Weiterbildungscurriculum zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie für Ärzte (anerkannt von der Landesärztekammer Hessen) am

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1 Weiterbildungscurriculum zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie für Ärzte (anerkannt von der Landesärztekammer Hessen) am Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Gießen e. V. 1. Vorbemerkung Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie e. V. In Gießen bietet eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie an. Die Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Erkrankungen, an deren Verursachung psychosoziale Faktoren einen wesentlichen Anteil haben, sowie von Belastungsreaktionen infolge körperlicher Erkrankungen. Die theoretische Basis der Weiterbildung bildet die psychoanalytische Lehre mit einem Krankheitsverständnis, das vom Wirken unbewusster psychischer Prozesse und Konflikte ausgeht und die historisch-biographische Dimension des Leidens erfasst. Davon leitet sich eine therapeutische Grundhaltung ab, die auf dem Konzept der Einsicht fußt. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird als Anwendung der psychoanalytischen Methode in variierten therapeutischen Techniken vermittelt. Die Weiterbildung erfolgt auf theoretischem Gebiet, in praktischen Übungen sowie in psychoanalytischer Selbsterfahrung. Die Selbsterfahrung ist Grundvoraussetzung und Kernstück der Weiterbildung. Die Bearbeitung eigener Fixierungen in der Persönlichkeitsstruktur des Therapeuten ist unabdingbar dafür. Widerstands-, Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene hinreichend verzerrungsarm wahrnehmen zu können, um diese diagnostisch und therapeutisch-technisch verwerten zu können. Psychoanalytische Selbsterfahrung entfaltet sich in einem Prozess, der eine Eigendynamik besitzt, deren Hintergrund die jeweils spezifische psychische Struktur der Person ist, die den Selbsterfahrungsprozess erlebt. Im praktischen Fortbildungsteil werden neben allgemeinen Inhalten solche vermittelt, die sich speziell auf tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie beziehen. Dabei geht es um Besonderheiten bei der Steuerung und Begrenzung der Regression, bei der Bearbeitung von Übertragung und Widerstand und bei der Handhabung der Gegenübertragung, die sich im Hinblick auf eine Konzentration und Begrenzung des therapeutischen Prozesses und auf die Definition von Therapiezielen ergeben.

2 -2- Die theoretische Ausbildung umfasst die Grundlagen psychoanalytischer Theorie und Praxeologie als Schwerpunkt sowie angrenzende Gebiete in ihrer Bedeutung für psychoanalytische Therapieverfahren. Sie leistet die theoretische Fundierung therapeutischen Handelns. Die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Psychotherapie vermittelt die Befähigung zur selbständigen Durchführung tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapien im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien. Die Weiterbildung erfolgt curricular und wird berufsbegleitend durchgeführt. Die Zusatzbezeichnung Psychotherapie wird von der Landesärztekammer Hessen verliehen. Voraussetzungen und Bedingungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung regelt die jeweils gültige Weiterbildungsordnung und die zugehörigen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen. Das vorliegende Curriculum gilt für die Weiterbildungskandidaten, die die Weiterbildung im Bereich Psychotherapie nach dem begonnen haben. Neben der Weiterbildung am Institut müssen folgende Weiterbildungszeiten eingehalten werden: 1. 2jährige klinische Tätigkeit, davon ein Jahr Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie bei einem mindestens zur 2jährigen Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigten Arzt. Auf die Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie können ½ Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie oder in psychotherapeutischer Medizin angerechnet werden Jahre Weiterbildung in der Psychotherapie, ständig begleitend während der gesamten Weiterbildungszeit. 3. Bei Ärzten mit mind. 5jähriger praktischer Berufstätigkeit kann die vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie durch den Nachweis des Erwerbs entsprechender psychiatrischer Kenntnisse ersetzt werden, soweit der Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstandes in einem Fachgespräch nachgewiesen ist. Zur Klärung weiterer Fragestellungen verweisen wir auf ein diesbezüglich gesondert angefertigtes Merkblatt der LÄK Hessen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Ersatzlösung in keinem Fall 1 Jahr der geforderten 2jährigen klinischen Tätigkeit ersetzt. a.) 2monatige Hospitation an einer psychiatrischen Klinik mit anschließendem Kolloquium (zugelassen sind z. Zt. PKH Herborn, Marburg, Friedrichsdorf, Offenbach, Darmstadt, Kassel, Hanau, Fulda; die Zuweisung erfolgt durch die LÄK Hessen).

3 -3- b.) Teilnahme an psychiatrischen Fallseminaren mit anschließendem Kolloquium am Psychiatrischen Krankenhaus in Marburg sowie am Psychiatrischen Krankenhaus Philippshospital, jeweils in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie; Zuweisung erfolgt durch die LÄK Hessen. 2. Zulassungsverfahren Zulassungsvoraussetzung ist die Approbation als Arzt/Ärztin. Dem formlosen Bewerbungsschreiben an den Weiterbildungsausschuss des Instituts ist das entsprechende Zeugnis (in Kopie) beizufügen. Gleichzeitig ist eine BEWERBUNGSGEBÜHR (z. Zt. 156,-) an das Institut (Volksbank BLZ Kto. Nr ) zu entrichten. Der/Die Bewerber(in) stellt sich anschließend bei zwei Institutsmitgliedern zu persönlichen Bewerbungsgesprächen vor und teilt dem Institut die Namen der Interviewer mit. Nach Erörterung dieser Interviews entscheidet der Weiterbildungsausschuss über die Zulassung und teilt sie dem Bewerber mit. Danach kann sich der Bewerber um einen Selbsterfahrungsplatz bei einem Institutsmitglied bemühen. Selbstfinanzierte Therapien können frühestens ab diesem Zeitpunkt als Selbsterfahrung für die Weiterbildung anerkannt werden. Im Ablehnungsfall muss ein Gespräch mit einem von der Ärztekammer für den Zusatztitel Psychotherapie ermächtigten Arzt stattgefunden haben. 3. Weiterbildungsinhalte Die Weiterbildung gliedert sich in drei Teile auf: Selbsterfahrung theoretische Weiterbildung praktische Weiterbildung. 3.1 Selbsterfahrung Die Selbsterfahrung ist ein wesentlicher Hauptbestandteil der Weiterbildung und soll diese wünschenswerterweise kontinuierlich begleiten. Die Selbsterfahrung kann sowohl als Gruppen- (mind. 70 Doppelstd.) als auch Einzel-Selbsterfahrung (mind. 150 Stunden) absolviert werden. Die Einzel-Selbsterfahrung kann bei jedem Institutsmitglied, die Gruppen-Selbsterfahrung bei dafür speziell benannten Gruppenlehranalytiker/-innen durchgeführt werden.

4 Das Ende der Selbsterfahrung bestimmt sich wegen ihres prozesshaften Charakters nach ihrem Verlauf. Die angegebenen Stundenzahlen sind daher lediglich Mindestanforderungen und Richtgrößen. 3.2 Theoretische Weiterbildung -4- Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 140 Stunden. Folgende Veranstaltungen sind obligatorisch Propädeutische Vorlesung Diese Vorlesung erstreckt sich über zwei Semester mit insgesamt 36 Stunden, sie führt in alle für die Weiterbildung relevanten Inhalte ein und umfasst folgenden Themenkatalog: 1.Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre 2. Allgemeine und Spezielle Neurosenlehre 3. Tiefenpsychologie 4. Lernpsychologie 5. Psychodynamik der Familie und der Gruppe 6. Psychopathologie 7. Psychosomatik 8. Technik der Erstuntersuchung 9. Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren einschließlich Prävention und Rehabilitation Kurse und Seminare Aus dem Besuch der nachfolgenden aufgeführten obligatorischen Kurse und Seminare ( bis ) sowie weiterer frei gewählter Seminare sind bis zum Ende der Weiterbildung mindestens 104 Stunden nachzuweisen Technik der Erstuntersuchung Allgemeine psychoanalytische Krankheitslehre Neurosenlehre (insgesamt 30 Stunden) Psychosomatik Technik der tiefenpsychologisch fundierten Langzeitpsychotherapie (Technisches Seminar) Indikation, Theorie und Behandlungstechnik bei Kurz-, Fokaltherapien, Beratungen und niederfrequenten Therapien

5 Antrags- und Abrechnungsverfahren in der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung Ein weiteres wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, mindestens 50 Stunden: (Psychodrama, Familientherapie, wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie, Ver- haltenstherapie, Musiktherapie (Prof. Schröder) Entspannungsverfahren (Autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder konzentrative Entspannung), jeweils 8 Doppelstunden 3.3 Praktische Weiterbildung Balintgruppe Regelmäßige Teilnahme an einer kontinuierlichen Balintgruppe von mindestens 35 Doppelstunden. Diese Balintgruppe kann als Einführung in die Weiterbildung schon vor dem Curriculum absolviert werden Durchführung von Erstuntersuchungen mit Supervision (mindestens zehn) Behandlungen Voraussetzung für den Beginn von Behandlungen ist eine mindestens seit einem Jahr andauernde Selbsterfahrung. Es sind drei abgeschlossene, kontinuierlich supervidierte und dokumentierte tiefenpsychologische Einzelbehandlungen von insgesamt 150 Stunden durchzuführen. Ein Behandlungsfall sollte mindestens 30 Stunden und zwei Behandlungsfälle sollten mindestens 50 Stunden umfassen. Die Supervisionen sollen bei mindestens zwei verschiedenen Supervisoren stattfinden und nach mindestens jeder vierten Sitzung erfolgen (in Gruppen- oder Einzelsupervision).

6 -6- Einer dieser 3 vorgeschriebenen Behandlungen ist bei einem neurotischen Erwachsenen durchzuführen. Die weiteren 2 Behandlungen können als Kurz-, Fokaltherapie oder Krisenintervention durchgeführt werden; diese können auch unter Mitbehandlung einer oder mehrerer wichtiger Bezugspersonen stattfinden. Für Supervision und Selbsterfahrung soll nicht derselbe Leiter gewählt werden. 4. Abschluss der Weiterbildung Zum Abschluss der Weiterbildung reicht der Teilnehmer dem Weiterbildungsausschuss eine Abschlussdokumentation der besuchten Vorlesungen, Kurse, Seminare, Selbsterfahrungs- zeiten und der Balintgruppe mit entsprechenden Nachweisen ein. Über die während des psychiatrischen Jahres bzw. während der Ersatzlösung erworbenen Kenntnisse in psychiatrischer Diagnostik in 60 Fällen sind gesonderte Nachweise zu erbringen. Über eine der Langzeitbehandlungen ist ein schriftlicher Bericht anzufertigen (mindestens 13, höchstens 15 Seiten, Schriftgrad 12 Pkt. mit 4 cm Rand an der linken Blattseite). Er soll erkennen lassen, dass der Kandidat mit den wesentlichen Elementen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie vertraut ist, vor allem im Umgang mit Übertragung, Gegenübertragung, Widerstand und Regression. Dieser Bericht dient der abschließenden Qualifikationsüberprüfung durch den Weiterbildungsausschuss des Instituts und ist in 15facher Ausfertigung vorzulegen. Der Weiterbildungsausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und erörtert zusammen mit den Supervisoren des Teilnehmers dessen Qualifikationsstand. Die Entscheidung über den Abschluss der Weiterbildung trifft der Weiterbildungsausschuss und teilt ihn dem Teilnehmer mit. Er erhält dann ein Zeugnis des Instituts.

7 5. Kosten der Weiterbildung -7- Die Kosten für die Weiterbildung setzen sich zusammen aus den jeweiligen Semestergebühren. Die Höhe dieser Gebühr ist dem jeweiligen Semesterprogramm zu entnehmen, sie ist an das Institut zu entrichten. Kosten für die Selbsterfahrung, die Supervision und die Balintgruppe sind mit dem jeweiligen Dozenten zu klären und an diesen zu entrichten. Stand: Januar 2003

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