Gültigkeitsmängel und -schranken. Bürgerliches Vermögensrecht I. Gesetzesverstoß. Verbotsgesetz. Rechtsfolge. Sittenwidrigkeit
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- Clara Weber
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1 Gültigkeitsmängel und -schranken Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Schein Scherz Geschäftsunfähigkeit Gesetzesverstoß Sittenwidrigkeit Geheimer Vorbehalt Irrtum Drohung Täuschung Gesetzesverstoß Verbotsgesetz Abgrenzungsfragen Inhaltliche Missbilligung eines Tuns oder Zustands Zwingendes Recht Typenzwang Verfügungsverbot Art Umstände Voraussetzungen Verabredung zum Mord Kauf nach Ladenschluss Verbotsgesetz Verbotszweck Nichtigkeit Ordnungswidrigkeit Kenntnis?? Rechtsfolge Sittenwidrigkeit Nichtigkeit des verbotswidrigen Teils nach 134 BGB Abgrenzungsfragen Beurteilung des Gesamtgeschäfts nach 139 BGB Hochethik Voraussetzungen Religiöse Wertvorstellungen Aufrechterhaltung Gesamtnichtigkeit Für das menschliche Zusammenleben notwendige sittlich-moralische Wertvorstellungen Sozialmoral Rechtsethik 1
2 Klassische Beispiele Vertrag mit einer (einem) Prostituierten über ein Schäferstündchen gegen Entgelt Mätressentestament Telefonsex-Verträge und die Abrechnung über 0190-Nummern Wandel der Anschauungen durch gesetzgeberische Fürsorge für die Prostituierten? Rechtliche Konsequenzen Wirksamkeit des Vertrages über das Schäferstündchen gegen Entgelt Klageweise Erzwingung und Vollstreckung der Leistungsverpflichtungen Zahlungsklage gegen den Freier Leistungsklage gegen die Prostituierte Duldung Aktives Tun Vollstreckung nach den Regeln der vertretbaren Handlungen Vollstreckung nach den Regeln der unvertretbaren Handlungen Exempla docent Konditionen eines Ratenkredits Wuchertatbestand des 138 Abs. 2 BGB Objektives Missverhältnis Subjektive Verwerflichkeit Zwangslage Unerfahrenheit Willensschwäche Nettokredit ,00 DM Kreditgebühren (1% p.m.) 7.200,00 DM Bearbeitungsgebühr 315,00 DM Maklercourtage 500,00 DM Gesamtkosten 8.015,00 DM Laufzeit 72 Monate Auszahlung Rückzahlung 71 Monatsraten à 250,00 DM ab Monatsrate à 265,00 DM (letzte Rate) Darlehensvertrag Effektiver Jahreszinssatz Konsensualvertrag Uniformmethode 26,35% entgeltlich unentgeltlich PreisangabenVO ,32% EU-Richtlinie 24,14% Kapitalfälligkeit Verzugszinsmodell 21,80% Zins- und Kostenfälligkeit Nominalzins Disagio Effektivzins Schwerpunktzins im Januar ,95% Kosten Gebühren 2
3 EffJahrZins = Uniformmethode Gesamtkosten 2400 ( Laufzeit + 1) Nettokredit = = 26,35% Preisangabenverordnung 1992 (1) Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins"... zu bezeichnen. 1 beziffert den Zinssatz, mit dem sich der Kredit bei regelmäßigem Kreditverlauf, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen und nachschüssiger Zinsbelastung gemäß 608 BGB [488 Abs. 2] staffelmäßig abrechnen läßt.... Der anzugebende Vomhundertsatz ist mit der im Kreditgewerbe üblichen Genauigkeit zu berechnen. Kreditstaffel Kapital- und Zinskontoentwicklungen Datum Bewegung Betrag Kapital Zinsen Tage Auszahlung ,00 DM ,00 DM Rate - 250,00 DM Folgerate - 250,00 DM Folgerate - 250,00 DM * * * * * * * * * Folgerate - 250,00 DM Folgerate - 250,00 DM Letzte Rate - 265,00 DM Tilgungsmodell 488 BGB 367 BGB Mit Zinseszins PreisangVO 1992 Sparbuch Eurozinsmodell Zinsberechnung Ohne Zinseszins Verzugszinsmodell Verzugszinsmodell (1) Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins"... zu bezeichnen. 1 beziffert den Zinssatz, mit dem sich der Kredit bei regelmäßigem Kreditverlauf, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen und nachschüssiger Zinsbelastung gemäß 367 BGB staffelmäßig abrechnen läßt.... Der anzugebende Vomhundertsatz ist mit der im Kreditgewerbe üblichen Genauigkeit zu berechnen. EG-Richtlinie Art. 1a Zinssatz, der auf Jahresbasis die Gleichheit zwischen den Gegenwerten aller derzeitigen oder künftigen Verpflichtungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, zwischen Ausleihungen, Tilgungen und Kosten herstellt. n k A k t k i Nettokredit = n A k t k = 1 ( 1+ i) = Anzahl der Raten = Zahlung = Höhe der Rate = Zeit von Auszahlung zur Rückzahlung = Effektiver Jahreszinssatz k 3
4 6 Preisangabenverordnung ist mit der im Anhang angegebenen mathematischen Formel und nach den im Anhang zugrunde gelegten Vorgehensweisen zu berechnen. Er beziffert den Zinssatz, mit dem sich der Kredit bei regelmäßigem Kreditverlauf, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen abrechnen lässt. Es gilt die exponentielle Verzinsung auch im unterjährigen Bereich.. Der anzugebende Vomhundertsatz ist mit der im Kreditgewerbe üblichen Genauigkeit zu berechnen. Europamodell mit Barwertmethode (1) Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins"... zu bezeichnen. 1 beziffert den Zinssatz, mit dem sich der Kredit nach der Barwertmethode bei regelmäßigem Kreditverlauf, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen und nachschüssiger Zinsbelastung gemäß 367 BGB staffelmäßig abrechnen läßt.... Zins- und Kapitalberechnung Preisangabenverordnung 1992 Tage Zinsen = Kapital Zinssatz 360 Kapital = Kapital Rate Nach einem Jahr Kapital = Kapital + Zinsen Zins- und Kapitalberechnung Euro-Modell reformuliert Tage ( 1+ Zinssatz) 365, Kapital Zinsen = Kapital 25 Kapital = Kapital Rate + Zinsen Tage Zinsen = Kapital Zinssatz 360 Verzugszinsmodell Gläserner Ratenplan Datum Bewegung Betrag Kapital Zinsen Tage Auszahlung ,00 DM ,00 DM 21,80% Rate - 250,00 DM 9.931,70 DM 181,70 DM Folgerate - 250,00 DM 9.862,17 DM 180,46 DM Folgerate - 250,00 DM 9.791,37 DM 179,20 DM 30 * * * * * * * * * * * * * * * * * * Folgerate - 250,00 DM 501,16 DM 13,41 DM Folgerate - 250,00 DM 260,27 DM 9,11 DM Letzte Rate - 265,00 DM - 0,00 DM 4,73 DM 30 Mitverpflichtung vermögensloser Familienangehöriger Ehefrau Mitschuldner Bürge Kinder 4
5 Personalsicherheiten Bürgschaft Mitverpflichtung vermögensloser Familienangehöriger Schuldbeitritt Ehefrau Sicherungsgeber Mitschuldner Bürge Geschäftsbesorgung - Auftrag Kinder Vorbeugung gegen Vermögensverschiebungen Forderung Verteidigungsmöglichkeit des Sicherungsgebers Aus eigenem Recht Sicherungsgeber Entscheidungsdivergenz im BGH 9. Zivilsenat Bürgschaften sind gefährlich. Erwachsene Menschen wissen das. Pacta sunt servanda. 11. Zivilsenat Forderung Die Privatautonomie hat Grenzen. Die Mitverpflichtung vermögensloser Angehöriger ist unter bestimmten Umständen sittenwidrig und nichtig. Kriterien der Sittenwidrigkeit Der Wendefall Wissen um die finanzielle Überforderung und Einsatz missbilligenswerter Mittel Unvorbereitetes Ansinnen im trauten Heim Appell an die eheliche Liebe und Hilfsbereitschaft Ausnutzung einer seelischen Zwangslage Mangelhafte Aufklärung über das Risiko Hinweis auf bloße Formalität Verwendungszweck des Kredits Vater Immobilienmakler Reeder pleite Bank Bürge Tochter Hilfsarbeiterin in Fischfabrik ohne Vermögen 5
6 Bundesverfassungsgericht Tendenzen heute Die Zivilgerichte müssen - insbesondere bei der Konkretisierung und Anwendung von Generalklauseln wie 138 und 242 BGB - die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie in Art. 2 Abs. 1 GG beachten. Daraus ergibt sich ihre Pflicht zur Inhaltskontrolle von Verträgen, die einen der beiden Vertragspartner ungewöhnlich stark belasten und das Ergebnis strukturell ungleicher Verhandlungsstärke sind. Kinder Vermutung der Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit Ehefrau Wirksamkeit zur Vorbeugung Bedingung Beschluss vom 19. Oktober 1993 Geschäftsgrundlage Rechtsfolge Nichtigkeit des sittenwidrigen Teils nach 138 BGB Beurteilung des Gesamtgeschäfts nach 139 BGB Aufrechterhaltung Gesamtnichtigkeit 6
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