Technologietransfer nach China
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- Alke Dieter
- vor 8 Jahren
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1 Technologietransfer nach China Anleitung für Unternehmen Technologietransfer nach China Ziehen Sie einen Technologietransfer in Betracht? Was können Unternehmen tun, um sich zu schützen? Fallstudie Checkliste Kostenlose, vertrauliche und unternehmensorientierte Beratung zu geistigen Eigentumsrechten innerhalb von sieben Werktagen question@chinaiprhelpdesk.eu Kofinanziert von: China IPR SME Helpdesk Technologietransfer nach China Warum sollten Sie sich Sorgen machen? Viele europäische Unternehmen möchten nach China expandieren. In der Vergangenheit kamen europäische Unternehmen nach China, um einen Vorteil aus den niedrigen Produktionskosten für den Export zu ziehen. Mittlerweile betreten sie den chinesischen Binnenmarkt, um Forschung und Entwicklung aufzubauen, um sich in der gemeinschaftlichen Entwicklung zu engagieren, um Vorteile aus Facharbeitskräften zu ziehen, Lieferanten zu ermitteln und langfristige Partnerschaften zu entwickeln. Um dies zu erreichen, sind sie oft bereit, ihre Schlüsseltechnologien und -konzepte an chinesische Tochterunternehmen europäischer Firmen, Joint Venture-Partner oder an chinesische Produktions- oder Dienstleistungsfirmen zu transferieren. Eine Herausforderung, der europäische Unternehmen, die nach China kommen, gegenüberstehen, ist das Entwickeln von kreativen Lösungen, um den Schutz geistiges Eigentums, das mit einem solchen Technologietransfer einhergeht, zu gewährleisten. Ein Technologietransfer kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Im Allgemeinen transferieren europäische Unternehmen ihre Technologien durch eine Lizenzvergabe ihrer Patente, Konzepte, Software, Betriebsgeheimnisse und Fachkenntnisse.Das Eigentum Wissenswertes an der Technologie kann ebenso transferiert werden, ist aber weniger üblich. Viele europäische Unternehmen, die Auftragsfertigung von technologisch einfachen Konsumoder Industriegütern betreiben lassen, welche auf Produktdesigns beruhen, müssen mit denselben Risiken für den Schutz ihres geistigen Eigentums zurechtkommen wie ihre Kollegen aus der Spitzentechnologie. Ein gewöhnlicher Irrtum ist die Annahme, dass ein Technologietransfer auf den Transfer von Spitzentechnologie begrenzt ist. Die chinesische Regierung fördert den gesetzmäßigen und legitimen Technologietransfer und unterstützt zur selben Zeit die Innovationskraft chinesischer Unternehmen, auch bekannt als einheimische Innovation. Über die Jahre hinweg war für viele europäische Unternehmen das Erlangen von Marktzugang in China im Austausch für das Einbringen ihrer Technologie ein gutes jgeschäft. Bedauerlicherweise erhalten einige chinesische Unternehmen, die ausländische Technologien erlangen wollen, diese Technologien entweder durch versehentliches Durchsickern geistigen Eigentums oder durch den Verstoß gegen Vereinbarungen bzw. chinesische Gesetze. Der Schutz geistigen Eigentums durch chinesische Gerichte oder durch andere Kanäle ist eine Herausforderung, da das Rechtssystem sich noch im Entwicklungsstadium befindet. Dadurch könnten europäische Unternehmen, >> 1
2 Technologietransfer nach China: Anleitung für Unternehmen die nicht sorgfältig über einen Weg nachdenken, ihr geistiges Eigentum beim Technologietransfer nach China zu schützen als Folge ihres Verlusts von geistigem Eigentum an chinesische Wettbewerber Konkurrenzfähigkeit und Marktanteile einbüßen. 2. Ziehen Sie einen Technologietransfer in Betracht? Der erste Schritt Wenn Sie mit China nicht vertraut sind oder Ihr Unternehmen Technologie-Export nach China in Betracht zieht, sollten Sie zuerst den Katalog für verbotene und eingeschränkte Technologieimporte ( Technologie-Import-Katalog ) studieren (Herausgeber: Chinesisches Ministerium für Wissenschaft und Technik [MOST]). Ebenso wichtige Lektüre ist der Katalog für Auslandsinvestitionen (Herausgeber: Chinesisches Handelsministerium [MOFCOM] und Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform [NDRC]). Kataloge zu den Themen Technologienimport und -export: Technologieimporte in China sind in die Kategorien frei einführbare, eingeschränkte und verbotene Technologien aufgeteilt. Eingeschränkte und verbotene Technologien werden gezielt im Technologie-Import-Katalog erläutert. Technologien, die nicht in dem Technologie-Import-Katalog aufgeführt sind, gelten als frei einführbar. In den meisten Fällen gelten Technologien als frei einführbar. Vor allem Technologien, die mit der Entwicklung der Wirtschaftspolitik oder mit der nationalen Sicherheit einhergehen, werden als eingeschränkt oder verboten eingestuft. Fazit: Es ist wichtig, den Technologie- Import-Katalog zu überprüfen, bevor Sie Technologien nach China exportieren. Stellen Sie sicher, dass es sich um frei einführbare Technologien handelt. Falls die Technologie später re-exportiert werden soll, sollten Sie ebenfalls im Katalog für verbotene und eingeschränkte Technologieexporte ( Technologie- Export-Katalog ) überprüfen, ob es relevante Vorschriften für das Bestimmungsland gibt. Ausländische Direktinvestitionen: Bei Direktinvestition (foreign direct investment FDI) in China, wie z.b. durch die Gründung eines Joint Venture (JV) oder einer Wholly Foreign- Owned Enterprise (WFOE): Berücksichtigen Sie den Auslandsinvestitionen-Katalog um zu bestimmen, welche Einschränkungen, falls notwendig, für das zu gründende chinesische Unternehmen zutreffen. Beispiel: Auslandsinvestitionen in Gestaltung und Produktion von Zivilflugzeug-Komponenten ist auf Joint Ventures beschränkt. Bei Technologietransfers in Form einer Direktinvestition ist die zulässige Form der Direktinvestition maßgebend für die Ermittlung vertraglicher und außervertraglicher Lösungen. Diese werden Sie benötigen, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen. 3. Was können Unternehmen tun, um sich zu schützen? 3.1 Die richtigen Partner wählen Zu Beginn ist es wichtig zu verstehen, dass ein Beweggrund des chinesischen Unternehmens für den Technologietransfer der Erhalt ausländischer Technologie und Fachwissens ist. Diese Tatsache ist kein Geheimnis und Sie sollten diese auch nicht als ein solches behandeln. Daher ist es bei einem Technologietransfer wichtig, als ersten Schritt zum Schutz Ihres geistigen Eigentums, sicher zu gehen, dass Sie den richtigen Partner an Bord haben. Wesentlich ist dabei, dass der ideale Partner ergänzend tätig sein kann, nicht aber in der Position stehen sollte, um direkt mit Ihrem Unternehmen konkurrieren zu können. Trotzdem müssen Sie um eine informierte Entscheidung zu treffen sowohl Ihr Unternehmen, als auch den potenziellen chinesischen Partner durchleuchten. Folgen Sie dazu nachkommenden Schritten: Schritt 1 Analyse Ihrer Stärken. Was macht Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig? Welche Mittel oder welche Rechte des geistigen Eigentums verwenden Sie oder können Sie verwenden, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verteidigen (zum Beispiel Handelsgeheimnisse, Patente, neue Anwendungen für Technologie, die ein besonderes Know-how verlangen)? Was kann davon auf Dritte übertragen werden, ohne dass Sie mittel-oder langfristig Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder Ihre Marktanteile verlieren? Schritt 2 Analyse Ihrer Konkurrenten und des chinesischen Marktes. Diese Analyse sollte auch Ihre potenziellen oder bestehenden Partner in China mit einschließen: Was sind deren konkrete Ziele? Befinden sie sich in einer besonderen Lage, die Ihre Kooperation beeinflusst? Staatliche Unternehmen sind möglicherweise dazu verpflichtet, die Auflagen lokaler oder staatlicher Industriepolitik einzuhalten, die 2
3 nicht so sehr auf eine kurzfristige Gewinnmaximierung abzielen, sondern vielmehr Transfers von Know-how und Investitionen in F&E bevorzugen. Schritt 3 Entwerfen Sie Ihre eigenen Verfahren für China. Diese Verfahren müssen zweckmäßig sein. Sie sollten auch definieren, wo Sie einen Schlussstrich ziehen, wenn Sie geistigen Eigentumsschutz mit Wirtschaftlichkeit abwägen. Definieren Sie Ihre Grenzen und verteidigen Sie energisch Ihren Standpunkt. 3.2 Aufbau Sobald Sie den richtigen Partner ausgewählt haben, ist die Gliederung Ihres Technologietransfers maßgeblich für den effektiven Schutz Ihres geistigen Eigentums. Das Risiko Ihres geistiges Eigentums, das mit Technologietransfers einhergeht, variiert je nachdem, ob Sie eine Lizenz vergeben oder ein Joint Venture/WFOE gründen. In allen drei Situationen ist das A und O dasselbe das Verhindern des versehentlichen Durchsickerns, des vorsätzlichen Unterschlagens oder des Missbrauchs Ihres geistigen Eigentums durch Dritte. Jedoch stellt jede Situation einzigartige Gelegenheiten und Herausforderungen dar: 1. Die Lizenzvergabe an chinesische Unternehmen (wie zum Beispiel bei Auftragsfertigung). Bei der Lizenzvergabe an chinesische Unternehmen wie zum Beispiel bei Auftragsfertigungen haben Sie in den meisten Fällen am wenigsten Kontrolle über Ihr geistiges Eigentum. Sie haben aber die Möglichkeit, verschiedene chinesische Lieferanten zu nutzen. Diese Bausteinstrategie umfasst die Nutzung verschiedener chinesischer Lieferanten zur Herstellung unterschiedlicher Komponenten Ihres Produktes, sodass keiner der chinesischen Lieferanten Ihr Produkt im Alleingang herstellen kann. Oft wird zusätzlich eine stufenweise Einführung angewandt, um den chinesischen Partner zu testen, bevor Sie zusätzliche Technologien transferieren. Beide Strategien werden weitgehend von vielen europäischen Unternehmen genutzt. 2. Gründen eines Joint Ventures (Ihr Unternehmen möchte z.b. einen Vorteil aus den Kontakten Ihres lokalen Partners oder bestehender Ausstattung ziehen oder der Auslandsinvestitionen-Katalog verpflichtet Sie dazu). Bei einem Joint Venture sind Bausteinstrategie und stufenweise Einführung nur eingeschränkt möglich, da die typische Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dem Joint Venture die Lieferung eines kompletten Produkts abverlangt. Außerdem ist die zusätzliche Herausforderung zu berücksichtigen, dass Sie einerseits Ihre Technologie bei dem Joint Venture einbringen, während Ihr geistiges Eigentum nicht zu Ihrem chinesischen Partner durchsickern sollte. Unter solchen Umständen ist es wichtig, kreativ zu sein. Opfern Sie Ihr geistiges Eigentums nicht blind jeder Geschäftsvereinbarung. Es ist extrem wichtig, nicht nur schlau bei der Rollenverteilung innerhalb des Joint Ventures zu sein, sondern auch bei der Bestimmung der Rolle Ihres chinesischen JV-Partners. Beispiel: Viele Unternehmen halten maßgebliche Konzeptarbeiten oder Hersteller von maßgeblichen Komponenten in einer separaten hundertprozentigen Tochtergesellschaft oder komplett Offshore. Ein chinesischer JV-Partner mit starken lokalen Kontakten und Vertriebsnetzwerken kann als autorisierter Vertrieb der Produkte des JVs eingegliedert werden, der ansonsten jedoch in den Aktivitäten des JVs eingeschränkt ist. 3. Das Gründen einer WFOE (Ihr Industriesektor gestattet WFOE-Gründung oder Ihr Unternehmen möchte z.b. größtmöglichen Anteil an der Kontrolle behalten). Wenn eine WFOE-Struktur angewandt wird, ist das Risiko für Ihr geistiges Eigentum geringer, da Sie den größten Anteil an der Kontrolle über Ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft besitzen. Bei dieser Struktur sollten Sie den Schwerpunkt auf das Reduzieren bzw. Verhindern des Durchsickerns von geistigem Eigentum durch Angestellte und Geschäftspartner legen. Beispiel: Bei der Gründung eines Forschungs- und Entwicklungszentrums ist es wichtig sicher zu stellen, dass angestellte Forscher marktgerecht vergütet werden. Entwickeltes geistiges Eigentum sollte routinemäßig erfasst und verwaltet werden. Patente und Urheberrechte sollten regelmäßig registriert werden. Der Gebrauch von Vertraulichkeitsvereinbarungen und Wettbewerbsverbotsklauseln für bestimmte Angestellte, die über breites Wissen Ihres Unternehmens und seiner Technologien verfügen, wird dringend empfohlen. 3
4 Technologietransfer nach China: Anleitung für Unternehmen 3.3 Verträge Von der bestmöglichen Strukturierung abgesehen, sollten Sie zum erfolgreichen Schutz Ihres geistigen Eigentums sicher stellen, dass Sie alle relevanten Verträge abgeschlossen haben und dass diese hiebund stichfest sind. Es ist ratsam, dass Unternehmen im Umgang mit ihren chinesischen Partnern IP- Lizenzen nutzen. Neben der Ermittlung der Rechte einer jeden Partei stellen IP-Lizenzen sicher, dass die transferierte Technologie für den Fall, dass später Probleme aufkommen dokumentiert wird. Dies ist besonders maßgebend, wenn die chinesische Partei auch Technologie beisteuert und es schwierig wird, das geistige Eigentum zu ermitteln und zu unterscheiden. Verbesserungen: Einer der meistverhandelten Klauseln einer Technologietransfer-Vereinbarung ist die Vertragsregelung über die Schaffung von Verbesserungen und das Eigentum an diesen Verbesserungen durch den chinesischen Partner. Verbesserungen der transferierten Technologie sind oft äußerst wertvoll und stellen die Basis für die Zusammenarbeit dar. Die ausländische Partei möchte typischerweise das Eigentum an allen Verbesserungen der Technologie, die von der chinesischen Partei vorgenommen wurden, erhalten. Jedoch gibt es einige wichtige Punkte im chinesischen Gesetz im Hinblick auf Verbesserungen, die Sie kennen sollten: transferieren möchten, vor Probleme. Da es der chinesischen Partei vom chinesischen Gesetzgeber erlaubt ist, Verbesserungen vorzunehmen und zu nutzen, müssen es sich europäische Unternehmen zweimal überlegen, welche Technologie sie bereit sind, nach China zu bringen und sie dort von der chinesischen Partei verbessern zu lassen. Es ist wichtig, mit einem erfahrenen Anwalt über Ihren Technologietransfer zu sprechen. Dieser kann Ihnen helfen, kreative Wege zu finden, um die Bedingungen des Vertrages so zu gliedern, dass es die Entwicklung, das Eigentum und die Nutzung von Verbesserungen anspricht. Vertraulichkeit: Es ist wichtig, starke Vertraulichkeits- Vertragsregelungen im Technologietransfer-Vertrag einzuschließen. Europäische Unternehmen bemühen sich oft sehr, ihre vertraulichen Informationen, Betriebsgeheimnisse und ihr Fachwissen zu schützen, darunter durch Schlüsselkartenzugang, Videoüberwachung, virtuelle Datenräume und durch durchdachte Dokumentenverfolgungs-Maßnahmen. Obwohl diese Methoden kostspielig und schwer zu verwalten sein können, sollten sie ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn maßgebendes geistiges Eigentum transferiert wird. 1. In Auftrag gegebenes geistiges Eigentum gehört der den Auftrag erhaltenen Partei, es sei denn, der Vertrag erklärt, dass die auftraggebende Partei das geistige Eigentum gehören soll. Wichtig: Der Vertrag sollte klar vorschreiben, welches geistige Eigentum entwickelt werden soll und wer der Eigentümer werden soll. 2. Verbesserungen gehören der Partei, die die Verbesserungen vornimmt. Die Verbesserungen können der anderen Partei nicht automatisch ohne Kompensation oder Gegenleistung (wie z.b. Bewilligung einer Lizenz für die Partei, die Verbesserungen durchgeführt hat) zurückgewährt werden. Fazit: Der Anspruch der ausländischen Partei auf das normalerweise automatisch gewährte Eigentum an Verbesserungen ist nicht durchsetzbar. 3. Eine chinesische Partei kann nicht von der Entwicklung von Verbesserungen an transferierter Technologie und von der Nutzung der Verbesserungen ausgeschlossen werden. Fazit: Eine chinesische Partei darf Verbesserungen vornehmen. Einschränkungen sind nicht durchsetzbar. Die Folgen dieser drei Regeln stellen europäische Unternehmen, die Technologien nach China Reverse-Engineering: Zusätzlich zum Thema Technologie-Verbesserung müssen europäische Unternehmen ebenso über Reverse-Engineering (Erwerb der Technologie durch Demontage und Studium eines bestehenden Produkts auf dem Markt) nachdenken. Reverse- Engineering ist laut dem chinesischen Gesetz erlaubt und wird nicht als Diebstahl von Handelsgeheimnissen erachtet. Deshalb sollte ein gut ausgearbeiteter Technologietransfer-Vertrag eine Vertragsregelung enthalten, die der chinesischen Partei Reverse- Engineering verbietet. 4
5 Fallstudie Joint Venture-Lieferant EuroCraft, ein europäischer Produzent von Zivilflugzeug-Komponenten, möchte einen Teilelieferanten in China etablieren und außerdem Komponenten an chinesische Zivilluftfahrt-Unternehmen verkaufen. Der Katalog für Auslandsinvestitionen verlangt eine JV-Struktur für diese Branche, weshalb ein potentieller Partner mit bestehender Produktionsausstattung gefunden wurde. Der Partner ist ein Staatsunternehmen (State-owned enterprise SOE), welches eine Tochtergesellschaft besitzt, die ähnliche Komponenten herstellt. Der EuroCraft-Vorstand sieht dies als ein hohes Risiko für das geistige Eigentum von EuroCraft an, aber es gibt keine anderen geeigneten Partner. Um das Risiko für das geistige Eigentum zu minimieren, gliedert das Unternehmen die Geschäftsabwicklung so, dass das Joint Venture ausschließlich als ein Zulieferer von EuroCraft angelegt wird. Um zu vermeiden, dass das geistige Eigentum nicht mehr zu ermitteln sein könnte, nachdem es zum Joint Venture transferiert und in Produkte integriert wurde, steuert der chinesische Partner kein geistiges Eigentum bei. Das Joint Venture wird die Teile herstellen und sie an EuroCraft für den Export verkaufen. Der Joint Venture- Partner, der bedeutende Beziehungen zum chinesischen Binnenmarkt hat, wird EuroCraft als ein exklusiver Händler in China dienen, der an Provisionen für Verkäufe verdient. Die Teilegestaltung wird der europäischen Tochtergesellschaft von EuroCraft überlassen. Darüber hinaus wird das Joint Venture damit beginnen, nicht maßgebende Teile herzustellen, die stufenweise in das Projekt eingeführt werden. Die Herstellung von maßgebenden Kugellagern, für die EuroCraft ein geschütztes Herstellungsverfahren entwickelt hat, um die Leistung zu steigern, wird in Europa bleiben. Der Großteil von EuroCrafts geistigem Eigentum besteht in der Form von Betriebsgeheimnissen und Fachwissen. EuroCraft hat einen Lizenzvertrag mit starken Vertraulichkeits- Vertragsregelungen mit dem Joint Venture abgeschlossen. Der Transfer von geistigem Eigentum findet ausschließlich durch einen virtuellen Datenraum, zu dem nur autorisierte Personen Zugang haben, statt. Außerdem werden strenge Dokumentationsverfahren angewandt, um sicher zu gehen, dass Technologietransfers vollständig dokumentiert werden. Auftragshersteller EuroTat ist ein europäisches Unternehmen, das Tätowierstühle entwirft, herstellt und vertreibt. Die Tätowierstühle von EuroTat haben einen speziellen, patentierten Ausgleichsmechanismus, welcher das Gewicht des Nutzers und die Position des Tätowierers wahrnimmt und den Stuhl dementsprechend einstellt. Auf der Suche nach Möglichkeiten zur Reduzierung der Herstellungskosten und nach Zugang zum wachsenden Markt für Tätowierstühle in China macht EuroTat drei potenzielle Hersteller ausfindig. Eine Fabrik ist in der Lage, die ganze Ausstattung zur Herstellung von Tätowierstühlen für EuroTat zur Verfügung zu stellen und das zum günstigsten Preis. Dennoch entscheidet sich EuroTat stattdessen für eine Fabrik zur Herstellung von Sitzkissen und für eine weitere Fabrik zur Herstellung des Metallrahmens. Der Ausgleichsmechanismus wird weiterhin in Europa hergestellt und zu EuroTats WFOE in Shanghai verschifft. Die endgültige Montage findet in EuroTats chinesischer WFOE-Einrichtung statt. Die WFOE betreibt zusätzlich Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um die Entwicklung des Ausgleichsmechanismus der nächsten Generation voranzutreiben. EuroTat verlangt von allen Angestellten eine Geheimhaltungsvereinbarung und eine Erfinderübertragungs- und Belohnungsvereinbarung welche vorsieht, dass alle Erfindungen eines Angestellten EuroTat gehört zu unterschreiben. Der Produktentwicklungs-Manager wird aufgefordert, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu unterschreiben. Die WFOE bietet Angestellten regelmäßige Schulungen über den Schutz des geistigen Eigentums. Wichtige Erkenntnisse: 1. Prüfen Sie potenzielle Partner sorgfältig. Finden Sie ergänzende und nicht mit Ihnen in Konkurrenz stehende Partner. 2. Gliedern Sie die Geschäftsabwicklung um das Risiko für Ihr geistiges Eigentum zu minimieren indem Sie Exklusivität, Trennen der Verantwortlichkeiten für Produktdesign und Herstellung und stufenweise Einführung definieren. Halten Sie maßgebende Komponenten oder Technologie außerhalb des Landes 3. Schließen Sie einen Lizenzvertrag ab. Gehen Sie sicher, dass der Technologietransfer, einschließlich von Dokumenten, Darstellungen, Zeichnungen und mündlicher Gespräche gut dokumentiert wird. Wichtige Erkenntnisse: 1. Registrieren Sie Patente auf Ihre Technologie, bevor Sie sie nach China bringen. 2. Nutzen Sie nach Möglichkeit verschiedene Hersteller für verschiedene Komponenten. Halten Sie maßgebende Komponenten außerhalb des Landes. Lassen Sie die endgültige Montage in Ihrer eigenen WFOE oder außerhalb China erledigen. 3. Sign employee confidentiality agreements, invention assignment and reward agreements, and non-compete agreements with employees. Provide regular training on IP protection. 5
6 Technologietransfer nach China: Anleitung für Unternehmen Technologietranser Checkliste Schutz von Produkten und Technologien Sofern möglich sollten Sie Produkte für die Vergabe in China auf einer modularen Basis konzipieren, so dass die einzelnen Module von unterschiedlichen Herstellern produziert werden können. Damit stellen Sie sicher, dass jeder Zulieferer nur einen Bruchteil des Know-how erhält. Bündeln und testen Sie Kernfunktionen in Kernkomponenten, die immer im Stammhaus entwickelt und hergestellt und für die Installation an Ihre eigene Systemintegrationsabteilung geschickt werden. Prüfen Sie sorgfältig potenzielle chinesische Partner, den Standort und die lokalen Branchenregelungen und -gesetze. Geben Sie Know-how, Dokumente, Informationen über Kundenbeziehungen, Muster und Modelle, Strategien, Aktualisierungspläne etc. nur wenn unbedingt nötig und nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung an chinesische Zulieferer weiter. Verschicken Sie keine Zeichnungen, vor allem nicht in unverschlüsselten s. Falls derartiges dennoch erforderlich wird, versehen Sie alle Dokumente und jede einzelne verschickte Seite klar mit dem Hinweis vertraulich. Schützen Sie an Zulieferer vergebene Teile mittels Patenten, Marken, Geschmacksmustern etc. vor Raubkopien und gehen Sie gegen Fälscher vor. wichtig der Schutz von Technologie ist und und füren Sie weiterbidlung zum Thema durc. Stellen Sie sicher, dass Beschäftigungsverträge Wettbewerbsverbots-, Abwerbungsverbots-und Vertraulichkeitsklauseln enthalten, die auch nach chinesischem Recht durchsetzbar sind. Binden Sie hochqualifizierte chinesische Beschäftigte, die in Tochtergesellschaften von europäischen Firmen und Joint Ventures arbeiten, an das Unternehmen, etwa durch besondere Anreize wie Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten etc. Falls Sie auf Agenten, Handels- und Vertriebspartner zurückgreifen, nehmen Sie in die Vermittlungsverträge Sicherheitsklauseln auf, insbesondere, wenn Sie selbst nicht auf dem Markt vertreten sind. Falls erforderlich, schulen Sie das Personal Ihres Vertriebspartners. Kontrollieren Sie Besucher in F&E-Zentren in Europa und vergewissern Sie sich, dass sie ständig begleitet werden. Beschränken Sie den physischen Zugang zu sensiblen Arbeitsbereichen. Nehmen Sie nicht jeden Auftrag an. Sanktionieren Sie nicht den Vertrieb, wenn er nach Konsultation der Rechtsabteilung einen Auftrag aus Gründen des Technologieschutzes ablehnt. Stellen Sie möglichst sicher, dass Sie vor Ort über ein eigenes Team verfügen, das auf den Schutz von Know-how und uf chinesisches Recht spezialisiert ist. Bestimmen Sie genau das Eigentum an Rechten von Erfindungen, Kreationen und Verbesserungen, einschließlich Kündigungsfällen. Führen Sie regelmäßige Kontrollen der Zulieferer durch und richten Sie bei der Prüfung der vertraglichen Pflichten ein besonderes Augenmerk auf eventuelle Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums oder unterschlagene Lizenzgebühren. Erstellen Sie mehrstufige Zugangssysteme zu Soft-Daten und überwachen Sie regelmäßig, wer versucht, von außen darauf zuzugreifen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben: Binden Sie Ihre Mitarbeiter ein Ingenieure tauschen sich gerne untereinander aus. Erhöhen Sie ihr Bewusstsein dafür, wie Nutzen Sie das System! Reigistrieren Sie Ihre Patente, Marken, Urheberrechte und Geschmacksmuster nicht nur in der EU, sondern insbesondere auch in China! 6
7 Stellen Sie sicher, dass Know-how-Transfer auf einer für alle beteiligten Seiten klaren Rechtsgrundlage basiert, definieren Sie exakt und detailliert den Gegenstand und den Empfänger des Transfers, einschließlich der einschlägigen Formalitäten. Achten Sie darauf, im Falle eines Technologietransfers eine Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen. Katalog für verbotene und eingeschränkte Technologie-Exporte (in chinesisch) : cn/flfg/ /25/content_ htm Katalog für Auslandsinvestitionen (in chinesisch): GeneralLawsandRegulations/MinisterialRulings/ P pdf Verpflichten Sie Ihren Vertragspartner dazu, alle administrativen Regeln für die Ein-und Ausfuhr von Technologie einzuhalten. Legen Sie im Vertrag fest, dass Zulieferer die besagten Produkte nich ohne Erlaubnis and dritte verkaufen dürfen. Nehmen Sie, sofern möglich, Zulieferer und Sublizenznehmer in die vertraglichen Verpflichtungen mit auf. Wenden Sie sich im Falle von Fragen oder Problemen an das IPR-Helpdesk, den Handelsattaché Ihrer Botschaft oder die Delegation der Europäischen Kommission. Weiterführende Links Katalog für verbotene und eingeschränkte Technologie- Importe (in chinesisch) Wissenswertes Europäische Unternehmen, die nicht sorgfältig über einen Weg nachdenken, ihr geistiges Eigentum beim Technologietransfer nach China zu schützen, können Konkurrenzfähigkeit und Marktanteile einbüßen. Studieren Sie den Katalog für verbotene und eingeschränkte Technologie-Importe ( Technologie-Import- Katalog ) und den Katalog für Auslandsinvestitionen, ob es Ihnen erlaubt ist, Ihre Technologie nach China einzuführen. Für den Schutz Ihres geistigen Eigentums während eines Technologietransfers ist es wichtig sicher zu gehen, dass Sie vornherein den richtigen Partner wählen. Es wird empfohlen, Lizenzvergaben im Umgang mit den chinesischen Partnern zu nutzen Das Risiko für Ihr geistiges Eigentum, das mit einem Technologietransfer einhergeht, variiert je nachdem, ob Sie eine Lizenz vergeben, ein Joint Venture oder eine WFOE gründen. In allen drei Situationen ist das A und O dasselbe das Verhindern des versehentlichen Durchsickerns, des vorsätzlichen Unterschlagens oder des Missbrauchs Ihres geistigen Eigentums durch Dritte. 7
8 Der China IPR SME Helpdesk bietet europäischen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) eine kostenlose, vertrauliche, unternehmensorientierte Beratung zum Thema geistige Eigentumsrechte in China. Helpdesk-Anfrage-Service: Kontaktieren Sie das Helpdesk per Telefon, oder persönlich für weitere Fragen. Innerhalb von sieben Werktagen erhalten Sie eine kostenlose und vertrauliche Erstberatung, durchgeführt von einem Experten für geistiges Eigentum in China. Schulung: In Europa und China bietet das Helpdesk auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnittene Schulungen über den Schutz und die Durchsetzung geistigen Eigentums an. Materialien: Vom Helpdesk publizierte branchenbezogene Anleitungen und Schulungsmaterialien zum Thema geistiges Eigentum in China sind per Download auf der Internetseite erhältlich. Online-Dienstleistungen: Das mehrsprachige Helpdesk-Onlineportal ( bietet einen leichten Zugang zu Helpdesk-Anleitungen, Fallstudien, E-Learning-Modulen, Veranstaltungsinformationen und Webinaren. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Helpdesk: Leitfaden Runterladen: Room 900, Beijing Sunflower Tower No. 37 Maizidian Street Chaoyang District Beijing , P.R. China Tel: +86 (10) Fax: +86 (10) Haftungsausschluss: Projekt durchgeführt von: Die Inhalte dieser Veröffentlichung spiegeln nicht zwingend den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission wider. Die Dienstleistungen des China IPR SME Helpdesk sind nicht gesetzlicher oder beratender Natur. Es wird keine Verantwortung für die Ergebnisse jeglicher Handlungen, die auf deren Dienstleistung basieren, übernommen. Es wird allen Kunden empfohlen, vor dem Ergreifen von spezifischen Maßnahmen zum Schutz und zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte eine zweite Meinung einzuholen. 8 Zuletzt akualisiert 2011 China IPR SME Helpdesk 2012
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