Rückschlüsse, die daraus gezogen werden, sind u.e. jedoch nicht konsequent. Das Regulierungssystem der Zukunft muss technologieneutral alle notwendigen Investitionen in die Netze ermöglichen. Auf der anderen Seite sollten Netzbetreiber mit sinkender Investitionstätigkeit keine daraus begründeten Zusatzgewinne erwirtschaften können. Im Ergebnis müssen die Netzkosten in Summe also nicht steigen. Die Finanzmittel müssen aber an jenen Stellen zur Verfügung stehen, wo sie tatsächlich für Investitionen benötigt werden. Darüber hinaus benötigen wir eine Verstetigung der Investitionstätigkeit vor dem Hintergrund einer effizienten Auslastung der Ressourcen bei Netzbetreibern und Herstellern. Eine Form des Kapitalkostenabgleichs wäre eine konsequente Weiterentwicklung der Anreizregulierung, die diesen Anforderungen Rechnung trägt. Sie bedient auch die Vorgabe des Koalitionsvertrages, dass Investitionen durch Netzbetreiber getätigt werden können sollen, wenn sie erforderlich sind. Die bislang vorgetragenen Bedenken gegen den Kapitalkostenabgleich teilen wir nicht: Ein Abgleich der Planwerte mit den Ist-Kapitalkosten erfolgt nach der Regulierungsperiode. Dadurch wird ein jährlicher Aufwand für den Plan-/Ist-Abgleich vermieden. Die Instrumente Erweiterungsfaktor und Investitionsmaßnahme stehen in diesem System nicht mehr zur Verfügung, was zu einer weiteren Vereinfachung des Regulierungssystems führt. In der Folge sinkt als positiver Nebeneffekt auch der Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber. Die Effizienz der getätigten Investitionen wird wie bislang über ein Benchmarking geprüft, so dass weiterhin entsprechende Anreize bestehen und keine systematische Verschiebung von Betriebs- zu Kapitalkosten erfolgt, sondern nur für den Fall, dass dies dem Netzbetreiber als der effizientere Weg erscheint. 6

8 Die Energiewende bietet industriepolitische Chancen für Deutschland. Wenn es gelingt, den hiesigen Markt als weltweiten Leitmarkt für Smart Grid- und Energieeffizienztechnologien zu positionieren, sichern wir Beschäftigung und Wachstum in Deutschland. Dafür müssen die vorhandenen Technologien aber auch in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Blick auf die Netzentgelte alleine reicht daher bei den Diskussionen um die Novellierung der Anreizregulierung nicht, um volkswirtschaftlich optimale Entscheidungen zum Regulierungsrahmen zu treffen. In der Zeit bis zum Beginn der dritten Regulierungsperiode sollten einfach einzuführende Anreize zur Modernisierung der Netzinfrastruktur gesetzt werden. Z.B. kann dies über die Einführung eines Innovationsbudgets in Höhe von einem Prozent der Erlösobergrenze in Analogie zu dem pauschalen Investitionszuschlag der ersten Regulierungsperiode oder den Ansatz einer OPEX- Pauschale erfolgen, um die Lernkurve bei innovativen Technologien abzubilden. Für einen zeitlich begrenzten Zeitraum kann auch eine Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern für Investitionen in neue Technologien einen wichtigen Beitrag leisten. Im Ergebnis sehen wir in den Eckpunkten keine deutliche Verbesserung hinsichtlich der derzeit ungelösten Probleme im deutschen Regulierungsrahmen. Im Gegenteil: mit den Überlegungen zur Abschaffung der Bestabrechnung im Effizienzvergleich wird ggf. sogar eine Verschlechterung des Investitionsklimas erreicht. Ansprechpartner Marco Sauer Bereich Energie. ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e. V. Charlottenstraße 35/ Berlin Telefon: sauer@zvei.org Über den ZVEI Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. vertritt die gemeinsamen Interessen der Elektroindustrie und der zugehörigen Dienstleistungsunternehmen in Deutschland. Rund Unternehmen haben sich für die Mitgliedschaft im ZVEI entschieden. Die Branche beschäftigt knapp Arbeitnehmer in Deutschland und weitere rund weltweit. Im Jahr 2014 betrug ihr Umsatz 171 Milliarden Euro. Etwa 1/3 davon entfallen auf neuartige Produkte und Systeme. Jährlich wendet die Branche 15,2 Milliarden Euro auf für F&E, 6,5 Milliarden Euro für Investitionen und zwei Milliarden Euro für Aus- und Weiterbildung. Jede dritte Neuerung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt erfährt ihren originären Anstoß aus der Elektroindustrie. 7

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