Quartier Josef-Bosch-Straße. Gemeinderat 8. April 2014 Fachbereich Bauen & Umwelt
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1 Quartier Josef-Bosch-Straße Gemeinderat 8. April 2014 Fachbereich Bauen & Umwelt
2 Quartier Josef-Bosch-Straße Schrägluftbild 2011 Seite 2
3 Konzept Schweizer Immo Projekt GmbH Lageplan Seite 3
4 Konzept Schweizer Immo Projekt GmbH Lageplan Seite 4
5 Konzept Schweizer Immo Projekt GmbH Lageplan Seite 5
6 Konzept Schweizer Immo Projekt Freianlagenplan Seite 6
7 Konzept Schweizer Immo Projekt 3-D-Visualisierung Seite 7
8 Konzept Schweizer Immo Projekt 3-D-Visualisierung Seite 8
9 Gestaltungsbeirat Empfehlungen Teil 1 Die geplante Dichte, einer GRZ von 0,3, die Ausnutzung des Grundstücks und die geplante Anzahl der Wohneinheiten werden grundsätzlich als angemessen und städtebaulich verträglich angesehen. Empfohlen wird eine einheitliche, durchgängige 4-Geschossigkeit des Wohnquartiers. (4 Geschosse = 3 plus Staffelgeschoss, oder 4 Vollgeschosse). Die Anordnung der Baukörper in 3 Reihen mit einer 5-geschossigen vorderen Reihe zur Friedrich-Werber-Straße hin führt bei der mittleren 4-geschossigen geschwungenen Reihe zu unattraktiven, stark verschatteten Gebäuden in der Gebietsmitte, zu einem engen Korridor mit geringer Qualität. Außerdem ergeben sich an den Rändern viele schlecht nutzbare Restgrünflächen. Die Ränder (entlang der Straßen) sollten gestärkt werden, so dass sich im Inneren mehr nutzbare Freiräume öffnen. Durch eine Verdichtung der Bebauung an den Rändern entlang der Straßen kann eine Blockrandbebauung, bestehend aus Einzelbaukörpern mit einer grünen Mitte bzw. 2 oder 3 Platzsituationen entstehen. Durch diese städtebauliche Weiterentwicklung entstehen klare Straßenräume, Zonierungen von privatem und öffentlichem Raum. Seite 9
10 Gestaltungsbeirat Empfehlungen Teil 2 Die Ränder (entlang der Straßen) sollten gestärkt werden, so dass sich im Inneren mehr nutzbare Freiräume öffnen. Durch eine Verdichtung der Bebauung an den Rändern entlang der Straßen kann eine Blockrandbebauung, bestehend aus Einzelbaukörpern mit einer grünen Mitte bzw. 2 oder 3 Platzsituationen entstehen. Durch diese städtebauliche Weiterentwicklung entstehen klare Straßenräume, Zonierungen von privatem und öffentlichem Raum. Die Durchwegung des Areals ist wünschenswert und bietet hohe Aufenthaltsqualitäten. Entlang der Friedrich-Werber-Straße sind auch 4 Gebäude (Stadtvillen) denkbar, die in ihrer Körnung und Proportion angemessener auf das stadträumliche Umfeld reagieren würden. Die Bebauung in der zweiten Reihe sollte unter dem Gesichtspunkt der Ausrichtung und Belichtung (Verschattung) weiterentwickelt werden. Es wird empfohlen, die geplante Tiefgaragenein- und -ausfahrt im vorliegenden Entwurf in ein Gebäude entlang der Josef-Bosch-Straße zu integrieren und somit dem Quartiersinnenbereich eine hohe Freiraumqualität zu geben. Seite 10
11 Gestaltungsbeirat Empfehlungen Teil 3 Das im Entwurf vorgeschlagene Cafe sollte flexibel (z.b. auch als mögliche Begegnungsstätte) geplant werden. Durch die Architekturform sollte nicht die Nutzung vorgegeben werden. Eventuell ließe sich das Cafe in die Bebauungsstruktur integrieren und nicht als solitären Anbau gestalten. Auch sollte seine Lage überdacht werden. Wünschenswert wäre es das Cafe zur Stadt, also zur Josef-Bosch-Straße an den östlichen Rand des Areals, zu orientieren. Somit könnte eine interessante Nahtstelle mit dieser angedachten Nutzung zwischen dem öffentlichen Raum und dem neuen Wohnquartier entstehen. Die geplanten Flachdächer stellen städtebaulich, räumlich kein Problem dar. Die vorgeschlagene Fassadengestaltung entlang der Friedrich-Werber-Straße weist iteine klare, ruhige Architektursprache hitkt h auf. fdie eingezogenen Loggien werden positiv bewertet. Sie versprechen ein hohes Maß an Privatheit. Diese architektonische Qualität sollte durchgängig im gesamten Quartier erzielt werden. Seite 11
12 Konzept Schweizer Immo Projekt Lageplan Seite 12
13 Konzept Schweizer Immo Projekt Lageplan Seite 13
14 Konzept Schweizer Immo Projekt Kennzahlen Seite 14
15 Konzept Schweizer Immo Projekt Perspektive Ost Seite 15
16 Konzept Schweizer Immo Projekt Perspektive Nord Seite 16
17 Konzept Schweizer Immo Projekt Perspektive West Seite 17
18 Situation der Vereine Zusammenfassung Die Projektgruppe des Aufwind e.v. hat inzwischen als Basis der noch zu gründenden Kommanditgesellschaft (KG) eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (BoWestWohnBest) gegründet. Die KG soll dann in den anstehenden Gesprächen mit der Schweizer Immo Projekt GmbH Verhandlungspartner sein. Der Aufwind e.v. plant mehrere Häuser im Nordwesten an der Herzenstraße zu erwerben. Die Vorstellungen des Aufwind e.v. sind inzwischen sehr konkret. Die Verhandlungen mit dem Investor sind bereits recht weit gediehen. Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e.v. ist mit Schreiben vom 21. Januar 2014 aus dem Projekt ausgestiegen. Folgende Gründe wurden hierfür genannt: Während wir über den Standort, die Funktion und Parkmöglichkeiten für das Café sprachen, trat ein anderer Investor mit einem Angebot in Konstanz-Petershausen an uns heran. Eine fundierte Standortanalyse hat gezeigt, dass die Chancen auf die Verwirklichung unseres Konzeptes eines inkludierten Cafés dort besser sein können. Gemeinsam mit dem Landkreis, dem WiR e.v. und weiteren Institutionen sucht die Verwaltung derzeit einen Ersatz für den Betrieb von Café, Begegnungsstätte und Quartiersmanagement. Der Aufwind e.v. hat kein Interesse am Betrieb dieser Einrichtungen. Der WiR e.v. hat seine Vorstellungen konkretisiert (siehe Papier des WiR e.v. Diverse Finanzierungs- und Zuschussfragen hat der Verein noch zu klären. Seite 18
19 V & E-Plan Josef-Bosch-Straße Geltungsbereich Seite 19
20 V & E-Plan Josef-Bosch-Straße Erschließungsvariante Seite 20
21 V & E-Plan Josef-Bosch-Straße Erschließungsvariante Seite 21
22 Gestaltungsbeirat Beschlussempfehlungen Für das Gebiet Josef-Bosch-Straße zwischen Herzen-, Friedrich- Werber- und Josef-Bosch-Straße, siehe Geltungsbereich in der Planzeichnung vom 21. März 2014, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 29 vom S. 1548), aufgestellt. Zugleich wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung aufzufordern. Seite 22
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