Neujustierung der Agrarpolitik nach 2013: Neue Möglichkeiten für Naturschutz und biologische Vielfalt in ländlichen Gebieten?
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- Swen Achim Kramer
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1 Neujustierung der Agrarpolitik nach 2013: Neue Möglichkeiten für Naturschutz und biologische Vielfalt in ländlichen Gebieten?
2 Auswirkungen der Agrarpolitik für biologische Vielfalt Abnahme des Grünlands ( ) um über ha von 5,024 Mio. ha auf 4,783 Mio. ha während die Ackerbauflächen gleich blieben Umbruch/Übernutzung von Moorstandorten (CO2-Problematik) Monokulturen wie Maisanbau (Bodendegeneration, Wasserbelastung; Abnahme der biol. Vielfalt) Abnahme der biologischen Vielfalt in der Ackerlandschaft Quelle: DDA, BfN u.länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten 2009
3 Bedeutung der GAP-Reform Europäisches Agrarmodell, keine rein betriebswirtschaftliche Optimierung, sondern multifunktionale Landwirtschaft! Förderung der Multifunktionalität: Erhalt der Biodiversität, Wasser- u. Bodenschutz, Ausgleich benachteiligter Gebiete, Neue Herausforderungen: Klimaschutz, CO 2 -Bindung.
4 Notwendigkeit der GAP-Reform Aufteilung des EU-Agrarbudgets von rund 60 Mrd Entwicklung des ländlichen Raumes 20% SAPARD 1% Audit der Agrarausgaben 1% Marktbezogene Maßnahmen 15% Direktbeihilfen 63%
5 Notwendigkeit der GAP-Reform In der EU bekamen in ,8 Mio Betriebe Direktzahlungen, insgesamt wurden 39,1 Mrd für Direktzahlungen ausgegeben 80% der Betriebe bekamen weniger als % der Direktzahlungen gingen an 80% der Betriebe (5,8 Mrd ) Rund 0,4% aller europäischen Betriebe hatten hingegen einen Direktzahlungsanspruch von mehr als / Jahr, sie vereinnahmten 6,2 Mrd, und somit mehr Direktzahlungen als jene 80% der Bauern, deren Direktzahlungshöhe unter lag. 2. Säule (ländl. Entwicklung) erhielt nur ca. 10 Mrd Quelle: EURONATUR
6 Bedeutung für Großschutzgebiete GAP-Reform hat starke Auswirkungen, ob und wie Großschutzgebiete, insbesondere Naturparke (NRP) u. Biosphärenreservate (BSR), ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können Auswirkungen auf: Landwirtschaft als Grundlage der Kulturlandschaft Biologische Vielfalt Regionalentwicklung und Struktur ländlicher Räume Nachhaltiger Tourismus Kulturlandschaft als Basis für Tourismus aber: Naturparke und Biosphärenreservate haben keine Flächenhoheit über ihre Gebiete! daher: Greening 1. Säule Kooperationen mit Land- u. Forstwirtschaft Agrarumweltprogramme
7 Bedeutung für Großschutzgebiete Fördermaßnahmen im Rahmen der GAP, insbesondere der 2. Säule (Ländliche Entwicklung), unterstützen NRP u. BSR um u.a. folgende Zielsetzungen umzusetzen: Erhalt der Biologischen Vielfalt (AUM, NATURA 2000, WRRL) Vermarktungsstrukturen regionaler Produkte aufbauen Dorferneuerung/Dorfentwicklung Tourismusförderung, Besucherlenkung, Sensibilisierungskampagnen Managementplanungen, Naturschutzberatung
8 Ziele der GAP-Reform EU-KOM-Legislativvorschläge zur GAP-Reform vom Oktober 2011 Ziele, u.a.: Rentable Nahrungsmittelproduktion Erhalt der Vielfalt der ländlichen Gebiete Neuen, aktuellen Herausforderungen begegnen wie Klimawandel, Ressourcenschutz, Biomassenutzung Antwort auf Zunahme der gesellschaftlichen Kritik (public money for public goods)
9 GAP-Reform Verabschiedung des EU-Haushalts steht noch aus; Zahlungen sollen auf dem Stand von 2013 eingefroren werden > kein Inflationsausgleich! Förderung 1. Säule zu 100% aus EU-Mitteln, 2. Säule Kofinanzierung (i.d.r. 50%) Rückgang Finanzmittel 2. Säule im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU Kommission von 2013 bis 2020
10 GAP-Reform Legislativvorschläge 1. Säule: Direktzahlungen umverteilen, neu konzipieren und besser ausrichten: Einheitliche Flächenbasisprämie in den einzelnen Staaten Zahlungen nur an aktive Landwirte (hier fehlen GSG, LPV, Verbände) Kappungsgrenzen (ab / ), Minderung der Kappung durch Nachweis von Lohnkosten Prämienanteil der Basisprämie 30% durch Greening
11 GAP-Reform Prämienanteil der Basisprämie 30% durch Greening bei Erfüllung von 3 Vorgaben: Fruchtfolge (nur 3 Fruchtarten, max. 70% einer Fruchtart zulässig, Grünland gilt als Fruchtart), Erhalt von Grünland (Stichtagsregelung per ), ökologische Vorrangflächen (7% der Fläche
12 GAP-Reform Ökologische Vorrangflächen (7% der Fläche) Voraussichtlich wichtigste & wirkungsvollste Greening-Maßnahme soll keine Flächenstilllegung sein! Dient der nachhaltigen Sicherung der Produktionsgrundlagen durch Schutz von Wasser, Boden, Klima sowie der ökologischen Infrastruktur Anrechenbare Vorrangflächen KÖNNTEN z.b. sein: Blühstreifen und -flächen (ein- und mehrjährige Einsaaten) Getreide mit doppeltem Reihenabstand (mind. 20 cm) ohne Pestizideinsatz und mit spätem Stoppelumbruch (nicht vor 1.11.) Anbau seltener Kulturpflanzen bzw. -sorten Artenreiches Ackerland Gehölze und Landschaftselemente Mischkulturen ohne Pestizideinsatz (z.b. Leindotter-Wicke) Streuobstflächen und Hochstammobstbäume
13 GAP-Reform Legislativvorschläge 2. Säule - Ländliche Entwicklung/ELER: u.a. benachteiligte Gebiete Agrarumweltmaßnahmen (AUM) Natura 2000 & Wasserrahmenrichtlinie LEADER Förderung junger Landwirte (Ernte-, Tier-, Pflanzen-) Versicherungen Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten Zusammenarbeit
14 GAP-Reform Säule: Ländliche Entwicklung - der Teufel steckt im Detail Priorität: Wiederherstellung, Erhaltung, Verbesserung der von Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme (Gewässer, Mooren, etc.?) AUM: Maßnahmen um Klimamaßnahmen ausgebaut, förderfähige Höchstsätze nicht erhöht. AUM nur noch auf landwirtsch. Flächen möglich. NATURA 2000: Maßnahmen für Gebiete in Ballungsräumen nicht mehr möglich. Einschränkung der förderfähigen Höchstsätze. Kofinanzierungsrate für Naturschutzmaßnahmen wird gekürzt Art. 57 ELER-VO alt Ländliches Erbe nicht mehr vorhanden bzw. aufgesplittert (Planungen NATURA 2000, sonstiger Gebiete mit hohem Naturwert,; Sensibilisierung für Umweltschutz; Investitionen natürliches Erbe und Gebiete mit hohem Naturwert; Studien/Investitionen kulturelles Erbe/Kulturlandschaft) Räumliche und fachliche Einschränkungen zu Lasten des Naturschutzes?
15 GAP-Reform Säule: Ländliche Entwicklung - der Teufel steckt im Detail Neue Maßnahmen z.b. Breitbandverkabelung, (Ernte-, Tier-, Pflanzen-) Versicherungen Art. 21: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (u.a. Bewirtschaftungspläne NATURA 2000; Freizeitinfrastruktur, Erhaltung kulturelles, natürliches Erbe.) betrifft nur kleine Infrastrukturen; Ausnahme: Breitbandverkabelung und Erneuerbare Energien Verteilung Finanzmittel in 2. Säule zu Lasten des Naturschutzes?
16 Chancen für Naturschutz und biologische Vielfalt in ländlichen Gebieten? 1. Säule Greening: ökologische Vorrangflächen (7% der Fläche), wenn sinnvolle Ausgestaltung gelingt Fruchtfolge wenn die Vorgaben verbessert werden Erhalt von Grünland (wenn Stichtagsregelung entfällt + Vorgabe Grünland wiederherzustellen),
17 Chancen für Naturschutz und biologische Vielfalt in ländliche Gebieten? 2. Säule Grundsätzlich: Schwächung des Naturschutzes. Chancen: abhängig von der weiteren Ausgestaltung: LEADER: Naturschutz und GSG als Partner einbringen Zusammenarbeit (Art. 36): Naturschutz und GSG als Partner einbringen Neue Herausforderungen verstärkt annehmen, wie Klimaschutzaufgaben, Erneuerbare Energien, CO 2 -Bindung Gezielter Einsatz von Förderungen aus ELER für GSG
18 Warum gezielter Mitteleinsatz in NRP und BSR? Integrative Schutzgebiete für Mensch und Natur und Modellregionen für eine nachhaltige regionale Entwicklung. Von den Bundesländern auf gesetzlicher Basis ausgewiesen für Integration Naturschutz und Regionalentwicklung. Länder sollte sie auch gezielt fördern Organisationsstrukturen, langfristige Planungen, regionale Verankerung vorhanden: zeitlich befristeten Förderprogramme in förderperioden-übergreifende Entwicklungsperspektive einbinden.
19 Herausforderungen für Großschutzgebiete Lobbyarbeit auf EU-Ebene/Bundesebene/Länderebene: Einbringen der Interessen in die Länderbegleitausschüsse Auf regionaler Ebene müssen sich GSG bei ihren Partnern und in der Politik positionieren
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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