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1 Deckblatt Flächennutzungsplan Stadt Wörth a.d.donau vom Änderung Begründung & Umweltbericht 5 Abs. 5 BauGB Entwurf: Stadt Wörth a. d. Donau Landkreis Regensburg Regierungsbezirk Oberpfalz 1

2 1. Lage und Ausgangssituation, räumlicher Geltungsbereich 2. Planungszweck und Planungsziele 3. Bauplanungsrecht 2

3 1. Ausgangssituation, Lage und räumlicher Geltungsbereich Das Änderungsgebiet liegt im Hügelland des Falkensteiner Vorwaldes zwischen Wörth a. d. Donau und Wiesent westlich des Baugebietes Im Blindfenster. Die Änderungsfläche beträgt ca m². Verkehrstechnisch ist das Änderungsgebiet im Nord-Osten an die Staatstraße St 2146 angebunden. Im Osten grenzt der Bereich an die landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der Erschließungsstraße an das Baugebiet Im Blindfenster, das durch Wohnbebauung mit Einzelhäusern charakterisiert ist. Im Süden bildet die Aufforstungsfläche zur Lerchenhaube die Grenze, im Westen schließt das Gebiet zur Gemeindegrenze Wiesent hin mit einem Bach ab. Im Nordwesten und Norden ist das Gebiet von Wald bzw. Hecken umgeben. Folgende Grundstücksflächen sollen in diese Siedlungsentwicklung einbezogen werden: Fl.Nr. 603/23 Fl.Nr. 603/24 Fl.Nr. 603/25 Fl.Nr. 603/26 Fl.Nr. 603/27 Fl.Nr. 603/28 Fl.Nr. 603/29 Fl.Nr. 603/30 Fl.Nr. 603/31 Fl.Nr. 603/17 Blick von Süden mit Anschlussachse Wohngebiet Im Blindfenster 3

4 Blick von Westen mit Anschluss Wohngebiet Im Blindfenster Blick von Süd-Osten auf das Gemeindegebiet Wiesent 4

5 2. Planungszweck und Planungsziele Die Stadt Wörth a. d. Donau als Zentrum des östlichen Landkreises Regensburg plant westlich des bestehenden Siedlungsgebietes Im Blindfenster eine geordnete und abschließende Siedlungsentwicklung. Mit der Ausweisung eines Baugebiets Am Brand soll der großen Nachfrage nach Bauland Rechnung getragen und von Seiten der Stadt ein effektiver Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Landkreis Regensburg geleistet werden. Nachhaltige Zuwanderung in die Region sowie die Attraktivität des Oberzentrums Regensburg und des Landkreises Regensburg machen es dringlich erforderlich, mit dem Instrument der Planungshoheit die Lösung des Wohnraumproblems zu unterstützen. Ziel der Stadt Wörth a.d.donau bleibt eine kontinuierliche und verhältnismäßige Bevölkerungsentwicklung, die einerseits den demographischen Wandel berücksichtigt und abfedert, andererseits zur Sicherung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit beiträgt. In den vergangenen 25 Jahren ist die Einwohnerzahl der Stadt und ihrer Ortsteile um rund 20% gewachsen: Diese Einwohnerentwicklung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Stadt Wörth in der Lage ist, ihren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Bevölkerung in den umliegenden Gemeinden, ein attraktives Zentrum des östlichen Landkreises zu bieten. In diesem Zusammenhang betrachtet verfügt die Stadt Wörth a. d. Donau über einen ausgeglichenen Saldo an Ein- und Auspendlern und hat sich damit nicht einseitig in die Ortsprägung Wohnen oder in die Ortsprägung Gewerbe entwickelt. (Berichterstattung Mittelbayerische Zeitung vom , Tausendfacher Stress auf dem Weg zur Arbeit). Baulücken im Innenbereich sind jedoch, wie auch im Leerstandsmanagement zur lebendigen Orts- und nachhaltigen Landkreisentwicklung dokumentiert, vorhanden. Die Stadt beteiligt sich aktiv an diesem Projekt. Die Leerstände und Baulücken wurden erfasst und bewertet. Ein direkter Zugriff der Stadt auf Baulücken in Privateigentum ist nicht möglich. Die Stadt Wörth a. d. Donau versucht dennoch im Rahmen eines zielgerichteten Baulückenmanagements Eigentümer anzusprechen und im Kontext der gemeindlichen Zielsetzung einer Nutzung von Nachverdichtungspotentialen zu beraten. Die Entstehung dauerhafter Baulücken wird bei einer Ausweisung von Bauflächen durch die Festsetzung eines Bauzwangs (notariell beurkundetes Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt nach Ablauf einer eng bemessenen Bebauungsfrist ab Kaufdatum) verhindert. Ziel ist darüber hinaus, einer Abwanderung, vor allem der jungen Bevölkerung, vorzubeugen. Die Stadt Wörth a.d. Donau kann einer laufend steigenden Anzahl von Interessenten, gerade auch aus dem Gemeindegebiet, derzeit keinerlei Bauflächen anbieten. Mietwohnraum ist rar. Gerade auch die Nachfrage aus der eigenen Bevölkerung zu bedienen und damit jungen Leuten und Familien aus Wörth und Umgebung eine Chance zu bieten, ihrem Heimatort verbunden zu bleiben, ist ein wichtiges Ziel der städtischen Entwicklungsstrategie. 5

6 3. Bauplanungsrecht Im Zuge der Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes wird die Darstellung für den Geltungsbereich des späteren Bebauungsplanes Am Brand von Fläche für die Landwirtschaft in WA - Allgemeines Wohngebiet geändert. Im Westen zur Gemeindegrenze Wiesent wird eine Fläche von ca m² von Grünlandnutzung zu einer Waldfläche (Aufforstung als Ortsrandabschluss) umgewidmet. Eine weitere Umwidmung ist die Verlängerung des Biotops als Grünzug mit ca m², in Ost-Westrichtung Nach Maßgabe des Entwicklungsgebots wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung betrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die Eingriffsregelung abgearbeitet. Der Ermittlung des Umfangs der Ausgleichsflächen liegt der Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" zugrunde. Im Vorfeld wurde von der Stadt Wörth a. d. Donau ein Antrag auf Herausnahme der Fläche aus dem Geltungsbereich der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg vom (KABI. Nr. 3/1989) gestellt. Diesem Antrag wurde zwischenzeitlich durch Beschluss des Kreistages vom stattgegeben. Bekanntmachung der Verordnung im Amtsblatt des Landkreises vom 03. August

7 7

8 Umweltbericht siehe Bebauungsplan 8

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