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1 Allgemeine Versicherungs-AG Allgemeine tionspflichten Informationen bei Versicherungsverträgen nach 1 der Verordnung über Informa- (VVG-InfoV)(SHUK020_0_072008) 1. Ihr Identität Vertragspartner des Versicherers Nürnberg. Sie hat die ist Rechtsform die NÜRNBERGER einer Aktiengesellschaft. Allgemeine Versicherungs-AG, Sitz und Registergericht Ostendstr. sind 100, in (HRB 774). Nürnberg 2. entfällt Ansprechpartner im Ausland 3. NÜRNBERGER Ladungsfähige Anschrift Allgemeine des Versicherungs-AG Versicherers Sitz Aufsichtsrat: und Registergericht Hans-Peter Nürnberg Schmidt (Vorsitzender) HRB 774 Vorstand: diger Knocke, Dr. Armin Dr. Hans-Joachim Zitzmann (Sprecher), Rauscher, Walter Dr. Werner Bockshecker, Rupp Henning von der Forst, Dr. Wolf-Rü- Anschrift: Ostendstr. 100, Nürnberg, Telefon , Fax Gegenstand Hauptgeschäftstätigkeit der NÜRNBERGER des Versicherers Betrieb aller Zweige des privaten Allgemeine Versicherungswesens, Versicherungs-AG in der ist Lebens-, der unmittelbare Kranken- und Kreditversicherunrechtsschutzversicherung jedoch nur der Rückversicherung, mit Auslands-Zivilrechtsschutzversicherung. in der Rechtsschutzversicherung nur der Kraftfahrt-Straf- mittelbare 5. entfällt Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds 6. a) Wesentliche Die für das Merkmale Versicherungsverhältnis der Versicherungsleistung terlagen beigefügt. geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Un- b) finden Angaben Sie in über den die beigefügten Art, den Umfang, Allgemeinen die Fälligkeit Vertragsdaten und die sowie Erfüllung in den der Allgemeinen Leistung des Bedingungen, Versicherers Besonderen Vereinbarungen und Klauseln. 7. Den Gesamtpreis gesamten der zu Versicherung Vertragsdaten entnehmen. entrichtenden Falls Sie Beitrag zusätzliche für Ihren Leistungen Vertrag können (Zusatzversicherungen) Sie den beigefügten eingeschlossen Allgemeinen haben, rungen. finden Sie an dieser Stelle auch die Aufteilung des Beitrags auf Haupt- und Zusatzversiche- 8. Zusätzliche zu Kosten weiteren planmäßigen dem unter Gebühren Punkt 7 genannten oder Kosten Gesamtpreis erhoben. der Versicherung werden von uns keine Falls sacht aus wird, besonderen, können wir von die Ihnen in solchen veranlassten Fällen durchschnittlich Gründen ein zusätzlicher entstehenden Verwaltungsaufwand Kosten als pauschalen verur- Abgeltungsbeitrag satzurkunde oder von gesondert Abschriften in Rechnung des Versicherungsscheins, stellen. Dies gilt beispielsweise schriftlicher Fristsetzung bei Erteilung bei einer Nichtzahlunrung von von Folgebeiträgen, Vertragsänderungen. Verzug bei Folgebeiträgen, Rückläufern im Lastschriftverfahren, Durchfüh- Er- 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung träge, können Sie den beigefügten Allgemeinen der Erfüllung, Vertragsdaten insbesondere sowie den zur Allgemeinen Zahlungsweise Bedingungen, der Bei- Besonderen Vereinbarungen und Klauseln entnehmen.

2 Insbesondere sungsbeitrags möchten - solange wir die Sie Zahlung darauf noch hinweisen, nicht bewirkt dass wir ist bei - vom nicht Vertrag rechtzeitiger zurücktreten Zahlung können. des Einlö- der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung Versicherungsschutz verpflichtet. Auch verlieren. wenn Sie Weitere Folgebeiträge Informationen trotz unserer hierzu Mahnung finden Sie nicht in den zahlen, Allgemeinen können Bedin- Sie den Ist gungen. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie den Allgemeinen Vertragsdaten entnehmen. 10. Die Befristung Ihnen zur der Verfügung Gültigkeitsdauer gestellten dieser Verbraucherinformationen Informationen gültig, sofern der gewählte Tarif nicht früher für den Verkauf geschlossen sind für den werden Zeitraum muss. von 6 Wochen 11. entfällt Kapitalanlagerisiko 12. Der Angaben Versicherungsschutz über das Zustandekommen beginnt, wenn des der Vertrags/Versicherungsschutzes mit Ihnen vereinbarten, in den beigefügten Allgemeinen abgeschlossen Vertragsdaten worden angegebenen ist, jedoch Versicherungsbeginnrungsvertrags Ihr angenommen Vertrag gilt als haben geschlossen, bzw. wenn wenn wir Ihre wir Annahmeerklärung Ihren Antrag auf Abschluss zu unserem des Antrag Versiche- nicht vor dem halten haben. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind er- wir cherungsvertragsgesetz nicht zur Leistung verpflichtet ist der Versicherer (vgl. Punktberechtigt, 9). Vorbehaltlich Ihren Antrag Ihres Widerrufsrechts auf Abschluss eines nach Versiche- 8 Versi- der Antragstellung. bis zum Ablauf von 1 Monat anzunehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag Haben uns 6 Wochen wir Ihnen an einen diesen Antrag Antrag auf gebunden. Abschluss eines Versicherungsvertrags unterbreitet, so halten wir 13. Sie Widerrufsrecht (z. B. können Brief, Ihre Fax, Vertragserklärung ) widerrufen. innerhalb Die Frist von beginnt 2 Wochen am Tag, ohne nachdem Angabe Ihnen von Gründen der Versicherungsschein Wahrung mit der allen Widerrufsfrist Vertragsbestimmungen genügt die rechtzeitige und diese Belehrung Absendung in des Textform Widerrufs. zugegangen Der Widerruf sind. ist Zur in Textform richten an: zu NÜRNBERGER Ostendstr. 100, Allgemeine Nürnberg Versicherungs-AG Fax info@nuernberger.de Widerrufsfolgen Im Ihres Falle Beitrags, eines wirksamen der auf die Widerrufs Zeit nach endet Zugang Ihr des Versicherungsschutz Widerrufs entfällt. und wir erstatten Ihnen den Teil Den ten, wenn Teil Ihres Sie zugestimmt Beitrags, der haben, auf die dass Zeit der bis Versicherungsschutz zum Zugang des Widerrufs vor Ablauf entfällt, der Widerrufsfrist können wir einbehal- Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach beginnt. lauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge Abstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. er- Besondere Ihr Widerrufsrecht Hinweise Wunsch vollständig ist erfüllt ausgeschlossen, wurde, bevor wenn Sie Ihr der Widerrufsrecht Vertrag von beiden ausgeübt Seiten haben. auf Ihren Widerrufen ausdrücklichen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht Sie einen nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. 14. Den Laufzeit vereinbarten des Vertrags Dort ist auch der vereinbarte Versicherungsbeginn Ablauf der finden Versicherung Sie in den angegeben. beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten. 15. Der Beendigung vereinbarte des Ablauf Vertrags Angaben zu den vertraglichen der Versicherung Kündigungsbedingungen ist in den Allgemeinen finden Sie Vertragsdaten in den beigefügten angegeben. Allgemeinen Nähere Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

3 Allgemeine Versicherungs-AG 16. entfällt Abweichendes Recht bei Vertragsanbahnung 17. Auf Vertragsklausel Ihren Vertrag über findet das das auf Recht Ihren der Vertrag Bundesrepublik anwendbare Deutschland Recht und über Anwendung. das zuständige Informationen Gericht das zuständige Gericht finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen. über 18. Auf Sprache Ihren der Vertrag Versicherungsbedingungen, findet die deutsche Sprache der Kommunikation Anwendung. Das und bedeutet, dieser Information lagen, wie zum Beispiel die Versicherungsbedingungen, diese Information dass und die alle übrigen Vertragsuntercherinformationen und auch die Kommunikation während der Laufzeit Ihres Vertrags in deutscher Verbrau- Sprache erfolgen. 19. Unser Außergerichtliches Unternehmen Beschwerde- ist Mitglied im und Verein Rechtsbehelfsverfahren kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren Versicherungsombudsmann in Anspruch nehmen. e. V. Sie können damit das Den Tel.: Ombudsmann der (T-Home, Versicherungen 20 ct/anruf erreichen aus dem Sie deutschen wie folgt: funknetzen können abweichende Preise entstehen.) Festnetz. Bei Anrufen aus den Mobil- Fax: Post: 0180 Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Str. 121, Berlin Von rührt der bleibt Inanspruchnahme die Möglichkeit, des den kostenlosen Rechtsweg außergerichtlichen zu beschreiten. Streitschlichtungsverfahrens unbe- 20. Die Zuständige NÜRNBERGER Aufsichtsbehörde Allgemeine und Versicherungs-AG Beschwerdemöglichkeit anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, steht unter der staatlichen Graurheindorfer Aufsicht Str. der 108, Bundes- Bonn bzw. Postfach 1253, Bonn Bitte Vermittler. richten Darüber Sie bei hinaus Unstimmigkeiten haben Sie Ihre die Möglichkeit, Beschwerden sich vorrangig die zuständige an uns oder Aufsichtsbehörde den betreuenden wenden. zu

4 Allgemeine Versicherungs-AG Allgemeine Geschäfts-Inhaltsversicherung Versicherungsbedingungen (AVB für die Geschäfts-Inhalt)(F263_0_012009) 12 Wie ist Ertragsausfall Sachen sind versichert und welche sind nicht versichert? 34 WelcheGefahren Ursachensind sindversichert? geschlossen? generell vom Versicherungsschutz aus- 5 Brand, plosion, Blitzschlag, Anprall eines Überspannung Luftfahrzeuges durch Blitz, Explosion, Im- 6 Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach einem Ein- 78 Leitungswasser 9 Sturm, Überschwemmung, Hagel Schneedruck, Lawinen, Rückstau, Vulkanausbruch Erdbeben, Erdsenkung, (weitere Elementargefahren) Erdrutsch, 10 Weitere 11 Innere Unruhen, Gefahren Böswillige für elektronische Beschädigung, Sachen Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen Streik, (EC-Zusatzgefahren) 13 Welche besetzt 14 Wo ist der Kosten maßgebliche sind versichert? 15 berechnet der Versicherungswert? Versicherungsort? 16 Wie Unterversicherung? wird die Versicherungssumme gebildet? Wann besteht eine Wie erfolgt wird die die Entschädigungsleistung Summenanpassung? 19 Welche Entschädigungsbegrenzungen berechnet? Aussperrung, 12 Nicht vereinbarten Selbstbehalte berücksichtigt? bestehen? Wie werden die Wann WiederherbeigeschaffteSachen-washabenSiezuveranlassen? sind Leistungen aus dem Versicherungsvertrag fällig? 22 Versicherungsschutz, lange ist eine Versicherungsperiode, wann ist die Zahlung des wann Erst- beginnt oder Einmalbeitrags Zahlung? fällig und welche Folgen hat eine nicht rechtzeitige 23 Wann rechtzeitige ist der Zahlung? Folgebeitrag fällig und welche Folgen hat die nicht versichert? 1 Welche Sachen sind versichert und welche sind nicht 1. Versicherte Sachen (Sachsubstanz) Soweit bewegliche im Versicherungsschein Sachen unter der jeweils nicht ausdrücklich anders vereinbart, definierten sind folgende versichert. Position 1.1 Betriebseinrichtung Betriebseinrichtung ist - delle, die technische Prototypen Betriebseinrichtung und Ausstellungsstücke, (einschließlich ferner typengebundene, Anschauungsmo- die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen) für - mit die den kaufmännische dazugehörigen Betriebseinrichtung. Fundamenten und Dazu Einmauerungen zählen auch sowie bäude eingefügte Sachen (Gebäudebestandteile), die Sie als Mieter in das oder Ge- Pächter die Sie die auf Gefahr Ihre Kosten tragen. eingebracht oder übernommen haben und für 1.2 Waren Waren und und Vorräte Vorräte und Fertigfabrikate (Handelsware), sind die gesamten Betriebs- betriebsüblichen und Hilfsstoffe, Rohstoffe, Werbemittel, Halb- verwertbare Abfälle und Verpackungsgut. 1.3 Sachen Eigentumsverhältnisse sind nur versichert, wenn Sie Eigentümer sind, einer die Kaufoption Sachen geleast unter Eigentumsvorbehalt haben, die zum Schadenzeitpunkt erworben haben, noch oder nicht mit abgelaufen oder bereits ausgeübt war; die Sachen sicherungshalber übereignet haben. Über soweit Nr. es seiner und Art Nr. nach zu hinaus den versicherten ist fremdes Sachen Eigentum gehört nur versichert, Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung und oder Ihrem Verkauf Obhut gegeben wurde und soweit Sie nicht nachweislich, zum insbesondere Sachen durch mit Sie dem nicht Eigentümer, versichert zu vereinbart werden brauchen. haben, dass die fremden Nur versichert, durch besondere die Grundlage Vereinbarung eines Lagergeschäfts im Versicherungsschein gemäß sind 467 ff. Sachen sind. HGB gilt bei Teilnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung? am Lastschriftverfahren? 26 Was gung, geschieht rückwirkender mit dem Aufhebung, Beitrag bei Nichtigkeit vorzeitiger des Vertragsbeendi- 27 Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen, wann Vertrags? Vertrag? endet der Besteht Nicht besetzt ein Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall? 30 Welche Vertragsabschluss? Anzeigepflichten haben Sie oder Ihr Vertreter bis zum 31 Wann Abschluss liegt des eine Vertrags Gefahrerhöhung vor? nach Antragstellung und nach 32 Welche (Sicherheitsvorschriften Obliegenheiten und haben besondere Sie vorgefahrerhöhungen)? dem Versicherungsfall Welche Wann kann Obliegenheiten eine Entschädigungspflicht haben Sie im Versicherungsfall? entfallen? aus besonderen Gründen 35 Was Überversicherung? gilt bei mehrfacher Versicherung, Doppelversicherung und Was gilt, bei wenn Vereinbarung mehrere Versicherungsnehmer des Sachverständigenverfahrens? 38 Wie wirkt sich eine Versicherung für fremde Rechnung vorhanden auf sind? Vertrag aus? Ihren 39 Werden gerechnet? Ihnen Kenntnis und Verhalten Ihres Repräsentanten zu- 40 Unter passt werden? welchen Voraussetzungen können die Tarifbeiträge ange Wann Nicht besetzt verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Welches Was haben Gericht Sieist bei zuständig? schriftenänderungen zu Anzeigen, beachten? Willenserklärungen und An- 45 Was einemgeschieht Interessenwegfall? bei einer Veräußerung versicherter Sachen oder 46 Welches Recht und welche Sprache sind anwendbar? 1.4 Ist im Gebrauchsgegenstände Versicherungsschein der die Betriebsangehörigen den der Betriebsangehörigen vereinbart, Versicherung so sind von nur Gebrauchsgegenstän- die sich im Eigentum der Betriebsangehörigen und die Sachen üblicherweise versichert, oder befinden auf (z. Verlangen B. Kleidung, des Arbeitgebers Fachliteratur, innerhalb Taschen, des Werkzeuge). Versicherungsortes 1.5 Eine Vorrang Entschädigung anderer Versicherungsverträge einem anderen Versicherungsvertrag zu Nr. 1.4 wird nur beansprucht geleistet, werden soweit sie kann nicht (subsidiäre Haftung). aus 2. Nicht versicherte Sachen Nicht vereinbart versichert ist, sind, soweit nichts anderes im Versicherungsschein 2.1 zählen: Wertsachen, auch wenn es sich um Waren oder Vorräte handelt. Dazu Kraftfahrzeugbriefe Bargeld, Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), marken), Wertmarken Chip-, Geld- (z. oder B. Girovendkarten, Briefmarken, Postkarten, Kreditkarten, Gerichtskosten- Scheckkarten, Telefonkarten (auch wenn sie gleichzeitig Kundenkarten, sind) oder sonstige geldwerte Berechtigungen (z. B. Fahrscheine, Werbemittel trittskarten, Brief- oder Wertmarkenersatzmittel), Ein ken), Abrechnungsunterlagen (z. B. mit Versicherungsträgern oder Ban ber, Gold Münzen und und Platin, Medaillen, echte unbearbeitete Perlen und Edelsteine Edelmetalle, sowie Sachen Sachen aus aus Sil- Edelmetall, außer sie dienen dem Raumschmuck 2.2 Zugmaschinen. zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und 2.3 maten Automaten einschließlich mit Geldeinwurf, deren Inhalt. Geldwechsler Automaten als oder Handelsware Geldausgabeautodoch gemäß Nr. 1.2 versichert. sind je- 2.4 und Akten, Daten. Pläne, Die hierfür Geschäftsbücher, notwendigen Karteien, Wiederherstellungskosten Zeichnungen, Programme nach 13Nr. 3.7ersetzt. werden 2.5 Kopierschutzstecker (Dongles).

5 3. Besonders vereinbarter Versicherungsschutz für Wertsachen Sofern dieser Position im Versicherungsschein bezeichneten Wertsachen vereinbart, gemäß sind ausschließlich Nr. 2.1 versichert. die Nicht unter versichert (z. B. Kreditkarten, sind Karten Kundenkarten, ohne elektronisch Scheckkarten) gespeichertes sowie Bargeldguthaben Betriebsangehörigen. Wertsachen der 2 Wie ist Ertragsausfall versichert? Soweit bis 1.5 ) im vereinbart, Versicherungsschein ist der Ertragsausfall für eine versicherte im Umfang Gefahr 18 Nr. ( 43 Ihres Nr. 1.1 Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebes infolge einer durch einen im Sachschaden im Versicherungsschein verursachten vereinbarten Störung des Haftzeit Betriebsablaufes versichert. innerhalb der Begriffsbestimmungen: 1. Ertragsausfall 1.1 dem Ertragsausfall versicherten sind Betrieb, die fortlaufenden die Sie bis Kosten zu dem und Zeitpunkt, der Betriebsgewinn ein Unterbrechungssschaden nicht mehr entsteht, längstens von jedoch dem bis an zum einträchtigung Ende der nicht Haftzeit, erwirtschaften infolge der konnten. Betriebsunterbrechung oder -be- 1.2 Nicht versichert sind gene Aufwendungen Waren, soweit für sich Roh-, nicht Hilfs- um und Aufwendungen Betriebsstoffe zur sowie Betriebserhaltung handelt; oder um Mindest- und Vorhaltegebühren für Energiefremdbezug für bezo Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle; lungsverpflichtungen Ausgangsfrachten, entgegenstehen, soweit keine und fortlaufenden Paketporti; vertraglichen Zah umsatzabhängige Versicherungsbeiträge; vergütungen; umsatzabhängige Lizenzgebühren und umsatzabhängige Erfinder Gewerbebetrieb Gewinne und nicht Kosten, zusammenhängen. die mit Ihrem Fabrikations-, Handels- oder 1.3 haften Sofern wir nicht, im Versicherungsschein soweit der Ertragsausfall nicht etwas erheblich anderes vergrößert vereinbart wird, ist, Ereignisse; durch außergewöhnliche, während der Unterbrechung eintretende beschränkungen; durch behördlich angeordnete Wiederherstellungs- oder Betriebs zerstörter, dadurch, beschädigter dass Ihnen oder zur abhandengekommener Wiederherstellung oder Sachen Wiederbeschaffung zeitig genügend Kapital zur Verfügung steht. nicht recht- 2. Sachschaden Ein Sachschaden liegt vor, wenn 2.1 bewegliche Sachen gemäß 1 oder 2.2 Gebäude, die Ihrem versicherten Betrieb dienen, oder 2.3 Zeichnungen duplizierte und Urkunden, individuell Akten, für Ihren Pläne, Betrieb Geschäftsbücher, hergestellte Programme Karteien, und beschädigt Daten, durch werden eine oder versicherte abhandenkommen. Gefahr ( 3 Ein Nr. Sachschaden 1.1 bis 1.5) zerstört, 1 Nr. 2.4 setzt eine Beschädigung des Datenträgermaterials voraus. gemäß 3. Haftzeit Die den Haftzeit Ertragsausfallschaden legt Zeitraum leisten. fest, für welchen wir Entschädigung für Die 12 Monate, Haftzeit soweit beginnt nicht mit etwas Eintritt anderes des Sachschadens. vereinbart ist. Die Haftzeit beträgt 3 Welche Gefahren sind versichert? 1. beschädigt Wir leisten werden Entschädigung oder abhandenkommen für versicherte (Sachsubstanzschaden) Sachen, die zerstört oder den Ertragsausfall ( 2) durch folgende Gefahren, sofern sie im Versicherungsschein vereinbart sind (Versicherungsfall): und 1.1 Anprall Brand, eines Blitzschlag, Luftfahrzeuges Überspannung 5; durch Blitz, Explosion, Implosion, 1.2 Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch 6; 1.3 Leitungswasser 7; 1.4 Sturm, Hagel 8; 1.5 Schneedruck, Überschwemmung, Lawinen, Rückstau, Vulkanausbruch Erdbeben, (weitere Erdsenkung, Elementargefahren) Erdrutsch, Tag 9; der Es besteht Unterzeichnung eine Wartezeit des Antrags. von zwei Die Wochen. Wartezeit Die entfällt, Frist beginnt sofern zum am Zeitpunkt mentarschäden der Antragstellung und Rückstau bei bereits uns besteht. Versicherungsschutz gegen Ele weitere Gefahren für elektronische Sachen 10; 1.7 Fahrzeuganprall, Innere Unruhen, Rauch, Böswillige Überschalldruckwellen Beschädigung, (EC-Zusatzgefahren) Streik, Aussperrung, entschädigt, Versicherungsfälle die für die werden zuerst verwirklichte grundsätzlich schadenauslösende nach Bestimmungen maßgebend sind. Dies gilt mit Ausnahme von Folgeschäden von weiteren Gefahr Elementargefahren (Nr. 1.5) nicht für 2.1 sions-, Brand-, Implosionsschäden, Blitzschlag-, Überspannungsschäden Schäden durch Anprall eines durch Luftfahrzeuges Blitz, Explo- oder Abtransport Schäden von durch Resten Löschen, versicherter Aufräumen, Sachen anlässlich Abbruch, Wegräumen der vorgenannten oder Ereignisse Rahmen der als Versicherung Folgeschäden; von Schäden solche Schäden gemäß Nr. sind 1.1 ausschließlich versichert. im 2.2 bes Leitungswasserschäden gemäß Nr. 1.2; solche Schäden infolge eines sind ausschließlich Einbruchdiebstahls im Rahmen oder Rau- Versicherung von Schäden gemäß Nr. 1.3 versichert. der 3. alle Unter Schäden einem zu Versicherungsfall verstehen, die aus im ein Sinne und von derselben Nr. 1.3, Ursache 1.4 und innerhalb 1.5 sind von tragsausfallschäden 72 Stunden beginnen. ( 2 Nr. Sachsubstanzschäden 1) gelten als separate ( Versicherungsfälle. 1 Nr. 1) und Er- schutz 4 Welche ausgeschlossen? Ursachen sind generell vom Versicherungs- Nicht substanz- versichert und Ertragsausfallschäden sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Sach- 1. Zwecke an Sachen nicht in benutzbaren nicht bezugsfertigen Gebäuden; oder wegen Umbauarbeiten für ihre 2. bellion durch oder Krieg, Aufstand, kriegsähnliche Terrorakte, Ereignisse, innere Unruhen; Bürgerkrieg, Revolution, Re- Terrorakte pen zur Erreichung sind jegliche politischer, Handlungen religiöser, von Personen ethnischer oder oder Personengrup- Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung ideologischer Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. 3. durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen; 4. durch Sturmflut; 5. Nr. durch 3.2 Versicherungsschutz Bruch an Glas, sofern besteht; nicht unter 13 Nr oder oder Kosten Lacke), für die Beseitigung durch unbefugte von Verunreinigungen Dritte verursacht werden. durch Graffiti (Farben plosion, 5 Brand, Implosion, Blitzschlag, Anprall Überspannung eines Luftfahrzeuges durch Blitz, Ex- 1. Begriffsbestimmungen: 1.1 standen Brand ist ist oder ein ihn Feuer, verlassen das ohne hat einen und das bestimmungsgemäßen sich aus eigener Kraft Herd auszubreiten vermag. ent- 1.2 Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen Überspannungs-. Direkte Blitzschäden Einrichtungen und Überstrom- Geräten sind oder nur Kurzschlussschäden versichert, wenn an Sachen an elektrischen Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag auf dem Schäden Spuren eines anderer direkten Art entstanden Blitzschlags sind. trischen Einrichtungen und Geräten oder an anderen Antennen Sachen stehen als an Schäden elek- anderer Art gleich Treten Überspannungsschäden durch Blitz Überspannungsschäden, oder sonstige atmosphärisch die nicht bedingte Nr Elektrizität versichert sowie sind, daraus entstehenden Folgeschäden versicherten Sachen ein, haften die wir nicht nur, beansprucht soweit dafür werden aus einer kann. anderen Die Entschädigung Versicherung ist Entschädigung rungsfall auf den im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag je Versiche- Der entschädigungspflichtige Betrag wird je Versicherungsfall begrenzt. vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. um den 1.3 Dämpfen Explosion beruhende, ist eine plötzlich auf dem verlaufende Ausdehnungsbestreben Kraftäußerung. von Gasen und Eine wenn Explosion seine Wandung eines Behälters in einem solchen (Kessel, Umfang Rohrleitung zerrissen usw.) wird, liegt dass nur vor, plötzlicher Ausgleich des Druckunterschiedes innerhalb und außerhalb ein des Wird Behälters im Innern stattfindet. zung hervorgerufen, eines so Behälters ist ein Zerreißen eine Explosion seiner durch Wandung chemische nicht erforderlich. Schäden durch Unterdruck sind nicht versichert. Umset- 1.4 äußeren Implosion Überdruck ist eine infolge plötzliche eines inneren Zerstörung Unterdrucks. eines Hohlkörpers durch

6 1.5 fahrzeuges, Anprall eines seiner Luftfahrzeuges Teile oder seiner ist der Ladung Anprall auf oder Sachen Absturz oder auf eines die Luftdoberfläche. Unmittelbare Folgen sind, ohne Rücksicht darauf, ob es sich Er- um Brand-, Explosions- oder Trümmerschäden handelt, versichert. 2. Nicht versicherte Schäden Ohne rungsschutz Rücksicht nicht auf aufmitwirkende Ursachen erstreckt sich der Versiche- 2.1 sie Brandschäden, einem Nutzfeuer die oder an der versicherten Wärme zur Sachen Bearbeitung dadurch oder entstehen, zu sonstigen dass Zwecken durch die ausgesetzt Nutzfeuer oder werden; Wärme dies erzeugt, gilt auch vermittelt für Sachen oder in weitergeleitet denen oder wird; hitzungsanlagen Brandschäden und an deren Räucher-, Inhalt Trocken- ersetzen und wir, sonstigen auch wenn ähnlichen der Brand Er- innerhalb der Anlage ausbricht; 2.2 eine Sengschäden, versicherte Gefahr außer gemäß wenn sie Nr. dadurch 1 verwirklicht verursacht hat; wurden, dass sich 2.3 nungsraum Schäden, auftretenden die an Verbrennungskraftmaschinen Explosionen, sowie Schäden, durch die die an im Schaltorganen entstehen; von elektrischen Schaltern durch in ihnen auftretenden Gasdruck Verbren- 2.4 trischen Schäden, Einrichtungen die durch mit die oder Wirkung ohne des Feuererscheinung elektrischen Stromes entstehen an (z. elek- durch Überstrom, Isolationsfehler wie Kurz-, Windungs-, Körper- oder B. Erdschluss, oder Sicherheitseinrichtungen); unzureichende Kontaktgabe, Überspannungsschäden Versagen von gemäß Mess-, Nr. Regel- gelten jedoch versichert; gilt Folgeschäden auch für Schäden sind nach durch Nr. Nr soweit und 2.3 sie nicht Folgeschäden ausgeschlossen. von Brandund gelten Explosionsschäden nicht für Schäden, sind. die dadurch Die Ausschlüsse verursacht gemäß werden, Nr. dass 2.1 sich bis 2.4 Dies anderen versicherten Sachen eine versicherte Gefahr gemäß Nr. 1 verwirklicht an hat. einem 6 Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach 1. Begriffsbestimmungen: Einbruchdiebstahl wegnimmt (Diebstahl), liegt nachdem vor, wenn er jemand fremde, bewegliche Sachen 1.1 falscher in einen Schlüssel Raum des oder Gebäudes anderer nicht eingebrochen, zum ordnungsgemäßen eingestiegen oder Öffnen mittels stimmter Werkzeuge eingedrungen ist. Ein Schlüssel ist falsch, wenn be- seine Person Anfertigung veranlasst oder für das gebilligt Schloss worden nicht ist. von einer dazu berechtigten Der feststeht, Gebrauch dass falscher versicherte Schlüssel Sachen ist abhandengekommen nicht schon dann sind; bewiesen, wenn 1.2 Schlüssel in einem oder Raum andere eines nicht Gebäudes zum ordnungsgemäßen ein Behältnis aufbricht Öffnen oder bestimmte falsche Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; 1.3 hältnis in einen mittels Raum richtiger mittels Schlüssel richtiger öffnet, Schlüssel die er eindringt Einbruchdiebstahl oder dort ein Be- oder fahrlässiges auch außerhalb Verhalten des des berechtigten Versicherungsortes Besitzers durch durch Raub Diebstahl oder an ohne gebracht hat; Werden jedoch Sachen entwendet, die gegen Einbruchdiebstahl versichert nur sind, unter so liegt zusätzlichen ein versicherter Voraussetzungen Einbruchdiebstahl gemäß nur 14 dann Nr sich wenn der Dieb die richtigen Schlüssel des Behältnisses erlangt hat durch vor, - Einbruchdiebstahl gleiche Sicherheit gemäß wie Nr. die 1.2 Behältnisse aus einem bietet, Behältnis, in denen das mindestens versichert sind; die Sachen - chert Einbruchdiebstahl, sind, zwei Schlösser wenn die besitzen Behältnisse, und in alle denen zugehörigen die Sachen Schlüssel versi- (Schlüssel ßerhalb des zu Versicherungsortes verschiedenen Schlössern, verwahrt werden; voneinander getrennt), au- - Raub außerhalb des Versicherungsortes. Bei nis gemäß einem mittels 14 Nr. eines Kombinationsschlosses steht dem Raub eines verschlossenen Schlüssels Behält- wenn der Täter gegen Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter eines der gleich, gemäß Nr oder anwendet, um sich die Öffnung des Kombinationsschlosses zu erzwingen; Mittel 1.4 nachdem aus einem er sich verschlossenen dort eingeschlichen Raum eines oder verborgen Gebäudes gehalten Sachen entwendet, hatte; 1.5 angetroffen in einem wird Raum und eines eines Gebäudes der Mittel bei gemäß einem Nr. Diebstahl oder auf frischer anwendet, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten; Tat 1.6 bruchdiebstahl Für Schäden, verursacht die - insbesondere werden, ohne an Schaufensterinhalt dass der Täter das - durch Gebäude Ein- betritt, rungsschein ist vereinbarten Entschädigung Betrag je Versicherungsfall begrenzt. auf den im Versiche- Allgemeine Versicherungs-AG 2. Vandalismus Vandalismus einen der Nr. nach 1.1 oder einem 1.3 Einbruchdiebstahl bezeichneten Arten liegt in vor, den wenn Versicherungsort der Täter auf eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. 3. Raub innerhalb des Versicherungsortes 3.1 Raub liegt vor, wenn Ihren/dessen gegen Sie Widerstand oder einen gegen Ihrer Mitarbeiter die Wegnahme Gewalt versicherter angewendet Sachen wird, auszuschaltenwindung eines Gewalt bewussten liegt nicht Widerstandes vor, wenn versicherte entwendet Sachen werden ohne (einfacher Über- um Diebstahl/Trickdiebstahl); oder sich Sie wegnehmen oder einer Ihrer lassen, Mitarbeiter weil eine Gewalttat versicherte mit Sachen Gefahr herausgeben Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes für verübt Leib werden soll; oder men werden, Ihnen oder weil einem unmittelbar Ihrer Mitarbeiter vor der Wegnahme versicherte Ihr/sein Sachen körperlicher weggenom- Zustand sonstigen infolge Ursache eines beeinträchtigt Unfalls oder und infolge dadurch einer Ihre/seine nicht verschuldeten kraft ausgeschaltet wird. Widerstands- Einem versicherten Mitarbeiter Sachen stehen vorübergehend Personen gleich, überlassen denen haben. Sie die Das Obhut gleiche über gilt die für einbarten Personen, Räume die Sie beauftragt mit der haben, Bewachung sofern der es als sich Versicherungsort nicht um ein Unternehmen handelt, das sich gewerbsmäßig damit befasst ver- 4. Raub auf Transportwegen Begriffsbestimmung Der ( 1) Transportweg für einen unmittelbar beginnt anschließenden mit der Übernahme Transport der versicherten an eine berechtigte Sachen Person schädigung und ist endet auf an den der hierfür Ablieferungsstelle im Versicherungsschein mit der Übergabe. vereinbarten Die Enttrag begrenzt (Entschädigungsgrenze). Be- 4.1 Für Raub auf Transportwegen gilt abweichend von Nr. 3: Transport Ihnen durchführen. stehen sonstige Dies gilt Personen jedoch gleich, nicht, wenn die in der Ihrem Transportauftrag Auftrag den durch Transporten ein Unternehmen befasst. durchgeführt wird, das sich gewerbsmäßig mit der Versicherungsnehmer Die den Transport durchführenden selbst, müssen Personen, für diese Tätigkeit gegebenenfalls geeignet auch volljährig sein. und Gewalttat In den an Fällen Ort und von Stelle Nr verübt liegt werden Raub soll. nur vor, wenn die angedrohte nicht etwas Für Schäden anderes durch vereinbart Raub ist, auf Entschädigung Transportwegen leisten wir, soweit zwei Personen über ,00 durchgeführt EUR nur, wurde; wenn der Transport durch mindestens zwei Personen über ,00 und mit EUR Kraftwagen nur, wenn durchgeführt der Transport wurde; durch mindestens drei Personen über ,00 und mit Kraftwagen EUR nur, wenn durchgeführt der Transport wurde; durch mindestens drei Personen über ,00 mit Kraftwagen EUR nur, und wenn außerdem der Transport unter polizeilichem durch mindestens oder unter besonderen, mit uns schriftlich vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wurde. Schutz durch Soweit mehrere die Personen Bestimmungen voraussetzt, von Nr. muss gemeinschaftlicher bis den Transport dieser Personen an den versicherten Sachen bestehen. Gewahr- Gewahrsam chen haben. haben nur Personen, die unmittelbaren Zugriff auf die Sa mit Kraftwagen Soweit die Bestimmungen voraussetzen, zählt von Nr. der Fahrer bis nicht als den den durchführende Person. Jedoch müssen in seiner Person die Voraussetzungen Gewahrsam gemäß an Nr. Sachen in vorliegen. Transport in oder unmittelbar an dem Kraftwagen Kraftwagen haben aufhalten. nur die Personen, die sich 4.2 wir In auch Erweiterung eine Entschädigung, zu Raub auf Transportwegen wenn Sie bei der gemäß Durchführung Nr. 4.1 leisten Transports nicht persönlich mitwirken, bei Schäden, die ohne Verschulden einer der den Transport ausführenden Personen entstehen des sonen; durch Erpressung gemäß 253 StGB, begangen an diesen Per durch Betrug gemäß 263 StGB, begangen an diesen Personen; Obhut durch dieser Diebstahl Person befinden; von Sachen, die sich in unmittelbarer körperlicher - 3 -

7 4.2.4 anvertrauten dadurch, Sachen dass diese zu betreuen. Personen Die nicht Entschädigung mehr in der Lage ist auf sind, die ihnen je Versicherungsfall begrenzt. EUR 5. Nicht versicherte Schäden Der Ursachen Versicherungsschutz nicht auf Schäden erstreckt an versicherten ohne Sachen Rücksicht und auf nicht mitwirkende cherte Kosten, die verursacht werden durch auf versi- 5.1 Gemeinschaft vorsätzliche leben Handlungen oder bei von Ihnen Personen, wohnen, die es sei mit denn, Ihnen dass in häuslicher die Tat weder ermöglicht noch erleichtert wurde; gleiches gilt dadurch gesetzlichen Vertreter von rechtsfähigen Unternehmen; für die 5.2 die Ihnen vorsätzliche gemäß Handlungen Nr gleichgestellt Ihrer Mitarbeiter, sind, es oder sei solchen denn, dass Personen, nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu einer Zeit vorbereitet die Tat und Räume begangen für diese worden Mitarbeiter ist, zu verschlossen der die als Versicherungsort waren; vereinbarten 5.3 vereinbarte Raub auf Zahl Transportwegen, von Transporten wenn gleichzeitig und solange unterwegs eine größere ist oder als wenn die der beauftragten Schaden Personen durch vorsätzliche entstanden Handlung ist; einer der mit dem Transport 5.4 Anprall Brand, eines Blitzschlag, Luftfahrzeuges; Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, 5.5 Leitungswasser. 7 Leitungswasser 1. Begriffsbestimmung Leitungswasser mungswidrig ausim Sinne dieser Bestimmungen ist Wasser, das bestim- 1.1 denen Zu- Schläuchen, oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung und damit verbun- 1.2 deren sonstigen wasserführenden mit dem Rohrsystem Teilen, verbundenen Einrichtungen oder aus 1.3 Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, 1.4 Berieselungsanlagen, stationär installierten Wasserbehälter, Wasserlöschanlagen Verteilerleitungen, (hierzu zählen Ventile, Sprinkler-, manlagen, Pumpanlagen, sonstige Armaturen und Zuleitungsrohre, Alar- ausschließlich dem Betrieb der auf Wasser basierenden Löschanlage die dienen), 1.5 gen, Einrichtungen der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanla- 1.6 Aquarien oder Wasserbetten ausgetreten ist. Dem sigkeiten Leitungswasser (z. B. Sole, stehen Öle, Kühlmittel, Wasserdampf Kältemittel) sowie gleich. wärmetragende Flüs- 2. Bruchschäden Der von Versicherungsschutz Gebäuden am Versicherungsort, erstreckt sich sofern auch als auf Teil Bruchschäden der Betriebseinrichtung versichert, innerhalb 2.1 gung, an der Zu- Warmwasser- und Ableitungsrohren oder Dampfheizung oder -schläuchen oder der der Klima-, Wasserversorpumpen- oder Solarheizungsanlagen, der stationär installierten Wasserlöschanlagen; Wärme- 2.2 durch Frost an sperrhähnen, Badeeinrichtungen, Ventilen, Geruchsverschlüssen, Waschbecken, Spülklosetts, Wassermessern Wasser- oder und ähnlichen Installationen; Ab Teilen Heizkörpern, von Warmwasser- Heizkesseln, oder Dampfheizungsanlagen, Boilern oder anderen Klima-, vergleichbaren pumpen- oder Solarheizungsanlagen einschließlich deren Bestandteilen Wärme- (auch Rohre); stationär installierten Wasserlöschanlagen. 3. Nicht versicherte Schäden Der tungswasser Versicherungsschutz erstreckt sich gegen ohne bestimmungswidrigen Rücksicht auf mitwirkende Austritt Ursachen, von Lei- nicht auf Schäden 3.1 durch Plansch- oder Reinigungswasser; 3.2 durch durch Überschwemmung/Hochwasser, Grundwasser, durch stehendes Witterungsniederschläge oder fließendes Gewässer, einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; oder 3.3 bestimmungswidrig durch Schwamm ausgetretenes oder Pilz, auch Leitungswasser wenn Schwamm verursacht oder Pilz wurde; durch 3.4 Druckproben durch Einsatz an den der Wasserlöschanlagen; Wasserlöschanlagen wegen eines Brandes oder 3.5 durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an Wasserlöschanlagen; 3.6 den durch Erdfall Erdsenkung oder den Erdrutsch oder Erdrutsch, verursacht es sei hat; denn, dass Leitungswasser 3.7 plosion, durch Anprall Brand, eines Blitzschlag, Luftfahrzeuges; Überspannung durch Blitz, Explosion, Im- 3.8 Regenwasser aus Fallrohren; 8 Sturm, Hagel 1. Begriffsbestimmungen 1.1 stärke Sturm acht ist eine nach wetterbedingte Beaufort Luftbewegung (Windgeschwindigkeit von mindestens mindestens Wind- 63 km/stunde). 1.2 Sturm Ist unterstellt, diese Windstärke wenn Sie am nachweisen, Versicherungsort dass nicht feststellbar, so wird Schäden die Luftbewegung Gebäuden in in einwandfreiem der Umgebung Zustand des Versicherungsgrundstücks standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder oder an ebenso wider in dem der sich Schaden versicherte wegen Sachen des einwandfreien befunden haben, Zustandes nur durch des Sturm Gebäudes, standen sein kann. ent- 1.3 Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 2. Versichert sind Schäden, die 2.1 cherte durch Sachen unmittelbare entstehen; Einwirkung des Sturms oder Hagels auf versi- 2.2 oder dadurch andere entstehen, Gegenstände dass auf der versicherte Sturm oder Sachen Hagel wirft; Gebäudeteile, Bäume 2.3 gemäß an versicherten Nr. 2.1 oder 2.2 Sachen oder als durch Folge einen eines Schaden Sturm- an oder Gebäuden, Hagelschadens sich versicherte Sachen befinden, entstehen. in denen kung, 9 Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau, Lawinen, Erdbeben, Vulkanausbruch (weitere Erdsen- Elementargefahren) 1. Begriffsbestimmungen 1.1 ist Überschwemmung ( 14) eine durch Überflutung Ausuferung des von Grund oberirdischen und Bodens (stehenden des Versicherungsortes Gewässern oder durch Witterungsniederschläge. oder fließenden) 1.2 liegt Rückstau oder vor, fließenden) wenn Wasser Gewässern durch Ausuferung oder durch von Witterungsniederschläge oberirdischen (stehenden stimmungswidrig aus dem Rohrsystem Gebäudes, in dem sich be- versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen Einrichtungen, die austritt. 1.3 ist eine Erdbeben sikalische naturbedingte Vorgänge im Erschütterung Erdinnern ausgelöst des Erdbodens, wird. Erdbeben die durch wird geophystellt, wenn Sie nachweisen, dass unter des Versicherungsortes die naturbedingte Schäden Erschütterung Gebäuden des Erdbodens in einwandfreiem der Umgebung oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat Zustand oder Sachen der nur Schaden durch ein wegen Erdbeben des einwandfreien entstanden sein Zustandes kann. der versicherten 1.4 ist eine Erdsenkung Hohlräumen. naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Nicht versichert sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung. 1.5 ist Erdrutsch Erdmassen. ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder 1.6 ist die Schneedruck Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. 1.7 sind Lawinen lich der an Berghängen bei ihrem Abgang niedergehende verursachten Schnee- Druckwelle. oder Eismassen einschließ- 1.8 ist eine Vulkanausbruch den mit plötzliche Lava-Ergüssen, Druckentladung Asche-Eruptionen beim Aufreißen oder dem der Erdkruste Ausströmen verbun- sonstigen Materialien und Gasen. von 2. Nicht versicherte Schäden Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden 2.1 durch Grundwasser; 2.2 durch Trockenheit oder Austrocknung des Untergrunds; - 4 -

8 2.3 chert an sind; Sachen im Freien, sofern sie nicht gemäß 14 Nr. 3.2 mitversi- 2.4 nicht durch ordnungsgemäß Eindringen von geschlossene Wasser, Hagel, Fenster, Schnee Außentüren oder Schmutz oder andere durch Öffnungen, argefahren entstanden es sei denn, sind dass und diese eine Öffnungen Beschädigung durch des weitere Gebäudes, Element- denen sich versicherte Sachen befinden, verursacht hat. in 3. rungsfall Der als um entschädigungspflichtig den vereinbarten Selbstbehalt errechnete gekürzt. Betrag wird je Versiche- 10 Weitere Gefahren für elektronische Sachen 1. Versicherte und nicht versicherte Sachen: 1.1 Von Elektronische den versicherten Sachen Sachen der Betriebseinrichtung nische Anlagen/Geräte der Büro-, gemäß Kommunikations-, 1 sind betriebsfertige Informations-, elektrocherungs- und Meldetechnik gegen Elektronikschäden versichert. Hierzu Si- gehören nen, Alarm-, insbesondere Brandmelde-, Adressiermaschinen, Ausweis- und Sicherungssysteme Aktenvernichtungsmaschi- drahtlos), Beamer, Datenerfassungsgeräte, Diktiersysteme, EDV-Anlagen, drahtlos), Fernsprechanlagen, Laptops, Leserückvergrößerungsgeräte, Fotokopierer, Gegensprechanlagen Mikrofiche- Kameras/- (auch (auch Lesegeräte, tops, Personal-Computer, Mikrofilmtechnik, Telefaxgeräte, Notebook, USV-Geräte Overhead-Projektoren, (unterbrechungsfreie vorgenannten Stromversorgung), Anlagen/Geräte Zutrittskontroll-, sind nur dann Zeiterfassungsanlagen. versichert, wenn sie nicht Die Palm- dem elektronischen Zweck dienen, Anlagen/Geräten von Dritten gegen zählen Entgelt auch Datenträger benutzt zu werden. (Datenspeicher Zu den für nutzer maschinenlesbare nicht auswechselbar Informationen), sind, z. B. sofern Festplatten diese Datenträger jeder Art, vom Arbeitsspeicherfunktion der Betriebssysteme versicherten Sache sind notwendig nur versichert, sind. wenn sie für die Grund- Be- 1.2 Zu Versicherungsschutz den versicherten Sachen für Standard-Anwenderprogramme stellte Standard-Anwenderprogramme. gemäß Nr. 1.1 zählen serienmäßig herge- 1.3 Nicht versicherte Sachen: z. B. Hilfs- Entwicklerflüssigkeiten, und Betriebsstoffe, Reagenzien, Verbrauchsmaterialien Toner, Kühl- und und Arbeitsmittel, Farbbänder, Filme, Bild- und Tonträger, Folienkombinationen, Löschmittel, rierte Papiere, Schriftbildträger, Rasterscheiben, Pipetten, Wechselküvetten, Reagenzgefäße; präpa scheiben; Werkzeuge aller Art, z. B. Bohrer, Fräser, Sägeblätter, Schleif bensdauer Sonstige der versicherten Verbrauchs- Sachen und Verschleißteile, üblicherweise mehrfach die während ausgewechselkus, werden Filtermassen müssen, und wie -einsätze. z. B. Sicherungen, Lichtquellen, Batterien, Ak- der Le lagen, Auto-/Mobiltelefone, Kfz-Navigationsanlagen, mobile elektronische Funktelefone Kassen und Funkgeräte, und Waagen, Funkandelsware (einschließlich Vorführgeräte). Han- 2. fahren Versicherte Elektronikschäden - Erweiterung der versicherten Ge- 2.1 Wir Allgemeine leisten Entschädigung Entschädigungsleistung auch, wenn diese durch andere für versicherte als den in Sachen 3 Nr. laut Nr genannten und 1.2 Gefahren schädigt werden ohne grobe oder Fahrlässigkeit durch Diebstahl unvorhergesehen abhandenkommen. zerstört Unvorhergesehen rechtzeitig sind erkennen Schäden, konnten, deren Eintritt oder Ihr weder Mitarbeiter Sie oder mit seinem Ihr Repräsentant oder bebezogenen, erforderlichen Fachwissen nicht hätte absehen können. tätigkeitswesentliche Veränderungen, die den Gebrauchswert der versicherten Un- Sachen Bestimmung. nicht Insbesondere beeinträchtigen, wird gelten Entschädigung nicht als Schäden geleistet im für Sinne Schäden dieser versicherten Sachen durch an Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit; Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; Überspannung, Induktion, Kurzschluss; Wasser, Feuchtigkeit; Vorsatz Dritter, Sabotage; Diebstahl. Der vereinbarten entschädigungspflichtige Selbstbehalt gekürzt. Betrag wird je Versicherungsfall um den Allgemeine Versicherungs-AG 2.2 Für Spezielle elektronische Entschädigungsleistung wir nur, wenn eine Bauelemente versicherte (Bauteile) Gefahr gemäß der versicherten Nr. 2.1 nachweislich Sache leisten außen auf eine Austauscheinheit (im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende hat. Ist dieser Einheit) Beweis oder nicht auf zu die erbringen, versicherte so Sache genügt insgesamt die überwiegende eingewirkt von Wahrscheinlichkeit, cherten Gefahr von außen dass der zurückzuführen Schaden auf ist. die Dies Einwirkung gilt nicht einer für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten. versi- 3. Nicht versicherte Schäden Es geleistet wird ohne für Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung 3.1 vorhanden Schäden waren; durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits 3.2 oder Schäden Alterung, durch durch betriebsbedingte korrosive Angriffe normale oder Abzehrungen. oder vorzeitige Dies Abnutzung für Schäden, verursacht durch Fehler gemäß Nr oder gilt oder nicht Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten (z. B. Platinen, Modulen); für 3.3 nen Schäden oder Ihrem durch Repräsentanten Einsatz einer bekannt Sache, deren sein musste; Reparaturbedürftigkeit es sei denn, dass Ih- oder Schaden die Sache nicht zur Zeit durch des die Schadens Reparaturbedürftigkeit mit unserer Zustimmung verursacht behelfsmäßig repariert war; wurde 3.4 aus Schäden einem Werkvertrag für die ein Dritter einzustehen als Lieferant hat. Dies (Hersteller gilt nicht, oder wenn Händler) der Dritte oder seine geht Ihr Eintrittspflicht Anspruch gegenüber dem Grunde dem Dritten nach endgültig auf uns über; verweigert. Insoweit 3.5 deren Schäden Probelauf an Sachen, noch nicht die erfolgreich noch nicht betriebsfertig abgeschlossen aufgestellt ist; sind oder 3.6 Software Schäden (= Programme an Daten und oder Programmen Dateien mit durch Schadenfunktion). schadenverursachende alle Arten von Programmen oder Dateien, die verdeckte Funktionen Dies sind halten und damit durch Löschen, Überschreiben oder sonstige Veränderungegrität, Vertraulichkeit Schäden an Programmen oder Verfügbarkeit oder Daten von bewirken Daten oder und Programmen somit Inte- ent- negativ beeinflussen (z. B. Computerviren, Würmer, Trojanische Pferde); 3.7 Aufwendungen, alle direkt und die sich indirekt ergeben entstandene aus biologischer Schäden, und/oder Verluste, chemischer Kosten und Kontamination. Aussperrung, 11 Innere Unruhen, Fahrzeuganprall, Böswillige Rauch, Beschädigung, Überschalldruckwellen Streik, (EC-Zusatzgefahren) 1. Innere Unruhen Wir schädigung leisten abweichend für versicherte von Sachen, 4 Nr. 2 die (Ausschluss unmittelbar Innere durch Unruhen) Gewalthandlungen werden im oder Zusammenhang in unmittelbarem mit Zusammenhang inneren Unruhen mit zerstört Inneren oder Unruhen beschädigt Enthanden kommen. ab- Innere Teile der Unruhen Bevölkerung sind gegeben, in einer die wenn öffentliche zahlenmäßig Ruhe nicht und Ordnung unerhebliche enden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder störchen verüben. Sa- 2. Böswillige Beschädigung Wir fremden leisten Personen Entschädigung unmittelbar für durch versicherte böswillige Sachen, Beschädigung die von betriebs- oder beschädigt werden. Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche zerstört Zerstörung Betriebsfremde oder Personen Beschädigung sind alle von versicherten Personen, die Sachen. sind. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende nicht im Betrieb Ursachen tätig Schäden Ausnahme die von im Schäden Zusammenhang an versicherten mit Einbruchdiebstahl Gebäuden. entstehen, mit 3. Streik, Aussperrung Wir Streik leisten oder Entschädigung Aussperrung zerstört für versicherte oder beschädigt Sachen, die werden unmittelbar oder im durch mittelbaren Zusammenhang mit Streik oder Aussperrung abhanden un- kommen. Streik Ziel gerichtete ist die gemeinsam Arbeitseinstellung planmäßig einer durchgeführte, verhältnismäßig auf großen ein bestimmtes Arbeitnehmern. Zahl von Aussperrung schließung einer ist die verhältnismäßig auf ein bestimmtes großen Ziel Zahl gerichtete von Arbeitnehmern. planmäßige Aus- 4. Fahrzeuganprall Wir leisten Entschädigung zerstört oder für beschädigt versicherte werden. Sachen, die unmittelbar durch Fahrzeuganprall Straßenfahrzeugen ist mit jede versicherten unmittelbare Sachen Berührung oder Gebäuden, von Schienen- in denen oder sich versicherte Sachen befinden

9 4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - Benutzer Schäden, der die versicherten von Fahrzeugen Gebäude verursacht oder Ihren werden, oder die deren von Arbeitnehmer Ihnen, dem - betrieben Schäden durch werden; Verschleiß. 4.2 Nicht versichert sind - Schäden an Fahrzeugen; Zäunen, Straßen und Wegen. 5. Rauch Wir Rauch leisten zerstört Entschädigung oder beschädigt für versicherte werden. Sachen, die unmittelbar durch Ein widrig Schaden aus den durch am Rauch Grundstück, liegt vor, auf wenn dem Rauch Versicherungsort plötzlich bestimmungsfindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten Nicht ist versichert und unmittelbar sind Schäden, auf versicherte die durch Sachen die dauernde einwirkt. liegt, be- Rauches entstehen. Einwirkung des 6. Überschalldruckwellen Wir druckwellen leisten Entschädigung zerstört oder beschädigt für versicherte werden. Sachen, die durch Überschall- Ein ein Luftfahrzeug Schaden durch ausgelöst eine Überschalldruckwelle wurde, das die Schallgrenze liegt vor, durchflogen wenn sie durch und diese Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf hat, bäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, einwirkt. Ge- 7. Nicht versicherte Schäden 7.1 Schäden Nicht durch versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - Brand Erdbeben. oder Explosion; 7.2 Wir leisten keine Entschädigung für - deteilen Schäden befinden, an versicherten die nicht Sachen, bezugsfertig die sich sind, Gebäuden es sei denn, oder sie in entstehen Gebäu- durch (siehebrand, Nr. 1); Explosion oder Implosion infolge von inneren Unruhen - deren Sachen Probelauf die noch noch nicht nicht betriebsfertig erfolgreich aufgestellt abgeschlossen oder montiert ist (Montageobjekte). sind oder 8. Öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche Ein satz Anspruch aufgrund auf öffentlich-rechtlichen Entschädigung besteht Entschädigungsrechts insoweit nicht, als beansprucht Schadener- werden kann. 9. Besonderes Kündigungsrecht 9.1 Beschädigung Sie und wir (Nr. können 2), Streik, die Gefahren Aussperrung Innere (Nr. Unruhen 3) jederzeit (Nr. 1), in Böswillige kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Textform 9.2 Monats Kündigen nach Zugang wir, so können unserer Sie Erklärung den gesamten zum gleichen Vertrag Zeitpunkt innerhalb kündigen. eines 12 Nicht besetzt 13 Welche Kosten sind versichert? 1. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten 1.1 die Versichert notwendigen sind Abwendung eines Kosten unmittelbar für, auch drohenden erfolglose, versicherten Maßnahmen, Schadens die Sie oder zur Minderung wendungs- eines oder Schadenminderungskosten). Schadens für sachgerecht halten Der Ersatz durften dieser (Schadenab- ist zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen, in der Kosten tragsausfallversicherung für Gewinn und Kosten, begrenzt auf die vereinbartdoch nicht, Versicherungssumme soweit Maßnahmen bzw. auf unsere Entschädigungsgrenze; Weisung erfolgt sind. dies gilt je- Er- 1.2 oder Nicht anderer versichert im öffentlichen sind Aufwendungen Interesse zur für Leistungen Hilfeleistung der Verpflichteter, Feuerwehren wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. 2. Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Liegt cherungsschein ein versicherter vereinbarten Schaden Betrag vor, so ersetzen Kosten für wir die bis Ermittlung zum im Versi- Feststellung des Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten und sind. diese Ziehen Kosten Sie nur einen ersetzt, Sachverständigen soweit der Versicherungsnehmer oder Beistand hinzu, zur Zuziehung so werden im dert Versicherungsschein worden ist. Bei Aufforderung verpflichtet erstatten ist oder wir vom die Kosten Versicherer auch insoweit, aufgefor- als sie vereinbarten Betrag übersteigen. 3. Zusätzliche Kosten Soweit im Versicherungsschein vereinbart, 3.1 Schutzkosten, Aufräumungs-, Feuerlöschkosten Abbruch- und ersetzen Absperrkosten, wir die infolge Bewegungs- eines Versicherungsfalls gemäß 3 notwendigen Kosten und und sonstigen für das Aufräumen Resten zum der nächsten Schadenstätte, Ablagerungsplatz für das Abfahren und für von das Schutt lagern oder Vernichten sowie die Kosten für das Absperren von Straßen, Ab- Wegen Bei Versicherungsfällen und Grundstücken durch (Aufräumungs-, weitere Elementargefahren Abbruch- und Absperrkosten). Nr. 1.5 werden für das Aufräumen der Schadenstätte, soweit gemäß sich diese 3 über dungen den nur Versicherungsort dann ersetzt, wenn gemäß sie für 14 durch hinaus diesen erstreckt, Vertrag die versicherte Aufwen- Sachen entstehen; Wiederbeschaffung die dadurch entstehen, von versicherten dass zum Zweck Sachen der andere Wiederherstellung Sachen bewegt, oder verändert sind insbesondere oder geschützt Aufwendungen werden müssen. für De- Bewegungs- oder Remontage und Schutzkosten nen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen von Maschi- für das Erweitern von Öffnungen (Bewegungs- und Schutzkosten); oder der Kosten die Sie im zur Sinne Brandbekämpfung von Nr geboten Dazu gehören halten durften, auch Ihre einschließlich Zuwendungen an Personen, die sich aktiv bei der Brandbekämpfung freiwilligen eingesetzt haben, wenn wir vorher zugestimmt haben (Feuerlöschkosten). 3.2 infolge Isolierungskosten eines Versicherungsfalls für radioaktiv gemäß verseuchte 3 notwendigen Sachen ersetzen Isolierungskosten Bergung, für radioaktiv Aufräumung, verseuchte Abfuhr und Sachen. Isolierung Dies radioaktiv sind Kosten verseuchter für Abbruch, wir die chen, die infolge eines Versicherungsfalles gemäß 3 durch auf dem Sa- Versicherungsgrundstück radioaktive Isotope entstehen, betriebsbedingt wenn diese vorhandene Maßnahmen oder gesetzlich verwendete geschrieben sind. vor- 3.3 Kosten für die Dekontamination von Erdreich ersetzen wir Kosten, nach die 3 Nr. Sie 1.1 infolge bis einer 1.4 aufgrund Kontamination behördlicher durch einen Anordnung Versicherungsfall müssen, um Erdreich von eigenen oder gepachteten Versicherungsorten aufwenden ( notwendigerweise 14) innerhalb der zu dekontaminieren Bundesrepublik Deutschland oder auszutauschen; untersuchen und transportieren, um den dort Aushub abzuladen in die oder nächstgelegene zu vernichten; geeignete Deponie zu Eintritt des insoweit, Versicherungsfalles um den Zustand wiederherzustellen. des Versicherungsgrundstücks vor behördlichen Die Aufwendungen Anordnungen gemäß Nr werden nur ersetzt, sofern die die aufgrund vor Eintritt von Gesetzen, des Versicherungsfalles Verordnungen erlassen oder Verwaltungsvorschriften, eine Kontamination betreffen, die nachweislich wurden infolge und cherungsfalles entstanden ist und dieses Versi- - gangen innerhalb sind von und neun uns Monaten ohne Rücksicht nach Eintritt auf Rechtsmittelfristen des Versicherungsfalles innerhalb er- von drei Monaten nach Erhalt des Bescheides gemeldet wurden mination Wird des durch Erdreichs den Versicherungsfall erhöht, so ersetzen eine wir bereits nur Aufwendungen, bestehende Konta- den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen die Betrag übersteigen, ohne den Versicherungsfall und zwar ohne Rücksicht aufgewendet darauf, worden ob und wäre. wann Die dieser nach nicht zu ersetzenden Kosten werden nötigenfalls durch Sachverständige festgestellt. hier Eine Entschädigung wird nicht geleistet oder aufgrund für Aufwendungen Ihrer sonstigen aufgrund Verpflichtungen sonstiger behördlicher einschließlich Anordnungen nannten Einliefererhaftung; der soge beanspruchen soweit Sie können. einen Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsjahres Für Aufwendungen eintreten, durch Versicherungsfälle, ist Jahreshöchstentschädigungsgrenze die innerhalb eines die kontaminationskosten. im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme für De mäßnr. Dekontaminationskosten 3.1. gelten nicht als Aufräumungskosten ge cherungsfall Der als um entschädigungspflichtig den vereinbarten Selbstbehalt errechnete gekürzt. Betrag wird je Versi- 3.4 ersetzen Sachverständigenkosten wenn der wir entschädigungspflichtige Ihre Kosten für das Sachverständigenverfahren Schaden voraussichtlich gemäß die im Versicherungsschein vereinbarte Höhe 36, übersteigt

10 3.5 ersetzen Mehrkosten wir Kosten durch durch Preissteigerungen Mehrkosten) zwischen dem Preissteigerungen Eintritt des Versicherungsfalles (tatsächlich entstandene Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung). und der Wenn züglich Sie veranlassen, die Wiederherstellung werden die Mehrkosten oder Wiederbeschaffung nur in dem Umfang nicht ersetzt, unver- in schaffung dem sie entstanden auch bei wären. unverzüglicher Mehrkosten Wiederherstellung infolge von außergewöhnlichen oder Wiederbe- Ereignissen von behördlichen oder Kapitalmangel Wiederherstellungs- werden nicht oder ersetzt. Betriebsbeschränkungen Mehrkosten infolge werden Ist der Zeitwert nur ersetzt, oder soweit der gemeine diese Wert Kosten der gemäß Versicherungswert, Nr. 3.8 versichert so werden sind. auch Wertes die zum Mehrkosten Neuwert ersetzt; nur im dies Verhältnis gilt nicht des bei Zeitwerts beschädigten, bzw. aber gemeinen zerstörten Sachen. Haben wir nach einer vertraglichen Wiederherstellungsvereinbarung Mehrkosten nicht erstattet. nur den Zeitwertschaden zu ersetzen, so werden die nicht 3.6 ersetzen Aufwendungen wir Kosten für für provisorische provisorische Sicherungsmaßnahmen eines Versicherungsfalles gemäß 3 Reparaturmaßnahmen zum Schutz versicherter nach Sachen Eintritt sowie nissen. für die notwendige Bewachung zur Vermeidung von Folgeereig- 3.7 lagen Wiederherstellungs- und sonstige Datenträger oder Reproduktionskosten für Geschäftsunter- ersetzen produktion wir von die Akten, notwendigen Plänen, Kosten Geschäftsbüchern, für die Wiederherstellung Karteien, Zeichnungen oder Re- und einschließlich individuell der für Materialkosten. Ihren Betrieb Bei hergestellte Verlust von Programme Daten nicht und jedoch Daten, Folge mut- und böswilliger Beschädigung höchstens jedoch die unmittelbaren damit vergleichbaren Kosten für Unterlagen. die manuelle Soweit Wiedereingabe die Wiederherstellung aus Urbelegen nicht bzw. als notwendig sicherungsfalles ist oder sichergestellt nicht innerhalb ist, von wird zwei nur Jahren der Materialwert seit Eintritt des ersetzt. Ver- Kopierschutzstecker die Zerstörung oder (Dongles) die Beschädigung einschließlich eingetretenen die durch Folgekosten den Verlust oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. sind 3.8 ersetzen Mehrkosten wir die durch tatsächlich behördliche entstandenen Wiederherstellungsbeschränkungen stellung der versicherten und vom Schaden Mehrkosten betroffenen für die Sachen Wiederher- behördliche Auflagen auf der Grundlage bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassener Gesetze Verordnungen. durch sicherungsfalles Soweit behördliche erteilt wurden, Auflagen sind mit die Fristsetzung dadurch entstandenen vor Eintritt des Mehrkosten nicht versichert. Ver Wiederherstellungsbeschränkungen Aufwendungen, die dadurch entstehen, Reste der versicherten dass infolge vom behördlicher betroffenen Sachen nicht wiederverwertet werden können, sind Schaden versichert. nicht troffenen Wenn Sache die Wiederherstellung aufgrund behördlicher der versicherten Wiederherstellungsbeschränkungen in dem Umfang nur anderer ersetzt, Stelle in dem erfolgen sie auch darf, bei werden Wiederherstellung auch Mehrkosten an bishe- nur und vom Schaden beriger Stelle entstanden wären sich die Mehrkosten Wiederherstellung infolge Preissteigerungen, durch Beschränkungen die dadurch der vorgenannten entstehen, dass verzögern, werden nur ersetzt, soweit diese Kosten gemäß Nr. 3.5 versichert sind. Art cherungsfall Der als um entschädigungspflichtig den im Versicherungsschein errechnete vereinbarten Betrag wird Selbstbehalt je Versi- gekürzt Sie verpflichtet, Soweit ein diesen Ersatzanspruch an uns abzutreten, gegenüber soweit einem wir Dritten Ihnen entsteht, den Schaden sind ersetzen. 4. Speziell vereinbarte Kosten zu einzelnen Gefahren Soweit Gefahren im versichert Versicherungsschein sind, ersetzen vereinbart wir die folgenden und sofern notwendigen die nachfolgenden Kosten: 4.1 Einbruch( Zur Gefahr 3Nr. Einbruchdiebstahl, 1.2): Raub oder Vandalismus nach einem Wir ersetzen Abhandenkommen die Aufwendungen von Geldschrankschlüsseln fertigung neuer Schlüssel sowie für für unvermeidbares Änderungen der gewaltsames Schlösser und Öffnen An- und Öffnung, für Wiederherstellung wenn durch einen Versicherungsfall der Behältnisse oder oder das durch Schließen eine außerhalb dieser des Tresorräumen Versicherungsortes oder zu Behältnissen begangene Tat gemäß gemäß 14 3 Nr. Nr , 1.2 Schlüssel die sich innerhalhandengekommen der als Versicherungsort sind. vereinbarten Räume befinden, zu ab- Allgemeine Versicherungs-AG Wir ersetzen Gebäudebeschädigungen Schäden, die die innerhalb notwendigen des Versicherungsortes Aufwendungen für durch die Beseitigung einen Versicherungsfall oder den Versuch einer Tat gemäß 3 Nr. 1.2 entstanden sind von Fenstern an (ausgenommen Dächern, Decken, Schaufensterverglasungen), Wänden, Fußböden, Türen, Rollläden Schlössern, Schutzgittern, der als Versicherungsort vereinbarten Räume (Gebäudeschäden); und ßerhalb an des Schaukästen Versicherungsortes und Vitrinen ( 14) (ausgenommen aber innerhalb Verglasungen) des Versicherungsgrundstücks und in dessen unmittelbarer Umgebung. au Wir ersetzen Schlossänderungskosten den Türen der die als notwendigen Versicherungsort Aufwendungen vereinbarten für Räume, Schlossänderungen wenn Schlüssel an zu des diesen Versicherungsortes Türen durch einen begangene Versicherungsfall Tat gemäß oder 3 durch Nr. 1.2 eine abhandengekommen sind. außerhalb 4.2 Wasserverlust Zur Gefahr Leitungswasser ( 3 Nr. 1.3): Wir eines ersetzen ersatzpflichtigen die notwendigen Leitungswasserschadens Kosten für Wasserverlust gemäß 3 Nr. anlässlich Besondere Einschlüsse zum Ertragsausfall 2 Soweit Gefahren im der Versicherungsschein Ertragsausfall mitversichert vereinbart und ist, sofern ersetzen für wir die versicherten digen Kosten für die notwen- 5.1 Wir zusätzliche ersetzen innerhalb Standgelder der Haftzeit und ähnliche zusätzliche Mehrkosten Mehrkosten, die infolge eines versicherten Sachschadens Standgelder anfallen, und ähnliche Lagerflächen nicht mehr zur Verfügung stehen oder Transportmittel nicht weil mehr nete Betrag entladen wird werden je Versicherungsfall können. Der als um entschädigungspflichtig den vereinbarten Selbstbehalt errech- gekürzt. 5.2 Wir Wertverluste ersetzen innerhalb und zusätzliche der Haftzeit Kosten Kosten, die dadurch entstehen, dass auch Sie vom Wertverluste Sachschaden und nicht zusätzliche fene Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse infolge betrof- versicherten Ertragsausfallschadens nicht mehr bestimmungsgemäß eines verwenden wird je Versicherungsfall können. Der als um entschädigungspflichtig den vereinbarten Selbstbehalt errechnete gekürzt. Betrag 5.3 Vertragsstrafen strafen, Wir die leisten infolge Entschädigung eines versicherten auch Unterbrechungsschadens für wirksam angefallene innerhalb Vertrags- der Haftzeit anfallen vereinbarte Vertragsstrafen Leistungen sind wegen vor Nicht- Eintritt oder eines Schlechterfüllung Sachschadens von vertraglich oder Abnahmeverpflichtungen. Liefer Versicherungsvertrag Entschädigung wird Ersatz nicht beanspruchen geleistet, soweit können. Sie aus einem anderen strafen Die im Entschädigung Versicherungsschein ist je vereinbarten Versicherungsfall Betrag auf begrenzt. den für Vertrags nete Betrag, Der gemäß einschließlich Nr Aufwendungsersatz bis als entschädigungspflichtig für Rettungskosten errech- 83 VVG, wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gemäß gekürzt. 14 Wo ist der maßgebliche Versicherungsort? 1. Begriffsbestimmung 1.1 Versicherungsort Versicherungsschutz sind die besteht im Versicherungsvertrag nur innerhalb des bezeichneten Versicherungsortes. de oder Räume von Gebäuden. Dies gilt nicht für Sachen, die Gebäu- eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles infolge aus sammenhang dem Versicherungsort mit diesem Vorgang entfernt beschädigt und in zeitlichem oder zerstört und örtlichem werden oder Zu- abhandenkommen. 1.2 in deren Gebrauchsgegenstände Wohnräumen nicht von versichert. Betriebsangehörigen ( 1 Nr. 1.4) sind 1.3 sich Sachen auf dem in Versicherungsgrundstück Vitrinen und Schaukästen oder sind in mitversichert, unmittelbarer Umgebung soweit sie befinden. nannten Betrag Die Entschädigung begrenzt. ist auf den im Versicherungsschein ge- 1.4 Wertsachen vereinbart Wertsachen ist, sind nach nur in 1 verschlossenen Nr. 3 sowie Sachen, Räumen für des die Versicherungsortezeichneten und verschlossenen Art versichert. Behältnissen Die Entschädigung der im ist Versicherungsschein je Versicherungsfall be- dies besonders den im Versicherungsschein vereinbarten Betrag begrenzt. auf - 7 -

11 1.4.2 Rückgeldgeber, Registrierkassen Automaten sowie mit Geldeinwurf elektrische und einschließlich elektronische Geldwechsler Kassen, und Geldausgabeautomaten gelten nicht als Behältnisse Besonderheiten für Bargeld schädigungsgrenze Im Rahmen ist der Bargeld für Bargeld außerhalb in Behältnissen der Geschäftszeiten vereinbarten auch Ent- Registrierkassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigunrungsfall auf begrenzt. 25,00 EUR je Registrierkasse und 250,00 EUR je Versiche- in während Soweit der Geschäftszeit dies im Versicherungsschein oder während vereinbarter vereinbart sonstiger ist, ist Zeiträumschluss bis gemäß zu einer Nr. vereinbarten versichert. Entschädigungsgrenze auch ohne Ver- Bargeld 2. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke 2.1 Nr. Als 1.2 Versicherungsort (Einbruchdiebstahl, gelten, Raub, mit Vandalismus), Ausnahme von Schäden 3 Nr. 1.5 nach (Weitere 3 Elementarschäden) bäude und Räume und (Geschäfts- 3 Nr. 1.7 (EC Lagerräume Zusatzgefahren), der versicherten auch die Getriebsarten) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neu hinzukommender Versicherungsjahres Betriebsgrundstücke, ein Verzeichnis sofern dieser Sie uns Grundstücke zum Ablauf einreichen. des laufenden Be- gilt nicht für Sachen auf Baustellen, in nicht bezogenen Rohbauten, Dies Bauwagen, Baubuden, Containern oder Zelten. 2.2 rungsschein Die Entschädigung vereinbart, ist auf jedoch, ,00 soweit EUR nicht je neu anders hinzukommenden im Versiche- Versicherungsort barten anderen Entschädigungsgrenzen und Versicherungsfall gilt begrenzt. die jeweils Bei niedrigere. bereits verein- 2.3 ab Zugang Ein Beitrag der für Meldung den neu beim hinzugekommenen Versicherer erhoben. Versicherungsort Erfolgt die wird Meldung erst nicht mit uns fristgerecht kein Vertrag bzw. zustande ist innerhalb gekommen, zweier so Monate entfällt nach hierfür Ablauf rückwirkend der Frist der Versicherungsorte Versicherungsschutz. errechnet Der sich Beitrag nach für den die neuen neu Risikoverhältnissen hinzugekommenen sowie unseren aktuellen Beitragsrichtlinien. 3. Besondere Bestimmungen zum Versicherungsort 3.1 Versicherungsschein Versicherungsschutz bezeichneten besteht auch Versicherungsgrundstück für Sachen im Freien auf (Grundstück, Brand, auf Blitzschlag, dem Überspannung der Versicherungsort durch befindet) Blitz, Explosion, gegen die Implosion, Gefahren dem im Anprall eines Luftfahrzeuges ( 3 Nr. 1.1), Leitungswasser ( 3 Nr. 1.3). 3.2 leuchtungs- Mitversichert und Leuchtröhrenanlagen, sind auch Schäden an Markisen, Antennen-, Masten, Gefahrenmelde-, Schildern Be- Transparenten, Lüftungsanlagen, Überdachungen, die sich im Freien Schutz- auf und dem Trennwänden, Versicherungsgrundstück Abzugs- und befinden haben und und für die die Sie Sie als die Mieter Gefahr oder tragen, Pächter gegen auf Ihre die Kosten Gefahren eingebracht Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall Brand, eines oder Hagel Luftfahrzeuges ( 3 Nr. 1.4), ( 3 Nr. Überschwemmung, 1.1), Leitungswasser Rückstau, ( 3 Nr. Erdbeben, 1.3), Sturm fall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch ( 3 Nr. 1.5). Erd- Die schein Entschädigung vereinbarten ist Betrag je Versicherungsfall begrenzt. auf den im Versicherungs- 3.3 Versicherungsschein Bei Schäden durch vereinbarten Raub besteht Betrag Versicherungsschutz bis zu dem im nerhalb über des den gesamten in Nr. 1.1 Versicherungsgrundstücks, bezeichneten Versicherungsort soweit hinaus dies auch allseitig in- umfriedet ist; der Bundesrepublik auf Transportwegen, Deutschland. soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 3.4 In Einbruchdiebstahls der Einbruchdiebstahlversicherung ( 6 Nr. 1), eines müssen Vandalismus alle Voraussetzungen eines Raubes ( 6 Nr. 3) innerhalb des Versicherungsorts ( 6 Nr. 2) oder orts bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desselben Versicherungs- - verwirklicht Ort maßgebend, worden sein. an dem Bei die Raub transportierten auf Transportwegen Sachen sich ( 6 bei Nr. Beginn 4) ist der Tat befunden haben. 4. Abhängige Außenversicherung 4.1 schutz Sofern für versicherte im Versicherungsschein Sachen gemäß vereinbart, 1, die sich besteht vorübergehend Versicherungsßerhalb des Versicherungsortes innerhalb der Bundesrepublik Deutschlanmenden befinden. Betriebsgrundstücken Hierzu zählen gemäß jedoch Nr. nicht 2. Sachen Zeiträume auf von neu mehr hinzukom- au- Monaten gelten nicht als vorübergehend. Ausgeschlossen sind als Sachen drei auf Containern Baustellen, oder in Zelten. nicht Für bezogenen Kosten gemäß Rohbauten, 13 gilt Bauwagen, die Außenversicherung Baubuden, nicht. 4.2 ( 3 Für Nr. die 1.4) Gefahren ist Voraussetzung, Einbruchdiebstahl dass sich ( 3 Nr. Sachen 1.2) sowie in Gebäuden Sturm, Hagel finden. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen alle Voraussetzungen sich ohne nach Rücksicht 6 Nr. auf 1 gegeben mitwirkende sein. Ursachen Die Außenversicherung nicht auf Schäden erstreckt be- weitere Elementargefahren ( 3 Nr. 1.5) und EC-Zusatzgefahren durch Nr. 1.7). Die ist auf den hierfür vereinbarten Betrag ( begrenzt(entschädigungsgrenze) Versicherungsvertrag Entschädigung leisten beansprucht wir nur, soweit werden diese kann. nicht Darüber aus einem hinaus anderen 20Nr. 7. gilt 4.4 bis Bei zu maximal den weiteren drei Gefahren Laptops, für Notebooks, elektronische Palmtops Sachen innerhalb ( 3 Nr. der 1.6) Bundesrepublik nicht anders Deutschland vereinbart - auch bis 1.500,00 außerhalb EUR des Einzelneuwert Versicherungsorts mitversichert. - sofern sind 5. Besonderheiten zur Ertragsausfallversicherung Für der Sachschaden Ertragsausfallschäden auf einem ( im 2) Versicherungsschein besteht Versicherungsschutz als Versicherungsort nur, wenn bezeichneten Bestimmungen Grundstück über die Außenversicherung (Versicherungsgrundstück) gelten hierfür eingetreten nicht, ist. es Die denn, dass sich Betriebseinrichtung ( 1 Nr. 1.1) vorübergehend zur sei Reparatur Bundesrepublik oder Wartung Deutschland außerhalb befindet. des Versicherungsortes innerhalb der 15 Wie berechnet sich der Versicherungswert? 1. Betriebseinrichtung Versicherungswert brauchsgegenstände der der Betriebseinrichtung Betriebsangehörigen gemäß gemäß 1 1 Nr. Nr und ist Ge- 1.1 gleicher der Neuwert. Art und Güte Dies in ist neuwertigem der Betrag, der Zustand aufzuwenden wiederzubeschaffen ist, um Sachen sie neu herzustellen; maßgeblich ist der niedrigere Betrag; oder 1.2 falls der Versicherung Zeitwert, falls nur er zum weniger Zeitwert als 30 vereinbart % des Neuwertes ist; Der Zeitwert beträgt ergibt oder sich insbesondere aus dem durch Neuwert den der Abnutzungsgrad Sache durch einen bestimmten Abzug entsprechend Zustand; ihrem 1.3 in Ihrem der gemeine Betrieb Wert, nicht soweit mehr zu die verwenden Sache für ist. ihren Gemeiner Zweck Wert allgemein ist der oder Sie erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial. für 1.4 Sachen Soweit oder Versicherungsschutz für Sachen auf dem für Grundstück, außen an das auf Gebäude dem der angebrachte rungsort liegt, außerhalb von Gebäuden vereinbart ist, wird der Versichecherungswert nach den Nr.n 1.1 bis 1.3 errechnet. Versi- 1.5 Kaufoption Sachen, bei die Schadenantritt Sie ohne Kaufoption bereits abgelaufen geleast haben war, oder ist das bei versicherte denen die Interesse rungswert des in Abweichung Leasinggebers von (Eigentümers) Nr. 1.1 bis 1.3und auf den damit Betrag der Versiche- der sich ausgehend vom Anschaffungspreis und unbeschadet der begrenzt, lung gemäß Nr. 1.1 oder 1.2 nach Abzug der bis zum Schadeneintritt Rege- Rahmen der Leasingraten der von Ihnen bereits entrichteten Sachwertabschreibunsingvertrag. ergibt, höchstens jedoch die Restforderung aus dem Lea- im 2. Waren und Vorräte Versicherungswert Betrag, der aufzuwenden von Waren ist, um und Sachen Vorräten gleicher gemäß Art und 1 Nr. Güte 1.2 wiederzubeschaffen Betrag. Der Versicherungswert oder sie neu herzustellen. ist begrenzt Maßgebend durch den ist erzielbaren der niedrigere ist kaufspreis, bei nicht fertiggestellten eigenen Erzeugnissen durch den Verzielbaren Verkaufspreis der fertigen Erzeugnisse. Sie dürfen dabei nicht höher bereichern. ist als der Danach Versicherungswert sind wir, auch zur wenn Zeit des die Eintritts Versicherungssumme rungsfalls, nicht verpflichtet, Ihnen mehr als den Betrag des des Schadens Versiche- zu ersetzen. 3. Wertsachen Der Versicherungswert von Wertsachen gemäß 1 Nr. 3 ist 3.1 bei Sparbüchern der Betrag des Guthabens, 3.2 trag bei des Karten Guthabens, mit elektronisch gespeicherten Bargeldguthaben der Be- 3.3 heitskurs bei sonstigen am Tag Wertpapieren der jeweils letzten mit amtlichem Notierung Kurs aller amtlichen der mittlere Börsen Ein- der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Marktpreis, 3.4 bei sonstigen Wertsachen der Marktpreis, 3.5 der bei Anspruch, Abrechnungsunterlagen den Sie infolge des (z. B. Versicherungsfalls mit Versicherungsträgern, nicht durchsetzen Banken) können

12 4. Sonstige Sachen Soweit sonstigen nichts in Nr. anderes 1 bis Nr. vereinbart 3 nicht genannten wurde, ist Sachen, Versicherungswert entweder der für Zeitwert gemeine gemäß Wert Nr. gemäß 1.2 oder Nr. unter 1.3. den dort genannten Voraussetzungen der alle 5. Ertragsausfall 5.1 Summe Der der Versicherungswert Versicherungswerte des der Ertragsausfalls versicherten gemäß Sachen 2 gemäß wird der Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 gleichgesetzt. Der Versicherungswert des Ertragsausfalls erhöht sich jedoch, versicherten soweit Betrieb Betriebseinrichtung dienen, nicht sowie durch vorliegenden Waren oder Vertrag Vorräte, versichert die dem sind oder selbe soweit Gefahr Betriebseinrichtung durch andere Versicherungsverträge sowie Waren oder versichert Vorräte, sind, gegen jedoch die- ohne der unter Einschluss Nr von und Ertragsausfallschäden, genannten Betriebseinrichtung, um die Versicherungswerte Vorräte sowie Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen. Waren Weitere oder Versicherungsverträge gemäß Nr müssen Sie uns anzeigen. 5.2 schein Der auf Versicherungswert den Gewinn und kann die fortlaufenden durch Vereinbarung Kosten gemäß im Versicherungs- abgeändert werden. 2 Nr. 1.1 besteht 16 Wie eine wird Unterversicherung? die Versicherungssumme gebildet? Wann 1. Sachsubstanz-Versicherungssumme Der sicherten im Einzelnen Interesses zwischen ist die Versicherungssumme. Ihnen und uns vereinbarte Geldwert des ver- 1.1 aus Ist den eine Versicherungswerten Sachsubstanz-Versicherungssumme für vereinbart, so wird sie Betriebseinrichtung Waren und Vorräte gemäß gemäß 1 Nr. Nr summarisch Gebrauchsgegenstände gebildet, sofern der Betriebsangehörigen im Versicherungsschein gemäß nichts 1 anderes Nr. 1.4 vereinbart ist. Eine erhöht im diese Versicherungsschein Sachsubstanz-Versicherungssumme. vereinbarte Vorsorgeversicherungssumme 1.2 rungssumme Erweist sich niedriger im Versicherungsfall, ist als der tatsächliche dass die Versicherungswert Sachsubstanz-Versiche- so wird für Sachsubstanzschäden nur der Teil des ermittelten Betrages ( 15), ersetzt, summe zu der dem sich Versicherungswert zu dem ganzen Betrag (Unterversicherung). verhält, wie die Dies Versicherungstragsausfallschäden nicht, wenn der Versicherungswert gemäß gilt für Er- Nr. 5.2 vereinbart ist und die Ertragsausfall-Versicherungssumme diesem Versicherungswert entspricht Ist im Summenausgleich Versicherungsschein bei Einzelsummenbildung sowie Waren und Vorräte gemäß für Betriebseinrichtung 1 Nr. 1.2 jeweils gemäß eine Einzelversi- 1 Nr. 1.1 Versicherungssummen gebildet der worden einzelnen (nicht Positionen summarisch) die dazugehörigen und übersteigen Versicherungswertenigen Positionen werden aufgeteilt, die bei überschießenden denen nach Aufteilung Summenanteile einer Vorsorge- auf dieje- die versicherungssumme wegen Unterversicherung entstandener Aufwendungen besteht oder bei für denen Abwendung die Ver- oder zugunsten Minderung von Positionen des Schadens statt, nicht für die ausreicht. gleich hohe Die Aufteilung oder niedrigere findet Beitragssätze vereinbart sind. nur die die Für Versicherungswerte die Aufteilung ist der das einzelnen Verhältnis Positionen der Beträge die maßgebend, Versicherungssummetionen durch übersteigen, den Versicherungsfall und zwar ohne betroffen Rücksicht sind. darauf, welche Posi- um rungsschein Bei Positionen, vereinbart zu ist, denen gilt als eine Versicherungssumme Wertzuschlagsklausel die im Grundsumme zuzüglich des einfachen Wertzuschlags. Versiche Vom Summenausgleich ausgenommen sind cherung Waren vereinbart und Vorräte, ist; soweit für diese die Klausel Stichtagsversi cherung Versicherungssummen für Bestandserhöhungen"; gemäß der Vereinbarung "Vorsorgeversi die Positionen Wertsachen 1 Nr Versicherungssummen auf Erstes Risiko (Erste Gefahr) die versicherten Kosten 13. Allgemeine Versicherungs-AG vereinbart, Sind so für erfolgt Versicherungsorte der Summenausgleich gesonderte nur zwischen Versicherungssummen desselben Ortes. den Positionen 1.4 Besonderheiten in der Ertragsausfallversicherung det und Ist entspricht der Versicherungswert dem tatsächlichen nach 15 Wert, Nr. 5.1 der (Sachsubstanz) jedoch niedriger gebil- der Ertragsausfall ist, so ist der Ertragsausfallschaden ohne Anrechnung als einer summe Unterversicherung versichert. bis zur Höhe der Sachsubstanz-Versicherungs bildet Wird und ist der dieser Versicherungswert Wert niedriger nach als der 15 tatsächliche Nr. 5.1 (Sachsubstanz) Wert, so besteht ge- ein die Unterversicherungsverzicht Sachsubstanz-Versicherungssumme für die Ertragsausfallversicherung, mindestens dem Gewinn wenn den fortlaufenden Kosten gemäß 2 Nr. 1.1 für die Dauer der vereinbarten Haftzeit gemäß 2 Nr. 3 entspricht. und einbart, Ist so der ist Versicherungswert die Versicherungssumme nach nach 15 Nr. dem 5.2 Gewinn (Ertragsausfall) und den fortlaufenden vereinbarte Kosten Haftzeit zu die bilden. Versicherungssumme Ist bei Eintritt des für Sachschadens Gewinn und fortlau- für die verfende des Schadens Kosten niedriger ersetzt, der als sich ihr Versicherungswert, zum ganzen Schaden so wird verhält, nur der wie Teil Versicherungssumme zu dem Versicherungswert (Unterversicherung). die 1.5 nach Ist einem die Versicherungssumme ersatzpflichtigen Versicherungsfall nach Nr. 1 gebildet, die Versicherungssumme so vermindert für höchstentschädigung die laufende Versicherungsperiode vereinbart ist. nicht, sofern nicht eine Jahres- 2. Besondere Summenbildung 2.1 der Beitrag Ist vereinbarungsgemäß nach keine Versicherungssumme gebildet, weil - Jahresumsatz einer sonstigen ohne Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer oder Höchstentschädigung im Versicherungsschein berechnet vereinbarten wird, gelten Bestimmungen. die zur 2.2 Umsatzsteuer" Ist die Versicherungssumme gebildet und erweist nach sich der Kenngröße im Versicherungsfall, "Jahresumsatz dass ohne für das abgelaufene Geschäftsjahr nach Nr. 4 tatsächliche Umsatz höher der war so wird als der nur zuletzt der Teil gemeldete des Schadens oder im ersetzt, Versicherungsschein wie der tatsächliche vereinbarte, Jahresumsatz hält (Unterversicherung). in dem abgelaufenen Geschäftsjahr zum gemeldeten ver- 2.3 Nr. Bei 1.1 sinngemäß. der Versicherung nach sonstigen Bemessungsgrundlagen gilt 3. Versicherung auf Erstes Risiko Bei die Unterversicherung der Versicherung nicht. auf Erstes Versicherung Risiko gelten auf Erstes die Bestimmungen Risiko bestehtüber 3.1 für die Kosten nach für Schäden durch Raub nach 6 Nr. 3 und ist. soweit dies zu sonstigen Versicherungssummen besonders vereinbart 4. summe Welche nach Grundsätze Umsatz? gelten bei Vereinbarung der Versicherungs- 4.1 nehmens. Das Versicherungsjahr entspricht dem Geschäftsjahr Ihres Unter- 4.2 Geschäftsjahr Bei Antragstellung erzielten sowie Umsatz einmal ohne Mehrwertsteuer jährlich geben Sie an. den Bei Geschäftsneugründungen ist vorläufig der Planumsatz zu melden. im letzten 4.3 Ablauf Sie des sind Geschäftsjahres, verpflichtet, einmal die im Umsätze Jahr, spätestens des vergangenen vier Monate Geschäftsjahredert haben. zu melden, Diese insbesondere Aufforderung wenn kann auch wir Sie durch schriftlich Aufdruck dazu in aufgefor- nach tragsrechnung erfolgen. Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, uns der mitzuteilen, den zum ob und Zwecke welche der Änderungen Beitragsbemessung in dem versicherten bisher gemachten Risiko gegenüber Bei- eingetreten sind. Angaben 4.4 Mehrwertsteuer. Beitragsberechnungsgrundlage Der entsprechend ist der der Umsatzmeldung gemeldete Jahresumsatz zutreffende ohne trag ist gleichzeitig der Vorausbeitrag für das folgende Geschäftsjahr. Bei- 4.5 nicht Erstatten innerhalb Sie der nach Frist, Fristsetzung so gilt für die das endgültige vergangene Meldung und das nach laufende Nr. 3 Versicherungsjahr trags als vereinbart. das Unberührt 1 1/2-fache bleiben des die zuletzt Folgen berechneten der Unterversicherung. Jahresbei- 4.6 cherungsfall, Sie sind verpflichtet, die Angaben auf der unser endgültigen Verlangen, Meldung insbesondere durch Vorlage im Versi- Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. der - 9 -

13 17 Wie erfolgt die Summenanpassung? 1. Anpassung der Versicherungssummen nach Index Soweit hen oder Summenanpassung vermindern sich zu im Beginn Versicherungsschein eines jeden Versicherungsjahres vereinbart ist, erhö- Versicherungssummen für versicherte Sachen gemäß 1 Nr. 1.1, 1.2 und die 1.4 mäß sowie 16 Nr. eine 1.1 eventuell zur Anpassung vereinbarte an Vorsorgeversicherungssumme Wertänderungen der versicherten ge- Sachen Prozentsatz, und für um Ertragsausfall den sich Index gemäß der 15 Erzeugerpreise Nr. 5.1 entsprechend gewerblicher dem Produkte Kalenderjahr im vergangenen verändert hat. Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden 1.1 Dies gilt nicht für eine Summenanpassung versicherte Sachen ausgeschlossen unter gesondert ist. gebildeten Positionen, für die vereinbart den Ertragsausfall, wurde. wenn der Versicherungswert nach 15 Nr Maßgebend Der Prozentsatz ist der vom wird Statistischen auf eine Stelle Bundesamt hinter dem jeweils Komma für den gerundet. September festgestellte und veröffentlichte Index. Monat 2. Folgen der Summenanpassung 2.1 Die Mitteilung berechneten über Versicherungssummen Änderungen aufgerundet. Über die neuen Versicherungssummen werden auf und volle die 1.000,00 geänderten EUR Beiträge werden Sie jeweils informiert. 2.2 Die Tarifbeiträge dürfen sich die durch zum die Zeitpunkt erhöhten der Versicherungssummen Erhöhung geltenden ergebenden Tarifbeiträge Beiträge übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der neue Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherbarer Risiken bezieht. nicht 2.3 Innerhalb Widerspruchsrecht Versicherungssumme eines Monats können nach Zugang Sie durch der schriftliche Mitteilung über Erklärung die angepasste passung mit Wirkung für den Zeitpunkt aufheben, in dem die Anpassung die An- wirksam werden sollte. 2.4 Das Herabsetzungsrecht Überversicherung Recht auf Herabsetzung bleibt Ihnen der und Versicherungssumme uns erhalten. Der wegen Beitrag erheblicher sofortiger Wirkung der herabgesetzten Versicherungssumme angepasst. wird mit 2.5 Haben Unterversicherungsverzicht Bestimmungen Sie der letzten über Unterversicherung Summenanpassung gemäß nicht widersprochen, 16 nicht anzuwenden, sind die wenn bleiben der die Schaden Bestimmungen nicht mehr zur Unterversicherung als ,00 EUR ( 16) beträgt, unberührt. ansonsten 2.6 Unter Aufhebungsrecht Versicherungsjahres Einhaltung einer können Frist Sie von wie 3 Monaten auch wir zum verlangen, Ende des dass laufenden stimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden die Be- sind. 18 Wie wird die Entschädigungsleistung berechnet? 1. Wir ersetzen unter Anrechnung eventueller Restwerte 1.1 die versicherte durch einen Sachen Sachen den Versicherungswert Versicherungsfall ( zerstörten 15) unmittelbar oder abhandengekommenen cherungsfalls; vor Eintritt des Versi- 1.2 bei Reparaturkosten folge beschädigten Abhandenkommens, Sachen und Gebäudebeschädigungen bei Kosten für Geldschrankschlüssel und für Türschlossänderungeturkosten zur gemäß Zeit des 13 Eintritts Nr des und Versicherungsfalls 4.1.3, die notwendigen zuzüglich Repara- in- durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens einer jedoch rungsfalls. den Die Versicherungswert Reparaturkosten werden unmittelbar gekürzt, vor soweit Eintritt durch des die Versicheratur der Versicherungswert der Sache gegenüber dem Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht wird, Repa- 1.3 im Zusammenhang Erhöhungen des Schadenaufwandes mit der Wiederbeschaffung durch Technologiefortschritt, oder Wiederherstellung die vom Maßgebend Sachsubstanzschaden ist der Betrag, der betroffener für ein Ersatzgut versicherter aufzuwenden Sachen ist, entstehen. vom Schaden betroffenen Sache entspricht. Ist der Zeitwert oder das der der meine Wert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur ge- Verhältnis des Zeitwertes bzw. gemeinen Wertes zum Neuwert ersetzt. im Ist definitiv der Technologiefortschritt eingetreten, so werden erst die nach Mehrkosten Eintritt nicht des Versicherungsfalles ersetzt. 1.4 Schäden an Röhren gemäß nachstehender Entschädigungsstaffel: Bezeichnung Röhren der nutzung Verringerung monatlich der Entschädigung nach Bevon jeweils um jeweils a) Ventilröhren, Röntgenröhren, Laser- 6 Monate 5,5 % b) ren Kathodenstrahlröh- Aufzeichnungseinheiten Lichtsatzanlagen, von Foto-/- 12 Monate 3,0 % Bildaufnahmeröhren c) röhren, Bildwiedergabe- Hochfrequenzleistungsröhren 18 Monate 2,5 % d) Fotomultiplierröhren Speicherröhren, 24 Monate 2,0 % Die erste Benutzungsdauer Besitzer die Nutzungsmöglichkeit wird von dem Zeitpunkt hatte. an gerechnet, zu dem der 2. bei fremdem Eigentum Haben dem Eigentümer Sie für versicherte dieser Sachen Sachen vereinbart, im fremden dass Eigentum ein geringerer, ( 1 Nr. 1.3) als mit Neu-, geringere Zeit- Wert oder entschädigt. gemeine Wert Für zu geleaste ersetzen Sachen ist, so ohne wird Kaufoption höchstens gilt der 15Nr Neuwertanteil Ist den der Teil Neuwert der Entschädigung, der Versicherungswert der den Zeitwertschaden ( 15 Nr. 1), so übersteigt, erwerben Sie einen auf Anspruch Eintritt des nur, Versicherungsfalles soweit und sobald sichergestellt Sie innerhalb haben, von dass drei Jahren Sie die nach schädigung verwenden, um Ent- 3.1 cher Sachen, Art und die Güte zerstört und in neuwertigem worden oder Zustand abhandengekommen wiederzubeschaffen. sind, in Nach glei- unserer fung gebrauchter vorherigen Sachen, schriftlichen wenn derselbe Zustimmung Betriebszweck genügt die erfüllt Wiederbeschaf- ist; 3.2 Sachen, die beschädigt worden sind, wiederherzustellen. 3.3 Sachen Der Zeitwertschaden gemäß 15 Nr. 1.2 wird festgestellt. bei zerstörten Bei beschädigten oder abhandengekommenen die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um Sachen den durch werden Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar die vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde. 3.4 Für Anschauungsmodelle, Prototypen u. und ä. typengebundene, für die laufende Produktion Ausstellungsstücke, nicht mehr benötigte ferner Fertigungsvorrichtungen erwerben Sie auf den (Teil Teil der der Betriebseinrichtung Entschädigung, der gemäß den gemeinen 1 Nr. Wert 1.1), für ( der 15 Entschädigung Nr. 1.3) übersteigt, die Voraussetzungen einen Anspruch nur, gemäß soweit Nr. für 3.1die oder Verwendung sind und die Wiederherstellung notwendig ist. 3.2 erfüllt 4. Wie wird der Ertragsausfallschaden berechnet? 4.1 triebsgewinn, Soweit Ertragsausfall den Sie infolge gemäß eines 2 versichert Versicherungsfalles ist, ersetzen während wir den Be- Haftzeit nicht erwirtschaften konnten, und die Kosten, höchstens jedoch der die vereinbarte Versicherungssumme Nr. Ist 3 die niedriger Entschädigungsleistung als die vereinbarte für Versicherungssumme, die vereinbarte Haftzeit so gemäß wir bis zu dieser Versicherungssumme, maximal jedoch für einen haften raum von 24 Monaten ab Eintritt des Sachschadens. Zeit- 4.2 notwendig Die Kosten oder werden wirtschaftlich nur ersetzt, begründet soweit ist ihr und Weiteraufwand soweit sie ohne rechtlich terbrechung erwirtschaftet worden wären. Sind Kosten durch wirtschaftlichnerhalb Gründe der Haftzeit verursacht zu worden, Ausgaben so werden. sie Sofern nur ersetzt, Kosten wenn nicht sie aus- in- die Ungabengleich wie Rechnungsabgrenzungsposten sind (z. B. Abschreibungen), ermittelt. werden sie kalkulatorisch bzw. 4.3 sind Abschreibungen nur insoweit zu auf entschädigen, Gebäude, Maschinen als sie auf und vom sonstige Sachschaden Einrichtungen betroffene Teile des versicherten Betriebes entfallen. nicht 4.4 Feststellung Die Entschädigung des Unterbrechungsschadens darf nicht zu einer Bereicherung sind alle Umstände führen. Bei zu der rücksichtigen, die Gang oder das Ergebnis des Betriebes während be- der brechung Haftzeit nicht günstig eingetreten oder ungünstig wäre. beeinflusst hätten, wenn die Unter

14 4.5 und Wirtschaftliche aus Umständen Vorteile, ergeben, die die sich infolge nach der Ablauf Betriebsunterbrechung der Haftzeit einstellen treten, sind auf die Entschädigung angemessen anzurechnen. ein- 4.6 durch Wird den das Ertragsausfallschaden Ergebnis mehrerer miteinander beeinflusst, so verbundener gilt: Unternehmen rechnungspreise Die zur Bewertung haben vergleichbaren eines Leistungsaustausches Marktpreisen zu verwendeten entsprechen. Ver das die Wirtschaftliche Vorteile erhaltende Vorteile verbundene sind gegenzurechnen; Unternehmen dies nicht gilt mitversichert auch, wenn ist. rechnen Sie bleiben sind (Minderheitsbeteiligte). unberücksichtigt, soweit Unternehmen sie fremden sind Interessen miteinander zuzubunden, wenn sie bei Eintritt des Sachschadens unter einheitlicher vertung stehen oder ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen direkt Lei- oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist. Wie 19 werden Welche die Entschädigungsbegrenzungen vereinbarten Selbstbehalte berücksichtigt? bestehen? 1. bart, Wir den entschädigen Versicherungswert, je Versicherungsfall, allerdings höchstens sofern nichts anderes verein- 1.1 bis zu der vereinbarten Versicherungssumme je Position, höchstens 1.2 bis zu den vereinbarten Entschädigungsgrenzen, höchstens 1.3 entschädigung bis zu der für bzw. die Jahreshöchstentschädigung. Gefahren gemäß 3 jeweils Die vereinbarten Jahreshöchstent- Höchstrungsjahr beginnen. umfasst Maßgebend alle Versicherungsfälle, ist - auch bei die Zusammentreffen im laufenden Versiche- Entschädigungsgrenzen - der niedrigere Betrag. Schadenminderungskosten über durch Nr. 1.1 Maßnahmen bis 1.3 hinaus auf ersetzt. unsere Weisung gemäß 13 Nr. 1.1 werden mehrerer 2. Selbstbehalt Ist Vertragsinhalt ein Selbstbehalt berechnete vereinbart, Entschädigung so wird die nach für versicherte dem gesamten Sachen, sonstigen tragsausfall und Kosten je Versicherungsfall noch um den vereinbarten Er- Selbstbehalt sie getrennt für gekürzt. die jeweiligen Treffen mehrere Positionen Selbstbehalte zu berücksichtigen. zusammen, so sind trag 20 fällig? Wann sind Leistungen aus dem Versicherungsver- 1. Fristen bei Anspruch Ist und nach der Höhe einem nach Versicherungsfall festgestellt, erfolgt unsere die Auszahlung Leistungspflicht der Entschädigung dem Grunde binnen Sie als zwei Abschlagszahlung Wochen. Einen den Monat Betrag nach beanspruchen, Anzeige des der Schadens nach Lage können Sache mindestens zu zahlen ist (Abschlagszahlung). der 2. Aufschiebung der Zahlung Wir können die Zahlung aufschieben, solange 2.1 Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen 2.2 falles gegen ein behördliches Sie oder Ihren oder Repräsentanten strafrechtliches aus Verfahren Anlass des läuft. Versicherungs- 3. Verzinsung Für weitergehende die Verzinsung Zinspflicht gilt, soweit besteht: nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine a) Die Meldung Entschädigung des Schadens ist - geleistet soweit sie wird nicht - seit innerhalb Anzeige eines des Schadens Monats nach verzinsen. zu b) Der ist ab über dem den Zeitpunkt Zeitwertschaden zu verzinsen, hinausgehende dem Sie Teil die der Sicherstellung Entschädigung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen der genüber uns nachgewiesen haben. ge- c) Der anderen Zinssatz Rechtsgrund beträgt ein vier höherer Prozent Zins pro zu Jahr, zahlen soweit ist. nicht aus einem d) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. 4. Hemmung Der schulden Lauf die der Entschädigung Fristen (Nr. 1 und nicht 3) ermittelt ist gehemmt, oder gezahlt solange werden durch kann. Ihr Ver- 5. Entschädigung unter Vorbehalt Wird anderen Entschädigung Versicherungsvertrag nur geleistet, beansprucht soweit Entschädigung werden kann nicht (subsidiäre aus einem Haftung) anderen Versicherungsvertrag und ist ohne Ihr Verschulden ganz oder die teilweise Entschädigungspflicht noch nicht geklärt, aus dem werden wir unter dem Vorbehalt der Rückforderung mit Zinsen in Höhe so von ein höherer vier Prozent Zins pro zu zahlen Jahr, soweit ist, eine nicht vorläufige aus einem Zahlung anderen leisten. Rechtsgrund Allgemeine Versicherungs-AG 6. Gesetzliche Vorschriften Die ben gesetzlichen unberührt. Vorschriften über die Sicherung des Realkredites blei- veranlassen? 21 Wiederherbeigeschaffte Sachen - was haben Sie zu 1. Anzeigepflicht Wird uns dies der unverzüglich Verbleib abhandengekommener schriftlich anzuzeigen. Sachen ermittelt, so haben Sie 2. Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung Haben bevor die Sie vollständige den Besitz einer vertragsgemäße abhandengekommenen Entschädigung Sache für zurückerlangt, gezahlt worden ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, diese Sache Anderenfalls Sie uns die ist eine Sache für innerhalb diese Sache von zwei geleistete Wochen Zahlung zur Verfügung zurückzugeben stellen. 3. Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung Haben nachdem Sie für den diese Besitz Sache einer eine abhandengekommenen Entschädigung in voller Sache Höhe zurückerlangt, sicherungswerts gezahlt worden ist, haben Sie die Entschädigung ihres Verrückzuzahlen oder uns die Sache zur Verfügung zu stellen. Sie können zu- dieses lichen Aufforderung Wahlrecht innerhalb ausüben. eines Nach Monats Ablauf nach dieser Empfang Frist geht einer das schriftrecht auf uns über. Wahl- 4. gung Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung bei Teilentschädi- Haben nachdem Sie für den diese Besitz Sache einer eine abhandengekommenen Entschädigung gezahlt Sache worden zurückerlangt, vereinbarungsgemäß unter dem Versicherungswert lag, so können ist, Sie die die ren Sache Sie sich behalten hierzu und innerhalb sodann von die zwei Entschädigung Wochen nach zurückzahlen. Empfang unserer Erklä- schriftlichen vernehmen mit Aufforderung uns öffentlich nicht meistbietend bereit, so haben versteigern Sie die zu Sache lassen. im Ein- dem Erlös abzüglich der Versteigerungskosten erhalten wir den Anteil, Von welcher der geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht. 5. Gleichstellung Dem Möglichkeit Besitz haben, einer zurückerlangten sich den Besitz Sache wieder steht zu verschaffen. es gleich, wenn Ist ein Sie Wertpapier Sie die in gleichen einem Aufgebotsverfahren Rechte und Pflichten, für wie kraftlos wenn erklärt Sie das worden, Wertpapier so haben die rückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschädigung insoweit behaltenpapieren wie ein Ihnen Zinsverlust durch entstanden Verzögerung ist. fälliger Leistungen aus den Wert- zu- 6. Übertragung der Rechte Haben Sie uns Sie alle uns Rechte zurückerlangte übertragen, Sachen die zur Sie Verfügung an dieser Sache zu stellen, haben. so haben 7. Beschädigte Sachen Sind schädigung wiederbeschaffte gemäß 18, Sachen Nr. 1.2 beschädigt verlangen worden, oder behalten, so können wenn Sie die Entchen gemäß Nr. 2 bis Nr. 4 bei Ihnen verbleiben. Sa- beginnt 22 Wie der lange Versicherungsschutz, ist eine Versicherungsperiode, wann ist die Zahlung wann des hat eine Erst- nicht oder rechtzeitige Einmalbeitrags Zahlung? fällig und welche Folgen 1. Versicherungsperiode Die Vereinbarung Versicherungsperiode auch in monatlichen, umfasst ein vierteljährlichen Jahr, die Beiträge oder können halbjährlichen je nach Raten gezahlt werden 2. Beginn des Versicherungsschutzes Der gebenen Versicherungsschutz Zeitpunkt, wenn beginnt Sie den zu ersten dem oder im Versicherungsschein einmaligen Beitrag rechtzeitig bekannt, im dass Sinne ein von Versicherungsfall Nr. 3 gezahlt haben. bereits Ist eingetreten Ihnen bei ist, Antragstellung ange- hierfür kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt so besteht dann zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn zur Beitragszahlung auch später aufgefordert wird, der Beitrag aber unverzüglich gezahlt wird. erst 3. Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags Sie des haben Versicherungsscheins den ersten oder einmaligen zu zahlen, jedoch Beitrag nicht unverzüglich vor dem nach im Versicherungsschein Beitragszahlung angegebenen in Raten gilt Versicherungsbeginn. die erste Rate als erster Bei Vereinbarung Beitrag. Zugang der

15 4. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes: Zahlen von Nr. Sie 3, sondern den ersten zu oder einem einmaligen späteren Beitrag Zeitpunkt, nicht beginnt rechtzeitig der Versicherungsschutz Mitteilung erst Textform ab diesem oder durch Zeitpunkt, einen sofern auffälligen Sie durch Hinweis gesonderten im Sinne cherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. im Versi- gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht Das vertreten haben. zu 5. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Zahlen wir vom Sie Vertrag den ersten zurücktreten, oder einmaligen solange die Beitrag Zahlung nicht nicht rechtzeitig, bewirkt können Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die ist. Nichtzahlung nicht zu vertreten Der haben. hat 23 die Wann nicht ist rechtzeitige der Folgebeitrag Zahlung? fällig und welche Folgen 1. Fälligkeit des Folgebeitrags Die raums Folgebeiträge im Voraus fällig. sind am Die Monatsersten Zahlung gilt als des rechtzeitig, vereinbarten wenn Beitragszeit- im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen sie zu dem Zeitpunkt erfolgt. 2. Verzug Wird nung der in Verzug, Folgebeitrag es sei nicht denn, rechtzeitig dass Sie gezahlt, die verspätete geraten Zahlung Sie ohne nicht Mah- vertreten haben. Wir werden Sie schriftlich zur Zahlung auffordern und zu eine rechtigt, Zahlungsfrist Ersatz des von uns mindestens durch den zwei Verzug Wochen entstandenen setzen. Schadens Wir sind be- verlangen. zu 3. Verzug nach Ablauf der Zahlungsfrist Sind besteht Sie ab nach diesem Ablauf Zeitpunkt der Zahlungsfrist bis zur Zahlung noch mit kein der Versicherungsschutz, Zahlung in Verzug, wenn wurden. Sie mit der Zahlungsaufforderung gemäß Nr. 2 darauf hingewiesen 4. Kündigungsrecht bei Verzug Sind zug, Sie können nach wir Ablauf den dieser Vertrag Zahlungsfrist ohne Einhaltung noch mit einer der Kündigungsfrist Zahlung in Ver- kündigen, hingewiesen wenn haben. wir Sie Die mit Kündigung der Zahlungsaufforderung kann bereits bei der nach Bestimmung Nr. 2 darauf Zahlungsfrist gemäß Nr. 2 erfolgen. Diese wird mit Fristablauf wirksam, der wenn Sie in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. 5. Zahlung des Beitrags nach Kündigung Haben angemahnten wir gekündigt Beitrag, und besteht zahlen der Sie Versicherungsvertrag danach innerhalb eines fort. Monats Für Versicherungsfällelung eingetreten die sind, zwischen besteht dem kein Ablauf Versicherungsschutz. der Zahlungsfrist und der Zah- den 24 Was gilt bei Teilnahme am Lastschriftverfahren? 1. Rechtzeitige Zahlung Ist Zahlung die Einziehung als rechtzeitig, des Beitrags wenn der von Beitrag einem zu Konto dem vereinbart, im Versicherungsschein berechtigten angegebenen Einziehung Fälligkeitstag nicht widersprechen. eingezogen werden Zur Zahlung kann und des Sie Erstbei- einer gilt die trags pflichtet, sind wenn Sie Sie bei von Anwendung uns hierzu des in Lastschriftverfahren Textform aufgefordert erst worden dann sind. ver- 2. Unverschuldete verspätete Zahlung Konnte werden, der ist fällige die Zahlung Beitrag auch ohne dann Ihr Verschulden noch rechtzeitig, von uns wenn nicht sie eingezogen lich nach unserer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. unverzüg- 3. Wiederholte verspätete Zahlung Haben werden Sie kann, es zu sind vertreten, wir berechtigt, dass der künftig Beitrag Zahlung wiederholt außerhalb nicht eingezogen schriftverfahren zu verlangen. des Last- 4. Änderung des Zahlungsweges Wird Zahlung die erst Einzugsermächtigung verpflichtet, wenn Sie von von Ihnen uns widerrufen, hierzu in Textform so sind aufgefordert worden sind. Sie zur 25 Was gilt bei einer Ratenzahlungsvereinbarung? Ist vereinbarten Ratenzahlung Zahlungsterminen vereinbart, so als gelten gestundet. die ausstehenden Die gestundeten Raten bis Raten zu den laufenden Versicherungsjahres werden sofort fällig, wenn Sie mit einer des Rate gung ganz fällig oder wird. teilweise Ferner können in Verzug wir geraten bei Verzug oder für soweit die Zukunft eine Entschädi- Beitragszahlung verlangen. jährliche Vertragsbeendigung, 26 Was geschieht rückwirkender mit dem Beitrag Aufhebung, bei vorzeitiger tigkeit des Vertrags? Nich- Bei Anspruch vorzeitiger auf den Beendigung Teil des Beitrags, des Versicherungsvertrags der der abgelaufenen haben Vertragszeit wir nur entspricht. wann 27 Für endet welche der Vertrag? Dauer ist der Vertrag abgeschlossen, 1. Dauer Der abgeschlossen. Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum 2. Stillschweigende Verlängerung Bei Vertrag einer um Vertragsdauer jeweils ein Jahr, von wenn mindestens nicht dem einem Vertragspartner Jahr verlängert spätestens sich der drei Kündigung Monate zugegangen vor dem Ablauf ist. des jeweiligen Versicherungsjahres eine 3. Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei ohne einer dass Vertragsdauer es einer Kündigung von weniger bedarf, als zum einem vorgesehenen Jahr endet Zeitpunkt, der Vertrag, sei denn, es ist eine Verlängerung des Vertrags vereinbart. es 4. Vertragsdauer von mehrjährigen Verträgen Bei zum einer Ablauf Vertragsdauer des dritten oder von mehr jedes als darauf drei folgenden Jahren können Jahres Sie unter den Vertrag tung einer Frist von drei Monaten kündigen. Einhal- rungsfall? 28 Besteht ein Kündigungsrecht nach dem Versiche- 1. Kündigungsrecht Nach sicherungsvertrag dem Eintritt des kündigen, Versicherungsfalles es sei denn, die können Höhe Sie des oder Schadens wir den liegt Ver- unterhalb zu erklären. des Sie vereinbarten muss dem Vertragspartner Selbstbehalts. Die spätestens Kündigung einen ist Monat schriftlich Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. nach 2. Kündigung durch den Versicherungsnehmer Kündigen wirksam. Sie, können wird Ihre jedoch Kündigung bestimmen, sofort dass nach die ihrem Kündigung Zugang zu bei einem uns späteren cherungsjahres Zeitpunkt, wirksam spätestens wird. jedoch zum Ende des laufenden Versi- 3. Kündigung durch den Versicherer Kündigen bei Ihnen wirksam. wir, so wird unsere Kündigung einen Monat nach ihrem Zugang 29 Nicht besetzt treter 30 Welche bis zum Anzeigepflichten Vertragsabschluss? haben Sie oder Ihr Ver- 1. Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige bei Vertragsabschluss Sie kannten haben Gefahrumstände bis zur Abgabe anzuzeigen, Ihrer Vertragserklärung nach denen wir uns in Textform alle Ihnen gefragt be- haben vereinbarten und die Inhalt für unseren zu schließen. Entschluss Sie sind erheblich uns auch sind, insoweit den Vertrag zur Anzeige mit dem verpflichtet, nahme in Textform als wir Fragen nach Ihrer im Sinne Vertragserklärung, des Satzes 1 stellen. aber vor Vertragsan- 2. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht. 2.1 Haben Vertragsänderung Kenntnis Sie der die nicht Anzeigepflicht angezeigten nicht Umstände vorsätzlich den verletzt Vertrag und auch hätten zu anderen wir bei Bedingungen Verlangen rückwirkend geschlossen, Vertragsbestandteil. so werden die anderen Bei einer Bedingungen von Ihnen auf unverschuldeten laufenden Versicherungsperiode Pflichtverletzung werden Vertragsbestandteil. die anderen Bedingungen ab der unser Erhöht 10 % oder sich schließen durch eine wir die Vertragsänderung Gefahrabsicherung der für Beitrag den nicht um angezeigten mehr als Umstand Zugang unserer aus, so Mitteilung können Sie ohne den Einhaltung Vertrag innerhalb einer Frist eines kündigen. Monats In nach ser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht die- hinzuweisen

16 2.2 Verletzen Rücktritt Sie und Ihre Leistungsfreiheit zurücktreten, es sei Anzeigepflicht denn, Sie haben nach die Anzeigepflicht Nr. 1, können weder wir vom vorsätzlich Vertrag noch rittsrecht grob ausgeschlossen, fahrlässig verletzt. wenn Bei Sie grober nachweisen, Fahrlässigkeit dass ist wir unser den Vertrag Rückt- bei Bedingungen Kenntnis der abgeschlossen nicht angezeigten hätten. Umstände Treten wir zu nach gleichen Eintritt oder des anderen cherungsfalles zurück, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es Versi- denn, Sie weisen nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf sei einen des Versicherungsfalles Umstand bezieht, der noch weder für die für Feststellung den Eintritt oder den die Feststellung serer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht Umfang arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. un- 2.3 Verletzen Kündigung schuldlos, können Sie Ihre wir Anzeigepflicht den Vertrag unter nach Einhaltung Nr. 1 leicht einer fahrlässig Frist von einem oder Monat nicht angezeigten kündigen, es Umstände sei denn, zu wir gleichen hätten oder den anderen Vertrag Bedingungen bei Kenntnis abgeschlossen. der 2.4 Unsere Ausschluss Rechte zur von Vertragsänderung Rechten des Versicherers und zur Kündigung (Nr. 2.3) sind jeweils (Nr. ausgeschlossen, 2.1), zum Rücktritt wenn (Nr. wir 2.2) nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannten. den 2.5 Unser Anfechtung unberührt. Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten bleibt 3. Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die zur Kündigung Rechte zur (Nr. Vertragsänderung 2.3) müssen wir (Nr. innerhalb 2.1) zum eines Rücktritt Monats (Nr. schriftlich 2.2) oder geltend Erklärung machen stützen; und zur dabei Begründung die Umstände können angeben, wir nachträglich auf die wir weitere unsere Umstände ben. Die Monats-Frist innerhalb eines beginnt Monats mit nach dem Zeitpunkt, deren Kenntniserlangung zu dem wir von ange- Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, der das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen. die 4. Rechtsfolgenhinweis Die zur Kündigung Rechte zur (Nr. Vertragsänderung 2.3) stehen uns (Nr. nur 2.1), zu, zum wenn Rücktritt wir Sie durch (Nr. 2.2) gesondertpflicht Mitteilung hingewiesen Textform haben. auf die Folgen der Verletzung der Anzeige- und 5. Vertreter des Versicherungsnehmers Wird Anwendung der Vertrag von Nr. von 1 einem und 2 Ihrer sowohl Vertreter die Kenntnis geschlossen, und die so Arglist sind bei Ihres der Vertreters können sich als darauf, auch Ihre dass Kenntnis die Anzeigepflicht und die Arglist nicht zu vorsätzlich berücksichtigen. oder grob Sie fahrlässig noch Ihnen verletzt Vorsatz worden oder grobe ist, nur Fahrlässigkeit berufen, wenn zur weder Last fällt. Ihrem Vertreter 6. Erlöschen der Rechte des Versicherers Unsere und zur Rechte Kündigung zur Vertragsänderung (Nr. 2.3) erlöschen (Nr. mit 2.1), Ablauf zum von Rücktritt fünf Jahren (Nr. nach 2.2) Vertragsabschluss. dieser Frist eingetreten Dies sind. gilt nicht Die Frist für Versicherungsfälle, beläuft auf zehn die Jahre, vor Ablauf Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wenn haben. lung 31 und Wann nach liegt Abschluss eine Gefahrerhöhung des Vertrags vor? nach Antragstel- 1. Begriff der Gefahrerhöhung 1.1 klärung Eine die Gefahrerhöhung tatsächlich vorhandenen liegt vor, wenn Umstände nach Abgabe so verändert Ihrer Vertragser- dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung werden, Schadens oder die unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher wird. des 1.2 wenn Eine sich Gefahrerhöhung ein gefahrerheblicher kann insbesondere Umstand ändert - aber nach nicht dem nur wir - vorliegen, tragsabschluss gefragt haben. Ver- 1.3 fahr Eine nur Gefahrerhöhung unerheblich erhöht nach hat Nr. oder 1.1 nach liegt den nicht Umständen vor, wenn als sich mitversichert gelten soll. die Ge- 1.4 Danach Beispiele kann für eine Gefahrerhöhung Gefahrerhöhung insbesondere vorliegen, wenn neu aufgenommen Betriebe, gleich werden; welcher Art oder welchen Umfangs, verändert oder triebsferien, Betriebe, stillgelegt dauernd werden; oder vorübergehend, z. B. während der Be- Allgemeine Versicherungs-AG nutzt ein wird; Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht ge zusätzlich bei Vertragsabschluss vereinbarte Einrichtungen, vorhandene welche oder die im Gefahr Versicherungsvertrag tigen oder in der Quantität oder Qualität reduzieren. mindern, besei- 2. Pflichten des Versicherungsnehmers 2.1 stimmung Nach Abgabe durch uns Ihrer keine Vertragserklärung Gefahrerhöhung dürfen vornehmen Sie ohne oder vorherige deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Zu- 2.2 mung Erkennen eine Gefahrerhöhung Sie nachträglich, vorgenommen dass Sie ohne oder unsere gestattet vorherige haben, so Zustimsen Sie diese uns unverzüglich anzeigen. müs- 2.3 abhängig Eine Gefahrerhöhung, von Ihrem Willen die eintritt, nach müssen Abgabe Sie Ihrer uns Vertragserklärung unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. un- 3. Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. 3.1 Verletzen Kündigungsrecht Sie Ihre Verpflichtung des Versicherers fristlos kündigen, wenn Sie Ihre nach Verpflichtung Nr. 2.1, können vorsätzlich wir den oder Vertrag fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haben können Sie zu wir beweisen. unter Einhaltung Beruht die einer Verletzung Frist von auf einem einfacher Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2.2 und 2.3 Monat kannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem be- Monat kündigen. 3.2 Statt Vertragsänderung einen unseren Kündigung Geschäftsgrundsätzen können wir ab dem entsprechend Zeitpunkt erhöhten der Gefahrerhöhung langen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Beitrag Erhöht ver- sich schließen der Beitrag wir die als Absicherung Folge der Gefahrerhöhung der erhöhten Gefahr um mehr aus, als so können 10 % oder den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Sie Einhaltung dieses Kündigungsrecht einer Frist kündigen. hinzuweisen. In unserer Mitteilung haben wir Sie auf 4. Erlöschen der Rechte des Versicherers Unsere schen, wenn Rechte wir zur diese Kündigung nicht innerhalb oder Vertragsanpassung eines Monats ab Kenntnis nach Nr. von 3 erlö- Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand wiederhergestellt der der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. ist, 5. Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung 5.1 wir Tritt nicht nach zur Leistung einer Gefahrerhöhung verpflichtet, wenn der Sie Versicherungsfall Ihre Pflichten nach ein, so Nr. sind vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, 2.1 so der sind Schwere wir berechtigt, Ihres Verschuldens unsere Leistung entspricht. in dem Das Verhältnis Nichtvorliegen zu kürzen, einer das groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 5.2 Versicherungsfall, Nach einer Gefahrerhöhung der später als nach einen Nr. Monat 2.2 nach und dem 2.3 sind Zeitpunkt wir für eintritt, einen zu wenn dem Sie die Ihre Anzeigte Anzeigepflicht uns hätte vorsätzlich zugegangen verletzt sein haben. müssen, Haben leistungsfrei, Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr. 5.1 Satz 2 und 3 entsprechendhöhung Unsere zu dem Leistungspflicht Zeitpunkt, zu dem bleibt uns bestehen, die Anzeige wenn hätte uns zugegangen die Gefahrer- Sie Ihre müssen, bekannt war. sein 5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, für den soweit Eintritt Sie des nachweisen, Versicherungsfalles dass die Gefahrerhöhung oder den Umfang nicht der ursächlich pflicht war oder Leistungs die Kündigung wenn zur Zeit abgelaufen des Eintrittes und eine des Kündigung Versicherungsfalles nicht erfolgt unsere war oder Frist für einen wenn unseren wir Geschäftsgrundsätzen statt der Kündigung ab entsprechend dem Zeitpunkt erhöhten der Gefahrerhöhung langen. Beitrag ver- cherungsfall 32 Welche Obliegenheiten (Sicherheitsvorschriften haben Sie und vor dem besondere Versi- Gefahrerhöhungen)? 1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall 1.1 rungsfall Vertraglich zu erfüllen vereinbarte haben, sind: Obliegenheiten, die Sie vor dem Versiche schriften die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvor die Einhaltung aller vertraglich bestimmten Sicherheitsvorschriften ten die Einhaltung aller vertraglich bestimmten sonstigen Obliegenhei

17 1.2. Sie vor Verletzen Eintritt Sie des vorsätzlich Versicherungsfalles oder grob uns fahrlässig gegenüber eine zu Obliegenheit, erfüllen haben, die so Kenntnis können erlangt wir innerhalb haben, eines den Vertrag Monats, fristlos nachdem kündigen. wir von der Unser Verletzung gungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Kündigenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. Oblie- 2. Besondere Gefahrerhöhungen 2.1 sondere Eine vor, Gefahrerhöhung wenn liegt für die Gefahr Einbruchdiebstahl insbe sätzlich bei vereinbarte Antragstellung Sicherungen vorhandene beseitigt oder oder im Versicherungsvertrag vermindert werden; zu angrenzenden dem Gebäude, Gebäude in Bauarbeiten dem der Versicherungsort durchgeführt, ein liegt, Gerüst oder an errichtet einem oder Seil- oder andere Aufzüge angebracht werden; rungsort Räumlichkeiten, angrenzen, dauernd die oben, oder unten vorübergehend oder seitlich nicht an den mehr Versiche- werden; benutzt rungsort nach oder Verlust für ein eines Behältnis Schlüssels gemäß für 14, einen Nr. Zugang das zum Schloss Versiche- unverzüglich durch ein gleichwertiges ersetzt wird. nicht 3. Sicherheitsvorschriften Sie haben 3.1 destens für die einmal Daten wöchentlich, und externen Datensicherung Datenträger eine zu betreiben, übliche, jedoch Vorschriften min- und beitungsanlage Hinweise des und Herstellers der Datenträger zur Wartung zu beachten. und Pflege der Datenverar- 3.2 sonstige über Wertpapiere Sachen, für und die dies sonstige besonders Urkunden, vereinbart über Sammlungen ist, Verzeichnisse und über führen und diese so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich beschädigt werden nicht gleichzeitig oder abhandenkommen mit versicherten können. Sachen Dies gilt zerstört nicht oder zu Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie für Sammlungen, wenn der für Briefmarken; dieser Sachen insgesamt 3.000,00 EUR nicht übersteigt, sowie für 3.3 sichtlich Duplikate nicht so gleichzeitig aufzubewahren, mit den das Originalen sie im Versicherungsfall zerstört oder beschädigt voraus- werden oder abhandenkommen; 3.4 sicher Bücher und zum führen, Schutz sowie gegen Inventuren gleichzeitige und Vernichtung Bilanzen für getrennt drei Vorjahre ander aufzubewahren; vonein- 3.5 am bei Versicherungsort stillgelegten Betrieben durch zuverlässige für die Beaufsichtigung Personen zu sorgen, des Grundstücks liche Räume mindestens einmal wöchentlich begehen und die die sämtschließbaren Räume nach jeder Revision wieder zu verschließen; ver- 3.6 Einrichtungen, den versicherten Dächer Betrieb, und insbesondere außen angebrachte wasserführende Sachen stets Anlagen in ordnungsgemäßelich beseitigen zu Zustand lassen; zu halten und Mängel oder Schäden unverzüg- und 3.7. beiten für abgesehen die Gefahr - Einbruchdiebstahl dem Betrieb ruht; solange die Arbeit - von Nebenar stets ordnungsgemäß die Türen und alle verschlossen sonstigen zu Öffnungen halten; des Versicherungsortes barten alle Sicherungen bei Vertragserklärung voll gebrauchsfähig vorhandenen zu erhalten und alle und zusätzlich betätigen; verein- ruht Vorschriften die Arbeit nur nur für in die einem Öffnungen Teil des und Versicherungsortes, Sicherungen der davon so gelten betroffenen diese Räume; vertragliche Abweichungen bedürfen der Textform; vertrag die bezeichneten Einbruchmeldeanlage Räume und (EMA), Behältnisse wenn eine für die solche im Versicherungs- vereinbart ist, voll gebrauchsfähigem nach den Vorschriften Zustand des zu Herstellers erhalten, zu bedienen und stets in Betrieb jeweils ruht; vertragliche scharf zu schalten, Abweichungen solange bedürfen die Arbeit der in Schriftform, dem versicherten eine gleichermaßen durch eine durch qualifizierte die VdS Prüfstelle Schadenverhütung anerkannte GmbH Errichterfirma oder durch oder cherungsschein einer sonstigen vereinbarten mit uns Zeitabständen vereinbarten Fachfirma überprüfen in und den warten im Versi- lassen. zu die VdS Störungen, Schadenverhütung Mängel oder GmbH Schäden oder durch unverzüglich eine gleichermaßen durch eine qualifizierte uns vereinbarten Prüfstelle Fachfirma anerkannte beseitigen Errichterfirma zu lassen. oder von einer sonstigen mit durch meldeanlage während die jeder Räume Störung und Behältnisse oder Gebrauchsunfähigkeit durch einen dort der ununterbrochen anwesenden Wächter bewachen zu Einbruch- lassen GmbH oder Änderungen durch eine nur gleichermaßen durch eine durch qualifizierte die VdS Prüfstelle Schadenverhütung Errichterfirma oder einer sonstigen mit uns vereinbarten Fachfirma anerkannte nehmen und dabei ausschließlich Teile und Geräte des im Versicherungsvertrag genannten Systems verwenden zu lassen. vor Schadenverhütung auf unsere GmbH Kosten oder jederzeit durch die eine Überprüfung gleichermaßen durch qualifizierte die VdS Prüfstelle zu gestatten zu halten bei Transporten und die sonstigen mit Fahrzeugen vorhandenen diese Sicherungen ordnungsgemäß zu betätigen. verschlossen 3.8 für die Gefahr Leitungswasser zu erhalten; alle wasserführenden Störungen, Mängel Anlagen oder stets Schäden in ordnungsgemäßem an diesen Anlagen Zustand züglich beseitigen zu lassen und notwendige Neubeschaffungen unver- Änderungen dieser Anlagen oder Maßnahmen gegen Frost unverzüglich oder durchzuführen; deteile beheizen während und dies der kalten genügend Jahreszeit häufig zu alle kontrollieren, Gebäude und oder Gebäu- alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu dort leeren und entleert zu halten; ent kontrollieren nicht benutzte oder dort Gebäude alle wasserführenden oder Gebäudeteile Anlagen genügend und Einrichtungen häufig zu abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; 3.9 Sturm für und die Gefahr Hagel versicherten Sturm und Hagel Sachen die befinden, Gebäude, insbesondere denen sich die die Dächer, gegen sowie Gebäudes - soweit angebrachte deren Versicherung Sachen stets vereinbart ordnungsgemäßem ist - an Außenseite Zustand des halten; zu 3.10 baren für Vorkehrungen die weiteren gegen Elementargefahren Elementarschäden alle notwendigen zu treffen. Insbesondere und zumut- sind Anlagen zur auf Vermeidung dem Grundstück, von Überschwemmungsschäden auf dem der Versicherungsort wasserführende zuhalten und Rückstausicherungen gemäß der jeweils geltenden liegt, Landesbauordnung stets funktionsbereit zu halten; frei unter für Erdgleiche die Leitungswasser- gelagerte Sachen und weiteren mindestens Elementargefahren 12 cm oder mindestens Räumen eine vereinbarte andere Höhe über dem Fußboden zu lagern; 3.12 Diebstahl für die aus weiteren Kraft-, Gefahren Luft- oder elektronischer Wasserfahrzeugen Sachen nur sind dann Schäden versichert, durch wenn schlossen Dach, und Fenster, die vorhandenen Türen oder Sicherungen sonstige vorhandenen ordnungsgemäß Öffnungen betätigt ver- werden. 4. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 4.1. letzt, Wird so sind eine wir der von Obliegenheiten der Verpflichtung nach Nr. zur 1 Leistung von Ihnen frei. vorsätzlich Bei grob fahrlässiger in dem Verhältnis Verletzung zu der kürzen, Obliegenheit das der sind Schwere wir berechtigt, Ihres Verschuldens unsere Leistung verspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie ent- beweisen. zu 4.2 doch Außer zur Leistung im Falle verpflichtet, einer arglistigen soweit Obliegenheitsverletzung Sie nachweisen, dass sind die Verletzung Versicherungsfalles der Obliegenheit noch weder für die für Feststellung den Eintritt oder den die Feststellung Umfang unserer des wir je- Leistungspflicht ursächlich ist. 4.3 der Liegt Sicherheitsvorschriften eine Gefahrerhöhung gemäß gemäß Nr. Nr. 3 mit 2 vor einer oder Gefahrerhöhung ist die Verletzung bunden, finden die Vorschriften des 31 Anwendung ver- 4.4 Entschädigung Verletzen Sie für die Sachen Sicherheitsvorschrift der dort genannten gemäß Art Nr. nur 3.2, verlangt so kann werden, eine soweit rungswert Sie der das Sachen Vorhandensein, auch ohne die das Beschaffenheit Verzeichnis nachweisen. und den Versiche- rungsfall 33 Welche Obliegenheiten haben Sie im Versiche- 1. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls 1.1 Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalls ( 3) zu sorgen nach sowie Möglichkeit uns unverzüglich für die Abwendung geeigneter und Minderung Form - auch des mündlich Schadens über den Schadeneintritt zu informieren. Soweit möglich sind unsere- Weisungen neter Weise zur - gegebenenfalls Schadenminderung/- auch telefonisch abwendung oder unverzüglich mündlich - einzuholen geeig- und rungsvertrag soweit zumutbar beteiligte zu Versicherer befolgen. Erteilen unterschiedliche mehrere Weisungen, an dem Versiche- Sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. haben der Polizei Schäden anzuzeigen; durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum sofort kommenen uns und Sachen der Polizei einzureichen; unverzüglich ein Verzeichnis der abhandenge

18 1.1.4 aufgebotsfähige für zerstörte Urkunden oder abhandengekommene unverzüglich das Aufgebotsverfahren Wertpapiere oder sonstige leiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere abhandengekommenzüglich sperren Sparbücher zu lassen; und andere sperrfähige Urkunden und unver- einzu stelle das oder Schadenbild die beschädigten so lange Sachen unverändert durch uns zu freigegeben lassen, bis die worden Schaden- Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar bis zu zu einer dokumentieren Besichtigung (z. durch B. durch den Fotos) Versicherer und die aufzubewahren; beschädigten Sachen sind zu erteilen, soweit die möglich zur Feststellung uns jede Auskunft des Versicherungsfalles - auf Verlangen in oder Schriftform des Um-fanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind; den Umfang jede Untersuchung der Entschädigungspflicht über Ursache und zu gestatten; Höhe des Schadens und über mindestens uns auf zwei unser Wochen Verlangen ein von innerhalb Ihnen einer unterschriebenes angemessenen Verzeichnis Frist von aller zulegen; abhandengekommenen, soweit nicht Versicherung zerstörten auf oder Erstes beschädigten Risiko vereinbart Sachen vor- können wir auch ein Verzeichnis aller unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles der Versicherungswert vorhandenen der Sachen Sachen unmittelbar verlangen; vor in den Eintritt Verzeichnissen des Versiche- ist ist, rungsfalles anzugeben; genüber uns schadenverursachenden - soweit zumutbar - Auskünfte Dritten zu zu erteilen. möglichen Ansprüchen ge- 1.2 hat Steht dieser das Recht die Obliegenheiten auf unsere vertragliche gemäß Nr. Leistung 1.1 ebenfalls einem zu Dritten erfüllen zu, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen- möglich ist. 2. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 2.1 wir Verletzen von der Verpflichtung Sie vorsätzlich zur eine Leistung der Obliegenheiten frei. Bei grob nach fahrlässiger Nr. 1, so Verletzunhältnis der zu Obliegenheit kürzen, das sind der Schwere wir berechtigt, Ihres Verschuldens unsere Leistung des in entspricht. dem Ver- sind Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 2.2 doch Außer zur Leistung im Falle verpflichtet, einer arglistigen soweit Obliegenheitsverletzung Sie nachweisen, dass sind die Verletzung Versicherungsfalles der Obliegenheit noch weder für die für Feststellung den Eintritt oder den die Feststellung Umfang der Lei- des wir jestungspflicht des Versicherers ursächlich ist. 2.3 Auskunfts- Verletzen oder Sie Aufklärungsobliegenheit eine nach Eintritt des Versicherungsfalles so sind wir nur dann bestehende oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung vollständig Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. in deren 34 Wann Gründen kann entfallen? eine Entschädigungspflicht aus beson- 1. rungsfalls Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche- 1.1 schädigungspflicht Führen Sie den Schaden frei. Ist vorsätzlich die Herbeiführung herbei, so des sind Schadens wir von der durch Ent- rechtskräftiges sätzliche Herbeiführung Strafurteil des wegen Schadens Vorsatzes als erwiesen festgestellt, so gilt die vor- 1.2 tigt, Führen unsere Sie Leistung den Schaden in einem grob der fahrlässig Schwere Ihres herbei, Verschuldens so sind wir entsprechenden Verhältnis zu kürzen. berech- 2. Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Versuchen Grund oder Sie die Höhe uns arglistig der Entschädigung über Tatsachen von Bedeutung zu täuschen, sind, die so sind für den von der Entschädigungspflicht frei. wir Ist Betrugsversuches die Täuschung durch festgestellt, rechtskräftiges so gelten Strafurteil die Voraussetzungen wegen Betruges oder Satzes 1 als bewiesen. des sicherung 35 Was gilt und bei Überversicherung mehrfacher Versicherung, Doppelver- 1. Anzeigepflicht 1.1 selbe Versichern Gefahr, sind Sie Sie bei mehreren verpflichtet, Versicherern uns sie andere ein Interesse Versicherung gegen unverzüglich Versicherungssumme mitzuteilen. In anzugeben. der Mitteilung sind der andere Versicherer und die- die Allgemeine Versicherungs-AG 1.2 tigt, Verletzen den Versicherungsvertrag Sie die Anzeigepflicht innerhalb (siehe einer Nr. Frist 1.1), von so sind einem wir Monat berech- kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen zu wirksam. Die Leistungsfreiheit Wir sind darüber tritt nicht hinaus ein, von wenn der Verpflichtung die Verletzung zu der Leistung Anzeigepflicht wenn wir weder vor auf dem Vorsatz Versicherungsfall noch auf grober Kenntnis Fahrlässigkeit von der anderen beruht Versi- oder frei. cherung entsprechend erlangt der haben. Schwere Bei Ihres grober Verschuldens Fahrlässigkeit kürzen. können Wir wir sind die Leistung stung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung zur der Leizeigepflicht weder für die Feststellung noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. An- 2. Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung 2.1 bei Übersteigen mehreren Versicherern bei Versicherung die eines Versicherungssummen Interesses gegen dieselbe den Versicherungswert die aufgrund oder jedes aus einzelnen anderen Gründen Vertrages die ohne Summe Bestehen der Entschädigungen, Gefahr sicherungen zu zahlen wären, liegt eine Mehrfachversicherung der anderen vor. Ver- 2.2 dass Die jeder Versicherer für den Betrag sind in aufzukommen der Weise als hat, Gesamtschuldner denen Zahlung verpflichtet, seinem Vertrage obliegt, Sie können aber im Ganzen nicht mehr ihm als nach Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Die gilt auch, wenn den die Versicherte Verträge aus bei anderen demselben Versicherungsverträgen Versicherer bestehen. Entschädigung Erlangen Sie oder für denselben in der Schaden, Weise, dass so ermäßigt die Entschädigung der Anspruch aus allen aus Verträgen vorliegendem insgesamt Vertag der nicht aus denen höher der ist, Beitrag als wenn errechnet der Gesamtbetrag wurde, nur in der diesem Versicherungssummen, kung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen insgesamt ermäßigt keine sich höhere der Anspruch Entschädigung in der Weise, zu leisten dass ist, aus als allen wenn Verträgen Vertrag in Deksamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung der Ge- gegeben worden wäre 2.3 sich Haben dadurch Sie einen eine rechtswidrigen Mehrfachversicherung Vermögensvorteil in der Absicht zu verschaffen, geschlossen, jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitragründenden bis zu dem Umständen Zeitpunkt Kenntnis zu, zu dem erlangt wir von haben. den Etwaige die Nichtigkeit Schaden- be- ist ersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. 3. Beseitigung der Mehrfachversicherung 3.1 standen Haben ist, Sie ohne den Kenntnis Vertrag, von durch dem den Entstehen die Mehrfachversicherung geschlossen, können ent- verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder Sie Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags die auf nicht den gedeckt Teilbetrag ist. herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung Die summe Aufhebung und Anpassung des Vertrages des Beitrags oder die werden Herabsetzung dem Zeitpunkt der Versicherungs- dem die Erklärung uns zugeht. Das Recht auf Aufhebung oder wirksam, setzung erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich geltend machen, Herabdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. nach- 3.2 Mehrfachversicherung Die Regelungen nach dadurch Nr. entstanden 3.1 sind auch ist, dass anzuwenden, nach Abschluss wenn der die mehreren Sind diesem Versicherungsverträge Fall die mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gleichzeitig gesunken oder ist. im die Einvernehmen verhältnismäßige der Herabsetzung Versicherer geschlossen der Versicherungssummen worden, können und Sie nur Beiträge verlangen. der 4. Überversicherung 4.1 chen Übersteigt erheblich, die so Versicherungssumme können wir als auch Sie den verlangen, Wert der dass versicherten zur Beseitigunkung der herabgesetzt Überversicherung wird. Von die diesem Versicherungssumme Zeitpunkt an ist mit für sofortiger die Höhe Wir- Sa- Beitrags der Betrag maßgebend, den wir berechnet haben würden, wenn des der wäre. Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden 4.2 dadurch Haben einen Sie rechtswidrigen eine Überversicherung Vermögensvorteil in der Absicht zu verschaffen, geschlossen, ist jeder sich in zu dieser dem Zeitpunkt Absicht geschlossene zu, zu dem wir Vertrag von den nichtig. die Nichtigkeit Uns steht der begründenden Beitrag bis Umständen unsererseits Kenntnis bleiben unberührt. erlangt haben. Etwaige Schadensersatzansprüche verfahrens? 36 Was gilt bei Vereinbarung des Sachverständigen- 1. (Sachverständigenverfahren) Recht auf Feststellung des Schadens durch Sachverständige Sie die Höhe und wir des können Schadens nach durch Eintritt Sachverständige des Versicherungsfalls festgestellt verlangen, wird. dass

19 2. Weitere Feststellung nach Vereinbarung Das nen und Sachverständigenverfahren uns auf weitere Feststellungen kann durch zum Vereinbarung Versicherungsfall zwischen ausgedehnt werden. Ih- 3. Verfahren vor Feststellung 3.1 Jede Für Partei das Sachverständigenverfahren benennt schriftlich einen Sachverständigen gilt: die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen und kann dann schriftlich der zweite auffordern, Sachverständige den zweiten nicht Sachverständigen innerhalb von zwei zu benennen. Wochen nach Wird Empfang durch das der für Aufforderung den Schadensort benannt, zuständige so kann Amtsgericht ihn die auffordernde ernennen lassen. Partei In der Aufforderung ist auf diese Folge hinzuweisen. 3.2 Feststellungen Beide Sachverständige einen dritten Sachverständigen benennen schriftlich als Obmann. vor Aufnahme Einigen ihrer sich nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den sie Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. 3.3 Mitbewerber Wir dürfen ist als oder Sachverständigen mit Ihnen in dauernder keine Geschäftsverbindung Person benennen, die steht; Ihr ferner stellt ist keine oder Person, mit ihnen die in bei einem Mitbewerbern ähnlichen oder Verhältnis Geschäftspartnern steht. ange- 3.4 die Sachverständigen. Nr. 3.3 gilt entsprechend für die Benennung eines Obmanns durch 4. Feststellung Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: 4.1 bei durch versicherten den Versicherungsfall Schäden an betroffenen Gebäuden oder Gebäude Sachen: oder ein Sachen Verzeichnis deren Versicherungswerte unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls sowie 4.2 raturkosten bei beschädigten zur Zeit Gebäudeteilen des Eintrittes oder des Sachen Versicherungsfalles die notwendigen zuzüglich Repa- einer 18 Nr. durch 1sowiedenWertderReste; Versicherungsfall entstandenen Wertminderung gemäß 4.3 Schaden bei versicherten entgangenen Ertragausfallschäden Gewinne sowie die fortlaufenden die durch den Kosten; versicherten 4.4 die entstandenen versicherten Kosten. 5. Verfahren nach Feststellung Die stellungen. Sachverständigen Weichen die übermitteln Feststellungen beiden voneinander Parteien gleichzeitig ab, so übergeben ihre Fest- wir gebliebenen sie unverzüglich Punkte innerhalb dem Obmann. der durch Dieser die entscheidet Feststellungen über der die Sachverständigen Parteien gleichzeitig. gezogenen Grenzen Sofern nicht und etwas übermittelt anderes seine vereinbart Entscheidung ist, trägt beiden die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes jede streitig tragen digen oder beide des Parteien Obmannes je zur sind Hälfte. für Die uns Feststellungen und Sie verbindlich. der Sachverstän- dieser Feststellungen berechnen wir die Entschädigung, wenn Aufgrund nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage nicht heblich abweichen. er- 6. Obliegenheiten Durch berührt. das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten nicht vorhanden 37 Was sind? gilt, wenn mehrere Versicherungsnehmer Besteht jeder Versicherungsnehmer der Vertrag mit mehreren Kenntnis Versicherungsnehmern, und Verhalten der übrigen so muss Versicherungsnehmer zurechnen sich lassen. nung 38 Wie auf Ihren wirkt sich Vertrag eine aus? Versicherung für fremde Rech- 1. Rechte aus Vertrag Schießen (Versicherter) Sie ab, die so Versicherung können nur Sie im und eigenen nicht Namen der Versicherte für einen die anderen aus diesem Versicherungsvertrag ausüben. Das gilt auch dann, wenn Rechte Versicherte den Versicherungsschein besitzt. der 2. Nachweis über Zustimmung zur Auszahlung einer Entschädigung Wir langen, können dass vor der Zahlung Versicherte der Entschädigung seine Zustimmung an Sie dazu den erteilt Nachweis hat. ver- Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung Der verlangen. 3. Kenntnis und Verhalten 3.1 sind, Soweit sind bei Ihre der Kenntnis Versicherung und Ihr für Verhalten fremde Rechnung von rechtlicher auch die Bedeutung und das Verhalten des zu berücksichtigen. Soweit Kenntnis trag Ihre und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für der Ihr Verteresse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen In- lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist. 3.2 trag Auf ohne die sein Kenntnis Wissen des abgeschlossen Versicherten kommt worden es ist nicht oder an, ihm wenn eine der rechtzeitige war. Benachrichtigung durch Sie nicht möglich oder nicht zumutbar Ver- 3.3 den Auf Vertrag die Kenntnis ohne Auftrag des Versicherten des Versicherten kommt geschlossen dagegen und an, uns wenn nicht Sie darüber informiert haben. präsentanten 39 Werden zugerechnet? Ihnen Kenntnis und Verhalten Ihres Re- Sie Rahmen müssen der sich 30, die 31, Kenntnis 32, 33, und 34 und das 35 Verhalten zurechnen Ihrer lassen. Repräsentanten im beiträge 40 Unter angepasst welchen werden? Voraussetzungen können die Tarif- 1. summe Der Tarifbeitrag und dem jeweiligen ergibt sich Beitragssatz aus der Multiplikation für die einzelne von Versicherungs- Beitragssatz errechnet sich aus Grundbeitragssatz und Zuschlägen Risikoart. oder Der Nachlässen unter Berücksichtigung für besondere von Gefahrenverhältnisse. Schadenaufwand, Kosten Der und Beitragssatz Gewinnansatz wird kalkuliert. Verträge ist Bei der der Schadenbedarf Neukalkulation einer des ausreichend Beitragssatzes großen für Anzahl bestehende artiger Risiken, die Gegenstand dieser Versicherung sind, und die gleichaussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen vor- Schadenbedarfs Änderung des Beitragssatzes zu berücksichtigen. erforderlich Ergibt ist, die und Neukalkulation, hat ein unabhängiger dass eine Treuhänder den anerkannten die der Grundsätzen Kalkulation der zugrunde Versicherungstechnik liegenden Statistiken überprüft gemäß die Angemessenheit der Neukalkulation bestätigt, so wird mit Wirkung und ab Tarifbeitrag Beginn des um nächsten den Prozentsatz Versicherungsjahres erhöht oder abgesenkt, für bestehende um Verträge den der aufgrunlierten der abweicht. Neukalkulation Der Änderungsprozentsatz ermittelte Schadenbedarf wird auf vom eine bisher Stelle kalku- der dem Komma gerundet. Obergrenze für eine Beitragserhöhung ist hinter Tarifbeitrag für vergleichbaren Versicherungsschutz im Neugeschäft. der 2. vorzunehmen. Wir sind berechtigt, Wir werden die sich Ihnen aus diese Nr. 1 ergebenden Beitragserhöhungen Beitragserhöhungen einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung des Beitrags spätestens teilen. Sie können den Versicherungsvertrag, wenn sich der Umfang mit- Versicherungsschutzes nicht entsprechend erhöht, innerhalb eines Monathestens nach jedoch Mitteilung zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung des Wirksamwerdens mit sofortiger der Beitragserhö- Wirkung, frü- des hung und -bedingungen kündigen, oder verlangen. die Umstellung Wir haben des Vertrags Sie in der auf Mitteilung Neugeschäftstarif Kündigungsrecht hinzuweisen. Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender auf das Umstände Ihrer Antragstellung ein höherer oder Beitrag nach vereinbart Vertragsschluss und sind weggefallen diese Umstände oder nach deutungslos geworden, können Sie verlangen, dass der Beitrag ab Zugang auch, des wenn Verlangens die Bemessung bei uns des angemessen höheren Beitrags herabgesetzt durch wird. unrichtige, Dies gilt be- einem Irrtum beruhende Angaben Ihrerseits über einen solchen Umstand auf veranlasst worden ist. rungsvertrag? 41 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versiche- 1. Verjährung und Fristbeginn Die ren. Ansprüche Die Verjährung aus dem beginnt Versicherungsvertrag mit dem Schluss verjähren des Jahres, nach in drei dem Jah- Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden ohne grobe Umständen Fahrlässigkeit und der erlangen Person des müsste Schuldners Kenntnis erlangt oder der 2. Hemmung der Verjährung Ist worden, Ihr Anspruch zählt der Zeitraum aus dem von Versicherungsvertrag der Anmeldung bis bei zum uns Zugang angemeldet Ihnen in Textform mitgeteilten Entscheidung bei der Fristberechnung unserer nicht mit. 42 Nicht besetzt

20 43 Welches Gericht ist zuständig? 1. Für Klagen gegen uns Für mittlung Klagen ist aus neben dem den Versicherungsvertrag Gerichtsständen der oder Zivilprozessordnung der Versicherungsver- das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebunlichen Aufenthalt Ihren Wohnsitz, haben. in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhn- auch Soweit delt, können es sich Sie bei Ihre dem Ansprüche Vertrag um auch eine bei betriebliche dem für den Versicherung Sitz oder die handerlassung Ihres Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. Nie- 2. Für Klagen gegen Sie Für mittlung Klagen gegen aus Sie dem ist Versicherungsvertrag ausschließlich das Gericht oder der örtlich Versicherungsver- dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, zuständig, in Ermangelung Soweit es sich eines bei solchen dem Vertrag Ihren gewöhnlichen um eine betriebliche Aufenthalt Versicherung haben. in delt, können wir unsere Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder han- Niederlassung Ihres Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. die 3. Wohnsitzverlegung Ihrerseits Haben Vertragsschluss Sie Ihren aus Wohnsitz dem Geltungsbereich oder Ihren gewöhnlichen des Versicherungsvertragsgesetztes Zeitpunkt verlegt der Klageerhebung oder ist Ihr Wohnsitz nicht bekannt, oder gewöhnlicher bestimmt Aufenthalt die gericht- im Aufenthalt nach liche Zuständigkeit bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag 3.1 ternehmens gegen uns oder gegen Sie ausschließlich nach dem Sitz unseres Un- 3.2 ner gegen gewerblichen den Versicherungsvertreter Niederlassung oder ausschließlich seinem Wohnsitz nach innerhalb dem Sitz sei- Bundesrepublik Deutschland. der und 44 Anschriftenänderungen Was haben Sie bei Anzeigen, zu beachten? Willenserklärungen 1. Form Soweit bestimmten jeweils Anzeigen nicht ausdrücklich und Erklärungen anders in Textform vereinbart, abzugeben. sind alle Sie für sollen uns an dessen unsere Nachträgen Hauptverwaltung als zuständig oder an bezeichnete die im Versicherungsschein Geschäftsstelle gerichtet oder in werden Allgemeine Versicherungs-AG 2. Erklärung bei Anschriftänderung Haben eine Willenserklärungen, Sie uns die Änderung die Ihnen Ihrer gegenüber Anschrift nicht abzugeben mitgeteilt, ist, die genügt Absendung Entsprechendes eines eingeschriebenen gilt bei einer Briefes uns nicht an die angezeigten letzte uns bekannte Namensänderung. Anschrift. für Die gangen. Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zuge- 3. Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Haben finden bei Sie der die Verlegung Versicherung der für gewerblichen Ihren Gewerbebetrieb Niederlassung abgeschlossen, mungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung die Bestim- Sachen 45 Was oder geschieht einem Interessenwegfall? bei einer Veräußerung versicherter 1. dies Werden von Ihnen versicherte oder vom Sachen Erwerber in ihrer unverzüglich Gesamtheit in Textform veräußert, anzuzeigen. so ist uns Unterbleibt sicherungsleistung diese Anzeige, frei sein, können wenn der wir Versicherungsfall von der Verpflichtung später einer als einen Ver- Monat zugehen nach müssen dem und Zeitpunkt wir den eintritt, mit Ihnen in welchem geschlossenen uns die Versicherungsvertrapflicht bleibt mit dem bestehen, Erwerber wenn nicht uns geschlossen die Veräußerung hätten. in dem Unsere Zeitpunkt Leistungs- Anzeige hätte kannt war, in welchem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Das be- gleiche für unsere gilt, Kündigung wenn zur abgelaufen Zeit des Eintritts und eine des Kündigung Versicherungsfalles nicht erfolgt die ist. Frist 2. rungsverhältnis Sowohl der zu Erwerber kündigen. als Wir auch können wir sind dies nur berechtigt, unter Einhaltung das Versiche- Frist von einem Monat tun. Unser Kündigungsrecht erlischt, wenn wir einer nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem es wir sofortiger von der Wirkung Veräußerung oder zum Kenntnis Schluss erlangen. der laufenden Der Erwerber Versicherungsperiode innerhalb Textform eines Monats kündigen. nach Das dem Kündigungsrecht Erwerb ausgeübt erlischt, wird. wenn Hatte es der nicht kann nur mit werber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht welchem bis der zum Erwerber Ablauf eines von der Monats Versicherung von dem Kenntnis Zeitpunkt erlangt. bestehen, in Er- 3. Der Veräußerer hat kein Kündigungsrecht. 4. von Fällt Nr. das 1, so versicherte endet der Interesse Versicherungsschutz für Sie weg, ausgenommen zu diesem Zeitpunkt. in den Fällen bar? 46 Welches Recht und welche Sprache sind anwend- Für Sprache. diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht und die deutsche

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