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1 DIN EN Wie können Unternehmen auf die Novellierung reagieren? Referent: Thomas Kaiser AGIMUS GmbH

2 Energiedienstleistungsgesetz Fragestellungen für ein Nicht - KMU DIN EN oder DIN EN ISO 50001? Welche Fristen bestehen? Welche Nachweise führen? Anforderungen Energieauditor? Welche Überprüfungen und welcher Aufwand? Folie 1

3 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) 8 Verpflichtende Durchführung von Energieaudits (1) Unternehmen, die keine KMU sind, sind verpflichtet bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. (2) Das Energieaudit hat den Anforderungen der DIN EN :2012 zu entsprechen. (3) Unternehmen sind von der Pflicht nach Absatz 1 freigestellt, wenn sie entweder 1. ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001:2011, oder 2. ein registriertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS eingeführt haben. Folie 2

4 Ausgangslage Ziel des Energieaudits Ziel des Energieaudits: Analyse der derzeitigen Energiesituation & Berechnen von Energieeinsparpotentialen Energieverbrauch und -kosten Energieflüsse in der Organisation Erkennen von Energieeinsparpotentialen Hinweis: Rechtliche Anforderungen nicht vergessen! Folie 3

5 Ausgangslage Ausgangsbasis Erfahrung : Egal was für ein Unternehmen- Ausgangslage ist nahezu immer gleich Folie 4

6 Energieaudits gemäß EDL-G Anforderungen an Energieaudits nach dem EDL-G: nach DIN EN :2012 basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Energieverbrauchsprofilen schließen Gebäude, Anlagen, Betriebsabläufe und Beförderung ein nach Möglichkeit Lebenszyklus-Kostenanalyse (alternativ: Amortisationszeit oder Return of Invest (ROI)) repräsentativ für die Ermittlung der Gesamtenergieeffizienz (mindestens 90% des Gesamtenergieverbrauchs) ermitteln detaillierte Verbesserungsmöglichkeiten Folie 5

7 Ziel Energieflüsse und Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen identifizieren Energieaudit systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und - verbrauchs einer Anlage, einer Organisation, etc. Anwendbar auf: Alle Formen von Anlagen und Organisationen, sämtliche Energieformen und -einsätze (ausgenommen Privatwohnungen)

8 Zusätzlich: DIN EN Gebäude DIN EN Prozesse (Entwurf) DIN EN Transport Enthalten weitergehende Informationen und Vorschläge zur Durchführung des Energieaudits in diesen Bereichen. (Erhebung, Darstellung, Analyse)

9 Die DIN EN : beschreibt methodisch ein Audit, legt Anforderungen an das Audit fest (angemessen, vollständig, repräsentativ, rückverfolgbar, verifizierbar), konkretisiert inhaltliche Anforderungen an einen Auditbericht, und legt Anforderungen an Auditoren fest. Die DIN EN dient der Energieeffizienzbetrachtung und ist keine Managementsystemnorm Das Energieaudit kann von unternehmensinternen oder externen Auditoren durchgeführt werden. eine Zertifizierung nach dieser Norm ist nicht vorgesehen! Folie 8

10 EDL-G Energieauditoren 8a Anforderungen an Energieauditoren Der Energieauditor muss über die Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügen: Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einschlägiger Fachrichtungen, eine Qualifikation als Techniker oder ein Meisterabschluss, und zusätzlich mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der Energieberatung. Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen. Unternehmensinterne Audits sind möglich, Energieauditor muss in dieser Funktion weisungsfrei und unabhängig von der auditierten Tätigkeit sein. Keine Verpflichtung zur Registrierung; allerdings muss Fachkunde auf Verlangen der Behörde nachgewiesen werden. (Stichprobenkontrolle) Folie 9

11 Organigramm Infos Unternehmen Einleitender Kontakt Ziele, Kriterien Liste Standorte Datenlage Vorschriften Rechnungen, Belege Daten, Messungen Lastprofile Zähler Auftakt - Besprechung Datenerfassung Auditplan Ansprechpartner Cluster Standorte Excel - Tabellen Auditplan Abläufe Nutzerverhalten Außeneinsatz Analyse Auditbericht Berechnungsmethoden Bericht Abschlussbesprechung Präsentation Folie 10

12 Auftakt-Besprechung Der Energieauditor muss die gesetzlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen erfragen. Das Unternehmen benennt eine Person, die innerhalb der Organisation für das Energieaudit verantwortlich ist. Ziele, Anwendungsbereich, Grenzen und Tiefe sowie praktische Ausgestaltung werden gemeinsam zwischen Auditor und Unternehmen festgelegt. Der Auditor legt in einen Auditplan fest: beurteilenden Bereiche und Ansprechpartner, einzusehenden Dokumente. Standorte, Anlagen und Ablauf wird festgelegt! (BAFA Merkblatt für Energieaudits beachten) Folie 11

13 Auditplan Folie 12

14 Datenerhebung Der Energieauditor erfasst u.a. folgendes: Liste der Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen historische Daten: Energieverbrauch, Anpassungsfaktoren, relevante Messungen betriebliche Entwicklung und Ereignisse in der Vergangenheit, die eine Einflussnahme auf den derzeitigen Energieverbrauch haben Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente vorherige Untersuchungen andere relevante Wirtschaftsdaten Folie 13

15 Datenerhebung Abzüglich der Energie, die an Dritte weitergeleitet werden. Folie 14

16 Datenerhebung 100 % Energieverbrauch Folie 15

17 Datenerhebung Folie 16

18 Analyse Mind. 90 % des Gesamtenergieverbrauchs Folie 17

19 Analyse Folie 18

20 Ortsbegehung Der Energieauditor muss zu prüfende(s) Objekt(e) inspizieren Arbeitsabläufe, Nutzerverhalten und ihren Einfluss auf Energieverbrauch und -effizienz verstehen einleitende Vorschläge für Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz generieren gewährleisten, dass verlässliche Messungen und Beobachtungen im normalem Betrieb durchgeführt werden die Organisation auffordern, notwendige Daten zur Verfügung zu stellen (Handbücher, technische Daten, Anlagen Beschreibungen etc.) Folie 19

21 Bericht Der Energieaudit-Bericht erhält mindestens folgende Angaben: Zusammenfassung Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm Hintergrundinformationen zum Unternehmen Informationen zum Energieaudit Anwendungsbereich (Anlagen, Zeitrahmen, Gründlichkeit) Informationen zur Datenerfassung (Messaufbau, Berechnungskriterien) Analyse des Energieverbrauchs Bewertungskriterien Detaillierte Angaben zu den Energieeinsparmöglichkeiten Schlussfolgerungen Folie 20

22 So könnte ein Energiebericht aussehen Zum Energiebericht Folie 21

23 Abschlussbesprechung In der Abschlussbesprechung muss der Auditor: Den Bericht über das Energieaudit übergeben. Die Ergebnisse des Energieaudits so präsentieren, dass die Geschäftsführung darauf aufbauend Entscheidungen treffen kann. Auf Nachfragen die Ergebnisse erklären. Zusätzlich kann das weitere Vorgehen besprochen werden, insbesondere die Umsetzung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz. Folie 22

24 Einführung Durchführung eines eines zertifizierten Energieaudits System nach nach DIN EN ISO oder - Was EMAS bringt es? Was bringt es? Kriterien Dauer ca. 3 5 Monate Idealer Fall Externe Unterstützung 4 10 Auditorentage Je nach Betriebsgröße kann es auch mehr werden. Interner Aufwand / parallel 3 8 Tage Nur durch interne Auditoren 6 20 Tage Fachkunde und Unabhängigkeit muss gegeben sein. Vorteile Geringerer Aufwand als ISO Fokus liegt auf Datenerhebung und Potentialanalyse. Keine externen Zertifizierungskosten. Nachteile Kaum nachhaltige Effekte durch fehlende Festlegung von Arbeitsabläufen. Mitarbeiter werden nicht sonderlich einbezogen. Kein sanfter Druck von Außen. Folie 23

25 EDL-G: Alternative DIN EN ISO Bei Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001:2011 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ist: Frist zur Umsetzung verlängert bis , in 2015 eine Erklärung der Geschäftsführung und Nachweis über Beginn der Einrichtung des Systems erforderlich und bei: Einführung von ISO mindestens die energetische Bewertung nach Nummer der Norm. Einführung von EMAS: Erfassung, Dokumentation und Analyse eingesetzter Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger und der Ermittlung wichtiger Kenngrößen. Achtung: Für die Beantragung des Spitzenausgleichs gemäß StromSteuerG / EnergieSteuerG muss ein zertifiziertes EnMS bis Ende 2015 vorhanden sein. Folie 24

26 Einführung eines zertifizierten System nach nach ISO ISO Was oder bringt EMAS es? Was bringt es? Kriterien Dauer ca Monate Externe Unterstützung Tage zzgl. ext. Zertifizierung Interner Aufwand Tage Vorteile Auch hier erfolgt eine Datenerhebung und Potentialanalyse aber zusätzlich Aufbau eines internen Energiecontrollings; Energieverschwendungen werden aufgedeckt Bewusstseinsbildung durch alle Ebenen Schulung und Motivation der Mitarbeiter Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen Rückerstattungen/ Ermäßigungen (EEG Zulage, Ökosteuer) Nachteile Dauert länger und ist zeitintensiver. Jährliche Überwachungskosten durch Dritte. Folie 25

27 DIN EN ISO 50001:2011 Aufbau, Spielregeln der Norm DIN EN DIN EN DIN EN DIN EN Folie 26

28 Energiedienstleistungsgesetz Zusammenfassung DIN EN oder DIN EN ISO 50001? Spitzenausgleich StromStG/ EnergieStG = ISO Befreiung EEG Umlage (Verbrauch > 5 GWh) = ISO Wenn nicht: DIN EN oder ISO Welche Fristen bestehen? Spitzenausgleich StromStG/ EnergieStG = ISO bis Ende 2015 Befreiung EEG Umlage (Verbrauch > 5 GWh) = ISO bis jeden Jahres EDL-G = ISO bis EDL-G = DIN EN bis Welche Nachweise führen? ISO = Zertifikat + Nachweis Hauptzollamt DIN EN = Bericht zum Energieaudit Folie 27

29 Energiedienstleistungsgesetz Zusammenfassung Anforderungen Energieauditor? ISO = Ext. Zertifizierungsgesellschaft DIN EN = unabhängiger Energieauditor mit Fachkunde (kann auch innerbetrieblich sein) Welche Überprüfungen sind geplant? ISO = Jährliche Überwachungsaudits DIN EN = Energieaudits alle 4 Jahre mit Stichprobenkontrolle BAFA Mit welchem Aufwand muss gerechnet werden? Intern [Tage]* ISO bis Anforderungen Energieauditor? DIN EN bis DIN Welcher EN Aufwand? 3 bis * Je nach Unternehmensgröße Extern [Tage]* Folie 28

30 Energiedienstleistungsgesetz Ihre nächsten Schritte Nutzen des Spitzensteuerausgleichs? Rücksprache mit der kfm. Abteilung. Wenn ja: ISO oder EMAS. Wenn nein: DIN EN oder ISO 50001/EMAS Entscheiden, wer das Energieaudit DIN EN durchführen soll und kann? Energieauditor auswählen bzw. beauftragen; Unabhängigkeit und Fachkunde berücksichtigen und nachweisen Ansprechpartner bzw. Team im Unternehmen bestimmen. Energieaudit organisieren. Zeitablauf und Auditumfang festlegen. (BAFA Merkblatt) Audit gemäß der DIN EN durchführen; ggf. Messungen veranlassen. Bericht zum Energieaudit anfertigen. Folie 29

31 Notwendige Unterlagen Falls Sie sich für ein Energieaudit nach DIN EN entscheiden benötigen wir u.a. folgende Unterlagen: Informationen zum Unternehmen (Organigramm, Standorte etc.) Tabellen über die Erfassung der Energieverbräuche mind. 12 zusammenhängende Monate; je Energieträger inkl. der Rechnungen, Lieferscheine etc. Tabellen zur Darlegung der Energieverbräuche innerhalb des Unternehmens (z. B. Zähler, Pläne Energieverteilung, Liste der Anlagen und Aggregate mit Anschlussleistungen, Betriebszeiten) Lastgangprofile, vorh. Kennzahlen Anlagen-/ Prüfkataster Unterlagen zu bereits durchgeführten Messkampagnen. (z. B. Druckluftaudit) AGIMUS Kataster können genutzt werden! Folie 30

32 Entwurf Merkblatt für Energieaudits (Stand: ) Entwurf Merkblatt für Energieaudits der BAFA vom , Konkretisierungen der Anforderungen, z.b. bei Betrieben der öffentlichen Hand Gemieteten Betriebsgebäuden Vorgehen bei mehreren Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen Folie 31

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 32

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