SENIORENBUND-PRESSEKONFERENZ: Sichere Frauen-Pensionen: JETZT die nächsten Schritte setzen!

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1 SENIORENBUND-PRESSEKONFERENZ: Sichere Frauen-Pensionen: JETZT die nächsten Schritte setzen! LAbg. Ingrid Korosec Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Seniorenbundes, Landesvorsitzende des Wiener Seniorenbundes Mittwoch, 22. Oktober 2014, 10:30 Uhr ÖVP Bundespartei - Sitzungssaal Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien

2 [2/10]

3 [3/10] Pensionssplitting: Frauen sollen nicht länger bitten müssen! Korosec: Wer ein Kind zur Welt bringt, kann für vier Jahre die Pensionsansprüche teilen. Doch kaum jemand weiß davon und heute müssen Frauen ihre Männer darum bitten, mit ihnen zu teilen. Das Verpflichtende Pensionssplitting soll den Frauen automatisch mehr Sicherheit für ihre Altersvorsorge geben! Wie sieht das heute geltende Pensionssplitting überhaupt aus? Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 ein "freiwilliges Pensionssplitting" vereinbaren: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten für die ersten fünf Jahre) nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Teilgutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen (zb für Arbeitslosengeld) können nicht übertragen werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Korosec: Im Regierungsprogramm haben wir eine Informations- Kampagne zum Freiwilligen Pensionssplitting vereinbart. Alle Eltern mit Kindern im Alter unter sieben Jahren sollten informiert werden. Auf diese Informations-Arbeit warten wir leider noch immer. Wir rufen den jungen Eltern zu: Stellen Sie den Antrag vor dem 7. Geburtstag Ihres Kindes! Teilen Sie Ihre Pension! Den öffentlich rechtlichen Rundfunk wollen wir dabei in die Pflicht nehmen: mindestens einmal monatlich soll in passenden, schon längst bestehenden Info-Formaten über diese speziellen Pension- Varianten informiert werden! Die Forderungen des Österreichischen Seniorenbundes: - Einführung eines Verpflichtenden Pensionssplittings. Nach der Geburt des Kindes werden für vier Jahre die Teilgutschriften auf dem Pensionskonto automatisch geteilt. Eltern können sich aber entscheiden, diese Möglichkeit abzuwählen (heute opting-in nach der Reform opting-out ). - Diese Reform ist im Zuge der derzeit in Verhandlung stehenden Reform hin zum Kinderbetreuungsgeld-Konto mit zu verhandeln. Dabei soll jeweils für die Monate der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes entsprechend geteilt werden. (heute keine Teilung der Zeiten möglich!)

4 [4/10] - Schaffung der Möglichkeit des nachträglichen Freiwilligen Pensionssplittings auch für Menschen, deren Kinder vor 2005 geboren wurden. Am wurden alle seit Geborenen auf das Pensionskonto umgestellt (Beamte: ab Geborene). Es gibt keinen Grund, ausgerechnet alleine beim Pensionssplitting das davor geltende Pensionskonto-Datum (2005) beizubehalten. (Einmalige befristete Antragsmöglichkeit). - Einbeziehung der Pensionskonto-Gutschriften in Scheidungs-Verfahren: Im Falle einer (strittigen) Scheidung, wird alles geteilt, was im Zeitraum der aufrechten Ehe erworben wurde. Dies muss auch für die Pensionskonto-Gutschriften automatisch gelten. So können Frauen nach einer Scheidung anhand des nächsten Pensionskonto-Auszugs sehr genau ihre spätere finanzielle Situation abschätzen und entsprechende Lebensplanungs-Schritte setzen (Wiedereinstieg volle Erwerbstätigkeit, Abschluss einer privaten Pensionsversicherung, etc.). - Zudem müssen Frauen verbindlich aufgeklärt werden, welche Auswirkungen der Verzicht auf Ehegatten-Unterhalt während des Scheidungs-Verfahrens in der späteren Pensionszeit bedeutet: Dann (wie auch im Falle des vorherigen Bedarfs an Mindestsicherung) wird nämlich ein fiktiver Unterhalt angesetzt. Dabei wird errechnet, wie viel der ehemalige Ehepartner zu zahlen hätte die Sozialleistung wird dann entsprechend verkürzt. Dies führt zu Frauen-Existenzen UNTER der Ausgleichszulagen-Grenze (ab ,31 Euro brutto / 14 Mal jährlich für Alleinstehende). Hier ist insgesamt auch eine gesetzliche Neuregelung zu erarbeiten, z.b. eine Neubewertung bei Pensionsantritt. Korosec: Es ist an der Zeit die Lebensrealität der Menschen stärker zu berücksichtigen: Wenn die Scheidungszahlen steigen was sie leider weiterhin tun dann müssen wir uns aktiv auch Gedanken über die künftigen Lebensumstände dieser Frauen in der Pensionszeit machen. Es ist allen unbenommen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, dies in Rücksicht aufeinander selbst zu berücksichtigen. Das Gesetz sollte aber sicherstellen, dass im Falle des Fehlens einer solchen Rücksicht die Pensions- Versorgung der Frauen ebenfalls sichergestellt ist. WICHTIGER HINWEIS: Selbstverständlich gelten alle obigen Annahmen gleichermaßen für Männer. Es gibt freilich auch Familien, in denen Männer die Kindererziehung, die Haushaltsführung oder Teilzeitarbeit auf sich nehmen und deren Frauen in dieser Zeit die Haupterwerbspersonen sind. Aufgrund der noch immer vorherrschenden Fallzahlen haben wir unserer Forderungen jedoch bewusst auf Frauen bezogen!

5 [5/10] Pensions-Anrechnung der Familienzeiten verbessern! Korosec: Aktuelle Daten zeigen: Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension beginnt zu wirken. Dennoch muss sie weiter verbessert werden. Es müssen vier Jahre pro Kind garantiert werden unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes! Über die kostenlose Pensionsversicherung für pflegende Angehörige muss zudem endlich flächendeckend informiert werden! Hinzu kommt Info-Arbeit direkt bei Betroffenen! Welche Familienzeiten werden heute schon auf die Pension angerechnet? Schon heute sieht das Pensionskonto (für alle seit Geborenen, bei Beamten seit Geborene) umfassende Maßnahmen zur Anrechnung der Familienzeiten auf die Pension vor. Durch die Umstellung dieser Jahrgänge auf das Pensionskonto wurde die Anrechnung vor allem für Frauen, die vor 2005 ihre Kinder geboren hatten, die Situation massiv verbessert auch für sie gelten heute die bis zu vier Jahre der pensionsbegründenden Anrechnung für Zeiten der Kindererziehung, was nach der alten Regelung für diese Geburtsjahrgänge nicht der Fall war! Für vor 1955 Geborene (Beamte: vor 1976 Geborene) gibt es ebenso Anrechnungsmodelle, die sich jedoch tw. von jenen des Pensionskontos unterscheiden (z.b. geringere Anzahl von pensionsbegündenden Monaten). Beamte haben allerdings das Recht, bis spätestens fünf Jahre vor ihrem Pensionsantritt auf das ASVG-System umzusteigen! Anrechnung der Kindererziehungszeiten: Angerechnet werden bis zu 48 Monate (4 Jahre), bzw. bei Mehrlingsgeburten bis zu 60 Monate (5 Jahre). Wird innerhalb dieser Zeit das nächste Kind geboren, so endet die Anrechnung für das erste Kind und beginnt die Anrechnung für das zweite Kind. Wird in dieser Zeit eine pensionsversicherungspflichte Erwerbstätigkeit aufgenommen (Einkommen > Geringverdiener-Grenzen), so erfolgt keine doppelte Anrechnung der Zeit (Stichwort Wartefrist zur Pensionsbegründung), jedoch sehr wohl die doppelte Anrechnung der Höhe (Pensionsbeitrag aus Erwerbstätigkeit wird zusammengerechnet mit Pensionsbetrag für Kindererziehung Summe darf das 35fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten). Pro Monat beträgt die Beitragsgrundlage für die Pensionsgutschrift 2014: 1.649,84 Euro. Für ALLE Frauen auf dem Pensionskonto (ASVG, Gewerbe, Bauern alle ab Geborenen Beamte alle ab Geborene) gilt heute die volle pensionsbegründende Anrechnung. War es zuvor nötig bis zu 15 Jahre echte versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachzuweisen, um überhaupt eine Pension zu erhalten (sog. Wartefrist), so werden heute bis zu acht Jahre aus Anrechnung Kindererziehungszeiten (ebenso Zeiten während Bezug des Arbeitslosengeldes, etc.) für die Erreichung dieser 15 Jahre angerechnet. Das bedeutet im Klartext: Liegen nur sieben Jahre versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit, zugleich acht Jahre aus anrechenbaren Familienzeiten vor, so reicht dies heute für alle ab Geborenen (sie erreichen nächstes Jahr das gesetzliche Antrittsalter von 60 Jahren!) aus, um eine eigene Pension zu beziehen!

6 [6/10] Anrechnung von Zeiten der Angehörigen-Pflege Hier gibt es 1. die Variante der Weiterversicherung (bestimmte Monate an bisher vorhandener Pensionsversicherung müssen vorliegen) mit einer Beitragsgrundlage für die Pensionsgutschrift von mind. 165,19 Euro / Monat bis zu max ,98 Euro / Monat. Dazu ist ein vollständiger Ausstieg aus dem (pensionsversicherungspflichtigen) Erwerb nötig. Variante 2 ist die Selbstversicherung (diese auch möglich, wenn zuvor keine Pensionsversicherungszeiten vorlagen). Hier beträgt die Beitragsgrundlage für die Pensionsgutschrift 1.649,84 Euro / Monat (wie Kindererziehungszeiten). In dieser Variante muss die (pensionsversicherungspflichtige) Erwerbstätigkeit vermindert werden. Beide Varianten erfordern Pflege naher Angehöriger, die Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen (bei Minderjährigen ab Stufe 1; Beitragsgrundlage für die Anrechnung von 1.105,50 Euro monatlich).beide Varianten sind für die Begünstigten kostenlos und stehen so lange zur Verfügung, so lange die Voraussetzungen erfüllt werden (Pflege des Angehörigen und Reduktion / Aufgabe der Erwerbstätigkeit). Die Forderungen des Österreichischen Seniorenbundes - Heute erfolgt die doppelte Anrechnung nur für Erwerb + Kindererziehung vor nicht aber für die überschneidenden Kinderzeiten (1. Kind unter 4 Jahre alt, 2. Kind ebenfalls unter 4 Jahre alt). Wir fordern daher: Überschneiden sich die Kindererziehungszeiten, weil z.b. das zweite Kind schon nach zwei Jahren geboren wird, so sollen die Überschneidungszeiten doppelt angerechnet werden (2014 wäre dies als Beitragsgrundlage: 1.649,84 Euro / Monat für das 1. Kind im Alter unter 4 Jahren ,84 Euro / Monat für das 2. Kind im Alter unter 4 Jahren = 3.299,68 Euro / Monat bis zum 4. Geburtstag des 1. Kindes). - Die laufende Anrechnung der Kindererziehungszeiten orientiert sich am jeweiligen Median-Einkommen der Frauen. Um den ohnehin bestehenden Nachteil der Frauen bei den Einkommenshöhen zumindest in der Pensionsberechnung abzufedern, soll künftig das Median-Einkommen von Männern und Frauen herangezogen werden. - Auch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten soll künftig teilbar werden. Im Zuge der Verhandlungen zum Kinderbetreuungsgeld-Konto soll festgelegt werden: Jene Person, die in einem Monat Kinderbetreuungsgeld erhält, soll auch die Anrechnung auf die Pension erhalten. Für Monate nach dem Kinderbetreuungsgeld- Bezug (es werden ja 4 Jahre angerechnet, was jede Länge des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges übersteigt), soll die Anrechnung für jene Person erfolgen, die überwiegend die Kinderbetreuung erbringt. - Zur kostenlosen Pensionsversicherung für Pflegende Angehörige soll dringend eine Info-Kampagne gestartet werden. Zum einen soll im Rahmen des Case- Managements (Einzelfallberatung, die dzt. mit dem Pflegefonds bundesweit ausgebaut wird), direkt in der aufsuchenden Beratung erfolgen. Zum anderen ist auch hier der öffentlich rechtliche Rundfunk gefragt: Auch über diese bisher vielen unbekannte Leistung der Pensionsversicherung soll in den bestehenden geeigneten Info-Formaten regelmäßig informiert werden!

7 [7/10] Korosec: Österreich ist bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension seit zehn Jahren immer besser aufgestellt. Dennoch sind noch Anpassungen vorzunehmen damit die spätere Pensionshöhe nicht vom Geburtstag des zweiten oder dritten Kindes so stark abhängt. Hier sollte uns einfach jedes Kind gleich viel Wert sein auch dann, wenn schon nach ein, zwei oder drei Jahren das nächste Kind geboren wird. Allerdings: Anrechnung der Kindererziehungszeiten wirkt auch schon jetzt! So sehr auch weitere Verbesserungen nötig sein mögen, die derzeit geltende Fassung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Pension wirkt schon jetzt positiv. Das Sozialministerium hat in seinem 3. Quartalsbericht 2013 untersucht, wie sich bei jenen Frauen, die 2012 ihre Pension angetreten hatten, die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auswirkte. Das Ergebnis: Für Frauen mit ein oder zwei Kindern besteht kaum Unterschied zu Pensionshöhen von Frauen ohne Kinder: Anzahl der Direktpensionen & deren durchschnittliche Pensionshöhe - Frauen Pensionsantritt ohne zwischenstaatliche Leistungen Anzahl der Frauen Pensionshöhe keine Kinder Kind Kinder Kinder Kinder Kinder Kinder Kinder und mehr Kinder 721 Gesamt Die Tabelle zeigt aber auch klar, wie sehr sich die Geburt von mehr als zwei Kindern negativ auf die Pensions-Situation auswirkt. Die größte Hilfe sind hier neben der Änderung der Anrechnung bei Überschneidungszeiten freilich alle Maßnahmen, die eine Erwerbstätigkeit auch bei mehr als zwei Kindern besser ermöglichen!

8 [8/10] Frauen brauchen Teilpension & Aufschub-Bonus-Pension Korosec: Wir haben im Regierungsprogramm letzten November die rasche Einführung der Aufschub-Bonus-Pension und der Teilpension vereinbart. Vor allem Frauen können und werden davon profitieren! Diese Punkte sind daher dringend umzusetzen wir akzeptieren keine weitere Verzögerung! Vereinbart ist eine Bonus-Aufschub-Pension für Arbeitnehmer eigentlich schon für Mitte 2014: Wer freiwillig nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter (Frauen 60, Männer 65) weiterarbeitet, soll künftig einen deutlich besseren Bonus als bisher erhalten nämlich im Endeffekt rund zehn Prozent pro weitergearbeitetem Jahr. Hier muss man die aktuellen Zahlen bedenken: Im Vorjahr gingen rund 70 Prozent der Frauen und 77 Prozent der Männer, die eine Alterspension antraten, direkt aus einem aufrechten Dienstverhältnis in Pension. Umgelegt auf die Pensionsantritte des ersten Halbjahres 2014 würde dies rund Frauen und Männer betreffen, die direkt aus aufrechtem Dienstverhältnis eine Alterspension mit 60/65 antraten sie alle hätten diesen Bonus lukrieren können. Dies gilt besonders für Frauen, die seit dem entsprechenden EuGH-Urteil nicht mehr mit 60 in die Pension gekündigt werden dürfen worüber man lt. Regierungsprogramm übrigens großflächig informieren wollte! Zugleich steigt damit das vielzitierte und vielbeobachtete durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter. Und: Dem Staat entstehen daraus keine Kosten! Im Seniorenbund liegen hunderte Anfragen von Menschen vor, die diese Möglichkeit ab Jahresbeginn 2015 gerne nutzen würden diese Menschen sollten wir nicht demotivieren, wir sollten ihrer Leistungsbereitschaft nicht länger Steine in den Weg legen! Korosec: Frauen dürfen nach dem EuGH-Urteil nicht länger mit 60 in die Pension gekündigt werden. Nutzen Sie den neuen Bonus für freiwilliges Weiterarbeiten, so können sie ihre Pension um bis zu 30 Prozent aufbessern! Es ist inakzeptabel, wenn diese Regelung weiter aufgeschoben wird!. Zur Erinnerung die Aufstellung der Frauen-Pensionsantrittsalter in der aktuellen Geltung:

9 [9/10] Die vom Sozialminister zuletzt wieder verschobene Teilpension bedeutet die lange erwartete Entschärfung der Zuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Pensionsantritten. Die Zielgruppe sind hier alle Frauen und Männer, die eine Korridorpension oder eine Langzeitversichertenpension (sog. Hacklerregelung) antreten könnten. Hier würden sich die Menschen entscheiden, statt eines vollen Pensionsantritts nur die Hälfte der Pension abzuholen. Im Gegenzug dürften sie 70 Prozent ihrer letzten Erwerbstätigkeit ausüben. Auch hier die Zahlen: Im ersten Halbjahr 2014 traten rund Personen im gesetzlichen Pensionssystem eine Langzeitversicherten- oder Korridorpension an sie alle hätten mit der Teilpension eine neue Wahlmöglichkeit erhalten, Schrittweise in die Pension überzutreten. Hier ist zudem zu bedenken, dass dies eine der wenigen Möglichkeiten ist, bei denen wirklich sofort kostensenkende Effekte für das Pensionssystem eintreten. Schließlich wird von den Betroffenen statt der vollen Pension nur die Hälfte abgeholt. Mit der Teilpension im Zusammenhang war vereinbart, die Pensionsversicherungsbeiträge für arbeitende Pensionisten abzuschaffen eine Forderung, die der Seniorenbund gemeinsam mit dem Wirtschaftsbund seit längerem vehement erhebt und die mehr Gerechtigkeit und weniger Verwaltungsaufwand für mittlerweile mehr als (!) erwerbstätige Pensionisten bringen würde! Zur Teilpension wird gerne behauptet, von dieser könnten ausschließlich Männer profitieren (weil Antrittsalter Korridorpension 62 Jahre). Diese Information ist nicht richtig. Weil auch die Anknüpfung an der Hackler -Pension erfolgt, kann die Teilpension auch von Frauen genutzt werden. Die geltenden Frauen-Pensionsantrittsalter zur Hackler -Regelung lauten wie folgt: Korosec: Unsere Aufgabe ist es auch, die Sicherheit künftiger Frauen-Pensionen zu stärken. Dabei sollten wir vor allem alles unternehmen, um leistungsfähigen und leistungswilligen Frauen nicht dauernd im Wege zu stehen. Mit unserem heute vorgelegten Forderungskatalog können wir umfassende Schritte zur Sicherung von Frauen-Pensionen beitragen!

10 [10/10] FÜR IHRE RÜCKFRAGEN Österreichischer Seniorenbund Susanne Walpitscheker stv. Generalsekretärin Tel.: Mob.:

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