Die Photovoltaik-Versicherung

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1 P R I V A T - R e p o r t Die Photovoltaik-Versicherung Wir behandeln dieses Thema unter Private Versicherungen, weil dank der Solarenergieförderung auch viele Häuslebauer eine Photovoltaik-Anlage planen bzw. schon realisiert haben. Welche Absicherung benötigt man für eine Photovoltaik-Anlage? 1. Betreiber-Haftpflicht 2. Sachversicherung 3. Ausfall-Versicherung Die Betreiber-Haftpflicht-Versicherung Geht ein Schaden auf Ihre Anlage zurück, müssen Sie dafür haften. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten aus berechtigten Ansprüchen, aber auch vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen. Wichtig: Wenn Sie die Versicherung rechtzeitig abschließen, ist auch der Aufbau mitversichert. Sie sind dann umfassend versichert. Die Sachversicherung Die Anlage wird zumeist auf Dächern von Wohn-/Geschäfts-Gebäuden installiert. Ein Einschluss in die Gebäudeversicherung wäre möglich, jedoch ohne die Mitversicherung der Ausfalldeckung und nur im Rahmen der dort versicherten Gefahren. Üblicherweise wird daher dieses Risiko über eine separate Photovoltaik-Versicherung abgesichert. Schäden können z.b. durch Hagel oder Blitzschlag entstehen, aber auch ein Feuer kann die Anlage zerstören. Außerhalb einer Gebäudeversicherung wären aber z.b. auch Diebstahlschäden oder Vandalismus versicherbar. Die Ausfalldeckung Üblicherweise will der Betreiber Einnahmen mit seiner Photovoltaik-Anlage erzielen. Fällt die Anlage aus, zahlt der Betreiber drauf. Da es sich um eine relativ junge Branche handelt, der Langzeitergebnisse fehlen, ist jedes zusätzliche Risiko höchst riskant. Daher ist die Mitversicherung der Ausfalldeckung angeraten. Nach einem Versicherungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft dann einen Schadenersatz für jeden Tag, an dem die Anlage nach einem Versicherungsfall nicht am Netz ist. Üblich ist die Vereinbarung einer Karenzzeit (von z.b. drei Tagen), nach der die Versicherungsleistung wirkt. Unser Angebot für Sie: Wir haben einen der günstigsten Photovoltaik-Versicherer für Sie im Angebot. Bitte füllen Sie das Anfrageformular auf der nächsten Seite aus! PRIVAT-Report Private Risiken Seite 35 S_REPORT_0612_A.doc

2 P R I V A T - R e p o r t Angebotsanfrage Photovoltaik Hiermit bitte ich um ein Angebot nach folgenden Vorgaben: Name, Vorname VN: Straße, Haus-Nr., PLZ und Ort: und Telefon für Rückfragen: Versicherungsbeginn: Photovoltaik-Versicherung: Wem gehört Aufstellungsort? [ ] auf Wohngebäude [ ] freie Aufstellung [ ] auf Geschäftsgebäude Leistung: kwp Fläche: m2 Baujahr: Versicherte Risiken: Versicherungssumme: abweichende Risikoanschrift: [ ] Sachversicherung [ ] Haftpflichtversicherung [ ] Haftpflichtversicherung incl. Aufbau [ ] Ertragsausfallversicherung [ ] 200 Selbstbeteiligung [ ] ohne SB Euro Vorversicherung: [ ] NEIN [ ] JA, bei: gekündigt durch: [ ] VN [ ] VG Vorschäden in den letzten 5 J.: [ ] NEIN [ ] JA, s.u. Gewünschte Zahlweise: [ ] jährlich [ ] [ ] per EEV [ ] per Überweisung Konto: BLZ: Bank: Kontoinhaber: Bemerkungen (gegebenenfalls zu Vorschäden etc.): Datum und Unterschrift: PRIVAT-Report Private Risiken Seite 36 S_REPORT_0612_A.doc

3 Vertriebsinformationen Helvetia Business Photovoltaik Betreiber- Haftpflicht Geschäftsgebäude Privat- Haftpflicht Photovoltaik Wohngebäude Ein Antrag nutzbar sowohl für Privatleute (z. B. bei einer Dachmontage auf dem Einfamilienhaus) als auch für Geschäftsleute (z. B. mit einer Fassadenmontage an einem Bürogebäude). Versicherbare Anlagen Versicherbar sind alle Photovoltaikanlagen, welche die Normen IEC bzw. IEC in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. Dies gilt sowohl für Anlagen, die sich als Dach- oder Wandmontage an einem Gebäude befinden, als auch für Anlagen, die auf freiem Ge lände aufgestellt sind. Versicherte Komponenten Die Photovoltaikanlage umfasst folgende versicherte Komponenten: die Solarmodule inklusive Unterkonstruk tionen, die Leitungen vom Solarmodul zum Wechselrichter, den Wechselrichter und den Einspeise zähler (sofern nicht Eigentum des Energieversorgers), sofern deren Installation den aktuell gültigen Normen, den Empfehlungen des Herstellers und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Versicherte Gefahren Die Photovoltaik bietet Versicherungsschutz im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik (ABE), der dazugehörenden Klauseln sowie der Besonderen Vereinbarung zur Betriebsunterbrechung (Klein-BU) und der Montageversicherung. Es wird Entschädigung geleistet bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein nicht rechtzeitig vorher gesehenes, nachweislich von außen einwirkendes Ereignis, Entwendung, Konstruktions-, Materialoder Ausführungsfehlern; insbesondere auch bei Schäden durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion von versicherten Sachen oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, bei Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sturm/Hagel, Ein bruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage und höhere Gewalt. Prämienfrei enthaltene Deckungserweiterungen Versicherungsschutz besteht für folgende Kostenarten: Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Bewegungs- und Schutzkosten Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht Bei Erweiterungen der Photovoltaikanlage: Versicherungsschutz während des laufenden Versicherungsjahrs Bei Installation oder Erweiterung der Photovoltaikanlage: Versicherungsschutz auch während der Montage Kurzfristige Preissteigerungen während des Versicherungsfalls: Beispielsweise bei Erhöhung der Materialkosten eines beschädigten Teils gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis im Laufe der Schadenregulierung NEU: Minderertragsdeckung Bis zu einem Drittel der Ertragsprognose Top-Vorteile NEU: Senkung der Selbstbehalte auf nun 200 Euro NEU: Senkung der Mindestprämien Sowohl für Wohngebäude/Einfamilienhaus als auch für Betriebsgebäude

4 Helvetia Business Photovoltaik Innovativer Schutz für Photovoltaikanlagen. Zusätzlich versicherbare Leistungen Ermittlung der Versicherungssumme Haftpflichtversicherungsschutz bei Betreiben einer Photovoltaikanlage auf fremden Gebäuden oder Grundstücken ist möglich. Die Versicherungssumme der Photovoltaik wird gebildet aus dem Kaufpreis/Listenpreis ohne Nachlässe (ohne Fördermittel) und setzt sich zusammen aus den Montage- und Material kosten, einschließlich Fracht und Zöllen und wird auf volle Tausend Euro gerundet. Die Versicherungssumme für die Minderertragsdeckung ergibt sich aus dem prognostizierten Jahresenergieertrag in Kilowattstunden (kwh) gemäß Ertragsprognose, multipliziert mit der vereinbarten Einspeisevergütung (Euro/kWh). Enthaltene Leistungen im Überblick Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen Versicherungssumme, bis 2 Mio. Prämienfreie Vorsorge für Erweiterungen 20 %* Prämienfreie Mitversicherung (enthalten aufgrund besonderer Vereinbarung) Schäden während der Montage, bis Kurzfristige Preissteigerung im Versicherungsfall, bis 120 %* Prämienfreie Mitversicherung von Kosten gemäß Klausel, Ziffer 6.3 a) d) ABE, auf Erstes Risiko, jeweils bis Minderertragsdeckung (enthalten aufgrund besonderer Vereinbarung) Mit Vorlage einer einfachen, z. B. softwaregestützten Ertragsprognose bei Antragstellung Versicherungssumme, bis Bei höherer Versicherungssumme mit qualifizierter Prognose eines Sachverständigen Selbstbehalte im Versicherungsfall Genereller Selbstbehalt je Versicherungsfall 200 Während der Montage je Versicherungsfall 200 Klein-BU (enthalten aufgrund besonderer Vereinbarung) Tagesentschädigung (in Euro pro Kilowatt-Peak) Selbstbehalt im Versicherungsfall Haftzeit (Verlängerung auf 6 oder 12 Monate möglich) 2 /kwp 3 Ausfalltage 3 Monate Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden/Grundstücken Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden, wahlweise 3 Mio. Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden, wahlweise 5 Mio. * der Versicherungssumme Prämienermittlung Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen Gewerbliche Risiken nur mit Ausschluss Feuer, Klausel TK 1210 (ansonsten bitte FD-Anfrage) Prämiensatz (netto) Dachmontage 1,80 Wandmontage 2,05 Freie Aufstellung 2,65 Haftzeit auf 6 Monate, Zuschlag 10% Haftzeit auf 12 Monate, Zuschlag 15% Ausschluss Feuer (TK 1210), Nachlass 10% Ausschluss Leitungswasser (TK 1233), Nachlass 5% Erhöhung des generellen Selbstbehalts auf 500, Nachlass 10% Erhöhung des generellen Selbstbehalts auf 5%, mind. 500, Nachlass 15% Mindestprämien (netto, keine Nachlässe möglich) Für Wohngebäude/Einfamilienhaus 65 Für Betriebsgebäude 130

5 Helvetia Business Photovoltaik Eine gute Entscheidung. Prämienermittlung (Fortsetzung) Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden/Grundstücken Versicherungssumme 3 Mio. 5 Mio. Anlagenfläche in Prämiensatz pro m² Mindestprämie Prämiensatz pro m² Mindestprämie Quadratmetern (m²) (netto) (netto) (netto) (netto) bis 70 0,88 50,00 1,06 60,00 bis 140 0,65 61,60 0,78 74,20 bis 350 0,35 91,00 0,42 109,20 bis 700 0,22 122,50 0,26 147,00 bis ,13 154,00 0,16 182,00 ab 1400 auf Anfrage auf Anfrage Hervorragende Regulierung Die Helvetia ist für ihre schnelle und unbürokratische Abwicklung von Versicherungsfällen bekannt. In der Fachpresse und bei Kundenbefragungen erreicht die Helvetia immer wieder Spitzenplatzierungen für ihre hervorragende Schadenregulierung. Glossar EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz) soll gemäß seinem Zweck im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern. Globalstrahlung Unter Globalstrahlung versteht man die Summe der an einem Ort eintreffenden Solarstrahlung. Sie setzt sich zusammen aus der auf direktem Weg eintreffenden Solarstrahlung, der Direktstrahlung, und der Strahlung, die über Reflexion an Wolken, Wasser- und Staubteilchen die Erdoberfläche erreicht, der Diffusstrahlung. kwh Kilowattstunde. Der Stromverbrauch wird in Kilowatt pro Stunde, also in Kilowattstunden, gemessen. Gemeint ist die Anzahl der 1000er Watteinheiten, die pro Stunde verbraucht werden. kwp Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) beschreibt die optimale Leistung der Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen. Die elektrischen Werte einer Solarzelle ändern sich entsprechend der Beleuchtungsintensität, daher gilt die maximale Leistung eines Solargenerators als Peak-Leistung. Solarmodul Ein Solar- bzw. Photovoltaikmodul besteht aus mehreren zusammengefügten Solarzellen, die zwischen zwei Glas- oder Kunststoffscheiben eingebettet und so vor Witterungsein flüssen geschützt sind. Solarzellen werden aus Silizium hergestellt. Wechselrichter Die Aufgabe eines Wechselrichters besteht darin, den von der Photovoltaikanlage erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln.

6 O ( ) Diese Informationen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen. Helvetia Versicherungen Berliner Str , Frankfurt am Main T , F ,

7 Helvetia Business Photovoltaik Antrag Zur Auswahl: Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden/Grundstücken

8 Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Antrag auf Helvetia Business Photovoltaik Beantragt werden diejenigen Versicherungen, für die eine Prämie eingesetzt ist oder die angekreuzt sind. Vermittler/ Versicherungs-Nr. FD Vermittler-Nr. Versicherungsschein über: Vermittler Direkt an Kunden Versicherungsschein-Nummer Antragsteller/ Versicherungs - nehmer Titel, Vorname, Name, Rechtsform Firma Frau Herr Inhaber, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter Straße, Hausnummer Geburtsdatum Postleitzahl, Ort Telefon Fax Risiko-Anschrift Straße, Hausnummer Geräte/Anlagen Eigentümer Mieter/Pächter Händler Hersteller Einzugs - ermächtigung Postleitzahl, Ort Neuantrag Ersatz für: Versicherungsschein-Nummer Unterjährige Zahlungs weise nur mit Lastschrift ver fahren möglich. Die Prämien sollen bis auf Widerruf von dem folgenden Konto abgebucht werden: Kontonummer Bankleitzahl Geldinstitut Abweichender Kontoinhaber Original und Zweitblatt für Helvetia Vermittler/FD Drittblatt zum Verbleib beim Antragsteller Zahlungsweise Minderertragsdeckung (Nur mitversicherbar bei Antragstellung mit Vorlage einer einfachen, z.b. softwaregestützten Ertragsprognose bis Versicherungssumme ; darüber mit qualifizierter Prognose eines Sachverständigen) Ertragsprognose KWh x Einspeisevergütung/Kwh = Jahresenergieprognose Versicherungsdauer Montageart der Anlage Deckung/ Prämienermittlung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Beginn 00:00 Uhr Ablauf 00:00 Uhr Nach Ablauf dieser Zeit verlängern sich die Verträge von Jahr zu Jahr, wenn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf 01. dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Verträge mit einer Dauer von mehr als 3 Jahren können vom Versicherungsnehmer zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres mit 3-Monatsfrist gekündigt werden. Dachmontage Wandmontage Freie Aufstellung Privat genutztes Gebäude Gewerblich genutztes Gebäude Betriebsart: Gewerbliche Risiken nur mit Ausschluss Feuer (Klausel TK 1210) Falls anders gewünscht, bitte FD-Anfrage. Sind Diebstahlsicherungen vorhanden? Ja Nein (FD-Anfrage) Falls ja, bitte unter Rubrik»Bemerkungen«erläutern, z. B. Umzäunung der Anlage, Alarmanlage etc. Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen (Nicht versicherbar sind Vorführanlagen und Prototypen) Versicherungssumme (Kontraktpreis): x Prämiensatz (gemäß Montageart): = Verlängerung der Haftzeit auf 6 Monate Zuschlag 10% = 12 Monate Zuschlag 15% = Ausschluss Feuer (Klausel TK 1210) Nachlass 10% = Ausschluss Leitungswasser (Klausel TK 1233) Nachlass 5% = Erhöhung des generellen Selbstbehalts auf: = Summe Elektronikversicherung Jahresprämie Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden/Grundstücken (Nicht versicherbar sind dachintegrierte Photovoltaiksysteme, z.b. Indachmontage, Laminate, Solarziegel usw. Kein Versicherungs schutz besteht für die unmittelbare Versorgung eigener Abnehmer des Versicherungsnehmers mit Strom.) Anlagen auf eigenen Gebäuden/Grundstücken können separat über eine Helvetia Privat-Haftpflichtversicherung oder eine Helvetia Betriebs-Haftpflichtversicherung beantragt werden. Hinweis: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte, bei der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung auf das Einfache der beantragten Versicherungssumme begrenzt. Versicherungssummen je Schadenereignis sowie Versicherungssummen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal für Personen-, Sach- und für Vermögensschäden mitversicherte Vermögensschäden pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal für Personen-, Sach- und für Vermögensschäden mitversicherte Vermögensschäden WNr.: 8767 Fläche der Photovoltaikanlage m 2 = Summe Betreiber-Haftpflichtversicherung O ( ) Ermittelte Prämie Jahresprämie gesamt Prämie gemäß Zahlungsweise Versicherungsteuer Insgesamt Seite 1 von 32

9 Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Antrag auf Helvetia Business Photovoltaik Fragen an den Anstragsteller Vorversicherung: Bestehen oder bestanden anderweitig gleichartige Versicherungsverträge oder wurden sie anderweitig beantragt? Nein Ja Gesellschaft Versicherungs-Nr. Ablaufdatum Gekündigt durch: Versicherungsnehmer Versicherer Gekündigt durch: Versicherungsnehmer Versicherer Gekündigt durch: Versicherungsnehmer Versicherer Vorschäden (auch wenn keine Vorversicherung bestand): Hatte der Antragsteller am Ver siche rungs ort in den letzten 5 Jahren Schäden der Art, gegen die Versiche rung beantragt wird? Nein Ja Art des Schadens Zeitpunkt/Datum Schadenhöhe Bemerkungen Wichtige Hinweise Diesem Antrag liegen folgende Bedingungwerke (soweit beantragt) in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde: Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Business Elektronik (ABE) und Klauseln EL-B1107 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) H 9990 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden/Grundstücken H 1360 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Versicherung der Haftpflicht aufgrund von Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung) H 0600 Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen wurden Ihnen ausgehändigt, bevor Sie diesen Antrag unterschrieben haben: Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung Klauseln Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (P19 SHUK 0801) Durch Ihre nachfolgende Unterschrift bestätigen Sie, alle oben aufgelisteten Unterlagen erhalten zu haben, und machen Ihre Erklärungen im Antrag, das Bedingungswerk und die Einwilligungserklärung nach dem Bundesdaten schutzgesetz (BDSG) ausdrücklich zum Ver trags inhalt. Sie bestätigen, dass Ihre Angaben zu den Gefahrumständen vollständig schriftlich niedergelegt wurden. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass der Ver - sicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Über Ihr Widerrufsrecht werden Sie mit dem Ver sicherungs schein ausführlich informiert. Eine Durchschrift oder Kopie dieses Antrags haben Sie nach dessen Unterzeichnung erhalten. Unterschriften Datum Unterschrift Antrag steller und Unterschrift Kontoinhaber Unterschrift Vermittler Prämienzahler (falls nicht Antragsteller) Seite 21 von 32

10 Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Antrag auf Helvetia Business Photovoltaik Hinweis zur Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Berliner Str , Frankfurt am Main, schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Näheres zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrenerheblichen Um - stände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform nach gefahrenerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht ver - letzt wird? Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die Helvetia nach 19 Abs. 2 4 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vom Vertrag zurücktreten, diesen bei Vor liegen der genannten Voraussetzungen kündigen oder den Vertrag u.u. auch rückwirkend anpassen. Sie können dann Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise auch rückwirkend verlieren. Allgemeine Bestimmungen und Hinweise Nebenkosten Die gesetzliche Versicherungsteuer beträgt zurzeit 19%. Einwilligungserklärung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir, die Helvetia Schweizerische Versiche - rungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risiko beurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Über prüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, ver ar - beitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.b. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweck - bestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berech - tigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs.1 Nr. 2 BDSG). Die Anwen dung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungs er - klärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vornherein durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (vgl. dazu Ziffer II.). Einen intensiveren Schutz genießen besondere Arten personenbezogener Daten (insbesondere Ihre Gesundheitsdaten). Wir dürfen sie im Regelfall nur verwenden, wenn Sie zuvor hierin ausdrücklich einwilligen. Mit der nachfolgenden Einwilligung zu Ziffer II. ermöglichen Sie zu dem eine Datenverwendung auch solcher Daten, die dem besonderen gesetzlichen Schutz von Privat - geheimnissen gemäß 203 Strafgesetzbuch unterliegen. Diese Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich darin ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwen det werden: 1. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungs - pflicht durch die Helvetia Schweizerische Versiche rungsgesellschaft AG, Direk - tion für Deutschland. 2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit einem Vorversicherer, den ich bei Antragstellung genannt habe. 3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Unternehmen der Helvetia-Gruppe Deutschland, um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu kön nen (z.b. richtige Zuordnung meiner Post oder Prämienzahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kunden - nummer, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kon taktdaten. 4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur dortigen Verwendung durch Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Ab siche - rung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versiche rungs nehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rück versicherer, denen sie sofern erforderlich ebenfalls entsprechende Daten übermitteln. 5. durch andere Unternehmen/Personen innerhalb und außerhalb der Helvetia Gruppe Deutschland, denen die Helvetia Schweizerische Versiche rungs gesell - schaft AG, Direktion für Deutschland, Aufgaben ganz oder teilweise zur Er - ledigung überträgt. Die Unter nehmen/perso nen werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsab wick lung mög lichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweck bestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die einge schal teten Unternehmen/Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ver pflich tet, ein angemessenes Daten - schutz niveau sicher zustellen, einen zweckge bundenen und rechtlich zulässigen Um gang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwie - gen heit zu beachten. 6. zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis durch Nutzung eines Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft mit Daten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) im Auftrag für die Versicherer verschlüsselt. Im Bereich der privaten Kranken- und Pflege versicherung können zu den vorgenannten Zwecken Anfragen über den Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Köln (PKV) an andere private Krankenversicherungsunternehmen gerichtet werden. Auf Basis dieser Systeme kann es zu einem auf den konkreten Anlass bezogenen Austausch perso nen - bezogener Daten zwischen dem anfragenden und dem angefragten Ver sicherer kommen. 7. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht durch Versicherungspools oder von Mitversicherern. 8. zu Statistikzwecken, wobei die Daten anonymisiert und verschlüsselt werden, um dann mit entsprechenden Daten von anderen Versicherern von Unternehmen verarbeitet und ausgewertet zu werden. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die eingeschalteten Unternehmen/Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein ange - mes senes Datenschutzniveau sicherzustellen, einen zweckgebundenen und recht lich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten. 9. zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige Finanzdienst - leistungen durch die Helvetia Schweizerische Versiche rungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, und durch andere Unternehmen der Helvetia Gruppe Deutsch land oder den für mich zuständigen Vermittler. 10. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die Helvetia Schweize - rische Versiche rungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, selbst Informa - tionen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfolgen durch ein Unternehmen der Helvetia Gruppe Deutschland oder eine Auskunftei (z.b. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA). 11. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die Helvetia Schwei - ze rische Versiche rungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, ein Unter neh - men der Helvetia Gruppe Deutsch land oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zah - lungs fähigkeit (Scoring) einholt. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland Berliner Straße Frankfurt am Main Tel Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz Hauptbevollmächtigter: Prof. Dr. jur. Wolfram Wrabetz Registergericht Frankfurt am Main HRB Seite 3 von 3

11 Helvetia Versicherungen Berliner Str , Frankfurt am Main T , F , O ( )

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