Vordeklaration zur R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung

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1 R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz Wiesbaden Vordeklaration zur R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung Abschluss Änderung Versicherungsschein-Nr.: A. Angaben zum Unternehmen Name / Firma Ansprechpartner Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon* Telefax* * Sie können die Nutzung Ihrer -Adresse jederzeit kostenlos untersagen. an redaktion@ruv.de genügt. Internetadresse Geschäftsgegenstand R+V-Kundennummer (falls vorhanden) Wir liefern folgende Waren oder erbringen folgende Werk-/Dienstleistungen: Herstellung Ja Nein Anteil % Handel Ja Nein Anteil % Sonstiges Anteil % Anteil der Sonderanfertigungen % Umsatzstruktur Umsatz des letzten Geschäftsjahrs (ohne MwSt.) Forderungslaufzeiten bis 6 Monate bis 36 Monate bis 60 Monate Umsätze mit Kunden aus Deutschland der EU sonstigen Ländern Anzahl der Kunden Vorschäden und Vorversicherung *freiwillige Angabe nach dem Bundesdatenschutzgesetz Umsatz in Anzahl der Kunden Umsatz in Anzahl der Kunden Umsatz in Forderungsausfälle der letzten 3 Jahre Anzahl Höhe davon größter Einzelschaden B. Verpflichtung des Interessenten, Angaben zum Vorversicherungsverhältnis Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Interessent verpflichtet sind, uns die Fragen im Rahmen dieser Vordeklaration vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Rahmen der Risikoprüfung sowie zur Ergänzung oder Verifizierung der Angaben der Interessenten kann es notwendig sein, Informationen mit einem Vorversicherer auszutauschen Besteht oder bestand eine Warenkreditversicherung oder Investitionsgüterkreditversicherung? Warenkreditversicherung Ja Nein Ablaufdatum des Vertrags Investitionsgüterkreditversicherung Ja Nein Ablaufdatum des Vertrags Vorheriger Versicherer Grund der Vertragsbeendigung Stand 06/2014 Seite 1 von 6

2 C. Gewünschte Absicherung Kunde Name / Firma Ansprechpartner Straße, Hausnummer Land, PLZ, Ort Telefon Telefax Internetadresse Konzernzugehörigkeit HRB / Identifikations-Nr. Branche Beschreibung des Auftrags Gegenstand neu gebraucht Baujahr Serienproduktion Spezialanfertigung Eigentumsvorbehalt Einfach Erweitert Verlängert Sonstiges: sonstige Sicherungsrechte Fabrikationsrisiko Ja Nein Fabrikationsbeginn Fabrikationskosten Montage Ja** Nein Liefertermin Zahlungsvereinbarungen Ratenzahlung (Zahlungsplan laut vertraglicher Vereinbarung) Abschlagszahlungen Wöchentlich Monatlich Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich Höhe der Rate Erste Rate am Schlusszahlung Mindestanrechnungswerte (bei Spezialanfertigungen nicht anzugeben) Ja Nein Erwartete Wertveränderung nach Abnahme in Monaten in den ersten Monaten nach Monaten nach Monaten nach Monaten Gewünschte Versicherungssumme Bruttoforderung Nettoforderung Stand 06/2014 Seite 2 von 6

3 Auftragswert abzüglich geleisteter Anzahlungen abzüglich sonstiger Posten zuzüglich Kreditkosten* Gewünschte Versicherungssumme *gesamte Kosten eines Kredits (Fremdkapitalkosten), bestehend aus Zinsen, Provisionen und Bearbeitungskosten Angaben zur Geschäftsverbindung Neukunde Bestandskunde, die Geschäftsverbindung besteht seit Ihre Zahlungserfahrungen mit diesem Kunden Bitte beantworten Sie bei bestehender Geschäftsverbindung die folgenden Fragen; dies ist notwendig für die Bonitätsprüfung Ihres Kunden: Hat Ihr Kunde in den letzten 12 Monaten alle Ihre berechtigten (unbestrittenen) Forderungen innerhalb von 2 Monaten nach der ursprünglichen Fälligkeit bezahlt? Ja Nein Sind Ihnen Informationen über Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften bei Ihrem Kunden bekannt? Ja Nein Kreditprüfungsgebühren Ich beauftrage die UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH (UMB), ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe, mit der entgeltlichen Bonitätsprüfung des zu versichernden Kunden. UMB teilt das Ergebnis ihrer Tätigkeit unmittelbar und ausschließlich R+V mit. Für die Kreditprüfung wird einmalig eine Gebühr von 100 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 19 % erhoben. Die Gebühr stellt UMB in Rechnung. Sie ist sofort fällig und unterliegt nicht der Versicherungsteuer, sondern der Umsatzsteuer. D. Verbraucherinformationen Anwendbares Recht Aufsichtsbehörde E. Datenschutz Auf diese R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewandt. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz* 1. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 2. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 3. Schließlich erkläre ich, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Information zu Bonitätsauskünften und Scoring* Die R+V Allgemeine Versicherung AG ist Mitglied des Vereins Creditreform Wiesbaden, Adolfsallee 34, Wiesbaden. Für die R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung nutzen wir zur Kreditentscheidung und laufenden Kreditüberwachung Bonitätsinformationen und den Score-Wert, die wir von den im Verband der Vereine Creditreform zusammengeschlossenen Auskunfteien erhalten. In den uns übermittelten Score-Wert fließen die dort über Sie gespeicherten Daten, einschließlich der Adressdaten, ein und werden bewertet. Beim Scoring ist keine Information alleinige Grundlage. Die Bewertung ergibt sich immer aus der Kombination aller zugrunde gelegten Faktoren. Der Score-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können und die somit Auskunft darüber gibt, ob ein Risiko im Rahmen der R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung besteht. Sie erfahren bei dem für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen örtlichen Verein Creditreform, ob ein Eintrag über Sie vorliegt. *gilt nur, sofern das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet Stand 06/2014 Seite 3 von 6

4 Informationsverpflichtung Der Interessent hat sich verpflichtet, andere Personen zu informieren, wenn er deren personenbezogene Daten R+V, z. B. in dieser Vordeklaration/Anfrage, erstmalig mitteilt. Dies gilt nur, wenn diese Person ein Betroffener im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist und keine Ausnahme nach 33 Absatz 2 BDSG vorliegt. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob eine eigene Informationspflicht der R+V gegenüber einem Betroffenen nach dem BDSG besteht. F. Unterschriften Bevor Sie diese Vordeklaration unterschreiben, lesen Sie diese sowie die folgenden Seiten bitte sorgfältig durch. Die folgenden Seiten enthalten den Hinweis auf die Rechtsfolgen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie den Allgemeinen Hinweis. Es wird versichert, dass derzeit von den Kreditinstituten des Interessenten keine Kreditlinie gekündigt ist, Pfändungen, Wechselproteste sowie Scheck- und Lastschriftrückgaben nicht erfolgt sind und ein Antrag zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht gestellt ist. Es wird versichert, dass sämtliche Angaben vollständig und richtig sind. Fügen Sie bitte dieser Vordeklaration den mit Ihrem Kunden geschlossenen Vertrag, die AGB sowie den vereinbarten Zahlungsplan bei. Falls vorhanden, fügen Sie bitte auch Ihre Bilanz und die Ihres Kunden bei. Ich bin damit einverstanden, dass R+V den Kunden über meine Anfrage informiert, sofern für die Bonitätsprüfung noch Unterlagen benötigt werden. Ich bitte R+V auf Grundlage meiner Angaben sowie der beigefügten Anlagen, mir ein Angebot für eine R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung zu unterbreiten. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Angaben im Fall eines Vertragsabschlusses Grundlage und Bestandteil des Kreditversicherungsvertrags werden. Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel Unterschrift des Vermittlers G. Interne statistische Daten Vermittler zusätzl. MA Externe Mitarbeiter-Nr./ Bankmitarbeiter Agentur-Nr. Stellen-Nr. Bitte fügen Sie dieser Vordeklaration folgende Unterlagen bei: den mit Ihrem Kunden geschlossenen Vertrag die mit Ihrem Kunden vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zahlungsplan die Bilanzen **Durch die Kombination der R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung (IKV) und der R+V-Montageversicherung können Projekte/Montagevorhaben von der Finanzierung bis zur Umsetzung optimal abgesichert werden. Haben Sie Interesse? Fordern Sie einfach unverbindlich ein Angebot an Stand 06/2014 Seite 4 von 6

5 Mitteilung nach 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Stand 06/2014 Seite 5 von 6

6 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Allgemeiner Hinweis Der Antragsteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben, auch dann, wenn er diese nicht eigenhändig geschrieben hat. Striche oder sonstige Zeichen anstelle der Worte sowie Nichtbeantwortung der Fragen gelten als Verneinung. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände kann den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die selbständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung für den Versicherer. R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers. Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Frank-Henning Florian, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Hans-Christian Marschler, Rainer Neumann, Peter Weiler. Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE Stand 06/2014 Seite 6 von 6

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